Category Archives: Music Theory

As Leaves Fall Down – On a Song by Chopin

chopin-

Argument of the work
Leci liscie z drzewa (As Leaves Fall Down) Op. 74 n. 17 by Chopin,
 probably dating from 1836, 1 is an original and innovative song as regards
 the relationship between music and words. Chopin lacked Polish models
 for vocal music, 2 and he knew Schubert lieder only in Paris.

He used to perform musical improvisations on Polish poems for his friends in Paris:
 this practice was a tradition in Poland 3 and was a source of inspiration
 for Chopin. Some of his improvisations were annotated in the albums
 of Chopin’s friends. According to them, they were well known and
1 The original manuscript is lost. The first edition is Zbiór Spiewów Polskich z towarzyszeniem
 fortepianu Fryderyka Chopin, Schlesinger, Berlin 1872; the song was not
 present in the first 1856 Schlesinger edition for the Polish market due to its political
 perspectives. For the urtext, see National Edition of the Works of Fryderyk Chopin, Series
 B, Volume X, Jan Ekier (ed.), PWM, Warsaw 2008; we consulted also Chopin Complete
 Works Volume XVII, Ignacy Paderewski (ed.), PWM, Warsaw 1949, less similar to
 Schlesinger’s edition.

2 Critics consider as formally poor lieder by Elsner, Kurpinski and Koszewski, whereas
 the more interesting works by Stanislaw Moniuszko date from 1838, after the composition
 of the song. cf. Gastone Belotti, Chopin, EDT, Torino 1984, p.535.

3 As Jan Lam, journalist of the magazine Dziennik Polski, wrote in n.77, 1886: “The
 feeling with which a young man today leaves a performance of, say, Konrad Wallenrod
 cannot be compared to what we felt many years ago, in a small town, over a cup of tea,
 when some colleague with a good voice and musical ear sang to the accompaniment
 of a guitar the ballad Alpuhara, Piesni Janusza, and Dumkas by Zaleski”. Collections of
 popular songs from Polish poets were also frequently published with music written by
 local composers – cf. Jolanta T. Pekacz, Music in the Culture of Polish Galicia, University
 of Rochester Press, New York 2002, p.145.

frequently sung in Poland during Chopin’s life, 4 though the first editions of
 the Chants edited by Julian Fontana are posthumous. Polish people used
 to play them without knowing their author: soon they became part of
 popular culture.

The original title of the song in Fontana’s manuscript is “Spiew
 z mogily Janusza” “Janusz’s Song from the Grave”. The song is also known
 as Poland’s dirge. The poem belongs to a collection by the Polish poet Wincenty
 Pol: Janusz was his pseudonym. The meaning of Spiew z mogily, its
 negative judgement about the failure of the Polish insurrection, is just a
 passage in a more complex poetic path narrating the struggles of Poland
 in 1831. According to Fontana 5, Chopin used to play musical improvisations
 on different poems from Janusz’s Songs, so it’s not certain that this one
 in particular resumes his political attitude toward the revolution, which
 was at time ambivalent, swinging from illusion to disillusion. However, in
 Mickiewicz’s poem Pan Tadeusz the Jew patriot Jankel intones Dabrowski’s
 Mazurka: the boundary between musical improvisation and politics is a
 fundamental aspect of the Polish Romantic stance towards life.

1. The poem

The work by Wincenty Pol (1807-1872) dates from between the autumn
 of 1831 and the spring of 1832. One year earlier Wincenty Pol,
 departing from Vilnus, joined the Polish November Uprising, a rebellion
 against the Russian Empire. 6 After the capitulation of the Polish army Pol
 was interned in Dresden with other officers: in this period, before he went
 back home to the Polish Kresy, Pol wrote the poem. 7 It would become part
 of a collection entitled Piesni Janusza (Janusz’s Songs), a poetic diary of
 the failed rebellion. The narrative development reflects the chronological
 order of the events, and Spiew z mogily is located almost at the end of the
4 Cf. G. Belotti, op. cit., pp.531-533.

5 His letters are collected in National Edition of the Works of Fryderyk Chopin, p.11. See
 also G. Belotti, op. cit., p. 550 and Krystyna Tarnawska-Kaczorowska, Piesni Fryderyka
 Chopina, in: „Rocznik Chopinowski” n° 19, 1987-1989, p. 267.
 6 Chopin departed from Warsaw in 1830, a few days before the Uprising broke out.
 7 Zbigniew Kresek, Czeslaw Skonka, Jerzy Sobczak, Szlakiem Wincentego Pola, Wydawnictwo
 PTTK “Kraj”, Warszawa 1989, p. 25, Stefan Majchrowski, Wincenty Pol,
 Wydawnictwo Lubelskie, Lublin 1982, p. 71.

song cycle, when any hope of winning has been lost. It had been written
 immediately after the defeat. In a very short time Kornelia Olszewska,
 the fiancée of Wincenty Pol, received the text in a letter. Spiew z mogily
 was set to music for the first time by the friends and neighbors of Kornelia
 (Julian Kaplinski, Aniela e Agnieszka Zietkiewicz). 8 Leci liscie was
 popularized trough transcriptions and letters in Poland and between the
 Poles in exile in France: it was recited and sung even before Pol’s release
 from prison.

Piesni Janusza were published as an anonymous work in 1833 in
 Paris: 9 it became the voice of all the Polish community. 10 The poem was
 born from Pol’s private experience, 11 expressed through some lyric moments
 inside an epic frame. According to J. Kallenbach we would say that
 Janusz’s Songs was the only Polish battle song of the November Uprising:
 the Varsovienne by Delavigne was only a surrogate written by a foreigner.
 Among the poets who participated in the insurrection Pol saved the honour
 of the national poetry with Piesni Janusza. 12 He achieved this result
 by drawing from popular sources: especially, by working on the meter,
 he preserves the memory of some folk rhythms; 13 as we will see, Chopin
 works in the same direction.
Why did Chopin choose this text? He never knew its author, so the
 choice is motivated by the meaning and nothing else. 14

8 Z. Kresek, Cz. Skonka, J. Sobczak, op. cit., pp. 46-47, Janina Rosnowska, Dzieje poety.
 O Wincentym Polu, Warszawa 1963, pp. 64, 75.
9 Piesni Janusza, Aleksander Jelowiecki, Paris 1833.
10 Józef Kallenbach (1861-1929), one of the first academic researchers to study Pol’s
 work, asserts that the poems of Janusz Songs remained anonymous for most people
 until the First World War: cf. S. Majchrowski, op. cit., p. 85. Maria Janion discusses
 the democratic role of the message of Pol’s poetry in that period, cf. Maria Janion,
 Introduction, in: W. Pol, Wybór poezji, Maria Janion (ed.), Wroclaw 1963.
11 According to the author’s literary program, as we can read in a letter: “an event,
 a phrase of a popular song is truth and significant because if they would no be, they
 would not survive in the mouth of the people”: cf. J. Rosnowska, op. cit., p. 43.
12 S. Majchrowski, op. cit., p. 67.
13 Indeed, among the Piesni Janusza we count the names of dances like the Dumka,
 Mazur, Polka.
14 According to G. Belotti, op. cit., p. 534, many poems of the chants are by Chopin’s
 friends, Witwitcki and Zaleski, or by Mickiewicz, the symbol of Romantic Poland.
 So he argues that the choice of the poems was not a function of their meaning, but of
 the relationship between Chopin and the authors. But Janusz’s Songs were anonymous;
 then we must conclude that their choice was determined only by the importance that
 they had for the Polish community.

As we will see, Chopin exploits just some of the semantic possibilities
 of the poem, and doesn’t utilize other hermeneutic opportunities: generally
 speaking, the intersemiotic relation between the poem and the music
 links the musical sphere to a specific interpretation of the literary text. 15
 Textual changes start from the paratext: in the Paris edition of Pol’s poems
 the title is Spiew z mogily (A Song from the Tomb), whereas in Fontana’s
 manuscript it is Spiew z mogily Janusza, thus underlining Pol’s pseudonym:
 as we said, he was the voice of the nation. In the edition of the Songs
 dated 1872, in which Poland’s Dirge appears for the first time, the author
 of the poem was anonymous: during the Polish Partition Pol’s name was
 officially banished by the three empires that occupied the country. The
 same edition eliminates the quotation that opens the poem: “Oh, beloved
 Poland! Blood stained plough! / The fate looked at your laurels, / but more
 you are wretched / the more you’re dear to your sons…”. It is by Julian
 Ursyn Niemcewicz, a friend of Chopin during his days in Paris. We’ll see
 later the changes that Chopin introduced in the texts.

According to Jakobson, 16 both the use of the first person and the
 emotive function distinguish lyric poetry from the epic, which is marked
 by the third person and the referential function. According to this distinction,
 the poem presents a lyric introduction (vv. 1-8), an epic heart (17-37),
 and a lyric conclusion (37-48). Pol uses the accentual-syllabic verses: the
 meter is rather simple, it mimics the popular rhythm. We have mainly
 two types of feet: three disyllables (three trochees) and, in some passages,
 two trisyllables (two amphibrachs) feet. So there are two kinds of opposition:
 the first between three accents contra two accents; the second one,
 between the first syllable stressed contra the second syllable stressed. For
 example: in Pol’s text the vv. 5, 30-36, 37 mark a change in the metrical
 order from trochee to amphibrach. Chopin uses some of these verses as
 a sort of threshold, at which the music changes its character.
15 Andrzej Hejmej, Muzycznosc dziela literackiego, Wydaniwctwo Uniwersytetu
 Wroclawskiego, Wroclaw 2002, p. 7.
 16 Cf. Roman Jakobson, Verbal Art, Verbal sign, Verbal Time, University of Minnesota,
 Minneapolis 1985.
2. Analysis
The poetic form is organized in three parts (ABA). So, the A part belongs
 to the lyric genre, whereas the B part is the epic heart of the text. The
 musical form underlines the different poetic moods showing the same
 subdivision by adopting different rhythms. 17 Most of them are related
 to different Polish popular traditions. The semiotic basis for the Polish
 musical language was provided by patriotic popular songs like Dabrowski
 mazurka, Prince Poniatowski’s favourite march, Kosciuszko’s polonaise; 18 so
 the work can be considered as a part of Chopin’s effort to preserve Polish
 musical culture.
Verses
Bars
Rhythm
Introduction
1-4
1-16
Mazurka
A
5-16
17-40
Krakowiak
B
17-37
41-74
March
A’
37-end
75-108
Krakowiak
Instrumental coda
-
109-112
Mazurka
The rhythm of the poem influences the melodic structure; on the other
 hand, the music reorganizes the poem in different ways, by accelerating or
 slowing the poetic speech, by underlining and repeating some keywords
 or entire verses, or by constructing musical links between distant textual
 elements.
2.1. Introduction
Chopin considered the verses 1-4 as an introduction to the poem,
 probably because there’s a shift from a trochee to an amphibrach metre
 between verses 4 and 5. The first strophe in Pol is a symbol of Poland, a little
 scene that involves the emotions. The musical introduction is unusual:
 it is the only song based on a dialogue between the piano and the voice.
 They repeat the same descendent melodic shape, which represents falling
 leaves.
17 Concerning the rhythmic structure cf. also Jim Samson, The Music of Chopin, Oxford
 University Press, New York 1994, p. 103.
 18 Cf. Halina Goldberg, Music in Chopin’s Warsaw, Oxford University Press, New York
 2008, p.99.
The rhythm is related to the Mazovian countryside tradition of singing
 mazurkas. 19 Together with the subsequent Krakowiak the song creates
 a musical correlate of Poland, a link between the two historical capital
 cities, Cracow and Warsaw. 20
The last note of the melody attracts our attention: as it is not sustained
 by a particular chord, it belongs to both E flat minor and G flat major,
 thus generating a modal ambiguity in relation to the adjective “polne”,
 “rural”. The root pol- , meaning “flat land”, 21 is etymologically related to
 the word Polska, i.e. Poland. So the musical ambiguity reveals a reference
 to Chopin’s fatherland.
2.2. Part A
The modal path of the Krakowiak starts form a G flat major chord.
 The succession seems to confirm this key, but it ends on the E flat minor
 chord. Again we have an ambiguity, as the G flat major chord belongs to
 both the keys. The opposition between the two musical colours major/
 minor is related to a conceptual and emotional opposition: the dream of
 a free Poland is compared to the present times, well represented by the
 word “grave” (w grobie). In this way Chopin constructs two modal isotopies
 during the whole song. Also interesting is the way in which Chopin
 repeats the words “a twe a twe dzieci” (and your children). Having to construct
 a regular musical period, he chooses to reinforce the words that
 directly invoke Poland.
From bar 25 the modal ambiguity of the Krakowiak disappears: the
 poem represents Poland as a wasteland. There’s an interesting ascending
 interval of sixth in the melody on the words nie ma komu, “there is no one
 left”. The melody reaches an acute, dissonant note after a period in which
 the register is grave and obscure.
Interestingly, the music narcotizes some features of the poem. Between
 verses 13 – 16 the text mentions a woman that cries at the death
 of her sons, a plain symbol of Poland. Starting from this point, her voice
 becomes the voice of Janusz itself; the music does not underline this poetic
 choice.
19 Cf. G. Belotti, op. cit., 534.
 20 In the first of Janusz’s Songs we find a reference to the Dabrowski mazurka. Furthermore,
 the title of song number 10th is Mazur.
 21 We find the same root in the Latin adjective planus, or in the English one plain.
2.3. Part B
In the technical terms by Benveniste, 22 verses 13-14 can be considered
 as a discourse between “Me” (Janusz) and “You” (Poland, verse 6). The verbal
 tense is the present. As noted, the same couple of terms mark the lyric
 poetry according to Jakobson. In the next section there is a shift to epic
 poetry, marked by the third person. The verbal tense becomes a punctual
 past at verse 17 and a future in the past at verse 19. According to Benveniste
 this is the typical impersonal narration of the history. As a consequence,
 also the music will change.
2.3.1. Triumphal march
The shift between the lyric discourse and the epic history is marked
 by a modulation in a plain G flat major key and by the rhythm of a triumphal
 march. Again the dream of a free Poland is related to a major key.
 The section is introduced by two bars in which we have eight tonic chords,
 a maximum of relaxation; then, after the “funeral turn”, it will be closed
 by two bars marked by a chromatic passage, thus reaching a maximum of
 tension.
2.3.2. Funeral march
From verse 21, in correspondence to the end of the revolutionary illusions
 and the struggle of the war, we still have a march rhythm: a funeral
 one. The melodic shape is limited to the repetition of a single note, a sort
 of mournful recitativo. This is a stylistic mark by Chopin: we can find it
 in the two funeral marches Op. 35 (probably composed the same year of
 Poland’s dirge, 1836) and Op. posth. 72 n. 2, probably composed between
 1827 and 1829. 23
The key of this passage is modally undetermined, because we heard
 both the G and the G flat dominant, thus underlying the incertitude of
 the fight between Polish people and Russian army
22 Cf. Emile Benveniste, “The Correlations of Tense in the French Verb”, [in:] Problems
 in General Linguistics, University of Miami Press, Miami 1988.
 23 Other relationships have been found with both the Nocturne in C minor Op. 49 and
 the Tempo di Marcia in the Op. 48. This proves the stylistic coherence in Chopin’s musical
 language – cf. Halina Goldberg, “Remembering that Tale of Grief. The Prophetic
 Voice in Chopin’s Music”, [in:] Halina Goldberg (ed.) The Age of Chopin, Indiana
 University Press, Bloomington 2004.
Between verses 29 and 37 the melodic line changes, thus underlying
 the shift from the trochaic to the amphibrach metre; Chopin “regularizes”
 the metre in the function of the musical period, because the new melodic
 line starts from verse 29, which is still formally a trochee. To be precise
 this part is a mix of trochee and amphibrach metre.
2.4. Part A’
We find a chromatic passage and a maximum of tension in correspondence
 to the invocation to Poland (“O! Polska kraino!”). This cry concludes
 the historical and epic part of the poem and the lyric one, marked
 by the opposition between “Me” (Janusz) and “You” (Poland), which starts
 again. In comparison to Pol’s text, Chopin triplicates the invocation in
 order to stretch the tension. Then the Krakowiak returns, with some important
 differences. This time the G flat major chord is part of an E-flat
 major key, and not a minor one as the hearer would expect, remembering
 the first part of the song. This musical passage comments on Pol’s democratic
 ideas. The Polish revolution failed because no one tried to involve
 the peasants: this has been an element of division between the Polish
 parties in exile in Paris. 24 We don’t know if Chopin’s political ideas were
 really clear. Still, in this passage he underlines Pol’s point of view with
 a plain major key.
From verse 45 the song returns to E-flat minor until the end. The last
 stanza of the poem is repeated twice, thus reinforcing the terminative musical
 effect. As in the first part, we meet the dissonant ascending interval
 of sixth in the melody, this time underlying the verb “Przybylo”, which
 refers to the betrayers. Three instrumental bars reprise the introductive
 mazurka, closing the song as a circular form.
We found two kinds of isomorphism between music and text: (1)
 rhythmic and (2) harmonic. The first is a plain semi-symbolic system. 25
 24 Cf. Jerzy Lukowski, and Hubert Zawadzki, A Concise History of Poland, Cambridge
 University Press, Cambridge 2006.
 25 Cf. Algirdas J. Greimas and Joseph Courtés, Sémiotique. Dictionnaire raisonné de la
 théorie du langage II, Hachette, Paris 1986.
Conclusions
 Oppositions in the expressive plan
Oppositions in the content plan
Rhythm
Mazurka/
Krakowiak
March/
Recitativo
Portrait of the
 Nation
Description of
 the War
Text
Me/You
It
Lyric Discourse
Epic History
As much as regards the relationship between the text and the harmonic
 isotopies, we find a more complex structure in which both temporal
 and harmonic shifts interact in order to develop the narrative structure: 26
Temporal shift
Theme
Narrative Syntax
Modal Isotopy
Inchoative past
Insurrection
NP1
Major
Durative past
Struggle
Not NP1
Undetermined
Present
Defeat
SnOv
Ambiguous/Minor
Future
political program
NP1
Major
NP1 = [(S n Ov) . (S U Ov)]
S = Polish nation; Ov = freedom; n = disjunction; U = conjunction; . Transition
Another problem is constituted by the emotional manipulation of the
 hearer. Here we summarize the possibilities we found in the song:
Modal grammar
Structural function
Pragmatic effect
Modulation
breaking an equilibrium by
 shifting from “minor” to “not
 minor”; from “major” to “not
 major” mode;
Tension
Cadenza
reaching a new equilibrium by
 shifting from a “not minor” to
 “major”; from “not major” to
 “minor” mode;
Relaxation
Ambiguity
a succession of chords belongs to
 “both minor and major” modalities
 1.
Surprise
(expectations betrayed)
Indeterminacy
the succession belongs to “not
 major nor minor” modality
Uncertainty
(impossible anticipations)
1 Cf. Arnold Schoenberg, Structural Functions of Harmony, Faber and Faber, London
 1954.
 26 I use the formalism of narrative syntax by Algirdas J. Greimas and Joseph Courtés
 Sémiotique. Dictionnaire raisonné de la théorie du langage, Hachette, Paris 1979. As far
 as the presence of narrative structures in Chopin’s music is concerned see Eero Tarasti,
 Sémiotique musicale, PULIM, Limoges 1986.
A structural counterpoint between different plans – rhythm, harmony,
 poetry – generates the complex surface of Chopin’s song. The musical
 structure and the different harmonic modulations are sensible to the
 content expressed by the poem and its mood, which shifts from the epic
 narration of the insurrection in Warsaw, to the didacticism about the consequences
 of the revolution. Music is not a simple textual subordinate: it
 gives a contribution to meaning; in particular modal ambiguity and undecidability
 are involved in the construction of musical tension.
Bibliographical references
Belotti, Gastone, Chopin, EDT, Torino 1984.
 Benveniste, Emile, “The Correlations of Tense in the French Verb”, [in:] Problems in General
 Linguistics, University of Miami Press, Miami 1988.
 Goldberg, Halina (ed.) The Age of Chopin, Indiana University Press, Bloomington 2004.
 Goldberg, Halina Music in Chopin’s Warsaw, Oxford University Press, New York 2008.
 Greimas, Algirdas J. and Courtés Joseph, Sémiotique. Dictionnaire raisonné de la théorie du
 langage, Hachette, Paris 1979.
 Greimas, Algirdas J. and Courtés Joseph, Sémiotique. Dictionnaire raisonné de la théorie du
 langage II, Hachette, Paris 1986.
 Hejmej, Andrzej, Muzycznosc dziela literackiego, Wydawnictwo Uniwersytetu Wroclawskiego,
 Wroclaw 2002.
 Jakobson, Roman, Verbal Art, Verbal sign, Verbal Time, University of Minnesota, Minneapolis
 1985.
 Janion, Maria, Introduction to W. Pol, Wybór poezji, Wroclaw 1963.
 Kresek, Zbigniew, Skonka, Czeslaw, Sobczak, Jerzy, Szlakiem Wincentego Pola, Wydawnictwo
 PTTK “Kraj”, Warszawa 1989.
 Lukowski, Jerzy and Zawadzki, Hubert, A Concise History of Poland, Cambridge University
 Press, Cambridge 2006.
 Majchrowski, Stefan, Wincenty Pol, Wydawnictwo lubelskie, Lublin 1982.
 Pekacz, Jolanta T., Music in the Culture of Polish Galicia, University of Rochester Press, New
 York 2002.
 Rosnowska, Janina, Dzieje poety. O Wincentym Polu, Warszawa 1963.
 Samson, Jim, The Music of Chopin, Oxford University Press, New York 1994.
 Schoenberg, Arnold, Structural Functions of Harmony, Faber and Faber, London 1954.
 Tarasti, Eero, Sémiotique musicale, PULIM, Limoges 1986.
 Tarnawska-Kaczorowska, Krystyna, Piesni Fryderyka Chopina, [in:] Rocznik Chopinowski
 n° 19, 1987-1989.
(Text Exerption Courtesy of Magdalena Kubas -Università per Stranieri di Siena, Italy Francesco Galofaro-Centro Universitario Bolognese di Etnosemiotica)

Liturgische Gesänge der byzantinischen Kirche

ByzantinischeMusik1

Liturgische Gesänge der byzantinischen Kirche

Byzantinische Musik: Allgemeine Einführung

Unter byzantinischer Musik versteht man Musik des byzantinischen Reiches von der GründungKonstantinopels im frühen 4. Jh. bis zur Eroberung der Stadt durch die Osmanen im Jahre 1453.Über Geschichte und Kulturgeschichte einer Epoche lässt sich außerhalb einer durch schriftlicheoder andere Quellen gesicherten Überlieferung nichts Sicheres sagen. Erst recht gilt das für dieMusikgeschichte. Der Musikhistoriker befindet sich in einer besonderen Situation, denn, werrückblickend ein reales Klanggeschehen, wie es ein musikalische Ereignis ist, betrachten will,kann nur indirekt darüber sprechen. Musik ist ein klingendes Ereignis, das im Augenblick desErklingens schon wieder Vergangenheit ist. Das eigentliche Klangereignis geht uns, wenn wirnicht Aufzeichnungen technischer Geräte haben, für immer verloren. Schriftliche Zeugnisse, dieüber Musik verfasst werden, versuchen entweder, ein musikalisches Ereignis aufzuzeichnen,meist zu dem Zweck, es wiederholbar zu machen (Notation), oder sie berichten uns beschreibendüber ein musikalisches Ereignis oder eine musikalische Praxis.1 Aufgezeichnet wird nur das, wasdem, der aufzeichnet, genügend wichtig erscheint. Zudem hat man Musik sparsam in einer Zeitaufgeschrieben, in welcher ein Beschreibstoff (Pergament, Papier) nur mühevoll und inbegrenzter Menge hergestellt werden konnte.Was bedeutet Mittelalter in der Musik? Der Begriff „Mittelalter“ 2 ist zunächst einausschließender. Als die Humanisten im 14. und 15. Jahrhundert die Antike wiederentdeckten, gebrauchten sie für den Zeitraum zwischen Antike und der Neuzeit den Begriff„medium aevum“ oder auf deutsch „Mittelalter“. Daraus wird einerseits deutlich, dass es sichbei diesem Begriff nicht um einen einheitlichen Zeitabschnitt handelt, und andererseits, dasseine Schwierigkeit besteht, das Mittelalter gegenüber der Antike und der Neuzeitabzugrenzen. So ist der Zeitpunkt 476, das Jahr der Absetzung des letzten weströmischenKaisers Romulus Augustulus, mit dem das Weströmische Reich zu Ende ging, eine reinwillkürliche Grenze zwischen Spätantike und frühem Mittelalter. Für die Musikgeschichte alssolche ist sie nicht relevant, denn die Frage, wann das Mittelalter begonnen hat, ist für dieMusikforschung von untergeordneter Bedeutung. Wie für den Beginn gibt es auch für dasEnde des Mittelalters keine eigentliche Grenze. Daten, wie der Untergang des ByzantinischenReiches 1453 oder das Jahr der Entdeckung Amerikas 1492 mögen zwar einschneidendegeschichtliche Daten sein, sind aber gerade für die Musikgeschichte völlig unbrauchbar.Die frühen uns erhaltenen musikalischen Quellen aus dem byzantinischen Reich sindausnahmslos Gesänge aus der christlichen Liturgie. Nur indirekte Angaben gibt es über dasHofzermoniell, so im Zeremonienbuch des Kaisers Konstantin VII. Porphyrogennetos (905-959).Es gab verschiedene Blas- und Streichinstrumente, u.a. auch die Orgel, die beim Hofzeremonielleine wichtige Rolle spielte, nicht aber in der liturgischen Musik, wo der Gebrauch vonInstrumenten nicht gestattet ist. Dass der byzantinische Kaiser dem Frankenkönig Pippin im Jahr757 eine Orgel sandte, bedeutete, dass er den König als gleichberechtigten Herrscher desehemaligen weströmischen Reiches anerkannte.1 So ist überliefert, dass in der Hagia Sophia während des Gottesdienstes Glocken geläutet wurden.2 Als einführende Literatur zu diesem Themenkomplex sei hingewiesen auf: Hartmut Boockmann, Einführung in dieGeschichte des Mittelalters, 4. Aufl. München 1988.Musik und LiturgieLiturgische Musik ist immer Teil eines größeren Ganzen. Es ist Musik aus einer Zeit, in derchristlicher Glaube und Kultur eine Symbiose, ja geradezu eine Einheit bildeten. Diese zeigt sichvor allem in den Gottesdiensten, bzw. der Feier der Liturgie. Unter Liturgie verstehen wir allegottesdienstlichen Handlungen der Kirche3. Die Gottesdienstfeier manifestiert sich in derGemeinschaft durch einen bestimmten Ritus. Das ist die überlieferte und wiederholbare Art undWeise, in der ein Gottesdienst gefeiert wird, also die verbindlichen tradierten gottesdienstlichenFormen und Bräuche. Zum Ritus gehören festgelegte Handlungen wie Worte (Gebete),Gebärden, Körperhaltungen und Kleidung ebenso, wie bestimmte Festzeiten im Laufe des Jahresund Feiern zu wichtigen Lebenseinschnitten wie Geburt, Initiationen, Hochzeit und Tod. Ebensogehören zum Ritus festgelegte Gesänge, die entweder eine Handlung begleiten oder ihrerseitseine selbständige Handlung darstellen. Diese Gesänge können daher nicht isoliert von derLiturgie, sondern nur in deren Zusammenhang verstanden und behandelt werden. DieZusammenstellung und der Aufbau eines liturgischen Ritus ist eine schöpferische und kulturelleLeistung eines einzelnen oder einer Gruppe, die auch zur Identifikation bzw. zumSelbstverständnis einer Gemeinschaft beiträgt. Äußerer Ausdruck sind liturgische Zeremonienund Formvorschriften, die ihrerseits mündlich oder schriftlich tradiert werden.Der byzantinische RitusDer byzantinische Ritus hat sich bis zum 7. Jh. im Orient neben dem ägyptischen und syrischenRitus herausgebildet. Sein Einfluss reichte bis nach Spanien (6. Jh.), den Nordosten und SüdenItaliens (wo es noch heute byzantinische Enklaven gibt). Der Ritus dominierte den NordostenAfrikas (Patriarchat von Alexandrien, ganz Griechenland und Palästina (Patriarchat vonJerusalem) und den Großteil des christlichen Nahen Ostens (Patriarchat von Alexandrien) underfasste schließlich ganz Russland und andere südlich und westlich daran anschließendeslawische Länder.4Die byzantinische Kirche definiert sich mehr als die abendländische Kirche durch ihren Ritus.Dieser Ritus schöpft seine Kraft aus dem Bereich der Symbole. Die rituellen Zeremonien stehennicht für sich selbst, sondern erlangen eine übergeordnete Bedeutung. Sie sind Ausdrucksmittelfür etwas, das auf sprachlicher Ebene allein nicht zum Ausdruck gebracht werden kann. DiesesBewusstsein wird in der Nestorchronik deutlich, die um das Jahr 1113 im Kiever Höhlenklosterentstanden ist. Sie berichtet über die Christianisierung der Kiewer Rus. Dem zufolge hatte FürstVladimir eine Gesandtschaft ausgeschickt um herauszufinden, welchen Glauben er und sein Volkannehmen sollte: den jüdischen oder den islamischen Glauben, das lateinische oder dasbyzantinische Christentum. Die Gesandtschaft berichtete dem Fürsten von einem Gottesdienstaus Konstatinopel: “Und so kamen wir zu den Griechen, und sie führten uns dahin, wo sie ihremGott dienen, und wir wissen nicht, waren wir im Himmel oder auf der Erde; denn auf Erden gibtes einen solchen Anblick nicht oder eine solche Schönheit; und wir vermögen es nicht zubeschreiben. Nur das wissen wir, dass dort Gott bei den Menschen weilt. Und ihr Gottesdienst ist3 Die Ostkirche jedoch versteht unter „Liturgie“ die „Messe“ der Westkirche (siehe unten).4 Von den orthodoxen Kirchen sind die unierten Kirchen zu unterscheiden. Unierte Kirchen sind Gemeinschaften, diezwar die Gottesdienste im byzantinischen Ritus feiern, aber mit der römischen Kirche vereinigt (uniert) sind.besser als der aller (anderen) Länder. Wir aber können jene Schönheit nicht vergessen; denn jederMensch, wenn er von Süßem gekostet hat, nimmt danach Bitteres nicht an.”5Aufbau des byzantinischen Gottesdienstes1. LiturgieDer Hauptgottesdienst oder Eucharistische Gottesdienst, im römischen Ritus die „Messe“, heißthier „Göttliche Liturgie“ (griechisch: theía leitourgía, slawisch: liturgija ) und stimmt in denGrundelementen (1. Teil: Wortgottesdienst, 2. Teil: die eigentliche Eucharistiefeier) mit denanderen antiken christlichen Riten überein. Der Begriff „Liturgie“ wird in der Ostkirche nur fürdie „Messe“ gebraucht. Man unterscheidet:ChrysostomusliturgieDie häufigste Liturgieform, benannt nach dem hl. JohannesChrysostomus (um 349 – 407). Auf ihn geht dieÜberarbeitung der Anaphora (Darbringung von Brot undWein mit dem Eucharistischen Hochgebet) und der zentralenPriestergebete in deren Umkreis zurück.Basiliusliturgiewird heute nur mehr an wenigen Tagen im Jahr gefeiert, istbenannt nach dem Kirchenlehrer Basilius dem Großen (†379), auf den die Anaphora zurückgehen dürfte.

(Greek, ànaphorá, offering, sacrifice).

A liturgical term in the Greek Rite. It is variously used in the liturgies of the Greek Orient to signify that part of the service which corresponds substantially to the Latin Canon of the Mass. It also signifies the offering of Eucharistic bread; the large veil (see AER) that covers the same, and the procession in which the offering is brought to the altar (Brightman).

1. In the Greek Rite the Anaphoras are numerous while in the Roman Rite the Canon of the Mass is from time immemorial quite invariable. The Greek Anaphora is substantially of apostolic origin, though in its present form it dates from the end of the fourth or the beginning of the fifth century when St. Basil the Great and St. John Chrysostom (respectively) shortened the liturgy that until then was very long and fatiguing. The term is of much importance, given its antiquity, for the demonstration of the sacrificial character of the Holy Mass (see Cabrol, 1911-13; Probst, 240, 325).

2. In the Eastern or Greek Church the Offertory is a more deliberate and impressive ceremony than in the Roman Rite. The priest accompanied by the deacon and the acolytes and censer-bearers, goes to the prothesis (a small side altar where the proskomide is performed) and they solemnly bring the blessed bread and wine through the small diaconal door of the iconostasis and proceed to the centre of the church or at least directly in front of the royal doors, where, turning to the people and holding the sacred gifts in their hands they pray successively for the ecclesiastical and secular authorities. In the Greek Orthodox Church prayers are said for the emperor or king, the Holy Synod, and the various church dignitaries. In the Greek Catholic Church these prayers are said for the Pope, the Archbishop, Emperor, King, etc., using the same words. The priest and deacon then proceed solemnly to the altar bearing the Sacred Elements through the royal doors. This part of the Gree Mass is called the Great Entrance. After the paten and chalice have been placed on the altar the priest completes the Offertory with this prayer: “Receive also the prayer of us sinners and cause it to approach Thy Holy Altar, and strengthen us to present gifts and spiritual sacrifices unto Thee for our sins and the ignorances of the people, and count us worthy to find grace before Thee; that our sacrifice may be acceptable unto Thee; and that the spirit of Thy grace may rest upon us and upon these gifts presented, and upon all Thy people“.

Von derChrysostomusliturgie unterscheidet sie sich nur durch einigePriestergebete.Liturgiean bestimmten Tagen der Fastenzeit. Sie ist eigentlich eineder vorgeweihten Gaben Vesper mit anschließender Kommunionfeier, an der die ineiner Liturgiefeier bereits konsekrierten Gaben gereichtwerden, da in dieser Periode des Kirchenjahres die Liturgienur an Sonn- und Feiertagen gefeiert wird.Die Gestaltung des Gesangsrepertoires unterscheidet sich in den verschiedenen Liturgien nicht wesentlich.5 P. Hauptmann / G. Strincker (Hg.), Die orthodoxe Kirche in Rußland. Dokumente ihrer Geschichte (860-1980),Göttingen 1988, 57-69, 62f. Zitiert nach Kallis.Page 5Aufbau der Liturgie:Vorbereitung auf die Liturgie (keine Gesänge)Liturgie der KatechumenenEinleitungsdoxologieGroße Ektenie oder FriedensektenieErste Antiphon, kleine EktenieZweite Antiphon, kleine EktenieDritte Antiphon oder SeligpreisungenKleiner Einzug mit dem Evangelienbuch, EinzugsliedTroparien, Kondakien, TrishagionProkimenon, LesungAllelujaEvangeliumInständige Ektenie, Gebet und Entlassung der KatechumenenLiturgie der GläubigenGroßer Einzug mit den heiligen Gaben,Cherubinischer Hymnus (Cherubikon)BittektenieFriedensgrußGlaubensbekenntnisAnaphoraDialog zur EinführungAnaphoragebet (entspricht der Präfation)SanctusEinsetzungsbericht, Anamnese, Epiklese, Fürbitten, Abschluss.Vorbereitung auf die KommunionEktenie der Büßer und KommunikantenVater unserBrotbrechungKommunionKommuniongesangSegenEktenie und Gebete nach der KommunionEntlassung und Schlussegen2. StundengebetNeben der Göttlichen Liturgie gibt es das Stundengebet (Offizium, Tagzeitengebet). Hier hatdas Repertoire der wechselnden Gesänge eine größere Bedeutung.Vespergriechisch esperinós; slawisch vecernja. Abendgebet. Mit derVesper beginnt der liturgische Tag.Orthrosgr. órthros, sl. utrenja. Morgengebet.Neben diesen beiden großen Horen (Gebetsstunden) gibt es – zumal in den Klöstern – nochdie kleinen Horen, die über die verschiedenen Tageszeiten verteilt sind:Prim (zur ersten Stunde des Tages = ca. 6 Uhr morgens), Terz (zur dritten Stunde des Tages= 9 Uhr), Sext (ca. 12 Uhr), Non (ca. 15 Uhr), Apodipnon (nach dem Abendessen),Mesonyktikon (Gebet um Mitternacht).Aufbau der Vesper:EingangssegenEingangspsalm 103Große Ektenie oder FriedensekteniePsalterkathisma (wird außerhalb von Klosterkirchen meistens übergangen oder gekürzt)Luzernariumspsalmen: Ps. 140, 141, 129, 116 mit StichirenEingangsprozession mit Abendhymnus „Heiteres Licht …“Prokimenon, LesungenEktenien, Abendgebete, evt. Litia (Fürbittgebet)ApostichaLobgesang des Simeon („Nun lässt Du Herr Deinen Knecht … Lk. 2,29-32)Apolytíkia und AbschlussgebeteAufbau des Orthros1. Teil: Nächstliches PsalmengebetHexapsalm Sechs Eingangspsalmen PS. 3, 38, 63, 88, 103, 143.Große Ektenie oder FriedensektenieTagestroparPsalmodie, am Sonntag mit Auferstehungs-Evlogitaria (Lobpreisungen)Anavathmí (Stufengesänge, Gradualpsalmen): Auszüge aus den Psalmen 119-133.Morgenevangelium mit ProkimenonPsalm 50 (Bußpsalm „Erbarme dich meiner, o Gott“)2. Teil: Oden mit Kanones der OdenAn Sonntagen abgeschlossen durch die Exapostilaria (Auferstehungstroparia)3. Teil: MorgenlobLobpsalmen Ps. 148-150 mit StichirenDoxologie („Gloria“ der römischen Kirche mit Erweiterungen)Troparien, Ektenien, Entlassung.Die wichtigsten Gesänge:TroparionEine poetische StropheIdiómelonTroparion mit eigener MelodieProsómoionTroparien nach einer bereits vorhandenen MelodieApolytíkionTroparion zur Entlassung am Ende des GottesdienstesStichosVers aus der Hl. Schrift, v. a. PsalmversStichirònEin Troparion, das zwischen Psalmverse eingefügt ist.DoxastikónStichiron zu Ehren der Dreifaltikeit nach dem Vers „Ehre sei dem Vater …“TheotokíonTropar zur GottesmutterApóstichaStichiren, die am Ende des Gottesdienstes Verse aus der hl. Schriftumrahmen.KáthismaAbschnitt eines Gottesdienstes, währenddessen man sitzt.PsalterkathismaAbschnitt aus dem Psalter (dem Buch der Psalmen). Der Psalter wird in 20 Gruppenvon Psalmen (Kathismata) zur fortlaufenden Lesung eingeteilt. Jedes Kathismabesteht aus 3 Stanzen. Jede Stanze (stasis) besteht aus meist zwei bis drei Psalmen (jenach deren Länge).EktenieBittgebet in Form einer Litanei, auch: SynaptieProkímenonIm Wechsel mit dem Diakon oder Lektor gesungener Psalmvers, ähnlich einemResponsorium breve der römischen Liturgie, leitet eine Lesung ein.Man unterscheidet:Gesänge, die bei jedem Gottesdienst gleich bleiben („Ordinarium“ der römischen Liturgie)Gesänge, die bei jedem Gottesdienst wechseln(„Proprium“ der römischen Liturgie).Zu den gleich bleibenden Gesängen gehören neben den Ektenien (Bittgebetlitaneien)beispielsweise das Trishagion (Gesang des Dreimalheilig vor der Lesung) und dasCherubikon (Gesang zur Gabenbereitung), sowie in der Fastenzeit der Kommuniongesangvon Psalm 33,8. Mit der römischen Messe hat die Ostkirche nur das Sanctus gemein. DasGloria wird in einer erweiterten Form im morgendlichen Stundengebet vorgetragen. DasCredo gehört zwar zur Liturgie (es folgt abweichend von der römischen Messe auf den Ritusder Gabenbereitung), wurde aber in der Mittel- und Spätbyzantinischen Periode nichtgesungen. Wechselnde Gesänge finden sich vor allem im Stundengebet.Liturgische GesangsbücherAb dem 10. Jh. gibt es hauptsächlich fünf Sammlungen:Heirmologionenthält die HeirmenSticherarionenthält die SticheraAsmatikonkonstantinopolitanisches Buch für ausgezierte Propriengesänge des ChoresPsaltikonkonstantinopolitanisches Buch für ausgezierte Propriengesänge des SolistenAkolouthiaiLiturgieordnungen; Anthologie um 1300, enthält Ordinariumsgesänge undElemente aus älteren Repertoiren.Die MelodienVon den östlichen Riten ist der griechisch-byzantinische Ritus der einzige, dessen vollesRepertoire an mittelalterlichen Gesängen in frühen Manuskripten mit einer Musiknotationüberliefert ist, die komplett und unzweideutig ist. Vor dem 9. Jh. ist uns keine Notationüberliefert. Ab dem späten 12. Jh. gibt es eine voll ausgebildete diastematische Notation, die einekorrekte Übertragung der Gesänge und auch Rückschlüsse auf frühere Perioden möglich macht.Von den erhaltenen 12.000 bis 15.000 Manuskripten enthalten etwa 1200 bis 1500Musiknotationen, also etwa 10 Prozent. Darüber hinaus enthalten zahlreiche ManuskripteBibeltexte, die Zeichen für gesungene Lesungen, so genannte ekphonetische Zeichen enthalten.Die liturgischen Melodien zeigen eine ähnliche Einheitlichkeit, wie diejenigen desGregorianischen Chorals in der Westkirche. Die Zentrum der Entstehung dieser Melodien lagzuerst in Antiochia, vom 6. bis zum 7. Jh. in Palästina, bevor es sich im 9. Jh. in den Raum umKonstantinopel, evt. auch auf den Berg Athos und nach Thessaloniki verlagerte und die anderenZentren zurückgedrängt wurden.System der acht Töne (Oktoechos)Das byzantinische Tonsystem ist wie das abendländische System des Mittelalters diatonisch6und existiert wenigstens seit dem 8. Jh. Es bildet das Gerüst für die byzantinischeKompositionspraxis und stammt vielleicht aus dem Nahen Osten.Das Oktoechossystem ist dem abendländischen kirchentonalen System verwandt. Beidebeziehen sich auf die finales (Endtöne) D E, F und G und haben dafür je zwei modi(Tonarten): einen melodisch höheren (authentischen) und tieferen (plagalen). Während aberim westlichen System je eine Tonart gleichsam in zwei Möglichkeiten aufgespalten wird,werden die byzantinischen modi unabhängig voneinander geordnet: zuerst die authentischen,dann die plagalen. Für jede Tonart gibt es charakteristische melodische Wendungen. Ebensogibt es für jeden Modus eine oder mehrere Varianten von einfachen Psalmtönen mitIntonation, Rezitationston und Kadenz.Achtwochenzyklus: Beginnend mit dem ersten Sonntag nach Ostern wird jede Woche durcheinen der acht Töne gekennzeichnet, auf welchen man an allen Tagen dieser Woche diejeweiligen wechselnden Gesänge vom Tag singt. Nach acht Wochen wiederholt sich derZyklus.FormelgesängeAllen Gesängen gemeinsam ist die Zentonisation (cento), d.h. das Aneinanderfügen vonverschiedenen immer wiederkehrenden Formeln. Diese erleichtern das Erlernen und Memorierender zahlreichen Gesänge. Aus dem 10. Jh. stammt der erste Katalog von Notationszeichen, diebestimmte Formeln von melismatischen Gruppen angeben. Um 1300 hat Joannes Koukouzeleszahlreiche Formeln in ein System von Merkmelodien für den Unterricht zusammengestellt.Bestimmte Formeln können an gewisse Gesangsgattungen geknüpft werden. So gibt esbestimmte Formeln für Gesänge im Asmatikon, andere aber für solche aus dem Psaltikon.MusiktheorieDie Musiktheorie ist im Wesentlichen praktisch ausgerichtet. Musiktheoretische Bücher enthaltenKataloge von Neumen und Melodieformeln. Das wichtigste Buch ist die papadike(Mönchsregel), die erstmals wahscheinlich im späten 13. Jh. zusammengestelllt (Berg Athos oderThessaloniki).NotationDie byzantinische Notation ist keine Tonhöhennotation oder graphische Notation wie unsere,sondern gehört eher in die Gattung der „Ziffernnotationen“. Sie gibt das Intervall nach oben oderunten von einer zur nächsten Note an. Deshalb darf beim Lesen kein Fehler unterlaufen, denn isteinmal eine Note falsch bestimmt, so werden logischerweise auch die folgenden Noten falschgelesen.Jeder Gesang beginnt mit der Angabe seines modus (Tonart) und des Tones am Beginn.Zu diesen Zeichen enthält die byzantische Notation eine Fülle Zeichen zur Angabe vonrhythmischen und dynamischen Nuancen.6 d.h. die Oktave wird in 5 Ganzton und 2 Halbtonschritte unterteilt, wie z.B. in der Dur- oder Mollskala.Ekphonetische Notation:Notation für biblische Lesungen, die im Gottesdienst gesungen werden.8./9. Jh. – 12./13. Jh.ekphonetisch = „ausrufend“.Die Bibeltexte enthalten am Beginn und am Ende jeder Textphrase ein Zeichen. Es handelt sichlediglich um eine Gedächtnisstütze, um gewisse Melodieformeln anzugeben. GenaueTranskriptionen lassen sich aus diesen Zeichen nicht erstellen.Notation von Melodien:Palaeo-byzantinische NotationChartres Notation (Berg Athos und Konstantinopel bis zum 11. Jh.)Abb.:   lCoislin Notation (aus Palestina, bis zum späten 12. Jh.)Mittelbyzantinische Notationentwickelt sich aus der Coislin Notation und enthält exakte Tonhöhenangaben. Nebenden rhythmischen Zeichen enthält die Notation weitere Zeichengruppen, die megalasemadia oder megalai hypostaseis, deren exakte Bedeutung jedoch unklar ist.nähere Informationen: Monumenta Musicae Byzantinae: Gesangsstile Syllabischer StilGesänge, bei denen auf jede Silbe nur ein Ton zu singen ist. Siesind vor allem für den Gesang der Gemeinde, bzw. Kommunitätgeeignet.Neumatischer StilÜber den Silben können zwei bis drei Noten stehen.Melismatischer StilUnter „Meslisma“ versteht man zahlreiche Noten, bzw. eineNotenkette über einer Silbe. Melismatische Gesänge sind daherkunstvoll ausgezierte Gesänge für geschulte Chöre.liturgische RezitativeDie Melodien der bekanntesten liturgischen Texte, also vor allem diejenigen, die bei allenGottesdiensten vorkommen, wurden nicht bzw. erst sehr spät aufgezeichnet, da man diemündliche Überlieferung für ausreichend hielt, so das Amen oder Alleluja, das das Trishagionoder Cherubikon begleitet.HymnenHymnen spielen in der byzantinischen Liturgie eine sehr große Rolle. Wir kennen über 60.000Inzipits verschiedener Hymnen. Es ist aber hierbei zu beachten, dass unter dem Begriff„Hymnus“ nicht nur Strophenlieder, sondern überhaupt alle freie Dichtungen in der Liturgieverstanden werden. Die einfachste ist das Troparion, deren Entstehung in das 4. Jahrhundertzurückreicht.Syllabische Hymnendichtungen:KontakionLanger metrischer Text auf eine poetisch-erzählende Dichtung auf biblischer Textgrundlage.Aufbau:Koukoulion oderProoimionEinleitungsstrophe von verschiedener Struktur und Metrum (vielleicht spätererZusatz)Oikoimetrisch gleiche Strophen (oft 20-30)oft verbunden mit einem Akrostichon , welches durch die Anfangsbuchstabengebildet wird und den Namen des Dichter-Komponisten (Melode), dieliturgische Bestimmung oder die Buchstaben des Alphabetes bezeichnet.Ephymnionabschließendem Refrain.Höhepunkt im 5. und 6. Jh.Wichtigster Vertreter: Romanus, der Melode (1. H. des 6. Jh.), ca. 85 WerkeDie Musik ist nicht überliefert, muss aber wegen der außergewöhnlichen Länge der Dichtungensyllabisch interpretiert worden sein. Die überlieferten melismatischen Versionen stammen auseiner späteren Zeit (siehe unten).KanonDer Kanon ist eine neunteilige poetische Dichtung, die aus Troparien besteht. Die Entstehung istfolgende: Im Morgenoffizium ist der Gesang der neun biblischen Cantica (Lobgesänge)vorgesehen. Es handelt sich um:1. Lobgesang des Mose nach dem Durchzug durch das Rote Meer Ex 15,1-192. Lobgesang des Mose vor seinem TodDtn 32,1-433. Lobgesang der Hannah1 Sam 2,1-104. Lobgesang des HabakukHab 3,2-195. Lobgesang des JesajaJes 26,9-196. Lobgesang des JonaJona 2,3-107. Lobgesang der Jünglinge im Feuerofen 1Dan 3,26-45, 52-568. Lobgesang der Jünglinge im Feuerofen 2Dan 3,57-88Page 129. Lobgesang der Gottesmutter „Magnificat“Lk 1,46-55und des Zacharias „Benedictus“Lk 1,68-79Jeder Gesang wird mit der kleinen Doxologie abgeschlossen7. Man begann, zwischen dieeinzelnen Verse der Cantica Troparien zu interkallieren (einzufügen), die den Vers kommentierenoder neu deuten konnten. Nach dem ersten Teil der kleinen Doxologie (Ehre sei dem Vater … )folgte ein Tropar auf die Dreifaltigkeit (Doxastikón), nach dem zweiten Teil (Wie im Anfang …)ein Tropar auf die Gottemutter Maria (Theotokíon).Durch Weglassen der biblischen Grundtexte blieben nur die Troparia erhalten, und es entstandeine neue abgeschlossene Dichtung, der Kanon mit neun Liedern (Oden), wobei die 2. Ode (wohlwegen ihrer Länge) mit Ausnahme der Fastenzeit meist wegfällt, sodass in der Regel ein Kanonaus acht Oden besteht. Alle Oden stehen im gleichen modus.Aufbau des Kanon:1. Ode(2. Ode)3. Ode4. Ode5. Ode6. Ode7. Ode8. Ode9. OdeAufbau einer Ode:HeirmosModellstrophe, Musterstrophe.TroparionAlle Strophen haben die gleiche MelodieTroparion.…Ehre sei dem Vater …DoxastikonWie im Anfang …Theotokion7 “Ehre sei dem Vater und dem Sohn und dem heiligen Geist. – Wie im Anfang so auch jetzt und immerdar und indie Ewigkeiten der Ewigkeiten. Amen.”Jede Ode besteht in der Regel aus drei oder vier gleichgebauten Strophen mit gleicher Melodie.Die erste Strophe einer jeden Ode ist die Modellstrophe oder Heirmos. Die folgenden Strophenheißen Troparien. Nur selten – meist in der Einleitungsstrophe – zeigt sich noch eine inhaltlicheVerbindung zum ursprünglichen biblischen Canticum. Die inhaltliche Verbindung besteht durchden liturgischen Zusammenhang, etwa zu einem Fest oder zum Tagesthema der Liturgie(Evangelientext), sowie durch den im ganzen Kanon gleichen modus, gelegentlich auch durch einAkrostichon.Der Kanon verdrängt seit dem 7 Jh. immer mehr das Kondakion.Erste Hauptvertreter: Andreas von Kreta (ca. 660 – ca. 740). Sein großer Bußkanon hatinsgesamt 250 Strophen.Höhepunkt der Dichtkunst:8. Jh.: Johannes von Damaskus, Kosmas von Jerusalem9. Jh.: Theodoros Studites (Abt des Klosters Studion 759-826) und sein Bruder Joseph.Seit dem 8. od. 9. Jh. werden neue Texte an schon bestehende Melodien angeglichen.Die Produktion von neuen Kanontexten setzte sich bis ins 13. Jh. und darüber hinaus fort.Die klassischen Heirmoi im syllabischen Stil sind im Heirmologion gesammelt. Das ältesteerhaltene Buch stammt aus dem 10. Jh. Ein Heirmologion kann bis zu 2000 Modellstrophenenthalten, die allerdings aus einem begrenzten Repertoire von für jeden modus typischenmelodischen Formeln besteht. Insgesamt sind nicht sehr viele Exemplare überliefert.Sticherainterkallierte Verse zwischen die letzten Verse der Psalmen des Ordinariums zu Hesperinos undOrthros. Das Repertoire reicht bis ins 7. Jh. zurück.Besonders bekannt: Eothina des Kaisers Leo VI (886-912)Die Stichera sind in Sticherarien notiert. Es gibt hunderte von erhaltenen Sticherarien, die etwa2000 längere Hymnen überliefern, doch geht ihr Repertoire teilweise bis in das 7. Jh. zurück. Dermusikalische Stil entspricht dem der Heirmoi, doch sind Stichera in der Regel etwas mehrausgestaltet und mit verzierenden Melismen versehen.Melismatische HymnenHymnen im klassischen Stil:Notiert im Psaltikon (Sologesänge) und Asmatikon (Chorgesänge).Kondakienwurden im 8./9. Jh. auf Einleitungsstrophe und 1. Oikos reduziert.Als Zyklen überliefert. Besonders bekannt:Hymnos akkathistos: Berühmter alphabetischer8 Hymnus auf dieGottesmutter in 24 Strophen. Gesungen jährlich am Samstag vor dem 5.Fastensonntag.Hypakoë(Hypakoai); einstrophige Stücke9 im Psaltikon und Asmathikon.ProkeimenaSie werden vor einer Lesung solistisch vorgetragen10 und stehen imPsaltikon.AlleluiaDas Alleluia mit seinem Vers wird vor dem Evangelium gesungen. Ein alterZyklus dieser Verse hielt sich ebenfalls im Psaltikon.KoinonikaKoinonika sind Kommuniongesänge für einen speziellen Chor (psaltai) derHagia Sophia in Konstantinopel gedacht und stehen im Asmatikon.Hymnen im nachklassischen Stil:Kalophonie und PersonalstilSeit dem 12. Jh. entstehen neue Gesangsstile, die dem individuellen Geschmack größeren Raumgeben. Im späten 13. Jh. entsteht der neue Stil, die Kalophonie. Sie löst sich von denEinschränkungen der klassischen Formeln und fördert die vokale Entfaltung (ausgiebigeVerzierungen, Sequenzen, wiederholte Artikulationen auf einer Tonhöhe und weite Sprünge).Die Komponisten kreieren ihren eigenen Stil und signieren die Stücke mit ihrem Namen undtreten so aus ihrer Anonymität heraus.Kratematalange frei komponierte Melismen ohne Text auf sinnlose Silben, diezwischen Vesperpsalmen u. ä. interpoliert wurden, bis zu 10 MinutenAufführungsdauer in Anspruch nehmen und große sängerische Fähigkeitenverlangen.Sorgfältig notiert in neuen Gattungen von Büchern:kalophonisches Sticherarion, Heirmologion, Kontakarion und ähnliche melismatischeSammlungen.Berühmtester Vertreter: Joannes Koukouzeles (1. Hälfte des 14. Jh.)8 d.h.: Jede Strophe des Hymnus beginnt als Akrostichon mit einem fortlaufenden Buchstaben des Alphabetes.9 analog etwa zu den Responsorien der Westkirche.10 Sie entsprechen den Gradualia der römischen Liturgie.In seinen akolouthiai hat Koukouzeles erstmalig in einem Buch fast alle Gesänge verzeichnet,die für die Liturgie und das Offizium benötigt werdem.Nachbyzantinische ÄraZwar wurde die Notation der byzantinischen Zeit weiter beibehalten. Aber spätestens seit der Zeitvon Manuel Chrysaphes wurden Mikrotöne und Chromatismen verwendet. Der Einfluss der anden griechischen Kulturraum anschließende östlichen Nachbarn wurde in allen kulturellenBereichen stark spürbar. Dort, wo Griechenland unter abendländischer Herrschaft stand (Kretaunter den Venezianern, Ionische Inseln) wurden Gesänge nach den Regeln der europäischenHarmonielehre ausgesetzt.Im Jahre 1821 initiierte Chrysanthos von Madytos eine Reform der Notation. Die Notation wurdevereinfacht, die Tonarten wurden neu geordnet und gedruckte liturgische Bücher herausgegeben,welche in der Folge von allen griechischen Kirchen und Klöstern übernommen wurden.Die heutige byzantinische Musiktheorie teilt die Oktave in 68 Teile, wobei ein Ganzton 12, ein¾-Ton 9 und ein Halbton 7 Teile aufweist. Neben den 8 Tonarten gibt es noch den Legetos, eineAbart des IV. Tones.IsonEin lang ausgehaltener gleich bleibender Ton, der entweder mitgesummt wird, oder aufwelchem der Text parallel zur Melodie mitgesprochen wird. In der Regel ist es die Tonika,also der Grundton einer Tonleiter. Er wird heute noch in der Ostkirche verwendet underscheint Touristen, die in Griechenland einen Gottesdienst besuchen als besonders charakte-ristisch. Nachweisbar ist diese Begleitpraxis erst seit etwa 1400. Im 15. Jh. wurde das Isonallgemein praktiziert und 1584 von einem deutschen Reisenden namens Martin Crusiusbeschrieben. Zu einer Entwicklung einer unabhängigen Polyphonie wie im Westen hat diesallerdings nicht geführt. Nicht zu verwechseln ist dieser Begriff mit einer Neume, die eben-falls Ison genannt wird und anzeigt, dass der folgende Ton auf gleicher Höhe zu singen ist.Byzanz und die SlawenVor der Christianisierung der Slawen in der 2. Hälfte des 9. Jh. gibt es keine musikalischenQuellen. Der byzantinische Einfluss begann mit der Mission der Slawenapostel Cyrill undMethod in der Mitte des 9. Jh. Wahrscheinlich wurden schon damals alle liturgischen Bücher insKirchenslawische übertragen. Genaueres ist aber nicht bekannt.Im 11. Jh. übernahm die Kiewer Rus den byzantinischen Ritus mit seiner Musik. Eine ungeheureMenge von liturgischen Texten wurde übersetzt und die dazu gehörigen Melodien angepasst.Durch den Einfall der Mongolen (1240) wurde diese Tradition unterbrochen.NotationDie ältesten slawischen Neumen beruhen auf den nicht diastematischen byzantinischenNotationen. Die Diastematisierung erfolgt erst im 17. Jh. durch die Einführung vonZusatzzeichen.1. Periode: Kiever, Nowgoroder und Wladimiro-Suzdaler Rus (ca. 1000 – 1450)znamennyi raspevZnamen = Zeichen. Hauptgesangsart der altrussischenKirchenmusik.znamennyi-Notation / krjuki-NotationNotation des znamennyi raspev bis zum 15. Jh., abgeleitet von derCoislin Notation. Die Entschlüsselung der Notation ist bisher nichtvollständig gelungen.kondakarnyi raspev11. – 13. Jh. in 5 Kondakarien, entspricht dem byz. Psaltikon undAsmatikon.11Kondakariennotation. Notation des kondakarnyi raspev, abgeleitetvon der Chartres Notation. Auch die Entschlüsselung dieserNeumen ist bisher nur teilweise gelungen.2. Periode: Moskauer Rus (1450 – 1650)stolpovoj raspevStolp = Achtwochenzyklus der byzant. Gesänge. Erscheint v. a. inHandschriften aus dem letzten Drittel des 15. Jh., ist aber älter.Charakterisiert durch größere Sanglichkeit und ausgearbeitetemelodische Formeln.Stolp-Notation: mit der znamennyi-Notation verwandt.putevoj raspevPut = Weg. Größere Feierlichkeit u.a. durch ausgedehnteMelismatik.demestvennyi raspevDemetvo = Gesangsart des Chorleiters (demestnik). FeierlicherGesang mit rhythmischen Raffinessen.Entstehung von archaischer Mehrstimmigkeit.17. Jh. Revision der Gesangbücher unter den Patriarchen Filaret (1619-1633) und Iosif (1642-1652) nach altrussischen und griechischen Quellen; Kirchenreform unter Patriarch Nikon (1652-1666, † 1681). Einführung der westlichen Mehrstimmigkeit. In der Tat endet erst mit diesemZeitpunkt in Russland die Epoche der mittelalterlichen liturgischen Musik  benannt nach den Kondakiagesängen, enthält aber nicht nur diese, sondern auch andere melismatische Stücke.Byzanz und der WestenDer Westen übernahm von den Byzantinern die tonale Einteilung der Gesänge in 8 modi,authentisch und plagal, sowie die Art der Psalmodie mit Intonationsformeln und Kadenzenwahrscheinlich in der zweiten Hälfte des 8. Jh. Zwischen dem 6. und 9. Jh. wurden auchMelodien übernommen, z.B. auf Geheiß von Karl dem Großen die Reihe der Antiphonen für dieOktav von Epiphanie.Literatur:Umfassende Einführungen in alle Themenbereiche der Musikwissenschaft finden sich in denbeiden Standardlexikas der Musikwissenschaft:The New Grove. Dictionary of Music and Musicians. Hg. von Stanley Sadie. 20 Bde.Macmillan Publishers Limited, London 1980. 2. Auflage 2001.Die Musik in Geschichte und Gegenwart. Zweite, neubearbeitete Ausgabe. Hg. von LudwigFinscher. 26 Bände. Sachteil in neun Bänden. Personenteil in siebzehn Bänden. Bärenreiter,Kassel usw. 1994 ff. (abgekürzt: MGG)Zu unserem Thema kommen u.a. folgende Artikel in Frage:Kenneth Levy / Christian Troelsgård, Byzantine chant. In: New Grove 2001, 4, 734-756.Dimitri Konomos, Greece II. Post-Byzantine to 1830. In: New Grove 1980, 10, 348-349.Christian Hannick, Byzantinische Musik. In: MGG Sachteil 2, Sp. 288-310.Ders., Altslawische Musik. In: MGG Sachteil 1, Sp. 510-521.Immer noch eine gute Einführung in die Geschichte der russischen Kirchenmusik bietet:Johann von Gardner, Gesang der russisch-orthodoxen Kirche bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts(= Schriften zur Geistesgeschichte des Östlichen Europa 15). Otto Harrassowitz, Wiesbaden1983. Bd. 2 1987 (= Bd. 17).Für das Studium der byzantinischen Liturgie eignen sich folgende Bände:- Liturgikon. “Messbuch der byzantinischen Kirche”. Hg. von Neophytos Edelby. Aurel Bongers,Recklinghausen 1967.- Mysterium der Anbetung. Göttliche Liturgie und Stundengebet der Orthodoxen Kirche. Hg. vonSergius Heitz. Luthe-Verlag, Köln 1986.- Liturgie. Die Göttliche Liturgie der Orthodoxen Kirche. Deutsch – Griechisch -Kirchenslawisch. Hg. von Anastasios Kallis. Matthias-Grünewald-Velag, Mainz 1989.Auf dem CD-Markt gibt es eine Fülle von Aufnahmen ostkirchlicher Musik, v. a. aus demBereich des mehrstimmigen slawisch-orthodoxen Kirchenmusikrepertoires. Einzelne Ausgabenhervorzuheben ist in diesem Rahmen nicht möglich. Man beachte aber, dass die Texte derBooklets gelegentlich die einzelnen Gesänge nur sehr oberflächlich und häufig mit falschenliturgischen Begriffen beschreiben.(Text Excerpt Courtesy by Stefan Engels)


Oriental Studies on Alpha-numeric Representations of Music Vol 02

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Abdolqader-e Maragheh-ey

عبدالقادر مراغی‎

His Life and his Theory of Intervalization of a Monochord and Organology

Abdol Ghader Maraghi also  Abdolqader ibn Ghaibi al-Hafiz al- Maraghi (d. 1434) was the last great theorist-composer of the pre-modern era in the history of Iranian music. He was the author of Maqased al-Alhan, Djami’ al-Alhan and Sharh-I- Adwar as well as other books and treatises like Kanz al-Alhan, a treatise on Chinese instruments or Chinese Music. The translations of Adwar into Turkish that have survived are also attributed to him. His music flourished in the Ottoman empire for more than five centuries. We know little about his childhood.

His place of birth, Maraghah, in Azerbaijan, was the capital of Halako Khan a century before his birth. His father, Safieddin, taught him music and the sciences, as is mentioned in his Maqased al Alhan and Djami’ al Alhan. “When I memorize the Quran,” he says, “my father wants me to glorify my voice with the Quranic chants.”

Iranian Il-khani (a branch of the Mongol Empire) came to power after the collapse of the Il-khanian at the end of the thirteenth century. They ruled for a century over Azerbaijan, Kurdestan, and parts of Iraq. They were Shiite, and their capital was Baghdad and patronized art, music and poetry. Abdolqader spent a few years of his  artistic life in the court of Ahmad and Houssin Jalayer in Baghdad. In 795 AH (1393 AD) Baghdad was occupied by Temore (Tamerlane 1336-1405), and sultan Ahmad Jalayer escaped to Egypt. Abdolqader was among those artists who had to be sent to Samarqand by Temore’s orders. Some historical evidence indicates that he remained in Samarqand until 800 AH(1398  AD); therefore he participated in the marriage ceremonies that Tamore ordered in 799 AH (1397 AD) for his relatives in Khan Goul near Samarqand.

During 798 (1397 AD), Miranshah, Tamore’s son, became the governor of Azarbayjan. Abdolqader accompanied him in Tabriz, his capital. Miranshah was spent most of his time hunting, drinking and listening to music, and paid scant attention to his  responsibilities. Hence, Tamore decided to remove him from power and ordered  most of his advisors and companions punished. Among them, musicians like Qutb al-din Naie, Habibollah Udi, and Abdolmomen Gouyendah (vocalist) were hanged on the gallows. Abdolqader escaped to Baghdad to the court of Sultan Ahmad Jalayer. In 803(1401), when Tamore was returning from his victorious battle of Sham and Syria, he once again conquered Baghdad and ordered a massacre of the people. Abdolqader was captured, and while he was sentenced to death he cried and chanted Quran in his best voice, as Khonde Mir, a Persian historian, indicates. Tamore heard Abdolqader voice and pardoned him from death.

After the death of Tamore in 807(1405), Abdolqader traveled to Borrsse, the capital of the Othoman empire. It is not clear how long he stayed in that country. Based on a copy of  Maqased al-Alhan found in the library of Boudalian and written (824 AH) (1422) for Sultan Morad the second, Farmer claims that Abdolqader had dedicated this book to Sultan Morad the Second, emperor of empire. However, this contradicts the existence of an original copy in the library of Mashhad written by Abdolqader himself in 821 AH(1419). Nothing in this original indicates that Abdolqader had dedicated this book to Sultan Morad the Second. He spent the last years of his life in Herat, the capital of Shahroukh, Tamore’s son. He died as result of epidemic pestilence in 838 AH(1436).

Three of his books are available in Persian: Djame’al-Alhan, Maqased al-Alhan and Sharh-e Adwar. There are lot of similarities in the content of Maqased al-Alhan and Djami’ al-Alhan. With few exceptions, it seems that Maqased al-Alhan is the abridgement of Djami’ al-Alhan. There are  four old manuscripts of Djame’al-Alhan (a comprehensive book of melodies) in different libraries: one in Boudelian, two  in Nuor Othmani, and the last one in Paris. Their dates  are different. The style of writing in Djame’al-Alhan  is very technical and complicated. The usage of the old expressions, especially those of Arabic and Greek, make it uncomfortable for contemporary readers.

Djame’al-Alhan, without any doubt is the only extant document to contain appreciable information about the modal structure of Iranian music in the pre-dastgah system. However, the definition of musical categories, the intervals of Maqam-s and their cycles,  the tunning systems, the instrumentation and organological classification, and the rhythms are included in  this very valuable text. For the definition of musical terms, he respectfully refers to Farabi, Ibn Sina and Safiedin Ormavi. However, he challenges Qutb al-Din Shirazi (owner of Dorratottaj), accusing him of being a theorist and not a musician. The main aspects of his discussion are presented below.

Bild4

The Intervalization

The length of  AM, a single dastan ( string) is 59cm. This monochord has been divided into eight equal parts. The name of the pitches assigned is based on the  abjd letters with their numerical values. If we divide this monochord into three parts, we come to the first Zolkhams (pentachord). If we divide it into four parts, we come to the first Zolarba’ (tetrachord). If we divide it into half, we come to the Zelkoll (octave). Based on the same calculation, Abdolqader finds the rest of the pitches. The intervals are whole tones, semitones and microtones. The names of the pitches by their abjd in the first octave are:

abjd            number       western name

A                       1                    Du

B                       2                    Re b

J                        3                    Re –

D                       4                    Re

H                       5                    Mi b

V                       6                    Mi –

Z                       7                    Mi

H’                      8                    Fa

T                       9                    Fa +

Y                      10                   Sol –

Ya                    11                   Sol

YB                   12                   La b

YJ                    13                   La –

YD                   14                   La

YH                   15                   Si b

YV                   16                   Si –

YZ                   17                   Si

YH’                  18                   Du

In order to show the intervals between the pitches, he uses the term Baqiah (B)  for a small half tone, Mujanab (J) for a large half tone, and Tanini (T) for a large whole tone. These musical terms are not in use of Iranian contemporary  music. In Turkish classical music the terms are used, but the intervals do not exactly corresponded to those referenced by Abdolqader. For the tunning system, he divides the instruments based on the number of strings ranging from two to five strings . For the two stringed instrument (Zowlwatarein), the conventional tunning is that the 4th finger (khinsir) on the upper string should create a sound as clear as the lower free string.

Second string  A B J D H V Z H’

First  string   H’  T Y Ya Yb Yj Yd Yh

For the three, four,  and five  stringed ud, he indicates the position of each note on the strings of the ud, while the strings themselves have their own names. The tuning for this instrument is that the third of the upper string should be equal to the lower free string. Therefore, the relation of all five strings is based on the perfect fourth.

Based upon those alphabetical numbers (abjd) he illustrates and explains structures and  the forms of the adwar (cycles, single dwer). These cycles are classified as first and second class modes. Based on their importance they are: 1- maqam, 2- awaz and 3- shu’bah. According to the Arabs, he says, the main maqam-s are twelve. For more clarification, the cent system is applied here for the intervals of the maqam-s  as follows:

Ushaq (204, 204, 90, 204, 204, 90, 204)

Nawa (204, 90, 204, 204, 204, 90, 204)

Busalik (90, 204, 204, 90, 204, 204, 204)

Rast (204,180, 114, 204, 180, 114, 204)

Houssieni (180, 114, 204, 180, 228, 90, 204)

Hejazi (180, 114, 204, 180, 204, 114, 204)

Rahawi (180, 204, 114, 180, 114, 204, 204)

Zangulah (204, 180, 114, 180, 204, 114, 204)

Araq (180, 204, 114, 180, 204, 114, 180, 24)

Esfahan(180,204,114,204, 180, 114, 180, 24)

Zirafkand (204, 180, 114, 180, 204, 114, 204)

Bozorg(180,204, 114, 180, 24, 204, 180, 114)

There are six  avaz-s ( song) as following:

1- nowrouz, 2- salmak, 3-kurdania, 4-kawasht, 5- maye, 6-shahnaz, and twenty-four shu’ba (“sub-section”). 1- dugah, 2- segah, 3- chahargah, 4- panjgah, 5- ashira, 6- mahour, 7- nourouz -e arab, 8-nourouz -e khara, 9- bayati, 10- hesar, 11- nahouft, 12- uzal, 13- ouj, 14- nayriz, 15-mobarqa’, 16- rakb, 17- saba, 18- homayoun, 19- zavouli, 20- esfahanak, 21- basteh nagar, 22- nehavand, 23- khuzi, 24- muhayer.

Organology

In the organological section of his Djami’ al Alhan, he mentions forty-two instruments and describes about thirty-two of them. Geographically, they cover from China to Turkey and most of the Islamic lands of that time. However, he arranged them into three classes (chordophone, aerophone and ideophone)  whereas he neglected to remark the membronophones such as daf and duhul. Cohrdophones and aerophones are of two kinds: muqayedat (“simple-dependent”) and mutlaqat (“compound-independent”). Dependent refers to those  instruments that need something to make a sound. For instance, among the chordophones, kamancheh needs a bow and ud needs a plectrum. In aerophones, he mentions sefid nay and sornay as independent, and chepcheq (panpipe) and arghanun as dependent instruments. He defines the instrument according to their tuning systems.

1- chordophone (al-’alat- e zul’utar)

More than any other instruments, he mentions twenty-eight chordophones. He describes a tanbur with two strings which were tuned a fourth (3:4)  apart. This instrument has ten frets and produced a scale of one octave, proceeding by limma (90 cents), limma (90 cents), and comma (24 cents). He describes a tanbur of three strings which has seven frets and an ambitus of few notes more than one octave. Among two different ud-s, ud-e qadim and ud-e kamil (ancient lute and perfect lute), throughout his book,  he pays more attention to the ud-e Kamil. The range of this instrument is double octave plus a limma (90 cents). Both were played with a plectrum. They are tuned in perfect fourth. Tarab- al fath was a kind of ud with five or six single strings. It was tuned like ud-kamil. Shashtar is introduced in three different kinds: 1) a lute-like sound-chest with six strings in two or three with a fretted neck. 2) with a sound-chest half the size of the ud, with a double stringed and longer neck. 3) with thirty sympathetic strings which were tuned to the scale of instrument. Among the bowed instrument (majrurat), he mentions tanbur-e shervani and tanbur-e turkey, and nay-tanbur. Another bowed instruments are kamanche and gheczak. The sound-box of kamanche is made either from coconut shell or from wood. Those which are made from wood and apply silk for their strings sound better. The sound box of the gheczak is bigger than that of the  kamanche.

Chang has twenty-four single strings and sometimes thirty-five. The sound-box was covered by skin, on which a bridge stood to support the strings which passes over it. They are tuned in baqiah (half tune). Qanun with its trigonal (their recent form is trapezoidal ) shape had the same range as the chang and akri. Abdulqader does not mention the number of the strings, but he states that they were strung in threes.

The Saz-e dulab is described as a mechanical instrument in the shape of a drum. The free strings inside were contacted with a wheel resonator. The keys were outside, and by turning a handle they raised and lowered the pitches when the strings were touched [this instrument reminds one of a hurdy-gurdy].  Another mechanical instrument is saz-e murassa-e gha’ebi, which was not popular among the people.

Among the instruments that he mentions, a few belong to Khutay, the eastern part of China. One is the shederghu, a long-necked stringed instrument, where half of the belly of the sound box covered with skin or wood. It has four strings, three tuned like the ud and the fourth in conventional tuning. Abdulaqader indicates that the people of Khutay played the Iranian modes of ushaq, nava and busalik on this instrument. Beside, yatughan, a plucked instrument, the pipa was also played by the people of Khutay. It has four strings, the interval of the first and second was tuned in fourth. Similar tuning applied between the third and fourth string. Based on the recent researches on archeological material of Chines Turkestan (bas-relief, terra cotta), philology, literature and historical texts, Kishibe concludes that the origin of the pipa was Iran.

The shahrud is described as an arch-lute shaped with the twice length of the ud. It was mounted with five double strings. This instrument (or the tuning system for this instrument) was invented by Ibn ahwas [Abu Hafz-e Sughadi]. The complete list of chordophones are as followings:

ud-e kamil, ud-e qadim, tarab al-fath, shishta, tarabrud, tanbour-e shervani, tanbur-e Mughuli, rouh afza, qopuz-e Rumi, ouzan, nay-tanbur, rubab, mughani, chang, akeri, qanun, kamanche, gheczak, yektay, turantay, saz-e dulab, saz-e ghaebi-e murassa, tuhfat-ul ud, shederghu, pipa, yatughan, shahrud, rudkhani.

2- Aerophones (zawat el- nafkh)

They are of two kinds: muqayedat, the simple reed or woodwind instruments such as nay; and mutlaqat, compound woodwind instruments, such as orghanun. Nay-e sefid has seven holes in the front and one in the back. By the force of the air stream one can produce two octaves (zil kul-e marratain). The length of the nay depended on the musician. Its length is generally between five to eight fist-hands. The smallest are used by children. The contemporary Iranian classical nay has five holes in the front and one in the back. A different instrument,  zamar-e siah nay is shorter than nay-e sefid, and its tone are more clear. The tones of the Surna is less clear than nay-e sefid, but it can create a range of an octave plus a pentachord. The nay-e chavoor is more common among the Turks, who play more in the mode of now ruz-e bayati and nava. The progression into different modes other than these is not common. The  Nafir is the longest among the wind instruments. It is about two meters (gaz), and whatever is longer it called burghu. If the lower part turns back upon itself, it is known as karnay.

The musiqar has different tubes and different lengths. The shorter produces higher pitch and the longer produces shorter pitch. Chebcheq is called the musiqar of Khutay people. Both are like panpipes. The nay-s are glued together, and their lengths are varied. Abdulqader refers to the arghanun as an European (farang) instrument. He considered them as a reed-pipes.  A pump of wind bellows the reed-pipes and creates sound. The list of aerophones he mentions follow:

nay-e sefid, zamar-e siah nay, surna, nay-e beleban, nay-e chavoor (nay-e javoor), nafir, burghu, musiqar, chepcheq, arghanun, nay-e anban.

3- Ideophones (kassat, …)

He mentions only three kinds of ideophone. Cups (tassat), instrument of bowls (saz-e kassat) and the slabs of metal or wood (alwah). Kassat are collections of bowls tuned to the varying amounts of water. “On this instrument”,  he confesses, “I heard from no one, but with the help of mighty God I assembled it.” Alwah are slabs of metal or wood like a xylophone hung by thread. The bigger slabs make lower sounds and the thinner slabs make higher sounds. He believes that these instruments can make a pleasant tone if they are made in China. In this classification, alwah remind the Gong family, and kassat the Indian Jalaterang.

The instrument tas perhaps might be different from what Curt Sachs mentions in his History of Musical Instruments. He indicates that, “The older one can be seen on a relief at Taq-I Bustan in Persia, carved about 600 A.D. and representing a drummer with a small shallow bowl drum which stands on the ground and is struck with one, or perhaps two, sticks. It may have been the tas mentioned in Persian texts of that time, as such as drum still exists in northern India under the name of tasa (Sachs 1940:250).

Abdolqader’s instrumentology first was introduced to West through the efforts of Dr. George Farmer in 1962. However, in his extracted translation, few words remained in ambiguity. For instance, Farmer wrote, “the yektay (sic! But possibly yektar)”, while later he is confronted with another instruments such as turantay (Farmer, “tarantay!”), burgwa (Farmer, “sic! usually termed the buru or buri”), karranay (Farmer, “sic! The modern karna”) and “kurga”. In Persian ta like tar as a suffix for the instruments means “string”. For example, yekta is the same as yektar (“monochord”), duta, dutar“double-chord instrument”, seta, setar “three-chord instruments”. Both karranay and karna refer to the same instrument. Burgwa is correct and not buru or buri. Perhaps this kind of mis-interpretation springs from the lack of vowel marks in the manuscript. Farmer indicates that, “Strangely enough the author includes the rubab among pandores (tanabir) which were long necked instruments.”  There are two kinds of  rubab-s, one played with bow, and another with a plectrum. This is why Abdulqader in his organology includes rubab among the tanbur-s family.

A’bd alqader ibn Ghaibi al Hafiz al Maraghi

1977    Maqased al Alhan. Edited by Taghi. Binesh. Tehran: Bongah Tarjomah Va Nashr-e Ketab.

1987    Djami’ al Alhan. Edited by Taghi Binesh. Tehran: Cultural Studies and Research Institute.

1991    Shrh-I-Adwar Edited by Taghi Binesh. Tehran: Iran University Press.

Farmer, Henry G.

1962    “Abdalquader ibn Gaibi on Instruments of    Music,” Journal of the International Society for Oriental Research, Vol., 15.

Sachs, Curt

1940    The History of Musical Instruments. New York: W.W. Norton & Company Inc.

(Courtesy by By Dr. Mohsen Hajarian)

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Biographical Notes

Abd al-Qadir al-Maraghi b. Ghaybi (Persian: عبدالقادر مراغی‎ (born middle of 14th – died 1435 AD)), was a Persian musician and artist.[1]  According to the Encyclopedia of Islam, he was the greatest of the Persian[2]  writers on music.

Abd al- Qadir b. GHaybi al-Hafiz al-Maraghi was born in Maragha in about the middle of the 14th century. He had become one of the court minstrels of the Jalayirid Sultan al-Husayn around 1379. Under Sultan Ahmad Jalayirid, he was appointed the chief court minstrel. When Timur captured Baghdad  in 1393, he was transported to Samarqand, which was the capital of the Timurid dynasty. In 1399, he was in Tabriz at the service of Timur’s wayward son Miranshah. Abdl al-Qadir was blamed for the erratic conducts of Miranshah, and Timur acted swiftly in order to capture him. But Abd al-Qadir, was forewarned and escaped to the Jalayrid court of Sultan Ahmad in Baghdad. Timur again recaptured Baghdad in 1401 and took Abd al-Qadir back to Samarqand. Abd al-Qadir became one of the brilliant men at the court of Timur’s son, Shahrukh . In 1421, he also wrote a musical treatise (see below) for the Ottoman Sultan Murad II. He died in Samarqand in 1435.

Abd al-Qadir was proficient in music, poetry and painting. This made him to be a highly desired artisan amongst the courts of different dynasties. It was due to his musical talent that he was named by his contemporaries as the Glory of the past age. .[2]

Abd al-Qadir is known for his four works on music theory. All three surviving works were written in Persian. His most important treatise on music is the Jami al-Alhan (جامع الالحان) (Arabic for Encyclopedia of Music), autographs of which are preserved at the Bodleian Library and the Nuruosmaniye Mosque Library in Istanbul. The first manuscript of this work was written in 1405 for his Nur al-din Abd al-Rahman was revised by the author in 1413. The second manuscript was written in 1415, carries a dedication to Sultan Sharukh of the Timurid dynasty.

The second major work of Abd al-Qadir is the Persian book Maqasid al-Alhan (Arabic for: Purports of Music)(مقاصد الالحان). It was dedicated to the Ottoman Sultan Murad II.

A third treatise on music, the Kanz al-Tu.af (Treasury of Music) which contained the author’s notated compositions, has not survived.

His last work, the Sharh al-Adwar (Commentary on the [ Kitab al-Adwar] of safi al-din al-urmawi)(شرح الادوار), is to be found in the Nuru Othmaniyya Library.

Hamdollah Mustawafi of the 13th century AD mentions the language of Maragheh as “Pahlavi Mughayr” (modified Pahlavi):[3]

Interestingly enough, the 17th century AD Ottoman Turkish traveler Evliya Chelebi who traveled to Safavid Iran also states:

“The majority of the women in Maragheh converse in Pahlavi”.[4]

According to the Encyclopedia of Islam:[5]”At the present day, the inhabitants speak Adhar Turkish, but in the 14th century they still spoke “arabicized Pahlawi” (Nuzhat al-Qolub: Pahlawi Mu’arrab) which means an Iranian dialect of the north western group.”

Abd al-Qadir Maraghi not only recorded songs in Persian Language, but also in Arabic, Mongolian, Turkish (Khatai, Chagatay) as well as various regional Iranic dialects (Fahlaviyyat) of Hamadan, Mazandaran, Qazvin, Tabriz, and Rayy.[6] Thus his work gives us a better view of the regional dialects of Iran.

Four quatrains titled fahlaviyyat from Khwaja Muhammad Kojjani (d. 677/1278-79); born in Kojjan or Korjan, a village near Tabriz, recorded by Abd-al-Qader Maraghi.[6][7] A sample of one of the four quatrains from Khwaja Muhammad Kojjani

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Oriental Studies on Alpha-numeric Representations of Music Vol 01

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The total measuring of the world emerges through the dark past of civilisation
up to present.

The inventions of alpha numeric systems for description and measurement is
as old as language and numbers itself yet is a recursive process of rationalisation
and approach understanding man and his universe.

Sound in general is a basic fact which follows mankind since some hunderd thousand of  years.
Approaching sound in general is mostly done by graphical symbolic representation systems
which are at least complete different to the subject of sound.

From 2 note chanting of Vedics through the old civilisations of Persia to the pythagorean
island and more far to the Muqhal empire. civilisations have made great attempts in a definitive
measuring of the totality of sound in his organised form of music.

(Ram51-Ed.)

Safi al-Din al-Urmawi and the Theory of Music

In this detailed and well documented article, Dr. Fazli Arslan describes the work of one of the most important figures of the history of Middle Eastern music, Safi al-Din ‘Abd al-Mu’min al-Urmawi (d. 1294). One meets his name in the introductions to most of the books written in the field of the theory of Eastern music. Al-Urmawi analyzed thoroughly the Greek sources and the works of Muslim scholars such as al-Kindi, al-Farabi, and Ibn Sina. He studied the practical music of his time scientifically and systematized it in his Kitab al-adwar (The Book of Musical Modes) and in his main treatise al-Risala al-sharafiyya fi al-nisab al-ta’lifiyya (The Sharafian Treatise on Musical Proportions).

The contribution of Safi al-Din al-Urmawi to the theory and the practice of Arabic music are of tremendous importance, as it occupies a valuable place in the chain of theoretical works in the history of music theory starting with al-Kindi. Al-Urmawi studied the sciences at the Mustansiriyya school in Baghdad and was well known as a celebrated calligrapher and writer of literature. He was also a good physicist. In practical music, he was a performer of the ‘ud (oriental lute) and invented two musical instruments. The sound system that he systematized, known as the “Old Orient sound system with 17 notes”, was considered by modern critics as one of the best sound systems. It is thanks to this system and other achievements that he was claimed as Zarlino of the Orient.

Many Muslim authors who wrote about the theory of music in subsequent centuries relied on his works in music theory, Kitab al-adwar and al-Risala al-sharafiyya. Among these we may mention Qutb al-Din Mahmud al-Shirazi (d. 1310), Abd al-Qadir b. Ghaybi al-Maraghi (d. 1435), Fath Allah Mumin al-Shirwani (d. 1486), Muhammad b. ‘Abd al-Hamid al-Ladhiqi (d. 1494) and Alishah b. Haci Buke (d. 1500).

The treatise al-Risala al-sharafiyya consists of five discourses under different headings. Its content is analysed in this article. A special focus is laid on the mathematical fundamentals of music in the second, third and fourth discourses of the book. The parts of the works of al-Kindi, al-Farabi, and Ibn Sina that benefited to Safi al-Din are also indicated. Finally, the traces of al-Sharafiyya are tracked by showing references to it in some works written in later centuries, in order to emphasize the impact of the book on the subsequent studies and the innovations it brought.

Safi al-Din studied the ratios between the numbers very systematically, named the intervals established with these ratios, classified them, and explained the consonant and dissonant intervals in detail. After al-Farabi, the tetrachord divisions had never been examined in such a detailed way in any adwar. Safi al-Din showed all possible divisions and pointed out the most consonant of these. He mentioned the tetrachords with four intervals and pentachordal kinds and explained the consonant ones. Some writers following him avoided this topic as it is complicated and full of details and did no more than following the same route as Safi al-Din which they called their master and praised him.

Safi al-Din al-Urmawi benefited from several sequencing forms of tetrachord, pentachord and tanini intervals while he was arranging two octave ranges. While forming one and two octave ranges, he arranged the intervals of tetrachord and pentachord in several ways and formed the maqams with the consonant ranges appearing after this work. In addition, he mentioned some topics such as the determination of 17 sound ranges, common tones of scales, transposition, performing of an instrument, the order of accords, and the performance with several accords and compositions.

The examination and naming of the maqams in Kitab al-adwar and al-Sharafiyya of Safi al-Din were achieved for the first time. In al-Sharafiyya, Safi al-Din arranged 63 ranges with tetrachords and pentachords, and he produced 18 maqams out of them and showed the scales of 12 ones in the tables by adapting them into 17 tones/notes. Until the end of the fifteenth century, there were no great changes in the classification and naming of the maqams Safi al-Din did.

Having a great knowledge over theoretical music in his age, Safi al-Din surveyed almost all the topics in al-Sharafiyya with a clear and understandable language and style. With all these features, the Sharafiyya treatise stands as a valuable work supplying substantial contributions which should be noticed by everybody writing over theoretical music in the Islamic heritage of the past.

Safi al-Din al-Urmawi and the Theory of Music

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CURT SACHS

Curt Sachs: 

Musikgeschichte der Stadt Berlin bis zum Jahre 1800. 
Stadtpfeifer, Kantoren und 
Organisten an den Kirchen städtischen Patronats 
nebst Beiträgen zur allgemeinen 
Musikgeschichte Berlins, Berlin: 
Gebrüder Paetel, 1908, Reprint Hildesheim/New York: 
Olms, 1980; 325 S. 

 

[Anmerkung: Schreibfehler wurden nicht korrigiert. Auf Seite 129 wurde die fehlerhafte 
Numerierung der Fußnoten 7 und 9 (Vertauschung), auf Seite 190 die fehlerhafte 
Numerierung der Fußnote 6 (als 5) korrigiert. In der Reprintausgabe, der das Exemplar der 
Universitätsbibliothek Erlangen zugrunde liegt, sind auf Seite 159 handschriftliche 
Korrektureinträge nicht wegretuschiert worden: Gestrichen ist in Zeile 3 das Wort „Tode“ bei 
„nach Ebelings Tode 1668“ (in der Tat ist Ebeling im Jahr 1668 nicht gestorben, sondern nach 
Stettin berufen worden) und in Zeile 7 die zweite Ziffer der Jahreszahl 1771 (in der Tat muß 
es hier wohl 1671 statt 1771 heißen).] 

 

 


[folgt S. 1] 

 

MUSIKGESCHICHTE DER STADT BERLIN 
BIS ZUM JAHRE 1800 

 

[folgt S. 2] 

[folgt S. 3] 

 

MUSIKGESCHICHTE 
DER STADT BERLIN 
BIS ZUM JAHRE 1800 

 

STADTPFEIFER, KANTOREN UND ORGANISTEN AN DEN KIRCHEN 
STÄDTISCHEN PATRONATS NEBST BEITRÄGEN ZUR ALLGEMEINEN 
MUSIKGESCHICHTE BERLINS 

 

VON 

 

DR. CURT SACHS 

 

 

BERLIN 

VERLAG VON GEBRÜDER PAETEL 

1908 

 

[folgt S. 4] 

 

Alle Rechte, vornehmlich das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. 

 

[folgt S. 5] 

 

 MEINER FRAU 

 DER TREUEN HELFERIN 

 

[folgt S. 6] 

[folgt S. 7] 

 

VORWORT. 

 

Ich habe diesem Buche nichts vorauszuschicken als meinen herzlichen Dank allen denen, die 
meine Arbeit gefördert haben. Er gilt vor allem den städtischen und kirchlichen Behörden 
Berlins, besonders Herrn Stadtarchivar Dr. P. CLAUSWITZ; er gebührt ferner Herrn 
Geheimrat Prof. Dr. KRETZSCHMAR für mannigfache Anregungen und der 
Verlagshandlung für ihre freundliche Bereitwilligkeit allen Wünschen gegenüber. 

 

BERLIN, im Juli 1908. 

Dr. CURT SACHS. 

 


[folgt S. 8] 

[folgt S. 9] 

 

INHALT. 

 

–– 

 

Seite 

Einleitung............................................................................................................................. 13 

Die Stadtpfeiferei................................................................................................................. 22 

Leistung und Gegenleistung....................................................................... 22 

Kurzer Überblick................................................................................................ 22 

Turmdienst.......................................................................................................... 26 

Festdienst............................................................................................................ 33 

Stadttambours..................................................................................................... 35 

Kirchendienst...................................................................................................... 39 

Besoldung........................................................................................................... 40 

Akzidentien........................................................................................................ 46 

Niedergang......................................................................................................... 51 

Biographisches................................................................................................... 56 

Berlinisches Viertel............................................................................................ 56 

Köllnisches Viertel............................................................................................. 69 

Die westlichen Vorstädte.................................................................................... 75 

Die östlichen Vorstädte...................................................................................... 83 

Chronologische Tabelle................................................................................ 93 

Die Kantoren und Organisten an den Kirchen städtischen Patronats........................... 95 

Leistung und Gegenleistung....................................................................... 95 

Die Tätigkeit der Kantoren................................................................................. 95 

Vorbildung................................................................................................ 95 

Prüfung...................................................................................................... 96 

Schuldienst................................................................................................ 97 

Kirchendienst............................................................................................ 99 

Trauungsdienst.......................................................................................... 100 

Begräbnisdienst......................................................................................... 103 

Gelegenheitsmusik.................................................................................... 107 

Außerordentliche Kirchenmusiken........................................................... 112 

[folgt S. 10] 

Seite 

Die Tätigkeit der Organisten.............................................................................. 114 

Vorbildung................................................................................................ 114 

Prüfung...................................................................................................... 115 

Kirchendienst............................................................................................ 116 

Trauungsdienst.......................................................................................... 121 

Schuldienst................................................................................................ 122 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kantoren................................................ 122 

Nikolaikirche............................................................................................. 122 

Marienkirche............................................................................................. 123 

Petrikirche................................................................................................. 124 


Georgenkirche........................................................................................... 125 

Friedrichwerdersche Kirche...................................................................... 127 

Friedrichstädtische Kirchen...................................................................... 128 

Dorotheenstädtische Kirche...................................................................... 129 

Luisenstadtkirche...................................................................................... 130 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Organisten.............................................. 131 

Nikolai- und Klosterkirche....................................................................... 131 

Marienkirche............................................................................................. 135 

Petrikirche................................................................................................. 136 

Friedrichwerdersche Kirche...................................................................... 137 

Jerusalemskirche....................................................................................... 137 

Neue Kirche.............................................................................................. 138 

Georgenkirche........................................................................................... 138 

Die Umwandlung der Kantorate in ein Musikdirektorat.................................... 140 

Biographisches................................................................................................... 149 

Die Nikolaikirche............................................................................................... 149 

Kantoren.................................................................................................... 149 

Organisten................................................................................................. 162 

Die Marienkirche................................................................................................ 166 

Kantoren.................................................................................................... 166 

Organisten................................................................................................. 169 

Die Petrikirche.................................................................................................... 173 

Kantoren.................................................................................................... 173 

Organisten................................................................................................. 179 

Die Georgenkirche............................................................................................. 184 

Kantoren.................................................................................................... 184 

Organisten................................................................................................. 189 

Die Friedrichwerdersche Kirche........................................................................ 191 

Kantoren.................................................................................................... 191 

Organisten................................................................................................. 197 

Die Friedrichstädtischen Kirchen....................................................................... 197 

Kantoren evangelisch-lutherischer Konfession........................................ 197 

Kantoren evangelisch-reformierter Konfession........................................ 205 

Organisten an der Jerusalemskirche.......................................................... 206 

Organisten an der Neuen Kirche............................................................... 211 

[folgt S. 11] 

Seite 

Die Dorotheenstädtische Kirche......................................................................... 214 

Die Luisenstadtkirche......................................................................................... 216 

Chronologische Tabelle der Kantoren.................................................. 216 

Chronologische Tabelle der Organisten.............................................. 222 

Übersicht der Kantoren und Organisten der Kirchen nichtstädtischen Patronats...... 224 

Regesten................................................................................................................................ 229 

Stadtpfeifer......................................................................................................... 229 

Kantoren............................................................................................................. 263 

Organisten.......................................................................................................... 286 

Stadttambours..................................................................................................... 304 

Kurfürstliche und Königliche Hofmusiker......................................................... 305 

Sonstige Musiker................................................................................................ 308 


Instrumentenmacher........................................................................................... 311 

Orgelbauer.......................................................................................................... 313 

Register................................................................................................................................. 314 

Namenregister.................................................................................................... 314 

Ortsregister......................................................................................................... 323 

Sachregister........................................................................................................ 324 

 

–– 

 

VERZEICHNIS DER FÜR DIE EINZELNEN ARCHIVE VERWENDETEN 
ABKÜRZUNGEN. 

 

GK – St. Georgenkirche. 

JNK – Jerusalems- und Neue Kirche. 

KAM – Kirchenabteilung des Magistrats. 

MA – Magistratsarchiv. 

NMK – Nikolai- und Marienkirche. 

 

[folgt S. 12] 

[folgt S. 13] 

 

EINLEITUNG. 

 

–– 

 

Es ist eine alte Erfahrung, daß die Geschichtsschreibung in allen ihren Zweigen ihren 
Spähersitz auf den Türmen und Kuppeln von Schlössern nimmt, um Umschau zu halten, wenn 
es gilt, ein Bild zu gewinnen vom Leben und Werden derjenigen Städte, in denen ein 
Fürstengeschlecht seine Residenz aufgeschlagen hat. Daß auch in Residenzstädten ein 
Umblick vom Rathause aus lohnt, wird von den historischen Disziplinen fast immer außer 
acht gelassen. Wohl ist zuzugeben, daß dort meist der Blick des Schauenden freier hinaus 
über die Lande schweifen kann, während er hier das Auge zwingt, auf Markt und Gassen und 
alles Kleinliche und Ärmliche des alltäglichen Getriebes acht zu geben. Aber unter dem 
niedrigen Kram auch des ärmlichsten städtischen Wesens werden die Glieder eines 
festgefügten Organismus sichtbar, der, gänzlich unbeeinflußt von der Gegenwart fürstlicher 
Höfe, sein eigenes Leben lebt und deswegen in seiner Selbständigkeit erforschenswerter für 
den Historiker ist, als diejenigen Schichten städtischen Wesens, die in gezwungener 
Abhängigkeit oder freiwilliger Nachahmung einen Abklatsch höfischen Wesens darstellen. 

Ohne weiteres ist zuzugeben, daß es nicht immer leicht ist, diese unbeeinflußten, originalen 
Schichten des städtischen Lebens bloßzulegen; zuzugeben auch, daß, wenn es gelungen ist, 
das Ergebnis häufig enttäuschen und die kulturelle Bedeutung des Hofes in ein um so helleres 
Licht rücken mag. Aber gegenüber dem einseitigen und entstellenden Bericht derer, die unter 
Geschichte einer Residenzstadt fast ausschließlich die Geschichte ihres Hofes verstehen, die 
alles, was eine Residenzstadt an lokaler Eigenart, an besonderem Gepräge und selbständigem 
[folgt S. 14] Wollen zeigt, nur insoweit in Rücksicht ziehen, als es in irgendeine Beziehung 
zum Leben und zur Geschichte der Fürstenfamilie und ihres Hofes gesetzt werden kann, ist es 
die Pflicht der Geschichtsschreibung, dasjenige herauszuschälen, was städtische Kultur ist 
und städtischen Traditionen sein Dasein verdankt. 

Vielleicht wird man im Einzelfalle die Erfahrung machen, daß diese städtische Kultur äußerst 
gering ist und beinahe alles kulturell Wertvolle dem Hofe zu danken ist. Der Musikhistoriker 


im besonderen wird möglicherweise am ersten feststellen müssen, daß hier oder da die 
Förderung von Künstlern, Tonformen und ganzen Strömungen in ganz anderem Maße den 
Höfen als ihren Residenzstädten zuzuschreiben ist, und dennoch – mag die Leistung 
irgendeiner Stadt auf musikalischem Gebiete noch so unbedeutend und durchschnittsmäßig 
sein – eine jede Stadt hat die Musik nach einer Richtung hin bereichert, nach der hin ihr Hof 
unfruchtbar bleiben mußte.… 

Der Nährboden, den die Fürstenhöfe der Musikpflege gewähren, wird geformt aus der jeder 
aristorikratischen Gemeinschaft eigenen Wertschätzung der Persönlichkeit und dem daraus 
entspringenden Mäzenatentum, aus der feinen und bei den Damen häufig überragenden 
Bildung ihrer Mitglieder und aus dem ihnen innewohnenden starken Bedürfnis nach 
Glanzentfaltung und Repräsentation. Auf diesem Boden erblüht einmal das Virtuosentum, das 
Indenvordergrundstellen der Persönlichkeit im musikalischen Kunstwerk, und mit ihm die 
Gattungen der Konzertarie und des Instrumentalkonzerts; und aus demselben Boden erwächst 
die Opera seria mit all ihrer Pracht und Massenwirkung. 

Einen ganz anders gearteten Boden bot städtisches Wesen dar. Eine repräsentative 
Geselligkeit im Sinne der Höfe gab es hier nicht. Bei den wenigen Gelegenheiten, die sich zu 
einer solchen boten, war ihr Charakter völlig anders geartet durch den verschiedenen 
Bildungsgrad der Ratspersonen und durch die rein dekorative Stellung des weiblichen 
Geschlechts. Das städtische Festwesen hatte ein einseitiges allgemein-männliches Gepräge 
angenommen, das für einen feineren Musikbetrieb kein [folgt S. 15] günstiges Feld abgab. 
Vor allem aber lag ein wesentlicher Unterschied den Höfen gegenüber darin, daß bei diesen 
die Musik als inneres und äußeres Lebensbedürfnis der Möglichkeit nach im Vordergrunde 
des Budgets stand, während für die Städte die Musik als Luxus in der Regel nur ein 
bescheidenes Plätzchen in den Rechnungsbüchern einnehmen durfte. 

Damit fiel Oper, Konzert und Virtuosentum außerhalb des Bereiches der städtischen 
Musikpflege. Die Aufgaben, die diese zu leisten hatte, waren anderer Natur. 

Die primitivste Form städtischer Musik ist der Hornruf des Turmwächters, der das 
Herannahen von Feinden und ausbrechendes Feuer verkündet. Dazu tritt das Ausblasen der 
Stunden und bald die besondere Hervorhebung der Haupttageszeiten durch ausgedehntere 
Melodien, die von dem „Hausmann“ und seinen Gesellen und Lehrlingen gemeinsam 
ausgeführt werden. Anfangs behalf man sich mit Kirchenliedern; es konnte indessen nicht 
ausbleiben, daß sich allmählich eine eigene musikalische Turmliteratur entwickelte. Sie 
gipfelt in der Form der Turmsonate, die sich nach dem Vorbild der Gabrielischen 
Orchestersonate aus der einfachen Liedform entwickelte und gegen Ende des 17. Jahrhunderts 
ihre höchste Stufe erreichte. In dieser Turmsonate finden wir eine der Wurzeln der modernen 
Sinfonie. 

Eine zweite Wurzel noch ist den Stadtpfeifern zu verdanken: die Orchestersuite. Nicht daß sie 
die eigentlichen Erfinder und ausschließlichen Vertreter dieser Kunstform gewesen wären; 
auch die Höfe haben ihren Anteil daran. Aber sie sind doch ihre wesentlichen Eigentümer und 
Ausbilder. Die zwanglose Aneinanderreihung feierlicher und munterer Marschsätze, 
gravitätischer und fröhlicher Tänze, alter kirchlicher Weisen und modischer Stücke ist die 
wahre Form der stadtpfeiferlichen Musikausübung. In ihr kommen alle Gelegenheiten zu 
Wort, die dem Stadtmusikanten die Unterlage zu seiner Musik lieferten: der ernste 
Hochzeitszug zur Kirche, der festliche Aufmarsch der Gewerke, der gehaltene erste Reigen 
der Brautgesellschaft und der vergnügliche Ball auf dem Tanzboden, der sonntägliche Choral 
und das gern gehörte Volkslied. All diese Intraden, [folgt S. 16] Pavanen, Allemanden, 
Galliarden bilden die Suite, die so zum Repertorium der Stadtpfeiferei und zum 
künstlerischen Lebensausdruck des Bürgers wird. Anfänglich eine lose Verknüpfung zweier 
oder mehrerer Sätze verschiedenen Charakters, die nur durch die Einheit der Tonart 


miteinander verbunden waren1), schloß sich die Folge dieser Sätze allmählich thematisch 
fester zusammen und bildete einen schwer zerreißbaren Organismus. Um 1700 wurde dem 
Instrumentenchor der alten Suite der Continuo zugeführt und sie damit von der Gasse in den 
Saal gedrängt. Mit der daraus resultierenden Vertauschung der Bläser gegen Streicher war 
endlich die Grundlage der modernen Sinfonie geschaffen. 

Die Suite sowohl wie die vorher erwähnte Turmsonate sind chorisch angelegte 
Kompositionen, d. h. alle Stimmen halten sich das Gleichgewicht, ohne daß eine oder die 
andere sich erheblich in den Vordergrund stellen darf und ohne daß Instrumente zu Begleitern 
und Füllern herabsinken. Das lag an der [folgt S. 17] bevorzugten kontrapunktischen Form 
der Nachahmung, und es lag an der Einheitlichkeit der Instrumentierung. Das spätere 
Mittelalter hatte die einzelnen Familien der Blas- und der Streichinstrumente in allen 
Stimmlagen vollzählig gemacht, so daß es keine Schwierigkeiten hatte, einen sechsstimmigen 
Satz durch Instrumente einer Gattung ausführen zu lassen, und das war in der Tat das Prinzip 
der Orchestermusik bis ins 18. Jahrhundert hinein. So stellt sich die Suite als ein 
Gemeinwesen dar, in dem ein jeder gleichberechtigt ist, in dem aber auch alle von ein und 
demselben Gedanken beseelt sind, ohne daß sich hier oder dort individuelle Regungen 
zeigten. 

Es ist klar, daß eine so demokratische Kunstform nicht ohne Befruchtung von außen her den 
Wunderbau unsrer modernen Sinfonie erzeugen konnte. Von der höfischen Seite herüber 
mußte eine Brücke geschlagen werden, um dem Suitenkörper das zuzuführen, was ihm von 
Hause aus fehlte. 

Erstens nahm er die instrumentalen Elemente in sich auf, die ihm die Oper darbot. Die Vor- 
und Zwischenspiele, namentlich diese, hatten mehr oder weniger dramatische Aufgaben zu 
lösen, sie mußten Stimmungen an- und ausklingen lassen und mußten szenische Vorgänge 
begleiten und ausdeuten. Sie führten der Suite das dramatische Blut zu, das der späteren 
Sinfonie die Möglichkeit gab, das tiefere Gefühlsleben des Tondichters auszudrücken und das 
geschriebene oder ungeschriebene Programm des Komponisten zum Ertönen zu bringen. 

Wichtiger aber noch ist die Beeinflussung von selten des Instrumentalkonzerts. Das Konzert 
stellte dem demokratischen Prinzip der Suite ein aristokratisches gegenüber. Waren hier alle 
Stimmen gleichberechtigt, so hatten sie sich dort einer einzigen oder zum mindesten wenigen 
völlig unterzuordnen. War in der Suite durch die Gleichartigkeit der Stimmen dem 
Individualismus der einzelnen eine enge Schranke gezogen, so konnte im Konzert die 
Solostimme sich frei ausleben und dem ungebundensten Subjektivismus folgen. Gleichzeitig 
erweiterte sich die Form durch das neue Element des Kampfes zwischen Solo und Orchester, 
und die Technik des Instrumentenspiels [folgt S. 18] nahm einen Aufschwung, der die 
sinfonische Satzweise nicht unbeeinflußt lassen konnte. 

1) HERMANN KRETZSCHMAR (Führer durch den Konzertsaal I, 14) ist der Ansicht, daß die Einheit der 
Tonart ästhetische Gründe habe. Es sei im Charakter der älteren Kunst, im Zuhörer das Gefühl der Ruhe und 
Ausgeglichenheit zu erwecken. In der Eigenschaft der alten Suite als Bläsersuite liegt, wie ich glaube, noch eine 
andere Ursache dieser Erscheinung. Werden selbst heute noch z. B. bei den Klarinetten für verschiedene 
Tonarten Instrumente verschiedener Stimmung verwendet, so war es in früheren Jahrhunderten erst recht nicht 
möglich, auf allen Blasinstrumenten in beliebiger Tonart zu spielen. Da es aber nicht angängig war, besonders 
beim Umherziehen immer mehrere Instrumente in verschiedener Stimmung bei sich zu führen, so war die 
Beibehaltung der einmal gewählten Tonart von selbst geboten. Wir sehen ja noch heute bei unseren 
Militärkapellen das gleiche: aus der vorherrschenden Benutzung der Es-Flöten, Es-Klarinetten, der Es- und B-
Hörner, der B-Trompeten, der B-Posaunen und der Es- und B-Tuben usw. resultiert die durchgängige 
Umschreibung aller von ihnen gespielten Stücke nach Es-dur oder einer verwandten Tonart. Aber selbst wenn 
nicht zugegeben werden sollte, daß die älteste Suite Blasmusik ist und daß die erhaltenen Lauten-Suiten, die 
ersten, die auf uns gekommen sind, nur Einrichtungen wie die Klavierauszüge unserer Tage darstellen, so würde 
doch die vor dem Spielen vorzunehmende Einstimmung der unverkürzbaren Basssaite der Laute einem Wechsel 
der Tonart innerhalb der Suite praktische Bedenken entgegenstellen. 


1) Vgl. H. Kretzschmar, Führer II, 351. 

Man sieht: die moderne Sinfonie steht mit einem Fuße im städtischen und mit einem im 
höfischen Musikleben. Unschwer läßt sich die gleiche Provenienz auch für andre 
musikalische Formen belegen. 

Eine Kunstform, die dem städtischen Musikleben ihre Fortexistenz überhaupt verdankt hat, ist 
die Motette, wenigstens diejenige, die eine Instrumentalbegleitung verschmähte. Wenn 
Deutschland nicht in seinen Kurrenden eine Einrichtung gehabt hätte, die bei Umzügen und 
Aufführungen unbegleitete Chorstücke brauchte, so wäre hier gleichwie in Italien die alte 
A-capella-Motette durch die begleitete Motette verdrängt worden.1) 

Es soll hier nicht für jede musikalische Gattung einzeln nachgewiesen werden, daß sie mit 
ihren Wurzeln in den aristokratischen Boden der Höfe und in den demokratischen der Städte 
hineinreicht. Für unsern Zweck genügt es, dargelegt zu haben, daß der einseitigen 
Betrachtung der musikalischen Verhältnisse an den Fürstenhöfen gegenüber eine 
Beschäftigung mit dem Musikleben der Städte nottut, weil diese die unerläßliche 
Vorbedingung für ein Verständnis musikalischer Entwicklung überhaupt ist. 

Ansätze sind ja vorhanden. Carl Stiehls Musikgeschichte der Stadt Lübeck, Sandbergers 
Arbeiten über Nürnberg und Augsburg u. a. haben sich mit den Formen städtischer 
Musikpflege, mit den Stadtpfeifereien, Kantoraten und Organistenposten befaßt. Allerdings 
ist die städtische Forschung gerade den Residenzstädten immer aus dem Weg gegangen. 

 

[folgt S. 19] 

Eine musikalische Stadtgeschichte von Berlin hat es bisher nicht gegeben. Hier und da 
tauchen ein paar Aufsätze auf, welche die eine oder andre Episode aus dem Berliner 
Konzertleben oder aus dem Leben eines berühmten Komponisten oder Sängers aufgreifen. 
Zusammenhängende Darstellungen oder wenigstens Publikationen hat nur die höfische Seite 
des Berliner Musiklebens gefunden: Friedländers Dokumente zur Geschichte der 
kurfürstlichen Kapelle zu Berlin (im 2. Hefte der Beiträge zur Geschichte Berlins von G. 
Gropius) und Schneiders „Geschichte der Oper und des Königlichen Opernhauses zu Berlin“ 
(1852). Dann hat K. v. Ledebur den Versuch gemacht, allen Seiten des Berliner Musiklebens 
gerecht zu werden. Doch ist sein biographisches „Tonkünstler-Lexikon Berlins“ (1861) in der 
Tat ein Versuch geblieben. Man könnte von allen darin erwähnten Personen glattweg die 
Hälfte fortstreichen: wahllos ist jeder Dilettant, der einmal einen Walzer hat erscheinen 
lassen, aufgenommen. Dagegen ist das ganze weite Gebiet der Kirchenmusik und der 
Stadtpfeiferei ungebührlich vernachlässigt geblieben. Ganz rechtfertigen läßt sich dieser 
Mangel nicht, wenn auch die schwerere Benutzbarkeit der städtischen und kirchlichen Akten 
zu seiner Zeit den Verfasser ein wenig entschuldigt. Leider sind aber auch die wenigen 
Angaben, die Ledebur über den einen oder andern Kantor oder Organisten, der ihm gerade 
vorgekommen ist, macht, fast durchweg falsch und widerspruchsvoll; noch bedauernswerter 
ist es, daß sie alle in Eitners Quellenlexikon übergegangen sind. 

So lagen für den Verfasser fast gar keine gedruckten Quellen vor. Sehr wenig nur boten die 
Chroniken vergangener Jahrhunderte, beinahe nichts die vorhandenen Monographien über die 
Berliner Kirchen, in denen die Musik stets nur kümmerlich behandelt wird. Einzig wertvoll 
war die monumentale Gesetzessammlung des alten Mylius, die alle Brandenburgischen 
Erlässe und Verordnungen jeden Inhalts, soweit der Herausgeber ihrer habhaft werden konnte, 
unter dem Titel „Corpus Constitutionum Marchicarum“ vereinigt; diesem Corpus folgte noch 
ein „Novum Corpus Constitutionum Marchicarum“ als Nachtrag. 

[folgt S. 20] 

Im wesentlichen sind aber die Quellen der vorliegenden Arbeit archivalische gewesen. 
Zunächst wurde das rathäusliche Archiv im engeren Sinn durchforscht. Einmal waren es hier 
die städtischen Rechnungsbücher, dann die Protokollenbücher der Ratsversammlungen, die 


Material lieferten. Die ersteren sind als Quelle sehr ungleichmäßig. Abgesehen von einigen 
geringen, halbverbrannten Bruchstücken vom Anfange des 16. Jahrhunderts, setzen die 
Berliner Kämmereirechnungen erst mit den 70er Jahren dieses Jahrhunderts ein, um mit dem 
Beginne des nächsten wieder abzubrechen. Fast das ganze 17. Jahrhundert ist nicht erhalten: 
von den 90er Jahren ab indessen liegen sie fast vollständig bis auf die Jetztzeit vor. Von den 
Köllnischen Hausrechnungen gilt ungefähr das gleiche. Sie existieren für das Ende des 16. 
und den Anfang des folgenden Jahrhunderts, setzen fast im ganzen Verlauf desselben aus und 
sind erst wieder für die Wende des 18. Jahrhunderts vorhanden, bis sie 1709 bei der 
Vereinigung der fünf großberlinischen Magistrate in die Berliner Kämmereirechnungen 
übergehen. Endlich sind auch noch einige wenige Bände Kämmereirechnungen der drei 
Berliner Vorstädte Friedrichwerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt aus dem ersten 
Jahrzehnt des 18. Säkulums erhalten. Alle diese Rechnungsbücher sind ungleich in bezug auf 
die Namensangaben der städtischen Beamten: bald werden diese mit ihrem Namen, bald nur 
mit ihrem Titel aufgeführt. Dagegen geben sie genaue Auskunft über die Gehälter. Doch 
bedarf es zur Benutzung dieser Angaben genauester Aktenkenntnisse, da in manchen Jahren 
die Gehaltsposten zusammengezogen eingetragen, in andren auseinandergeschrieben werden. 

Die Verhandlungsberichte der Ratssitzungen, die sogenannten Publiquen-Protocolle, sind 
meistens von den Magistratspersonen in der Eile selbst niedergeschrieben und sehr schwer zu 
entziffern. Man kann ihnen hier und da Aufzeichnungen über Anstellungs- und 
Zulageberatungen und dergleichen entnehmen. Doch wird auch hier die Unvollständigkeit 
schmerzlich empfunden. 

An dritter Stelle bietet das Magistratsarchiv die Berliner und Köllnischen Bürgerbücher, die 
zwar vollständiger erhalten [folgt S. 21] sind als die Rechnungsbücher und die Publiquen-
Protocolle, aber im 17. Jahrhundert ebenfalls versagen. Diese Eintragungen derer, die in 
Berlin und Kölln das Bürgerrecht erworben haben, mußten durch die Jahrhunderte hindurch 
nachgesehen werden, um ihnen alles zu entnehmen, was auf Musiker jeder Art Bezug hat. 

Das ist im wesentlichen das brauchbare Material des eigentlichen Ratsarchivs. 

Bedeutend ergiebiger und die eigentliche Hauptquelle sind die Akten, welche die Registratur 
der Kirchen- und Schulabteilung des Magistrats bewahrt. Im wesentlichen kamen von ihnen 
für unsre Arbeit diejenigen in Betracht, in denen die Bewerbungen, Anstellungsurkunden, 
Beschwerden, Gesuche, Berichte usw. der Stadtmusikanten, Kantoren und Organisten 
enthalten sind. 

Gegenüber dieser Fülle von Dokumenten ist dasjenige, was an den Kirchen städtischen 
Patronats an alten Urkunden noch vorhanden ist, ziemlich gering. Am ergiebigsten sind noch 
die Bestände der St. Georgenkirche, die zur Zeit der Franzosenokkupation bereits ein eigenes 
Pfarrhaus besaß und ihre Akten dorthin retten konnte, als sie das Gotteshaus als Stall für den 
Feind hergeben mußte. Die Dorotheenstädtische Kirche, die nicht in der gleichen glücklichen 
Lage war, verlor bei dieser Gelegenheit ihre gesamten Akten. Mancherlei findet sich auch 
noch in den vereinigten Registraturen der St. Nikolai- und der Marienkirche, bei der 
sogenannten Propstei. Doch fehlt dort leider das Wesentlichste mit, das auch nicht mehr in 
den Beständen des Rathauses zu finden ist, nämlich die Akten über das Nikolai- und das 
Marienkantorat. Die Petrikirche, die nach diesen beiden als Köllnische Pfarrkirche die 
wichtigste ist, hat. alles dokumentarische Material im Jahre 1809 verloren, als der Turm, in 
dem die alten Akten untergebracht waren, ein Raub der Flammen wurde. Die beiden 
Friedrichstädtischen Gotteshäuser, die Jerusalems- und die Neue Kirche, besitzen nur wenige 
auf Kantoren und Organisten bezügliche Aktenstücke, die in die 80er Jahre des 18. 
Jahrhunderts zurückreichen. 

 

–– 

 

[folgt S. 22] 


1) Edict wegen des von den Musicanten und Spielleuten bey der Accis-Casse zu erlegenden Nahrungsgeldes. De 
dato Berlin, den 7. Martii 1720. MYLIUS, Corpus Constitutionum Marchicarum IV, III, No. LXIII. 

 

DIE STADTPFEIFEREI. 

 

–– 

 

Das unselige Schicksal, das die Rathäuser der Schwesterstädte Berlin und Kölln und ihre 
Archive verfolgt hat, verwehrt uns den Einblick in die Zeiten des Entstehens und Werdens 
unsrer Ratsmusik. Die Geschichte lüftet den Schleier erst in einem Augenblick, da die 
Entwicklung im großen und ganzen abgeschlossen ist und Wesen und Formen der städtischen 
Musikpflege keine nennenswerte Wandlung mehr durchzumachen hatten. Äußerlich 
wenigstens. Denn innerlich vollzieht sich im Laufe des 18. Jahrhunderts ein durchgreifender 
Verfall der Stadtpfeifereien, der Hand in Hand mit der Fortentwicklung der deutschen 
Orchestersuite zur Kammersuite und weiterhin zur Konzertsinfonie geht; mit diesem 
Stilwechsel, der sich um das Jahr 1700 vollzieht, verliert die Stadtpfeiferei den gesunden 
Boden höherer musikalischer Bedeutung. Während die Pflege der edleren Instrumentalmusik 
ganz in die Hände der guten Dilettanten und der Hof- und Adelskapellen übergeht, bleibt den 
Stadtpfeifern der Ausschuß, und aus dem Musiker wird der Musikant. Daß in Berlin gerade 
der Verfall rascher kommen mußte als anderswo, ist nicht weiter verwunderlich. Hier stand 
nicht nur die künstlerische Konkurrenz der Hofkapelle, des Operntheaters und des Konzerts 
der Liebhaber und die materielle Konkurrenz der Militärorchester einem gedeihlichen 
Fortblühen der Stadtpfeiferei im Wege, sondern die Zeitumstände selbst zum Beginne der 
natürlichen Verfallsperiode erwiesen sich als besonders ungünstig und versetzten vor der Zeit 
dem Berliner Pfeiferwesen den Todesstoß. Dem glanz- und prunkliebenden ersten König 
Friedrich folgte im Jahre [folgt S. 23] 1713 Friedrich Wilhelm I. Der reiche Hofhalt des 
Vaters wird aufgelöst, und allerorten sucht äußerste Sparsamkeit eine Tilgung der 
Staatsschulden möglich zu machen. Dazu kommen natürlich neue Steuern, und so ist es leicht 
begreiflich, daß auf diesem Acker eine künstlerische Kultur nicht gedeihen konnte. Für den 
König selbst war die Kunst nur eine unnütze Zierpflanze, für die in den preußischen 
Gemüsebeeten kein Platz war; persönlich war er keine ästhetische Natur: seine eigenen 
Malversuche „in doloribus“ bilden den einzigen Berührungspunkt zwischen ihm und der 
Kunst. 

Die Nüchternheit und Spartendenz dieses Regiments grub der Musik den Boden ab. Bezahlte 
Kunst bedarf ja des Luxus; sie bedarf der Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit über das 
Allernotwendigste hinaus. Man wird unter diesen Umständen keine starke Nachfrage einer 
festfreudigen Bürgerschaft und bei der Stadtverwaltung keinen sonderlichen Trieb zu einer 
künstlerisch würdigen Repräsentation erwarten. Es ist charakteristisch, daß während der 
ganzen Regierungszeit Friedrich Wilhelms die Bürger-Matrikeln keinen einzigen Musiker 
verzeichnen; wer eine warme und einträgliche Aufnahme suchte, zog andre Städte der 
preußischen Residenz vor. 

Waren nun schon an und für sich die musikalischen Bedingungen erschwert, so wurden sie 
noch durch des Königs harte Steuerschraube wesentlich verschlechtert. Am 7. März 1720 kam 
das Musiksteuer-Edikt heraus.1) Der König hatte sich „aus besonderen Ursachen allergnädigst 
entschlossen, alle und jede sowohl in Städten als auf dem platten Lande wohnende 
Musicanten und Spielleute, wie die auch Nahmen haben mögen, und ohne Unterscheid der 
Instrumente, auf ein gewisses Nahrungs-Geld setzen zu lassen.“ Als die geeignetste Form 
einer solchen Steuer erschien ihm ein „Nahrungsgeld“ bei jeder Aufwartung zu erheben, das 
dem Verdienst entspräche. Es sollten alle „Musicanten, ohne Unterscheid ihrer Personen und 
[folgt S. 24] Instrumente, jedesmahl da sie auf Hochzeiten, Kindtauffen, Ehrenmahlen, 


1) Kirchen-Abteilung des Magistrats, Akten von St. Georg No. 8, Fol. 69. 

2) MYLIUS, Corp. Constitution. Marchicar. Continuatio I, No. XX. Rescript an sämtliche Krieges- und 
Domainen-Cammern, daß die Mahler, Bildhauer, Apotheker etc. ihre Geburts- und Lehr-Briefe gleichfals von 
der Charité nehmen sollen. De dato den 21. Maji 1739. 

1) MYLIUS, Novum Corp. Constitution. Marchicar. vol. IV, No. 41, p. 430. 

Gelagen, und zum Tantz oder sonsten zur Lustbarkeit mit der Music aufwarten wollen, zuvor 
von der Accise-Casse jeder Stadt einen gestempelten Zettel, der nur einen Tag gültig ist, nach 
der vom Commissario loci gesetzten und von Uns allergnädigst approbirten Taxe lösen, ehe 
aber mit der Music sich nicht hören lassen, oder in Entstehung dessen das erstemahl in 6 Thlr. 
Strafe verfallen seyn, und das zweyte mahl mit der Music weiter aufzuwarten ihnen gäntzlich 
untersaget und verbothen seyn soll.“ Der leidende Teil bei dieser harten Verordnung war 
ausschließlich die Stadtpfeiferei. Denn die „Concerts de Musique“, die von den vornehmeren 
Künstlern veranstaltet wurden, und die niedere Unterhaltungsmusik, die „in Klip-Schencken 
der Städte oder in den aus den Städten oder Aemtern verlegten Schanck-Krügen in Dörfern“ 
von der untersten Gattung Spielleute bestritten wurde, werden ausdrücklich von der 
Entrichtung des Nahrungsgeldes entbunden. Eine ungefähre Vorstellung von der Bedeutung 
dieser Steuer gibt eine Eingabe des königsstädtischen Kunstpfeifers Fuchs aus dem Jahre 
1790. Daraus geht hervor, daß bei einer Gesamteinnahme von 570 Talern die Ausgabe für 
Musikzettel 30 Taler oder den 29. Teil beträgt.1) 

Auch die durch Edikt vom 21. Mai 1739 verordnete Lösung der Geburts- und Lehrbriefe 
mochte für die Musiker den Reiz Berlins nicht erhöhen. Die „Musicanten und Kunstpfeifer“ 
sollten danach zusammen mit neun andren Professionen, unter denen sich auch die übrigen 
Künstler, Maler, Bildhauer und Kupferstecher, befanden, die Geburtsbriefe, die zur 
Einschreibung der Lehrlinge, und die Lehrbriefe, die zu ihrer Ausschreibung erforderlich 
waren, bei der Charité zugunsten armer Kinder lösen, wozu auch die übrigen Zünfte 
verpflichtet waren.2) Wenn auch [folgt S. 25] sicher bereits früher ähnliche Bestimmungen 
bestanden haben, so scheint man sie doch weder in Berlin noch anderwärts sehr streng befolgt 
zu haben; vielleicht ging auch mit der neuen Verwendung dieser zünftischen Gebühr eine 
starke Erhöhung Hand in Hand. Tatsache ist, daß drei Jahre darauf des Königs Nachfolger 
Friedrich II. ein Zirkular an die Krieges- und Domänen-Kammern erlassen mußte, das über 
lässige Befolgung der Verordnung von 1739 klagt und nachdrückliche Kontrolle über deren 
Einhaltung befiehlt. 

Friedrich der Große unterwarf die Musiksteuer-Verordnung einer Revision. Das neue Gesetz 
von 1766 wies alle aus dieser Steuer fließenden Einkünfte der Haupt-Stempel- und Karten-
Kammer zu. Die eigentliche Neuerung ist die Ausdehnung des Abgabenzwanges auf alle 
diejenigen, die zum Verdienst spielen, also auch auf Wirtshausmusikanten und 
Militärmusiker.1) Nur scheinbar unterstützt diese Maßnahme die Stadtpfeiferei gegenüber der 
Konkurrenz. Sie ist im Gegenteil ein Beweis dafür, daß in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts 
die Pfeiferzunft so stark in den Hintergrund des öffentlichen Musiklebens gedrängt war, daß 
der Staat aus ihr allein keine lohnenden Steuereinnahmen mehr ziehen konnte. 

Daß die stetig schlechter und schlechter werdende wirtschaftliche Lage Zahl und Qualität der 
Pfeifer mit ihren Gesellen und Lehrlingen erheblich verminderte und hierdurch rückwirkend 
wieder das wirtschaftliche Elend vergrößert wurde, liegt auf der Hand. Brauchbare Musiker 
bleiben nicht in einer Stadtpfeiferei wie der Berlinischen, in der die Armut den Leuten nichts 
als das Hemd auf dem Leibe läßt; sie bleiben nicht bei einem Meister, dem die Behörden auf 
Jahre hinaus das Gehalt beschlagnahmen, von dem er sie besolden müßte. Was für einen 
Begriff muß man sich wohl von den musikalischen Leistungen der Berliner Stadtmusikanten 
machen, die in den neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts unter dem Kommando [folgt S. 26] 
des Stadtpfeifers Johann Christian Busch standen? Der Meister und die Meisterin haben in 
ihrem Jammer zur Branntweinflasche gegriffen; im Hause gibt es nichts als Streit und 
Prügelei zwischen den Eheleuten; Gericht und Kirche beschlagnahmen das städtische Gehalt, 


1) (Martin Heinrich Fuhrmann): Musicalischer Trichter. Franckfurt an der Spree 1706, S. 8. 

1) (G. G. KÜSTER), Collectio Opusculorum Historiam Marchicam illvstrantium, Das ist, Sammlung Von 
allerhand theils gedruckten, theils ungedruckten, und zur Erläuterung der Märckischen Civil-, Kirchen-, [folgt S. 
28] Gelehrten- und Natur-Geschichte gehörigen Nachrichten Und Schrifften. Dreyzehendes, Vierzehendes und 
Funffzehendes Stück. BERLIN, zu finden bei dem Auctore. 1733. S. 145 ff. 

Nebenverdienste fallen nicht mehr ab; der Gerichtsvollzieher muß unverrichteter Sache 
wieder abziehen, weil er außer den Instrumenten nichts im Hause findet. Das ist das Bild der 
Berliner Stadtpfeiferei am Ausgang des 18. Jahrhunderts. Man wird gut tun, die 
künstlerischen Qualitäten dieser Pfeiferei nicht zu hoch einzuschätzen. 

„Wie kan nun die Music an den Orten floriren/ wo deren Cultores sich mit Sorgen der 
Nahrung quälen müssen?“1) 

Ein Aufraffen war nicht mehr denkbar. Die Berliner Stadtpfeiferei mußte über kurz oder lang 
eingehen. Ihre Geschichte, die sich uns innerhalb eines Vierteljahrtausends offenbart, ist die 
Geschichte ihres Nieder- und Untergangs. 

 

Wenn wir den Blick auf die Zeit ihrer Blüte zurückwenden, dann stellt sich uns ein weiter 
Wirkungsbereich der Stadtpfeiferei dar. Merkwürdig genug hat die Haupt- oder besser gesagt 
die Zentraltätigkeit des Pfeifers mit der Kunst ganz und gar nichts zu schaffen. 
Bezeichnenderweise taucht der Name Stadtpfeifer überhaupt erst im Laufe des 17. 
Jahrhunderts auf; er kommt das erstemal in den Berliner Kämmerei-Rechnungen von 1607 
vor. Bis dahin – in Kölln sogar noch weiterhin – ist die offizielle Bezeichnung HAUSMANN, 
neben der höchstens noch TURMMANN vorkommt. Damit ist angedeutet, daß die Ratsmusik 
zunächst den Turm- und Sicherheitsdienst zu versehen hatte und daß die rein musikalische 
Tätigkeit akzidentell war. Das Bindeglied zwischen diesen beiden scheinbar 
entgegengesetzten Tätigkeiten ist natürlich das zum Türmerdienst erforderliche 
Blasenkönnen. 

[folgt S. 27] 

Das dabei zur Verwendung gelangte Instrument wird in den Quellen Horn oder Trompete 
genannt. Die beiden ältesten deutschen Instrumententraktate, Sebastian Virdungs „Musica 
getutscht“ (1511) und Martin Agricolas „Musica instrumentalis deudsch“ (1529), führen beide 
– ohne textliche Erläuterung – ein „Thürnerhorn“ an und bilden es auch ab. Allein die 
Illustrationen widersprechen sich: der eine nennt Thürnerhorn, was der andre Feldtrummete 
nennt. Virdung gibt offen zu, daß er von Trompeten und Hörnern nichts verstehe. Allein 
soviel geht daraus hervor, daß das Thürnerhorn eine richtige Trompete gewesen ist. Michael 
Prätorius in seinem „Syntagma musicum“ (1619) kennt ein besonderes Türmerhorn nicht 
mehr. Das Märkische Provinzialmuseum bewahrt ein Wächterhorn mit Blechbeschlag aus 
dem 18. Jahrhundert, das auf dem Deutschen Turm (Gendarmenmarkt) gefunden worden ist; 
es kann als Spezimen für das im jüngeren Berlin gebräuchliche Signalinstrument angesehen 
werden. 

Dagegen wurde das sogenannte „Abblasen“ vom Turme nach allen vier Windrichtungen hin 
mit Zinken und Posaunen ausgeführt. 

Vormittags um 10 Uhr, wenn die Bürger von ihren Geschäften kamen und sich bedächtig zu 
ihren Familien begaben, und des Abends zur Schlafengehenszeit, um 9 Uhr im Winter, um 10 
Uhr im Sommer, ertönten vom Turm herab lustige oder feierliche Weisen, die Gehobenheit 
und Weihe in das Alltagsleben der Städter gossen. 

Eine hübsche Illustration zu dieser alten Einrichtung bildet eine poetische Beschreibung, die 
zwar von der Stadt Fürstenwalde in der Mark ausgeht, aber auch für Berlin volle Gültigkeit 
hat. Sie findet sich in Jacob Lotichs 1679 in Küstrin gedrucktem Gedichte ‚Die Stadt 
Fürstenwalde/ mit allen ihren zugehörigen Stücken, in gebundener Rede/ Oder. Poetische 
beschrieben.‘1) 

[folgt S. 28] 


1) (MYLIUS V., I, II, III., Sr. Churfl. Durchl. zu Brandenburg, usw. Unsers gnädigsten Herrn, confirmirte Feuer-
Ordnung, welcher in denen hiesigen Residentz-Städten Berlin und Cölln, auf das genaueste soll nachgelebet 
werden. Vom 15ten Julii 1672.) 

2) Im 14. Jahrhundert bläst der Türmer nur abends 8 Uhr, um Mitternacht, zwischen 3 und 4 Uhr des Morgens 
und am Tage, sobald das Allerheiligste in der Kirche erhoben wird. (AUGUST BRASS, Chronik von Berlin, 
Potsdam und Charlottenburg, Berlin 1843, S. 28.) 

„Wann Titans hoher Lauff den Mittag schier will machen/ 

Die Uhre Zehn schlägt ab/ da geht mit seinen Sachen 

Der Musicanten Chor/ bestimmet sich zu hauff/ 

Und blaset uns zu Tisch eins mit Posaunen auf. 

Die Mittags Music ist vom Raths-Thurn anzuhören/ 

Fast hoch in freyer Lufft; sie schallet GOtt zu Ehren/ 

Dem Menschen zum Bericht: Dann so weiß jedermann 

Ihm täglich um die Zeit/ die Glock sey Zehn heran. 

Wann nun Latous mit den niemals-müden Pferden 

Von uns gereiset ab; wann wir von ihm auf Erden 

Kein Licht noch Strahlen sehn/ so zieht man eine Klock’/ 

Auf daß ihr süsser Schall zum Abend-Seegen lock’/ 

Ein Cornetist nimmt dann die beste von den Zinken/ 

Erwehlt ihm einen Psalm/ der ihm schier recht will düncken/ 

Und pfeiffet nach der Kunst: Er nimmt sein Amt in acht/ 

Bleibt auf dem Kirchen-Thurn/ und wacht die ganze Nacht. 

Auf Gassen hin und her gehn auch bestalte Wächter/ 

Daß Strassen sicher seyn/ ergreiffen den Verächter 

Der Ordnung und des Rechts; verhüten Feur und Streit/ 

Daß man bey Schlaffes-Ruh verbleib’ in Sicherheit. 

So offt der Seyger schlägt/ so rufft man aus die Stunden: 

An Uhren mangelts nicht: kaum wird dergleichen funden 

Von Wercken und von Kunst; komm hier/ sieh/ wer nicht gläubt/ 

Daß ein Gewichte nur zwey grosse Uhren treibt. 

So bald Aurora blinckt in gold-gefärbter Röthe/ 

Ergreifft/ der ausgewacht/ den Wecker/ die Trompete/ 

Macht durch ein Morgenlied die Stadt allard und wach/ 

Legt drauf sich selbst zur Ruh/ und holt den Schlaff ihm nach. 

 

Im Mittelalter, wo bei spärlicherer Besiedlung des Landes und mangelhafteren 
Verkehrswegen eine Überraschung seitens des Feindes nicht selten war, gehörte die Umschau 
nach herannahenden Widersachern mit zu den Obliegenheiten des Turm[folgt S. 29]wächters. 
In der Neuzeit indessen, wo der Nachrichtendienst geregelter und zuverlässiger war, fiel diese 
Sorge fort, und dem Hausmann blieb nichts als der Feuersignaldienst übrig, der bei der großen 
Anzahl der durch Holzbauten, enge Straßen und unzureichende Vorkehrungsmaßregeln 
hervorgerufenen Brände von vitalster Bedeutung war. Aus diesem Grunde sind die 
obrigkeitlichen Verordnungen über den Feuerdienst besonders eingehend und streng. 

Die erste bekannte Feuerordnung rührt vom Großen Kurfürsten aus dem Jahre 1672 her.1) Die 
Stadtmusikanten geht daraus der 2. Abschnitt an, der „von Präparatorien, Feuerzeug oder 
Instrumenten, deren bey besorglichen Feuersnöthen man sich zu gebrauchen hat“ handelt. Der 
Türmer hat sich stündlich2) in der Nacht mit seinem Horn zu melden und, sobald er ein Feuer 
bemerkt, das Warnungssignal zu blasen und am Tage mit einer Fahne, nachts aber mit seiner 
Laterne die Richtung, in der das Feuer ausgekommen ist, anzuzeigen. Es wird ausdrücklich 
bemerkt, daß die Kunstpfeifer der beiden Städte, denen „so wol vor Alters, als anitzo, dieses 


3) MYLIUS V., I., II., IV. 

1) Vgl. S. 49. 

1) Gutachten vom 22. IV. 1745. – GK., Stadtmusikanten, fol. 10. 

Munus aufferleget worden/, ihre Gesellen oder Thürmers jahr-aus jahr-ein, zu diesem Ende zu 
bestellen“ haben. 

Im gleichen Jahre 1672, am 8. November, erließ der Kurfürst auch für die neue Stadt 
Friedrichwerder – die westliche Vorstadt Berlins – eine Feuerordnung.3) Ihre Bedeutung 
beruht darin, daß in ihr zum ersten Male die Möglichkeit einer Trennung des 
Stadtpfeiferamtes vom Turmwächteramt erkannt und angedeutet wird. Es heißt nämlich hier 
im 4. Paragraphen des 3. Kapitels, daß, wenn ein Rathaus gebaut sei, auch ein [folgt S. 30] 
Türmer gehalten werden solle, um auf dem Rathausturm den Feuerdienst zu versehen. Bis 
dahin aber wird dem Köllnischen Kunstpfeifer die Verpflichtung auferlegt, vom Petriturm aus 
stündlich auch nach dem Friedrichwerder zu blicken, ob dort etwa ein Feuer zu bemerken sei. 
Es ist also nicht die Rede davon, daß die auf dem Friedrichwerder zu errichtende 
Stadtpfeiferei wie die übrigen den Türmerdienst zu versehen habe, sondern es „soll ein 
Thürmer alhier gehalten werden“. Die Verbindung der beiden Ämter wurde also bereits im 
17. Jahrhundert als lediglich traditionell und für neu einzurichtende Stadtpfeifereien als nicht 
unumgänglich angesehen. 

Die Feuerordnungen Friedrichs I. und Friedrich Wilhelms I. vom 3. Mai 1707 und vom 31. 
März 1727 sind im Tenor bedeutend schärfer und lassen darauf schließen, daß der Feuerdienst 
nicht in der vorschriftsmäßigen Weise ausgeübt wurde. Die Kunstpfeifer werden 
eindrücklichst ermahnt, nur tüchtige Gesellen auf den Turm zu stellen, und diese haben fortan 
viertelstündlich zu blasen, um eine größere Garantie zu bieten. Bei Großfeuer sollen sie die 
Sturmglocke läuten, aber damit aufhören, wenn die Gefahr nachläßt. Wenn indessen der 
Turmwächter ein Feuer nicht rechtzeitig meldet, so wird nicht allein er in strenge Strafe 
genommen, sondern auch der Kunstpfeifer selbst, weil er keinen zuverlässigeren Mann 
hingestellt hat. Schon im 16. Jahrhundert war der Meister für seine Gesellen haftbar. Wer die 
Dienste des Hausmanns bei Festlichkeiten in Anspruch nahm, mußte ihm um 9 Uhr abends 
Urlaub geben, damit er auf dem Turm die Wachen ausstellen und nach dem Rechten sehen 
könne.1) 

Die Trennung von Stadtpfeiferei und Turmwachtdienst, die sich in der Friedrichwerderschen 
Feuerordnung von 1672 zum ersten Male angedeutet fand, vollzieht sich tatsächlich in den 
östlichen Vorstädten. Lorentz George, seit 1733 Kunstpfeifer in der Königs-, Spandauer und 
Stralauer Vorstadt, richtete am 10. September 1740 eine Eingabe an den Magistrat, bezw. an 
[folgt S. 31] den König – denn dem Monarchen stand die Ratifikation zu – wegen einer 
Instruktion und Festsetzung eines Gehaltes. In dieser Eingabe schreibt er auch, daß er Leute 
zum Feuerdienst auf dem Turm halten müsse. Die Kirchen-Vorsteher aber, die um ihr 
Gutachten angegangen werden, erklären, daß die Nachtwachen gar nicht nötig seien; wenn 
auch dann und wann geläutet, getrommelt oder selbst geblasen worden wäre, so sei damit 
noch nie jemandem genützt worden.1) 

Kölln und die westlichen Vorstädte trennen Stadtpfeiferei und Turmdienst in der ersten Hälfte 
des 18. Jahrhunderts. Am konservativsten blieb Berlin selbst. Erst unter dem Stadtmusikanten 
Dieterich emanzipiert sich die Pfeiferei von der lästigen Verpflichtung des Wachtdienstes. Es 
war eine alte Gepflogenheit, diesen unangenehmsten Teil des Amtes den Lehrburschen 
aufzubürden. Doch war natürlich auf die schlafbedürftige Jugend kein Verlaß, und der 
inspizierende Meister fand seine Wächter gewöhnlich in tiefem Schlummer vor. Dieterich 
machte den Versuch, einen älteren Gesellen, wie es in früherer Zeit Sitte gewesen war, auf 
den Turm zu stellen, um die Knaben zu beaufsichtigen. Indessen stieß er auf den heftigsten 
Widerstand; drei Gesellen und ein Lehrling laufen ohne weiteres davon. Zudem kam die 
Berliner Stadtpfeiferei in argen Verfall dadurch, daß zur gleichen Zeit keine Pfeiferei der 
Schwesterstädte und ihrer Vororte mehr die Verpflichtung zum Feuerdienst hatte. 


1) KAM, Akten v. St. Nikolai No. 11, vol. I. Fol. 30 ff. – Beilage 96. 

2) Fol. 44. 

Selbstverständlich wuchs für den Berliner Kunstpfeifer die Schwierigkeit, brauchbare 
Gesellen und Lehrjungen zu bekommen, da in Kölln und den Vorstädten der gefürchtete 
Turmdienst fortfiel. Was sich noch meldete, war unmusikalisch; es waren diejenigen, die von 
den andren Stadtmusikanten als unbrauchbar abgewiesen worden waren. Unter diesen 
Umständen sah sich Dieterich veranlaßt, unter dem 12. Februar 1756 einen ausführlichen 
Bericht an den Magistrat zu richten, der alle diese Mißstände mit beweglichen Worten 
darlegte und dringend die Bestellung eines eigenen [folgt S. 32] Turmwächters und die 
Befreiung der Stadtpfeiferei von den Nachtwachen nach dem Vorbilde der andren Städte 
erbat.1) Der Magistrat verschloß sich den Gründen des Bittstellers nicht. Er ließ sich bereit 
finden, dem Kunstpfeifer eine Zulage von 30 Talern jährlich zu gewähren, um ihm die 
Anstellung eines Turmwächters auf seine Kosten zu ermöglichen. Allein die Regierung als 
entscheidende Instanz legte mit der Motivierung Veto ein, daß der Stadtmusikus bei seinem 
Amtsantritt die Verpflichtung zum Wachtdienst übernommen habe und folglich dieser 
Verpflichtung nachzukommen habe.2) Die Unterhandlungen ziehen sich ziemlich lange hin, 
doch bleibt die Regierung bei ihrer Ablehnung, und es scheint, daß in Berlin selbst tatsächlich 
bis ins 19. Jahrhundert hinein der Turmdienst von der Stadtpfeiferei besorgt wurde, da der 
Punkt in die Bestallung eines jeden der folgenden Stadtmusikanten aufgenommen wurde, 
zugleich mit der Anordnung, den Wächtern die Feuerordnung in die Hand zu geben. 

Die Wandlung von der Türmerei als Hauptbetätigung zur Musikausübung als Mittelpunkt des 
Berufs spricht sich in ganz merkwürdiger Weise in der Spezifizierung der städtischen 
Besoldung aus. Im Anfang nämlich, d. h. im Ausgang des 16. Jahrhunderts, erscheint der 
Besoldungsposten in den Berliner und Köllner Kämmerei-Rechnungen ganz zuletzt unter den 
Kommunalbeamten noch hinter dem Totengräber. Das Gehalt wird nach Wochenraten 
berechnet und ausgezahlt, wie es bei untergeordneten Angestellten gebräuchlich ist. Offenbar 
ist dieser Wochenlohn von 14 Silbergroschen in erster Linie als Entschädigung für den 
Feuerdienst gedacht; denn in allen Fällen, wo der Rat Dienste musikalischer Natur von den 
Stadtpfeifern in Anspruch nimmt, gewährt er ihnen besondere Vergütungen in Form von 
Trinkgeldern oder in Getränken, Wein und Bier. Für Dienste, die der Stadtpfeifer in seiner 
Eigenschaft als Sicherheitsbeamter leistet, werden indessen in der ersten Zeit [folgt S. 33] 
Extravergütungen nicht gebucht. Im Laufe des 17. Jahrhunderts vollzieht sich hier eine 
Wandlung. Zunächst muß die Bezeichnung HAUSMANN, wie bereits angedeutet wurde, dem 
Namen STADTPFEIFER Platz machen. Mit dem Titel ändert sich auch die Stellung unter den 
Ratsbedienten. Mit dem Augenblick, wo der alte Name abgelegt ist, wird auch in den 
Rechnungsbüchern der hinterste Platz verlassen und mit einem ehrenvolleren unter den 
höheren Beamten vertauscht. Obgleich nun das Gehalt im großen und ganzen unverändert 
blieb – für Zulagen waren die finanziellen Verhältnisse der Stadt nicht geeignet –, so verschob 
sich doch der Sinn der Besoldung insofern, als sie nicht mehr eine Feuerdienst-, sondern eine 
Ratsmusikentschädigung war. Die oben angeführten Feuerordnungen von 1672, 1707 und 
1727 reden sämtlich davon, daß die Kunstpfeifer „fast nichts vor das Wachen 
bekommen“. Als die kleine Entschädigung, die nach dem Ausdruck „fast“ für den 
Turmdienst gewährt wurde, sind wohl das Lichtgeld im Betrage von 2, und das Pelzgeld in 
der Höhe von 1 Taler jährlich anzusehen, die den Kunstpfeifern außer ihrem Fixum 
ausgezahlt wurden; Lichte und Pelz sind ja für den Turmdienst erforderliche Requisiten. 
Einmal, im Rechnungsbuch von 1726, wird sogar für den Kunstpfeifer Heinrich Christoph 
Reinhard „1 Fuder Holtz zur Thurm Wache“ angemerkt, so daß man das jährliche 
Holzdeputat von 2 Tal. 3 Sgr. gleichfalls zu den Wachtvergütungen rechnen darf. Im 
Gegensatz zu den früheren Zeiten bemerkt man im 17. und 18. Jahrhundert hier und da 
„Brand-Douceurs“ in den städtischen Rechnungen. 


1) MA, Dorotheenstädtische Kämmereirechnungen 1706/7, Extra ordinaire Ausgaben. – Beilage 59. 

2) MA, Berliner Kämmereirechnungen 1706/7. G. A. – Beilage 60. 

3) Ebenda 1708. Extra ordin. Ausg. – Beilage 62–64. 

1) Chronistische Aufzeichnungen eines Berliners von 1704 bis 1758. Ed. Friedrich HOLTZE. Schr. des V. f. d. 
Gesch. Berl. XXXVI, 1899, p. 57. 

2) STIEHL, Musikgeschichte der Stadt Lübeck, S. 8. 

Die dem Wachtdienst gegenüber stehende musikalische Tätigkeit im Dienste des Rats knüpft 
im allgemeinen an besondere festliche Gelegenheiten an. Die vielen Gastereien, Ehrenmahle, 
öffentlichen Aufzüge und andre Festakte verlangten die Mitwirkung der Ratsmusik. Die 
städtische Repräsentation den eigenen und fremden Fürstlichkeiten gegenüber nimmt sie in 
Anspruch: galt es auswärtige Prinzen in feierlichem Zuge einzuholen oder die Leichen 
benachbarter [folgt S. 34] Souveräne aus der Stadt zu geleiten, wollte der Magistrat seinen 
Anteil an den freudigen und traurigen Ereignissen im eigenen kurfürstlichen und königlichen 
Hause oder an den großen nationalen Festen zum Ausdruck bringen, stets tritt die 
Stadtpfeiferei an bevorzugter Stelle in Aktion. Genauere Angaben darüber zu machen ist nicht 
gut möglich. Die Akten buchen diese Dinge natürlich nur, wenn besondere Ausgaben 
erforderlich sind. So wird die Mitwirkung des Kunstpfeifers gewährleistet für die großen 
Festlichkeiten, welche die Berliner im Januar des Krönungsjahres 1701 veranstalteten, als die 
neue Königspracht den ersten Taumel in der Bürgerschaft hervorrief. Als dann am 27. 
November 1706 der Kronprinz Friedrich Wilhelm mit der Prinzessin Sophie Dorothea von 
Hannover Hochzeit hielt und am 28. November seinen feierlichen Einzug in die Residenz 
hielt, wurden die Abordnungen der Dorotheenstädtischen Bürgerschaft von dem Kunstpfeifer 
Clannert angeführt, der sich dazu „von anders wo frembde Gesellen verschrieben“ hatte;1) die 
junge Dorotheenstädtische Pfeiferei hatte demnach nicht genug Leute. Am 2. Dezember 
desselben Jahres zog auch die junge Kronprinzessin ein; bei dieser Gelegenheit erwähnen die 
Rechnungsbücher die Mitwirkung auch des Berliner Kunstpfeifers.2) Der Gedenktag der 
Erhebung Preußens zum Königreich wurde später regelmäßig durch große Festlichkeiten 
gefeiert. Namentlich für den 18. Januar 1708 verzeichnen die Kämmerei-Rechnungen eine 
Anzahl Posten, die sich auf die Musiker beziehen.3) Unter diesen Posten fällt besonders die 
Zahlung eines Speziestalers an den „Director von den hautboisten“ auf; es kann sich dabei nur 
um eine Militärkapelle handeln, die der Rat für diese Gelegenheit in Dienst nimmt; das erste 
Beispiel für das Konkurrieren der Militärorchester mit der Stadtpfeiferei. Im gleichen Jahre 
wartet der Kunstpfeifer Johann Christoph Kerber auf, als König Friedrich I., [folgt S. 35] der 
sich in dritter Ehe mit der Prinzessin Sophie Luise von Mecklenburg-Grabow vermählt hatte, 
am 27. November feierlich in Berlin einzog.1) 

Bei derartigen Gelegenheiten tritt eine andre Institution in ihre Rechte, deren Teilnahme an 
den Akten aus sogleich näher zu beleuchtenden Gründen in den Rechnungsbüchern klarer 
zutage tritt. Wir meinen die TAMBURE oder TRUMMELSCHLEGER, mitunter geradezu 
STADT-TAMBURS genannt. 

Der Unbefangene könnte leicht auf den Gedanken kommen, daß die vielgenannten Trommler 
zur Stadtpfeiferei gehören, in ähnlicher Weise etwa, wie heutzutage die Trommlerkorps den 
Militärkapellen angegliedert sind. In Lübeck z. B. gab es ja im 17. Jahrhundert einen 
„Rathstrummetschläger“ (sic?)2). Man würde in dem Fehlen der Trommler unter den 
Ratsbedienten in den Rechnungsbüchern eine Bestätigung dieser Annahme erblicken. Der 
Schluß ist falsch. Der erste Grund, der dagegen spricht, ist, daß die Spieler andrer 
Instrumente, die der Stadtpfeiferei angehören, niemals einzeln genannt werden; gewöhnlich 
ist nur von dem Kunstpfeifer allein die Rede, höchstens wird noch von seinen Gesellen 
gesprochen. Die Trommler dagegen werden stets einzeln und nie im Zusammenhang mit der 
Pfeiferei erwähnt. Zweitens verzeichnen die Bürgermatrikeln alle Arten von Musikern und 
Musikanten, Trompeter, Zinkenbläser, Fiedler und andre; ein Trommler kommt indessen an 
keiner Stelle vor. Dieser Umstand beweist, daß man es hier mit einer ganz andren Art von 


1) O. SCHWEBEL, Geschichte der Stadt Berlin. I, p. 417. 

2) Beilage 317. 

3) Beilage 316. 

4) Beilage 322. 

5) Beilage 321. 323. 

1) MA, Berliner Kämmereirechnungen 1623. Gemeine Außgabenn. – Beilage 313. 

2) Ebenda 1649. 

3) Ebenda 1649/50. – Beilage 314. 

Leuten zu tun hat, nicht mit berufsmäßig ausgebildeten Männern gleich den andren 
Musikanten, die ihren Aufenthalt wechselten. Die Kategorie, in die der Trommler gehört, ist 
eine durchaus andre. 

Seit den frühesten Zeiten schon war der waffenfähige Bürger naturgemäß zur Verteidigung 
der Stadt und zur Aufrecht[folgt S. 36]erhaltung der Ordnung verpflichtet. Die kurfürstliche 
Regierung änderte an dem alten Herkommen nur insofern etwas, als sie die Bürgermannschaft 
zu einer Art Miliz im Dienste des Herrschers machte. Eine eigentliche Organisation dieser 
Miliz ist Joachim I. zu verdanken, der eine „Harnischkammer“ am Schloßplatz anlegte und 
laut Verordnung vom Jahre 1515 die Berlinische Mannschaft, die „Sprache Berlin“, auf 500 
Spießträger mit Blechhauben, 100 Hellebardiere und 200 Büchsenschützen festsetzte. 1528 
bereits wurde das gemeinsame Aufgebot der Städte Berlin und Kölln auf 600 Mann zu Fuß 
und 30 gerüstete Pferde gebracht und dieser Satz bis in den 30jährigen Krieg hinein 
beibehalten.1) Beide Städte hatten einen gemeinsamen Hauptmann, den sie wählten, aber vom 
Kurfürsten bestätigen lassen mußten. Zu diesen Bürgertruppen nun hat man die Trommler zu 
rechnen; denn in fast allen Aufzeichnungen, Chroniken und sonstigen Quellen wird bestätigt, 
daß die städtische Wehr Tamburs, und zwar jede Kompanie einen, hatte. Sei es nun, daß die 
Bürgertrommler berufsmäßige Spielleute waren oder daß sie ihr Amt im Nebenberuf 
ausübten, jedenfalls sind sie keine Ratsbedienten, können also in den Besoldungslisten der 
städtischen Kämmereirechnungen nicht figurieren. Trotzdem steuert der Rat einiges zu ihrer 
Unterhaltung bei. Er gibt ihnen eine Neujahrsgratifikation im Betrage von 12 Silbergroschen 
zusammen2) und überdies alljährlich in den ersten Maitagen 16 Groschen „für setzung der 
Mayen“3), womit wohl die Schmückung des Rathauses mit frischen Birkenreisern nach einem 
alten Berliner Pfingstbrauch gemeint ist; wahrscheinlich wurden die Maien in festlichem Zug 
unter Vorantritt der Trommler eingebracht. Außer diesen herkömmlichen Gratifikationen 
spendete der Rat häufig gelegentliche Unterstützungen, sei es in Form von Trinkgeldern oder 
von persönlichen Vergünstigungen. Dazu gehören Gaben bei Krankheitsfällen4), Beisteuern 
für Begräbnisse5) und ähnliche Mildtätigkeiten. 

[folgt S. 37] 

Für uns kommt hauptsächlich ihre musikalische Festtätigkeit in Betracht, weil diese im 
allgemeinen in diejenige der städtischen Kunstpfeifer hineinspielt. Nach den vorhandenen 
Nachrichten hat es den Anschein, als ob hier in Berlin die Trommler bei Aufzügen, 
Kondukten und dergleichen mehr in Anspruch genommen worden wären, zum mindesten aber 
in demselben Maße wie die Stadtpfeifer. Mit Sicherheit aber läßt sich die Tätigkeit beider 
Körperschaften nicht in Vergleich setzen und gegeneinander abwägen, weil sich nicht 
feststellen läßt, einen wie starken Bruchteil der gesamten Aktivität der Stadtpfeiferzunft 
diejenigen Fälle bilden, die besonders vergütet und daher in den Rechnungsbüchern 
ausdrücklich angemerkt wurden. Als im Jahre 1624 die Prinzessin Hedwig Sophie, Tochter 
des Kurfürsten Joachim Georg Wilhelm, getauft werden sollte, warteten die Trommler „bey 
einholung der frömbden Herschaft, so zur Churf. Kindttauffe erschienen“, auf und werden 
vom Rate mit 18 Silbergroschen entschädigt.1) Mehr gab es, als im Jahre 1650 der „He. 
Landtgeraff“ einzog; die Stadt tat ein übriges und stiftete den Trummelschlägern 1 Taler „Zu 
vertrincken“.2) Ferner erfahren wir die Mitwirkung der Trummelschleger, als der 
neuvermählte Große Kurfürst am 10. April 1650 mit seiner jungen Gattin Luise Henriette von 
Oranien in die Residenz einzog;3) sie führen den Trauerkondukt an,4) als am 19. August 1693 


4) Ebenda 1693/4. – Beilage 314a. 

5) Wendlandsche Chronik. Schr. d. Ver. f. d. Gesch. Berl. I., p. 88. 

1) Berl. Kämmereirechnungen 1716, p. 200. – Beilage 318. 

2) Chronistische Aufzeichnungen eines Berliners von 1704 bis 1758. Schr. d. Ver. f. d. Gesch. Berl. XXXVI., p. 
60, 58, 111. 

3) Berl. Kämmereirechnungen 1716, p. 216. – Beilage 319. 320. 

4) KAM, Akt. d. Friedrw. Kirche No. 8, Fol. 8, 9. – Beilage 35. 

1) Ebenda, Akt. v. St. Petri, No. 9, Fol. 8. 

2) Vgl. z. B. CHR. C. ROLLE, Neue Wahrnehmungen zur Aufnahme und Weiterverbreitung der Musik. Berlin 
1784, S. 40. 

3) Musicalischer Trichter (M. H. Fuhrmann), S. 34. 

die Leiche des Fürsten Johann Georg von Anhalt, des kurfürstlichen Statthalters, der zwei 
Tage zuvor gestorben war, mit großem Geleit unter Kanonensalut in Gegenwart der 
angetretenen Bürgerwehr fortgeführt wurde.5) Endlich möge erwähnt werden, daß sich neben 
diesen offiziellen Gelegenheiten repräsentativer Natur der Rat auch bei den Hinrich[folgt S. 
38]tungen der Mitwirkung der Trommler bediente. Zwei Fälle überliefern die Kämmerei-
Rechnungen. Der erste ist die Enthauptung der Anne Rosine Jahnin im März 1716, bei der 3 
Tamburs mit aufziehen mußten und dafür mit 4 Groschen pro Mann bezahlt wurden.1) Der 
zweite ist die Exekution des Kürschnergesellen Erdmann Briesemann, der seinen Meister im 
Januar 1710 im Bette erschlagen hatte;2) sie fand am 13. November 1716 statt, wobei die drei 
Trommler MICHAEL SCHÜLER, JOHANN SCHWARTZ und DANIEL ROHWENDT für 
je 4 Silbergroschen die Musik zu besorgen hatten.3) Diese Fälle werden nicht vereinzelt sein. 

Bevor wir nach diesem Exkurs wieder zur Stadtpfeiferei zurückkehren, sei noch einmal 
festgestellt, daß wir bei der Spärlichkeit des Materials keine Berechtigung haben, einen 
Quantitätsvergleich zwischen der Tätigkeit der Pfeifer und derjenigen der Bürger-Tamburs zu 
ziehen und daraus auf die musikalischen Bedürfnisse und die musikalische Kultur der alten 
Berliner zu schließen. Wir können nur aussprechen, daß der Magistrat neben den Diensten der 
Stadtpfeifer auch diejenigen der Bürgerwehr-Trommler stark in Anspruch genommen hat. 

Übrigens trat die Stadtpfeiferei später in ein engeres Verhältnis zur Bürgergarde, als diese 
nach dem Vorbild des Königlichen Militärs Blasmusik für ihre Übungen und Paraden 
anschaffte. Das Musikkorps wurde von der Stadtpfeiferei des betreffenden Distriktes gestellt; 
das Hauptinstrument war die Hoboe, doch kamen auch Fagotte und Trompeten zur 
Verwendung. Zum ersten Male erscheint diese Verpflichtung in der Bestallung des 
Friedrichwerderschen Kunstpfeifers Martin Klanert, oder vielmehr in dem Schriftstück vom 
17. Januar 1690, das ihm die Stadtmusikantenstelle in den westlichen Vorstädten zusicherte.4) 
In Kölln hat man erst viel später die Begleitung [folgt S. 39] der Bürgergarde vom 
Stadtpfeifer verlangt; Reichardts Bestallung vom 25. April 1705 schweigt noch davon.1) 

Neben der Arbeit in Gasse, Rathaus und Turm wurde vom Magistrat noch die Tätigkeit der 
Kunstpfeifer in der Kirche in Anspruch genommen. Die wesentlichste Obliegenheit war die 
vierstimmige Begleitung der Gemeindelieder mit Posaunen, wobei die Oberstimme bisweilen 
von Zink2) oder Trompete geblasen wurde. Diese Begleitung wurde an Sonn- und Feiertagen, 
an den zweitägigen Festen am ersten Tage in St. Nicolai und am zweiten in St. Marien, 
gebraucht, „wen man in der Kirchen figuriret“. Figuralmusik hat hier nämlich nicht den 
modernen Sinn des ungleichen Kontrapunkts, wie sie schon Walther 1732 definiert: „Musica 
Figuralis, Figural-Music, deren Noten von verschiedener Gattung und Geltung sind; 
ingleichen, deren Tact bald geschwind, bald langsam gehet“; sondern: „Musica Figuralis ist / 
wenn Vocalisten und Instrumentisten zusammen musiciren. Figuralis dicta a diversis vocum 
& Instrumentorum Musicorum Figuris.“3) Daneben wurden „ordentliche Musiken“ 
ausgeführt, zu denen tags vorher Proben abgehalten und vom Kantor die Orchesterstimmen 
verteilt wurden. 


1) GK, Stadtmusikanten, fol. 15b. 

2) Ebenda, fol. 15.–6 I. 

3) LANGBECKER, Geschichte der St. Georgen-Kirche zu Berlin, S. 34 f. 

4) Fol. 10. 

1) KÖNIG, Versuch einer historischen Schilderung der Hauptveränderungen usw. Bd. I, p. 98. 

2) KÖNIG, Versuch I, 160. 

Ein Rest dieser alten Gepflogenheit hat sich bis ins 20. Jahrhundert hinein erhalten: noch bis 
vor wenigen Jahren wurden die Choräle in der Nicolai- und in der Marienkirche mit vier 
Posaunen begleitet. 

Der Kunstpfeifer in den westlichen Vorstädten hatte die Begleitungs-Verpflichtung für die 
Jerusalems-Kirche; in den andern Gotteshäusern der Friedrichsstadt, des Friedrichwerder und 
der Dorotheenstadt hat man instrumentale Unterstützung nicht herangezogen. Doch war auch 
in der Jerusalems-Kirche die Stadtpfeiferei nicht regelmäßig erforderlich, sondern nur alle 
drei Wochen. 

Die östlichen Vorstädte endlich verwendeten ihren Stadt[folgt S. 40]pfeifer in St. Georg1) und 
auch in der Spandauischen (Sophien-) Kirche, da seit 1791 beide Kirchen gleichmäßig das 
Gehalt des Kunstpfeifers aufzubringen hatten.2) 

Nach den preußischen Siegen des Jahres 1814 schenkte der Oberkirchenvorsteher Riemann 
der Kirche ein Chor Posaunen, um den Preisgesängen eine höhere Weihe zu geben. Bis dahin 
wurde also in St. Georgen nicht mit Posaunen musiziert. Gemeindebeiträge ermöglichten kurz 
darauf auch die Anschaffung von Pauken.3) 

Diese Posaunenbegleitung scheint im allgemeinen mehr den Gemeinden als den 
Kirchenbehörden am Herzen gelegen zu haben. Als nach dem Tode des letzten Berlinischen 
Stadtmusikanten Baumgarten die nicht mehr zeitgemäße Stelle gestrichen werden sollte, da 
sprachen die Vorsteher von St. Nicolai und St. Marien die Befürchtung aus, der Besuch der 
Gotteshäuser möchte zurückgehen, wenn die Posaunen wegfielen. Das Kirchenblasen war zu 
einer „Attraktion“ für die Andächtigen geworden. Sollte aber Geld für die Begleitung 
ausgegeben werden, so zeigten die Kirchenvorstände keinerlei Sympathie für den alten 
Brauch. 1746, bei der Beratung über die eventuelle Besoldung des Königstädtischen 
Kunstpfeifers, erklärt das Kollegium von St. Georg, daß die Instrumentalmusik in der Kirche 
gänzlich überflüssig sei, da man eine gute Orgel habe.4) 

Es möge nun an diesem Punkte nach Abschluß unsrer Betrachtung des öffentlichen Wirkens 
der Stadtpfeifer eine kurze Übersicht über ihre Besoldungsverhältnisse überhaupt gegeben 
werden. 

Kompliziert liegen diese Dinge nicht. Es erscheint kaum glaublich, daß bis ins 18. 
Jahrhundert hinein, seit der Zeit, in der die Nachrichten einsetzen, und vermutlich schon von 
lange her, das Gehalt völlig gleich geblieben ist, nämlich [folgt S. 41] 14 Silbergroschen 
wöchentlich. Der Leser der Kämmerei- und Hausrechnungen darf nicht stutzen, wenn er für 
die einzelnen Jahre abweichende Summierungen antrifft; die Verschiedenheiten sind von dem 
Gehaltssatz unabhängig und werden lediglich durch die nicht immer übereinstimmenden 
Rechnungsperioden hervorgerufen. Diese merkwürdige Unveränderlichkeit eines 
Gehaltssatzes wird um so erstaunlicher, wenn man sich vergegenwärtigt, wie innerhalb dieser 
Jahrhunderte der Geldwert schwankt und fällt. Das zuverlässigste Mittel, um sich eine 
Vorstellung von den wechselnden wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen, ist, die Preise 
des wichtigsten Lebensmittels, des Getreides, vornehmlich des Roggens, ins Auge zu fassen. 
An der Hand dieser Methode können wir beispielsweise die folgenden Feststellungen machen. 
Während der Regierungszeit Kurfürst Joachims II. (1535–1571) kostet in Berlin der Scheffel 
Roggen 3 Silbergroschen.1) 1578 erhält der Organist Hans Iden für das Spielen im Grauen 
Kloster „1 thaler 6 sgr. Zu 3 pfd roggenn“, in diesem Jahre kostet demnach das Pfund, oder 
was dasselbe ist, der Scheffel Roggen bereits 10 Groschen. 1584 steht der Wispel 24.14 Tal., 
der Scheffel also 1 Tal. 7 Pf.2) 1597 war große Teuerung in Berlin: man verlangte für den 


3) HAFFTITIUS, Microcronicon Marchicum. 

4) Aus einem Schriftstück, das in dem Knopf des neueingedeckten Nicolaiturmes 1584 niedergelegt wurde 
(Küster 245). 

5) Wendlandsche Chronik pp. 68, 70, 80, 83, 85, 87, 88, 98. – Schr. d. Ver. f. d. Gesch. Berl. I., 1865. 

1) Beilage 18. 

Scheffel Roggen 5 Ortstaler, 1 Reichstal. 6 Gr.3) Im Jahre 1600 ist der Preis 14 Groschen.4) 
Am Ende des Jahrhunderts sind die Preise: 

 1684: 1½ Tal. 1691: 13 Gr. 

 1685: 11 Gr. 1692: 1 Tal. 

 1689: 15–16 Gr. 1693: 1 Tal. 

 1690: 15 Gr. 1698: 1¾ Tal.5) 

[folgt S. 42] 

Endlich notieren die Kämmereirechnungen für 1712 und 1713 an „Deputat Roggen 12 
Scheffel dem Stadt Musico in Berlin 13 Thaler 12 Silbergroschen, für das nächste Jahr aber 
nur 11 Thaler.“ Das ergibt für den Scheffel eine Summe von 1 Tal. 3 Silbergroschen, bezw. 
22 Groschen. In 150 Jahren ist also der Roggenpreis von 3 auf 15 Groschen, um das 
Fünffache gestiegen. Heute kostet die gleiche Quantität Roggen etwa 9–10 M. Danach würde 
ein Wochenlohn von 14 Groschen um die Mitte des 16. Jahrhunderts ungefähr einem 
Jahresgehalt von 2400 M. in unsren Tagen entsprechen. Dasselbe Gehalt zu Anfang des 18. 
Jahrhunderts hat indessen nur einen Wert von zirka 500 M. 

Es darf nicht verschwiegen werden, daß dann und wann in Zeiten der Not oder der 
Landestrauer, die dem Stadtpfeifer die Akzidentalien wegschnitt, der Rat, wenn er irgend in 
der Lage war – und das war selten genug der Fall – so gut nachhalf, als er konnte. Diese 
Ausnahmsgelegenheiten, an sich nicht allzu häufig, waren doch geeignet, in schlechten Zeiten 
den Stadtpfeifer in schwerste Bedrängnis zu bringen. Nicht nur beim Tode des Landesfürsten, 
sondern auch bei dem Ableben von Prinzen und Prinzessinnen wird allgemeine Landestrauer 
und Einstellung aller Musik befohlen. Zum Beispiel ist uns die Verordnung über die 
Landestrauer erhalten, die König Friedrich Wilhelm I. beim Tode seines Sohnes Wilhelm im 
Jahre 1719 erließ; sie verfügte, daß vom Todestage, dem 31. August, ab 3 Monate lang Trauer 
getragen und die Musik während 8 Wochen eingestellt werden solle. Überall da, wo die 
Musiker Eingaben wegen Aufbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage machen, beklagen sie sich 
über die Landestrauer, die ihnen den Unterhalt raube. 

In solchen Fällen kommt es hier und da vor, daß der Rat einspringt. Im Jahre 1608, dem 
Todesjahre Kurfürst Joachim Friedrichs, gibt der Rat von Kölln „dem Haußmann 11 Taler 9 
sgr. Von Weinachten bis auff Ostern Ao. 608 wochentlich 21 sgr. weill er sonsten in der 
Trauer Zeit so domalen noch gewehret, nichts zu vordienen, hernach hat er mit den 14 sgr. 
[folgt S. 43] wochentlich Zufrieden sein müssen. 9 Taler 8 sgr. von Ostern biß Margaretae 
ihme gegeben von 16 wochen, Alßdan jeglicher wochen 14 sgr weill er domals etwas 
widerumb vordienen können 19 Taler 6 sgr. von Margaretae anzufangen da Churf G 
hochloblichsten gedechtnuß gestorben biß zum ende des Jahrs abermals von der wochen 21 
sgr. gegeben“1). Andrerseits hatten aber auch die Pfeifer darunter zu leiden, wenn es einmal 
der Stadt besonders schlecht ging. 1697/98 z. B. muß er sich mit 12 Groschen wöchentlich 
begnügen. 

Wie immer an Orten und zu Zeiten, wo das Bargeld selten ist, wird ein Teil der Gehälter in 
Naturalien ausgezahlt. So kommen auch zu dem festen Wochenlohn der Berliner Stadtpfeifer 
Entschädigungen in Form von Lebensmitteln, Kleidungsstücken und dergleichen. Man gab 
ihnen jährlich 12 Scheffel Roggen und 1 Haufen „Kiehnen Holtz“. Andrerseits aber hatten 
sich im Lauf der Jahre eine Anzahl Extra-Entschädigungen herausgebildet, die während der 
Zeit, die wir überblicken können, bis in den Anfang des 18. Jahrhunderts hinein 
gleichgeblieben sind. Es sind 1 Taler Pelzgeld, 2 Taler Lichtgeld und ebensoviel Tuchgeld. 


Neben diesem Fixum fallen bei besonderen Gelegenheiten je nach den Umständen mehr oder 
minder reichliche Trinkgelder ab. 

Das gesamte offizielle Einkommen des Berliner Stadtpfeifers läßt sich hiernach wie folgt 
feststellen. Rechnet man 40 Taler Wochenlöhne, 5 Taler Extraposten, und dazu 12 Scheffel 
Roggen und 1 Haufen Holz, so ergibt das für die Mitte des 16. Jahrhunderts 45 Taler in bar, 
36 Groschen Roggen und etwa 3 Taler Holz. Im ganzen ungefähr 50 Taler oder nach 
heutigem Geldwerte 4500 M. Für den Beginn des 18. Jahrhunderts ergeben sich nach analoger 
Rechnung 45 Taler bar, 

13½ Taler Roggen und 8½ Taler Holz, zusammen 67 Taler oder nach heutigem Wert 1206 M. 

Mit dem Anfang des 18. Jahrhunderts tritt eine Veränderung ein. Im eigentlichen Berlin findet 
allerdings nur eine geringe [folgt S. 44] Steigerung des Pfeifergehaltes statt: 1726 werden 48 
Taler 8 Gr. ausbezahlt, was einem Wochenlohn von 22–23 Groschen entspricht; von 1727 ab 
bis ins 19. Jahrhundert hinein, bis zum Ende der Stadtpfeiferei, 49 Taler 14 Gr. Dazu tritt 
indessen wohl als Entschädigung die Einnahme aus der Kirchengesangbegleitung in zwei 
Kirchen, Nicolai und Marien, während der Köllnische Stadtpfeifer nur in einer Kirche, St. 
Petri, zu blasen Gelegenheit hatte. 

Sein Gehalt erfuhr daher eine größere Steigerung. 1726, das gleiche Jahr, das auch dem 
Berliner Stadtmusikanten die Zulage gebracht hatte, wurde auch für den Köllnischen ein 
Segensjahr. Es trug ihm 63 Taler 20 Gr. ein, also etwa 1¼ Taler per Woche; vom nächsten 
Jahre ab erhielt er dann sein endgültiges Gehalt von 60 Taler 14 Gr., das erst im 19. 
Jahrhundert um 2 Groschen erhöht wurde. 

Ganz anders lagen die Bedingungen in den verschiedenen Vorstädten. Ihr Anwachsen fällt 
erst in das Ende des 17. oder gar erst in den Anfang des 18. Jahrhunderts. Bei der Einrichtung 
ihrer Stadtpfeifereien hinderte keinerlei alte Gepflogenheit eine zeitgemäße Dotierung. Daher 
finden wir hier Gehälter, die schon im Anfange die gleichzeitig in den Mutterstädten 
gezahlten überflügeln, obgleich die neuen Verwaltungen keineswegs über reichliche Mittel zu 
verfügen hatten. 

Die Kommunen Friedrichstadt, Friedrichwerder und Dorotheenstadt, die eigene Verwaltungen 
hatten – der Friedrichwerder wurde 1660 vom Großen Kurfürsten gegründet, später die nach 
seiner Gemahlin benannte Dorotheenstadt und zuletzt von Friedrich III. die Friedrichstadt – 
hatten eine gemeinsame Stadtpfeiferei. Leider sind aus dem 17. Jahrhundert Rechnungsbücher 
dieser drei Städte nicht erhalten; erst mit dem Jahre 1702 setzen sie ein. Der Friedrichwerder 
verzeichnet nur im Jahre 1704 ein Pfeifergehalt: 56 Taler. Die Dorotheenstädtischen 
Rechnungen erstrecken sich lediglich über die Jahre 1704–1708 und notieren für den 
Kunstpfeifer 25 Taler. Die Friedrichstädtischen endlich geben verschiedene Summen an: für 
1702 44 Taler, für 1705 61, für 1706 59 Taler 8 Gr. und für [folgt S. 45] 1708 66 Taler. Wie 
man aus der Schrift des Kantors Gottfried Kade entnehmen kann, führt der Stadtmusikant 
dieser drei Städte den Titel Dorotheenstädtischer Kunstpfeifer; der Stamm seiner Besoldung 
ist demnach das Dorotheenstädtische Gehalt von 25 Talern. Dazu kommt von der 
Friedrichstadt die Summe von 44–66 Talern. Ob aber die Friedrichwerdersche Zahlung eine 
regelmäßige gewesen ist, erscheint sehr zweifelhaft. Einmal haben wir für das Jahr 1704, aus 
dem allein eine Friedrichwerdersche Zahlung erhalten ist, keine Zahlung für die Friedrichstadt 
nachweisbar; dann aber würde die Summe aller drei Posten eine unwahrscheinliche Höhe 
erreichen: 66 + 56 + 25 Taler, also 147 Taler pro Jahr, widersprechen den Erfahrungen, die 
wir gemacht haben. Endlich spricht der Umstand dagegen, daß die Stadt Berlin vom Jahre 
1711 ab, nachdem sie die drei Vorstädte eingemeindete und ihre Verwaltung selbst übernahm, 
dem Dorotheenstädtischen Kunstpfeifer für den Dienst in den drei Städten ein Pauschalgehalt 
von 100 Talern zahlte; so wird auch vorher seine Besoldung ungefähr die gleiche Höhe 
erreicht haben. Die Lösung der Frage wird wohl in dem Umstande zu suchen sein, daß die 
Jerusalemskirche anfänglich nicht zur Friedrichstadt, sondern zum Friedrichwerder gehörte. 
Diese 100 Taler blieben dem Dorotheenstädtischen Pfeifer bis ins 19. Jahrhundert hinein. 


1) GK, Stadtmusikanten, fol. 1–15. 

1) Vgl. BARDELEBEN, CARL v., Festlichkeiten am Brandenburgischen Hofe zur Zeit des Kurfürsten Joachims 
II. in Berlin. Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. Berl. Jg. 24, 1907, S. 59, 61, 90. 

Völlig anders sieht es in den östlichen Vorstädten aus. Auch diese – die Königs-, die 
Spandauer und die Stralauer Vorstadt – hatten einen gemeinsamen Kunstpfeifer; doch war er 
lange nicht so glücklich untergebracht als der Kollege in den westlichen Vorstädten. Denn die 
Gemeinden waren arm und konnten weder aus öffentlichen noch aus privaten Mitteln etwas 
für ihren Kunstpfeifer tun. Trotz wiederholter Eingaben bleibt die Stelle unbesoldet und erst 
im Jahre 1791 wird für sie unter dem 6. Januar ein Gehalt von 40 Talern jährlich ausgesetzt, 
das zu gleichen Teilen von der Georgenkirche und der Kirche in der Spandauer Vorstadt 
aufgebracht wurde.1) 

[folgt S. 46] 

Bei Veranschlagung dieser Summen darf nicht übersehen werden, daß der Stadtpfeifer mit 
ihnen nicht nur sich und seine Familie zu erhalten hatte, sondern auch seine Gesellen und 
Lehrlinge löhnen, logieren und beköstigen mußte. Es liegt auf der Hand, daß damit ein 
Auskommen unmöglich war. So war denn eine weitere Einnahmequelle notwendig; sie bot 
sich in der Festfreudigkeit der Berliner Bürgerschaft, in ihrer unversiegbaren Laune, die 
weder durch Armut, Pestilenz noch Kriegsnot getrübt werden konnte; sie bot sich ferner in der 
Residenzstädten innewohnenden Tendenz, den Hof und sein Leben nachzuahmen. 

Und in der Tat: es gab hier mancherlei, was den Nachahmungstrieb zu reizen imstande war. 
Zwei Kurfürsten sind es vornehmlich, deren Namen in den Annalen der Fest- und 
Luxusgeschichte immer einen Ehrenplatz innehaben werden. Im 16. Jahrhundert Joachim II.1) 
und um die Wende des 18. Jahrhunderts Friedrich III. 

Joachim II. war es, dem die alte Burg Friedrichs des Eisernen zu eng und primitiv wurde; 
unter ihm schuf Kaspar Theiß das neue prächtige Schloß an der Stelle des mittelalterlichen; in 
ihm fanden die glänzenden Festlichkeiten statt, die der Prunksinn des Fürsten verlangte. Sein 
Hofstaat gehörte zu den reichsten Europas, weit über die wirtschaftlichen Verhältnisse der 
Mark hinaus. Täglich wurden gegen 450 Personen gespeist und ein unerhört großer Hofstaat 
begleitete den Fürsten auf die Reise. Festliche Turniere wechselten mit feierlichen 
Prozessionen, Tierkämpfe und Wasserspiele, Schmausereien und Kirchenzeremonien folgten 
in buntem Wechsel. All dieser Aufwand breitete sich vor den Augen des Volkes aus und 
verstärkte noch die Wichtigkeit, die der Berliner seinen Festlichkeiten beizumessen pflegte. 
So riß denn im Laufe des 16. Jahrhunderts ein derartiger Luxus, eine derartige 
Leidenschaftlichkeit im Geldausgeben zu repräsentativen Zwecken ein, daß der [folgt S. 47] 
Landesherr einschreiten mußte, um der dringenden wirtschaftlichen und moralischen Gefahr 
zu begegnen. Schon 1551 erließ der Kurfürst eine Verordnung gegen den übermäßigen Luxus. 
Sie gestattet einen guten Einblick in die Gebräuche jener Zeit. Um nur ein Streiflicht auf sie 
zu werfen, möge erwähnt sein, daß das neue Gesetz die Zahl der Hochzeitsgäste auf ungefähr 
200 beschränkte und daß die Dauer der Hochzeit auf höchstens drei Tage festgesetzt wurde. 
Wie lange mag man also damals gefeiert haben und wieviel Personen mögen häufig 
eingeladen worden sein! Es genügt, an die Hochzeit des Berlinischen Bürgermeisters Thomas 
Matthias mit Ursula Meienburgeß im Jahre 1561 zu erinnern, von der uns die Hafftitzsche 
Chronik berichtet. Dieses Ereignis, das 10 Jahre nach dem Erlaß der kurfürstlichen 
Verordnung liegt, zeigt gleichzeitig, wie wenig das Edikt Beachtung gefunden hat. 

Johann Georg, der Nachfolger Joachims, mußte wieder gutmachen, was die Lebensweise 
seines Vaters dem Lande geschadet hatte. An die Stelle maßloser Verschwendung trat 
besonnene Sparsamkeit; hatte die Bürgerschaft vorher die Geldvergeudung der kurfürstlichen 
Hofhaltung nachgeäfft, so begann sie nunmehr auf dem gleichen Wege die Sparsamkeit zu 
schätzen. Diesmal war es nicht der Monarch, der versuchte, die Zügel straffer zu ziehen, 
sondern die entscheidenden Faktoren der Bürgerschaft selbst ergriffen die Initiative. Vom Rat 
ging eine neue Verordnung unter dem 13. Juli 1580 aus, die für die Angehörigen beider Städte 


1) (M. H. FUHRMANN): Musicalischer Trichter 1706, S. 9. 

1) MYLIUS V., I., I., VII. 

2) MYLIUS V., I., I., VIII., p. 74: „Vom Kirchgange“. 

Gesetzeskraft erhielt und vom Kurfürsten bestätigt wurde. Um in vernünftiger Weise den 
Aufwand abmessen zu können, den ein jeder sich erlauben dürfte, glaubte man als 
geeignetstes Mittel eine Einteilung der Bürgerschaft nach ihrer sozialen Stellung vornehmen 
zu müssen. Die Bürgermeister, Doktoren, Pröpste, Advokaten, Ratsmitglieder, Richter, 
Schöffen und Patrizier machten den ersten Stand aus. Der zweite setzte sich aus den 
wohlhabenderen Bürgern und den niederen Geistlichen zusammen. Die weniger bemittelten 
Bürger bildeten den dritten und die Häusler, Tagelöhner, Knechte und Mägde den vierten 
Stand. Für jeden dieser Stände wird in ge[folgt S. 48]nauester, für unser heutiges Empfinden 
lächerlich eingehender Weise festgesetzt, wie sie ihre Familienfeste feiern dürfen. Die breiten 
Erörterungen über die jedem Stande zukommenden Speisen und Getränke, sowie die übrigen 
Bestimmungen über die zulässige Form und Ausdehnung der Hochzeiten, Kindtaufen usw. 
gehören nicht an diese Stelle. Wer sich für diese Dinge interessiert, hat Gelegenheit, sich in 
jeder Geschichte der Stadt Berlin hinreichend zu orientieren; da auch Mylius’ Corpus 
Constitutionum Marchicarum die Polizeiverordnung in extenso bringt, so erübrigt sich hier 
ein näheres Eingehen auf diese Punkte. Uns interessieren lediglich die Stellen, die den 
musikalischen Teil der Feste ordnen. Zunächst die Instrumentalmusik, die den Stadtpfeifern 
anvertraut war. 

Das Gesetz gesteht dem Stadtmusikus für jede Hochzeit folgende Entlohnungen zu: 1 Taler 
bei den Hochzeiten des ersten Standes, 1 märkischen Gulden (etwa ¾ Taler) bei denen des 
zweiten, ½ Taler beim dritten und 1 Ortstaler (¼ Reichstaler) beim vierten Stande. „Es stehet 
aber Jedermann frey, ihm so viel als er kann abzudingen“, d. h. wer sich aufs Abhandeln 
verstand, brauchte ihm nur weniger zu geben. Das hier festgesetzte Entgelt bezieht sich 
jedenfalls auf die Marschmusik, die beim Zug nach und von der Kirche geblasen wird. 
Tafelmusik darf nur am Haupttage beim Mittagessen gemacht werden; dafür hat der 
Kunstpfeifer Anspruch auf eine besondere „Verehrung“. Er pflegte zum Einsammeln sein 
Notenblatt bei Tisch herumreichen zu lassen.1) Andre Spielleute, d. h. solche, die nicht der 
Stadtpfeiferei angehörten, konnten zwar auf besonderes Verlangen der Brautleute gegen ein 
angemessenes Honorar außerdem zugezogen werden, doch blieb ihnen die Tafelmusik 
untersagt. Immerhin wurde der Fall ins Auge gefaßt, daß diese fremden Spielleute 
„kunstreiche Gesellen“ wären und die Hochzeitgeber mit ihren Vorträgen den Gästen eine 
Freude zu machen wünschten; eine kleine Musikaufführung sollte dann nicht verwehrt sein, 
aber die [folgt S. 49] Musikanten hatten kein Anrecht auf eine besondere Entschädigung 
dafür. Um 9 Uhr abends mußten indessen die Stadtpfeifer abziehen, um die Nachtwache auf 
den Türmen anzutreten.1) Damit war einer langen Ausdehnung des Tanzvergnügens in 
gewissem Sinne Einhalt geboten. 

Die Polizeiverordnung vom 1. Januar 1604 gibt nähere Auskunft über die einem jeden Stande 
zukommenden Instrumente. Der Oberstand hatte das Recht, die ganze Stadtpfeiferei mit allen 
Instrumenten zu engagieren; doch bedurfte es dazu der besonderen Erlaubnis des regierenden 
Bürgermeisters, die der Pfeifer einzuholen hatte. Die Musik hatte sich pünktlich um 1 Uhr 
Montags, dem vom Gesetz bestimmten Hochzeitstage, einzufinden und bis zu Ende fleißig 
aufzuwarten; daraus geht hervor, daß das junge Paar schon mit Musik zur Kirche zog, da die 
Trauungen auf 2 Uhr angesetzt waren. Als Maximum waren 3 Taler Honorar vorgesehen.2) 

Der zweite Stand durfte nur Trommeln und Pfeifen, allenfalls auch Trompeten benutzen; 
seine Taxe war 1 Taler. 

Der dritte Stand endlich – die vier Stände waren mittlerweile zu dreien zusammengezogen – 
durfte unter keinen Umständen Trompeten verwenden; galt doch die Trompete für ein adliges 
Instrument. Die Gebühr betrug ½ Gulden. 


1) AUGUST BRASS, Chronik von Berlin, Potsdam und Charlottenburg. Berlin 1843, S. 27. 

1) KAM, Akten v. St. Petri No. 9, Fol. 1 ff. – Beilage 22–24. 

2) STRECKFUSS, A., 500 Jahre Berliner Geschichte. I, 274. 

Bei Tische war es den Pfeifern erlaubt, einmal, aber nicht öfter, Trinkgeld bei den Gästen zu 
sammeln; im übrigen sollten nur freiwillige Gaben angenommen werden. 

Wenn man in Betracht zieht, daß Hochzeiten im alten Berlin nur einmal in der Woche 
stattfinden durften, so wird man zugestehen müssen, daß die Einnahmen daraus nicht gerade 
glänzend gewesen sein können. 

Luxusverordnungen gab es übrigens in Berlin schon vor Joachim II. Bereits 1335 erließ der 
Rat eine Verordnung zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit und Ordnung. Danach ist es nur 
gestattet, drei Schüsseln für die Spielleute aufzustellen [folgt S. 50] und an jede Schüssel 2 
Personen zu setzen, so daß 6 Spielleute gehalten werden durften.1) 

Es ist schon oben angedeutet worden, daß die Einnahmen, die dem Stadtpfeifer aus den 
privaten Festlichkeiten zuflössen, in erster Linie als eine Gegenleistung für den Türmerdienst 
aufgefaßt wurden. Daher mußte die Obrigkeit, um dem Kunstpfeifer diese ihm tatsächlich 
zukommende Einnahme zu sichern, Sorge tragen, daß wirklich bei jeder Hochzeit, die in der 
Stadt gehalten wurde, etwas für ihn abfiel. Alle Feuerordnungen bestätigen aus diesem 
Grunde die Hochzeitsgerechtsame des Pfeifers. Jeder Bürger, gleich ob Hausbesitzer oder 
nicht, war verpflichtet, den Kunstpfeifer zu allen Hochzeiten, Kindtaufen und „andern 
ehrlichen Gelagen“ zu engagieren. Nur „Sr. Churfl. Durchlaucht Hohe Ministri und Rähte“ 
waren dazu nicht verbunden. Doch ist man der Verordnung nicht in vorschriftsmäßiger Weise 
nachgekommen. Denn selbst die in den Feuerordnungen ausgesetzten Umgehungsstrafen von 
2, 3, 4, 6 und mehr Talern machten mehrfache Spezialverfügungen der Kurfürsten nicht 
überflüssig. Schon anfangs der 70er Jahre des 17. Jahrhunderts reichten die Kunstpfeifer 
Jacob Hintze von Berlin und Johann Paul Glück von Kölln eine Beschwerde ein; sie richtete 
sich gegen die starke Konkurrenz der „Bierfiedler“, denen der große Kurfürst ein Privilegium 
gewährt hatte; diese nähmen ihnen die Kundschaft weg und machten es ihnen unmöglich, sich 
selbst und die Ihrigen zu ernähren. Der Kurfürst mußte wohl oder übel die verbrieften Rechte 
der Stadtpfeifer schützen; er sah sich zu einem Kompromiß genötigt: er ließ den 
Stadtmusikanten die Hochzeitsgerechtsame, gestand aber den fremden Spielleuten das Recht 
zu, bei den andren „Gelachen“ mit in Wettbewerb zu treten. 

Seitdem Friedrich Wilhelm den Spielleuten am 7. Dezember 1669 Gilderechte verliehen hatte, 
traten sie den Stadtmusikanten als eine ebenbürtige Korporation an die Seite, die mit ihnen 
einen [folgt S. 51] Kampf auf Leben und Tod aufnahm. Der Kurfürst selbst verschaffte ihnen 
die erste gesicherte Position durch die Edikte von 1673 und 1675, welche die Festgerechtsame 
zwischen beiden Körperschaften verteilten. Sein Sohn verfolgte den gleichen Weg; er 
bestätigte am 30. Mai 1692 die von seinem Vater getroffenen Anordnungen, gestattete aber 
überdies den Spielleuten, auch auf den Hochzeiten zu musizieren, für den Fall, daß bei starker 
Nachfrage die Stadtmusikanten zur Bedienung nicht ausreichten.1) Dieser Punkt ist 
wesentlich. Denn bei der großen Bevölkerungszunahme Berlins – es zählte im Jahre 1712 
61000 Einwohner gegen 6197 im Jahre 16542) – war die Anzahl der Hochzeiten in 60 Jahren 
ungefähr auf das Zehnfache gestiegen, während die Stärke der Stadtpfeiferei im wesentlichen 
auf dem alten Standpunkt stehen geblieben war. So blieb schließlich den Kunstpfeifern nur 
ein geringer Bruchteil der Hochzeiten und von den übrigen Festveranstaltungen kaum etwas. 
Wie sehr die Kunstpfeifer beiseite geschoben wurden, kann daraus entnommen werden, daß 
bereits vier Jahre später in einem neuen Edikt vom 20. November 1696 abermals darauf 
hingewiesen werden mußte, daß wenigstens für die Hochzeiten die Stadtmusikanten das 
Vorrecht hätten. Die beiden Feuerordnungen von 1707 und 1727, die in ihrem Tit. V., „Von 
Belohnung derer, so bey entstandenem Feuer, Fleiß angewandt“, im übrigen ganz den älteren 
Ordnungen gleich sind, beschränken gleichfalls das Akzidenz auf die Hochzeiten. 


Welches ist der Grund für dies allmähliche Zurückdrängen der Stadtpfeifer? Daß die 
landesherrlichen Reskripte nur der Niederschlag einer allgemeinen Strömung sind, der 
greifbare äußere Ausdruck für einen inneren Vorgang, ist klar; denn die Kurfürsten, die ihre 
eigene Hofkapelle besaßen, hatten keinerlei direktes Interesse an der Art der städtischen 
Musikpflege; der zweite König noch weniger. 

Einmal war sicher die Qualität des kunstpfeiferlichen [folgt S. 52] Musizierens in erster Linie 
daran schuld. Pfeifer wie Jacob Hintze oder Johannes Körber gehören zu den Ausnahmen. Im 
allgemeinen war den Stadtpfeifern die erreichbare musikalische Höhe durch ihren veralteten 
handwerklichen Betrieb vorgeschrieben. 

Im zarten Alter traten die Jungen als Lehrlinge ein, um 5 Jahre in der Lehre zu bleiben. Hier 
bestand ihre Hauptaufgabe in der Abhaltung der Turmwache, die sie abwechselnd mit den 
andren Lehrlingen, oder, wenn nur einer vorhanden war, Nacht für Nacht zu versehen hatten. 
Selbstverständlich hielt die Knabennatur auf die Dauer dem Schlafbedürfnis nicht stand, und 
der müde Wächter mußte regelmäßig durch die Handgreiflichkeiten seines Lehrherrn zur 
Wahrnehmung seiner Pflichten angehalten werden. Nach dem gemeinsamen Morgenabblasen 
endlich zur Ruhe gekommen, pflegte er nach wenigen Ruhestunden geweckt zu werden, um 
Meister und Meisterin im Dienst, in der Wirtschaft und in der Kinderpflege zu helfen und 
ihnen die niederen und niedersten Verrichtungen abzunehmen. Gleichzeitig wurde der Knabe 
an Leib und Seele durch die Gesellen verdorben, die ihn rasch genug in alle Laster 
einweihten; denn es lag nun einmal nahe, daß der ausgehungerte Musikant sich bei Gelagen, 
zu denen er aufwartete, reichlich für karge Tage schadlos hielt und den tröstenden Alkohol 
auch für die kalten Nachtwachen als Wärmespender und für die bittere Armut, die nie 
ausblieb, als Tröster beibehielt. Ein übriges tat die brutale Behandlung durch den Meister, der 
unter gleichen Jugendeindrücken verroht war. Unter diesen Umständen ist es nicht 
verwunderlich, wenn anständige Eltern ihre Söhne nicht zu Kunstpfeifern in die Lehre geben 
wollten; immer wieder fürchtet der Meister, keinen Lehrling, der ihm doch unentbehrlich war, 
zu erhalten. Was dennoch kam, war überwiegend minderwertiges Material. Gewöhnlich 
fehlten die primitivsten Bildungsgrundlagen, die wenigsten konnten auch nur schreiben und 
lesen. „Ich kan mir leicht einbilden,“ sagt Cotala-Kuhnau im Eingang seines „Musicus 
vexatus“, „was die Leute gedencken werden / wenn sie den Titul dieses Büchleins zu sehen 
bekommen: [folgt S. 53] Ohn allen Zweifel werden sie sprechen: Solte wohl ein Kunst-
Pfeiffer-Gesell so geschickt seyn / ein Buch zu schreiben: da doch kaum unter hunderten einer 
gefunden wird / der zehen förmliche Wort / ohne Fehler / zu Papier bringen kan?“ Natürlich 
war eine theoretische Unterweisung bei solchen Leuten so gut wie unmöglich. Wie es aber 
mit der praktischen aussah, beschreibt Cotala im XVII. Kapitel „Musicalisches Exercitium“ in 
überaus launiger Weise. 

„Nun ist es Zeit einmal zu beschreiben / wie stattlich ich von meinem Lehrherrn in der 
Instrumental-Music unter wiesen worden. Damals hatten die Kunst-Pfeiffer die übele 
Gewohnheit / daß sie keinen Jungen zuließen / mehr als auff zweyen Instrumenten sich zu 
exerciren. Wenn einer ein anders / als das seine nur anrührete / so bekam er gewisse Schläge. 
Die Baß-Geige war mir zu groß: darum gab mir mein Herr eine Bratsche / mit dem Befehl / 
ich sollte kein ander besaittetes Instrument anrühren / als dieselbe / bis solange er mir ein 
anders würde befehlen. Der eine Geselle mußte mir die Claves auff derselben vorschreiben / 
und weisen. Dabey wiese er mir auch die Züge auff der Alt-Posaun. Und dieses waren meine 
beyde Instrumenta, mit denen ich mich drey gantzer Jahr behelffen mußte. Im Anfang wurde 
mir / alle Tage eine Stunde / zugelassen (!) / mich zu exerciren / bis ich ein schlechtes Stück 
mit machen kunte / und einen rechten Ansatz auf der Posaune bekam. Hernach aber kriegte 
ich sonsten so viel zu thun / daß ich das Exercitium wohl auff die Seite setzen mußte. Doch 
hielte der Herr alle Sonnabend / nach der Vesper, eine Exercirstunde / so wohl mit den 
Gesellen / als mit mir. Wenn ich dann nur eine Note fehlete / so bekam ich ein gantz Dutzt 
Ohrfeigen. Das beste war / daß ich singen kunte. Dieses hat mir so viel geholffen / daß ich 


den Tact wohl in acht nehmen / und meine Stimme zimlich mit weg stümpeln kunte. Wenn 
dieses nicht gewesen / hätte ich unmöglich auslernen können. Denn mein Lehr-Herr war 
ungeduldig und verdrießlich / und gedachte die Kunst seinen Jungen mit lauter Schlägen 
einzubringen. Wenn wir uns nun exercirten / gebrauchte ich zweyerley Vortheil. Erstlich sang 
[folgt S. 54] ich zugleich mit / iedoch etwas subtil: denn wenn es der Herr merckte / so bekam 
ich Schläge: weil er sagte / ich sollte geigen / und nicht singen. Fürs andere / wenn das Stück 
nicht zu schwer / und die Noten nicht zu geschwinde waren / strich ich wacker frisch: allein / 
wenn es nicht klingen wollte / und die Noten zugeschwindewaren / so striech ich so leise / daß 
ich es selber nicht hören kunte: und damit passirte ich in plenu concentu. Allein wenn eine 
Fuge kam / und ich alleine spielen sollte / so fiel mir das Hertz schon in die Hosen / und ich 
machte solch elend Ding/ daß mir selber davor grauete: alsdann schrie der Lehr-Herr: frisch / 
du Schelm, / frisch. Wenn ich aber nicht zurechte kommen kunte: schlug er mich mit dem 
Fiedel-Bogen auff den Kopff / daß er oftmals gar entzwey gieng: alsdann bekam ich gar 
gewiß hundert Ohrfeigen / Maultaschen und Haarhuschen. Wenn er sich gar zu sehr erbosete: 
schlug er mir die Geige auff den Schedel/ daß sie in Stücken sprang: und alsdann war der 
Teufel gar Abt. Denn er kriegte die Karbatsche und peitschte mich so lange / bis er seinen 
Zorn ausgeschüttet hatte: gleich als wenn ich dafür gekunt hätte / daß die Geige zerbrochen. 
Nur fünff Geigen und zwantzig Bogen hat er auff meinem Kopff zertrümmert. Das Posaunen-
Exercitium war ein klein wenig erträglicher. Denn wir machten nicht allzu künstliche Stücke. 
Doch war dieses schlimm gnug / daß / wenn ich fehlete / er mir den Zinken auff den Kopff 
stieß / daß mir vielmals das Blut über das Gesichte herunter floß. ........... Und so war 
mein musicalisches Exercitium beschaffen / bis ich endlich nach ziemlich langer Zeit etwas 
ohne mercklichen Fehler mit machen kunte.“ 

Diese Beschreibung gibt ein treffliches Bild des kunstpfeiferlichen Musizierens, dessen 
Charakteristikum die Ausbildung der rohesten Routine ist. Es leuchtet ein, daß nur ganz 
ausnahmsweise einmal ein geborener Künstler aus dieser Schule zur Meisterschaft gelangen 
konnte. In Berlin zumal wurde die Anstellung brauchbarer Stadtmusikanten noch dadurch 
erschwert, daß nach Königlicher Verordnung im 18. Jahrhundert nur ehemaligen 
Militärhoboisten, soweit sie auf der Invalidenversorgungsliste standen, zu Stadtpfeifern 
gewählt werden durften. [folgt S. 55] So mußte, wenn sich ein guter Pfeifer, der nicht auf der 
Versorgungsliste stand, und ein schlechter, der den Invalidenschein hatte, meldeten, 
unbedingt der schlechte angestellt werden. 

Nun mochte ein solches Musizieren noch angehen, solange die Kunstpfeifer allein die 
Instrumentalmusik in Berlin bestritten. Als aber im 18. Jahrhundert die Orchester der 
verschiednen Opernunternehmungen und das Konzert der Liebhaber dem Berliner Publikum 
ein gefährliches Vergleichsobjekt boten, mußte die Wertschätzung der Stadtpfeiferei arg 
sinken. So wurde die Nachfrage bei Hochzeiten und Festlichkeiten andrer Art immer geringer 
und geringer, bis allmählich mit dem Aufhören jeder Akzidentien den Kunstpfeifern die 
Existenzmöglichkeit abgeschnitten war. 

Ein zweiter Umstand, der der Stadtpfeiferei den Hals brach, war die Entwicklung, die von der 
Musik mittlerweile eingeschlagen worden war. Es ist bereits eingangs kurz angedeutet 
worden, daß das Geschick der Stadtpfeiferei an dasjenige der Suite geknüpft war. Die Suite 
der alten Zeit war choral angelegt; das heißt, sie war aus einer Anzahl von Stimmen gebaut 
gleich einer Chorkomposition; diese Stimmen nun wurden je nach den vorhandenen Mitteln 
mit Instrumenten besetzt, deren Umfang die Ausführung der betreffenden Stimme gestattete. 
So konnte ein Chor von 5 oder 6 Stadtpfeifern ganz bequem eine derartige Suite blasen, 
zumal die Anforderungen dieser Kompositionen an technisches Können ziemlich bescheiden 
waren. Eine Entfremdung trat ein, als gegen Ende des 17. Jahrhunderts aus der Bläsersuite 
eine Kammersuite wurde, als das Cembalo als Generalbaßinstrument herangezogen wurde 
und die ad libitum zu besetzenden Stimmen dem geschlossenen Raume zuliebe, den das 
Cembalo voraussetzte, ausschließlich von Streichinstrumenten in Anspruch genommen 


1) MA, Kämmereirechnungen. – Beilage 1. 

2) MA, Berliner Bürgerbuch – Beilage 7. 

1) 1620–1652 (Eitner X, 203). 

wurden. Selbstverständlich hing das mit dem mächtigen Aufschwung zusammen, den am 
Ende des 17. Jahrhunderts Geigenbau und Geigentechnik nahmen. Zugleich fand – wie wir 
schon in der Einleitung feststellten – eine Befruchtung durch das Instrumentalkonzert statt, 
und die gesteigerten musikalischen und technischen Anforderungen [folgt S. 56] der neuen 
Sinfonie setzten die Stadtpfeifereien mehr und mehr außer Kurs. An Stelle des 
Stadtmusikantenchores traten dann im Verlaufe des 18. Jahrhunderts die Liebhaberorchester 
und die Hof- und Adelskapellen, bis die Beethovensche Sinfonie gebieterisch das ständige 
Berufsorchester forderte. 

So fristet denn die Stadtpfeiferei in der ganzen zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nur ein 
Scheinleben. Für die Musikgeschichte ist sie belanglos geworden. Sie schleppt sich mühsam 
bis ins 19. Jahrhundert hinein, um mit der Proklamierung der Gewerbefreiheit im Jahre 1810 
auf den Aussterbeetat gesetzt zu werden. 

 

–– 

 

BIOGRAPHISCHES ÜBER DIE BERLINER KUNSTPFEIFER. 

 

Die untergeordnete Stellung, die der Hausmann im 16. Jahrhundert einnahm, brachte es mit 
sich, daß er in den Kämmerei-Rechnungen dieser Periode fast immer anonym blieb. Da auch 
die übrigen Quellen fast nichts über den Hausmann, geschweige denn über seinen Namen 
berichten, so sind wir nicht in der Lage, für den Anfang der von uns behandelten Zeit nähere 
Mitteilungen zu machen. 

 

1. BERLINISCHES VIERTEL. 

Als erster dokumentarisch nachweisbarer Hausmann tritt uns im Jahre 1571 GEORGE 
entgegen.1) Da gleichzeitige Quellen den Köllnischen Hausmann mit vollem Tauf- und 
Familiennamen nennen, so ist es damals sicherlich nicht üblich gewesen, den Hausmann nur 
beim Vornamen zu rufen, und wir haben in George den Hauptnamen zu sehen. 

Am 9. Juli 1590 erwirbt STEFFEN PFLUGENN, „Stadt pfeiffer“ das Bürgerrecht gegen eine 
Zahlung von 2 Talern.2) [folgt S. 57] Es ist das erstemal, daß wir der Bezeichnung 
„Stadtpfeifer“ begegnen. 

Jetzt lassen die Archive sowohl wie die gedruckten Quellen für mehr als ein halbes 
Jahrhundert im Stich. 

Der erste bekannte Stadtmusikus des 17. Jahrhunderts ist PAUL NIERESSEN, der 1638 
bereits im Amte war und 1659 starb. 

Sein Nachfolger ist JACOB HINTZE. Er wurde am 4. September 1622 zu Bernau in der Mark 
als Sohn des dortigen Stadtmusikus George Hintze und seiner Gattin Catharina Rückers 
geboren. Der Großvater Georg Hintze stammte aus Kretz – wohl dem thüringischen Orte 
dieses Namens. Ursprünglich für den gelehrten Stand bestimmt, mußte er mit 16 Jahren die 
Schule verlassen, als die Familie im Großen Krieg aus ihrer Heimat vertrieben wurde. Man 
beschloß, ihn die väterliche Kunst erlernen zu lassen und gab ihn zu dem damaligen Berliner 
Stadtpfeifer Paul Nieressen in die Lehre. Hier verbrachte er zwei Jahre, von 1638 bis 1640; 
inzwischen fand der Vater eine neue Anstellung als Stadtmusikus in Spandau, und bei ihm 
blieb der Sohn noch die übrigen drei Lehrjahre. Nach Handwerkssitte begab er sich nach der 
Freisprechung auf die Wanderschaft und war in Stettin, Danzig, Elbing und Königsberg tätig. 
Nach Ablauf eines Jahres ging er nach Welow (wohl Wehlau) zu dem Organisten Johann 
Weichmann1) und folgte ihm nach Königsberg, als Weichmann dorthin als Kantor berufen 
wurde. Im weiteren Verlauf seiner Wanderung kam er wieder nach Danzig und im Jahre 1644 


2) Speners Zeitangaben stimmen nicht ganz genau (p. 243). Weichmann ging z. B. erst 1647 nach Königsberg 
(Eitner a. a. O). 

1) KAM, Akt. v. St. Nikolai No. 11, vol. I, fol. 3. – Beilage 25. 

2) PHILIPP JACOB SPENERS D ..... Leich-Predigten. Eilffte Abtheilung. Franckfurt am Mayn, MDCCII. – 
Die zwölffte Predigt, p. 358 ff. 

3) Leich-Predigten. Zwölffte Abtheilung .... Franckfurt am Mayn, MDCCIII. – Die neunte Predigt, p. 218 ff. 

1) W. C. PRINTZ, Historische Beschreibung der Edelen Sing- und Kling-Kunst usw., Dresden 1690, p. 147. 

2) Der Verfasser befaßt sich in einer noch unveröffentlichten monographischen Studie eingehender mit Jacob 
Hintze. 

von neuem nach Königsberg, um bei der Zentenarfeier der Universität mitzuwirken. Jetzt 
streifte er noch mehrere Jahre im äußersten Norden Deutschlands herum; er sah Insterburg, 
wo er zwei Jahre lang blieb, Littauen und Kurland, Livland und Schweden.2) Hier erreichte 
ihn die Nachricht vom Westfälischen Frieden, die ihn zu sofortiger Heimkehr veranlaßte. 
Über Dänemark, [folgt S. 58] Rügen und Pommern reiste er nach Spandau und fand seinen 
Vater glücklich noch am Leben. Nach kurzer Tätigkeit bei ihm ging er 1649 auf 1 Jahr nach 
Küstrin und im folgenden Jahre zu seinem alten Lehrherrn nach Berlin. Von 1651–1659 war 
er in Stettin tätig, bis er endlich am 1. August 1659 zum Nachfolger seines früheren Meisters 
in Berlin ernannt wurde.1) 

Fünf Jahre später, im Dezember 1664, verheiratete er sich mit Anna Catharina Reuscheln, der 
Tochter des Kurfürstlich Brandenburgischen Hofbuchbinders Martin Reuschel. Aus dieser 
Ehe stammten 3 Kinder, die aber alle dem Vater in den Tod vorausgingen. Der älteste, ein 
Rechtsstudierender, starb 1692, der zweite Sohn kam tot zur Welt, und die Tochter Rebekka, 
die am 16. April 1668 geboren wurde, segnete am 12. Juni 1701 das Zeitliche; wie dem Vater, 
so hielt auch ihr der berühmte Philipp Spener, damals Propst an St. Nicolai, die 
Leichenpredigt; er sprach über das Thema: „Die geistliche verlöbnüß GOttes mit der kirchen 
und jeder glaubigen seelen“.2) 

Nach einem leidensreichen Leben war dem vielgeprüften Manne auch ein schmerzvolles Ende 
beschieden; nach jahrelangen Gichtleiden wurde er dreiviertel Jahr vor seinem Tode vom 
Schlag gerührt, und um das Maß voll zu machen, zog er sich beim Nägelschneiden am Fuß 
eine Infektion zu und ging langsam am Brand zugrunde. Der Tod erlöste ihn am 5. Mai 1702. 
Philipp Jacob Spener redete am 14. Mai in St. Nicolai zu seinem Gedächtnis über: „Wie ein 
Christ gegen den todt gesinnet seyn solle.“3) 

Der Mann, dem die Ehre einer Spenerschen Leichenpredigt zuteil wurde, hat sie in vollem 
Umfange verdient. Er ragte über alle Stadtpfeifer, die nach ihm kamen, dadurch hervor, daß er 
nicht allein reproduzierender Instrumentist gewesen ist, [folgt S. 59] sondern schaffender 
Tonsetzer. Die 1644 zuerst erschienene „Praxis Pietatis melica“ des hochbedeutenden 
Nicolai-Kantoren Johannes Crüger wurden von ihm mehrfach neu herausgegeben und mit 
einem Anhang neuer Melodien bereichert. Außerdem setzte er Crügers Melodieen und seine 
eigenen auf Crügers Veranlassung hin für Instrumente aus, um sie beim Gottesdienst zu 
verwenden. Es scheint aus diesem Umstand hervorzugehen, daß in der zweiten Hälfte des 17. 
Jahrhunderts Hintze zu den bedeutendsten Musikern Berlins zählte, wie ihn auch die 
Zeitgenossen zu den berühmten Musikern des Jahrhunderts zählten.1) Eine eingehende 
Betrachtung seiner 1695 erschienenen Opitzschen Epistolischen Lieder rechtfertigt diese 
Anschauung durchaus.2) Und weiter wird man den Schluß ziehen dürfen, daß unter seiner 
Leitung auch die Berliner Stadtpfeiferei eine künstlerische Höhe erreicht hat, die sie später 
nicht mehr hat behaupten können. 

Hintze hat zwar bis zu seinem Ende noch als 80jähriger im Amt gesessen, doch hatte er sich 
gezwungen gesehen, einen Adjunkten anzunehmen, der ihm die Lasten seines schweren 
Berufes, vor allem den mühseligen Turmdienst und die Hochzeitsmusik abnahm. Es möge 
hier bemerkt werden, daß diese Adjunkten ihren Dienst gewöhnlich ohne jedwede 
Entschädigung versahen, daß sie weder vom Gehalt noch von den Akzidentien des Pfeifers 


3) Gesuch vom 15. V. 1702. – Fol. 4. – Beilage 52. 

1) Fol. 6. – Beilage 65. 

2) Fol. 8. – Beilage 66. 

3) Fol. 9. – Beilage 77. 

auch nur das Geringste erhielten; die einzige Kompensation für ihre Arbeit war die in 
Aussicht gestellte Ernennung zum Stadtpfeifer nach dem Tode des Alten. 

So wird auch Hintzes Nachfolger sein früherer Adjunkt JOHANN CHRISTOPH KERBER 
(oder KÖRBER).3) Er wurde in Eulenburg im Meißenschen (die Grabinschrift gibt fälschlich 
Altbrandenburg an) am 15. Mai 1658 als Sohn des dortigen Stadtmusikers geboren und 
erlernte sein Handwerk [folgt S. 60] beim Vater. Bevor er nach Berlin kam, tat er sich in 
verschiedenen andren Hauptstädten als Stadtpfeifergeselle um und bildete sich unter der 
Leitung tüchtiger Meister weiter. Hier in Berlin machte er sich, wie es sein Apologet Andreas 
Schmidt, damaliger Pfarrer an St. Nicolai, der ihm auf seinen eigenen Wunsch die 
Leichenpredigt über „Die Lob-würdige Instrumental-Music“ hielt, unverhohlen andeutet, vor 
allem durch seine Frömmigkeit und sein eifriges Kirchenlaufen beliebt. Aber auch seine 
musikalischen Eigenschaften gewannen ihm die Zuneigung der ernsten Musikfreunde durch 
sein tatkräftiges Eintreten für eine würdige und feierliche Kirchenmusik. 

„Weltförmige Sarabanden“, sagt Schmidt, „gaukelhaffte Menuetten &c: und was sonst ins 
Comoedianten- und lustige Oper-Wesen einschlagen wil / ist längst aus unsern Kirch-
Versammlungen weggethan / daß mans so wenig in den praeludiis mit den Orgeln / als in 
zusammen gesetzter Vocal- und Instrumental-Music hören wird. Um des willen war es dem 
seeligen Herrn Körbern eine Lust / wenn ihm von dem Herrn Directore und Cantore unsrer 
Kirchen-Music was liebliches und wollautendes vorgeleget wurde / davon die Gemeinde nicht 
an den Ohren titilliret / sondern am Hertzen und inneren Sinnen afficiret / und dabey zum 
Lobe GOTTES erwecket werden konte. Wer solches zu thun nicht vermag / solte ich meynen 
/ daß er unter den Künstlern keinen Platz einnehmen / sondern nur zur Feld- oder Schaaf-
Music gerechnet werden müsse. Derowegen Pancirollus de rebus deperditis p. 249. wol eben 
nicht sondern Bedacht geschrieben: Wir hätten die alte Music gantz verlohren / weil die 
unsrige nur die Ohren füllete; jene deutliche aber und vernehmliche hätte auch den Verstand 
gesättiget.“ 

Schmidts Worte klingen eigentlich nicht so, als ob diese Art Musik, die er hier an den Pranger 
stellt, in Berlin bereits überwundener Standpunkt gewesen wäre. Man hat vielmehr den 
Eindruck, daß ein Mann wie Körber mit seinem Geschmack als Ausnahme besonders 
erwähnenswert gewesen sei. Bei derartiger Veranlagung Körbers wird man dem 
Leichenprediger [folgt S. 61] gern glauben, daß ihm die Gelegenheitsmusik, die seine 
Stellung verlangte, sein Amt nicht gerade behaglicher machte; doch wird man guttun, den 
Blick freizubehalten von der geistlichen und speziell pietistischen Brille, durch die Schmidt 
weltliche Musik und irdische Lustbarkeit anschaute; so arm an guter weltlicher Bläsermusik 
war das erste Zehnt des 18. Jahrhunderts noch nicht, als daß ein geschmackvoller 
Stadtmusikant hätte in den Sumpf hinabsteigen müssen. 

Leider wurden die letzten Lebensjahre Körbers durch ein schweres Leiden seiner Frau 
Dorothea Burchardtin verdüstert. Dieses häusliche Unglück beschleunigte sein eigenes Leiden 
– Schmidt berichtet von Brustschmerzen und Körber selbst klagt über wiederholte „Flüße“ –, 
das am 20. Februar 1713 durch den Tod geendet wurde. 

Die langwierige Krankheit und der schließliche Tod seiner Lebensgefährtin sowie sein 
eigenes schweres Leiden zwangen Kerber, eine Arbeitsentlastung vom Magistrat zu erbitten. 
Er selbst schlug zu seinem Adjunkten MICHAEL DIEM vor, „einen geschickten, unserer 
Profession zugethanen: und der Music wohl erfahrenen Man“.1) Am 19. September 1709 
wurde das Gesuch genehmigt.2) 

Nach Kerbers Tode bewarb sich Diem durch eine Eingabe vom 21. Februar 1713 um die 
freigewordene Stelle3) und erhielt sie drei Tage später.4) Diem muß damals schon ziemlich 


4) Fol. 10, 11. – 24. II. 1713. 

5) 18. IV. 1727. – Fol. 12. 

1) 22. IV. 1727. – Fol. 15. – Beilage 85. 

2) Fol. 13. – 18. IV. 1727. – Beilage 84. 

3) Fol. 16. 

4) Fol. 24, 28. 

5) Fol. 17. – 21. I. 32. – Beilage 88. 

6) Fol. 24. – 21. V. 1732. 

7) Fol. 27. 

8) Fol. 29. 

9) Fol. 30–33. – Beilage 96. 

bejahrt gewesen sein, da er bereits wenige Jahre nach seinem Amtsantritt einen Adjunkten in 
der Person des Hoboisten Wachsmuth vom de Forcadeschen Regimente erhielt. 

Bereits nach 14jähriger Tätigkeit starb Diem, nachdem er an 7 Monate hindurch ans Bett 
gefesselt war. CHRISTIAN WILHELM WACHSMUTH, dessen Bewerbung nicht nur durch 
das übliche Empfehlungsschreiben seines Regimentskommandeurs,5) sondern auch durch eine 
besondere Eingabe der zunächst in Frage kommenden Kirchenbeamten, des Nicolai[folgt S. 
62]kantors Jacob Ditmar, des Marienkantors Joachim Metzenthin und des Nicolaiorganisten 
Lutterodt warm unterstützt wurde,1) meldete sich als Nachfolger.2) Am 7. Mai 1727 erfolgte 
die Bestallung.3) Wachsmuth konnte nur 5 Jahre im Amt bleiben. Kurz vor dem 25. Juli 1732 
raffte ihn die Schwindsucht dahin.4) 

Sein Nachfolger HEINRICH DIETERICH war bereits im Januar des Jahres in Beziehungen 
zum Magistrat getreten. Er bewarb sich damals um die Adjunktion bei dem Köllnischen 
Stadtpfeifer Reinhart5) und legte auch die Probe am 27. leidlich ab, obgleich, wie er 
behauptete, der Petri-Organist ihm übermäßig schwere Stücke vorlegte und schlechte und 
verstimmte Instrumente zur Verfügung stellte. Allein die Bedingungen, die ihm der Magistrat 
vorschrieb, veranlaßten ihn, auf den Köllnischen Adjunktenposten zu verzichten und sich statt 
dessen um den Berlinischen zu bewerben.6) Diese Vorgänge spielten sich im Mai ab. Erst am 
7. Juni wurde ihm die Stelle endgültig übertragen,7) und kaum acht Wochen später, 5 Tage 
nach Wachsmuths Tod, ging das Stadtpfeiferamt auf ihn über; am 30. Juli wurde die 
Bestallungsurkunde ausgefertigt.8) 

Daß Dieterich versuchte, den Türmerdienst von der Stadtpfeiferei zu trennen, ist oben bereits 
näher mitgeteilt worden. Aus derselben Urkunde erfahren wir, daß zu seiner Zeit weder die 
Qualität noch die wirtschaftliche Lage einigermaßen den Anforderungen entsprachen.9) 
Dieser Tiefstand setzt etwa mit dem zweiten Viertel des Jahrhunderts, unter Wachsmuth, ein. 
Neben den inneren Umständen, die für alle Stadtpfeifereien verderblich wurden und über die 
bereits geschrieben worden ist, treten hier noch besondere äußere Umstände in Erscheinung. 
Erstens die Unmöglichkeit, gute Lehrlinge und Gesellen zu bekommen, weil die brauchbadie andren Stadtpfeifereien vorzogen, in denen sie keinen Turmdienst zu tun brauchten. 
Zweitens die Unergiebigkeit des Reviers, da Berlin – ebenso [folgt S. 63] wie Kölln – snicht vergrößern konnte, sondern den Überschuß seiner Bevölkerung an die Vorstädte 
abgeben mußte; überdies war ein sehr großer Teil der Einwohner des Berlinischen Viertels 
Juden, bei denen die Hochzeiten ohne Zuziehung der Stadtpfeiferei abgehalten wurden. 
Endlich aber die Unzulänglichkeit des Stadtmusikanten selbst, die einerseits durch die 
geringen Einnahmen, die der Posten brachte, andrerseits durch diejenigen Umstände, die beder Anstellung des Kunstpfeifers im 18. Jahrhundert maßgebend waren, bedingt wurde. Der 
König nämlich, ohne dessen Willen und Entscheidung der Magistrat nicht die geringste 
Verfügung treffen konnte, bestimmte die Stadtmusikantenstelle zum Versorgungsposten füdie invaliden Hoboisten seiner Armee. Die ausschlaggebende Bedingung für die Bestallung 
war der Invalidenschein; die Probe war eigentlich nur noch Formsache: die meisten 
Kandidaten bestehen sie höchst mittelmäßig und bringen dadurch ihre Examinatoren in die 
größte Verlegenheit; diese müssen dann erklären, daß der Prätendent zwar nur sehr geringe 


1) Fol. 45. – 1757. 

2) Fol. 38. – 16. VII. 1756. – Beilage 97. 

3) 10. VIII. 1756. – 

1) Fol. 55. 

2) 12. V. 1764. – Fol. 53. 

3) 28. V. 1764. – Fol. 54. 

4) 19. VII. 1768. – Fol. 57. 

5) Fol. 59. 

6) Fol. 60. – 31. VII. 1764. 

Kenntnisse und Fähigkeiten besitze, immerhin aber genügende, um die Stadtpfeiferstelleder ja nicht mehr viel verlangt würde, bekleiden zu können; denn die Anstellung war bereivor der Probe entschiedene Sache. So werden denn nur noch dienstunfähige, alte, krankschwächliche Leute angestellt, die nichts weiter für ihre Stellung mitbringen, als eiReihe von Dienstjahren, Invalidität und gute Führung beim Militär. So sahen die letztenBerliner Stadtpfeif

Dieterich quälte sich Jahre hindurch, ohne die drückende Sorge ums tägliche Brot los zu 
werden. Selbst die Miete, die er für seine Wohnung auf dem Nicolaikirchhof an die 
Kirchenbehörde zu zahlen hatte, mußte er schuldig bleiben.1) Trotz dieser traurigen 
Verhältnisse fanden sich immer noch Leute, die diesen Posten als eine erstrebenswerte 
Altersversorgung ansahen. Sein eigener Neffe, den er gern zum Adjunkten haben wollte,2) 
wurde zwar abgelehnt,3) doch bewarb sich im Mai 1764, [folgt S. 64] noch zu Lebzeiten 
Dieterichs, wieder ein Militärhoboist um die Stellung. Ein gewisser JOHANN ANDREAS 
MATTHIES wünschte die Adjunktur bei Dieterich. Er war Hoboist im Zeunerschen 
Regiment1) und erfreute sich der Fürsprache des Prinzen Heinrich, Friedrichs des Großen 
Bruder.2) Er verpflichtete sich, seinem Vorgänger 50 Taler jährlich zu zahlen, für den Fall 
einer Landestrauer indessen nur 12½ Taler; ferner nach dem Tode Dieterichs dessen Witwe 
12½ Taler und den Genuß der freien Wohnung für ein Vierteljahr zu gewähren. Dafür 
verlangte er das Gehalt und die gesamten Nebeneinnahmen, die dem Pfeifer zukamen. 
Dieterich war bereit, auf diesen Vorschlag einzugehen;3) er war damit von jeder Sorge befreit 
und konnte sehr eingeschränkt, aber sicher sein Leben fristen. Der Bewerber, ein Schüler des 
Stadtmusikus Schmidt in Stargard, wurde am 19. Juli zur Probe zugelassen und, nachdem er 
in Gegenwart des Musikdirektors Lehmann ein Kirchenstück mitgeblasen, eine Arie mit der 
Violine und eine andre mit der Querflöte begleitet, sowie in einem Choral, den die Gesellen 
auf Posaunen bliesen, die Singstimme auf der Hoboe mitgespielt hatte, zugelassen.4) Am 1. 
August 1764 wurde auf Grund der vorstehenden Bedingungen ein Vertrag zwischen Dieterich 
und Matthies geschlossen und die Bestallung des neuen Adjunkten ausgefertigt.5) Sei es nun, 
daß sich inzwischen die Verhältnisse gebessert hatten – der siebenjährige Krieg war ja seit 
kurzem beendet – oder daß andre Gründe vorlagen – kurz, Dieterich spielte den Überraschten, 
als Matthies sein Amt sofort antreten wollte und erklärte, daß nach seiner Auffassung der 
Vertrag erst bei seinem Tode oder frühestens, wenn er arbeitsunfähig geworden sei, in Kraft 
treten sollte.6) Trotz der unmöglichen Interpretation, die Dieterich dem Übereinkommen gab, 
konnte der Magistrat den Querulanten nicht abweisen, weil versehentlich versäumt worden 
war, einen Terminus a quo für die Übergabe festzusetzen. Es mußte eine gütliche [folgt S. 65] 
Einigung der gegnerischen Parteien herbeigeführt werden, die denn Ende September des 
Jahres stattfand. Danach trat Dieterich sein Amt zu Ostern 1765 ab, räumte dem Nachfolger 
das erste Stockwerk der Dienstwohnung zu Michaelis 1764 und das zweite Stockwerk zu 
Ostern 1765 ein und zahlte ihm bis zum Zessionstermin von allen Aufwartungseinnahmen pro 
Taler 5 Groschen. Matthies hingegen versprach dem Alten jährlich 20 Taler mehr, also 70 
Taler, und überdies das städtische Gehalt zu überlassen und auch von diesem städtischen 


1) 31 (sic!) IX. 1764. – Fol. 61, 62. 

2) Fol. 64–66. 

3) Fol. 68. 

4) 15. V. 1784. 

5) 4. VI. 1784. – Fol. 69. 

6) 10. VI. 1784. 

7) 19. VI. 1784. – Fol. 70. 

8) 10. I. 1785. – Fol. 74, 75. 

1) Fol. 70. 

2) Fol. 78, 79. 

3) KAM, Akten des Pfeiferhauses, vol. I, fol. 83 ff. – Beilage 106 ff. – KAM, Akten der Nikolai-Armen-Kasse, 
No. 18, vol. I, fol. 4. 

4) KAM, Akten von St. Nikolai, No. 9, vol. II, fol. 85. 

Gehalt ein Sterbequartal an die Hinterbliebenen zu zahlen.1) Am 17. Oktober wurde Matthies 
fest angestellt.2) 

Dieterich, auf dessen Charakter diese Verhandlungen kein sehr günstiges Licht werfen, 
konnte sich noch acht Jahre seines Ruhegehaltes erfreuen. 1772 starb er.3) 

MATTHIES wurde zwar sein Nachfolger, doch erfüllten sich seine Hoffnungen auf eine 
gesicherte Lebensstellung keineswegs. 20 Jahre schlug er sich so durch; da wurde der 
Musikus der östlichen Vorstädte, Lorenz George, krank und erweckte seinem Berlinischen 
Kollegen die Hoffnung auf Freiwerden seiner Stellung. Matthies äußerte auch den Wunsch, 
falls George stürbe, mit dessen einträglicherer Stelle bedacht zu werden,4) und gleichzeitig 
sah sich dieser nach einem Adjunkten um.5) Ein Gehilfe wurde ihm zwar nicht zugebilligt,6) 
doch versprach man dem Matthies Georges Posten im Falle einer Vakanz. An die StelleMatthies sollte dann ein gewisser Busch kommen, der sich vergebens um die 
Königsstädtische Adjunktion beworben hatte.7) Als dann George starb – es muß zwischen 
dem 14. November 1784, dem Tage der letzten Eingabe Buschs wegen der Adjunktion, und 
dem Datum seiner Bestallung, dem 10. Januar 1785, gewesen sein – wurde in diesem Sinne 
verfahren: Matthies kam nach den östlichen Vorstädten und Busch nach Berlin.8) 

[folgt S. 66] 

JOHANN CHRISTIAN BUSCH brachte die gleiche Qualifikation für den 
Stadtmusikantenposten mit, wie seine Vorgänger: er war 22 Jahre Hoboist im 
Möllendorffischen Regiment gewesen und stand auf der Invaliden-Versorgungsliste.1) Er wird 
in einem Aktenstück aus dem Jahre 1789 46jährig genannt,2) ist also vermutlich im Jahre 
1742 oder 43 geboren. Die wenigen Jahre, die Busch an der Spitze der Berliner Stadtpfeiferei 
stand, sind die traurigsten und verzweifeltesten, die sie durchzumachen hatte. Die Einnawurden geringer und geringer, bis die 31 Taler Miete nicht mehr aufgebracht werden konnten. 
Da alle Pfändungsversuche wegen Inventarsmangel fruchtlos blieben, beschlagnahmte die 
Kirchenbehörde auf Jahre hinaus das Gehalt, das die Stadt zu zahlen hatte; auf die folgenden 
Jahresbesoldungen legte das Gericht die Hand, das an Busch größere Forderungen wegen 
seines Ehescheidungsprozesses hatte. Gänzlich aller Mittel beraubt, ohne irgend welchen 
Besitz außer dem, was er auf dem Leibe trug und seinen Instrumenten, ohne die Hoffnung, 
sich heraufarbeiten zu können und ständig im Streit mit der Frau lebend, griff der Mann 
schließlich zur Branntweinflasche. Bald ergab sich auch die gequälte Frau dem Trunk, und die 
Angst der Nachbarn stieg aufs höchste, da Gefahr vorlag, das Ehepaar könnte im Rausch 
Feuerschaden anrichten, zumal Busch die Schlüssel zum Nikolaiturm besaß und des 
Abblasens wegen abends mit Licht hinaufsteigen mußte.3) Endlich wurde die Ehe gerichtlich 
gelöst und nicht lange darauf starb der einst kräftige Mann, von Leid und Alkohol gebrochen, 
am 23. April 1792.4) 

Ohne daß eine Notwendigkeit vorgelegen hätte, versuchte der König bereits am 1. November 
1788 einen wegen Schwächlichkeit und kleiner Statur nach kaum zweijähriger Dienstzeit im 
Alt v. Bornstädtischen Regiment entlassenen Hoboisten namens JOHANN GEORG 


1) Fol. 76. 

2) Fol. 80. 

3) Fol. 78/79. 

4) Fol. 81. 

5) vol. II, fol. 85. 

6) vol. I, fol. 84. 

7) Fol. 90/91. 

1) Fol. 93. 

2) Fol. 100. 

3) Fol. 104. 

4) Fol. 107/108. 

5) Fol. 100. 

CHRISTOPH WIPPERT dem [folgt S. 67] Magistrat als Adjunkten von Busch 
aufzudrängen.1) Die Sache wurde dreiviertel Jahre lang hingeschleppt, bis man sich im 
August des folgenden Jahres entschloß, den Wippert zur Prüfung zuzulassen. Das Ergebnis 
war, daß sich der Examinand als nicht sehr geschickt erwies, aber für einen Stadtmusikantenzur Not ausreichende Fähigkeiten besaß.2) Ihn dem Wunsche des Königs gemäß zum 
Adjunkten von Busch zu machen, lag kein Grund vor, da beide fast gleichaltrig waren und 
Busch bedeutend kräftiger war als Wippert.3) So kam man auf den Ausweg, ihm die 
Anwartschaft auf den Posten Buschs nach dessen Ableben zuzusichern,4) wohl in der stillen 
Hoffnung, das Busch seinen präsumptiven Nachfolger überleben werde. Die Entschließungsich war ja völlig sinnlos: man verspricht einem höchst mittelmäßigen Musikanten, ihn zum 
Nachfolger eines 46jährigen Mannes nach dessen Tode, also vielleicht erst in 40 Jahren, wenner selbst bereits 85 Jahr alt ist, zu machen; sie bildet einen guten Beleg für die vollkommene 
Abhängigkeit der städtischen Beh

Die Sache nahm übrigens einen höchst unerwarteten Verlauf und endete mit einer großen 
Verlegenheit für sämtliche Beteiligte. Als nämlich nach Buschs Tode 17925) Wippert von 
seinem verbrieften Rechte Gebrauch machen und das Amt antreten wollte, reichte der invalide 
Hoboist FRIEDRICH BAUMGARTEN eine Beschwerde ein, die sich gegen Wipperts 
Anstellung richtete, weil dieser noch nicht zwei Jahre gedient habe, wegen schlechter 
Führung entlassen worden sei und keinen Invalidenschein besitze;6) natürlich lief die Eingabe 
auf seine eigene Anstellung hinaus. Wippert seinerseits beteuerte, daß er nicht wegen 
schlechter Konduite, sondern wegen seiner kleinen Statur und schwächlichen Konstitution 
außer Dienst gestellt worden sei und daß der Magistrat ihm eine rechtsverbindliche Bestallung 
ausgefertigt habe.7) Da nun gleichzeitig Baumgarten von seinem Regimentschef, dem Herzog 
von Braun[folgt S. 68]schweig, und überdies noch ein gewisser MEBUS, ein invalider 
Artillerie-Hoboist, von seinem Obersten v. Meerkatz für die Stelle empfohlen wurden, so 
mußte der Magistrat auch diese zur Probe zulassen.1) Unterdessen wurde Wippert von der 
Königlichen Behörde fallen gelassen, und Mebus trat freiwillig zurück, weil er anderwärts ein 
Unterkommen gefunden hatte.2) 

So hatte Baumgarten seinen Zweck erreicht. Am 18. Mai 1792 legte er die Probe ab, er zeigte 
sich als ziemlich fertiger Flötist, Violinist und Hoboist und bewies auch, daß er zur Not etwas 
Bratsche und Cello spielen konnte. Die Hauptinstrumente des Stadtpfeifers aber, Trompete 
und Posaune, hatte er seit Jahrzehnten nicht mehr geblasen und gänzlich verlernt; doch 
versprach er, seine Studien wieder aufzunehmen. Im ganzen ergab die Prüfung das Prädikat 
„mittelmäßig“.3) Dennoch wurde er bereits am 24. Mai zum Stadtmusikus ernannt.4) 

Über Baumgartens Lebensumstände ließ sich ermitteln, daß er 1741 oder 42 in Fürstenwalde 
geboren wurde, im Regiment des Herzogs von Braunschweig diente und 1791 auf die 
Invaliden-Versorgungsliste gesetzt wurde. Er war verheiratet und hatte zwei Kinder.5) 

Charakteristisch für den Zustand der Berliner Stadtpfeiferei ist eine Eingabe, die der 
Kunstpfeifer-Geselle Johann Friedrich PAULI am 2. Juli des gleichen Jahres machte. Er bat, 
daß der neue Stadtmusikus veranlaßt werden möchte, sein Amt schleunigst anzutreten, da 


6) Fol. 109. 

1) Fol. 111/112. 

2) Fol. 113. 

3) Fol. 124. 

4) Fol. 134. 

5) Fol. 172. 

6) Fol. 211. 

1) MA, Köllnisches Bürgerbuch. – Beilage 8. 

mehrere Hochzeiten in der Stadt bevorständen und er nur ganz allein da sei.6) Die 
Stadtpfeiferei hatte es also auf einen einzigen Gesellen gebracht, nachdem unter Busch noch 2 
Gesellen und 3 Lehrlinge existiert hatten. 

Auch Baumgarten fand in dem erjagten Amt nicht das erhoffte Auskommen. Die vielen 
Verhandlungen zwischen dem Kirchenvorstand und dem Magistrat über seine Mietschulden 
legen von seinen mißlichen Umständen Zeugnis ab. In seiner Not griff er ein Anerbieten des 
Stadtmusikus von Kottbus, [folgt S. 69] EMMEL, auf, der sich in Kottbus nicht wohl fühlte, 
lieber zu seinen Verwandten nach Berlin kommen und deshalb mit Baumgarten das Amt 
tauschen wollte.1) Nach vielem Hin- und Herreden erklärten sich beide Stadtverwaltungen mit 
dem Tausch einverstanden, wenn die Pfeifer sich einer erneuten Prüfung unterzögen. Dieses 
Examen fand auch tatsächlich in Berlin statt,2) aber die Regierung zog die Angelegenheit 
solange hin, bis Baumgarten, der inzwischen festgestellt hatte, daß die Kottbuser Einnahmen 
nicht Emmels Angaben entsprächen, die Lust verlor. 

Als Baumgarten am 31. Oktober 1811 starb,3) hatte die Berlinische Stadtpfeiferei ihr Ende 
erreicht. Der Magistrat erkannte, daß diese Institution nicht mehr zeitgemäß war, daß sie 
aufhören mußte, weil sich die Grundlagen der musikalischen Kultur und des städtischen 
Gewerbelebens bei ihrem Verschwinden geändert hatten. Nirgends hinterließ die 
Stadtpfeiferei eine Lücke, als in der Kirche, die seit Jahrhunderten ihre Dienste beim 
Gottesdienst in Anspruch genommen hatte. Sie mochte die alte Einrichtung nicht aufgeben, 
weil sie eine Abnahme der Besuchsziffer fürchtete, und suchte den Magistrat zur 
Aufrechterhaltung des alten Instituts zu bestimmen. Eine Gnadenfrist verschafften diese 
Bemühungen der Berlinischen Stadtpfeiferei freilich nicht; doch bewirkten sie die Tätigkeit 
des Köllnischen Stadtmusikus in den beiden Berliner Pfarrkirchen für ein weiteres 
Menschenalter. Baumgartens Nachfolger als Kirchenmusikant wurde als erster REISCHEL4) 
bis zu dessen Tode am 28. Dezember 18185) und als zweiter und letzter BUSSE. Mit dem 
Ableben dieses Mannes am 19. November 18386) ging der letzte Rest der Berlinischen 
Stadtpfeiferei zugrunde. 

 

2. KÖLLNISCHES VIERTEL. 

Die Nachrichten über die Köllnischen Stadtpfeifer setzen an demselben Punkt ein wie 
diejenigen über die Berlinischen. 

[folgt S. 70] 

Mit dem Jahre 1588 taucht in den Hausrechnungen ein Hausmann namens HANS MYGRAM 
auf. Er läßt sich leider nur bis zum Jahre 1591 verfolgen, in dem er am 29. Oktober seine 
Tochter mit dem Zinkenbläser EHRLICH verheiratet.1) 

Am 20. März 1656 hören wir dann zum ersten Male von einem Kunstpfeifer Johann Paul 
Glück, der zusammen mit seinem Berlinischen Kollegen Nieressen einen Bescheid des 
Kurfürsten in Sachen eines Prozesses gegen den Hofkunstpfeifer JOHANN 
STEINBRECHER erhält. Es handelt sich dabei um die Konkurrenz des Hofpfeifers und der 
Stadtpfeifer. 

Der Hofkunstpfeifer hatte das Privilegium, bei den Reformierten, d. h. bei der Domgemeinde, 
das Neujahrsgeld einzusammeln und bei den Festlichkeiten derselben sowie aller 
kurfürstlichen Bedienten und Räte und der Eximierten – d. h. der nicht unter städtischer 


2) KAM, Akten von St. Petri, No. 9, fol. 5. 

3) Fol. 1. – Beilage 23. 

1) Fol. 2. – Beilage 24. 

2) Fol. 6. – Beilage 34. 

3) Fol. 8. – Beilage 57. 

4) Fol. 8. – Beilage 57. 

5) Am 8. September 1738. – fol. 9/10 – Beilage 89. 

6) Fol. 12/13. 

7) Fol. 14. 

8) Fol. 16. 

1) Ebenda, fol. 17. – Am 12. Dez. 1755. 

2) Ebenda, fol. 20. 

Gerichtsbarkeit stehenden Besitzer von Freihäusern – aufzuwarten.2) Dieses Privilegium 
wurde aufrechterhalten – durch Verfügung vom 20. Dezember 1654 – trotzdem die 
Stadtpfeifer von Berlin und Kölln dagegen Beschwerde erhoben, und durch Abschied vom 17. 
Dezember 1655 neu bestätigt. Dennoch kam es zu Zwistigkeiten zwischen beiden Parteien, 
und gegen Johann Steinbrecher, den Hofkunstpfeifer, fiel manch böses Wort. Am 20. März 
1656 wurde ein Vergleich geschlossen: die Stadtpfeifer wollten „Klagern für einen ehrlichen 
vngescholtenen Meister halten vndt erkennen“, ferner, wenn Kurfürstliche Räte, hohe 
Offiziere und lutherische Eximierte Stadtpfeiferaufwartung wünschen, sollten diese und der 
Hofpfeifer zusammen aufwarten und die Einnahme „ex aequis partibus“ unter sich teilen; die 
niederen Hofbeamten hatten sich ausschließlich des Hofpfeifers zu bedienen; und endlich, 
wenn die Stadtpfeifer zur Aufwartung nicht ausreichten, sollte der Hofpfeifer vor auswärtigen 
Stadtmusikanten das Vorrecht haben.3) Trotzdem hatte die Sache dabei nicht ihr Bewenden. 
Die Pfeifer interpretierten die Kurfürstliche Verordnung [folgt S. 71] ein jeder auf seine 
Weise und machten sich nach wie vor die Aufwartungen streitig. Eine Verfügung vom 2. 
Dezember des gleichen Jahres wiederholte eindringlichst die Festsetzungen der alten.1) Aber 
auch damit war es nicht genug: noch am 22. Mai 1676 mußten den Stadtpfeifern die 
festgesetzten Artikel in einem erneuerten Dekret in Erinnerung gebracht werden. 

Glück starb zu Ende des Jahres 1687. Am 20. November des Jahres erfolgte die Anstellung 
seines Nachfolgers PAUL ZIMMERMANN,2) der bis Anfang 1705 am Leben blieb.3) 

Am 25. April dieses Jahres wurde HEINRICH CHRISTOPH REINHARDT zum Köllnischen 
Stadtmusikanten ernannt.4) Reinhardt muß ein recht guter Musiker gewesen sein; denn er 
hatte als Lehrer ziemlichen Zuspruch. Er traute sich zu, als Musiklehrer ein besseres 
Auskommen zu haben wie als Stadtpfeifer und unterbreitete in diesem Sinne nach bereit33jähriger Amtstätigkeit dem Magistrat einen Vorschlag, des Inhalts, daß er von seizurückträte, um sich ganz dem Stundengeben zu widmen, und daß sein Geselle HEINRICH 
AUGUST HERBIG, der bereits seit 7 Jahren in seinen Diensten gestanden hatte, die 
Stadtpfeiferei übernähme.5) 

Der Magistrat ging in der Tat auf diesen Vorschlag ein und stellte den Herbig am 14. Oktober 
1738 an.6) Der neue Pfeifer blieb 17 Jahre in seiner Stellung. Ende 1755 verfiel er in schwere 
Krankheit, so daß sich eine Anzahl Bewerber einstellten, die auf eine baldige Vakanz 
rechneten. Als erster meldete sich ein gewisser BATZ, Hoboist im Kalcksteinschen Regiment. 
Der Feldmarschall von Kalckstein, den wir schon mehrfach als entscheidenden Faktor bei der 
Besetzung der Stadtmusikantenstellen kennen gelernt haben, richtete auch diesmal ein 
Empfehlungsschreiben an den Magistrat, das seine Wirkung tat.7) Daneben konnte die 
Kandidatur eines andren Hoboisten GRAEBEN8) ernsthaft nicht in Betracht kommen. [folgt 
S. 72] Batz erhielt unmittelbar auf das Schreiben seines Regimentschefs hin die Adjunktion.1) 
Als aber am 26. Dezember Herbigs Tod eintrat, richtete seine Witwe VICTORIA SOPHIA 
KUNSTIN an den Magistrat das Gesuch,2) ihr das Amt ihres verstorbenen Mannes zu lassen, 
damit sie nicht mit ihren vier kleinen Kindern dem Elend preisgegeben wäre; in Potsdam und 
Liebenwalde hätte man in ähnlicher Weise Frau und Mutter der verstorbenen Stadtpfeifer im 


3) Ebenda, fol. 18 ff. 

4) Ebenda, fol. 39. – Am 17. April 1756. 

5) Ebenda, fol. 42/43. 

6) Ebenda, fol. 44. 

7) Am 7. Jan. 1761. – Ebenda, fol. 44. 

1) Ebenda, fol. 57. 

2) Am 2. April. – Ebenda, fol. 58. 

3) Am 22. August. – Ebenda, fol. 59/60. 

4) Am 25. Juli. – Ebenda, fol. 65. 

5) Quellenlexikon V, 368. 

Amt gelassen.3) Charakteristisch für den Einfluß der Regierung und der hohen Offiziere ist es, 
daß die Entscheidung über dieses Gesuch nicht etwa von dem Magistrat gewagt, sondern in 
die Hände des Feldmarschalls von Kalckstein gelegt wurde; erst als dieser auf die Anstellung 
seines Schützlings Batz verzichtet hatte, wird dem Wunsche der Witwe gemäß ein Geselle 
ihres Mannes, HEINRICH GOTTLIEB ERHARD, den sie nach Ablauf des Trauerjahres 
heiraten wollte, zum Nachfolger Herbigs ernannt, nachdem er die Probe bestanden hatte.4) 
Die Bestallung erfolgte im Juli 17565)

Erhard blieb nur 5 Jahre Köllnischer Stadtpfeifer; im Jahre 1760 wurde er in gleicher 
Eigenschaft nach den westlichen Vorstädten Friedrichwerder, Dorotheenstadt und 
Friedrichstadt versetzt.6) An seine Stelle rückte GOTTLIEB NICOLAUS FUCHS, der 
eigentliche Bewerber um die Friedrichstädtische Pfeiferstelle.7) 

Zu seiner Zeit wurden die Verhältnisse im Köllnischen Revier schwieriger und schwieriger, 
so daß Fuchs von Zeit zu Zeit Eingaben um Vergrößerung oder Vertauschung seines Bereichs 
machte; er wurde indessen als unliebsamer Querulant abgewiesen und mußte sich bescheiden. 
Trotz der mißlichen Lage, in der sich dazumal die Köllnische Stadtpfeiferei befand und die, 
sollte man meinen, Bewerber eher abgeschreckt als ermutigt haben müßte, stellten sich schon 
zu Lebzeiten des Fuchs [folgt S. 73] eine Anzahl Männer ein, die sich für den Fall seines 
Todes das Amt sichern wollten. Der erfolgreichste Kompetent war ein invalider Trompeter 
des v. Ebenschen Regiments namens JOSEPH KINNERT. Er war in München wahrscheinlich 
im Jahre 1742 geboren worden und hatte 9 Jahre als Trompeter und 3 als Pauker gedient. 
Fuchs, der um seine Einwilligung angegangen wurde, war damit einverstanden, daß ihm 
jemand seine Arbeit abnähme, wofern er von seinem Verdienste nichts abgeben brauchte. 
Daher fand einige Monate später eine Prüfung des Kandidaten in der Neustädtischen Kirche 
im Beisein des Musikdirektors Lehmann statt,1) die zu großer Zufriedenheit ausfiel und zur 
Ernennung Kinnerts zum Adjunkten des Fuchs führte. 

Im Jahre 1793 empfahl der Kronprinz einen invaliden Hoboisten WAESCHER vom Alt v. 
Pfuhlschen Regiment für die gleiche Stelle,2) und 1798 endlich bewarb sich ein Musikus 
LOEDE um die Adjunktion, da der Kinnert einige Jahre vorher gestorben war.3) Indessen 
stellte es sich heraus, daß bereits seit 1791 diese Adjunktenstelle neu vergeben war, was die 
Magistratsbehörde vergessen hatte.4) 

Demnach muß Kinnerts Tod nicht lange vor dem Juli 1791 erfolgt sein. Dann ist es 
naheliegend, diesen Mann mit dem von Eitner zitierten Hofkontrabassisten Joseph Kinner in 
München in Zusammenhang zu bringen, der seit etwa 1770 dort in der kurfürstlichen Kapelle 
angestellt gewesen sein soll und 1777 schlechter Zeiten wegen von 300 Gulden auf 285 
herabgesetzt wurde. Am 17. Dezember 1790 wird dem Kurfürsten sein Tod gemeldet.5) 
Name, Herkunft, Todesdatum und der Umstand der Gehaltsbeschneidung schlechter Zeiten 
wegen deuten darauf hin, daß wir in dem Bewerber um die Köllnische Stadtmusikantenstelle 
den Münchener Kontrabassisten zu suchen haben. 

[folgt S. 74] 

Der neue Adjunkt des Fuchs, dessen Vorhandensein der Magistrat vergessen hatte, JOHANN 
FRIEDRICH REISCHEL, war Invalide des v. Lichnowskyschen Regiments, in dem er als 


1) Ebenda, fol. 65 und 67. 

2) Ebenda, fol. 64. 

3) Ebenda, fol. 69–74. 

4) Ebenda, fol. 77. 

5) 5. V. 1809 und 8. VII. 1809. – Fol. 79, 81, 82. 

1) Fol. 87. 

2) Fol. 94. 

Hoboist gedient hatte, und zur Zeit im Orchester des National-Theaters angestellt.1) Die 
Hilfeleistungen, die er dem Fuchs schuldig war, hat er im Nebenamt getan; sie werden 
besonders in der Vertretung des alten Fuchs beim Blasen bestanden haben, da dieser nach 
seiner eigenen Aussage 1798 keine Zähne mehr hatte.2) 

Als der Meister 77 Jahre alt war, sah er sich außerstande, sein Amt länger zu verwalten. Er 
übertrug daher seinem Adjunkten die gesamte Arbeit und entschädigte ihn lediglich durch ein 
Gesellengehalt; die sämtlichen Einnahmen, Fixum und Akzidentien, mußte Reischel dem 
Alten abliefern. Am 1. Juli 1807 übernahm der neue Stadtmusikus sein Amt.3) 

Anfang 1808 starb Fuchs im Alter von 78 Jahren,4) und Reischel folgte ihm mit allen 
Rechten. Zu diesen trat nach dem Tode des letzten Berlinischen Stadtpfeifers Baumgarten iJahre 1811 noch die Ausführung der Kirchenmusik in den beiden Berlinischen Kirchen St. 
Nikolai und St

Unmittelbar nach seinem Dienstantritt wurde Reischel von heftigen Kopfneuralgien befallen, 
die ihm die Ausführung seiner Obliegenheiten unmöglich machte. Schon im Herbst des 
gleichen Jahres sah er sich nach einem passenden Adjunkten um. Er fand ihn in der Person 
des Musikus BUSSE,5) eines geborenen Berliners, der 20 Jahre lang als 1. Klarinettist im v. 
Arnimschen Regiment gedient hatte. Indessen wurde die Eingabe Reischels nicht in der 
erbetenen Richtung berücksichtigt, da der Magistrat mit Recht die Ansicht vertrat, daß in 
diesem Falle unheilbaren Leidens eine Adjunktur sinnwidrig sei und nur eine dauernde 
Ablösung für alle Beteiligten wünschenswert sein könne. Es wurde am 2. September 1809 
durch die Vermittlung des Magistrates ein Abkommen zwischen Reischel und [folgt S. 75] 
Busse getroffen, nach dem der letztere die gesamte Arbeit übernehmen sollte, jedoch bei 
Lebzeiten des Reischel nur Gesellenlohn erhalten und diesem die volle Einnahme überlassen 
sollte. Vorher hatte eine Probe stattgefunden, die über die musikalischen Qualitäten Busses 
entscheiden sollte; sie ist insofern der Erwähnung wert, als sie die einzige ist, von der die 
Akten das genaue Programm berichten. Der Deputierte des Magistrats hatte sich in 
Abwesenheit Zelters an dessen Vertreter am Pult der Singakademie gewandt, den Fabrikanten 
und nachmaligen Domorganisten und Musikdirektor KARL FRIEDRICH LUDWIG 
HELLWIG, der als Sachverständiger anwesend sein sollte. Die Herren begaben sich in das 
Prüfungslokal, wo sie von 8 Streichern und 6 Bläsern erwartet wurden. Die Vorführungen 
begannen mit einer G-dur-Sinfonie von Haydn, die Busse von der ersten Violine aus 
dirigierte; dann folgt ein Klarinetten-Konzert in Es-dur von Soller, und zum Schluß ein 
Violinkonzert in B-dur von Viotti. Busse schnitt dabei als Dirigent, Geiger und Klarinettist 
sehr gut ab, präsentierte sich indessen als Posaunist nicht von der besten Seite. Doch sahen die 
Herren davon ab und stellten ihm ein gutes Zeugnis aus.1) 

Reischel lebte noch über 9 Jahre; sein Tod erfolgte am 27. Dezember 1818.2) Der letzte 
Köllnische Stadtpfeifer, Busse, der an seiner Stelle die Begleitung der Gesänge in den 
Berlinischen Kirchen übernahm, überlebte ihn um 20 Jahre; am 19. Oktober 1838 starb er. Bis 
zum Ende des Jahres führte seine Witwe die pfeiferlichen Obliegenheiten fort; von 1839 ab 
aber existiert weder in Kölln noch in den andern Berliner Stadtvierteln ein Stadtmusikus. Der 
Magistrat findet „es nicht mehr angemessen, für musikalische Leistungen in den Kirchen 
etwas zu zahlen“. 

 

DIE WESTLICHEN VORSTÄDTE. 


1) KAM, Akten der Friedrichwerderschen Kirche, No. 8, fol. 2. – Beilage 31. 

2) Fol. 3. – Beilage 29. 

1) Ebenda, fol. 5. – Beilage 32. 

2) Ebenda, fol. 6. – Beilage 35. 

3) Ebenda, fol. 8/9. – Beilage 35. 

Der Friedrichwerder verdankt seine Entstehung dem Großen Kurfürsten. In der ersten Hälfte 
des 17. Jahrhunderts [folgt S. 76] standen auf dem Sumpfboden, den die Spreearme im 
Westen des Kurfürstlichen Schlosses umgaben und oft genug überschwemmten, nur wenige 
Häuser. Erst kurz vor 1650 wurden hier Fortifikations- und Straßenanlagen begonnen. In der 
zweiten Hälfte ging die Bebauung rüstig vorwärts, so daß in kurzem ein volkreiches Viertel 
sich erhob, dem Friedrich Wilhelm am 18. September 1662 von Küstrin aus das Stadtrecht 
verlieh. 

Wenig später erfuhr das Weichbild des Berlinischen Komplexes nach Nordwesten zu eine 
starke Erweiterung. Des Kurfürsten Gemahlin Dorothea von Holstein-Glücksburg ließ im 
Jahre 1673 auf dem Vorwerk vor dem Spandauer Tore, das ihr Friedrich Wilhelm geschenkt 
hatte, den Grund zu einer neuen Stadt legen, die am 2. Januar 1674 gleichfalls die Rechte 
einer selbständigen Stadt erhielt und anfangs Vorstadt vor dem neuen Tore des 
Friedrichswerders, dann aber Dorotheenstadt genannt wurde. 

Die Friedrichstadt endlich verdankt ihre Gründung erst Friedrich III. Er ließ sie im Süden der 
Dorotheenstadt, jenseits der Straße „Unter den Linden“, im letzten Jahrzehnt des 17. 
Jahrhunderts anlegen. 

In diesen Städten bildete sich zwar nicht sofort eine Stadtpfeiferei, doch wurden bald nach der 
Privilegierung des Friedrichswerders, am 7. Dezember 1669, Spielleute vom Kurfürsten 
autorisiert zur Wahrnehmung der musikalischen Geschäfte auf dem Werder. Es waren 
GEORGE KUHLEN, MARTIN HÄNSIKE, JOACHIM HERBRAND, CHRISTIAN 
WERNER, HANS SIGISMUND, LORENZ MEISSNER und FRIEDERICH VEITTER1); 
ferner JOHANN HENSICKE, MICHAEL PISTERNICK, ein Bockpfeifer, HANS und 
MARTIN VOHSE und JÜRGEN KULICKE.2) Der letztere ist vielleicht mit dem 
erstgenannten George Kuhlen identisch. Zwischen ihnen und den Stadtpfeifern von Berlin 
und Kölln, Hintze und Glück, kam es zu Zwistigkeiten wegen der Aufwartungen auf dem 
[folgt S. 77] Friedrichwerder, nachdem die Feuerordnung von 1672 dem Köllnischen 
Stadtpfeifer den Turmdienst auf dem Werder und als Entschädigung die 
Hochzeitsgerechtsame übertragen hatte. Daher entschloß sich der Magistrat, an Stelle der 
größeren Anzahl privilegierter Spielleute ein paar Stadtpfeifer anzustellen, die, „wie 
gebrauchlich, von den Thurn, wen derselbe fertig abblaßen, auf das fewer, welches Gott 
verhute, fleißig acht haben, undt in allem der Churfürstl. fewerordnung gemäß, undt wie 
selbige in diesem Punkt disponiret, sich verhalten sollen, auch sich jederzeit bereit erfinden 
laßen, wen ein E. W. W. ihrer in einigen angelegenheiten benöthiget wehre, Dahingegen 
sollen sie befugt sein, daß Neue Jahr einzufordern, auf Hochzeiten, Kindtaufen, undt anderen 
begebenheiten alhir auf dem Friederichs Werder aufzuwarten.“ 

Am 13. Dezember erfolgte die Bestallung von vier Musikanten als Kunstpfeifer der drei 
neuen Städte. Ihre Namen sind FRIEDRICH RÜDIGER, LORENZ MEISSNER, JOHANN 
SIGISMUND JÜRGEN und GEORGE BUDEN.1) Wenn man ihrem Nachfolger MARTIN 
KLANERT Glauben schenken will, dann waren diese vier Musici publici sehr minderwertig, 
so minderwertig, wie sie „kaum ein geringes Landstädtchen hatt“. Dieser Klanert hatte 11 
Jahre lang bei dem Köllnischen Kunstpfeifer in Dienst gestanden, also wohl bei Jacob Hintze; 
er hatte sich dann um den Kunstpfeiferposten auf dem Friedrichwerder beworben und hatte 
eine halbe Zusage erhalten; indessen mußte er hinter den oben genannten Pfeifern 
zurückstehen.2) Auf seine erneute Vorstellung wurde ihm im Jahre 1690 die Stelle 
zugesichert; doch sollte er sich gedulden, bis die vier gestorben wären oder ihre Stellung 
aufgegeben hätten.3) Dieser Fall trat schon 5 Jahre darauf ein. Der einzig Zurückgebliebene 


4) Ebenda, fol. 10. – Beilage 36. 

1) Fol. 10. – Beilage 36. 

2) O. SCHWEBEL, Geschichte der Stadt Berlin II, 199 ff. 

3) Fol. 18. – Beilage 69. – Das Buch des Kantors GOTTFRIED KADE: „Gesamlete Merckwürdigkeiten von der 
Königl. Residentz Friedrichsstadt“, Berlin 1713, nennt als gleichzeitig wirksame Kunstpfeifer Klanert und 
Parrier. Daraus geht hervor, dass diese Schrift zwischen 1708 und 1711 abgefasst sein muss. 

4) Fol. 19. 

5) Fol. 21. 

6) Fol. 24. 

1) Fol. 26. 

2) Fol. 29. 

3) Fol. 30/31. 

4) 8. III. 1746. – Fol. 34. 

5) Fol. 38/39. 

6) 6. VIII. 1754. – Fol. 44. 

7) 9. XII. 1759. – Fol. 45. 

8) Fol. 48. 

war Johann Sigismund Jürgen. Dieser ging leicht auf einen Vergleich ein, der ihn zum 
Rücktritt veranlaßte, ihm jedoch 12 von den 40 Talern Gehalt des Klanert zusicherte. Der 
Pakt kam am 16. Dezember 1694 zustande.4) 

[folgt S. 78] 

Am gleichen Tage erfolgte die Bestallung Klanerts zum Kunstpfeifer der drei Städte 
Friedrichwerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt.1) 

Er ist der einzige Stadtmusikant gewesen, den die Magistrate der drei neuen Städte zu 
ernennen hatten. Noch zu seinen Lebzeiten führte der erste König das schwierige Werk der 
Vereinigung aller fünf städtischen Behörden, trotz des anfänglichen Widerstandes der 
Magistrate und Einwohner, durch, um den schwerfälligen und kostspieligen Betrieb der 
getrennten Verwaltungen aufzuheben. Der 18. Januar 1709 machte der Selbständigkeit der 
fünf Einzelstädte ein Ende und stellte den gesamten Komplex der Residenzen unter die 
Administration des Magistrats von Berlin.2) Damit wurde auch der Kunstpfeifer der Vorstädte 
Berlinischer Beamter; er wurde indessen in seiner früheren Eigenschaft als 
Friedrichwerderscher resp. Dorotheenstädtischer weitergeführt, ebenso wie auch das 
Köllnische und das Königsstädtische Viertel ihre eigenen Stadtpfeifer behielten. 

Klanert starb am 24. September 1711.3) Zu seinem Nachfolger wurde der Musikus PARRIER 
ernannt, der bereits seit dem 1. Mai 1708 sein Adjunkt gewesen war4) und schon vorher 6 
Jahre lang in seinem Dienst gestanden hatte.5) 

Schon nach kurzer Zeit stellte sich die Notwendigkeit heraus, den alten und kranken Mann 
durch einen Adjunkten zu entlasten. Der Magistrat wählte dazu einen von seinem 
Regimentschef, dem Markgrafen Christian Ludwig, warm empfohlenen Hoboisten JOHANN 
DAVID ATHENSTÄDT, der sich am 5. Februar 1729 gemeldet hatte.6) Seine An[folgt S. 
79]stellung geschah unter dem 12. März 1729.1) Doch überlebte ihn derjenige, auf dessen Tod 
er wartete: er starb bereits am 11. Januar 1739.2) An seine Stelle trat am 5. Februar desselben 
Jahres FRIEDRICH HENNING ILLIES, der 11 Jahre lang Hoboist im v. Kalcksteinschen 
Regiment gewesen war.3) Sieben Jahre später sah sich Parrier gänzlich außerstande, sein Amt 
weiter zu versehen und einigte sich mit Illies auf Abtretung seines Postens gegen eine gewisse 
jährliche Rente.4) Die förmliche Anstellung des Nachfolgers geschah am 21. März 1746.5) 

Schon 1754 rechneten die versorgungsbedürftigen Invaliden auf den baldigen Tod des neuen 
Stadtmusikus. Der erste Bewerber um eine Adjunktur war der uns bereits von Kölln her 
bekannte Hoboist BATZ, der diesmal eine Empfehlung von Kalcksteins Tochter Charlotte 
beibrachte.6) Doch erst um die Wende zum siebenten Jahrzehnt wurde die Frage dringlicher. 
Im Dezember 1759 bewarb sich der Köllnische Stadtpfeifer Ehrhardt, der in dem neuen 
Revier seine Familie besser ernähren zu können hoffte, um die Nachfolge,7) und als am 7. 
Februar 1760 Illies in der Tat starb,8) wurde der Magistrat mit einer Fülle von 


9) Fol. 49. 

10) Fol. 51. – Beilage 100. 

11) Fol. 55. 

1) Fol. 56. 

2) Fol. 61. 

3) Fol. 73. 

4) EITNER, Quellenlexikon X, 338. 

5) Fol. 84. 

6) Fol. 85. 

7) Fol. 91–93. 

8) 8. XI. 1760. – Fol. 98. 

1) 21. XII. 1760. – Fol. 100. 

2) Fol. 102/3. 

3) KAM, Akt. d. Jerusalemskirche, No. 7a, fol. 9. 

Bewerbungsschreiben überhäuft. JOHANN CHRISTOPH BRANDT, der im Merseburgischen 
als Sohn eines wohlhabenden Vaters geboren sich 10 Jahre als Musikus in der Welt 
herumgetrieben und dann 23 Jahre als Geselle unter Parrier und Illies gedient hatte, meldete 
sich als erster. Ebenfalls am Todestage des Illies stellte sich der frühere Stadtpfeifer von 
Guhrau bei Glogau, JOHANN GOTTLIEB KRAUSE, ein, der durch die von Feindes Hand 
verschuldete Einäscherung seiner Heimatstadt brotlos geworden, in Berlin lebte und wieder 
ein Unterkommen suchte.9) Ferner der Berliner Musikus JOHANN RUDOLPH SIEGMUND 
PRINTZ10) und die invaliden Hoboisten FUCHS vom Meyringkschen Regiment,11) der dann 
[folgt S. 80] nach Kölln kam, SAMUEL GOTTLIEB GERVE vom Regiment Markgraf 
Carl,1) CHRISTIAN FRIEDRICH ATTMAN vom Itzenplitzschen Regiment,2) und 
STRAUSS vom Infanterieregiment v. Preußen.3) Nach der veranstalteten Prüfung guder als Sachvertsändiger geladene spätere Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzsche 
Kapelldirektor Georg Bernhard Leopold Zeller, der damals Violinist in der Kapelle des 
Prinzen Heinrich in Rheinsberg war,4) daß die Kandidaten Krause und Fuchs auf der Geige 
Tüchtiges leisteten, der Printz aber auf Fagott und Posaune am brauchbarsten sei.5) Danachbeschloß man, vor allem wohl, um keinen der beiden vornehmen Fürsprecher zu verletzen, 
sowohl den von der Königin empfohlenen Printz, als auch den vom Prinzen Heinrichprotegierten Fuchs anzustellen, und zwar in der Weise, daß man das gesamte Revier der 
westlichen Vorstädte in zwei Teile zerlegte und dem Printz die Friedrichstadt und dem FuchFriedrichwerder und Dorotheenstadt gab. Das Gehalt sollten beide zusammen erhalten und 
jeder überdies noch 15 Taler jährliche Zulage.6) Die ganze Teilung blieb indessen ein Projekt: 
Fuchs beschwerte sich darüber, daß man ihm die Friedrichstadt, die weniger wert sei als die 
beiden andern Viertel, geben wollte, während Printz, der ein Ausländer sei und niemals imDienste des Königs gestanden habe, das bessere Revier erhalten sollte;7) Printz seinerseits 
stellte dem Magistrat vor, daß bei einer Teilung des Postens die Hälften nicht ausreichen 
würden, um einen Mann zu ernähren;8) die Hauptschwierigkeit indessen bildete die 
Dienstwohnung, die man dem Dorotheenstädtischen Pfeifer zur Verfügung hätte stellen 
müssen, und die etwa 200 Taler Reparaturkosten – es kam nur ein verfallenes Losamentdem Dorotheenstädtischen Rathaus in Betracht – verursacht hätte; endlich mußte der 
Magistrat auch wohl oder übel zugestehen, daß bei den mißlichen wirtschaftlichen 
Verhältnissen, in welche die Stadt durch den siebenjährigen Krieg geraten war, die jährlich[folgt S. 81] Zulage von 30 Talern der Kämmerei ziemlich lästig werden würde. So sah mandenn von dem Vorhaben ab, ließ den Printz fahren, setzte den Köllnischen Stadtpfeifer 
Ehrhardt, der sich schon im Jahre zuvor dazu gemeldet hatte, in die Vorstädte und brachte den 
Fuchs an seine Stelle.1) Fuchs war zwar nicht damit einverstanden und beschwerte und 
beklagte sich noc

ERHARDT wurde am 7. Januar 1761 bestallter Kunstpfeifer der westlichen Vorstädte.2) Über 
seine näheren Lebensumstände ließ sich nicht viel feststellen. Er stammte aus Ronneburg in 
Sachsen und kam von dort 38 Jahre zuvor (1788) nach Preußen, also wohl 1749 oder 1750.3) 


4) Fol. 3. 

5) Fol. 20. 

6) 16. II. 1788. – Fol. 2. 

7) Fol. 3. 

8) Fol. 8. 

9) III, 322. 

10) 13. IV. 1788. – Fol. 5. 

1) 20. V. 1782. – Fol. 7. 

2) 13. IV. 88. – Fol. 25. 

3) EITNER (Quellenlexikon IX, 67), führt von einem J. C. Schramm eine Kantate „Herr, mich verlangt nach 
deinem Heil“ für 4 Stimmen, Solo und 2 Hörner, 2 Violinen, Bratsche und Continuo an (Brüssel, Conservatoire 
Ms. 907, fol.). 

4) NEUMANN ist wohl der Waldhornist der Kgl. Kapelle in Berlin (Eitner VII, 183). 

5) FRIEDRICH LEOPOLD RAAB, geb. 1721 zu Glogau, bildete sich zum Violinisten aus und trat in die Kapelle 
des Prinzen Louis Ferdinand zu Berlin. Auch als Komponist soll er bekannt gewesen sein. (Marpurg I, 156. – 
Eitner VIII, 107.) 

6) 21. II. 1789. – Fol. 26, 28, 29. 

7) Fol. 32. 

8) Fol. 35. 

9) Fol. 50. 

10) 2. X. 1789. – Fol. 40. 

11) 1. X. 1789. – Fol. 35 und 23. XII. 1789. – Fol. 53. 

12) 4. X. 1789. – Fol. 45. 

13) 13. X. 1789. – Fol. 51. 

Im März 1788 ist er nach seiner eigenen Aussage 55 Jahr alt;4) im Januar 1789 dagegen soll er 
68jährig sein.5) In jenem Jahre 1788 muß er trotz seines mittleren Alters bereits kränklich 
gewesen sein, da sich schon ein Bewerber um die Adjunktion einstellt. 

Dieser Bewerber war CARL LUDWIG JACOB GEORGE, ein 46jähriger invalider Hoboist 
vom v. Lichnowskyschen Regiment, der 1785 nach 17jährigem Dienst entlassen worden war6) 
und dann den Kunstpfeiferposten in Lentzen bekleidet hatte. Er war ein Sohn des 
Königstädtischen Kunstpfeifers Lorenz George, hatte bei diesem und dem Berliner 
Stadtmusikus Dieterich sein Handwerk erlernt und war von seinem Bruder, gleichfalls einem 
Kunstpfeifer, losgesprochen worden.7) Ehrhardt, der natürlich um seine Einwilligung ersucht 
wurde, sträubte sich indessen gegen den in Aussicht genommenen Nachfolger, da er die Stelle 
für seinen Sohn reserviert wissen wollte. 

CARL GOTTLOB8) EHRHARDT war Kammermusiker in der Kapelle des Prinzen Heinrich 
von Preußen. Eitner zitiert ihn als C. G. Ehrhardt und verzeichnet von ihm mehrere im Jahre 
1805 erschienene Hefte Walzer und Ecossäsen.9) Es ergab sich,10) daß man dem alten 
Ehrhardt schon im Jahre 1782 in [folgt S. 82] Aussicht gestellt hatte, ihm seinen Sohn 
nachfolgen zu lassen.1) Der Magistrat kam darauf zurück, versprach dem jungen Ehrhardt dAdjunktion und wies den George ab.2) Im nächsten Jahre legte der Sohn eine 
Stadtpfeiferprüfung ab und imponierte seinen Examinatoren J. C. Schramm,3) Neumann4) uF. L. Raab5) durch sein ausgezeichnetes Violinspiel.6) Da überdies auch seine menschlicQualitäten für ihn einnahmen, wurde ihm am 14. Mai 1789 formell die A

Schon am 1. Oktober des gleichen Jahres starb der alte Ehrhardt.8) Von Rechts wegen 
gebührte dem Sohne die Nachfolge; doch zeigte er wenig Lust, seine gute Stelle in der 
prinzlichen Kapelle gegen die schlechtere und weniger angesehene eines Stadtpfeifers zu 
vertauschen. Auch sein Herr wollte ihn nicht gern verlieren. Seinen Vorschlag, den Berliner 
Stadtmusikantendienst von Rheinsberg aus im Nebenamt zu versehen, konnte der Magistrat 
selbstverständlich nicht annehmen.9) Während dieser Verhandlungen fand sich wieder der im 
Vorjahre zurückgewiesene George10) und eine Anzahl neuer Bewerber ein. JOHANN 
GOTTFRIED HEINRICH REIHER, nach 26jähriger Dienstzeit vor 4 Jahren aus dem 
Regiment Herzog Friedrich von Braunschweig entlassen,11) WEYER, ein Mitglied des 
Nationaltheater-Orchesters,12) JOHANN MICHAEL LOEDE13), MOLTZOW, 


1) 23. II. 1790. – Fol. 58. 

2) 14. III. 1790. – Fol. 63. 

3) 11. I. 1790. – Fol. 56. 

4) 27. II. 1790. – Fol. 60. 

5) 17. III. 1790. – Fol. 65. 

6) Fol. 64. 

7) 22. III. 1790 – Fol. 68. 

1) KAM, Akt. v. St. Georg, No. 8, fol. 2. – Beilage 68. 

Kammermusikus der Königin Friede[folgt S. 83]rike,1) und endlich der invalide Hoboist 
JOHANN HEINRICH BODE vom 1. Bataillon Garde, für den sich der König selbst 
verwandte.2) Einen Vertrag, den Ehrhardt mit Reiher wegen Überlassung der Stelle 
abschließen wollte,3) genehmigte der Magistrat nicht;4) man drang in ihn, sich sofort zu 
entscheiden, ob er sich seiner Ansprüche begeben wollte oder nicht und ließ, als er in aller 
Form Verzicht geleistet hatte,5) den Kandidaten des Königs, Bode, zur Prüfung zu. Das 
Blasen gelang zwar nicht sonderlich, da der Examinandus keine Zähne mehr hatte,6) doch 
zeigte er sich als tüchtiger Geiger.7) Darauf wurde er am 23. März 1790 angestellt. Wann er 
starb, ist mit Sicherheit nicht festzustellen. Die Kirchenakten brechen vorzeitig ab, nachdem 
sie noch über einen Prozeß, in den Bode verwickelt wurde, eingehend berichKämmereirechnungen verzeichnen ihn im Jahre 1818 zum letzten Male. Danach scheint es, 
daß er in diesem Jahre starb. Mit seinem Tode schließt die Geschichte der Stadtpfeiferei in 
den westlichen Vorstädten. 

 

DIE ÖSTLICHEN VORSTÄDTE. 

Die östlichen Vorstädte, Königstadt, Luisenstadt und Spandauer Vorstadt, erhielten erst im 
18. Jahrhundert, als ihnen die räumliche Ausdehnung und die Zunahme ihrer Bewohnerzahl 
eine selbständige Bedeutung sicherte, eine eigene Stadtpfeiferei. Die Entstehungsgeschichte 
dieser Institution erweckt unser Interesse im hohen Maße, weil sie in wenigen, anschaulichen 
Strichen zeichnet, wie Stadtpfeifereien überhaupt gebildet worden sind. Nicht nur der seltene 
Vorgang, die Anfänge einer Stadtpfeiferei aktenmäßig dargestellt zu sehen, sondern auch die 
außerordentliche Typik des vorliegenden Falles ist für die Geschichtsschreibung der 
Stadtpfeifereien von höchstem Wert. 

Im ersten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts gab es „vor dem Königs Thore“ 5 „privilegirte 
Kunst-Pfeiffer“, die das Recht [folgt S. 84] hatten, bei den Privatfestlichkeiten der 
Bürgerschaft gegen Entgelt zu musizieren. Die Namen dieser fünf Spielleute sind: JOHANN 
NICOLAUS LANGE, JOHANN GEORGE FRANTZ, GOTTFRIEDT ROSTOCK, JOHANN 
SOMMER und JOHANN CONRADT PROFE. Vermutlich war die Kollegialität unter diesen 
Kunstpfeifern nicht in dem Maße entwickelt wie ihr Erwerbssinn, und es mag häufig genug zu 
Reibereien gekommen sein. Um nun in die unhaltbaren Verhältnisse Ordnung zu bringen, 
schlossen diese Männer einen Gegenseitigkeitsvertrag, den sie dem Magistrat zur 
Genehmigung unterbreiteten.1) In dem Vertrag waren die folgenden Abmachungen enthalten. 

Keiner der Unterschriebenen darf mit andren Spielleuten aufwarten als den zu der „Bande“ 
gehörigen. Wenn jedoch nicht alle fünf verlangt werden, so sollen die Zurückbleibenden 
durch die Reihenfolge bestimmt werden, aber trotzdem an dem eingenommenen Gelde Anteil 
haben. Auch bei zwei Festlichkeiten am gleichen Tage soll das Geld, das jede Hälfte erhalten 
hat, unter alle ganz gleichmäßig verteilt werden. Ebenso hat ein Kranker vollen Anspruch auf 
sein Teil, selbst wenn er arbeitsunfähig ist. Ausscheidende Kollegen haben einen den übrigen 
zusagenden Ersatzmann zu stellen und erhalten dann ihr Einsatzgeld wieder ausbezahlt. Auf 
Zänkereien unter den Kameraden und auf Betrinken bei Aufwartungen wird eine 
Konventionalstrafe von 8 Groschen gesetzt. Wer sich ohne Wissen der übrigen von den 
Aufwartungen fernhält, hat keinen Anspruch auf den Gewinn. Der Einsatz beträgt 24 Taler; 
der Nachfolger eines verstorbenen Pfeifers muß der Witwe und den Kindern den Nießnutz 
davon überlassen. Außerdem hat die Bande Waldhörner angeschafft, die 5 Taler 6 Groschen 


2) Daß in Berlin bereits im Jahre 1710 ein Quartett Waldhörner in Gebrauch war, will etwas bedeuten. Das Horn 
bildete sich im Verlaufe des 17. Jahrhunderts zu seiner heutigen Form – natürlich ohne Ventile – aus und wurde 
in das Orchester durch Lully in seiner Oper „Princesse d’Elide“ (1664) eingeführt. Nach Deutschland soll es 
dann [folgt S. 85] Ende des Jahrhunderts durch den Grafen Sporck gebracht worden sein. Franz Anton von 
Sporck wird um 1696 erwähnt (Eitner IX, 234). Fünfzehn Jahre später treffen wir also bei uns schon das neue 
Instrument gleich in vierfacher Zahl an, und noch dazu bei einer Stadtpfeiferei, die doch sonst das konservative 
Element in der Musikpflege vertritt. In Lübeck z. B. kommen die Hörner erst seit 1758, in den Abendmusiken 
Adolf Karl Kunzens, vor, als „nicht allzugebräuchliche, doch aber zur Abhandlung der Materie sich 
wohlschickende Instrumente“ (C. Stiehl, Musikgeschichte der Stadt Lübeck [1891] S. 31). 

1) Fol. 4, 5. – Beilage 67. 

2) Fol. 9, 10. – Beilage 90. 91. 

kosten;2) die 21 Groschen, die ein jeder dazu zu geben hat, müssen [folgt S. 85] im Todesfalle 
auch der Witwe und deren Kindern von dem Neueintretenden wiedererstattet werden. Wenn 
indessen eine freigewordene Stelle nicht wieder besetzt werden soll, so muß die Witwe das ihr 
zustehende Geld aus der Korporationskasse erhalten. 

Diese 10 Punkte wurden am 4. August 1710 festgestellt1) und am 19. Januar 1711 dem 
Magistrat vorgelegt. 

Mit der Autorisation dieses Paktes durch den Magistrat war der Anfang zu einer Organisation 
der städtischen Musikpflege in den Vororten geschaffen. Aber man hat augenscheinlich mit 
diesem Pfeiferbündnis ebenso schlechte Erfahrungen gemacht wie mit demjenigen auf dem 
Friedrichwerder. Der Mangel an Garantie für die künstlerische Qualität der Darbietungen, die 
fragwürdige Vorbildung und jedenfalls auch wohl Überteuerungen der Bürgerschaft und 
manche Uneinigkeit und Ränkeschmiederei unter den Genossen selbst werden es bewirkt 
haben, daß man in den östlichen Vorstädten so wenig wie in den westlichen an eine dauernde 
Konzession für mehrere Musikanten dachte. Vielmehr wurden auch hier die Genossen auf den 
Aussterbeetat gesetzt und nach dem Tode des letzten, Sommer, durch einen einzelnen 
privilegierten Kunstpfeifer abgelöst. 

Der Fall trat im Jahre 1733 ein. Die mit dem Tode Sommers ausgestorbenen ursprünglichen 
Spielleute machen dem Musikus LORENZ GEORGE Platz.2) George war ein trefflicher 
Musiker, dessen Lob von einem der bedeutendsten Berliner [folgt S. 86] Meister des 
ausgehenden 18. Jahrhunderts, Zelter, gesungen wird. Zelter, der im Jahre 1806 seine 
Lebenserinnerungen niederschrieb, berichtet in höchst lebendiger Weise von dem 
merkwürdigen Manne und seinem absonderlichen Hause, in das er in jungen Jahren kam, als 
er sich selbst noch nicht gefunden hatte. Seine Schilderung, die in der Biographie seines 
Enkels Dr. Rintel abgedruckt ist, berührt so unmittelbar und zieht so lebhaft an, daß man nicht 
umhin kann, sie hier wörtlich wiederzugeben. Überdies kann mancher Zug auch in das Bild 
der andren Stadtpfeifer und ihres Milieus übertragen werden. 

„Um diese Zeit,“ schreibt Zelter, „geriet ich in das Haus des Stadtmusikus George, der seine 
beiden Brüder als Gehilfen, einen Sohn und andre Lehrlinge bei sich hatte.“ 

„Mußte ich diesen George zuerst für einen rohen, gemeinen Mann halten, so lernte ich ihn 
bald als einen durchaus geschickten Musikus kennen. Er spielte alle gangbaren Instrumente 
gut, Violoncell und Klarinette vorzüglich; als Kontraviolonist war er jedoch einzig zu nennen. 
Die Gewandtheit, Reinheit, Kraft und Präzision, womit er das Rieseninstrument handhabte, 
wüßte ich nicht auszulohen; es war, als ob die majestätischen Schritte eines Gottes durch die 
ganze Musik erklangen. Eine unerschöpfliche Freude und Lust an der Musik rechtfertigte 
seinen entschiedenen Haß gegen Plumpheit, Verdrossenheit und Pfuscherei der Untergebenen, 
die es in solchem Falle sehr schlimm bei ihm hatten; dagegen war er mild und schmeichelnd 
gegen muntere Jünger, denen gewisse praktische Vorteile geheimnisvoll mitgeteilt wurden. 
Das Eigenste aber, wo nicht das Wunderlichste, war das Hauswesen des guten George. 

Er pflegte sich in einer Gegend der Stadt niederzulassen, wo er ohne zu große Kosten 
geräumig wohnen und einen Garten dabei haben konnte. In vier bis fünf großen Stuben waren 
die Wände mit üblichen musikalischen Instrumenten bekleidet. Mitten in der Wohnstube 


stand ein Familientisch, an den Seiten wenige Stühle, eine Drechselbank mit Zubehör, 
Rappiere, Flinten, Äxte, Sägen; Nutzhölzer traten unter den Öfen und [folgt S. 87] Betten 
hervor; Feuerwerksgeräte, auch eine Elektrisiermaschine fehlten nicht und hundert Dinge, die 
man selten beisammen sieht. 

Das Bett, worin er und seine Frau beisammen schliefen, stand auch hier und war nebenher 
von vielen, vielleicht 5 bis 10 kleinen Hunden bewohnt, die, sowie jemand ins Zimmer trat, 
nacheinander hervorkamen und zur Lust und Freude des Ehepaares den Willkommen bellten, 
dann aber ebenso in die warme Feste zurückkehrten. Die Namen der Hunde waren: Syrinx, 
Pan, Tubal, Midas, Viola, Clarin, Cornetta, Gavotte u. a. 

In den andern Stuben waren große hölzerne Böcke aufgestellt, um darunter wegzugehen und 
durch die Tür zu kommen. Die Böcke waren oben mit Dielen belegt, worauf den Winter über 
Blumen und Staudengewächse in Kasten standen. 

Unten trieben sich Kaninchen, ein Schaf und Hasen herum; die übrigen Bewohner waren 
Tauben und Vögel der verschiedensten Art, entweder frei oder in Käfigen; auch ein paar 
Raben wurden täglich im Sprechen unterrichtet. 

Die Frau lag kränklichkeitshalber fast immer mit den Hunden im Bette; desto früher stand 
George morgens auf, ließ von den Burschen die Zimmer reinigen, den Tieren Futter geben, 
die Gewächse begießen und den Garten bestellen. Er selbst sah nach den Instrumenten, bezog 
sie, reinigte sie vom Staube und so ging der Vormittag hin. 

Nachmittags mußten die Leute zusammentreten und Musik machen, Noten abschreiben etc.; 
waren keine Aufwartungen bestellt, so wurde lange musiziert und im Sommer im Garten 
gefochten, gerungen, voltigiert, Komödie aus dem Stegreif gespielt und tausend beliebte 
Übungen vorgenommen. Da George sich auch mit dem Feuerwerkswesen beschäftigte, wobei 
jeder seiner Freunde helfen mußte, Papier, Pulver etc. anzuschaffen, so gab es auch dann 
immer ein Feuerwerk, bei dessen Abbrennung geblasen und die Pauken gerührt wurden. Er 
nannte dies sein Augenkonzert und konnte sich tagelang vorher kindlich auf den Augenblick 
freuen, alle diese Dienge anzünden und in die Luft spielen zu sehen. 

[folgt S. 88] 

Es wurden papierne Drachen von ungemeiner Größe verfertigt, mit Kunstfeuern illuminiert 
und im Herbste auf dem Stoppelfelde gegen abend mit langem Feuerschweife in die Luft 
gezogen. Der Jubel dabei, wenn alles wohl geriet, war erfreulich und viele Tage nachher der 
Gegenstand der Unterhaltungen. Wer sich dabei ungeschickt anstellte, oder verbrannte, wurde 
vom Meister ernsthaft angelassen. 

Das tätige Leben dieses Hauses mußte mir sehr gefallen, wie empörend mich auch anfänglich 
die verschiedenen Gerüche dieser Dinge angingen. Doch über der Musik, woran ich hier 
teilnehmen durfte, gingen alle andren Sinne verloren. Wenn dieser George seine Leute hart 
anließ, so war es mir fast leid, von ihm schonender behandelt zu werden, denn da er ein sehr 
geschickter Mann war, so war sein Schelten und Schimpfen meinen Ohren so gut Musik als 
sein Spielen und ich würde meinen Vater, den ich sehr liebte, angebetet haben, wenn er mir 
erlaubt hätte, statt des gottlosen Mauerns, die Stadtpfeiferei zu lernen. Ich konnte mich hier 
stundenlang frei auf allen Instrumenten üben, was ich zu Hause nicht durfte; ich ging mit auf 
die Türme der Stadt, auf Hochzeiten, Serenaden und half die Aufwartungen versehen; alles 
dieses mußte jedoch meiner Mutter weislich verschwiegen bleiben. Einst war ich mit George 
allein im Garten; er sagte: „Sie werden ein guter Musikus werden, aber mehr müssen sie auch 
nicht werden wollen.“ Ich sagte, daß ich auch keinen höheren Wunsch habe. „Ja,“ fuhr er fort, 
„das sind Redensarten, die mir sehr bekannt sind, denn eigentlich wollen die Herren alle 
nebenher große Musici, oder andre Künstler werden, aber das geht nicht. Ich will mit diesen 
Leuten nichts zu tun haben, und so einer werden Sie am Ende doch auch. Sie sehen wohl, 
junger Mensch, wie es hier zugeht, das kann Ihnen nicht frommen. Endlich heißt es, man hat 
Sie verführt und dann ist der Kuckuck los; ich bin Ihnen herzlich gut, weil Sie so viel Lust zur 
Musik haben, aber bleiben Sie von mir.“ 


1) Rintel, K. Fr. Zelter. Berlin 1861. 

2) Fol. 10/11. 

3) Fol. 18. 

1) 16. XI. 1754. – Fol. 21/22. 

2) Fol. 23. 

3) Fol. 25. 

4) Fol. 26. 

5) Seine Witwe gibt den 15. an (fol. 30), sein Sohn den 16. (fol. 32). 

Diese Reden trafen mein Innerstes, vor allem aber rührte mich die Aufrichtigkeit des Mannes 
in tiefster Seele; ich wurde [folgt S. 89] auch dadurch wirklich aufmerksam. Ich sah ein, daß 
sich diese Leute in dem beschränkten Kreise niederer Gemeinheit Umtrieben und mitten in 
dem sogenannten lustigen Leben Hunger und Frost litten. Kam der Winter, so fehlte Holz; an 
Kochen und Essen wurde gedacht, wenn der Mittag da war. Man war verdrießlich, nichts zu 
finden; es wurden nun Leckereien, Liköre, Kuchen und Obst erborgt und verzehrt. 

In dem Hause meiner Eltern dagegen wartete jede Mahlzeit ihren Gästen auf; der Unterschied 
zwischen Ordnung und dem Zigeunerleben jenes Hauses erschien mir deutlich. Ohngefähr 
anderthalb Jahre hatte ich das Wesen angesehen und mitgetrieben, und es gab Stunden, wo ich 
den lebhaftesten Ekel dagegen empfand. Was endlich der Sache den Ausschlag gab, war, daß 
ich in der Musik höher hinauf wollte, als ich es hier erreichen konnte. Man trieb die Musik 
nur des Geigens und Pfeifens wegen, was mir auch ganz recht war, doch ich verlangte ein 
Mehreres und dadurch wurde ich gleichsam unwillkürlich von diesem Hause nach und nach 
entfernt..“1) 

Eine lebendigere Schilderung dieser Stadtmusikanten-Wirtschaft und des Pfeifers selbst mit 
seiner ehrlichen Musikliebe auf seine Art und mit allen seinen Absonderlichkeiten ist nicht 
gut denkbar. Was Zelter hier von George erzählt, hat sicherlich auch für die Mehrzahl der 
andern Stadtpfeifer Geltung. Bildungsgrad und soziales Milieu waren ja überall gleich, und 
auch die Absonderlichkeiten des Mannes sind für die Mehrzahl derer typisch, die mit einem 
Fuß in der Kunst oder in der Wissenschaft stehen. 

Über die Lebensdaten Georges ist nicht viel beizubringen. Er ist vermutlich im letzten Zehnt 
des 17. Jahrhunderts in Wittstock im Mecklenburgischen geboren worden, diente 18 Jahre 
lang als Hoboist im v. Sydowschen Regiment,2) erhielt zwar im Jahre 1733 seine Konzession 
als Stadtpfeifer in den östlichen Vorstädten, mußte aber trotzdem 1742 in den ersten 
Schlesischen Krieg mitziehen,3) aus dem er unverwundet zurückkehrte. Seit [folgt S. 90] 1740 
versuchte er mit aller Energie eine gültige Stadtpfeiferinstruktion und eine städtische oder 
kirchliche Besoldung für sich und seine Nachfolger durchzudrücken. Da aber weder die 
Kämmerei noch der Kirchenvorstand in der Lage waren, irgendwelche Aufwendungen zu 
machen, so konnte George sein Ziel nicht erreichen. 

Bereits 1754 fühlte er sich nicht mehr kräftig genug, um seinen Dienst ohne Hilfe zu 
versehen. Er bat um einen Adjunkten und verknüpfte mit diesem Gesuch die Absicht, seinen 
Sohn unterzubringen.1) 

Dieser, JOHANN FRIEDRICH GEORGE, war damals 27 Jahre alt, also 1726 oder 1727 
geboren, und von seinem Vater ausgebildet worden. Einige Jahre hatte er als Geselle 
außerhalb zugebracht. Außer seinen musikalischen Fähigkeiten empfahlen ihn seine 
menschlichen Qualitäten, die ihm die warme Fürsprache der Geistlichkeit von St. Georgen 
eintrugen.2) Er wurde geprüft und bestand namentlich als Geiger und Flautraversist gut.3) 
Darauf wurde er am 16. Januar 1755 zum Adjunkten seines Vaters ernannt.4) 

Der Alte starb in der Nacht vom 15. zum 16. März 1760.5) Obgleich über die Nachfolge kein 
Zweifel herrschen konnte, faßten fünf Regimentshoboisten den abenteuerlichen Gedanken, in 
einer Gesamteingabe sich um die Stelle Georges zu bewerben. Es waren JOHANN 
FRIEDRICH JACKER (auch ZICKERT oder ZUCKER genannt) vom Forcadeschen 
Regiment, JOHANN MEISELER vom Regiment des Prinzen Heinrich, DANIEL WRASE 
vom Regiment des Markgrafen Carl, JOHANN PREWITZ vom Itzenplitzschen Regiment und 


6) 20. III. 1760. – Fol. 35/36. 

MEDOWSKY vom 1. Bataillon Garde.6) Darüber konnte natürlich zur Tagesordnung 
übergegangen werden. 

Johann Friedrich George starb im Jahre 1784, wahrscheinlich in den ersten Dezembertagen; 
am 6. ist er jedenfalls bereits tot. [folgt S. 91] An seine Stelle suchte der Berlinische 
Kunstpfeifer MATTHIES zu kommen, auf dessen Tausch seinerseits Busch wartete, um den 
freigewordenen Berlinischen Posten zu erhalten. Zur gleichen Zeit stellte sich auch des 
verstorbenen George Bruder CARL LUDWIG GEORGE ein, der 15 Jahre im Thünaschen 
Regiment als Musketier gestanden hatte und bereits 5 Jahre lang seinem Bruder adjungiert 
gewesen sein wollte, was sich nachher als falsch herausstellte. Ein gewisser JOHANN 
MICHAEL LAEDE, aus Lieberose in Sachsen, der seit 8 Jahren bei George und 3 Jahre bei 
Ehrhardt als Geselle gedient hatte, reichte ebenfalls eine Bewerbung ein. 

Die Entscheidung fiel zugunsten des Matthes aus, der, nachdem man dem Sohne des George 
noch das Blasen und Einsammeln am Neujahrstage gestattet hatte, am 10. Januar 1785 bestallt 
wurde. Schon zwei Jahre darauf bekam er einen Adjunkten in der Person des invaliden 
Hoboisten WILHELM FRANZ FUCHS, und starb bereits am 22. Januar 1788. 

Auch Fuchs erhielt schon nach kurzem einen designierten Nachfolger, und zwar den fünf 
Jahre vorher mit seiner Bewerbung unberücksichtigten CARL LUDWIG GEORGE, Johann 
Friedrichs Bruder. Freilich kam es zu keiner Nachfolge; Fuchs war der letzte Königstädtische 
Stadtpfeifer. Ihm als letzten gelang es zuerst, sich für seine Tätigkeit für Stadt und Kirche ein 
festes Gehalt auszuwirken: nach langem Verhandeln wurde ihm eine Besoldung von 40 
Talern jährlich zugebilligt, in die sich die beiden interessierten Kirchen, St. Georgen und die 
Sophienkirche, halbpart teilten. Fuchs hatte eine Aufstellung eingereicht, in der er 
vorrechnete, daß von seiner Gesamteinnahme im Betrage von 570 Talern 30 Taler für 
Musikzettel, 97 Taler für Löhne der Gesellen und Lehrburschen, 408 Taler für deren 
Beköstigung noch 35 Taler blieben, die zu 60 Taler Miete und zu 50 Taler Holz reichen 
sollten. 

Fuchs starb im Jahre 1812, wohl kurz vor dem 10. Oktober. Er hatte seinen Adjunkten George 
überlebt; dieser scheint in den ersten Apriltagen des Jahres 1806, wenn nicht früher, gestorben 
zu sein. Am 9. April bewarb sich jedenfalls schon ein [folgt S. 92] andrer um die Adjunktur, 
JOHANN HEINRICH BUSCH, der 20 Jahre im v. Moellendorffschen Regiment als Hoboist 
gestanden hatte und damals 36 Jahre alt war. Der König gab seine Genehmigung und Busch 
wurde angestellt. 

Es ist bereits gesagt worden, daß die Königstädtische Stadtpfeiferei mit Fuchs zu Ende ging. 
Zu einer Wiederbesetzung der Stelle kam es nicht. Doch ereignete es sich, daß der 
Oberkirchenvorsteher Riemann im Jahre 1814 der Georgenkirche ein Chor Posaunen 
schenkte; andre wollten diesem Beispiel werktätiger Frömmigkeit nacheifern und versprachen 
Pauken und Trompeten zu stiften. Natürlich waren dazu Musiker nötig. Der Busch aber, der 
das erste Anrecht zu einer Berücksichtigung hatte, verzichtete gern, weil ihm seine 
Unterrichtsstunden ausreichende Einkünfte boten, ohne ihn mit Spesen zu belasten; zu dem 
Kirchendienst aber hätte er von der geringen Besoldung noch eine Anzahl Hilfskräfte 
bezahlen müssen. Man fand den gesuchten Mann in der Person eines gewissen TSCHITSCHE 
oder auch ZSCHIESCHE, der bis zu seinem Tode im Juli des Jahres 1820 im Amte blieb. Zu 
seinem Nachfolger wurde ein Mann namens HEMME vorgeschlagen. Ob er den Posten 
tatsächlich erhielt, entzieht sich der Feststellung. 

 

–– 

 

[folgt S. 93] 

 


CHRONOLOGISCHE STADTPFEIFERTAFEL. 

 

–– 

 

1. BERLINISCHES VIERTEL. 

Um 1571 GEORGE. 

Um 1590 STEFFEN PFLUG. 

Spätestens 1638–1659 PAUL NIERESSEN. 

1659–1702 JACOB HINTZE. 

1702–1713 JOHANN CHRISTOPH KÖRBER. 

1713–1727 MICHAEL DIEM, (seit 1709 Adjunkt). 

1727–1732 CHRISTIAN WILHELM WACHSMUTH. 

1732–1772 HEINRICH DIETERICH. 

1772–1785 JOHANN ANDREAS MATTHIES. 

1785–1792 JOHANN CHRISTIAN BUSCH. 

1792–1811 FRIEDRICH BAUMGARTEN. 

 

2. KÖLLNISCHES VIERTEL. 

Um 1588–1591 HANS MYGRAM. 

Spätestens 1656–1687 JOHANN PAUL GLÜCK. 

1687–1705 PAUL ZIMMERMANN. 

1705–1738 HEINRICH CHRISTOPH REICHARDT. 

1738–1755 HEINRICH AUGUST HERBIG. 

1756–1760 HEINRICH GOTTLIEB EHRHARD. 

1760–1807 GOTTLIEB NICOLAUS FUCHS (gest. 1808). 

1807–1809 JOHANN FRIEDRICH REISCHEL (gest. 1818). 

1809–1838 BUSSE. 

 

[folgt S. 94] 

 

3. DIE WESTLICHEN VORSTÄDTE. 

1676–1694 FRIEDRICH RÜDIGER, LORENZ MEISSNER, GEORGE BUDEN, JOHANN 
SIGISMUND JÜRGEN. 

1694–1711 MARTIN KLANERT. 

1711–1747 ZACHARIAS PARRIER. 

1747–1760 FRIEDRICH HENNING ILLIES. 

1760–1789 HEINRICH GOTTLIEB EHRHARD. 

1790–1818 JOHANN HEINRICH BODE. 

 

4. DIE ÖSTLICHEN VORSTÄDTE. 

1710–1733 JOHANN NICOLAUS LANGE, JOHANN GEORGE FRANTZ, GOTTFRIED 
ROSTOCK, JOHANN SOMMER, JOHANN CONRAD PROFE. 

1733–1760 LORENZ GEORGE. 

1760–1784 JOHANN FRIEDRICH GEORGE. 

1784–1788 JOHANN ANDREAS MATTHIES. 

1788–1812 WILHELM FRANZ FUCHS. 

1814–1820 TSCHITSCHE. 

 

[folgt S. 95] 

 


1) Renovirtes Edict, daß keiner, der zu Wittenberg studiret, jemahls in denen Königlichen Landen befodert 
werden soll. De dato Berlin, den 8. Mart. 1726. (Mylius, Corp. Const. March. I, II, CXXII, p. 244.) 

1) KAM, Akt. d. Jerusalemsk., No. 5, fol. 64. 

2) Fol. 32. 

3) KAM, Akt. d. Georgenk., No. 3, fol. 46. 

DIE KANTOREN UND ORGANISTEN AN DEN KIRCHEN STÄDTISCHEN 
PATRONATS. 

 

–– 

 

LEISTUNG UND GEGENLEISTUNG. 

 

DIE TÄTIGKEIT DER KANTOREN. 

Eine besondere Verfügung, die wegen des zur Anstellung eines Kantors erforderlichen 
Bildungsganges Vorschriften gemacht hätte, existiert nicht. Dennoch ist der Weg, der zu 
einem Berliner Kantorate führte, im großen und ganzen bei allen der gleiche gewesen. Sie 
besuchen das Gymnasium, werden Vorsänger und Präfekten des Schulchors und beziehen die 
Universität, um Theologie zu studieren. Fast stets ist es die Universität Halle, mitunter 
Göttingen. Wittenberg war als kirchlich-orthodoxe Universität in dem pietistischen Berlin 
verpönt, und Friedrich Wilhelm I. hatte in zwei Edikten, zuletzt am 8. März 1726, strengstens 
befohlen, niemanden, „Der zu gedachtem Wittenberg studiret, zu einigem Predigt-Amt, 
Cantorat oder Schuldienst befördern zu lassen, sondern allemahl, ehe mit denen Candidatis 
das Examen verrichtet, oder die Confirmationes ertheilet, von ihnen genau zu erkundigen, ob 
der Candidatus zu Wittenberg studiret habe?“1) 

[folgt S. 96] 

Die Anstellung erfolgte bis auf verschwindende Ausnahmen auf Grund einer schriftlichen 
Bewerbung beim Magistrat als dem Patron und zweier von diesem angesetzten Prüfungen, 
einer musikalischen in der Kirche und einer pädagogischen in der Schule. 

Gewöhnlich wurde bei der musikalischen Prüfung dem Examinandus aufgegeben, einen 
Choral und ein andres Stück, etwa Rezitativ und Arie, aus einem Oratorium abzusingen.1) 
Dazu kam bei den größeren Kirchen die Direktion eines Stückes2) und bei den kleineren 
Kirchen eine Prüfung im Orgelspiel. Auffallender- und unbegreiflicherweise wird eine 
Prüfung im Einstudieren von Chören niemals veranstaltet; im Grunde war doch dies der 
Mittelpunkt der Kantorentätigkeit. Die Ansprüche, die man an die musikalische 
Leistungsfähigkeit der Kantoren stellte, waren nicht besonders hoch. Der letzte Grund für 
diese bedauerliche Tatsache war nicht sowohl die namentlich im 18. Jahrhundert gegenüber 
andren Städten arg zurückgebliebene Honorierung, als die Verbindung des Kantorats mit 
einem Lehramt an der Schule, die eine Zersplitterung der Anlagen, der Vorbildung und der 
Kräfte des Kantors bedingte und daher naturgemäß die möglichen Ansprüche herabsetzte. Das 
wesentliche Erfordernis war eine kräftige durchdringende Stimme, um die Lieder beim 
Gottesdienst vernehmlich intonieren zu können. Wirkliche Gesangskunst wurde selten 
angetroffen, so daß bei der Prüfung des Georgenkantors Gerstorff der Examinator 
ausdrücklich hervorheben konnte, seine Stimme sei „wie man gemerkt, durch die Singe Kunst 
gebildet worden“.3) Indessen gilt das alles lediglich für das 18. Jahrhundert, das 17., das 
höhere musikalische Bedürfnisse nicht in ständigen Operntheatern befriedigen konnte, war 
notwendig auf die Kirche angewiesen und verlangte daher mehr von der gottesdienstlichen 
Musik. Nun lagen in Berlin die Verhältnisse besonders ungünstig, indem die reformierten 
Gemeinden, denen die Kirchen[folgt S. 97]musik wenig am Herzen lag, kein Interesse an gut 
ausgebildeten Kantoren hatten; darunter mußten am meisten die Simultankirchen leiden, die 
zwar getrennte Ministerien, aber gemeinsame Kantoren hatten, mit alleiniger Ausnahme der 
Friedrichstädtischen Kirchen, die sowohl einen lutherischen als einen reformierten Kantor 


1) KAM, Akt. d. Dorotheenst.-K., No. 2, fol. 14. 

1) KAM, Akt. d. Jerusalemsk., No. 5, fol. 4. 

2) KAM, Akt. d. Friedrichwerd.-K., No. 6, fol. 18. 

unterhielten. Bezeichnend dafür ist das Gutachten über eine Kantorenprüfung an der 
Dorotheenstädtischen Kirche aus dem Jahre 1748. Der Examinand musizierte zwar „nicht 
völlig nach Musicalischem Fundament und Regeln, sondern vermuthl. mehr ex praxi“, aber es 
müsse declariret werden, „daß es bey dieser Kirche, in hoc passu nicht eben auf große 
Musicalische profectus ankomme, sondern genug sey, wann der Cantor im Singen u. Spielen 
der Lieder und Psalmen nur in so weit vest, daß die Gemeinen in Ordnung erhalten und keine 
Confusion dabey verursachet werde“.1) Nach theoretischen Kenntnissen hat man natürlich erst 
recht nicht gefragt. 

Immerhin ragen auch im 18. Jahrhundert eine ganze Anzahl von Kantoren als Sänger, 
Dirigenten und Theoretiker hervor. Um nur die bedeutendsten in jeder dieser drei 
Eigenschaften zu nennen; der Nikolaiorganist und spätere Musikdirektor J. G. G. Lehmann, 
der Petrikantor und spätere Musikdirektor R. D. Buchholz (1755–1778), der erste zielbewußte 
Veranstalter regelmäßiger kirchenmusikalischer Aufführungen in Berlin, und der 
Friedrichwerdersche Kantor M. H. Fuhrmann (1704–1740), der kampflustige Verfasser des 
„Musicalischen Trichter“. 

Die Tätigkeit der Kantoren zerfiel in zwei streng getrennte Zweige, Schulunterricht und 
Kirchenmusik. 

Es richtete sich selbstverständlich nach den Fähigkeiten des Kantors, ob er eine höhere 
Lehraufgabe oder nur Elementarfächer anvertraut erhielt. Das erstere gehörte aber zu den 
Ausnahmen; die Regel war, daß er in der untersten Klasse Rechnen, Schreiben und Lesen, 
sowie den Katechismus traktierte, und [folgt S. 98] mitunter treten noch die Anfangsgründe 
des Lateinischen in seinen Unterrichtsbereich. Überdies hatte der Kantor natürlich auch den 
Gesangunterricht im Gymnasium zu erteilen. Die Königl. Preuß. Evangel. Reform. Inspect.-
Presbyt. Classic.-Gymn.- und Schul-Ordnung vom 24. Oktober 1713 schreibt ausdrücklich 
vor: 

„V. ..... In den Gymnasiis müssen gewisse Stunden zur Erlernung der Vocal. Music wo es 
noch nicht geschehen, angeordnet, und darauf fleißig gehalten werden. In den Teutschen 
Schulen muß vor Anfang und Endigung der Information, vor und nach dem Gebeth, ein Psalm 
aus dem Lobwasser, und ein geistlich, in den Reformirten Kirchen üblich Lied, alternatim 
gesungen werden. Der Prediger jedes Orts hat dem Cantori und Schulmeister Anweisung zu 
geben, welche Psalmen und Lieder vor die Anfänger am leichtesten, auch in der Reformirten 
Kirch am meisten gebräuchlich, damit die Jugend hernach im öffentlichen Gottesdienst, dem 
Vorsinger, desto besser könne zu Hülffe kommen, und mitsingen.“ 

Der reformierte Jerusalemskantor unterrichtet täglich je 2 Stunden vor- und nachmittags im 
Lesen, Schreiben und Rechnen.1) Etwas besser war der Friedrichwerdersche Kantor daran, 
denn er hatte – im Jahre 1704 – nur 17 Stunden Schularbeit statt der 24 des 
Friedrichstädtischen.2) 

Die genauesten Nachrichten haben wir in dieser Beziehung über die Georgenkantoren; der 
Schulstundenplan des Kantors Beils ist: 

7–8 Uhr Gesang, Gebet, Traktierung eines Hauptstücks aus Luthers kleinem Katechismus 
und Lektüre eines Kapitels aus der Bibel. 

8–9 „ Rezitation einer Lektion aus dem Frankfurter Katechismus, Lesen der Kleinen 
und Buchstabieren der Jüngsten. 

9–10 „ Rechnen, Gebet und Gesang. 

[folgt S. 99] 

10–11 Uhr Lateinisch (Privatstunde). 

1–2 „ Singen. 

2–3 „ Schreiben. 


1) Gymnasial- und Schul-Ordnung § 1 (MYLIUS, Corp. Const. March. I, I, LXXXIII, p. 460. 

2) MA, Köllnisches Bürgerbuch 1555. – Beilage 125. 

3) MA, Kölln. Hausrechn. 1576, G. a. „Choralis“. – Beilage 127. 

4) KÜSTER, Altes und neues Berlin, 262 und 271. 

1) Ordnung, wie man es in Stedten des Churfürstenthumes der Marcke usw. A. D. 1551. (Mylius, Corp. Const. 
March. V, I, I, No. III.) 

3–4 „ Privatstunde. 

Das ergibt 42 Stunden in der Woche! 

Der Kirchendienst der Kantoren in Berlin1) unterschied sich wesentlich und unvorteilhaft von 
dem in andern, selbst kleineren Städten. Während es andernorts üblich war, einen Adjunkten 
des eigentlichen Kantors mit dem Anstimmen der Gemeindelieder beim Gottesdienst zu 
betrauen, sei es einen älteren Schüler oder einen Kantoratskandidaten, die Direktion der 
Chöre aber samt der Instrumentalbegleitung dem Kantor selbst zu überlassen, behalf man sich 
in Berlin durchgängig mit einem einzigen Kantor. Nur drei Andeutungen haben wir dafür, daß 
wenigstens im 16. Jahrhundert auch in Berlin eine Spaltung des Kantorats in einen „Cantor 
choralis“ als Vorsänger und einen „Cantor figuralis“ als Dirigenten bestanden hat. 

Die erste wird durch eine Eintragung im Köllnischen Bürgerbuch gegeben, die einen gewissen 
„Lorentz Meller Choralis alhir Im Newen Stifft von Saltzwedel bortigk“2) als neuen Bürger 
verzeichnet. 

Eine zweite Andeutung bietet eine Rechnung von 1576, laut welcher dem „Vrbano Giesen 
Choral so etzliche Exemplaria seines gedruckten Buchleins dem Rathe Vbergeben“ 23 
Groschen „Vorehret“ wurden.3) 

In beiden Fällen kann der Titel „Choralis“ nicht anders als „Cantor choralis“ gedeutet werden. 

Eine dritte Andeutung endlich bietet eine Urkunde, die im Jahre 1584 im Knopfe des 
neueingedeckten Turmes von St. Nikolai niedergelegt wurde. In ihr wird Leonhardus 
Camerarius als Cantor superior templi Nicolaitani bezeichnet und George Knospel als 
Baccalaureus Nicolaitanus.4) 

[folgt S. 100] 

Es ist also festzustellen, daß an der Nicolai- und an der Petrikirche im 16. Jahrhundert 
getrennte Figural- und Choralkantorate bestanden haben; später indessen wurden beide Ämter 
verschmolzen. 

Die Mitwirkung der Kantoren bei den Hochzeiten wird bereits in der Polizeiordnung von 
1551 geregelt. 

„..... Vnd da auch jemand nach alten Herkommen 

vor vnd nach der Trewe, an geistlichen Gesengen, was in der Kirche von der Schulen haben 
wolte, demselbigen solle frey sein den Schulmeister samt seinen Gesellen dafür 6. Groschen, 
den Caplanen 4. ggr. vnd den Küstere 2. ggr. zu geben, der aber dieselbigen gleich anderen 
Gesten zur Hochzeit ein zu laden, doch dass sie in der gedachten Anzahl auch mit begriffen 
vnd angelegt werden.“1) 

Die Polizeiordnung von 1580 räumte mit der alten ins maßlose gewachsenen Sitte auf, von 
der Hochzeit allerhand Leuten, die nicht geladen waren, Essen zu schicken. Auch die 
„Brautsuppe“ sollte fortan nur ausnahmsweise an solche Personen geschickt werden, die zum 
Hochzeitsmahl nicht kommen konnten oder durften. Dazu gehörten auch die Kantoren. 

„Man soll auch keine Braut-Suppen hinfort dem alten bösen Gebrauch nach, ausgenommen 
den Cantoribus, darzu dann der Küster und Calcant sich auch finden kan, aber gar kein Essen, 
ausgenommen den Frembden, Schwangern, und Krancken, aus dem Hochzeitten hinweg 
schicken, oder geben .....“ 

Der Tarif für die Brautmesse wurde festgesetzt auf 

 1 Gulden vom ersten Stande 

 ½ Taler „ zweiten „ 


2) Über die Einteilung in Stände vgl. S. 47. 

1) Policey-Ordnung beyder Städte Berlin und Cölln an der Sprew, welche durch Churfürstl. Durchl. zu 
Brandenburgk, ihren gnedigsten Herrn, confirmirt und bestetigt, und hinführo bis zu einer allgemeinen newen 
Policey- und Landes-Ordnunge in Verlöbnüßen, Hochzeiten, Kinder-tauffen und Kleidungen, bey Meydung 
darinn verleihten Straffen solle gehalten werden. Gedruckt zu Berlin, den 13ten Julii bey Michel Hentzskens 
Erben. Anno MDLXXX. (Mylius, Const. Marchic. V, I, I, No. VII.) 

 ½ „ „ dritten „2) 

„Den Schueldienern, welche die Braut-Messe figuriren, weil ihnen zu den Hochzeiten zu 
gehen (so fern sie nicht befreundet) in der negst gehaltenen Visitation verbotten, soll [folgt S. 
101] ihnen vom ersten Stande einen Gulden, vom andern und dritten Stande ein halber Thaler 
und dem Organisten, wenn er nicht zur Hochzeit gehet, vom ersten Stande ein halber Thaler, 
und den andern ein Orts Thaler für das Aufwarten gegeben werden.“1) 

Obgleich die Polizeiordnung von 1580 bereits angeordnet hatte, daß die Kantoren nicht zu 
den Hochzeiten gehen dürften, wenn sie nicht mit den Veranstaltern befreundet wären, so hat 
man sich doch kaum um diese Vorschrift bekümmert, zumal es nicht gut angängig war, 
nachzuweisen, daß der Kantor nicht in freundschaftlichen Beziehungen zu den Brautleuten 
stände. Daher gab die neue Polizeiverordnung von 1604 in diesem Punkte nach und gestattete 
die Teilnahme der „Schulgesellen“ am Hochzeitsmahl mit der einzigen Beschränkung, daß 
man sie in die Zahl der übrigen Gäste einrechnete; bekanntlich richteten sich die 
Polizeiverordnungen des ausgehenden 16. und des beginnenden 17. Jahrhunderts in erster 
Linie gegen die übertriebene Ausdehnung der Feste. Der Tarif wurde herabgesetzt: der erste 
Stand sowie der zweite hatte ½ Taler zu zahlen, der dritte aber sollte überhaupt nicht den 
Kantor oder den Organisten in Anspruch nehmen. 

„Als bis anher, dem alten gebrauche nach die Caplene, Schulgesellen, und Organisten, 
mehrentheils zu den Hochzeiten, gleich andern Gästen gebeten worden, Sol solches einem 
jeden, dem es gelieben wird, noch frey stehen, doch daß dieselben, in die Anzahl der andern 
gebetenen Gäste, mit eingerechnet werden, Do auch die im Obern vnd andern Stande, den 
Cantorn vnd Organisten, in der Kirchen, vor vnd nach der Trew zu singen, vnd auff der Orgel 
zu schlagen begehren würden, Sol dem Cantor, ein halber Thaler, vnd dem Organisten auch 
so [folgt S. 102] viel dafür vorreichet werden, damit sie denn auch begnüget sein, vnd keiner 
vnter jhnen, ein mehrers an Suppen, Bier, oder sonsten, fordern vnd begehren, auch keinen, er 
sey wer er wolle, vber dis sonsten etwas bey 2. Thaler straffe gegeben werden sol. Dem 
dritten Stande, sol das Singen vom Cantore, weniger auff der Orgel schlagen zu lassen, 
gentzlich verboten sein.“ 

Hatte man bisher zuungunsten der Kantoren und Organisten die Musik bei den Hochzeiten 
einzuschränken versucht, so änderten sich während des Dreißigjährigen Krieges die 
Verhältnisse erheblich und nahmen notgetrieben diejenige Richtung, nach der hin die 
Obrigkeit hatte wirken wollen. Der Niedergang allen Wohlstandes führte von selbst einen 
bescheideneren Festesmodus herbei, und wie vorher die Kasse der Bürger, so mußte die 
Regierung nunmehr die Kasse der Musiker schützen, deren Aufwartung immer weniger 
begehrt wurde. Eine neue Verordnung von 1604 setzt zwar den Tarif herab, da dem leichten 
Geldbeutel der Bürgerschaft Rechnung getragen werden mußte, zugleich aber sorgte sie dafür, 
daß auch dann, wenn sich einer ohne Kantoren und Organisten behelfen wollte, an diese eine 
kleinere Gebühr gezahlt wurde. Endlich wurde das Musikverbot für die Hochzeiten der 
niederen Leute aufgehoben. Der neue Tarif war 

 1. Stand: 12 bezw. 6 Gr. 

 2. Stand: 8 „ 4 „ 

 3. Stand: 2 Gr. 

„Und ist unter dieser Straffe des Cantoris, des Organisten und des Küsters Gebühr gantz nicht 
begriffen, dann ausser der obigen Straffe sollen diejenigen, so sich in den Häusern trauen 


1) MYLIUS, I, II, XIII, Zum Dritten. Von den Copulationen und Ehelichen Vertrauungen. 

1) Mylius I, II, XIII. 

lassen, dem Cantori, Organisten und Küster, ob gleich die in den Kirchen copuliret worden, 
das gehörige Accidens dennoch auch zahlen, wie hernach folget. 

...................................................................................................................................................... 

7. Wie dann auch denen Cantoribus und Organisten, wann Sie in denen Kirchen und Häusern 
bey vornehmen Leuthen auffwarten, jedweden 12. gr. verwilliget werden. So Sie aber [folgt 
S. 103] nicht auffwarten, soll doch jeweden von den Vornehmsten 6. gr. gegeben werden. 
Wann Sie aber bey Handwercks-Leuthen auffwarten, hat der Cantor 8. gr. so Sie aber nicht 
auffwarten, hat dennoch jeder von diesen Mittelstandes-Persohnen 4. gr. zu erheben. 

Von den Tagelöhnern und geringen Standes Brauth und Bräutigam soll vor jede Copulation, 
Sie geschehe in der Kirchen oder Häusern, dem Cantori 2. gr. dem Organisten auch 2. gr. 
nach erhaltener Consistorial-Concession vom 24. May 1632. gezahlet werden.“1) 

Verordnungen betreffs der Beerdigungen setzen in derselben Zeit ein. Der Visitation-
Abscheidt von 1574 schreibt vor: 

„.......... Die Rectores, Magistri, Cantores und Schul-Gesellen sollen, wann Sie in das 
Stifft zu Cölln alda singen, oder zum Begräbniß des Hoffgesindes zu Schlosse oder sonst 
gefordert werden, mit den Schülern dahin gehen, singen und mit Fleiße aufwarten. Sonst 
sollen der Rector, Magister, der eine Cantor und der Baccalaureus mit allen Schülern so in St. 
Nicolaus Parthey gehörig, und dann der Conrector, item der eine Cantor und andere 
Baccalaurien mit allen Knaben in Marien Parthey gehörig, fein züchtig und ordentlich an 
Paaren zur Kirche gehen, alda nona das Ambt und tertia die Vesper halten, desgleichen des 
Sonntages die Meten, Messe und Vesper singen, auch wann funera in einer Parthey verhanden 
und nur eine Schule begehret wird, also gehalten werden. Wann aber beeder Schulen zu 
einem funere gefordert, sollen alle Rectores und Magistri sambt der gantzen Schule 
erscheinen und mitgehen, auch das Begräbniß allewege umb 3. Schläge gewisslich geschehen, 
damit die Knaben an ihren Studii nicht mögen verhindert werden. Sie sollen auch einen 
Sonntag umb den andern auch in großen Festen in den Kirchen figuriren, und sollen sich 
allwege mit den Cöllnischen eines Gesangs, den sie singen wollen, vergleichen, und nicht ein 
jeglicher mit seinen eigenen Gesange, wie bishero geschehen, ein Geplärre anrichten. 

[folgt S. 104] 

Des Werckeltages aber, wann in der Pfarr-Kirchen zu St. Nicolaus oder Marien gepredigt 
wird, soll der Cantor und Baccalaureus mit den Knaben aus einer Classe umb das andere 
neben den kleinen Knaben, damit sie auch gewohnet, dazu gebrauchet werden, aber so bald 
die Predigt angefangen, wieder nach der Schule gehen und ihre Studia gewarten.“ 

Eine eingehende Festsetzung des Tarifes erfolgt allerdings erst im 17. Jahrhundert. Die 
„Revidirte und confirmirte Kirchen-Ordnung, wie es in beyden Pfarrkirchen in St. Nicolai und 
Marien mit den Stühlen, Begräbnissen, Geleuthe und andern künfftig soll gehalten werden. 
Sub dato Berlin den 3. November 1649“1) stellt die folgenden Sätze auf: 

4. Wann eine Adeliche Leiche mit der gantzen Schule und beyden Partheyen begraben, und in 
einer jeden Kirchen 3. Pulß geläutet werden, muß dafür 29. Rthlr. 8. gr. gegeben, und dem 
Küster vor den Begräbnißen unweigerlich zugestellet werden. 

Davon bekommt 

1. Rthlr. der Cantor fürs Singen. / 9. Rthlr. die neun Schul-Herrn. 

Ist es aber eine vornehme oder Bürgerliche Leiche, so gleichfals mit der gantzen Schule 
begraben, in beyden Kirchen mit 3. Pulß geläutet und dabey eine Leich-Predigt gehalten wird, 
muß 9 Rthlr. 8 gr. dafür gegeben und dem Küster auch noch für dem Begräbniß zugestellet 
werden. 

Davon bekommt: 

12. gr. der Cantor. / 1. Rthlr. die Schul-Herrn. 


1) MA, Publiquen-Protokolle 1705. 3. XI., p. 387. – Beilage 166. 

2) KAM, Akt. d. Luisenk., No. 2, fol. 57. 

Wird ein Kind in der Kirchen mit der gantzen Schule begraben, wobey drey Pulß in beyden 
Kirchen geläutet und dabey eine Collecte abgelesen wird, hat der Küster davon zu fordern 

9. Rthlr. 14 gr. 

Davon bekommt: 

12. gr. der Cantor. / 1. Rthlr. die Schul-Herrn. 

6. Wann eine alte Person auf den Kirch-Hoff mit der halben Schule dabey 3. Pulß in einer 
Parthey geläutet und dabey eine [folgt S. 105] Leichenpredigt gehalten, begraben wird, fodert 
der Küster zu St. Nicolai oder zu St. Marien 4. Rthlr. 20. gr. 

Davon bekommt: 

12. gr. der Cantor. 

12. gr. die Schul-Herrn. 

Vor eine Kinder-Leiche uffm Kirch-Hoff und drey Pulß und einer Collecte haben die beyden 
Pfarr-Kirchen nunmehro zu fodern 5. Rthlr. 8. gr. 

Davon bekommt: 12. gr. die Schul-Herrn. 

 12. gr. der Cantor. 

7. Vor eine Leiche groß oder klein ohne Collect und 2. Pulß hat der Küster zu fodern in jeder 
Parthey 3. Rthlr. 16. gr. 

Davon bekommt: 

12. gr. die Schul-Herrn. 

6. gr. der Cantor. 

Desgleichen wird es auch gehalten mit denen Leichen, welche nach St. Georgens Kirch-Hoff 
getragen werden. 

8. Vor einer Cantor-Leiche mit den kleinen Geläuthe welche nach St. Georgens Kirche 
getragen wird 1. Rthlr. 8. gr. 

Davon bekommt: 

8. gr. die Schul-Herrn. 

4. gr. der Cantor. 

13. ..... Wann nun in derjenigen Kirche, da die Leiche hingetragen werden soll, die Uhr 
zwey oder drey schläget, in puncto solches Schlages soll der Cantor schuldig seyn, denjenigen 
Gesang den er bey der Deduction der Leiche gebrauchen will, anzufangen, und nebst den 
Predigern davonzugehen, es folge die Leiche oder nicht, dannenhero sich männiglichen vor 
Schimpff und Spott zu hüten wissen wird, dann hierunter kein Unterschied soll gehalten 
werden, er sey was Standes er wolle, Hoff-Diener, oder des Raths Jurisdiction unterworffen, 
es mögen die Exequiatores, oder die der Leiche folgen, da seyn oder nicht.“ 

Der zuletzt gegebene Tarif für die St. Georgengemeinde ist noch im 18. Jahrhundert in 
Gültigkeit. Der Küster hat für eine gewöhnliche Beerdigung 9 Gr. einzuziehen, von denen er 
[folgt S. 106] selbst 5 behält und dem Kantor 4 abgibt. Bei Kollektenleichen war die Taxe 8 
Gr. für den Küster und 7 Gr. für den Kantor.1) 

Das Singen bei Beerdigungen kam in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts langsam ab. Der 
Luisenstadtkantor beklagt sich bereits 1793, daß das Leichensingen schon vor 10 Jahren 
aufgehört habe.2) 

An dieser Stelle mögen noch zwei Verordnungen ihren Platz finden, die auf die Begräbnisse 
im allgemeinen Bezug haben, Die erste ist ein „Rescript ans Consistorium, daß keine Musique 
bey Abend-Begräbnißen mehr gehalten werden soll. De dato Cölln an der Spree, den 14ten 
Martii 1707). Von GOttes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, 
des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst etc. 

Unsern Gruß zuvor, Würdiger, Andächtiger, Liebe Getreue; Ob wir wohl wegen der Abend-
Begräbnisse und dabey vorgehenden Mißbräuchen bereits hiebevor Verordnung ergehen 
lassen; So haben wir jedoch wahrgenommen, daß nicht allein dadurch selbigen nicht völlig 


1) Mylius I, II, CXIV. 

2) Colon. Brdbg., Georg Schultz 1680. kl. 8o. 

3) EITNER III, 299. 

1) Bibliothek Breslau. – Eitner X, 246. 

2) Kölln. Hausrechnungen. – Beilage 131. 

remediret worden, sondern auch andere Inconvenientien sich dabey hervorgethan, welchem 
nach dann Wir hier mit und Krafft dieses verordnen, daß von nun an, und hinführo so wohl in 
Unsern hiesigen Residentzien, als sonsten überall in Unserer Chur-Marck Brandenburg, bey 
denen Abend-Begräbnissen ferner keine Musique gehalten, sondern solche bey Vermeidung 
einer Fiscalischen Arbitrar-Straffe gäntzlich ab- und eingestehet, ingleichen bey selbigen von 
denen Magistrats-Person, Raths-Gliedern und vornehmsten Bürgern mehr nicht dann aufs 
höchste zwantzig Fackeln, von denen Handwerckern und anderen Geringeren aber, nur zehen 
Fackeln gebrauchet, oder in widrigem für jede Fackel, über sothane Zahl einen Reichsthaler 
zu Behuff der Armen gezahlet werden solle; Wornach Ihr Euch gehorsamst zu achten, 
hierüber mit Nachdruck zu halten, und wider die Contravenienten mit der gesetzten Straffe zu 
verfahren habet. Seynd Euch mit Gnaden gewogen. Datum Cölln an der Spree, den 14. Martii 
1707.“ 

[folgt S. 107] 

Die zweite ist eine „Verordnung, wie es mit denen öffentlichen Leichen-Begängnißen / an 
Sonn- und Fest-Tagen, auf der Dorotheen-Stadt zu halten. De dato Berlin, den 17. September. 
1717, p. 219) 

..... daß hinführo zu denen Sonntags-Leichen die Leute, so dazu gebethen werden sollen, um 
11. Uhr zu bestellen, um 12. Uhr, wann die Leiche in der Stadt zu begraben, sonst aber eine 
halbe Stunde früher mit der Parentation angefangen, solche auch in allem über eine halbe 
Stunde nicht dauren, und dann so fort der Gesang vor dem Trauer-Hause von denen Chor-
Schülern, welche sich währender Parentation dahin zu versammlen haben, angehen, und so 
bald solcher zum Ende, die Leiche den nechsten Weg zur Grab-Stelle fortgetragen werden 
soll.“1) 

Was die Kantoren bei den Trauungen, bei den Begräbnissen und beim Gottesdienst haben 
singen lassen, läßt sich nicht leicht feststellen. Wie es in früheren Jahrhunderten üblich war, 
wird die Hauptmasse des zu Singenden ad hoc vom Kantor komponiert worden sein. Von 
vielen ist ja kompositorisches Schaffen beglaubigt, aber auch bei den andren können wir 
getrost produktive Tätigkeit voraussetzen; in alter Zeit verlangte man nicht in gleichem Maße 
Originalität von den Komponisten wie heutzutage; er brauchte nicht Tondichter, sondern für 
den Hausgebrauch nur Tonsetzer zu sein, und das konnte fast ein jeder Musiker leisten. 

Besondere Beispiele dieser Hauskomposition bieten Johann Crügers „Hymni selecti, In 
gratiam studiosae Juventutis Gymnasii Berlinensis ad modulandum simul ac precandum 4 
voc.“,2) kurze Stücke, von denen leider nur Alt und Tenor erhalten sind; ferner von Ebeling 
der Gelegenheitsgesang aus dem Jahre 1662, den Koch 4, 112 ohne Titel und Quelle 
anführt,3) und der erhaltene Begräbnisgesang Philipp W

[folgt S. 108] 

Der Kinder Gottes seliger Abscheid aus diesem Leben bey ... Beerdigung der .. 
Frauen .. des .. Hn. Wilhelmi Heinr. Kappen .. mit 4 Stim... 1669... Berlin, gedr. 
bey Christoff Runge. 2 Bll. fol. „Nun geh Ich hin zu meiner Ruh“. 12 Strophen.1) 

Das früheste Paradigma ist die Dedikation der „Passion auß Sanct Luca“,2) die der Kantor von 
Kölln 1583 oder 1584 – wahrscheinlich handelt es sich um Andreas Dewizius – „vnter die 
Notenn Inn der kirchenn Zulesenn gebracht“. Augenscheinlich ist diese Lukaspassion eine 
sogenannte Choralpassion gewesen, d. h. jene früheste Form der musikalischen Passion, in 
der die Erzählung des Evangelisten und die Worte der einzelnen Personen in dem 
gebräuchlichen alten Lektionston, die Ausrufe der „Turbae“ aber in eingeschalteten 


3) Vgl. H. Kretzschmar, Führer durch den Konzertsaal, II, 1, S. 4 ff. 

rezitativischen Chorsätzen gesungen wurden.3) Da die melodische Linie all dieser Passionen 
die gleiche war (von einzelnen provinziellen Abweichungen abgesehen), so erklärt sich der 
Ausdruck „vnter die Notenn“ bringen: die Bezeichnung „Zulesenn“ belegt noch deutlicher, 
daß von einer Passion im Lektionston die Rede ist. 

In den ersten evangelischen Zeiten hatten die Berliner Kantoren freilich keine freie 
Entscheidung über die zu singenden Stücke. Die Brandenburgische Kirchenordnung von 
1540, „Kirchen Ordnung im Churfurstenthum der Marcken zu Brandenburg, wie man sich 
beide mit der Leer vnd Ceremonien halten sol“, schreibt für alle Fälle genau vor, was 
gesungen werden muß. Die Messe lehnt sich ziemlich eng an den katholischen Ritus an. 
Introitus, Kyrie, Gloria mit Et in terra pax, Dominus vobiscum, Kollekte und Epistel werden 
lateinisch gesungen: dann folgt eine Vorlesung der Epistel in deutscher Sprache. „Nach der 
Episteln sol man dem volck, ein Deutschen gesang anheben vnd singen lassen, Darauff sol 
das Alleluia, vnd der Sequenz, so einer gehalten, oder nach Gelegenheit der Zeit ein [folgt S. 
109] Tractus latinisch gesungen werden, Danach sol das Euangelion mit vorgehender 
gebürlichen Benediction Latinisch gesungen werden, Darauff das gesungen Euangelion dem 
volck Deutsch mit heller stymm vorgelesen werden sol .. Darauff sol der Priester singen, 
Credo in vnum deum, Das Patrem, In Thumen vnd Stifften sol Latinisch, aber in den Pfarren 
Deudsch (also in den von uns behandelten Kirchen), Wir gleuben all an einen Gott gesungen 
werden, Darnach sol der Priester singen Domine vobiscum absque oremus, Darauff sol der 
gesang den hieuor pro Offertorio gehalten hat, gesungen werden, Darauff sol der Priester die 
gewönliche Prefation singen, Vnd folgend das Latinisch Sanctus alles in Latin gesungen 
werden,“. Die Einsetzungsworte werden deutsch gesungen: „Vnser herr jesus“ etc. Während 
nach der Kelcherhebung in den Stiften und Domen lateinisch gesungen wird, singt man in den 
Pfarrkirchen wieder deutsch, „Es wolt vns Gott gnedig sein“ oder „sey lob vnd danck mit 
hohem preis“. Dann wird das Vaterunser deutsch angestimmt. Agnus dei und – bei wenigen 
Kommunikanten – das Responsorium „Discubuit Jhesus“ sollen lateinisch vorgetragen 
werden. Bei vielen Kommunikanten und nach der Kommunion wird entweder „Gott sey 
gelobet“ oder „Jhesus Christus vnser Heiland“ angestimmt. All diese deutschen Stücke 
werden von der Gemeinde gesungen; der Chorgesang bleibt nach wie vor lateinisch wie in der 
römischen Kirche, nur daß die Stellen ausgemerzt werden, die von den Heiligen handeln. 
Beim Begräbnis sind für den Kondukt vorgeschrieben das „Media vita, vnd die drey deudsche 
vers, Mitten wir im leben sind, Vnd so der weg zu lang, das Deudsche Deprofundis, Aus 
tieffer not, Oder sonst das Responsorium Libera me domine, Vnd so man vom begrebnis 
widerumb in die Kirchen gehet, Als denn mag man singen, Mit frid vnd freud ich fahr dahin, 
Darauff auch lesen ein oder mehr Lectiones ex Hiob oder Paulo de resurrectione, vnd 
dazwischen etliche Responsoria oder Deudsche gesenge, Darnach das Benedictus mit der 
Antiphon, Ego sum resurrectio et vita, vnd eine deudsche Collecta.“ 

[folgt S. 110] 

Die Kirchenordnung Johann Georgs von 1572 bestätigt diese Vorschriften aufs neue. 1574 
kommen noch ausführliche Bestimmungen über den Taufritus hinzu. Es heißt darin: 

„Das . Kindtauffen soll stets wie gewöhnlich tertia, wo die Kindlein nicht schwach seyn, 
geschehen, und von den Jungffern Schulen allewege der Psalm: Christus unser HErr zum 
Jordan kam; nach dem eingesegneten gesungen werden, und darauff die Tauffe in aller 
Reverence, weil die heilige Dreyfaltigkeit gewißlich alda zugegen ist, beschehen, nach der 
Tauffe sollen sie den Psalm: Allein GOTT in der Höhe sey Ehr; oder, Sey Lob und Ehr mit 
hohen Preiß etc. singen. Derowegen sollen auch die Küster gute Acht darauf geben, daß die 
Kirchen reinlich gehalten und nichts daraus veruntreuet oder zerrissen werde, auch nicht 
gestatten, daß die bösen Buben und Bachandten darinnen ein Geläuffe oder Spiel halten oder 
allen Muthwillen wie bisher geschehen, üben, sondern neben die Todten-Gräber sie mit der 


1) MYLIUS V. 

1) Köllnische Hausrechnungen 1583/1584, Ausgegebenn Inn Gemein. – Beilagen 357 ff. 

2) Ebenda, 1589/90. 

3) Ebenda. 

4) Ebenda, 1596/97, Ausg. i. g. 

5) EITNER, VIII, 465. 

6) Z. 60, 8 Stb. 

7) MA, Kölln. Hausr. 1597/98, G. A. 

8) Ebenda, 1599. 

9) EITNER V, 94. 

10) MA, Berl. Kämm.-Rechn. 1607, Gemeine Ausgaben. 

1) EITNER X, 325 ff. 

2) MA, Berl. Kämm.-Rechn. 1607, Gemeine Ausgaben. – Beilage 367. 

Peitsche heraustreiben, auch da es Schüler seyn, den Schul-Meister sie zu züchtigen, 
berichten. 

Also soll auch der Rath die bösen Buben so in der Christ-Nacht und Oster-Nacht in den 
Kirchen alle Büberey treiben, durch die Stadt-Diener heraus jagen oder in die Thürme setzen 
laßen, damit Zucht und gute Disciplin in den Kirchen erhalten und die Gottfürchtigen an ihren 
christlichen Gebethe nicht mögen gehindert, noch sonst geärgert werden.“1) 

Wir haben diese Vorschrift in extenso hierher gesetzt, weil wir glaubten, diese 
charakteristischen Bemerkungen über die Disziplin der Berliner Chorschüler nicht unter den 
Tisch fallen lassen zu dürfen. 

Über Kompositionen fremder Meister, die man außerhalb des Gottesdienstes benutzt hat, sind 
wir wenig unterrichtet. Immerhin sind uns eine ganze Reihe von Rechnungen erhalten, die 
einige Auskunft über Anschaffungen und Schenkungen von Tonwerken auswärtiger 
Komponisten geben. 

1583 dediziert Abraham Praetorius, „Pomeranus“, nicht [folgt S. 111] „Megalopolitanus“, wie 
er sonst genannt wird, der spätere Kopenhagener Sänger und Hofmusikus, dem Rat einen 
Gesang „Deus in adiutorium“, und wird dafür mit 23 Gr. abgefunden.1) 

1589 bekommt der Köllnische Rat einen Gesang von einem gewissen Cristoforo Nicolao, dem 
er 33 Gr. Honorar gibt.2) 

Im gleichen Jahre besorgt der Kantor „deß Orlandus Partes Inn der Kirchenn 
Zugebrauchenn“, also Stimmen zu Orlando di Lassos Werken, „so der Cantor bey sich Zu 
Vorwahrung hat“. Die spezielle Betonung dieser Vorsichtsmaßregel belegt die hohe 
Wertschätzung des großen Meisters auch unter seinen Berliner Zeitgenossen.3) 

1596 verehrt Martinus Scheferus dem Rat von Kölln eine Missa.4) Er dürfte einerseits mit 
dem Mindener Kantor Martin Scheffer (gest. 1644), den Fétis und Mattheson I. 90 nennandererseits aber auch mit dem von Eitner zitierten Martin Schaeffer5) identisch sein. Von 
diesem letzteren liegt auf der Berliner Bibliothek eine Missa 5 vocum (Kyrie und Gloria) im 
Manuskript.6) Sollte dies die gleiche sein, die der Komponist dediziert hat? 

Im nächsten Jahre werden dem „Cantori von Straußberg vor etliche offerirte gesenge“ 1 Taler 
3 Sgr. verehrt.7) Der Name dieses Strausberger Kantors ist nicht bekannt. 

Ein Bekannter erscheint im Jahre 1599. Friedrich Pittanus, der Frankfurter Komponist von 
Hochzeitsgesängen und Sacrae Cantiones, schenkt dem Köllnischen Rat ein 6stimmiges 
Magnifikat, das ihm sehr hoch mit 1 Tal. 3 Gr. honoriert wird.8) 

Auch Kaspar Heisius, der dem Berliner Rat 1608 etzliche „Gesenge quatuor vocum“ 
überreicht, ist nicht unbekannt. Er war Kollege in Königsberg und Komponist von 
Epithalamien, deren vier auf uns gekommen sind9). Man gab ihm für seine Dedikation 3 
Taler.10) 

[folgt S. 112] 

Der bedeutendste dieser Dedikatoren ist wohl Nikolaus Zange, der von 1612 ab Kurf. 
Brandenburgischer Kapellmeister in Berlin war.1) Er schickt 1607 eine Komposition.2) 


3) MA, Kölln. Hausrechn., 1608. An Vorehrungen. – Beilage 369. 

4) KAM, Kirchengeneralakten No. 24. 

Schließlich dediziert noch der Kantor zu Frankfurt a. O. „dem Rath etzliche gesenge zum 
Neven Jahr“.3) Das Jahr 1608 ergibt, daß es sich um ein Werk des berühmten Bartholomäus 
Gesius handelt. 

Ein Bild von dem Geiste der größeren Musikaufführungen, die von den Musikdirektoren und 
Kantoren an geeigneten Festtagen in den Kirchen veranstaltet wurden, ist nicht leicht zu 
gewinnen. Der Grund dafür ist, daß die Konzertanzeigen in den Zeitungen, vor allem in der 
Vossischen Zeitung, in den meisten Fällen nur ganz obenhin von einer Aufführung sprechen. 
Mitunter wird die Gattung näher bezeichnet; es heißt, ein Oratorium, eine Kantate, oder selbst 
nur ein Singestück solle zum Vortrag gelangen, und bei der schwankenden Terminologie 
früherer Jahrhunderte bieten derartige Bezeichnungen keinen Anhalt für nähere Vermutungen 
oder Kombinationen. Die Fälle, in denen klar und deutlich Komponistenname und Stück 
genannt sind, bilden die Minderzahl. Spezielle Aktenstücke über Musikaufführungen jener 
Zeit sind in den Kirchenarchiven nicht erhalten. Einzig ein Faszikel in der Kirchenabteilung 
des Magistrats gewährt uns nach dieser Richtung hin ein paar Daten für die Zeit von 1781 
ab.4) 

Die wichtigsten Tage für Kirchenmusiken waren die beiden Osterfeiertage, das erste und 
zweite Pfingstfest, Himmelfahrt, Erntedankfest und Weihnachten, die Adventsonntage und 
Neujahr. 

Da nun aus dem oben bezeichneten Grunde eine genauere Zusammenstellung oder gar eine 
Statistik der aufgeführten Kompositionen nicht möglich ist, so müssen wir uns damit 
begnügen, weniges herauszuheben, was den Stil dieser Aufführungen kennzeichnen kann. 

[folgt S. 113] 

Von den Berliner Patronatskirchen kommen im wesentlichen drei für Musikaufführungen 
größeren Stils in Betracht: St. Petri unter dem letzten Kantor Buchholz (1755–78), St. Nicolai 
– zuweilen auch St. Marien – unter dem Musikdirektor Lehmann (1778–1816) und die 
Jerusalemskirche unter dem älteren Christian Rolle (1759–88). 

Unter den Komponisten, die in den Berliner Patronatskirchen zu Worte kamen, nimmt 
GRAUN die erste Stelle ein. Unzählige Male wird seine allbekannte Passion „Der Tod Jesu“ 
aufgeführt, wie in allen Berliner Konzertsälen, so vor allem in der Nicolaikirche. Einen festen 
Platz in den Programmen hatte auch sein Tedeum (1757), die Große Braunschweigische 
Passion und einige Kantaten. Die Braunschweigische Passion wurde mit einem von 
Theologenhand verbesserten Text aufgeführt. 

Von HASSE wurde in der Nicolaikirche häufig ein Tedeum gespielt, und wie es scheint 
verschiedene: Denn zum 20. Oktober zeigt Lehmann die erste Aufführung eines solchen an, 
nachdem schon in den Jahren vorher Hassesche Tedeumaufführungen stattgefunden hatten. 

KARL PHILIPP EMANUEL BACH ist in den Berlinischen Kirchen mit Passionen, 
Himmelfahrt Jesu und Heilig vertreten. Außer diesen immer wieder vorkommenden Meistern 
begegnen HÄNDEL (Judas Maccabäus), TELEMANN (Deborah und Mirjam), J. G. 
SEYFFAHRTH (Trauerode), HOMILIUS (Passionsmusik), der S. Marco-Kapellmeister 
BERTONI (Kantaten), J. CHR. BACH (Gloria), J. H. ROLLE, NAUMANN (Kyrie und 
Gloria), der Opernkomponist BIANCHI (Kantate) und FASCH. 

Mit Ausnahme der beiden Italiener, deren Wahl wohl auf den mitwirkenden kgl. Sänger 
Concialini zurückgeht, ist das Repertoire durchaus norddeutsch. Die aufgeführten Meister 
sind durchweg bedeutend, wenn nicht gar überragend, und selbst auf ältere Meister, wie 
Händel, geht Musikdirektor Lehmann, dem Gebrauch der Zeit entgegen, zurück. 

Der einzige süddeutsche Komponist, der es vermocht hat, vor den Befreiungskriegen in die 
Berliner städtischen Kirchen [folgt S. 114] Eingang zu finden, ist J. HAYDN. Seit dem 
Anfange des neuen Jahrhunderts gehören seine Werke zum eisernen Bestande der Berliner 


1) KAM, Akt. d. Jerusalemsk., No. 7, fol. 20, 22. 

Kirchenkonzerte. Namentlich die Sieben Worte, Schöpfung, Jahreszeiten und Tedeum werden 
häufiger vorgetragen. 

Das Orchester zu den Aufführungen wurde von dem „Concert der Musikliebhaber“, also von 
Dilettanten gestellt. Man sieht hier deutlich den Boden, auf dem die Berliner Singakademie 
erwachsen ist. Hatte sich der kunstbegeisterte Dilettant des begleitenden Orchesters 
bemächtigt, hatte er die alten Stadtpfeifer aus ihrer privilegierten Stellung verdrängt, so war es 
nur noch ein Schritt, kurzerhand den verfallenden Schulchören die geistliche Musik – soweit 
sie nicht zum eigentlichen Gottesdienst gehörte – aus der Hand zu nehmen und auf eine 
höhere Stufe zu stellen. 

 

DIE TÄTIGKEIT DER ORGANISTEN. 

Die Vorbildung der Organisten war nicht so gleichmäßig als die der Kantoren. Freilich läßt 
sich bei den meisten darüber nichts Genaues sagen, da sie von außerhalb kommen und in der 
Regel nur angeben, wie lange sie bereits als Organisten tätig sind. Daß besondere 
Verordnungen oder auch nur Gepflogenheiten zugunsten einer akademischen Vorbildung 
nicht bestanden haben, geht schon daraus hervor, daß sich um die freigewordenen Stellen 
immer wieder Leute ohne die geringsten wissenschaftlichen Kenntnisse bewarben. Einmal 
mußte sogar ein ehemaliger Bombardier auf ausdrückliche Befehle Friedrich Wilhelms I. und 
seines Nachfolgers berücksichtigt werden. Der größte Teil scheint aber dennoch eine gute 
Bildung genossen zu haben; z. B. wurden die Friedrichwerderschen und die 
Friedrichstädtischen Organisten zum Unterrichten an der Schule herangezogen und zum 
Baccalaureat befördert. Andr. Seemann von der Neuen Kirche war Theologe Hallenser 
Observanz.1) 

[folgt S. 115] 

In den Bestallungsurkunden wird indessen niemals von diesen Eigenschaften geredet. Die 
ständige Formel ist: „Weil Unß der ...., so wohl wegen seines stillen Lebens alß auch 
insonderheit wegen seiner Geschicklichkeit im Orgelschlagen angerühmet worden etc.“ 

Die Prüfung der Kandidaten bezog sich natürlich in erster Linie auf das Orgelspiel. Man 
verlangte gewöhnlich Generalbaß-Spiel, einen Choral und ein Choralvorspiel, sowie Fugieren 
über ein gegebenes Thema Dazu trat mitunter eine Prüfung im Vorsingen, da man dann und 
wann den Organisten für den Kantor einspringen ließ. 

An der Jerusalemskirche wurde überdies im Schreiben und Rechnen geprüft, da der Organist 
gleichzeitig am Friedrichwerderschen Gymnasium als Baccalaureus in diesen Gegenständen 
unterrichten mußte. 

Als der jüngere Lehmann examiniert wurde, legte ihm Johann Friedrich Agricola eine 
Viertelstunde vor der Probe folgende Aufgaben vor: 1. auf dem vollen Werk ein Präludium 
eigener Erfindung zu improvisieren, das in H-dur anfängt und in d-moll schließt; 2. ein 
Choralvorspiel über „Christ unser Herr zum Jordan kam“ zu improvisieren, den Cantus 
Firmus auf einem stärker, die begleitenden Stimmen auf einem schwächer registrierten 
Manual zu spielen und auch das Pedal zu benutzen; 3. denselben Choral in einfachem Satz 
vollstimmig wie zum Gemeindegesang vorzutragen; 4. eine Gesangsarie oder ein ganzes 
Kirchenstück nach der Wahl des Kantors Ditmar mit dem Generalbaß zu begleiten; 5. ein 
Orgelstück eines guten Meisters eigener Wahl nach Noten oder eine freie Phantasie mit 
geschickter Benutzung der drei Klaviere hören zu lassen. 

Es ist auffallend, in wie starkem Gegensatz zueinander die Anforderungen stehen, die im alten 
Berlin an die Kantoren und an die Organisten gestellt wurden. Auf der einen Seite verlangt 
man von den Organisten größte Geschicklichkeit im Spiel und tüchtige Kenntnis im 
Generalbaß und Kontrapunkt, auf der andern vom Kantor nur die oberflächlichsten 
Beziehungen zur Musik. Und dieser Unterschied ist um so ver[folgt S. 116]wunderlicher, als 


1) KAM, Akt. d. Jerusalemsk., No. 7, fol. 148, 152. 

2) KAM, Akt. d. Luisenk., No. 2, fol. 60. 

3) NMK, Akt. d. Marienk., Beamte, No. 4, fol. 31–33. 

die Gesänge vom Kantor festgesetzt wurden und der Organist dem Worte und dem Taktstocke 
des Kantors zu gehorchen hatte. 

In Berlin wurde die Orgel gespielt an den Sonn- und Festtagen zur Predigt, bei der 
Abendmahlsfeier am Sonntag Morgen, bei der Abendmahlsvorbereitung am Sonnabend 
Mittag, bei den Konfirmationen und den vorausgehenden Vorstellungen der Jugend, bei den 
Wochenpredigten und bei Trauungen. Das Spielen bei den Wochen- und Beichtpredigten ist 
erst in späterer Zeit allgemein geworden. An der Jerusalemskirche z. B. setzen es die Prediger 
erst 1793 durch, und das auch nur mittels einer Zulage an den damaligen Organisten 
Schramm.1) 

An den kleinen Kirchen mit Personalunion zwischen Kantor und Organist wurde anfangs nur 
am Sonntage die Orgel gespielt. In der Luisenkirche z. B. wurde das Orgelspiel an den 
Freitagen und bei den Einsegnungen erst im Jahre 1790 eingeführt.2) 

Wurde eine Kirchenmusik veranstaltet, so hatte der Organist die Begleitung zu übernehmen 
und alle dazu angesetzten Proben ohne Entschädigung mitzumachen. Bei den gewöhnlichen 
Gottesdiensten hatte er zum Eingang eine feierliche Fuge oder ein andres angemessenes 
Orgelstück, wenn er wollte, sogar eine freie Phantasie zu spielen, und die Feier in gleicher 
Weise zu beschließen, wenn nicht eine Kommunion unmittelbar auf den 
Vormittagsgottesdienst folgte, und beim Choral die Gemeinde zu begleiten und die einzelnen 
Verse zu verbinden; bei ungewöhnlichen Melodien sollte auch ein Vers vorgespielt werden. 

Über den Stil, den der Organist in seinem Spiel zu beobachten hat, findet man in den späteren 
Bestallungsurkunden einiges bemerkt, aber erst von den 90er Jahren des 18. Jahrhunderts ab. 
Der Marienorganist Seydel wird angewiesen, in den Liedern alle Verse zu spielen, „ohne die 
Melodie durch allerhand untaugliche Künsteleyen zu verstellen.“3) Dem [folgt S. 117] 
Marienorganisten Bach wird in seiner Vokation von 1816 vorgeschrieben „im strengsten 
Kirchenstyl“ zu musizieren, den Choral „mit einfacher Melodie zu spielen, und sich dabei 
keine willkürlichen Abänderungen, am wenigsten Verzierungen zu erlauben, die 
Zwischenspiele dem Inhalte des Liedes nach einzurichten und nur bei Anfang eines neuen 
Verses anzuwenden“; die Länge dieser Zwischenspiele wurde auf 2 Takte beschränkt. Diese 
Vorschriften stehen mit einer Reihe kritischer Äußerungen Berliner Musikschriftsteller in 
Verbindung, die sich gegen eingerissene Mißstände im kirchlichen Orgelspiel wenden. Zwei 
Auszüge aus diesen Pamphleten mögen hier vorgelegt werden. Eines Kommentares bedarf es 
nicht. 

 

 

FREUNDSCHAFTLICHE ERINNERUNG AN EINIGE HERREN ORGANISTEN VON 
EINEM LIEBHABER DES WOHLKLANGS. 

 

Daß die Orgeln eine wahre Zierde des öffentlichen Gottesdienstes in der Kirche sind; daß ein 
großer Theil ihres Nutzens darinn besteht, die Gemeine beym Choralgesange gleichsam zu 
führen und in einem übereinstimmenden Tone zu erhalten, wird wohl niemand läugnen. Am 
meisten könnten es die Herren Organisten übel nehmen, wenn man sie hiervon noch 
weitläuftig belehren wollte. Wie kömmt es aber, dessen ungeachtet, daß so viele dieser 
Herren, mit der Orgel, ihren Absichten fast gerade zuwider, umgehen? Was ist natürlicher, als 
daß die Choralgesänge, welche die Andacht erregen, befördern und unterhalten sollen, durch 
Melodieen ausgedrückt werden, in welchen eine edle Einfalt die Oberhand hat? Und wirklich 
der meiste Theil unserer alten Kirchengesänge ist, was ihre Melodien, um die ich mich hier 
nur bekümmere, anbelangt, hierzu vortrefflich geschickt. Doch das Alter der Melodien kömmt 
auch hier nicht einmahl mit auf die Rechnung. Wie schön würde es aber nicht seyn, wenn der 


1) Geschah auch anderwärts. 

Organist bey seinem Spielen diese edle Einfalt beybehielte, und seine Weisheit, im Fall ihn 
dieselbe [folgt S. 118] ja gar zu sehr drückte, auf eine andere Gelegenheit versparete, welche 
sich ihm wenigstens im Vorspiele vor dem Liede zur Gnüge darbietet. Aus des seeligen 
Capellmeisters BACHS gedruckten und ungedruckten Vorspielen über die Kirchengesänge, 
kann er sehen, wie fruchtbar dieses Feld sey. Ist es wohl vernünftiger, zwischen jeder Zeile 
eines Liedes seine Finger durch allerhand Laufwerk üben zu wollen, der Text mag sich dazu 
schicken oder nicht, als es seyn würde, zwischen jedem Absatze einer ernsthaften 
Unterredung mit einem ehrwürdigen Manne einen Tänzersprung anzubringen? Welcher 
Vergleich ist aber wohl zwischen einer solchen Unterredung, und einer demüthigen Anrufung 
des allerhöchsten Regierers und Richters der Welt zu machen? Würden nicht einige wenige 
Verbindungsnoten dem Endzwecke hierbey viel näher kommen, als wenn man faseln wollte, 
wo man abbitten, oder im Gegentheile winseln, wo man jauchzen soll? Ist es wohl noch 
nöthig zu sagen, daß die Oberstimme des Gesanges, so viel als möglich ist, in ihrer Reinigkeit 
und Richtigkeit erhalten, nicht aber oft abgeändert werden müsse? Sollte nicht der Organist, 
nebst dem Cantor und den Chorschülern vornehmlich auf diese Richtigkeit mit sehen? Doch 
was würde es zum Wohlklange helfen, wenn auch die Melodie an sich selbst noch so richtig 
gesungen würde, wenn sie der Organist durch unrichtige Bässe und noch unreinere 
Harmonien verstellen wollte? Einige glauben mit ihren verwünschten Bässen, chromatischem 
Gezerre, unnatürlichem Zwischengequirle, ungereimten Vorschlägen, usw. den Kennern der 
Musik, deren sie sich etwan einige in der Gemeine vermuthen, ihre vermeynte tiefe 
Wissenschaft zu vernehmen zu geben: ich besorge aber, mit gutem Grunde, daß viele öfters 
gerade das Gegentheil zeigen. Sollte man sich nicht lieber die Gemeine, als eine der Musik 
nicht gar zu kundige Versammlung vorstellen, und die Bässe so einrichten, daß sie allenfalls 
ein Halbgelehrter in der Musik mitsingen könnte? Warum schaft man sich dann nicht ein 
gutes Choralbuch an, in welchem richtigen Melodien richtige Bässe untergelegt sind? Ist denn 
z. E. das TELEMANNISCHE ganz und gar unbekannt geworden? Wenn der [folgt S. 119] 
Organist langsamer oder geschwinder spielt als die Gemeine zu singen gewohnt ist; kann 
wohl daraus was anders als eine Verwirrung, und folglich ein Uebelklang entstehen? In 
unsern Brandenburgischen Landen habe ich noch eine üble Gewohnheit bemerkt, die man, so 
viel ich weis, in keinem andern Lande gut heißen würde, nämlich: daß der Organist bisweilen 
einen Vers nicht mitspielet.1) Die Gemeine zieht natürlicherweise unter dem pausirten Verse 
im Tone unter. Was nun alsdenn, wenn der Organist wieder anfängt, für ein häßlicher 
Uebelklang entstehe, das kann man in unsern Kirchen alle Sonntage hören. Sollte die Kälte im 
Winter ja so heftig seyn, daß die Finger ein ganz Lied durch nicht aushalten könnten; warum 
läßt man nicht lieber ein ganzes Lied ohne Orgel singen? oder könnte man nicht etwan indem 
man die Hände wärmt, wenigstens mit dem Pedale den Baß mitspielen, welches doch das 
Unterziehen der Gemeine verhindern, und den Cantor und die Chorschüler desto besser 
unterstützen würde. Was hindert es aber, daß auch im Sommer nicht alle Verse mitgespielet 
werden? Macht die Hitze auch die Finger steif? oder sucht man nur, (ich weiß nicht ob ich 
sagen soll) das Recht oder die Gewohnheit beyzubehalten, damit es im Winter nicht mehr 
fremd vorkommen möge? Ich weiß, daß nicht alle Organisten dieser und anderer 
Erinnerungen, welche ich jetzo des Raumes wegen übergehe, nöthig haben. Und diese werden 
mir die Freyheit, die ich mir hier nehme, desto leichter zu gute halten. Sie werden sich 
vielmehr freuen, wenn diese meine gute Absicht, die nichts als eine gute Ordnung und 
mehrere Beförderung der Andacht beym Kirchengesange zum Endzwecke hat, wie ich hoffe, 
wohl aufgenommen werden, und die Wirkung davon, durch Abstellung der angezeigten 
Mängel, sich künftig, bey unserm öffentlichen Gottesdienste, zum Nutzen und Vergnügen der 
ganzen Gemeine, zeigen wird. Niemand aber wird darüber größere Freude empfinden, als der, 
welcher die Ehre hat, zu seyn, 


1) FR. W. MARPURG, Historisch-Kritische Beyträge zur Aufnahme der Musik, IV, 192 ff. 

1) MARPURG, Historisch-Kritische Beyträge zur Aufnahme der Musik, II. Band, 3. Stück, I. Vermischte 
Gedanken, welche dem Verfasser der Beyträge zugeschicket worden, p. 210 f. 

2) Mylius, Const. Marchicar., V, I, I, No. III. 

3) 1 Ortstaler = ¼ Reichstaler. 

[folgt S. 120] 

 

Der sämmtlichen Herren Organisten 

ergebenster 

Liebhaber des Wohlklangs.1) 

–– 

 

Wenn die Organisten bey den Kirchengesängen doch bedenken wollten, daß sie mit der Orgel 
die Gemeine im Tone und in der Ordnung halten sollen. Allein so wie die meisten spielen, 
lässet es, als machte die Gemeine den Canto firmo, damit der Organist mit Händen und Füßen 
brav darauf herum kramen könne. Welchen Mislaut solches giebet, daß läßt sich zu 
verdrießlich anhören, als daß man es noch beschreiben könte. Weil sich diese Orgelspieler in 
ihr Gewühle, und lermendes Variiren so sehr verliebt haben, so spielen sie so wankend, daß es 
klingt, als wenn sie die Melodie nicht wüsten, und sie erst von der Gemeine lernen wollten, 
denn sie kommen beständig hinter derselben her, an statt daß sie mit ihr zugleich spielen 
solten, indem nur dadurch möglich ist, dieselbe in Tone zu erhalten. Die guten Herren wollen 
beym Choralspielen geübte und geschickte Finger und Füße auf der Orgel kriegen, und 
wollen dabey den Fehler gut machen, daß sie außer dem Gottesdienste nie eine Orgel oder 
Pedalclavier berühren. Das Allerlustigste ist noch, daß sie eben so in vollen und doch 
geschwind hinter einander folgenden Accorden präludiren, auch sich sorgfältig in Acht 
nehmen, diese Accorde selbst nicht etwa einmal ein wenig zu brechen, als wenn sie den 
General Baß eines Andante oder Allegretto spielten, und ist man noch glücklich, wenn sie 
nicht etwa gar einen italienischen Trommelbaß hören lassen, sondern wenn sie beym 
Choralspielen ihren Füßen doch so viel Geschwindigkeit angewöhnt haben, daß sie dieselben 
auch beym Präludiren in achtelmäßiger Bewegung können fortspaziren lassen; wobey denn 
gleichfals für ein Glück zu achten ist, wenn die Hände noch geschwind genug die Accorde zu 
den [folgt S. 121] fortschreitenden Grundnoten finden, und nicht gar zu viel Leeres, oder gar 
zu grobe Quinten und Octaven zum Vorschein kommen.1) 

 

Die Orgeltätigkeit im Dienste der Bürgerschaft, bei den Hochzeiten, ist zum großen Teile 
schon im vorigen Kapitel betrachtet worden, soweit die Vorschriften Kantoren und 
Organisten zusammenfassen. 

Hier sei ganz kurz rekapituliert. 

Die Verordnungen setzen mit dem Erlaß von 1551 ein. 

„Ein gleiche Meinung soll es auch mit den Organisten haben so derselbige gebraucht würde, 
doch daß man ihme auf den Vahll da er nicht zur Köste geladen, 8. ggr. für seine Mühe 
verreichen laße, wo er aber jemands zu Wohlgefallen oder sonst aus andern Vrsachen, minder 
nehmen wolte, solchs solle bey ihm stehen.“2) 

Die Organisten haben also Anspruch auf die höchste Entschädigung. 

Die Polizeiordnung von 1580 bestimmte, wie wir sahen, daß „dem Organisten, wenn er nicht 
zur Hochzeit gehet, vom ersten Stande ein halber Thaler, und den andern ein Orts Thaler“3) 
für das Aufwarten gegeben werde. 

Die Verordnung von 1604 setzte für den Organisten ebenso wie für den Kantor ½ Tal. fest 
und untersagte die Mitwirkung des Organisten bei den Trauungen des dritten Standes 
gänzlich. 


1) KAM, Akt. d. Jerusalemsk., No. 7, fol. 34. 

2) E. C. G. Langbecker, Geschichte der St. Georgenkirche zu Berlin. Berlin 1827, S. 14. 

3) MA, Kämmerei-Rechnungen. 

4) Ebenda Ao, 1744 ff. – Beilage 203. 

1) Ebenda 1607, Gemeine ausgaben, Die Woche Egidij, natiuitatis mariae, crucis vndt Mathaej Apostolj A, 1607. 
– Beilage 145. 

Ebenso wurde oben schon das Gesetz von 1604 abgedruckt, das die Gebühren zwar 
herabsetzte, aber auch die Einschränkung für den dritten Stand aufhob und 
Entschädigungsabgaben einführte, auf diese Weise also die Einzeleinnahmen der Organisten 
verringerte, ihre Einkünfte im ganzen aber hob und regelmäßiger gestaltete. 

[folgt S. 122] 

An Begräbnisfeierlichkeiten haben in Berlin Organisten ebensowenig wie Stadtpfeifer 
teilgenommen. 

Zuletzt gilt es noch einen raschen Blick auf die Schultätigkeit der Organisten zu werfen, um 
das Bild ihres Wirkens vollständig zu machen. 

Der Organist der Jerusalemskirche war gleichzeitig Baccalaureus an der Friedrichwerderschen 
Schule, mit der die Friedrichstädtische seit dem Jahre 1742 verschmolzen war. Als solcher 
hatte er 2 Stunden täglich im Schreiben zu unterrichten.1) Einmal findet sogar der umgekehrte 
Fall statt, daß der Schreibmeister Bönicke als Organist an der Kirche angestellt wird. 

An St. Georgen mußte im Jahre 1707 der Organist dem Küster, der des Lehrermangels wegen 
mit einigen Lehrstunden an der Schule betraut war, diese Verpflichtung gegen eine jährliche 
Entschädigung von 6 Tal. abnehmen. Diese Summe fiel dem Küster zur Last.2) 

Auch auf dem Friedrichwerder bestand die Verbindung beider Ämter. 

 

DIE WIRTSCHAFTLICHEN VERHÄLTNISSE DER KANTOREN. 

Die Nachrichten über die Besoldungsverhältnisse der Kantoren an der Nicolaikirche 
sind mit den Akten verloren gegangen. Die Kämmereirechnungen, die sonst in diesem Punkte 
ziemlich ergiebig sind, versagen gleichfalls. Nur ein paar Notizen über das Holzgeld finden 
sich. Es wurde den Nicolaikantoren jährlich ein Haufen Kienholz zugebilligt, der bis ungefähr 
1740 naturaliter verabfolgt,3) von da ab aber in Geld umgerechnet wurde. Der jüngere Ditmar 
bekommt in den vierziger Jahren 4 Taler 6 Groschen ausgezahlt.4) Über die Einnahmen im 
ganzen steht nur fest, daß [folgt S. 123] sie bedeutender waren als diejenigen der Kantoren an 
St. Marien; bei der Anstellung des älteren Ditmar wollte man diesen nach St. Marien, den 
alten Marienkantor Henningsen aber nach St. Nicolai setzen, da dieser als älterer Kantor einen 
besseren Platz verdiente. 

An Extragratifikationen wird nur einmal – im Jahre 1607 – eine Hochzeitsgabe von 2 Talern 8 
Silbergroschen verzeichnet.1) 

Wenig mehr als über das Nicolaikantorat sind wir über dasjenige von St. Marien in 
wirtschaftlicher Hinsicht orientiert. Nur aus später Zeit, 1778, besitzen wir eine genauere 
Aufzeichnung darüber. Danach erhielten die Marienkantoren freie Wohnung und jährlich 

 Fixa............................... 250 Taler 

 18 Scheffel Roggen = 18 „ 

 Aus dem Leichengeld.. 46 „ 

 „ den Rekordationen 27 „ 

 Brauakzisevergütigung. 26 „ 

 Summa 367 Taler. 

 

Mit der Brauakzisevergütung hat es die folgende Bewandtnis. Joachim I. führte 1488 eine 
Bierkonsumsteuer ein; eine Anzahl von Personen war jedoch von ihr befreit. 1577 erließ 
Kurfürst Johann Georg eine neue Verordnung, die den Geistlichen und Schulbedienten die 



2) Küster, 146 f. 

3) MA, Kämmerei-Rechnungen. 

1) KAM, Akt. v. St. Petri, No. 4, fol. 1, fol. 16. – Beilage 153. 

2) KAM, General-Akten, No. 18 fol. 3. – Beilage 216. 

1) 1588/89, Ausgebenn Inn gemeine. – Beilage 132. 

2) 1596/97, Außg. in gemein. – – Beilage 134–139. 

3) 1598/99, A. i. g. – Beilage 140. 

4) 1596–1609, Tit: Den Kirch- und Schuldienern Malgeldt. 

5) MA, Kämm.-Rechn. 1756/57, p. 112. – Beilage 207. 

Bierziese ersparte, und 1700 bestätigte Kurfürst Friedrich III. diese Exemption.2) An die 
Stelle dieser Befreiung trat im Laufe des 18. Jahrhunderts die bei den wachsenden 
Verhältnissen leichter zu handhabende Barent3)

Die Holzgelder an St. Marien sind den Nicolaischen gleich. 1766 bekommt Bona eine 
Holzgeldzulage von 10 Talern. 

[folgt S. 124] 

Etwas genauer wissen wir mit den Dingen in St. Petri Bescheid. Jacob Pfuel erhält 30 
Taler jährliches Gehalt, 14 Taler 23 Gr. aus den Legaten, 1 Haufen Kienholz und freie 
Wohnung oder statt dessen 18 Taler in bar.1) Sein Nachfolger Johann Andreas Lüdeke 
bekommt 36 Taler Gehalt. Rudolph Dietrich Buchholz (1755–1778) erhält zunächst: 

 Gehalt und Legate..... 62. 18. 3. 

 Mahlgeld.................... 1. – – 

 1 Winspel Roggen..... 34. – – 

 Speisegeld.................. 57. – – 

 Braufreiheitsvergütung 16. 10. – 

 Chorgeld.................... 16. – – 

 Holzgeld.................... 4. – – 

 181. 4. 3. 

 

Später erhielt er eine Zulage von 48 Talern 3 Gr. 3 Pf., was eine feste Gesamteinnahme von 
229. 7. 11. ergibt. Nach 1767 kamen allmählich Zulagen von im ganzen 65 Talern dazu und 
auch die Ziesenvergütung wurde um 26 Taler erhöht, so daß die feste Einnahme 320. 4. 11. 
für das Jahr 1778, also für das Ende de Petrikantorats, betrug. Die gleichzeitigen 
Akzidenzeingänge machten 

 Beerdigungsgebühren 83. 12. 6. 

 Rekordationsgeld....... 34. 5. 7. 

 Zusammen 117. 18. 1. 

 

Vorher hatten sich die beiden letzten Posten bereits auf 85. 11. 4. und 35. 4. 9. belaufen, 
waren dann aber zurückgegangen. Zu diesem Gesamteinkommen von 438 Talern 2 Gr. kam 
noch die freie Wohnung auf dem „Frantzösischen Hof“.2) 

Unter Rekordationen verstand man eine Art von Benefizsingen der Chorschüler zugunsten des 
Kantors oder andrer Lehrer. Das Chorgeld war ein gewisser Anteil an den Einkünften des 
Singechors. 

[folgt S. 125] 

Die Köllnischen Hausrechnungen verzeichnen zahlreiche Extravergütungen, die der Magistrat 
seinem Kantor zukommen ließ. Während der Amtszeit des Andrea Dewizius werden 45 Gr. 
„wegenn der Versetzung“ gezahlt,1) 1 Taler am Martiniabend, 1 Taler zu Neujahr und 9 Gr. 
zu Bier,2) ferner größere Bierspenden, „das ehr inn sterben vleißig auf gewartet“3) udergleichen mehr. Auch das Mahlgeld von 1 Taler wird bereits in dieser Zeit gegeben.4) 
Neuangestellte Kantoren erhalten in der Regel einen Reisezuschuß; so Buchholz 20 Taler.5) 

Weniger angenehm lagen anfangs die Verhältnisse bei St. Georgen. Matthias Beils 
(1716–1759) erhielt nur ein Jahresgehalt von 10 Talern, so daß man ihm zunächst den 



6) KAM, Akt. v. St. Georg, No. 3, fol. 10. 

7) MA, Publiquen Protocolle 1738, 30. IX. – Beilage 199. 

8) E. C. G. Langbecker, Die Geschichte der St. Georgenkirche in Berlin. Berlin 1827. S. 12. 

9) KAM, a. a. O., fol. 22. 

1) GK, No. 5, fol. 1a und 3c. – Beilage 209. 210. 

Kirchenschreiberdienst überließ, der ihm 2 Gr. pro Schein einbrachte. 1716 mußte er dieses 
Nebenämtchen zwar an den Gerichtsdiener abtreten,6) erhielt es jedoch am 30. September 
1738 zurück.7) 

1705 wurde durch Frau Catharine Schüler, verehelichte Henning Lüdert, ein Legat im Werte 
von 283 Talern 8 Gr. gestiftet, das zur Hälfte den Armen, zur Hälfte der Kirche 
zugutekommen sollte. Während der Prediger Lysius mit der Verwaltung des Armenteils 
betraut wurde, verwendete man die Zinsen des Kirchenteils als Zulage für den Kantor.8) Wie 
die Rechnungen ergeben, betrugen diese Zinsen 8½ Taler, also 6 %. 

Schließlich stieg Beils bei zunehmendem Kirchenvermögen auf 30 Taler Fixum und über 96 
Taler Gesamteinkommen.9) [folgt S. 126] Es bestand aus 

 10. – Taler Kirchengehalt 

 8 Scheffel Korn 

 ¼ „ Erbsen 

 (8. 12.) 2 Haufen Holz 

 4. – „ Liederanschreiben 

 8. 12. „ Lüdertsches Legat 

 20. – „ Rekordationen 

 12. – „ Freibrauen 

 2. 8. „ halbe Ziese 

 30. – „ Hausmiete 

 1. 8. „ Fuhrlohn 

Zusammen 96. 16. 

 

Dazu kommen an unbestimmten Einnahmen: 

 Schreiberdienst pro Zettel.......................... 2 Gr. 

 Leichendienst, wenn anwesend................. 7 „ 

 „ wenn nicht anwesend........ 4 „ 

 Für bestellte Lieder..................................... .. ... 

 Schulgeld von jedem Knaben pro Woche.. 10 „ 

 Jahrmarktgeld von den Knaben.................. 1–2 „1) 

 

Beils’ Nachfolger Andreas Christoph Schmidt (1759–1784) bekam am 21. Dezember 1762 
eine Zulage von 19 Talern und das Holzgeld von da ab nach einem zeitgemäßen Satz 
ausgezahlt. Das Gehalt Christian David Drosts (1794–1796) war 

 Fixum........................ 40. – 

 Lüdertsches Legat..... 8. 12. 

 Grabowsches Legat... 7. 12. 

 Liederanschreiben..... 4. – 

 Ackerpacht................ 106. 16. 

 Zusammen 166. 16. 

 Dazu ein Scheffel Erbsen in natura. 

 

[folgt S. 127] 

Zur Erklärung der genannten Posten sei bemerkt, daß das erwähnte Liederanschreiben sich 
auf den Gebrauch bezieht, auf mehreren Tafeln in der Kirche die zu singenden Kirchenlieder 
zu notieren, um sie der Gemeinde bekanntzugeben. Die Übertragung dieses Amtes auf den 



1) 12. März. 

2) MA, Kämm.-Rechn. 1707/08, Extra ordinaire Ausgaben. – Beilage 172. 

3) KAM, Akt. d. Friedrichsw. Kirche No. 6, fol. 18. 

4) MA, Friedrichstädtische Kämmerei-Rechnungen 1702. – Beilage 158. 

5) KAM, Akt. d. Friedw. K. No. 6, fol. 18. 

6) KAM, Friedrw. K. No. 6. fol. 18. 

7) Fol. 22. – Am 7. V. 1705. 

8) MA, Friedrichstädt. Kämmer.-Rechn. 1706. – Beilage 170. 

9) MA, Berl. Kämmerei-Rechn. 1711 ff. – Beilage 176. 

1) Ebenda 1740–1747. – Beilage 200. 

2) KAM, Akt. d. Jerusalemskirche No. 5, fol. 1. – Beilage 160a. – MA, Friedrichst. Kämm.-Rechn. 1702 und 
1704. – Beilage 159. 162. – Friedrichwerdersche Kämm.-Rechn. 1705. – Beilage 165. 

3) KAM, ebenda, fol. 2. – MA 1708. – Beilage 174. 

4) MA, Berl. Kämm.-Rechn. 1711 ff. – Beilage 178. 

Kantor geht auf Beils zurück. Was die Rekordationen anbelangt, so war es dem 
Georgenkantor gestattet, „daß jahr über 3.mahl mit den Schülern Vor den thüren Zu singen, 
alß auf daß Neue jahr, auf Gregori,1) undt auf Martini, undt waß ihm die leuthe alß dan auß 
guthen willen geben, vor sich nehmen“. 

Bei den Trauungen hatten die Georgenkantoren gratis zu singen. 

Von Extravergütungen hören wir nur einmal: am 5. Januar 1708 werden dem Kantor 
(Roesler) 10 Taler Reisespesen vergütet.2) 

Über die Gehälter der Friedrichwerderschen Kantoren sind wir ganz gut unterrichtet. 
Der erste, Johann Karl Holzhausen, bekam 70 Taler;3) für Brenneccius werden in den 
Kämmereirechnungen von 1702 64 Taler notiert;4) er hatte nämlich 10 Taler von seiner 
Besoldung abgeben müssen, als der Schreibmeister Pabst angenommen wurde. Außerdem 
erhielt er 24 Taler Kostgeld.5) Die 4 Taler mehr, die er von der Kämmerei über sein Gehalt 
hinausbekam, scheinen Holzgeld zu sein. Sein Nachfolger Martin Heinrich Fuhrmann (1704–
1740) bekam als Anfangszahlung 64 von der Stadt, im ganzen aber 133 Taler.6) Noch im 
gleichen Jahre setzte er eine Zulage von 30 Talern durch7) und bekam von da ab 94 Taler.8) 
Später brachte er es bis auf 158 Taler inkl. Kostgeld; dieser Satz blieb feststehend.9) Von 
1740 ab, dem Jahre seiner Pensionierung, mußte er sich freilich mit 100, sein Nachfolger 
[folgt S. 128] Johann Gottfried Moritz bis zu Fuhrmanns Tod mit 58 Talern jährlich 

begnügen.1) 
Das Friedrichstädtische Kantorat begann unter sehr kärglichen Umständen. Der erste 
Kantor Joachim Bötticher (1693–1706) bekam vom Magistrat nur 10 Taler pro Jahrder Armenkasse 12, an Kostgeld 25 und Freibrauen, aber kein Holzgeld. Auch die 
Akzidentien waren gänzlich unbedeutend, da in der armen Friedrichstadt die große Mehrzader Beerdigungen gratis vorgen

Kantor eingestrichen wurde.2) 

Der erste Kantor der Friedrichstädtischen lutherische

 von der Schule.............. 50 Taler 

 „ „ Kirche.............. 24 „ 

 „ „ Kurrende......... 12 „ 

 Ziesefre.................. 10 „ 
3)

 

 
Von 1711 ab werden für Kade 63 Taler 7 Gr. bezahlt. Seine Nach

Summe.4) Das Einkommen des Kantors Ziegenfuss b

 Aus der Kirchenkasse... 58 Taler 

 „ „ Kämmerei........ 64. 7. 

 „ „ Kurrendekasse. 16. 

 „ „ Akzisekasse..... 47. 16. 

 „ den Rekordationen. 40. 


5) JNK, Beamte No. 4, vol. 1, fol. 6. 

1) KAM, Akt. d. Jerusalemsk. No. 5, fol. 4. 

2) Kämm.-Rechn. 1711 ff. – Beilage 178. 

3) Ebenda 1742, p. 193. – Beilage 201. 

4) MA, Friedrichts. Kämm.-Rechn. 1706. – Beilage 169. 

5) MA, Dorotheenstädtische Kämm.-Rechn. 1704–08, Ordinaire Ausgaben. – Beilage 164. 

6) Berl. Kämm.-Rechn. 1711 ff. – Beilage 179. 

7) KAM, Akt. d. Dorotheenst. Kirche No. 2, fol. 51. 

8) Fol. 47. 

9) Fol. 52. 

10) Fol. 74. 

11) Fol. 76. 

1) MA, Berl. Kämm. Rechn. 1711 ff. – Beilage 178. 

2) KAM, Akt. d. Luisenk. No. 4, fol. 60. 

3) Fol. 57. 

4) Fol. 77. 

 Akziden.................. 76. 
5)

 

 

[folgt S. 129] 

Karl Friedrich Voigt, der erste refomierte Kantor auf der Friedrichs

 aus der Kämmerei............ 54 Taler 

 Kostgeld.......................... 25 „ 

 als Organist...................... 16 „ 

 Ziesefre.................. 10 „ 
1)

 

 
Auch bei ihm trat im Jahre 1711 eine Erhöhung ein; er bekam fortan 140 Taler,2) bis zum 
Jahre 1741; durch Verordnung vom 13. Juli 1741 mußte er die Hälfte an seinen AdjunktenPochhamm

Geltung. 
An Extravergünstigun

Begräbnis erwähnt.4) 
Die Dorotheenstädtischen Kantoren fingen mit einem Jahresgehalt von 59 Talerndazu kamen 10 Taler Holzgeld.5) Für Joachim Metzenthin (1715–1740) werden 99 Taler 
notiert,

genau 

 Gehalt.............................. 99 Taler 

 aus der Kirchenkasse....... 24 „ 
7)

 

 
Am 11. November 1762 hatte er aus der Kirchenkasse 12 Taler Zulage bekommen;8) am 28. 
Oktober 1773 wurden ihm aufs neue 24 Taler mehr aus der Kirchenkasse bewilligt.9) Davoverlor der Kantor Francke 30 Taler im Jahre 1788, als die französische Gemeinde auf der 
Dorotheenstadt einen eigenen Organisten anstellte.10)

eine abermalig

[folgt S. 130] 
An der Luisenstadtkirche wurden anfänglich 12 Taler gegeben;1) erst 1793 bewilligte 
man dem Kantor, da er außer Sonntags auch Freitags und bei den Einsegnungen Orgel spielemußte, 30 Taler Gehalt.2) In dem Gesuch, das er eingereicht hatte, begründete er seine Bittedamit, daß seit 10 Jahren nicht mehr bei den Beerdigungen gesungen würde.3) 1794 wurde 
vom Magistrat ein Speisegeld im Betrage von 12 Talern bewilligt.4) Außerdem flossen dem 
Kantor Einnahmen aus den drei jährlichen Rekordationen zu, die er zu Neujahr, Gregori und


5) KAM, Akt. d. Luisenk. No. 2, fol. 36–46. 

1) Mylius, Corp. Const. March. I, II, V, 21. 

1) Küster 600 ff. 

Martini mit den Schülern des Köllnischen Gymnasiums abhielt. Ein Gesuch, vierterekordieren zu dürfen, wurde nicht genehmigt, da sowieso die Rekordationen des 
Luisenkantors mit scheelen Augen angesehen wurden. Die Mehrzahl der Schüler waren 
Choralisten, so daß man bei Rekordationen die Schule schließen mußte. Darüber beschsich die Eltern, und natürlich sahen auch die Kollegen der Köllnischen Schule in den 
Rekordationen des Luisenkantors eine Benachteiligung ihrer selbst. Seit wann überhaupt das 
Köllnische Gymnasium für jenen rekordierte, steht nicht fest. Jedenfalls aber handelte es siclediglich um einen alten Brauch, nicht aber um eine Verpflichtung; die Luisenkirche stand 
zwar unter der Aufsicht des gleichen Propstes wie die Petrikirche, war aber im übrigen eineselbständige Pfarrkirche und hatte keinerlei Beziehungen zu St. Petri. Hansmanns Gesuch 
wurde wie gesagt abgelehnt, und da nun einmal diese Dinge zur Sprache gekommen waren, 
so fehlte nicht viel an einer gänzlichen Abschaffung dieses Usus. Doch ließ man schließldie Sache beim alten, da ja sowohl der Luisenkantor als auch die Choralisten von Kölln 
Vorteile hatten – letztere wurden mit einem Anteil von den Rekordationsgeldern bedacht –
und bestimmte nur, daß der Luisenkantor wenigstens 8 Tage nach den Rekordationen des 
Köllnisch

durfte.5) 

[folgt S. 131] 
Nach dieser

Beziehung 

St. NikolDorotheenstadt 

St. Petri Friedrichstadt (reformiert) 

St. Marien Friedrichstadt (lutherisch) 

Friedrichwerder

S

 

DIE WIRTSCHAFTLICHEN VERHÄLTNISSE DER ORGANISTEN. 
Die früheste Nachricht über die Besoldung der Organisten in Berlin stammt aus dem Jahre 
1571, aus derselben Zeit also, aus der uns überhaupt die ersten musikhistorischen Nachrichten 
über Berlin kommen. Sie findet sich im Kornregister der Berliner Kämmerei-Rechnungen unbetrifft die Entschädigung des Nicolaiorganisten für seine Tätigkeit in der Klosterkirche. Er 
hat danach 1 Wispel Roggen zu erhalten. In dem „Visitations-Abscheidt wegen derer Kirch- 
und Schulen in Berlin, insonderheit auch von Stifftung der neuen Schule im Closter, Freytags 
nach Jubilate. 1574“ wird die Besoldung des Nicolaiorganisten festgesetzt auf 70 Taler und 1 
Wispel Roggen, eingerechnet das Holzgeld und die Zinsen des Britzkeschen Testaments. Dder Nicolaiorganist auch das Positiv in der Klosterkirche mit zu versehen h

hierfür eine Extravergütung von 1 Wispel Roggen und ½ Wispel Gerste.1) 
Zum Verständnis der Tätigkeit in der Klosterkirche möge hier eine kurze Bemerkung übediese eingeschaltet werden. Das 1271 von den Markgrafen Otto und Albrecht, OtSöhnen, gestiftete Franziskanerkloster, das Graue Kloster genannt, wurde in der 
Reformationszeit, genau 300 Jahre nach seiner Gründung, aufgehoben, als der letzte MönchBruder Peter, am 4. Januar 1571 gestorben war. Im Kloster wurde [folgt S. 132] drei Jahre 
darauf eine aus den zusammengezogenen Schulen von St. Nicolai und St. Marien gebildete 
Landesschule eingerichtet. Aus der Klosterkirche aber wurde eine Filiale von St. Nider die Nicolaiprediger und sonstigen Kirchenbeamten Sonntags zweimal Predigt, 
vierteljährlich einmal das Abendmah


2) „nehmlich Ichliche Wochen zwo Messen bestellen und halten lassen, mit Versorgung an Wein, Wachs und 
Brod, auch der Ornate, also daß den göttlichen Diensten, durch diese Incorporation nichts soll abgebrochen 
werden. 

1) Küster 227 ff. 

1) MA, Berl. Kämm.-Rechn. 1578, „Den Dienern geben“. – Beilage 236. 

2) Ebenda, Holtzgeldt den Herrn vndt Dienern. – Beilage 250. 

Strenggenommen ist die oben zitierte Nachricht über das Einkommen des Nicolaiorganisten 
nicht die allererste. Im Jahre 1529 zog Bischof Matthias auf Anstiften des Kurfürsten Joachim 
I. und des Rates von Berlin das erledigte geistliche Beneficium trium Regum ein und 
bestimmte es zur Erhaltung der Orgel und des Organisten der Nicolaikirche. Ein Wispel 
Roggen und ein Wispel Hafer mußte jährlich dem Oberküster abgegeben werden. „Alles aber 
was über solche zwey Winspell fürberührt, an Zinsen, Pächten und jährlichen Einkommen 
verbanden, soll gebraucht werden der Orgel und des Organisten, und wo der Organiste 
Priester ist, alsdann mag er die officiatur2) selbst annehmen und bestellen, und wir sollen und 
wollen hochgenannten unsern gnädigen Herrn, dem Bischoff zu Brandenburg, Seiner 
Fürstlichen Gnaden Nachkomme oder Vicario im Stiffte Brandenburg zu gewöhnlicher Zeit 
dieses Lehns halber, ichliches Jahres, durch Unser Kirch-Vater entrichten und bezahlen lassen 
die gewöhnliche Procuration und Subsidia, wie es die andern Altaristen, und Geistlichen 
ausgeben und entrichten nach der Taxa ohne alle Wegerunge, Behelff und Ausflucht. Und 
insonderheit über die Procuration jährlichen tempore Visitationis einen halben Gulden, der 
Institution halber, die wir sonst, so offt ein neu Organist angenommen wurde, müssen 
redimiren lassen. Derselbige halbe Gülde loco institutionis, soll ichliches Jahr tempore 
Visitationis auf Nicolai [folgt S. 133] neben der Procuration entrichtet werden. Davon doch 
dem Officianten als dem Oberköster nichts soll abgehen. Diese oben geschrievene alle und 
ichliche Puncte und Artickel geloben wir Burgemeister und Rathmanne durch diß Reversall, 
vor uns und unsere Nachkommen, stets vest, und unverbrochen zu halten, getreulich und 
ohngefährlich. Was aber die vorberührte Lehen Trium Regum, an Zinsen, Pachten und 
Einkommen zu dieser Zeit hat jährlichen folget.“ 

„Nehmlich im Dorffe Wolterstorff auf Bastian Kratzs Huffen und Hoffe jährlichen auf 
Martini sechszehen Scheffel Rogcken, 16. Scheffel Habern, 6. Märckische Groschen, und den 
fleischzehenden; daselbst auf Peter Petzw Hoff und Hufen sechzehen Scheffel Roggen, und 
16. Scheffel Habern, 6. Gr. samt den fleischzehend. Im Dorffe zu Potwitz auf Lucas Heisen 
Hof und Hufen jährlichen Martini 12. Scheffel Roggen, 12. Scheffel Habern, 4. Scheffel 
Gersten, 6. Gr. samt den fleischzehend, und daselbst auf Valtin Ridderß Hof und Hufen 6. 
Scheffel Roggen 6. Scheffel Habern 2. Scheffel Gersten drey Groschen Zinß, samt allen 
fleichzehend, daselbst auf Jacob Weckers Hof und Hufen 18. Scheffel Roggen 18. Scheffel 
Habern 6. Scheffel Gersten und 9. Gr. Zinß, samt allerley fleischzehend, an Hünern, Gänsen, 
Ferckeln, Lämmer, Kälber, und sollen ichlich n Jahres zu entrichten und zu bezahlen, wie daß 
von Alters her entricht und gebraucht ist. Deß zu mehrer und fester Haltung, haben wir 
Burgemaister und Rathmanne, unser Ingesigel an diß Reversall wissentlich lassen hengen, 
nach CHristi Geburt tausend fünff hundert im neun und zwantzigsten Jahre am Mitwochen am 
Tage Conceptionis Mariae.“1) 

Wir kehren nach einem Blick auf diese früheste Nachricht über die Besoldung des 
Nicolaiorganisten zurück zum Ende des Jahrhunderts. 

Vier Jahre nach der Festsetzung des Gehalts datiert eine Rechnung über die Zahlungen der 
Berliner Kämmerei an den Organisten Hans Iden. Er erhält 1½ Taler für die 12 Scheffel [folgt 
S. 134] Roggen, die er als Entschädigung für seine Tätigkeit an der Klosterkirche zu fordern 
hatte.1) 

Im 17. Jahrhundert treffen wir ein paar Notizen über das Holzgeld: in den Jahren 1623 und 
1634 5 Taler, 1649 5 Taler 3 Gr.2) Klingenberg ersucht 1697 um ein Extrageschenk und erhält 


3) Ebenda, Extra Ordinaire Außgaben. – Beilage 255. 

4) MA, Publ. Prot. 1699, 5. IX. – Beilage 256. 

5) KAM, Akt. d. Nicolaik. No. 9, fol. 3/4. 

6) Fol. 37. 

1) Fol. 48. 

2) Pag. 199. – Beilage 269. 

3) Accise-Reglement vom 29. dec. 1736, Caput III. Von Befreyung der Accise. § 2. (Mylius, Corp. Const. March. 
IV, III, II. LXXXIV. pag. 488.) 

4) NMK, Akt. d. Marienk., Organisten, fol. 2. 

6 Taler.3) Er hatte seinerzeit freie Wohnung bekommen, später aber darauf verzichten müssen; 
der Kirchenvorstand hatte sie für 36 Taler vermietet. Als Klingenberg nach Stettin gegangen 
und Lutterott an seiner Stelle gewählt worden war, wurde im Rate beschlossen, daß 30 Taler 
davon dem Lutterott zugelegt werden sollten, andrerseits aber, da der Marienorganist 8 Taler 
weniger habe, 4 Taler von Lutterotts Gehalt dem Wiedeburg gegeben würden, damit sie 
einander gleichständen.4) 

Adam Sellschop, der 1681 als Substitut angestellt wurde, bekam 

 von der Kirche................. 20 Taler 

 von der Kämmerei........... 20 „ 

 für die Klosterkirche........ 10 „ 

 Zusammen 50 Taler 

und freie Wohnung.5) 

 

Dem J. P. Lehmann (1741–1772) werden am 23. Juli 1748 wegen seiner starken Familie 
jährlich 4 Taler zugelegt.6) Sein Gesamtgehalt betrug: 

 Besoldung........................ 68. 

 Mietszuschuß................... 20. 

 Festgeld........................... 1. 6 

 Klosterkirche................... 4. 

 Armenkasse..................... 13. 

 Zusammen 106. 16 

[folgt S. 135] 

nebst ½ Wispel Gerste zu Martini und 1 Wispel Roggen. Die 4 Taler Klosterkirchengeld sind 
die oben berührte Zulage; sie fielen nach Lehmanns Tode wieder weg.1) 

Durchgängig stiftet der Magistrat am Kantatetage (25. April) „denen Berlinischen Schul-
Collegen und Organisten daß Cantate Bier geldt“ im Betrage von 6 Taler. Der Posten findet 
sich in den Berlinischen Kämmereirechnungen von 17122) bis 1816. 

Im Gegensatz zu den Kantoren haben die Organisten „sich keiner Consumtions-Accise 
Freyheit zu erfreuen, dafern sie nicht zugleich Schul-Collegen sind, und würcklich in der 
Schule informiren, und haben dieselbe, weiter nichts frey zu genießen, als die ihnen accordirte 
Frey-Brauen.“3) 

Die MARIEN-Organisten waren anfänglich um 8 Taler schlechter gestellt als die von St. 
Nicolai. 1699 wurde, wie wir eben sahen, die Gleichstellung bewilligt, indessen nicht zur 
Ausführung gebracht. Am 21. Oktober 1701 ersuchte Wiedeburg um die ihm nach dem 
1699er Beschluß zustehende Gehaltserhöhung,4) und da eine abermalige Eingabe in den 
Akten nicht vorliegt, so scheint daraufhin die Gleichstellung der beiden Posten verwirklicht 
worden zu sein. 

Die erste Nachricht über die Besoldung der Marienorganisten findet sich in dem gleichen 
Visitations-Abscheidt von 1574, der uns über das Gehalt der Nicolaiorganisten informiert hat. 

„Der Organiste zu St. Marien soll jährlich zur Besoldung haben 50. Fl. 1. Wispel Gerste vor 
Holtz und alles, und sollen beyde Organisten desto fleißiger auff die Orgel Achtung geben, 



5) Mylius, Corp. Const. March. 1., II, V, 21. 

6) Am 7. II. 1702. – Fol. 5. 

1) Fol. 16. 

2) Fol. 30. – Beilage 308. 

3) Fol. 37. – Beilage 311. 

4) MA, Kölln. Haus-Rechnungen 1583/84, Zubuß Zu der Kirchen diener besoldung. – Beilage 237. 

5) KAM, Akt. d. St. Petrik. No. 8, fol. 1. – Beilage 254. 

1) 18. XII. 1697. – Fol. 4. 

2) Fol. 11. 

3) MA, Berl. Kämm.-Rechn. 1725 ff. 

4) Fol. 69. 

5) Fol. 81. 

daß dieselbe nicht schadthafft werden möge und dieselbe mit ihren Fleiße so viel möglich 
bessern.“5) 

1702 erhält Wiedeburg einen Wohnungzuschuß von 12 Tal.6) 

[folgt S. 136] 

Johann Ringk hatte als Besoldung: 

 Gehalt.............................. 78. 

 Kirchenarmenkasse......... 14. 

 Schönbornsches Legat..... 4. 12 

 Hackertsches Legat......... 17. 4 

 Holzgeld.......................... 4. 6 

 Zusammen 101. 11. 4. 

Dazu 1 Wpl. Roggen vom Amte Mühlenhof und ½ Wpl. Gerste aus den Getreidepachten der 
Kirche.1) 

1792, beim Tode Harsows, betrug die Besoldung 24 Taler mehr, also 125.11.4. und die 
Deputate.2) 

Zu den Zeiten des Organisten Bach (1816) machte das Gehalt 126 Taler und Getreide aus.3) 

Die älteste Nachricht über die Besoldung der Organisten an ST. PETRI datiert von 1583. Sie 
erhalten vom Rat 6 Schock 24 Gr. (16 Taler).4) Dieser Posten kann in den Hausrechnungen 
bis 1590 verfolgt werden. Von 1596 bis 1609 wird eine geringere „Zubuß“ gegeben, 8½ 

Taler. 
Eine genauere Notiz über das Petri-Organistengehalt findet sich erst in der 

Bestallungsurkunde Christian Hetzschers vom 22. Ju

 Mietsgeld......................... 15 Taler 

 Korngeld.......................... 12 „ 

 Kirchenkasse................... „ 

 Marie Bergersches Legat. 3 „ 

 4 halbe Freiziesen............ 9 „ 

 Zusammen 114 Taler. 
Dazu 1 Haufen Kienholz. Die Besoldung wird in d

war also schon seit geraumer Zeit gebräuchlich.5) 
1697 bekommt Adam Heinrich Steinichen eine Zulage von [folgt S. 137] 15 Talern,1) die vonda ab als Wohnungsgeldzuschuß ständig bleibt

eine Barzahlung von 4 Talern umgewandelt.3) 
1784 wurde das Korngeld auf 24 Taler erhöht. Die letzte 4)

dem Jahre 1796, als Hansmann berufen wurde. Er erh

 Gehalt.............................. 96 Taler 

 Korngeld.......................... 12 „ 

 Legatge.................. 3 „ 
5)

 



6) Am 6. IX. 1710. – KAM, Akt. d. Friedrichwerderschen K. No. 8, fol. 15/16. 

7) KAM, Akt. d. Jerusalemskirche No. 7, fol. 115. 

8) Fol. 134. – JNK, Beamte 6, vol. I, fol. 1. 

9) Fol. 152. – JNK, fol. 2. 

1) JNK, Beamte No. 4, vol. I, fol. 6. 

2) MA, Friedrichstädt. Kämm.-Rechn. 1702. – Beilage 258. 

3) KAM, Fol. 98. 

4) Fol. 119. 

5) Fol. 130. 

6) Fol. 134. 

7) GK, Beamte No. 6, Fol. 1. 

8) KAM, Akt. d. Jerusalemsk. No. 7, fol. 115. 

Über die Besoldung der FRIEDRICHWERDERSCHEN Organisten sind wir leider nur sehr 
summarisch unterrichtet. Das eigentliche Organistengehalt betrug 31 Taler. War der Organist 
gleichzeitig Baccalaureus und Schulkollege, so bezog er 122 Taler. Christian Hilpert 
bekommt bis 1706 31 Taler („dem Organisten H.“) und 1708 zunächst 64.18. „alß Organist 
undt Baccalaureus“ und dann – sicher schon 1711 – 132 Taler. Von 1722 ab verzeichnen die 
Kämmereirechnungen nur 122 Taler für Hilpert und seine Nachfolger. 

An der Jerusalemskirche wurde anfangs nur von Schülern das Positiv gespielt. Auch 
die erste Organistentätigkeit J. E. Roßkämmers wurde nicht mit einem festen Gehalte bezahlt; 
erst 1710, als er öffentlich als Organist angestellt wurde, erhielt er 30 Taler.6) Dieser Satz 
blieb auch für seine Nachfolger geltend. Doch erhielten diese noch aus der Kirchenkasse 16 
Taler.7) Am 21. November 1782 bekam der alte Mangler eine Zulage von 12 Taler 
gleichzeitig mit dem Organisten der Neuen Kirche8) und Schramm am 30. Mai 1793 eine 
solche von 40 Talern.9) 

[folgt S. 138] 

1798 betrugen die Einnahmen Schramms: 

 Aus der Kirchenkasse...... 84. 

 Aus der Kämmerei.......... 30. 

 Kohlengeld...................... 2. 

 Neujahrsgratifikation....... 20. 

 Akzidentien..................... 40. 

 Für die Wochenpredigten 40. 

 Zusammen 216. 1) 

 

An der NEUEN KIRCHE bekam der erste Organist Krüger 24 Taler jährlich2). Seemann, der 
nach langer Pause 1738 angestellt wurde, erhielt im ersten Jahre überhaupt nichts und von 
1739 ab 

 für das Spiel in der Neuen Kirche............. 16 Taler 

 „ „ „ „ „ Jerusalemskirche....... 4 „ 

 zur Frühpredigt und Kommunion. 

 Zusammen 30 Taler. 

 

Am 4. September 1748 wurde ihm eine Zulage gewährt,3) wahrscheinlich von 10 Talern, da 
im Jahre 1760 das Gehalt des Organisten auf 30 Taler angegeben wird.4) Willmann (1779–
1801) hat bereits 46 Taler,5) und bekommt überdies 1782 mit dem Jerusalemsorganisten 
zusammen eine Zulage von 12 Talern,6) so daß sein Gehalt schließlich 58 Taler betrug. 

An der GEORGENKIRCHE betrug das Anfangsgehalt des Organisten 18 Taler. Doch reichte 
dieses in keiner Weise aus, da in der Königstadt die Organisten bei den Trauungen gratis 
aufwarten mußten und überdies die Kirche nicht in der Lage war, ihm eine freie Wohnung zu 
bieten. Daher erhält er 1728 eine Zulage von 7 Talern.7) Diese Summe von 25 Talern blieb 
feststehend.8) 



1) R. Vollhardt, Geschichte der Kantoren und Organisten von den Städten im Königreich Sachsen. Berlin 
1899, S. 41. 

2) S. 68. 

3) S. 9. 

4) S. 167. 

5) S. 68. 

1) C. Stiehl, Musikgeschichte der Stadt Lübeck (1891), S. 11. A. a. O. S. 14. 

[folgt S. 139] 

Nach dieser Übersicht stellt sich die Reihenfolge der Organistenstellen wie folgt dar: 

 Friedrichwerdersche Kirche mit Baccalaureat, 

 St. Petri, 

 St. Nicolai, 

 Jerusalemskirche, 

 Neue Kirche, 

 Friedrichwerdersche Kirche ohne Baccalaureat, 

 St. Georgenkirche. 

 

Es ist nicht erhebend, diese Zusammenstellung zu lesen. Die klägliche Besoldung der Berliner 
Kantoren und Organisten stellt sie wirtschaftlich mit in die hinterste Reihe der deutschen 
Kirchenmusiker. Wenden wir z. B. den Blick nach Sachsen, so werden wir im 17. und 18. 
Jahrhundert in den kleinsten Orten besser besoldete Kantoren und Organisten finden als in 
dem großen Berlin. 

Der Chemnitzer Jacobikantor Kretschmar hatte 1800 ein Einkommen von 500 Taler nebst 
freier Wohnung und Holz.1) Dasselbe bekam schon Haßler als Dresdener Hoforganist (1608 
bis 1612).2) Der Kantor Baumgarten in Aue (1794–1819) bezog 271 Taler 14 Gr.3) Um 
dieselbe Zeit betrug das Einkommen des Kantors Hochmuth in Kirchberg (1778–1806) 258 
Taler 14 Gr. und verschiedene Naturalien.4) Ja, die Hoforganistenstelle in Dresden brachte 
bereits im 16. Jahrhundert Summen ein, wie sie städtische Organisten in Berlin zwei und drei 
Jahrhunderte später noch nicht hatten. Walter (wohl 1579–1592) bezog 1583 190 Gulden 10 
Gr. 4 Pf. und Noringer (1581–1613) sogar 228½ Taler im Jahre 1590 und 1612 300 Taler.5) 

In Lübeck bekam der Kantor als Collega quartae classis 240 Reichstaler, dazu die Einnahmen 
aus den Quartalsmusiken in den Kirchen und die privaten Akzidentien. Dietrich Buxte[folgt 
S. 140]hude hatte schon im Jahre 1668 als Organist und Werkmeister an der Marienkirche ein 
Gehalt von 935 Taler nebst freier Wohnung.1) 

Gegenüber solchen Summen erscheinen die Gehälter, die man in Berlin zahlen konnte, recht 
erbärmlich. 

 

Die Umwandlung der Kantorate in ein Musikdirektorat. 

Am 4. Juli 1778 starb der Petrikantor Buchholz. Dieser Todesfall und die durch ihn 
entstehende Vakanz rückten eine Frage in das volle Tageslicht, die zwar schon längst durch 
die veränderten Verhältnisse gestellt war, jedoch erst in wenigen Köpfen eine bestimmte 
Formulierung gewonnen hatte. 

Von altersher hatte der Kantor in Berlin wie an andren Orten vier nach Art und Grad der 
Vorbildung verschiedene Obliegenheiten, oder vielmehr, er hatte vier getrennte Ämter in 
seiner Hand vereinigt. Zwei davon waren kirchlicher und zwei pädagogischer Natur. Erstens 
das Amt des Vorsängers, desjenigen Mannes, der die Lieder in der richtigen Tonart 
anzustimmen hat, um in den Fällen, daß die Orgel nicht gespielt würde, einen 
Gemeindegesang in der rechten Lage zu ermöglichen. Daß man in Berlin im 17. und 18. 
Jahrhundert keine besonderen Cantores figurales und Cantores chorales hatte, wurde bereits 
oben angedeutet. Eine eigentliche Vorbildung erfordert diese Funktion nicht; sie verlangt 
lediglich einen Menschen von leidlicher Stimme und Tonsicherheit. In den kleinen Kirchen 


2) KAM, Dorotheenstädt. K. No. 2, fol. 14. 

stand dieser Vorsängerdienst im Vordergrund, so daß die Prediger bei der 
Dorotheenstädtischen Kirche im Jahre 1748 mit Recht erklären konnten, „daß es bey dieser 
Kirche, in hoc passu nicht eben auf große Musicalische profectus ankomme, sondern genug 
sey, wann der Cantor im Singen u. Spielen der Lieder und Psalmen nur in so weit vest, daß 
die Gemeinen in Ordnung erhalten und keine confusion dabey verursachet werde.“2) Die hier 
geschilderte [folgt S. 141] Verrichtung wurde, da sie eben keinerlei Voraussetzungen machte, 
auch häufig genug von den Organisten, ja selbst von den Küstern mit übernommen, wenn der 
Kantor verhindert war. 

Die zweite, wichtigere Amtsverpflichtung des Kantors war die Direktionstätigkeit bei den 
größeren Gottesdiensten, also Sonntags und an den Feiertagen. Er hatte hier einmal seinen 
Schülerchor, dann aber auch die Stadtpfeifer, die das eine oder andre Mal mitwirkten, zu 
befehligen. Das gleiche gilt natürlich von den außerordentlichen Kirchenmusiken mit Chor, 
Orgel und Instrumentalisten. Diese Tätigkeit bildet genau den Gegenpol der 
erstbeschriebenen. Während das Vorsingen auch von dem niedrigsten Kirchenbediensteten 
übernommen werden konnte, stellte das Kapellmeisteramt den Kantor selbst über den 
Organisten, der seinem Stab zu folgen hatte. 

Die Direktion des Schülerchores involvierte aber auch seine Ausbildung und so bestand von 
Anfang an eine Personalunion zwischen dem Dirigenten der Kirchenmusik und dem 
Gesanglehrer an derjenigen Schule, die den Chor für die Gottesdienste stellte. Da nun 
andrerseits die Schulen nicht reich genug waren, um sich einen speziellen Gesanglehrer halten 
zu können, so war es nur natürlich, daß der Kantor auch andre Unterrichtsfächer mit 
übernehmen mußte. 

Man sieht also: der Berliner Kantor in vergangenen Jahrhunderten war eine stark in Anspruch 
genommene Person, von der man die heterogensten Dinge verlangte; er mußte Vorsänger, 
Kapellmeister, Gesang- und wissenschaftlicher oder Elementarschullehrer sein; überdies war 
stets eine gewisse Kenntnis und Übung des Orgelspiels obligatorisch, wenn nicht gar, wie an 
allen kleineren Kirchen, Kantor und Organist überhaupt ein und dieselbe Person waren. 
Schließlich gehörte auch das Singen bei Hochzeiten und Beerdigungen zu des Kantors 
Obliegenheiten, wenn auch allerdings gegen das Ende des 18. Jahrhunderts hin gerade diese 
Tätigkeit infolge geringerer Nachfrage bedeutend zurücktrat. 

Die Nachteile einer derartigen Ämterhäufung liegen auf der Hand. Einmal die 
außerordentliche Arbeitsüberlastung des [folgt S. 142] Kantors, der seine Zeit zwischen 
Kirche, Schule, Straße und Haus teilen und fast stets noch einige Stunden für Privatunterricht 
reservieren mußte. Notwendigerweise kam dabei manche Berufsverpflichtung zu kurz. Dann 
auch die Erschütterung, die das Ansehen des Kapellmeisters untergraben mußte, wenn er sich 
zu niederen Dienstleistungen wie dem Vorsingen in der Kirche und auf dem Kirchhof 
hergeben mußte. 

Endlich war es schwer, wenn nicht unmöglich, bei Besetzung der Kantorenstellen 
Persönlichkeiten ausfindig zu machen, die in gleicher Weise den Ansprüchen genügten, die 
man billigerweise an einen Musiker sowohl wie an einen Lehrer zu stellen berechtigt war. 
Beinahe immer wird man in der Zwangslage gewesen sein, bei der Anstellung nach der einen 
oder der andren Seite hin Konzessionen zu machen. Dabei war denn gewöhnlich die Musik 
der leidende Teil; man kann es daran sehen, daß die Kantoren fast durchgängig Theologen 
und Schullehrer sind und die Musik nur nebenbei als Dilettanten betrieben haben; auch die 
Einnahmen aus der Schultätigkeit waren bei den Berliner Kantoren größer als diejenigen aus 
der musikalischen Wirksamkeit, eine Verschiedenheit, die natürlich den Ansprüchen 
entsprach, die man an die eine wie die andre stellte. 

So hatte die Kirchenmusik allmählich ein Niveau erreicht, das bedenklich unter demjenigen 
stand, das sie in der Mitte des 17. Jahrhunderts innegehabt hatte, als Männer wie Johann 


Crüger und Johann Georg Ebeling das Nicolaikantorat versahen. Hand in Hand mit dem 
Aufblühen der Musikkritik in Berlin während der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts rückte 
die klare Erkenntnis des mißlichen Zustandes, in den unsre kirchenmusikalischen Verhältnisse 
geraten waren, in den Vordergrund, und allerhand Vorschläge, wie den Übelständen 
abzuhelfen sei, wurden präsentiert und diskutiert. 

Der am tiefsten in den Organismus des alten städtischen Musikwesens eindringende war die 
Abschaffung der alten Kantorate und ihre Ersetzung durch ein Musikdirektorat und 
untergeordnete Vorsängerstellen. 

Eine durchgreifende Ummodelung des ganzen Betriebes [folgt S. 143] war auf einen Schlag 
nicht durchzuführen. Vorläufig war nur das Petrikantorat erledigt, während die übrigen noch 
besetzt waren. Der Nicolaikantor Jacob Ditmar d. J. war zwar todkrank, doch konnte die 
Stelle nicht vor seinem Ableben eingezogen werden. 

Immerhin wurde ein bedeutender Schritt in der bezeichneten Richtung getan. Der Organist 
J. G. G. Lehmann, Ditmars Kollege an St. Nicolai, trug sich dem Magistrat als Musikdirektor 
an; er wollte in der Petri- und in der Nicolaikirche geistliche Musikaufführungen großen Stils 
veranstalten und die Singechöre des Berlinischen und des Köllnischen Gymnasiums 
überwachen und dirigieren; das Anstimmen der Lieder beim Gottesdienst sollte indessen 
Schülern übertragen werden. 

Der Magistrat ging bereitwillig auf Lehmanns Gesuch ein, da ja die Frage des 
Musikdirektorats sowieso in der Luft lag. Man wollte die Dinge in der Weise ordnen, daß die 
Lehrerstelle Buchholzens am Köllnischen Gymnasium durch den Lehrer Ritter ersetzt würde, 
und daß für das Vorsängeramt an der Petrikirche ein Schüler mit 50 Taler jährlichem Gehalt 
angestellt würde; Lehmann aber sollte als Musikdirektor ein Jahresgehalt von 300 Talern 
erhalten. 

Am 24. November 1778 wurde Lehmann zum Musikdirektor an der Petri- und Nicolaikirche 
angestellt. Die Instruktion, die ihm ausgefertigt wurde, behandelt im wesentlichen die 
Übungen des Chors, die Disziplin der Schüler, die Heranbildung von Präfekten und 
Adjunkten, die Verteilung der Chor- und Leichengelder; als Entschädigung für die 
Musikaufführungen, die er in den beiden Kirchen veranstalten sollte, standen ihm die kleinen 
Emolumente aus dem Verkauf der Texte zu. Die Instruktion folgt hier in extenso. 

 

Instruktion für den Organisten Lehmann als Oberaufseher der 
Chöre. 

Zur Pflicht des Herrn Chor-Aufsehers Lehmann gehöret überhaupt alles dasjenige, was einem 
bisherigen Cantor in Ab[folgt S. 144]sicht auf die Chöre obgelegen hat; Es betreffe Uebung 
derselben im Singen, oder Regulirung und Vertheilung der Chorschüler zu gewissen 
Districten und Parochien der Stadt, dahin sie gewidmet seyn sollen, oder die Vertheilung des 
eingesammelteen Chor-Geldes. Was nun 

1. Die musikalischen Übungen zur Bildung guter Sänger betrifft; So wird dießfalls zwar alles 
der Rechtschaffenheit und Wißenschaft des Unterweisenden ledigl. überlaßen, ohne Ihm 
deshalb besondre Vorschriften zu ertheilen. Es wird hiemit doch aber festgesetzt, daß in jeder 
Woche wenigstens vier Singestunden zu halten sind; indem in selbigen so wol die geübteren 
im Singen von den Anfängern in der Singe-Kunst abzusondern, als auch zuweilen wieder alle 
Chorschüler zusammen in demjenigen, so sie öffentl. abzusingen haben, zu üben sind. Wobey 
die Schüler auch dahin besonders mit angeführt werden müssen, daß sie die Choräle beym 
öffentl. Gottesdienste in allen 4 Stimmen, wie sie der Organiste spielt, mitsingen; als welches 
sie auch zu beobachten haben, wenn vor den Häusern Choräle zu singen von ihnen verlangt 
wird. 

2. Bey den Singestunden ist ein besonderes Verzeichniß zu halten, in welches die etwa 
ausbleibenden oder unfolgsame und unfleißige Schüler zu bemerken sind; damit sie dHEn. 
Directori Gymnasii daraus am Ende jeder Woche bekannt, und durch deßen Beystand alle 


Unordnung dießfalls abgestellet, auch die keine Erinnerung achtende Schüler durch 
Entziehung derer den Choristen zum Besten gewidmeten Wolthaten, oder sonst bestrafet 
werden können. 

3. Vor allen Dingen hat sich Director der Chöre um Erlangung geschickter Praefecten und 
Adjuncten bey den Chören zu bemühen; auch in der Folge fähige Schüler hiezu zu 
praepariren. Diesen Chor-Praefectis ist auf das ernstlichste einzubinden, daß sie bey 
Beobachtung erforderlicher Ordnung im Chorsingen gleichwol den übrigen Mitschülern nicht 
grob noch weniger hart und mit Schlägen begegnen; sondern selbige, bey kleinen Fehlern, mit 
Glimpf zu rechte weisen; und, wenn grobe Fehler begangen werden, solches Thun zur 
Remedur und Er[folgt S. 145]bittung allenfalls nöthigen Beystandes vom Herren Directore 
Gymnasii, anzeigen. 

4. Wie denn auch allen Choristen nachdrücklich aufzugeben ist, daß sie beym Singen auf 
öffentl. Straßen vernünftig und gesittet sich betragen, nicht blöken und schreyen, sondern mit 
Anstand und Unterrichtsmäßig singen; damit diejenige, welche vor ihren Häusern singen 
laßen, durch unanständiges Betragen und Singen nicht bewogen werden, fernerhin sie nicht 
singen zu laßen; als wodurch die Einsammlung des Chorgelds vermindert werden, mithin die 
Chorschüler sich selbst dadurch Schaden zufügen würden. 

5. Sonst wird seiner, des Oberaufsehers der Chöre, Wahl überlaßen, zu welchem Chore er 
diesen oder jenen Schüler vertheilen will; auch welcher von den Schülern am tüchtigsten sey 
das Vorsänger Ammt beym öffentl. Gottesdienste zu versehen; wobey aber auch ohne alle 
Partheylichk. und mit Rücksicht auf des auszuwählenden gute Sitten zu verfahren, übrigens, 
wenn eine Veränderung mit solchem Vorsänger vorfällt, solches dem Magistrat gehörig 
anzuzeigen hat, damit dieser, wegen des dem Vorsänger jährl. zu reichenden Douceurs, 
dießfalls und nach den veränderten Umständen den Rendanten der Schul-Casse die erforderl. 
Ordre zur Auszahlung geben könne. 

6. Ferner hat Er bey der, nach bisheriger Observanz vorzunehmenden Vertheilung der 
eingesammleten Chorgelder mit Gewißenhaftigkeit und unpartheyisch für jeden Schüler das 
ihm gebührende dergestalt zu bestimmen, daß diejenigen, die es verdienen, Geschick Lust und 
Eifer zur Musik bezeigen, und für andere sich herfürthun, auch vorzügliche Antheil vor 
andere aus dem Chorgelde erlangen. 

7. Wenn Leichen vorfallen, wo am Tage des Begräbnißes vorm Sterbehause Lieder vor der 
Thüre zu singen verlangt wird, hat Er auf dießfalls geschehene Anzeige, al es hierunter 
nöthige, wie vormals die Cantores, zu reguliren, und den Praefect des Chors gehörig zu 
instruiren, damit alles in erforderl. Ordnung geschehe. Was dafür vom Sterbehause bezahlt 
wird, wird zur Hälfte an die Chorcaße der bisherigen Gewohnheit nach, abge[folgt S. 
146]liefert. Die andere Hälfte soll ihm, oder wenn ein Schulherr bey diesem Singen mit 
zugegen seyn muß, diesem letzteren als ein Douceur zufallen. 

8. Da übrigens vom Magistrat beschloßen worden, daß hinkünftig und sobald die Umstände es 
verstatten werden, auch noch ein besonderer Music-Director in hiesigen Residentzien 
angesetzet werden soll, der in allen unter des Magistrats Patronat stehenden Kirchen, die 
Musiken zu besorgen haben wird: So hat Er mit selbigen demnächst sich gehörig zu 
verstehen, denselben in allem, was der Sänger wegen erforderl. ist, bestens zu unterstützen, 
und mittelst fried- und freundschaftlichen Betragens und durch vereinbarte Kräfte dahin 
mitzuarbeiten, damit der beabsichtete Endzweck die Kirchen Musiken allhier auf einen 
beßeren und der gottesdienstl. Andacht mehr angemeßenen Fuß zu bringen, bestmöglichst 
erreicht werden möge. 

Bis dahin aber, da ein solcher Music-Director noch nicht angesetzt seyn wird, bleibt ihm frey 
in der Nicolai- und Petri Kirche wechselsweise an gewißen, seiner Auswahl überlaßenen 
Sonnoder Festtagen eine, jedoch nicht zu lange Music aufzuführen; Wofür Er denn auch, so 
lange kein Music-Director vorhanden, die kleine Emolumente von den Music-Texten zu 
genießen hat. 


1) MA, Publiquen-Protokolle 1701, 3. VI. – Beilage 152. 

 Berlin den 28ten Novembr. 1778. 

 P. B. u. Rath hies. Residentzien 

 Philippi Diterich Ransleben Wackenroder. 

 

Das erhoffte Resultat blieb aus. Wo bisher zwei Kantoren sich um die Ausbildung der 
Schulchöre bemüht hatten, mußte jetzt ein Mann seine Kräfte zersplittern und das Meiste 
seinen Adjunkten überlassen, die als ältere Schüler immerhin keine besondere Autorität bei 
den Jüngeren genossen und schließlich über keine große Vorbildung und Erfahrung verfügten. 

Auch mit den jugendlichen Vorsängern beim Gottesdienst machte man in Berlin keine guten 
Erfahrungen. Zum Teil besaßen sie weder den genügenden sittlichen Ernst noch die stetige 
Ausdauer, die von demjenigen verlangt werden mußte, der der singenden Gemeinde als 
Führer dienen sollte. Der junge [folgt S. 147] Mann, der vielleicht in kurzem die Universität 
beziehen wollte, hatte an der kärglichen Stelle mit ihren 50 Talern Jahresgehalt eben nicht das 
Lebensinteresse, das der alte Kantor an ihr hatte, der sich um seine Familie bis zu seinem 
Tode durch sie ernähren mußte. Der gewünschte Erfolg wäre nur dann zu erzielen gewesen, 
wenn für jeden der Chöre ein spezieller gut ausgebildeter und erfahrener Gesanglehrer und für 
den Gottesdienst ein reifer Mann als Vorsänger angenommen worden wäre. Dazu aber hätte 
es vor allem einiger hundert Taler bedurft, und diese würde der Magistrat nicht haben 
aufbringen können. 

Zu alledem aber kam als Hauptübel die äußerste Entartung, der die Schulchöre selbst 
anheimgefallen waren. 

Ursprünglich sind die Lateinschulen im engsten Zusammenhang mit den Kirchen gewesen, ja, 
man kann sagen, daß ein großer Teil dieser Schulen als Kirchenchöre mit Alumnat ins Leben 
gerufen worden sind. In Berlin bietet zum Beispiel noch in neuerer Zeit die Schule in der 
Königstadt einen Beleg dafür. Sie entstand dadurch, daß die Mehrzahl der Berliner 
Chorschüler sich weigerte, die Leichen nach dem neuen Kirchhof vor dem Königstor zu 
begleiten und höchstens besonders arme und schlechtgekleidete Knaben sich noch einfanden. 
Aus diesem Grunde erklärte am 3. Juni 1701 der St. Georgenprediger Lisius die Errichtung 
einer Schule in der Nähe des Kirchhofs für unumgänglich notwendig,1) und so entstand die 
Schule zu dem ausgesprochenen Zweck, Sänger für den Dienst in Kirche und Kirchhof zu 
stellen. Freilich entfernten sich die Schulen rasch von ihrem eigentlichen Zweck; es konnte 
nicht ausbleiben, daß mit dem wachsenden Bildungsbedürfnis eine Menge Knaben den 
Eintritt in die Schulen suchte, die weder Lust noch Stimme hatten, dem Chor anzugehören. 

So verschob sich allmählich das Gesamtbild der Schulen. Die Mitgliedschaft des Chores, das 
Singen in der Kirche, auf dem Kirchhof, in Straße und Haus forderte bedeutende Opfer an 
Zeit und Kraft, und die geringen Einnahmen der Chorkasse [folgt S. 148] machten nur 
wenigen die Chorangehörigkeit wünschenswert, zumal der Singschüler im Gegensatz zu 
andren Städten das volle Schulgeld wie jeder, der nicht singen brauchte, zu zahlen hatte. Zwar 
suchte man durch allerhand Legate für Sänger die Aufnahme in den Chor erstrebenswert zu 
machen, doch wurden bald auf der andern Seite Stipendien für Nichtchorschüler von solchen 
Leuten gestiftet, die im Chorsingen eine starke Abhaltung von den Studien und eine 
Gefährdung des Charakters sahen. Denn mit der sittlichen Qualität der Berliner Chorschüler 
stand es nicht zum besten, da naturgemäß die besseren und strebsameren Elemente einem 
Zwange aus dem Wege gingen, der sie von ihren eigentlichen Arbeiten fernhielt. Aus diesen 
Gründen gingen die Schulchöre an Quantität und Qualität ständig zurück. Vielfach half man 
sich dadurch, daß man junge Leute von außerhalb verschrieb, denen man natürlich besondere 
Vergünstigungen zugestehen mußte. Die unmittelbare Folge aber war, daß sich der 
Zusammenhang mit dem Gymnasium immer mehr löste. Zuerst fingen die Präfekten an, den 
Unterricht zu quittieren, da ihnen der Chordienst den größten Teil ihrer Zeit fortnahm und sie 


1) KAM, Generalakten No. 18. Fol. 50. 

1) Fol. 97. 

2) J. Ch. Müller & G. G. Küster, Altes und Neues Berlin, II, 966. 

1) Martini Crvsii, Graecae et latinae lingvae, cvm oratoria, in acad. Tybing. Professoris, Annalivm Svevicorum 
Dodecas tertia usw., Francoforti M. D. XCVI. 

auch als Schüler nicht die gehörige Autorität zu besitzen vermeinten, im übrigen wohl auch 
keine überstarke Neigung zu den Schulstunden verspürten. Dann mußte man sich dazu 
entschließen, um nur überhaupt ein Chorstück herausbringen zu können, bedürftige Leute als 
Choristen zu mieten, die mit der Schule als solcher nichts zu tun hatten. So bestand 1798 der 
Friedrichwerdersche Chor ausschließlich aus Handwerkern;1) von Disziplin war dabei 
natürlich keine Rede, da die Sänger außer dem Musikdirektor, der nur die höchste 
musikalische Instanz repräsentierte, nur dem Präfekten, vor dem sie als Schüler keinen 
Respekt hatten, nicht aber dem Rektor des Werderschen Gymnasiums unterstanden. Man wird 
sich danach bequem ein Bild machen können, in welchem Zustand sich der Kirchengesang in 
Berlin zu Ausgang des 18. Jahrhunderts befand. 

[folgt S. 149] 

Mit diesem Material hätte auch der tüchtigste und geschickteste Musikdirektor nichts 
beginnen können. Hier liegt wohl auch der Grund, warum Zelter, nachdem er im Jahre 1816 
die ihm vom Magistrat angebotene Nachfolge Lehmanns bereitwilligst angenommen hatte, 
sich schon im nächsten Jahre stillschweigend davon zurückgezogen und dem jungen Eduard 
Grell das Feld überlassen hatte.1) Der tatkräftige Mann, der doch als Faschs Nachfolger an der 
Spitze der Singakademie und als Gründer der Berliner Liedertafel seine Qualifikation zum 
Chormeister auch unter den schwersten Verhältnissen glänzend bewiesen hat, wußte wohl, 
daß hier Oleum et Opera verloren sei. 

 

–– 

 

 

BIOGRAPHISCHES. 

 

DIE NICOLAIKIRCHE. 

 

KANTOREN. 

Über die ersten Nicolaikantoren schweigen die Akten zwar vollständig, doch läßt sich 
immerhin auf andrem Wege einiges über sie ermitteln. 

Einige von ihnen nennt Küster, leider aber nicht in den Kapiteln, welche die Kirchen 
behandeln, sondern in dem Abschnitt über das Berlinische Gymnasium, an dem die Nicolai- 
und Marienkantoren als Lehrer wirkten, ohne in den meisten Fällen hinzuzufügen, welcher 
der beiden Kirchen die betreffenden Kantoren angehörten. Fünf davon sind ihrer 
Zugehörigkeit nach zweifelhaft: 

 MARTIN CRUSIUS, 

 JOHANNES ZEISNER (ZEISLERUS), 

 NICOLAUS MAUER, 

 PETRUS LOTH und 

 LAURETIUS SIMON.2) 

[folgt S. 150] 

MARTIN CRUSIUS, der von Küster an erster Stelle genannt wird, ist angeblich der Vater des 
Tübinger Professors gleichen Namens, der besonders als Verfasser der Annales Suevicorum1) 
bekannt ist. Der Sohn beschreibt die bunten Schicksale seiner Eltern im Schmalkaldischen 
Krieg (1546 bis 1547) sehr ausführlich in einer griechisch und lateinisch abgefaßten 
Abhandlung, die Marquardus Freherus in den dritten Band seiner Rervm Germanicarvm 


2) P. 495 ff. 

3) P. 691. 

4) Vgl. S. 

1) Hymns Ancient and Modern NN. 219 u. 379. 

2) Johann Crügers Choral-Melodien. Berlin 1835. 

3) Leipzig 1843–1847. 

4) Leipzig 1855, Bd. I, S. 622 ff. 

5) Berlin 1856, S. 14 ff. 

Scriptores aufgenommen hat, mit dem Titel „Martini Crvsii de parentvm pericvlis, qvae 
tempore Smalcaldici belli experti svnt circa annvm M.D.XLVI.“ Außerdem macht er in den 
Schwäbischen Annalen an einer Stelle eine Angabe über den Tod seines Vaters, der am 7. 
März 1554 eintrat;2) an einer andren Stelle erfahren wir, daß der deutsche Familienname 
Krauss gewesen ist. Das Wichtigste aber, die Tatsache, daß Crusius d. Ä. Kantor am 
Berlinischen Gymnasium gewesen ist, geht aus diesen Büchern trotz Küsters Zitat nicht 
hervor, und da anderwärts von jenem nicht die Rede ist, so müssen wir Küster die 
Verantwortung für seine Behauptung überlassen. 

Die Amtsdauer der übrigen vier Kantoren zweifelhafter Zugehörigkeit ist gleichfalls nicht 
genau festzulegen, doch wird von Mauer im Jahre 1581, von Zeisner 1563 und von Loth 1606 
berichtet. 

Von den sicheren Nicolaikantoren ist der früheste LEONHARDUS CAMERARIUS, ein 
Bayer von Geburt, der als „argutus Cantor, Musicus insignis com theoricus, tum practicus et 
poeticus, Cantor superior templi Nicolaitanus“ bezeichnet wird3) und jedenfalls mit dem von 
Eitner zitierten Motettenkomponisten LEONHARD CAMERER identisch ist. Er wird im 
Jahre 1584 erwähnt. Im gleichen Jahre wird GEORG KNOSPEL oder GNOSPEL als 
Baccalaureus Nicolaitanus genannt.4) Er war aus Zielenzig in der Mark gebürtig und [folgt S. 
151] später vermutlich in Mittenwalde ansässig, da sich seine Söhne Mittenwaldenses nennen. 

Sein Nachfolger war wohl ANDREAS FISCHER, der 4 Jahre später genannt wird. 

Genauere Daten sind für diese Kantoren unmöglich. Auf sicheren Boden kommen wir erst mit 
JOHANN CRÜGER, dem gewaltigen Nicolaikantor und bedeutendsten Berliner Kantor 
überhaupt. 

Die allgemeine musikalische und hymnologische Bedeutung des Meisters ist von den 
Zeitgenossen und, nachdem etwa hundert Jahre lang sein Name vergessen war, seit den 
dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts auch von den Neueren zur Genüge gewürdigt 
worden. Schon sein Amtsgenosse Heinzelmann, der Rektor des Grauen Klosters, nannte ihn 
„non Praecentor tantum sed Phonascus, et formandarum ex basso generali vocum Magister, 
qui cum reliquis Germanis Musicae aquilis successu temporis egregiis additamentis 
divinissimam hanc scientiam locupletavit“. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts geriet 
sein Name in Vergessenheit, seine Lieder aber, wie „Jesus meine Zuversicht“, „Nun danket 
alle Gott“ und „Schmücke dich, meine Seele“ blieben ein unveräußerlicher Besitz nicht nur 
des evangelischen, sondern selbst des katholischen Deutschland. Ja die englische Kirche sogar 
singt „Now thank we all our God“ und „Hail to the Lord’s Anointed“.1) In den dreißiger 
Jahren des 19. Jahrhunderts erinnerte E. C. G. Langbecker2) an den Schöpfer dieser Werke; 
später widmet ihm C. v. Winterfeld im „Evangelischen Kirchengesang“3) und F. A. Cunz4) in 
seiner Geschichte des deutschen Kirchenliedes längere Ausführungen, und im folgenden Jahre 
wird ihm J. F. Bachmann in seinem hymnologischen Beitrag „Zur Geschichte der Berliner 
Gesangbücher“ gerecht.5) Im letzten Menschenalter hat sich besonders die 
musikgeschichtliche Forschung mit dem Meister beschäftigt und sein Lebenswerk [folgt S. 
152] zu uneingeschränkter Anerkennung gebracht. Der Prediger, der Hymnologe und der 
Musikhistoriker haben ihr Wort gesprochen. Unsre Sache ist es, uns zu vergegenwärtigen, 
was Crüger für Berlin zu bedeuten hat. 

Crügers erste Tat war das Gesangbuch von 1640. In den furchtbaren Zeiten des 
Dreißigjährigen Krieges, in dem schwersten Jahre 1640 selbst, in dem Not und Elend aufs 


höchste gestiegen waren, in dem die ausgehungerte Bevölkerung der von Feindes- und 
Freundestruppen bis aufs Blut gepeinigten Residenzstädte drauf und dran war, auszuwandern 
und Heimat und Besitz im Stich zu lassen, in eben diesem Jahre schenkte Crüger dem Volke 
das erste lutherische Gesangbuch, die erste für Berlin bestimmte Sammlung der besten und 
kraftvollsten geistlichen Lieder seiner Zeit, vor allem seiner eigenen. Wie manchem Manne, 
den das geschriebene und gesprochene Wort nicht über die Sorgen des Tages hinwegtrösten 
konnte, mögen die nun jedermann zugänglichen machtvollen Weisen eine Erhebung und ein 
Stab in jener Tränenzeit gewesen sein. Wo geistlicher und weltlicher Zuspruch versagten, wo 
kirchliche und philosophische Schriften nicht mehr zu stützen vermochten, da wurde das 
lebendige erhaben-einfältige Lied ein Pfeiler, an den der Gehetzte sich anklammerte, ein 
Anker, der den Schiffbrüchigen festhielt. 

Es war für Berlin von unschätzbarem Werte, daß ein Mann wie Crüger in einflußreicher Stelle 
an der ersten und größten Pfarrkirche der Stadt wirkte. Ein Musiker von eigener, starker 
Produktivität und mit der Fähigkeit begabt, auch aus den musikalischen Erzeugnissen der 
Zeitgenossen das Beste zu erkennen und uneigennützig zu veröffentlichen, sowie unter den 
Werken der Vorzeit pietätvoll zu wählen und das Überkommene im Sinne der Gegenwart 
umzugestalten und den Bedürfnissen der Lebenden anzupassen; dazu ein Mann von 
gediegener klassischer und theologischer Bildung, der das Wissen seiner Zeit beherrschte. Ein 
solcher Mann brauchte nur eine Stelle, die in gewissem Sinne exoterisch war, wie das erste 
Berlinische Kantorat, um ein Apostel wahrhaft edler, fördernder Musik[folgt S. 153]pflege zu 
werden. Es möge nur auf eines hingewiesen sein. Vier Jahre nach Crügers Tod erschien die 
XII. Ausgabe der „Praxis Pietatis Melica“ mit einem Anhang: 

Fünff und Sechtzig / Geistreiche / Epistolische Lieder / Auf alle Sonn- und die fürnehm- / 
sten Festtage durch das gantze Jahr / Mit besondern Melodien herauß- / gegäben / von 
Jacob Hintzen, Bernoa-Marchico, Musico / Instrumentali bey der Churfürstl. 
Brandenb./ Residentz und Veste / Berlin. // Auff / Recommendation Herrn Johannis 
Crügeri Sel. und / Begehren des Auctoris, an dessen Gesangbuche mit beyfüget, / nebst 
einem ordentlichen Register. // CANTUS & BASIS. // Berlin, / Gedruckt und verleget von 
Christoff Runge, Anno 1666. // 4. 

Auf der Rückseite des Titels steht der Vermerk: 

„Günstiger Leser. Dieses Werck kömmet nicht allein anitzo mit 4. Vocal-Stimmen heraus, 
sondern es sollen auch künfftig noch 3. Instrumental-Stimmen, sowol auch zu des Seligen 
Herrn Johannis Crügeri Gesangbuche, weil seine Manuscripta dazu noch fürhanden, mit 
folgen. C. R.“ 

Darüber liest man eine lateinische Lobode „Exclamatio ad Authorem D. Jacobum Hintzium, 
Musicum Peritissimum et Amicum Singularem.“ 

Die in Aussicht gestellte Ausgabe der Epistellieder für Instrumente erschien 30 Jahre später in 
andrem Verlag unter dem Titel: 

„Martini Opitzens, des berühmten Uhrhebers der reinen Teutschen Tichtkunst Epistolische 
Lieder mit 1, 2, 3 oder 4 Vocal-Stimmen und 2 oder mehr Instrumenten nach Belieben, 
sammt dem General-Bass, Auf mancherley Art, sowohl in den Kirchen und Privat-Häusern 
zu musiciren, als auch von denen musicis instrumentalibus zum Abblasen zu gebrauchen, 
Sammt einer Zugabe von dreyen Concerten componiret Und Gott zu Ehren [folgt S. 154] 
ans Licht gegeben von Jacob Hintzen, musico instrumentali der Stadt Berlin. Dreßden und 
Leipzig, Verlegts Joh. Christoph Mieth und Johann Christoph Zimmermann, druckts 
Johann Riedel, Churfl. S. Hoff-Buchdr. 1695.“ 

Die Ausgabe bietet einen klaren Beleg für die befruchtende Einwirkung, die Crüger auf seine 
Zeitgenossen noch weit über seinen Tod hinaus ausübte. Der Berliner Stadtpfeifer Hintze 
erhält die unmittelbare Anregung, seine Produktion in den Dienst des Kirchenliedes zu 
stellen; Crüger wünscht, daß Hintzes Sammlung seiner eigenen angehängt werde und – vor 
allem – der Choral wird den Intentionen Crügers gemäß und zum Teil nach seinen 


1) H. Gehrmann, Johann Gottfried Walther als Theoretiker. Vierteljahrsschr. f. Musikw. VII, 1891. S. 481. 

nachgelassenen Manuskripten für Instrumente zwei- und mehrstimmig ausgesetzt und 
ausdrücklich für den Gebrauch in Kirche und Privathaus und für das Abblasen auf dem Turme 
bestimmt. Man sieht, die Bestrebungen des 17. Jahrhunderts, die Kirchen- und Hausmusik, 
die Straßen- und Turmmusik in Berlin zu veredeln und in den Dienst höherer Kulturaufgaben 
zu stellen, gehen letzten Endes von Johann Crüger aus. Die Blüte, die die Berliner 
Stadtpfeiferei in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts erlebte, ist im ganzen sein Werk. 

Aber auch an dem herrlichen Emporblühen der geistlichen Poesie wird man ihm einigen 
Anteil nicht absprechen können. Nicht umsonst kann der größte Liederdichter Paul Gerhard 
eine Reihe von Jahren als Diakonus neben Crüger an derselben Kirche gewirkt haben, nicht 
umsonst hat er die besten Vertonungen geistlicher Dichtung unter der Leitung Crügers 
dauernd gehört; es muß als eine besonders glückliche Fügung betrachtet werden, daß die 
bedeutendsten Vertreter zweier Kunstgattungen, die sich zu ergänzen bestimmt waren, im 
engsten beruflichen Zusammenleben jahrelang nebeneinander schaffen durften und ihre 
künstlerischen Erfahrungen austauschen konnten. 

Die andre Seite der Crügerschen Bedeutung liegt in seiner Wirksamkeit als Lehrer. Seine 
„Synopsis Musica“, zuerst 1624 [folgt S. 155] in Berlin erschienen und später wiederholt 
aufgelegt, ist zwar nicht durchweg Original, sondern zum großen Teil aus Lippius, Calvisius, 
Walliser, Praetorius und Sweelinck geschöpft, sie ist aber durch die Verschmelzung der 
Lehren dieser Männer ein durchaus selbständiges Werk geworden, das „durch Einfügung 
einer elementaren Lehre den Wert einer ersten, umfassenden Kompositionslehre des 17. 
Jahrhunderts erhält“ und überhaupt „das erste Unterrichtsbuch ist, welches auf harmonischer 
Grundlage beruht“.1) Das Moderne in Crügers Theorie ist das Zurückdrängen des 
Kontrapunktes zugunsten des harmonischen Prinzips. Ein Musiker, der so eingehend über die 
Grundlagen und über das Wesen seiner Kunst nachdachte und der so zielbewußt seine 
Gedanken zum Ausdruck brachte, muß auch als praktischer Pädagoge durch seine moderne 
und streng sachliche, von der Spekulation früherer Theoretiker freie Methode, wie sie in 
seinen Schriften zutage tritt, außerordentlich fruchtbar gewirkt haben. Man wird nicht mit 
Unrecht voraussetzen können, daß die höchste Blüte des Schul- und Kirchengesanges mit der 
Amtszeit Crügers zusammenfällt; schon im 18. Jahrhundert wird wieder und wieder über den 
Verfall der Schulchöre geklagt. 

Es muß eine musikalisch hohe Zeit damals in Berlin gewesen sein, als an der ersten 
Pfarrkirche drei Männer vom Range Crügers, Gerhards und Hintzes zusammenwirkten. Nie 
wieder in glücklicheren Zeiten hat die Sonne der Berliner Musikkultur so hell gestrahlt, wie 
an dem Morgen, da sie aus der Nacht des Dreißigjährigen Krieges aufging. – 

Über sein Leben sind wir an dieser Stelle einen kurzen Bericht schuldig, obgleich wir nicht in 
der Lage sind, darüber etwas Neues beizubringen, da weder im Magistratsarchiv noch bei den 
Akten der Propstei Dokumente über die Nicolaikantoren erhalten sind. Eine ausführlichere 
Biographie bietet Langbecker in seiner bereits erwähnten Schrift. 

[folgt S. 156] 

Johann Crüger ist am 9. April 1598 in Groß-Breese bei Guben geboren. Er studierte auf 
vielerlei Lehranstalten: bis zu seinem 15. Lebensjahre in der Schule seines Dorfes, dann in 
Sorau und Breslau, in Olmütz auf dem Jesuitenkollegium, in Regensburg und andren 
Reichsstädten, Preßburg in Ungarn, Freiberg im Meißenschen und 1615 in Berlin. Hier blieb 
er für diesmal nur ein Jahr als Informator im Hause des Kurfürstlichen Hauptmanns Christoph 
von Blumenthal auf Amt Mühlenhof. Seine weitere Schulwanderung führte ihn abermals nach 
Berlin, wo er neben seiner alten Stelle im Blumenthalschen Hause auch das Graue Kloster 
bezog, um sich für die Universität vorzubereiten. 1620 wanderte er dann als Studiosus 
Theologiae nach Wittenberg, bis ihn 1622 der Berliner Magistrat zurückberief, um ihm das 
Nicolaikantorat und die damit verbundene Lehrerstelle am Grauen Kloster zu übertragen. 


1) Langbecker, a. a. O. S. 3 ff. 

1) Neue Berlinische Monatsschrift 1809, S. 347 ff. 

1) III, 299. 

Sechs Jahre darauf heiratete er die Witwe des Berliner Ratsverwandten Christian 
Aschenbrenner, Marie Beling, Tochter eines Bernauischen Bürgermeisters. Am 3. August 
1628 fand die Hochzeit statt. Die Gattin und alle fünf Kinder, die sie ihm schenkte, gingen 
dem Manne in den Tod voran. Eine neue Ehe mit der erst 17jährigen Jungfrau Elisabeth 
Schmidt, der Tochter eines Berliner Gastwirts, wurde 1637 geschlossen und mit 14 Kindern 
gesegnet, die gleichfalls fast durchweg vor dem Vater starben. Nach langem, an trüben 
Erfahrungen und schweren Prüfungen reichen Leben verschied Crüger am 23. Februar 1662 
und wurde am 2. März in St. Nicolai begraben. Die Gruft ist heute nicht mehr mit Sicherheit 
zu bestimmen, doch ist uns ein wertvolleres Andenken an den großen Mann erhalten: sein 
Ölbildnis von der Hand des Schwiegersohnes Michael Konrad Hirt, das im Jahre nach dem 
Tode Crügers entstanden ist.1) 

Die Traditionen der Crügerschen Glanzzeit gingen nicht so bald verloren. Ihm folgte ein 
Mann im Amt, der fähig war, im Sinne seines Vorgängers zu walten und die Berliner [folgt S. 
157] Kirchenmusik auf der Höhe zu erhalten, auf die Crüger sie erhoben hatte. 

JOHANN GEORG EBELING ist um 1626 in Lüneburg geboren und am Johanneum in seiner 
Vaterstadt erzogen worden. Seine weiteren Lebensschicksale bis zur Berufung auf den Posten 
Crügers sind unbekannt. Doch hat es den Anschein, als ob er bereits frühzeitig nach Berlin 
gekommen sei. In der Vorrede zum Vierten Dutzend seiner Geistlichen Andachtslieder, das 
zwölf von außerhalb nach Berlin zugezogenen Damen gewidmet ist, bewillkommnet er sie in 
„unserm“ Berlin in einem Tone, den nur ein Ortskind oder wenigstens ein schon vor langem 
Eingewanderter anschlagen kann. Über Ebelings frühere Schicksale drängt sich die 
Vermutung auf, daß er gleich andren Berliner Kantoren in Wittenberg studiert habe. Unter der 
großen Anzahl derjenigen Personen nämlich, denen die Geistlichen Andachtslieder 
zugeeignet sind – jedes Dutzend wendet sich an andre – befindet sich nur ein einziger 
Nichtbrandenburger: Herr Michael Sennertus, Weitberühmter D. Medic: und Profess: P. der 
Universität Wittenberg. Mit glücklichem Humor widmet Ebeling gerade das Sechste Dutzend, 
das vorzugsweise von Tod und Sterben handelt, sechs Ärzten und vier Apothekern. Überhaupt 
spricht aus den temperamentvollen und fein ironisierenden Vorreden eine selbständige und 
freie Persönlichkeit. Charakteristisch ist z. B. seine leise Verspottung des Astrologen- und 
Mystizistentums, das sich über die drei Sechsen des Jahres 1666 hergemacht hatte, im 
Vorwort zum Fünften Dutzend. In Berlin selbst ist er leider nur sechs Jahre geblieben. Bereits 
1668 wurde er als Professor der griechischen Sprache und Poesie, als Musiklehrer und Kantor 
nach Stettin berufen; daselbst starb er 1676. 

Ebeling hat eine selbständige Bedeutung als geistlicher Liederkomponist. Seine Vertonung 
der Geistlichen Andachten Paul Gerhards gehört zu dem Besten, was auf dem Gebiet des 
protestantischen Kirchenliedes geschaffen worden ist. Nicolais1) [folgt S. 158] Feststellung, 
daß „die Melodieen simpel und ziemlich singbar, meist in nahe aneinander liegenden 
Intervallen fortschreitend, doch ohne sonderliche Kraft“ sind, wird man unterschreiben 
können. Doch ist sein Gesamturteil, dem eine solide musikgeschichtliche Grundlage fehlt, 
anfechtbar. Ein genaues Verzeichnis der verschiedenen Ausgaben dieser „Andachtenn“ und 
andrer Kompositionen findet man bei Eitner.1) Ein theoretisches Werk „Archaeologiae 
Orphicae sive antiquitates musicae“ ist erst in seiner Stettiner Zeit 1675 entstanden. 

Ebelings Nachfolger wurde HERMANN KOCH. 

Hermann Koch ist ein Ostfriese gewesen. Er wurde am 3. Oktober 1638 zu Jever als Sohn des 
Weißbäckers Gerhard Koch und seiner Frau Wemme Silkenstedt geboren. Auch die 
Großeltern und Urahnen sind bekannt: erstere der Chirurgus Gerhard Koch in Jever und Frau 
Thom Eversen, Tochter eines Gräflich Oldenburgischen Bau- und Mühlenmeisters, letztere 
der Gräfliche Mundkoch Johann Koch und Frau Johanna Eversen. Die Grundlagen seiner 


1) Philipp Jacob Spener, Leichpredigten, Bd. VIII, p. 328. 

1) C. M. Plümicke, Entwurf einer Theatergeschichte von Berlin. Berlin und Stettin 1781. S. 51/52. 

Bildung erhielt Koch in der Schule seiner Heimatstadt; mit 16 Jahren wollte er auf dem 
Hamburger Gymnasium weiterstudieren, wurde aber wegen Platzmangels abgewiesen und 
begab sich nach Wismar. Nach fünfjährigem Aufenthalt wendete er sich nach Hildesheim und 
studierte daselbst auf dem lutherischen Gymnasium ein halbes, und auf dem Jesuitenkolleg 
ein ganzes Jahr. Nach vergeblichen Bemühungen, in Bremen und Minden unterzukommen, 
trat er in Köln a. Rh. wieder bei den Jesuiten ein, bis ihn der Vater, der damit aus 
begreiflichen Ursachen nicht einverstanden war, zurückforderte und auf das Berlinische 
Gymnasium brachte. Fünf Jahre brachte er hier zu, die nicht nur seine Vorbildung für die 
Universität zum Abschluß brachten, sondern auch den Grund zu seinem späteren Ruhm als 
Musiker, Sänger und Musiklehrer legten. Zu seinen Schülern zählten u. a., die Töchter der 
Exzellenz Raban v. Canstein während dreier Jahre. Auch in Leipzig, wo er an der Universität 
„studia humaniora et [folgt S. 159] exercitia oratoria“ trieb, setzte er seine Musiklektionen 
fort und machte sich einen so guten Namen, daß ihn der Magistrat von Berlin nach Ebelings 
Tode 1668 zum Nicolaikantorat berief. Im nächsten Jahre heiratete er die Witwe des 
Kurfürstlichen Mühlenscheiders Jacob Dahnies, Frau Marie Schadebrot. Als sie nach kaum 
einjähriger Ehe gestorben war, verheiratete er sich im Jahre darauf, 1771, zum zweiten Male 
mit der Tochter des Kurfürstlichen Hofsattlers Simon Söller, Jungfer Luise Söllerin. Auch 
diese Ehe wurde schon nach 7½ Jahren durch den Tod der Gattin getrennt. Von den 4 
Kindern, die sie ihm hinterließ, überlebten ihn nur zwei, ein Sohn Simon Hermann, ein 
Chirurgus, und eine Tochter Luise Margarete. Am 31. Januar erkrankte er zunächst leicht, ließ 
sich trotzdem nicht von der Wahrnehmung seiner Ämter abhalten, und starb am 5. Februar 
sanft und ruhig. Er hatte ein Alter von 58¼ Jahren erreicht und sein Kantorat 30 Jahre 
hindurch verwaltet. Er genoß im Kreise seiner Kollegen und seiner Gemeinde den ehrenvollen 
Ruf eines ehrerbietigen, kollegialischen, friedfertigen und freundlichen Mannes und eines 
verträglichen, aufrichtigen und redlichen Amtsbruders.1) Am 14. Februar wurde er in St. 
Nicolai beerdigt, bei welcher Gelegenheit ihm der Propst Spener, der berühmte Pietist, die 
Leichenrede hielt. Spener benutzt diesen Anlaß, um gegen die reine Instrumentalmusik in der 
Kirche zu Felde zu ziehen; nur als Begleitung des Gesanges habe sie eine Berechtigung. Er 
eifert gegen die Hüpf- und Tanzrhythmen und redet einer ernsten christlichen Gravität das 
Wort. Seine Ausführungen sehen wie eine pietistische Tendenzpredigt aus; machte man doch 
gerade den Pietisten den Vorwurf, daß sie das geistliche Lied durch den starken Gebrauch von 
dreiteiligen und punktierten Rhythmen verweltlicht und veräußerlicht hätten; die Pietisten 
fühlten sich nicht getroffen und nahmen gern eine Gelegenheit wahr, um ihrerseits gegen 
tänzerisches und galantes Wesen zu eifern und den gegen sie gerichteten Vorwurf an ihrem 
eigenen Widerwillen abprallen zu lassen. Ebenso spricht [folgt S. 160] der Prediger Andreas 
Schmid bei Christoph Körbers, des Stadtpfeifers, Beerdigung, und es ist nichts andres, wenn 
der gleichzeitige Friedrichwerdersche Kantor Martin Heinrich Fuhrmann, von dem später 
ausführlicher die Rede sein wird, hartnäckig das Theater befehdet, obgleich doch gerade die 
pietistische Musik in hohem Grade von Oper und Singspiel gezehrt hat. 

Von Kochschen Kompositionen ist uns leider nichts erhalten. Doch sind uns wenigstens dem 
Titel nach zwei Arbeiten bekannt. Am 3. Mai 1669 wurde auf dem Berliner Rathause ein 
großer Aktus dramaticus de judicio Capitis in Epaminondam durch den Subrektor Rosa 
aufgeführt. Hierzu sowie zu dem am 6. Februar 1671 dargestellten Schauspiel „Der tapfere 
und siegreiche Alexander“ schrieb Koch die Musik.1) 

Ihm folgte im Amt sein Schwiegersohn JAKOB DITMAR der Ältere, der 1665 zu Polzin in 
Pommern geboren worden war und Luise Margarete Kochin geheiratet hatte. Am 30. März 
1697 fand in der Ratssitzung die Abstimmung über die Neubesetzung des Nicolaikantorats 
statt, nachdem vorher „so wol der Cantor zu Rathenow, als ein Studiosus namens Jacob 
Ditmar die Probe gesungen“. Einstimmig (nur der Bürgermeister Müller enthielt sich eines 


2) MA, Publiquen-Protokolle 1697, 3. März. – Beilage 151. 

1) Küster 250. 

2) MA, Publiquen-Protokolle, 23. X. 1736. 

3) Ledebur 113. – Eitner III, 211. 

1) Vossische Zeitung vom 17. Februar 1781, S. 119. 

Votums) fiel die Wahl auf Ditmar. Doch wollte man ihn lieber an die Marienkirche bringen, 
den dienstälteren Henningsen aber von dort an die einträglichere Nikolaikirche; indessen 
veranlaßten der Protest des Propstes und Henningsens Anhänglichkeit an St. Marien, daß die 
Dinge beim alten blieben.2) Sein Tod erfolgte am 11. September 1728, und in St. Nicolai 
wurde die Leiche beigesetzt. Die Grabschrift lautet: 

„Allhier hat seine irrdische Hütte abgelegt, und indeß den Geist in die ewige Hütte 
vorangeschicket, der Wohl-Edle und Wohlgelahrte Herr Jacob Ditmar. Poltzin in Pommern 
gab ihm das Leben 1665. Berlin nahm ihm dasselbe 1728. dieser Kirche und dem Closter-
Gym[folgt S. 161]nasio dienete Er zugleich, dieser im Singen, jenem im Lehren, beyden 
fast in die 33. Jahr, hier sang Er vor der hiesigen Gemeine, dort singet Er noch mit den 
Engeln. Hier sang Er offt aus der Tieffen, nun singet Er: Ehre sey Gott in der Höhe. Leser 
singe hier dem HErrn in in deinem Hertzen, so wirst du dort das neue Lied mit singen. 
Text Ps. 13. 6. Dieses Denckmahl setzten ihrem seeligen Mann und Vater dessen 
hinterlassene Wittbe, Frau Louysa Margaretha, gebohrne Kochin, und beyde Söhne, 
Gottfried Christoph und Jacob Ditmar.1) 

Schon zu seinen Lebzeiten hatte man seinem Wunsche willfahrt, den Sohn JACOB als 
Amtsnachfolger zu wissen. Im Oktober 1726 verrichtete er die Probe in St. Nicolai „sehr 
rühmlich“ und „zum Vergnügen der Hhr. Deputator: und der gantzen Gemeine“. Da die 
Geistlichkeit nichts gegen seine Person einzuwenden hatte, erfolgte seine Bestallung als 
Adjunkt des Vaters.2) Er blieb über ein halbes Jahrhundert im Amt und starb am 10. Februar 
1781 im 78. Lebensjahre;3) sein Geburtsjahr ist demnach 1702 oder 1703. 

Ihm wiederfuhr die seltene Ehrung eines Nekrologs in der Vossischen Zeitung, die sonst in 
jener Zeit auf ihrer ersten Seite gewöhnlich nur Hof- und Militärdinge zu bringen pflegte. 

„Sonnabends den 10. dieses“, heißt es dort, „ist allhier Herr Jacob Ditmar, Cantor an der 
Nicolaikirche und Schul-College beym Berlinschen Gymnasium am Grauen-Kloster im 78ten 
Jahre Seines verdienstvollen und rechtschafnen Lebens an einer Entkräftung verstorben. Sein 
Amt, welchem er mit aller Sorgfalt und Treue vorgestanden, hat er im Jahre 1726. angetreten, 
und viele ruhmwürdige Männer des Staats bilden helfen. Er erlebte das seltene Glück: Sein 
50jähriges Amts- und Hochzeits-Jubiläum im Zirkel seiner 5 Kinder und 4 Enkel feyern zu 
können, und bis an den letzten Tag Seines Lebens einer fast ununterbrochenen Gesundheit zu 
genießen. Der rechtschafne [folgt S. 162] und wohlgeführte Lebenswandel dieses würdigen 
Greises wird Sein Andenken Seinen Freunden und Seinen Kindern unvergeßlich machen, und 
im Seegen erhalten.“1) 

Mit dem Tode des jüngeren Ditmar erreicht das Nicolaikantorat sein Ende. Die Funktion des 
Kantors wurde geteilt: die Lehrtätigkeit an der Schule, das Vorsingen beim Gottesdienst und 
die Direktion der Kirchenmusiken in drei verschiedene Hände gelegt, wie oben ausführlich 
berichtet worden ist. 

 

Die Organisten an St. Nicolai. 

Die Organisten an Berlins Hauptpfarrkirche St. Nicolai lassen sich bis ins 16. Jahrhundert 
zurück verfolgen. 

Das Berliner Bürgerbuch verzeichnet im 16. Jahrhundert einige Organisten, jedoch ohne 
Angabe, ob und an welcher Kirche sie angestellt sind. Allein es ist nicht anzunehmen, daß um 
jene Zeit in Berlin ein Organist sich niedergelassen hätte, der ohne Amt etwa nur vom 
Unterricht gelebt hätte. Daher wird man ohne weiteres schließen können, daß die 
eingetragenen Organisten an einer der Berliner Kirchen amtiert haben. Der erste ist 


2) Beilage 230. 

3) Beilage 240. 

4) Beilage 243. 

5) NMK, Akt. v. St. Nicolai, Beamte, No. 12, fol. 1. 

6) NMK, Akten v. St. Marien, Beamte, No. 4, Fol. 1. 

1) KAM, Akten von St. Nicolai No. 9, fol. 3/4. – Ein Kaspar Georg Sellschop ist um 1750 Organist und 
Musikdirektor an der St. Hedwigskirche zu Lübeck (C. Stiehl, Musikgeschichte der Stadt Lübeck. 1891. S. 20). 

2) Auch in der Bestallung Lutterodts ist von seiner Resignation die Rede. 

3) Eitner V, 387. 

4) KAM, fol. 5. 

5) 12. II. 1733. – Fol. 6/7. 

6) Fol. 8/9. 

7) Fol. 11/12 und NMK, fol. 7. 

1) Fol. 13–15. – Mai 1739. 

2) 11. VI. 1739. – Fol. 16. 

3) Fol. 17. 

VALENTIN VCKROW, der im Jahre 1527 das Bürgerrecht erwirbt.2) 1596 wird ADAM 
TESCHE immatrikuliert3) und 1601 MICHAEL LAUTAN aus Wrietzen an der Oder.4) 

Gegen Ende des 16. Jahrhunderts setzen die Kirchenakten ein. Ein undatiertes Aktenstück aus 
dieser Zeit behandelt einen „Orgalisten“ JOHANNES JEDE, dessen Schulden der 
Kirchenvorsteher bezahlt.5) Der gleiche Orgalist begegnet in den Kämmerei-Rechnungen von 
1578 unter dem Namen Hans Ide; daraus geht hervor, daß das erste e des Namens lediglich 
Dehnbuchstabe ist. 

Um 1601 heißt der Nicolaiorganist JOACHIM GÖDICKE. Er wird nur einmal, in dem 
Revers, den der Marienorganist Haseloff auszustellen hatte, genannt.6) 

[folgt S. 163] 

Im Jahre 1681 wird ADAM SELLSCHOP, bisher Organist am Dom zu Havelberg, am 25. 
Februar zum Substituten des leider nicht genannten Nicolaiorganisten ernannt.1) 

1697/98 wird in den Rechnungen der Organist KLINGENBERG erwähnt, der im Jahre 1699 
nach Stettin ging.2) Dort wird er in dem gleichen Jahre als FRIEDRICH GOTTLIEB 
KLINGENBERG, bestallter Organist der Hauptkirchen St. Jacobi und Johannis genannt. Man 
kennt bei ihm einen Hochzeitsgesang mit Instrumentalbegleitung.3) 

ADRIAN LUTTERODT (auch LUTTEROTT und LUTTEROTH) wurde am 5. November 
1699 zum Organisten bestallt, nachdem er bis dahin an St. Catherinen zu Magdeburg in 
gleicher Eigenschaft gewirkt hatte.4) 

Sein späterer Schwiegersohn JOHANN PETER LEHMANN, der an der Jerusalemer Kirche 
Organist war, wünschte diese Stelle gegen die einträglichere an St. Nicolai zu vertauschen 
und suchte daher die Adjunktion bei Lutterodt nach; er wünschte es um so mehr, als er in den 
zwei Jahren seiner Friedrichstädtischen Tätigkeit kein festes Gehalt bezogen hatte.5) Der 
Magistrat genehmigte das Gesuch und setzte dem Substituten ein Jahresgehalt von 20 Talern 
aus, wofür er sich verpflichten mußte, am Sonnabend zur Präparation in St. Nicolai und am 
Sonntag zur Mittagspredigt in der Klosterkirche zu spielen.6) Die Bestallung erfolgte am 4. 
Mai 1733.7) 

Sechs Jahre darauf spielte sich eine Episode ab, die eines komischen Beigeschmacks nicht 
entbehrt. Ein Bombardier namens FUHRMANN, der, wie er später angab, nichts von 
Lehmanns Adjunktur wußte, erwirkte eine Kgl. Kabinettsorder, durch die dem Magistrat 
befohlen wurde, den Fuhrmann zum [folgt S. 164] Adjunkten von Lutterodt zu ernennen und 
ihm die Nachfolge zu sichern.1) Mit einem Hinweis auf die bereits bestehende Adjunktur 
wurde Fuhrmann dem Kgl. Befehl gemäß unter der Bedingung angestellt, daß er zugunsten 
des Lehmann Verzicht leisten würde, wenn sich ihm eine andre Stelle böte.2) Anfang 1741 
starb der alte Lutterodt.3) Man beraumte nun eine Prüfung für den Fuhrmann an, der 
Examinand erschien aber nicht, und die Prüfungskommission mußte nach zweistündigem 


4) 28. III. 1741. 

5) 24. V. 1741. – Fol. 27. 

6) 2. VI. 1741. – Fol. 29. 

7) Fol. 30. 

8) Ablehnung 14. VI. 1741. – Fol. 32. 

9) Fol. 39. 

1) Fol. 38. 

2) Fol. 53. 

3) Fol. 56/57. 

4) 18. XII. 1772. – Fol. 42. 

5) 21. XII. 1772. – Fol. 44. 

6) 24. XII. 1772. – Fol. 46. – Eitner II, 244. 

7) Fol. 64. 

8) Nicolai, Beschreibung der Residenzstädte Berlin und Potsdam, III. Anhang III, 58. 

vergeblichen Warten den Platz räumen.4) Später erklärte der Kandidat, er würde niemals ein 
Examen ablegen, um einen Posten zu erhalten, der ihm von Rechts wegen gebühre. Indessen 
legte sich das Oberkonsistorium ins Mittel und veranlaßte den Fuhrmann, sich der Prüfung zu 
unterziehen.5) Diese kam auch wirklich zustande. Doch stellte sich dabei leider heraus, daß 
der Prüfling weder die geringste Geschicklichkeit auf dem Instrumente besitze noch auch nur 
einigermaßen befriedigend die Noten lesen oder einen Choral auswendig spielen könne.6) Es 
ist ein besonderes Vergnügen, die heiteren Gutachten der Kommissionsmitglieder zu lesen, zu 
denen der Kantor Ditmar und Karl Philipp Emanuel Bach gehörten; ferner der Theorbist und 
Theoretiker Ernst Gottlieb Baron, Franz Benda, der ältere wohl, und endlich der Hoboist Peter 
Glösch,7) der seinerzeit beim Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I. mit der übrigen Kapelle 
entlassen wurde und bisher nach 1721, wo er zuletzt im Berliner Adreßbuch vorkommt, nicht 
nachgewiesen werden konnte. Natürlich war nunmehr an eine Anstellung Fuhrmanns nicht zu 
denken.8) Die Entscheidung fiel zugunsten des LEHMANN aus. 

Von seiner Amtszeit läßt sich im Grunde nichts berichten. Über seine Persönlichkeit indessen 
spricht Marpurg sehr anerkennend, besonders über seine Leistungen als Musiklehrer. Er starb 
am 6. Dezember 1772.9) 

Unmittelbar nach seinem Tode bewarb sich sein Sohn [folgt S. 165] JOHANN GEORG 
GOTTLIEB LEHMANN die Nachfolgerschaft.1) Die erste Probe, die er am 4. Februar 1773 
in Gegenwart Agricolas ablegte, fiel sehr gut aus,2) und so stand seiner Anstellung nichts im 
Wege. Diese erfolgte am 11. Februar.3) Außer ihm hatten drei Männer um die Übertragung 
der Stelle gebeten: der Sebastiansorganist FR. W. CONRAD,4) der Schmalkaldener JOH. 
MICHAEL JOHANNES, Organist in seiner Heimatsstadt,5) und der als Komponist, Dichter, 
Schriftsteller und Lehrer bekannte GOTTLIEB WILHELM BURMANN.6) Er muß 1745 oder 
1746 geboren sein, da er bei seinem Tode im Jahre 1816 im 71. Lebensjahre stand.7) Er kam 
als Tenorsänger in die Kapelle des Prinzen Heinrich und behielt diese Stelle auch nach seinem 
Amtsantritt bei St. Nicolai bei. 1779 wurde er Korrepetitor an der Kgl. Oper. 1791 wurde er 
Mitglied der neugegründeten Singakademie und bis zu Grells Eintritt ihr bester Solotenorist; 
Fasch soll mehrere Kompositionen eigens für ihn geschrieben haben. Nach Nicolais Urteil 
war er „ein sehr geschickter Orgel- und Klavierspieler, und auch ein fertiger Sänger, und 
gründlicher Singemeister“.8) Die Mehrzahl derer, die von ihm reden, rühmen seine 
Gesangskunst außerordentlich. Nur der Hallenser Reisende polemisiert gegen ihn: „Hr. 
Lehmann“, schreibt er, „ein Tenorist, der eine klare, biegsame Stimme hat, die aber durch 
affectirten Ausdruck und Ziererei ganz entstellt wird etc.“ Derselbe Autor kritisiert auch seine 
Tätigkeit bei der Instruktion des Opernchores und ist überhaupt der Ansicht, daß Lehmann die 
Schuld an dem Niedergange der Berliner Chöre treffe. Freilich nahm ihn J. C. F. Rellstab 
gegen diesen Vorwurf mit vollem Recht lebhaft in Schutz. Lehmanns unbestreitbares 
Verdienst bleibt es indessen, in Berlin die Aufführung einer Anzahl hervorragender 
musikalischer Werke veranlaßt zu haben, namentlich von [folgt S. 166] Fasch (16stimmige 
Messe 1785), Händel und Graun. Seine Tochter, die er zu einer ausgezeichneten 


1) v. Ledebur 319. – Eitner VI, 118. 

2) Fol. 63. 

3) MA, Berliner Bürgerbuch 1566. – Beilage 126. 

4) MA, Kölln. Hausrechn. 1589/90. – Beilage 133. 

Klavierspielerin ausgebildet hatte, heiratete Clementi. Einige Tänze Lehmannscher 
Kompositionen sind im Druck erschienen, doch soll er außerdem noch Gesangsstücke für 
Tenor geschrieben haben.1) Er starb am 6., nicht am 7. April, wie Ledebur angibt, 1816.2) 

 

DIE MARIENKIRCHE. 

 

Der erste uns bekannte Marienkantor ist JOACHIM BERENT, dem im Jahre 1566 das 
Bürgerrecht geschenkt wird, „weil er alhir lange Zeit ein kirchen diener gewesen“.3) Das 
Datum seiner Anstellung ist ebensowenig festzustellen wie das seines Todes. Doch geht aus 
einer Köllnischen Hausrechnung hervor, daß er im Jahre 1589 Pfarrer in Rosenthal – 
jedenfalls dem nahe bei Berlin gelegenen Orte dieses Namens – war und dem Rat „etzliche 
alte abgeschriebene Introitus, Lamentationes vnnd andre Cantica“ zum künftigen Gebrauch in 
der Kirche geschickt hatte.4) 

Vier Kantoren aus der folgenden Zeit lassen sich nicht mit Sicherheit für die Marienkirche in 
Anspruch nehmen, es steht lediglich fest, daß sie Kantoren und Kollegen des Berlinischen 
Gymnasiums gewesen sind. Von ihnen ist bereits oben unter den Nicolaikantoren geredet 
worden. Ihre Namen sind: 

 NIKOLAUS MAUER, gest. 1581, 

 PAUL RICHTER, 

 PETRUS LOTH, gest. 1606, und 

 LAURENTIUS SIMON. 

Nach Küsters Zeugnis Marienkantoren waren 

 GEORGIUS SIDOW, der um das Jahr 1600 gelebt haben muß und 

 ARNOLDUS HEINTZE, der als „ein alter und wohlverdienter Cantor zu St. Marien“ 
bezeichnet wird und 1623 starb. 

[folgt S. 167] 

Da wir von 1622 ab die ganze Reihe der Nioclaikantoren vollständig übersehen, so ergibt sich 
von selbst, daß der in ihr nicht enthaltene Kantor an der Berlinischen Schule CHRISTOPH 
HÜBNER, um 1629, der Marienkirche zugehört. 

Wohl sein Nachfolger war MARTIN KLINGENBERG. Er stammte aus Buckow bei 
Müncheberg, hatte in Strausberg die Kantorstelle bekleidet und wurde 1657 nach St. Marien 
berufen. Er starb 1688. 

Ihm folgte MAGNUS PETER HENNINGSEN. Am 10. März 1655 als Sohn des 
Stadtleutnants Joachim Henningsen und dessen Frau Ursula Beckerin zu Hannover geboren, 
wurde er für die gelehrte Laufbahn bestimmt und nach Absolvierung der heimatlichen Schule 
auf die Universität Helmstädt geschickt. Er hat aber wohl dort in erster Linie Musik studiert; 
denn er wurde bereits im Jahre 1676 als Bassist in die Hofkapelle des Herzogs Ferdinand 
Albrecht zu Braunschweig und Lüneburg berufen. Schon im Jahre darauf wurde er zum 
Director Musices ernannt, verließ aber doch bereits 1678 seine Stellung, da ihn eine 
Landestrauer außer Beschäftigung setzte, und wandte sich nach Hamburg. 

1680 kam er zuerst in die Mark als „Informator einiger kinder“. Bald erhielt er eine 
Anstellung als Kantor und Schulkollege in Königsberg in der Neumark, „allwo er auch sein 
amt treulich biß ins achte jahr verwaltet hat.“ 

1688 endlich, nach Klingenbergs Tod, wurde er als Kantor nach St. Marien in Berlin berufen. 
Schon acht Jahre vorher hatte er – am 12. November 1680 – die jüngste Tochter Dorothea des 
verstorbenen Kurf. Brandenburgischen Ziesemeisters und Notarii publici Joachim Barth in 
Zehdenick geheiratet. Es scheint daraus hervorzugehen, daß er damals in dieser Stadt 


1) Philipp Jacob Speners Leich-Predigten. Zwölffte Abtheilung. Die zehende Predigt. S. 271 ff. 

2) Eitner V, 111. 

1) MA, Publiquen-Protokolle 1715, p. 259. – 25. VII. – Beilage 183. 

Informator war. Aus dieser Ehe entsprossen 5 Kinder, von denen zwei dem Vater in den Tod 
vorausgingen. 

Nur 14 Jahre war Henningsen Kantor in Berlin. Er scheint schwindsüchtig gewesen zu sein. 
Es „ist derselbe offt von einen übelen husten incommodiret worden und dabey zu mehrmahlen 
Seitenstechen empfunden. Biß endlich am verwichen 9ten May [folgt S. 168] vor und bey 
einer Schulverrichtung ihme sonderlich eine große hitze ankommen / worauf den auch ein 
großer frost erfolget/ welcher nicht gar lange gedauert / sondern in stete hitze verwandelt 
worden so daß die vorgeschriebene Medicamenta schlechten effect bey ihm gethan. Und weil 
er sich nicht legen wollen sondern in der freyen lufft die hitze zu dämpffen gesuchet / 
weswegen er von einen ort zum andern sich gemacht/ so hat er es damit nicht besser gemacht 
/ biß endlich am 17. May früh morgens / da er auf einrathen seiner Eheliebsten sich ins bette 
zur ruhe begeben / aber bald darauf nachdem er wohlbedächtig bey guten verstande 
gesprochen / er hätte seinen JEsum fest im hertzen / ist er unvermuthlich schwach worden/ 
und ohne einige Ungebehrde sanfft und selig eingeschlaffen.“ Er hatte, als ihn der Tod am 17. 
Mai 1702 ereilte, nur ein Alter von 47 Jahren erreicht. 

Spener hob in der Leichenrede, die er ihm am 28. Mai hielt, seine Frömmigkeit und seine 
Bescheidenheit hervor. Doch scheint, wenn nicht sein Charakter, so doch sein Wesen, auch 
starke Schattenseiten gehabt zu haben. Wenigstens konnte Spener die Andeutung nicht 
unterdrücken, er hätte zwar „sich gegen jederman bescheidentlich wissen aufzuführen und 
sowol im hause als auch außer denselben friedlich gelebet / wiewol er dennoch seine 
menschliche fehler / davon er offt übereilet worden/ an sich gehabt / und dieselben aber nach 
erkäntnüß nicht unbereuet gelassen.“ 

Als Musiker war er „wegen seiner guten erfahrung im componieren / beliebet.“1) Von seiner 
Tätigkeit als Komponist legt eine Motette, „Der Gerechte wird grünen“, handschriftliche 
Partitur im Besitze der Berliner Singakademie, Zeugnis ab.2) 

Nach ihm erhielt das Amt FRIEDRICH SALOMON KALTSCHMIDT, ein Lausitzer, anfangs 
Kantor in Küstrin. Friedrich Salomon nennen ihn die Urkunden; Küster dagegen Samuel 
[folgt S. 169] Friedrich. In seiner Stellung an St. Marien machte er sich eines Vergehens 
schuldig, das wir nicht näher kennen. Am 27. Juni 1715 wurde durch Urteil des 
Konsistoriums die Strafversetzung über ihn verhängt. Der Magistrat war unschlüssig, was 
man mit ihm beginnen sollte. Ein Tausch mit dem Petrikantorat erschien nicht als geeignet, da 
der Dienst an St. Petri angenehmer als der an St. Marien war und er „in dem Cöllnischen 
Gymnasio gelegenheit finden mochte eben dergleichen unruhe daselbst wieder anzurichten, 
zu mahlen sich in Cölln ein und ander unruhiger Kopf alschon her vor thut.“ Man schlug 
daher dem Konsistorium vor, Kaltschmidt nach der Friedrichstadt zu versetzen, weil er dort 
allein sei und keinen vorgesetzten Kollegen habe, den bisherigen Friedrichstädtischen Kantor 
Roßkämmer nach der Dorotheenstadt zu bringen und den dortigen Kantor Metzenthien nach 
St. Marien zu berufen.1) 

Das Konsistorium nahm diesen Vorschlag an: Kaltschmidt kam nach der Friedrichsstadt, wo 
er freilich nur einige Monate verbrachte, Roßkämmer nach der Dorotheenstadt und 
Metzenthien nach St. Marien. 

JOACHIM METZENTHIN, in der Neustadt Brandenburg geboren, war 1706 als Kantor an 
die Dorotheenstädtische Kirche berufen worden. An der Marienkirche wirkte er 25 Jahre. Er 
starb am 8. März 1740. 

Zu seinem Nachfolger wurde JOHANN LUDWIG BONA ernannt, der vorher Kantor in Neu-
Haldensleben in der Altmark gewesen war. Er wurde 1790 in den Ruhestand versetzt und 
scheint 1798 gestorben zu sein. In diesem Jahr wird er zum letzten Male im Adreßkalender 
verzeichnet. 


1) NMK, Beamte von St. Marien No. 4, fol. 1. 

2) MA, Berilner Kämmerei-Rechnungen, Gemeine Außgabenn. – Beilage 246 ff. 

3) NMK, Akten von St. Marien, Beamte No. 4, fol. 2. 

4) Ebenda, fol. 9. 

5) Ebenda, fol. 3. 

6) Ebenda, fol. 7. – Am 29. Januar. 

7) Ebenda, fol. 10. 

8) Ebenda, fol. 14. 

9) Beitr. I. 477. 

10) Die Probe fand am 6. I. 1755 statt (MA, Publiquen-Protocolle, 11. I. 1755, p. 134). – Beilage 294. 

11) MA, Berliner Bürgerbuch, 28. VI. 1769, p. 41. – Beilage 300. 

12) Eitner VII, 244. 

13) Vossische Zeitung 1770, 17. Stück, 8. Februar, Beylage: „In deß Organist Ringk seinem neu erbauten vor dem 
Königsthore, an der ehemaligen Contrescarpe, belegenen Hause ....“ 

1) The present state of Music, II, 206. 

2) I, 293. 

3) NMK, Mar.-A., fol. 16. 

4) Tonkünstler-Lexikon Berlins, 224. 

5) V, 28. 

 

ORGANISTEN. 

Als erste uns dem Namen nach bekannte Organisten an der zweiten Berliner Pfarrkirche 
kommen vielleicht VALENTIN VCKROW (um 1527) und ADAM TESCHE (um 1596) in 
Be[folgt S. 170]tracht, die schon oben unter den Nicolaiorganisten als an einer der Berliner 
Kirchen angestellt erwähnt worden sind. 

Die aktenmäßig feststellbaren Organisten gehören bereits dem 17. Jahrhundert an. Die Reihe 
wird eröffnet durch ISAAC HASELOFF oder HASELEBEN, der bereits im Jahre 1611 
angestellt1) und 1623 emeritiert wird.2) Dann lernen wir erst im 18. Jahrhundert einen neuen 
Organisten kennen, JOHANN DIETRICH WIEDEBURG, der am 21. Oktober 1701 um eine 
Gehaltserhöhung bittet.3) Diese Gesuche um Aufbesserung seiner wirtschaftlichen Lage sind 
die einzige Seite, von der wir Wiedeburg kennen lernen; sie füllen manches Folio der 
Marienakten. Sein Tod fällt auf den 13. September 1738.4) 

Nachdem sich schon 1721 der Organist JOHANN FRIEDRICH LOSSO, der an der 
Sophienkirche umsonst tätig war, um die Anwartschaft auf Wiedeburgs Posten vergeblich 
bemüht hatte,5) wurde 1732 Wiedeburgs Sohn JOHANN GOTTLIEB mit der Adjunktur 
betraut; als Entgelt erhielt er den dritten Teil des väterlichen Gehaltes.6) Nach dem Tode des 
Vaters rückte er am 20. November 1738 in dessen Stelle ein.7) Er starb bereits 16 Jahre später, 
kurz vor Martini 1754.8) Marpurgs Angabe, daß er erst im Jahre 1755 das Zeitliche gesegnet 
habe,9) ist falsch. 

Sein Nachfolger wurde JOHANN RINGK.10) Am 25. Juni 1717 in Frankenhain in Thüringen 
(Gotha)11) geboren, wurde er von dem Kantor Kellner in Gräfenrode ausgebildet.12) Er besaß 
in Berlin ein eigenes Haus.13) Über sein Können als Organist [folgt S. 171] unterrichtet uns 
Burney, der ihn auf seiner Reise im Jahre 1773 hörte. „In the church of St. Mary, there is a 
fine organ, built by Wagner; M. Ringk, the organist, is much esteemed as a performer of 
extempore fugues, though he is possessed of less brilliancy of finger than the organist of St. 
Peter.“1) Auch andre Kritiker rühmen sein Spiel, so Gerber: „Er wird wegen seinen 
regelmäßigen, ordentlichen und schön aus dem Stegreif ausgeführten Fugen gerühmt.“2) Im 
August 1778 starb er.3) Sein Posten wurde von dem Organisten JOHANN SAMUEL 
HARSOW (nicht HARSON, wie die Berliner musikalische Zeitung und nach ihr Ledebur4) 
und Eitner5) schreiben) eingenommen. In seiner Todesanzeige wird von ihm gesagt: „Er war 
ein junger Mann von seltenem Talente, großem Kunstfleiße und ungewöhnlicher 
Geschicklichkeit auf der Orgel. Er war einer der besten Schüler Kirnbergers, vor dem er selbst 
viel Achtung hatte, der in Rücksicht auf den Fundamental-Baß im Choral, der Erfindung 


6) NMK, Mar.-A., Fol. 18. 

7) KAM, Petri-A. No. 8, fol. 48. 

1) Ebenda, fol. 24. 

2) Ebenda, fol. 36. 

3) Eitner I, 432, 439. 

4) Eitner VIII, 165. 

5) Ledebur 542. 

eigener Fugen und der Exekution der Seb. Bachschen Werke auf der Orgel seinesgleichen 
suchte, und also für die erhabene Orgelkunst, die immer mehr unter uns verarmt, viel zu früh 
gestorben ist.“ – Auch eine Komposition von ihm ist erhalten, der Choral „Gott ist mein Lied“ 
in Kühnaus Choralbuch No. 68. Außerdem bewahrt die Kgl. Bibliothek zu Berlin drei 
Orgelstücke von ihm. Er soll ein vielseitig gebildeter Mann gewesen sein und eine bedeutende 
Bibliothek historischer, musikalischer und astronomischer Werke hinterlassen haben. Seine 
Bestallung zum Marienorganisten erfolgte am 9. Februar 17796) (nicht 1780, wie Ledebur 
angibt), nachdem er vor zwei Jahren als Primaner am Berlinischen Gymnasium die Vertretung 
des geisteskranken Organisten Bertuch an St. Petri ohne Besoldung übernommen hatte.7) Er 
erhielt die Stelle an St. Marien nur unter der Bedingung, daß er jährlich 23 Taler zu dem 
Gnadengehalte des Bertuch beisteuere, [folgt S. 172] eine Verpflichtung, die nicht drückend 
wurde, da Bertuch noch im gleichen Jahre starb.1) Er selbst verschied am 11. März 1792.2) 

Bereits ins 19. Jahrhundert reicht sein Amtsnachfolger FRIEDRICH LUDWIG SEYDEL 
hinein. Er wurde am 1. Juni 1765 in Treuenbrietzen als Sohn eines Schuhmachers geboren. 
Zusammen mit F. H. Himmel (nicht C. H. Himmel, wie Ledebur schreibt) genoß er den 
Unterricht des tüchtigen Organisten Claus und vervollkommnete sich bei Reichardt, der, 
durch die Erzählungen des ihm bekannten Bruders angeregt, den begabten Knaben zu sich ins 
Haus genommen hatte. Das war im Jahre 1776, als Seydel 12 Jahr alt war. Aber, trotzdem er 
in der unmittelbaren Nähe des Meisters lebte, war er im ganzen doch darauf angewiesen, sich 
so gut es gehen wollte selbst fortzuhelfen, da Reichardt viel zu wenig Zeit hatte, um sich 
wirklich um ihn zu kümmern. In bessere Hände kam der Knabe, als ihn Reichardt an den 
Konzertmeister C. H. Benda weiterempfahl, nachdem er sich von der wirklichen Begabung 
seines Schützlings überzeugt hatte. Gemeint kann nur KARL HERMANN HEINRICH 
BENDA sein, der 1748 in Potsdam geboren wurde und 1836 in Berlin starb, ein Sohn Franz 
Bendas und Schwager Reichardts; freilich wurde er erst 1802 Konzertmeister.3) Als Reichardt 
1785 mit Urlaub nach Paris und London ging, nahm er den jungen Seidel mit; dieser wird also 
mit ihm Mitte November 1786 zurückgekehrt sein, als der Thronwechsel des Meisters 
Anwesenheit in Berlin erforderlich machte.4) Die Reise verschaffte ihm die Bekanntschaft mit 
den Opern Glucks, Salieris und Sacchinis und mit den Oratorien Händels. Nach Berlin 
zurückgekehrt, soll er zu Possin und Kirnberger in die Lehre gekommen sein.5) Possin, der 
ihn in Harmonie, Kontrapunkt und Fuge unterrichtete, war gerade Kapellmeister des PrinzHeinrich in Rheinsberg geworden, als sein Lehrer J. A. P. Schulz [folgt S. 173] 1786 nach 
Kopenhagen berufen worden war. Demnach scheint sein Lehrverhältnis zu Seydel nur ein 
vorübergehendes gewesen zu sein. Kirnberger soll ihn in die Geheimnisse des strengen Satzes 
eingeweiht haben. Wenn nun schon nicht ganz ersichtlich ist, warum ein junger Musiker einen 
Lehrer in der Harmonie und einen andern im strengen Satz haben sollte, so wird die ganze 
Nachricht darum wertlos, weil Kirnberger bereits 1783, also drei Jahre vor Seydels Rückkehr, 
gestorben war. Seydel lebte nach Absolvierung seiner Studien von Klavierunterricht, bis er 
1792 an die Marienkirche berufen wurde. Seine Oper „Claudine von Villabella“, die er für ein 
Privattheater geschrieben hatte, erregte des Kgl. Kapellmeisters A. B. Weber Interesse in dem 
Maße, daß er Seidels Engagement als Korrepetitor am Nationaltheater durchsetzte, eine 
Ernennung, die zwar schon 1801 von Iffland genehmigt, aber erst 1808 perfekt wurde. Von 
1822–1830 wirkte er als Kapellmeister am Nationaltheater und starb ein Jahr nach seiner 
Pensionierung am 5. Mai 1831 in Charlottenburg. Wie sein Nicolai-Kollege Lehmann, so 


1) Beilage 128. 

2) Beilage 130. 

3) Beilage 142. 

4) W. Nagel, Die Kantoreigesellschaft in Pirna. Monatsh. f. Musikg. 28, 154. 

5) Eitner X, 246. 

6) Küster 981. 

7) Beilage 153. 

brachte auch er der neugegründeten Singakademie das wärmste Interesse entgegen und wurde 
als zuverlässiger erster Tenorist eine ihrer Hauptstützen. Aus seiner Organistentätigkeit schied 
er bereits im Jahre 1816. 

Seydel hat sehr viel komponiert. Ledebur gibt ein umfangreiches Verzeichnis seiner Werke, 
unter denen sich allein 12 Opern befinden, ferner viele Chorwerke, Motetten, Oratorien usw., 
Schauspielmusiken (z. B. zum Götz von Berlichingen), Balletts, Gesänge und Lieder, 
Klavierkompositionen, Militärmärsche, Entreactes für Orchester und ein Sextett für Klavier 
und Blasinstrumente. 

 

DIE PETRIKIRCHE. 

 

KANTOREN. 

Spärliche Nachrichten über das Petrikantorat führen bis ins 16. Jahrhundert zurück. Der 
früheste uns bekannte Petrikantor ist MARTINUS HARTMANN, dessen Ableben am [folgt 
S. 174] 6. Oktober 1576 die im Köllnischen Bürgerbuch niedergelegte Chronik des 
Stadtschreibers meldet.1) Zwei Tage darauf folgte ihm seine Frau Margaretha Brandemburgs 
in den Tod. 

Sein Nachfolger wurde JOHANNES FREYER, dessen Tod am 27. März 1580 wir gleichfalls 
aus dem Köllner Bürgerbuch erfahren.2) 

Im Jahre 1598 begegnet in den Rechnungsbüchern ein Kantor, dessen schwer lesbarer Name 
ANDREA DEWIZIUS ist.3) Küster gibt seine Amtszeit von 1584–1613 an. 

1616 wird GEORG WALTER ernannt, trat aber noch im gleichen Jahre sein Amt an 
LORENZ SIMONIS ab. Walter ist möglicherweise mit dem Komponisten gleichen Namens, 
Kantor zu Weißenfels im 17. Jahrhundert,4) identisch, von dem sich „Quatuor Partes 
Geistlicher Deutzscher Lieder und Psalmen“ im Inventar der Kantoreigesellschaft in Pirna 
finden.4) 

Simonis war ein Neumärker aus Morin. Er soll lange im Amt gewesen sein. Wann er starb, ist 
nicht festzustellen. 

Sein Nachfolger JOHANN STURM wird schon 1656 erwähnt; beerdigt wurde er am 4. April 
1667. 

Von ihm ging das Kantorat auf PHILIPP WESTPHAL über. Er ist der Komponist eines 
vierstimmigen in Berlin bei Christoff Runge erschienenen Beerdigungsgesanges „Der Kinder 
Gottes seliger Abschied aus diesem Leben“. Eitner hat den Berufsvermerk, der sich auf dieser 
Komposition findet: Regiom. Boruss: Gymn. Col. Petr. Cantore falsch interpretiert und den 
Verfasser als Gymnasiallehrer und Kantor nach Königsberg i. Pr. versetzt.5) Wahr ist nur 
seine Herkunft aus dieser Stadt.6) 

Nachdem das Kantorat 1702 durch Westphals Tod erledigt war, berief man am 23. Februar 
JACOB PFUEL zu seinem Nachfolger.7) Er war ein Schlesier aus Grünberg und hatte bereits 
in Krossen das Kantorat innegehabt. Schon sieben Jahre nach seiner Ernennung kam er durch 
einen traurigen Fall am 24. Februar 1709 ums Leben. 

[folgt S. 175] 

Der nächste Kantor war JOHANN ANDREAS LÜDICKE oder (Lüdecke), am 4. April 1709 
angestellt. Er war in Ortesburg in der Altmark geboren und hatte zuvor in Oschersleben bei 


1) MA, Publ. Prot. 12. II. 1737. – Beilage 198. 

2) Vielleicht der Komponist der mit G. SACK bezeichneten Gratulations-Serenade bei den Musikfreunden in 
Wien (Eitner VIII, 382). 

3) Der junge Hesse war also schon 1754 im Dienste des Königs, wie Marpurg und v. Ledebur ganz richtig 
angeben. Vgl. Eitner V, 133. 

1) Da Hesse bei Eitner nicht erwähnt wird, so mögen hier die Titel seiner Gelegenheitskantaten folgen, deren 
Texte er dem Berliner Magistrat als Beweis seiner dichterischen und kompositorischen Tätigkeit eingeschickt 
hat. 

I. Cantata / Welche am Kronungs-Tage Königl. Preußischer Majestät / Bey einem solennen Actu In dem 
Collegio Illustri Groening. Stargardiensi / In einer musicalischen Harmonie auf geführet / Von Joh: Nicol: Hess: 
Cant: u. Direct. Mus. Stargard. (Handschriftl. Vermerk: mutatis mutandis der autor compositionis ist Herr 
Grauen meistentheils.) 

II. Unvergeßlich Denck- und Danckmahl / wegen Des schon längst von GOtt gebetenen nunmehro aber 
zwischen Sr. Königl. Maj. in Preussen / unserm allergnädigsten Herrn einerseits / und dem Römisch-
Kayserlichen etc. etc. imgleichen dem Kön. Polnis. und Chursächs. Hofe / anderer seits GOtt lob wieder 
hergestellten General-Frieden / GOtt zum Preiß und Ehren in einer Danck-Cantata aufgerichtet und In denen 
Gemeinden zur Aufmunterung / zum hertzlichen Lobe und Danck GOttes / den 23. Januar. 1746. musiciret von 
J. N. Hessen, Cant. u. Direct. Music. / Stargard, gedruckt bey dem Königl. Preuß. privil. Buchdrucker / J. C. 
Falcken. 

III. Ewiges Danck- und Denck-Mahl / Wegen Den / GOtt sey Danck / herrlich-erfochtenen Sieg / Des Königes in 
Preussen Friderici II. unseres allergnädigsten Königs und Herrn / Welcher In einer Schlacht wider die Königin 
von Ungarn den 17ten May 1742. in Böhmen bey Chotusitz erfochten / In einer musicalischen Cantata 
aufgerichtet und vorgestellet / Zu Stargard an der Ihna aber in öffentlichen GOttes-Dienste / GOtt zu Ehren / und 
zur Aufmunterung zum Lobe GOttes / denen Gemeinden den 3ten Junii praesentiret von Joh. Nicol. Hessen, 
Chori Musici Direct. Stargard / gedruckt bey dem Königl. Preuß. privil. Buchdr. Joh. Christ. Falcken. 

IV. Stargardisches Halleluja / Uber den Zwischen Sr. Königl. Majestät in Preußen Friderich dem Zweiten / 
Unserm wie Sieg- so auch nun recht Fried-reichen allergnädigsten Könige und Herrn, An einer und Der Königin 
in Ungarn etc. Majestät an der andern Seiten glücklich hergestellten Und bey dasiger Evangelisch-Reformirten 
Gemeine den 8ten Bey der Evangelisch-Lutherischen aber den Julii Freud- und feyerlichst proclamirten Frieden / 
An deren beyd-seitigem Danck-Fest zur allgemein- und desto grösseren Ermunterung auch unsterblichen 
Andencken musicalisch aufgeführt von Joh. Nicol. Hessen / Chor. Mus. Direct. Stargard, gedruckt bey dem 
Königl. Preuß. privil. Buchdrucker / Johann Christian Falcken / 1742. 

V. GOtt der Preussen Hülfe und Schild wider ihre Feinde, Am verordneten Danck-Feste, des 3ten von GOtt 
verliehenen glorieusen Sieges des 1745ten Jahres. Welcher durch GOttes Hülfe und Beystand von [folgt S. 177] 
Sr. Königl. Majestät in Preußen Friderico. II. Unter dem Commando des ersteren General-Feld-Marchalls / Sr. 
Hochfürstl. Durchlauchten des regierenden Fürsten von Anhalt Dessau / wider die vereinigten Armeen derer 
Oesterreicher und Sachsen den 15ten Decembr. bey Willsdorff in Sachsen / herrlichst erfochten worden. In einer 
Danck-Cantate aufgerichtet / und in der Reformirten und Lutherschen Gemeine zur Aufmunterung zum Lobe 

Halberstadt als Kantor gewirkt. Küster bezeugt, daß er sich durch eine gute Amtsführung 
beliebt gemacht habe. 

Als er am 31. Januar 1737 im Alter von 64 Jahren gestorben war, verwendete sich seine 
Witwe für ihren Schwiegersohn JOHANN THOMAS BARTHOLD, der zur Zeit Kantor in 
der Neustadt Brandenburg war, und erreichte auch dessen Anstellung, die am 12. Februar 
1737 erfolgte.1) Als ein Zeitgenosse Küsters war seine Biographie diesem gut bekannt, und 
der Chronist ist in diesem Falle besonders glaubwürdig. „Dessen Stelle (Lüdickes) bekleidet 
izo“, schreibt Küster, „Herr Joh. Thomas Barthold, geboren zu Alten-Gönna in der Balley 
Thüringen. Er trieb seine Schul-Studia anfangs zu Jena in dasiger Stadtschule, seit A. 1711 
aber allhier zu Cöln. Von hier begab er sich A. 1718 auf die Universität Jena, ward hierauf 
zuerst Rector in Storkau, ferner Cantor in der Neustadt Brandenburg, seit Michaelis 1737 aber 
steht er dem izigen Amte vor.“ Barthold wird als ein „guter Musicus und christlicher Mann“ 
geschildert (Reinbeck). Er starb 1754, wahrscheinlich in den ersten Augusttagen. 

Außer einem Studenten der Theologie in Halle, GOTTLIEB FRIEDRICH WILHELM 
SACK2) und einem gewissen ANTON CHRISTIAN WALLROTH bewarb sich um die 
Vakanz der Stargarder Kantor und Musikdirektor JOHANN NIKOLAI HESSE,3) der Vater 
des Kgl. Preuß. Kammermusikus Johann Leonhard Hesse. Obgleich Hesse auf seine Bitte eine 
Probemusik aufführen durfte und dabei gut abschnitt, wurde doch weder [folgt S. 176] er 
noch einer der beiden andren Bewerber berücksichtigt.1) [folgt S. 177] Die Wahl fiel auf den 


und Preise GOttes musiciret / und aufgeführet von J. N. Hessen / Chori Musici Directore Stargard / gedruckt bey 
dem Königl. privil. Buchdrucker / J. C. Falcken / 1745. 

VI. Der In Kriegs-Zeiten wieder die Feinde / sich auf GOtt verlassende freudige und getroste Muth derer 
Preussen / Am verordneten Danck-Feste / des 2ten von GOtt verliehenen glorieusen Sieges dieses 1745ten Jahres 
von Sr. Königl. Majestät in Preussen Friderici II. wider die vereinigte Armee derer Oesterreicher und Sachsen 
Am 30ten Septembr. bey Sorr in Böhmen herrlichst erfochten. Denen Gemeinden zur Aufmunterung zum Lobe 
und Preiße GOttes In einer Danck-Cantate aufgerichtet / und hier in der St. Marien-Kirche aufgeführet von J. N. 
Hessen, Chori Musici Director Stargardiens. Stagard (sic!) / gedruckt bey dem Kön. Preußis. privil. Buchdrucker 
/ J. C. Falcken. 

VII. Cantata auf das Beylager Sr. Königl. Hoheit des Schwedischen Thron Folgers, mit der Königl: Freya 
Printzessinn Königl: Hoheit, verfertiget von J. N. Hessen Cantore et directore Musices Stargardiensi. 

– Handschriftlich – 

1) MA, Publiquen-Protokolle 1755, 25. I. – Beilage 206. 

2) Eitner II, 222. 

3) Eitner II, 179. 

1) S. 294. 

2) Eitner V, 410 f. 

3) v. Ledebur 530. – Eitner IX, 91. 

Havelberger Kantor RUDOLF DIETRICH BUCHHOLTZ; er wurde am 25. Januar 1755 
ernannt.1) 

Buchholtz hat als Veranstalter von regelmäßigen Kirchenmusikalischen Aufführungen eine 
außerordentliche Bedeutung für das Musikleben Berlins. Auch als Tonsetzer ist er wohl 
herausgetreten. 

Allem Anschein nach ist er der Komponist der „Buchholtz“ bezeichneten handschriftlichen 
drei Notturni in der Kgl. Hausbibliothek zu Berlin2). Er starb am 4. Juli 1778. Der 
Vollständigkeit halber müssen hier die freilich fruchtlos gebliebenen Bewerbungen um seine 
Stelle angeführt werden, da sie schließlich einiges biographische Material beisteuern. 

Bereits in die Literatur eingeführt ist SAMUEL FRIEDRICH BREEDE (oder BREDE)3). Daß 
er Subrektor und Kantor in Perleberg war, meldet schon Gerber. Die Angabe kann dahin 
erweitert werden, daß er sich am Tage seiner Meldung – dem [folgt S. 178] 22. Juli 1778 – 
seit ¾ Jahren in dieser Stellung befand und daß er vorher 9 Jahre Organist und Lehrer an der 
Hauptkirche in Wittstock gewesen war. Er starb 1796 als Kantor und Musikdirektor in Stettin. 
Bekannt sind von ihm Lieder, Gesänge und Klaviersonaten. 

Noch unbekannt ist MARTIN STAEGEMANN, seit 15 Jahren Kantor in Fürstenwalde. 
Dagegen sind die beiden letzten keine Neulinge. Der erste ist JOHANN FRIEDRICH 
KOLBE, Kantor an der Nicolaikirche zu Potsdam. Ledebur hat einige Verwirrung angerichtet, 
indem er diesen Mann Carl Friedrich nennt und ihm einen Sohn Johann Carl gibt, der Kgl. 
Kammermusikus und Violinist der Opernkapelle ist.1) Andrerseits bezeichnet ein Manuskript 
der Berliner Kgl. Bibliothek Johann Karl als Kantor in Potsdam.2) Unser Aktenstück endlich 
nennt den Potsdamer Kantor Johann Friedrich. Wahrscheinlich ist nun, daß der Nicolaikantor 
mit vollem Namen Johann Karl Friedrich geheißen hat, da sowohl die eigene Briefunterschrift 
als der gedruckte Notentitel – mit dem sich übrigens auch Gerber II in Einklang befindet – 
authentisch sind. Vielleicht ist dann der von Gerber in die Literatur eingeführte Ludwig Kolbe 
doch ein Sohn des Potsdamer Kantors und mit derjenigen Person identisch, die bisher Johann 
Karl genannt wird, da nur ein Kolbe der Kgl. Kapelle angehört hat. Also: der Potsdamer 
Kantor war jedenfalls JOHANN KARL FRIEDRICH, sein Sohn JOHANN KARL LUDWIG. 

Der letzte Bewerber endlich ist ein Lüneburger SCHULTZE, der seit einigen Jahren in Berlin 
lebt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß es sich hier um den in Lüneburg geborenen JOHANN 
ABRAHAM PETER SCHULZ, den großen Liederkomponisten handelt, der in der Tat nach 
Aufgabe seiner Stellung als Reisebegleiter der Fürstin Sapieha seit 1774 in Berlin lebte und 
an Sulzers Lexikon mitarbeitete.3) 1776–78 war er am französischen Theater Musikdirektor, 
zur Zeit also stellungslos. Erst zwei [folgt S. 179] Jahre später fand er als Nachfolger 
Salomons eine Anstellung als Kapellmeister beim Prinzen Heinrich. 


1) KAM, Pet. K. Nr. 4, fol. 78. – Beilage 213. 

2) Beilage 231. 

3) KAM, Akt. v. St. Petri No. 8, fol. 1. – Beilage 254. 

4) Ebenda. 

5) Ebenda, fol. 2/3. 

1) Ebenda, fol. 4. 

2) Ebenda, fol. 9/10. – 19. VII. 1725. 

3) Ebenda, fol. 11. 

4) Ebenda, fol. 15. 

5) Ebenda, fol. 17. 

6) MA, Publiquen-Protocolle, 18. III. 1735, p. 791. 

Drei Jahre vor seinem Tode, am 19. Januar 1775, hatte Buchholtz eine Eingabe an den 
Magistrat gerichtet, in der er unter Hinweis auf seine Verdienste um Verleihung des Titels 
eines Musikdirektors und um das Versprechen bat, ihn nach dem dereinstigen Tode des alten 
und kranken Kantors Ditmar zum Oberaufseher der Berliner Kirchenchöre zu ernennen. 
Dieses außerordentliche Ansuchen und seine schnelle Genehmigung – der Titel wurde bereits 
am 7. Februar desselben Jahres verliehen1) – gehört in die Angelegenheit der Umwandlung 
der Kantorate in ein Musikdirektorat, die oben eine ausführliche Behandlung erfahren hat. 

 

ORGANISTEN. 

Ebenso wie die Berliner Bürgermatrikel im 16. Jahrhundert Organisten verzeichnet, die für St. 
Nicolai und St. Marien in Anspruch genommen werden müssen, so nennt auch das Köllnische 
Bürgerbuch einen Organisten LEONHARDT FRANCK (1533)2), den wir als den ersten uns 
dem Namen nach bekannten Organisten an der Köllnischen Pfarrkirche St. Petri anzusprechen 
haben. 

Erst nach anderthalb Jahrhunderten taucht wieder der Name eines Petriorganisten auf, von 
dem wir freilich nichts weiter hören, als daß durch seinen Tod der Organistenposten vakant 
geworden ist. Wohl in der ersten Hälfte des Jahres 1686 stirbt PAUL HASSE.3) 

Zu seinem Nachfolger wird am 22. Juni 1686 der Studiosus CHRISTIAN HETZSCHER 
angenommen.4) Seine Amtsdauer und das Datum seines Todes lassen sich nicht feststellen. 

Ebensowenig wissen wir, wann sein Nachfolger JOHANN CHRISTIAN GROSSE (auch 
GOTTFRIED GROSSE genannt) zu seinem Amt gekommen ist, da die Bestallungsurkunde5) 
[folgt S. 180] oder vielmehr das davon erhaltene Konzept leider kein Datum trägt. 

Auf Grosse folgt ADAM HEINRICH STEINICHEN aus Mittenwalde. Seine Bestallung ist 
vom 18. Dezember 1697 datiert.1) Er blieb über ein Vierteljahrhundert, bis 1725, im Amt. 

Die Vakanz gab zu einem höchst unerquicklichen Gezänk zwischen den beiden Kantoren 
Lüdecke von St. Petri und Fuhrmann von St. Marien Anlaß. Beide wollten ihren Sohn 
angestellt wissen und versuchten eine Prüfung herbeizuführen. Der alte Lüdecke beschimpfte 
und verhöhnte die beiden Fuhrmanns aufs gröblichste, als der junge in St. Marien übte; der 
alte Fuhrmann indessen wollte wissen, daß es mit der Kunst des jungen Lüdecke seine eigene 
Bewandtnis habe: der Kantor Metzenthin habe ihm sein Probestück schon 8 Tage vorher 
geschickt und zwar nicht einmal eine Meister- sondern eine Schülerarbeit, und Lutterodt habe 
ihm das Fugenthema vorher ausgearbeitet.2) Trotzdem, sei es, daß Fuhrmanns 
Anschuldigungen wahr gewesen sind oder nicht, wurde FRIEDRICH RUDOLF LÜDECKE 
bei der Wahl berücksichtigt;3) immerhin aber mußte der Vater versprechen, daß er für die 
Vervollkommnung seines Sohnes Sorge tragen wolle. Die andren Kandidaten, ROSKY aus 
Havelberg und ELLINGER,4) wurden abgewiesen. 

Die Bestallung Lüdeckes erfolgte am 2. August 1725.5) Trotzdem er sich hatte verpflichten 
müssen, nach Kräften die Lücken seines Könnens auszufüllen, so scheint er es nie weit 
gebracht zu haben, denn noch nach 10 Jahren wird er vom Magistrat eindringlichst 
verwarnt.6) Sein Tod scheint am 1. Mai 1758 eingetreten zu sein. Am 2. beginnen 
Bewerbungen um seinen Posten. Zuerst fand sich JOACHIM BUSSE, Organist am Großen 


7) Ebenda, fol. 19. 

1) Ebenda, fol. 20. 

2) Eitner II, 251. 

3) Fol. 21. 

4) S. 508. 

5) IX, 32. – Der Berliner Adreßkalender verzeichnet ihn tatsächlich erst seit 1762. Dieses Jahr wird also als 
dasjenige seiner endgültigen Anstellung zu betrachten sein. 

6) Fol. 23. 

7) Fol. 27. – Am 19. V. und 5. VI. 

8) Fol. 29. 

9) VIII, 331. 

1) Fol. 32. – Bestallung 9. VIII. 1764, fol. 42. 

2) Fol. 34. – 14. VII. 1764. 

3) Fol. 39. 

4) Fol. 36. 

Friedrichshospital, ein,7) von einer warmen Empfehlung seines Lehrers Karl Philipp Emanuel 
[folgt S. 181] Bach unterstützt.1) Busse war bisher nur dem Namen nach bekannt. Eine Sonate 
von ihm ist in Haffners 8. Sammelwerk erschienen.2) Der zweite Bewerber war der Organist 
an der Französischen Kirche JOHANN DANIEL SCHMALZ.3) Um 1734 geboren, begann er 
seine musikalische Laufbahn als Klavierspieler im Dienste des Prinzen Heinrich und erhielt 
dann die Stelle als Organist an der Französischen Kirche in der Friedrichstadt, und zwar schon 
vor 1758, wie aus der Bewerbung hervorgeht, und nicht erst 1762, wie Ledebur4) und nach 
ihm Eitner5) angibt; 1772 kam er in gleicher Eigenschaft an die Garnisonkirche und blieb 
daselbst bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1818; er starb am 20. Februar 1822 in Berlin, 
wo er unter dem Beinamen „der alte Schmalz“ eine bekannte Persönlichkeit war. 

Der dritte Kandidat endlich war WILHELM AUGUST TRAUGOTT ROTH (ROHDE).6) 
Nachdem Busse freiwillig zurückgetreten war, wurden Schmalz und Roth in Gegenwart von 
Graun, Bach und Agrikola geprüft;7) die Wahl fiel auf Roth. Er war in der Gegend von Erfurt 
um 1720 geboren, studierte in Erfurt unter Adlung und in Weimar unter Walther Musik, dann 
in Halle Philosophie und Theologie, kam darauf nach Berlin und erhielt hier die Stelle an St. 
Petri, und zwar am 18. Juli 1758,8) nicht 1754, wie Eitner will.9) Er verblieb in dieser Stellung 
nur 6 Jahre, da er im Juli 1764 eine Berufung als Organist an die Haupt- und Marktkirche zu 
unserer lieben Frauen in Halle annahm. Er starb dort noch im gleichen Jahre. Als Komponist 
hat er Lieder und eine Klaviersonate geschrieben, die bei Eitner verzeichnet sind. 

Nach seinem Weggang fiel die Wahl des Magistrats auf [folgt S. 182] seinen früheren 
Substituten Bertuch.1) Eine abermalige Bewerbung des Organisten Schmalz2) blieb 
unberücksichtigt. 

KARL VOLKMAR BERTUCH war ein engerer Landsmann von Roth. Auch er stammte aus 
Erfurt; etwa 1730 kam er zur Welt. Ebenso wie Roth genoß er den Unterricht Adlungs und in 
Berlin denjenigen C. Ph. E. Bachs. Bevor er an die Petrikirche kam, machte er mit großem 
Erfolge Kunstreisen durch Deutschland. Dann ließ er sich in Berlin als angesehener Lehrer 
nieder; die Prinzessin Wilhelmine und der Graf Reuss zählen zu seinen Schülern.3) Außerdem 
war er Flügelspieler in der Kapelle des Prinzen Heinrich.4) Von seinen Kompositionen ist ein 
Lied in Rellstabs Clavier-Magazin erschienen; andre befanden sich in Rellstabs Besitz.5) Als 
Organist wurde er sehr gerühmt; besonders als Improvisator und Bachspieler. Burney, der ihn 
1773 bei seinem Berliner Aufenthalt hörte, schreibt von ihm:6) „M. Bertuch, the organist, 
however, is a good player; he has a strong hand, and great knowledge of the instrument. After 
playing extempore, a very masterly introduction, he executed a very learned and difficult 
double fugue, composed by old Bach, expresly for the use of organs with pedals.“ Leider 
stellten sich bald Anzeichen geistiger Umnachtung ein.7) Sieben Jahre lang blieb, wie er selbst 

5) Ledebur 51 f. – Eitner II, 14. 

6) II, 205. 

7) Fol. 47. 


eingestand, die Krankheit seiner Umgebung verborgen.8) Im Jahre 1777 jedoch kam sie 
plötzlich so zum Ausbruch, daß es nötig wurde, ihn sofort dauernd vom Amt zu suspendieren. 
Man gewährte ihm ein Ruhegehalt, zu dem allerdings später sein Nachfolger beisteuern 
mußte.9) 

Zunächst wurde sein Dienst dem Primaner am Berlinischen Gymnasium HARSOW 
anvertraut, der bis zu seiner Berufung nach St. Marien gratis tätig war. Seine Wirksamkeit 
wurde indessen nur als eine provisorische betrachtet und die Frage nach einer definitiven 
Neubesetzung offen gelassen. Es be[folgt S. 183]warben sich um den Posten außer Harsow 
noch zwei Organisten, JOHANN FRIEDRICH KAUFMANN von der Neuen Kirche und ein 
gewisser KENNLER. Alle drei wurden zur Probe zugelassen, die am 2. Februar 1779 in 
Gegenwart von Kirnberger stattfand.1) Das Ergebnis war, daß alle acceptiert wurden, und 
zwar in der Weise, daß Kaufmann nicht nach Marien, wie er gewünscht hatte, sondern nach 
St. Petri, Harsow dagegen nach St. Marien und Kennler nach der Neuen Kirche gebracht 
wurden. Allerdings war die Wahl Kennlers mit dem Vorbehalt verknüpft, daß der Vorstand 
der Neuen Kirche sich damit einverstanden erkläre, zu welchem Zwecke ihm vorgeschrieben 
wurde, eine erneute Probe in der Kirche abzulegen.2) 

KAUFMANN wurde am 15. März angestellt.3) Bald fügte er seinen Dienstverrichtungen die 
Bedienung des Glockenspiels auf dem Turm der Parochialkirche hinzu, bei der sein Sohn 
JOHANN KARL KAUFMANN als Organist angestellt war.4) Dieser wurde also nicht erst 
1784 dort angestellt, wie Ledebur (S. 276) und nach ihm Eitner (V. 328) angeben. Ebenso war 
also nicht dieser, sondern sein Vater Glockenist an der Parochialkirche. Die Annahme dieses 
Amtes im Jahre 1783 gab Anlaß zu dem Glauben, daß Kaufmann seine Stelle an St. Petri 
aufgegeben habe, und hatte eine Bewerbung des Organisten J. G. FRIEDRICH SCHRAMM 
zur Folge,5) die natürlich abgewiesen werden mußte. 

Kaufmann fühlte sich Mitte der neunziger Jahre alt genug, um eine Entlastung zu wünschen. 
1795 gibt er an, bereits 45 Jahre im Dienst der Kirche tätig zu sein, so daß man, bei Annahme 
des zwanzigsten Lebensjahres als Antrittsalter, seine Geburt ungefähr auf 1730 verlegen kann. 
Er verlangte einen Adjunkten und bat, ihm als solchen den jungen OTTO FRIEDRICH 
GUSTAV HANSMANN beizugeben.6) Erst ein Jahr beinahe später wurde sein Gesuch 
genehmigt. 

Nachdem Kaufmann am 21. Januar 1796 an einem Schlag[folgt S. 184]anfall gestorben war,1) 
wurde Hansmann an seinen Posten berufen;2) eine Bewerbung des Organisten AUGUST 
WILHELM PRACHT von der Marienkirche, in Königsberg (Neumark)3) blieb 
unberücksichtigt. 

Hansmann kam als Sohn des Kantors Georg Benjamin Otto Hansmann von der Luisenkirche 
am 30. Mai 1769 in Berlin zur Welt. Nach Absolvierung des Berlinischen Gymnasiums war 
er zunächst als Aufseher der Choristen an der Kgl. italienischen Oper tätig, an der er später 
Chordirektor wurde; 1806, beim Ausbruch des Krieges, wurde er mit halbem Sold 
pensioniert. Da ihm die Stelle an St. Petri ausreichende Einkünfte nicht bot, sah er sich 
gezwungen, 1796 beim Magistrate eine Registraturassistentenstellung anzunehmen, wurde 
später Kalkulator und Geheimer expedierender Sekretär am Finanzministerium und 1833 

8) Fol. 50. 

9) Fol. 48. 

1) Fol. 55. 

2) Fol. 56. – MA, Publiquen-Protocolle, 9. II. 1779, p. 146. – Beilage 305. 

3) Fol. 58/59. 

4) Fol. 63. 

5) Fol. 62. 

6) Fol. 70. 

1) Fol. 80. 

2) Am 11. VI. 1796. – Fol. 75–77. 

3) Er genoß dort gegen 160 Taler Einnahmen und freie Wohnung. Fol. 82. – Vgl. Eitner VIII, 40. 


Rechnungsrat. Er war von 1792–1793 Tenorist in der Singakademie. Am 28. Oktober 1804 
gründete er einen Gesangverein und trug auf diese Weise wesentlich zur Hebung der Berliner 
Gesangskultur bei. 1816 führte er seinen Chor zum erstenmal der Öffentlichkeit vor, indem er 
eine Kantate von Rungenhagen zu Gehör brachte. In den 20 Jahren, die er an der Spitze des 
Vereins stand, brachte er nach und nach 39 Chorwerke zur Aufführung, manche darunter zum 
ersten Male; Friedrich und Julius Schneiders, Rungenhagens, Grauns, Haydns, Hahns und 
Stadlers Kompositionen sind in Berlin wesentlich durch Hansmann gefördert worden. Am 4. 
Mai 1836 starb er an einem Lungenschlage. Nähere Angaben über seine Umstände findet man 
bei Ledebur.4) 

 

DIE GEORGENKIRCHE. 

 

KANTOREN. 

St. Georgen war ursprünglich eine Hospitalkirche ohne eigenes Ministerium. Die 
gottesdienstlichen Handlungen wurden von den Beamten der Nicolaikirche besorgt. Mit der 
Bevölke[folgt S. 185]rungszunahme in der Königsvorstadt stellte sich die Notwendigkeit 
heraus, die Kirche allgemein zu benutzen und ihr ein eigenes Ministerium zu geben. 1689 
erteilte der Kurfürst dem Magistrat das Patronat über das Gotteshaus. 

Anfänglich bei der Spärlichkeit der zur Verfügung stehenden Mittel mußte der Kantor 
gleichzeitig den Dienst eines Küsters verrichten. Der erste Kantor-Küster war BALTHASAR 
SCHÜLER.1) 

Ein selbständiges Kantorat an der Georgen-Kirche wurde im Mai des Jahres 1702 errichtet.2) 
Der erste Jnhaber der Stellung war der ehemalige Rektor JOHANN GOTTHARD ROESLER 
aus Brand im Meissenschen. Nach langmonatlichen Verhandlungen3) wurde er am 22. Mai 
1702 ernannt,4) hat aber seinen Posten vor dem Juni nicht angetreten; denn erst in diesem 
Monat dankte er noch von Brand aus dem Magistrat für das rühmliche Vertrauen in einer 
kalligraphisch schönen lateinischen Epistel, die seiner philologischen Durchbildung alle Ehre 
machte.5) Die Akten berichten über diesen ersten Georgenkantor nichts weiter als seinen Tod, 
der am 14. Mai 1716 eintrat.6) 

Sein Nachfolger wurde MATTHIAS BEILS, der seit vier Jahren Kantor an der Kirche vor 
dem Spandauer Tore war.7) Am 19. Mai wurde beschlossen, seiner Bewerbung stattzugeben8) 
und am 30. wurde ihm die Bestallung ausgefertigt.9) 

Über Beils Lebenslauf werden wir ausnahmsweise einmal genau orientiert. Er wurde am 20. 
Juli 1675 zu Oschersleben im Halberstädtischen als Sohn eines Brauers Adolf Beils (gest. 
1731) und der Brauerstochter Maria Heidemannin (gest. 1724) [folgt S. 186] geboren. Nach 
Absolvierung der heimischen Schule studierte er in Halle und ging 1710 als Lehrer nach 
Berlin. Im nächsten Jahre kam er an die Garnisonschule und wurde 1712 durch Vermittlung 
der Königin Sophie Dorothea Kantor an der Sophienkirche. Im gleichen Jahre heiratete er die 
Jungfer Anna Eleonora Hummelin, Tochter eines Musikus am Hofe Friedrichs I. und 

4) S. 223 f. 

1) E. C. G. Langbecker, Die Geschichte der St. Georgenkirche in Berlin. Berlin 1827. S. 7. – Entgegen der 
Ansicht Langbeckers, glaube ich, daß trotzdem von 1697 ab in den Kirchenrechnungen der Küster allein genannt 
wird, die Personalunion fortbestanden hat, da man sich doch nicht 5 Jahre hindurch ohne Vorsänger beholfen 
haben wird. Es war eben selbstverständlich, daß der Küster auch vorsang. 

2) MA, Publ. Prot. 30. VI. 1701. – Beilage 152 und 2. V. 1702. – Beilage 154. 

3) KAM, Akt. v. St. Georg No. 3, fol. 1 – Beilage 155. 

4) Fol. 2. – Beilage 156. 

5) Fol. 3. – Beilage 157. 

6) Fol. 6. 

7) Fol. 5. 

8) Fol. 6. 

9) Fol. 8. 


Pflegekind des Predigers Lisius. Nach einer 23jährigen, mit 2 Söhnen und 4 Töchtern 
gesegneten Ehe starb die Frau 1735, und Beils ging ihr, 24 Jahre später, 1759 im Tode nach.1) 

Sechs Jahre vorher, am 10. August 1753, hatte er um einen Adjunkten gebeten und als den 
geeigneten Mann seinen Schwiegersohn ANDREAS CHRISTOPH SCHMIDT bezeichnet.2) 

Die städtische Behörde trug seinem Wunsche Rechnung, nachdem die Prediger von St. Georg 
sein Ansuchen unterstützt hatten.3) Schmidt wurde am 29. Januar 1754 als adjungierter Kantor 
angestellt,4) obgleich die mit ihm angestellte Prüfung nur mäßige Vertrautheit mit 
Katechismus und Rechenkunst ergab.5) 

Die Akten wissen über Schmidt wenig mehr als Kämpfe um Gehaltsaufbesserung zu 
berichten,6) die für alle musikalischen Beamten der Stadt so typisch sind, daß ein Eingehen 
darauf sich erübrigt. Er war Kandidat der Theologie und Informator am großen königl. 
Waisenhaus in Potsdam gewesen, bevor er in seine neue Stelle einrückte, und hatte 1754 die 
zweite Tochter Beils’, Maria Rosina, geheiratet.7) 

Als die Zeit des Alters herangekommen war, wählte sich Schmidt den Adjunkten8) und starb 
wenige Tage darauf, am 21. November 1784.9) 

Ein Schulhalter GEORG WILHELM LAACKE aus der Schönhauser Straße, der den 
Verstorbenen einige wenige Male vertreten hatte,10) und der Organist NEUMANN, der seit 
längeren [folgt S. 187] Jahren an der Hauptkirche zu Spandau angestellt war, nachdem er 
bereits 1758 als Präfekt des Klosteranerchors in Berlin gewesen war,1) bewarben sich um die 
freie Stelle. Doch erhielt sie der von Schmidt gewählte Nachfolger JOHANN FRIEDRICH 
SIGISMUND GERSDORF,2) ein Kandidat der Theologie; er hatte 4 Jahre in Halle studiert 
und in den letzten 1½ Jahren im Waisenhaus dieser Stadt unterrichtet,3) so daß er bereits eine 
gewisse Praxis im Schulfach erworben hatte, wie denn auch die Prüfung durch den 
Oberkonsistorialrat Spalding eine tüchtige Lehrgeschicklichkeit ergab.4) Zudem besaß er eine 
starke und vernehmliche Stimme und – bezeichnend für die musikalischen Ansprüche, die 
man in Berlin im allgemeinen an einen Kantor zu stellen pflegte – seine Stimme war „wie 
man gemerkt durch die Singe Kunst gebildet worden.“5) Er wurde am 27. November 1784 
ernannt6) und blieb 10 Jahre im Amt. 1794 ließ er sich an die Luisenkirche als Adjunkt seines 
Schwiegervaters Hansmann versetzen.7) Gersdorff war auch als Komponist tätig, wie ein 
Textbuch zur Kirchenmusik für die Erste Hundertjahrfeier der Parochierechte der 
Georgenkirche, der 125. Psalm, belegt.8) 

Diesmal waren die Kompetenten des Postens zahlreich. CHRISTIAN DAVID DROST, ein 
Kandidat der Theologie, war der erste;9) weiterhin meldeten sich CHRISTIAN AUGUST 
SORGE, der 26jährige Präfekt des Köllnischen Chors,10) AUGUST FRIEDRICH 

1) GK, Beamte No. 5, vol. I, fol. 12/13. – Beilage 208. 

2) Fol. 14. 

3) Am 12. I. 1754. – Fol. 16. 

4) Fol. 19. 

5) Fol. 17. 

6) Fol. 22–40. 

7) GK, Beamte No. 5, vol. I, fol. 12/13. Kam, Akt. v. St. Georg, No. 3. 

8) Fol. 41. 

9) Fol. 52. 

10) Fol. 47–49. 

1) Fol. 52. 

2) Auch Gerstorff. – Vgl. auch Publiquen-Protokolle, 23. XI. 1784. – Beilage 220. 

3) Fol. 41. 

4) Fol. 44. 

5) KAM, fol. 46. 

6) Fol. 55. 

7) S. u. 

8) GK, Beamte No. 5, vol. I, fol. 41/42. 

9) Am 29. V. 1794. – Fol. 57, 69. 

10) Am 14. VIII. 1794. – Fol. 58, 73. 


LEBRECHT STREIT, der bis 1781 die Schule in Spandau besucht, 1 Jahr in Halle studiert 
hatte, und seit 1786 Kantor an der Hauptkirche seiner Vaterstadt war11) – er stand im 35. 
Lebensjahre12) –, der Kandidat HEINRICH ANDREAS HOBRECHT13), C. G. ZACHARIAS 
ZINKEISEN,14) [folgt S. 188] dem sicher die im Besitze der Singakademie befindlichen mit 
C. G. Zinkeisen bezeichneten 6 Gesänge zum Pianoforte (Berlin bei Böheim) angehören,1) der 
Sohn eines Erfurter Kantors, seit 1787 Privatlehrer in Berlin, endlich der Friedrichwerdersche 
Kantor REX.2) Bei der Prüfung bestanden alle Kandidaten ungefähr gleich. Die Wahl fiel auf 
Drost.3) 

CHRISTIAN DAVID DROST wurde vermutlich im Jahre 1750 – er war 1794 44 Jahre alt4) – 
in Berlin als Sohn eines Wachtmeisters bei den Gardes du Corps geboren5) und hatte 3 Jahre 
in Halle Theologie studiert.6) Er wurde am 10. Februar 1795 zum Kantor berufen,7) mußte 
jedoch vorher seinen Abschied von den Gardes du Corps einholen, da die Truppe formale 
Anrechte auf ihn als „bei der Estandarte Geborenen“ hatte, obschon er überhaupt nicht 
militärtauglich war. Sein Kantorat dauerte nur sehr kurze Zeit; schon im nächsten Jahre, Ende 
September 1796, starb er.8) 

Am 29. des gleichen Monats lief die erste Bewerbung um die offene Stelle ein. Ein gewisser 
JOHANN HEINRICH SCHEIDLER aus Berlin, „einige vierzig Jahre alt“, meldete sich. Dann 
fanden sich ein: J. F. KÖLTZ, früherer Vorsänger an der Nicolaikirche und gegenwärtig 
Kantor der verwitweten Königin (seit 1787) und Schullehrer im neuen Gewerkshaus vor dem 
Schlesischen Tor;9) der Spandauer Kantor Streit,10) LUDEWIG, adjungierter Kantor und 
Organist an St. Gertraud und Normalschullehrer,11) Sorge, der mittlerweile seit einem halben 
Jahr Kantor und Organist in Kremmen war, und endlich ein gewisser ROSTOCK, Lehrer an 
der Garnisonschule,12) und PAUL GERHARD ZIEGENFUSS, ein Schullehrer.13) 

Die Wahl fiel am 29. September 1796 einmütig auf STREIT. [folgt S. 189] Geboren am 4. 
August 1760 zu Spandau als Sohn sehr armer Eltern, mußte er sich vom 13. Lebensjahre an 
selbständig erhalten. Bis Michaelis 1781 besuchte er die Stadtschule und siedelte dann nach 
Halle über, um Theologie zu studieren. Allein seine beschränkten Mittel gestatteten ihm nicht 
den weiteren Aufenthalt in der Universitätsstadt, so daß er bereits im folgenden Jahre wieder 
in seine Vaterstadt zurückkehrte und sich dort zwei Jahre lang so durchschlug, 1784 wurde er 
als Organist, Kantor und Schullehrer nach Sallentin bei Stargard berufen, bis der Magistrat 
von Spandau ihn 1786 an Stelle des verstorbenen Kantors Feuerkauf an der Hauptkirche und 
als dritten Lehrer an der Stadtschule anstellte. Im Jahre 1790 heiratete er eine Pastorentochter 
aus Langerwisch (Mittelmark) und setzte mit ihr 11 Kinder ins Leben, 2 Töchter und 9 Söhne, 
von denen freilich 8 schon zu Lebzeiten des Vaters starben. 1796 kam er als Kantor nach St. 

11) Am 19. VIII. 1794. – Fol. 59, 64, 65. 

12) Fol. 73. 

13) Am 23. VIII. 1794. – Fol. 60. 

14) Am 25. VIII. 1794. – Fol. 62. 

1) EITNER X, 357. – Eitners Zitation des Gothaischen Kammermusikus Carl Rudolf Zinkeisen erledigt sich 
damit. 

2) Fol. 66. 

3) Fol. 69. – Publiquen-Protokolle, 14. X. 1794. – Beilage 222. 

4) Fol. 72. 

5) Fol. 71. 

6) Fol. 73. 

7) Fol. 75 und GK, Beamte No. 5, fol. 43. 

8) Fol. 76. 

9) 3. X. 1796. – Fol. 77/78. 

10) 27. IX. 1796. – Fol. 80. 

11) 27. IX. 1796. – Fol. 81. 

12) 27. IX. 1796. – Fol. 84. 

13) 28. IX. 1796. – Fol. 86. 


Georg1) und übernahm im Jahre 1819 nach Böhms Tod auch den Organistendienst an 
derselben Kirche.2) 1837 wurde er pensioniert, am 29. Dezember dieses Jahres starb er.3) 

 

ORGANISTEN. 

1690 erhielt St. Georgen ein kleines Positiv im Werte von 20 Talern. Ein Organist konnte 
indessen noch nicht angestellt werden. Inzwischen versah ein armer Orgelspieler namens 
GOTTFRIED JUNKER dieses Amt.4) 

Der erste Organist an St. Georg ist GOTTFRIED DÜMLER, der 1704 bereits im Amte ist. Er 
wurde im Jahre 1708 als Violoncellist an der Berliner Hofkapelle mit einem Gehalt von 100 
Talern angestellt, aber von Friedrich Wilhelm I. bei der Auflösung der Königl. Kapelle 
entlassen. An der Kirche war er 20 Jahre lang tätig. 1724 wurde seine Stellung vakant; ob er 
in diesem Jahre gestorben ist, vermögen wir mit Sicher[folgt S. 190]heit nicht anzugeben. Die 
Angabe von Ledeburs, daß Dümler nur von 1718–1722 Organist an St. Georgen gewesen 
sei,1) wird durch den Berliner Adreßkalender widerlegt; danach ist auch der Artikel bei 
Eitner2) zu berichtigen. 

Sein Nachfolger wurde SCHRÖDER, während dessen Amtszeit im Jahre 1727 das Positiv 
durch eine größere Orgel im Werte von 600 Talern ersetzt wurde.3) Im Jahre 1744 entfernte er 
sich heimlich und ließ sein Amt im Stiche.4) 

Er wurde durch JOHANN GOTTFRIED ELLINGER ersetzt, der sich früher um den 
Organistenposten an der Jerusalemskirche beworben hatte, tatsächlich auch 1738 zum 
Adjunkten Lehmanns ernannt, dann aber, wie unten ausführlich berichtet wird, dem 
reformierten Kandidaten Andreas Seydel hatte weichen müssen. Ellinger wurde durch Patent 
vom 15. Februar 1744 an die Georgenkirche berufen und war hier bis zu seinem Tode im 
Januar 1765 tätig.5) 

Zu seinem Nachfolger wurde JOHANN FRIEDRICH BÖHM6) bestellt, der länger als ein 
halbes Jahrhundert im Dienste der Kirche stand. Unter ihm erhielt die Kirche eine dritte 
Orgel, deren Herstellung 2000 Taler kostete; zu ihrer Einweihung im Jahre 1782 führte der 
Kantor Schmidt eine eigene Kirchenmusik auf.7) Er starb am 10. Juli 1819. Vielleicht ist er 
mit dem sonst unbekannten Johann Christian Böhm identisch, der zu Ende des 18. 
Jahrhunderts mehrfach [folgt S. 191] den Geburtstag des Königs mit Kompositionen feiert, 
die in der Kgl. Hausbibliothek zu Berlin liegen. 

Nach seinem Tode wurde der Organistenposten mit dem Kantorat verbunden und dem 
damaligen Kantor STREIT übertragen.1) 

 

DIE FRIEDRICHWERDERSCHE KIRCHE. 

1) 3. XI. 1796. – GK, Beamte No. 5, fol. 46. 

2) GK, Beamte No. 5, fol. 92. – Beilage 229. 

3) Fol. 159. 

4) E. C. G. Langbecker, Geschichte der St. Georgen-Kirche in Berlin. Berlin 1827. S. 7. 

1) S. 119. 

2) III, 266. 

3) Langbecker, a. a. O., S. 21. 

4) GK, Beamte No. 6, fol. 9. 

5) Fol. 11/12. 

6) Fol. 17. 

7) Der Berliner Adreßkalender schreibt Joachim Friedrich Böhme. – Langbecker, a. a. O. – Die Orgel hat 2 
Klaviere und 1 Pedal mit 28 klingenden Stimmen. Im Manual: Bordun 16 Fuß, Viola di gamba 8 Fuß, Prinzipal 
8 Fuß, Rohrflöte 8 Fuß, Trompete 8 Fuß, Oktave 4 Fuß, Oktave 2 Fuß, Zimbel dreifach, Kornet dreifach, Quinte 
3 Fuß, Mixtur fünffach. Im Oberklavier: Gedackt 8 Fuß, Quintatöne 8 Fuß, Vox humana 8 Fuß, Salicional 8 Fuß, 
Rohrflöte 4 Fuß, Prinzipal 4 Fuß, Oktave 2 Fuß, Quinte 2 Fuß, Quinte 1 Fuß, Nassat 3 Fuß, Mixtur vierfach. Im 
Pedal: Subbaß 16 Fuß, Posaune 16 Fuß, Prinzipal 8 Fuß, Trompete 8 Fuß, Oktave 4 Fuß, Quinte 6 Fuß, Mixtur 
dreifach. Außerdem 3 Ventile, Sonnenzug, Tremulant, Schwebung, Koppel und Kalkantenglocke. 

1) Vgl. No. 5, fol. 92. 


 

KANTOREN. 

Der Friedrichwerder, an den heute noch der Werdersche Markt, die Werderstraße und die 
Werdersche Kirche erinnern, war der ursprünglich sumpfige Boden im Westen des 
kurfürstlichen Schlosses, von diesem durch einen Arm der Spree getrennt. Als der Große 
Kurfürst im Jahre 1658 die Berlinischen Befestigungen auch über dieses Sumpfland führte, 
entstand hier im Schutze der Ringmauern in kurzer Zeit ein neuer Stadtteil, dem im Jahre 
1662 durch landesherrliches Privilegium der Name Friedrichwerder beigelegt und das 
Stadtrecht erteilt wurde.2) 

Eine eigene Kirche bestand im Anfange nicht. Bis 1680 lagen die geistlichen Angelegenheiten 
in den Händen der Köllnischen Geistlichkeit und Schule, von da ab wurde auf dem 
Werderschen Rathaus eigener Gottesdienst – lutherischer und reformierter – eingerichtet. Die 
Kirche selbst wurde erst 1699 begonnen; der Kurfürst hatte seinen Marstall geschenkt, und 
dessen vorderer Teil wurde zu einem Gotteshaus für die deutsche, der hintere für die 
französische Gemeinde verwendet. Die Einweihung fand am 12. Juli 1701 statt.3) 

Die zur Kirche gehörige Schule, deren Knaben beim Gottesdienste zu singen hatten und bei 
der die Kantoren Unterricht erteilten, wurde zunächst gleichfalls im Rathause untergebracht. 
Ihr Gründungsjahr ist 1681.4) 

Als erster Kantor auf dem Friedrichwerder wurde [folgt S. 192] JOHANN KARL1) 
HOLZHAUSEN angestellt,2) der nur wenige Jahre seinem Amte vorstand. Er starb bereits 
1683.3) 

Sein Nachfolger war JOHANN SIEGMUND BRENNECCIUS, aus Spandau, vorher Kantor 
in Wriezen an der Oder. Von ihm ist zu seinen Lebzeiten nur einmal die Rede: die 
Friedrichstädtischen Kämmereirechnungen von 1702 verzeichnen sein Gehalt mit 64 Talern. 
Die an dieser Stelle gebrauchte Namensform ist weder Brenneccius noch Berneccius;4) wie an 
andrer Stelle, sondern die deutsche (?) Form Brennecei, nach seinem Tode notieren die 
Kämmereirechnungen den Namen mit y am Schluß.5) Der Vorname kommt nirgends vor. 

Brenneccius stirbt Anfang Januar 1704. Die Bewerbungen des Cand. theol. VALENTIN 
NIKOLAUS WRANGEL, ehemals Kantor in Mittenwalde,6) des Studiosus ANTON 
CHRISTIAN ERNST,7) des Studiosus NIKOLAUS CHRISTIAN MUDER, Schwiegersohn 
des Predigers Pascha in Machnow,8) des späteren Dorotheenstädtischen und Marien-Kantors 
METZENTHIN9) und selbst die des Studiosus Theologiae WILHELM ERNST 
KUHLMORGEN, um dessen Anstellung das Lehrerkollegium des Friedrichwerderschen 
Gymnasiums sich eifrig bemühte,10) fanden keine Berücksichtigung. 

Die Wahl des Magistrats fiel auf MARTIN HEINRICH FUHRMANN. Die Ernennung vom 
22. Januar 170411) stieß auf Widerstand beim König; er untersagte die Anstellung mit der 
Motivierung, daß Fuhrmann lutherisch ebenso wie sein Vorgänger sei, und daß auf diese 
Weise der Wechsel zwischen Kantoren lutherischer und reformierter Konfession, der an den 
Simultankirchen Brauch geworden war, nicht eingehalten würde; vermutlich hatte das 

2) Müller & Küster, Altes und Neues Berlin I, S. 4 f. 

3) A. a. O., II, 616 f. 

4) A. a. O., II, 986. 

1) A. a. O., II, 991. 

2) KAM, Akt. d. Friedrichswerd. Kirche No. 6, fol. 18. 

3) Küster, a. a. O. 

4) Beilage 158. 

5) 1704. – Beilage 162. 

6) 17. I. 1704. – Fol. 5. 

7) 16. I. 1704. – Fol. 6. 

8) 21. I. 1704. – Fol. 8, 11. 

9) Fol. 12–14. 

10) 13. I. 1704. – Fol. 1. – Beilage 163. 

11) Fol. 16. 


reformierte Ministerium der Kirche Beschwerde geführt. Statt Fuhrmanns sollte ein gewisser 
KARL [folgt S. 193] FRIEDRICH CHRISTIAN VOIGT die Stelle erhalten.1) Man ist 
überrascht, hier das ungewohnte Schauspiel einer Nichtbeachtung des königlichen Befehles 
zu finden. Es ist uns unbekannt, was den Magistrat zu diesem Schritte veranlaßte, unbekannt 
auch, warum der König nicht auf seinem Willen bestand. Kurz, trotz dem Einspruch des 
Monarchen blieb es bei der Ernennung Fuhrmanns, während Voigt drei Jahre später Kantor an 
der Jerusalemskirche wurde. 

Über Fuhrmann als den bedeutendsten Werderaner Kantor sind wir etwas genauer 
unterrichtet, als es sonst der Fall ist. 

Martin Heinrich Fuhrmann stammt aus Templin in der Uckermark. Das Kirchenbuch 
verzeichnet seine Taufe am 29. Dezember 1669; er dürfte also am 28. geboren sein. Der Vater 
Martin Fuhrmann soll mit dem im Jahre zuvor an der Hauptkirche angestellten Diakonus und 
späteren Superintendenten gleichen Namens identisch sein. 1693 finden wir den Sohn als 
Organisten in seiner Vaterstadt, im Jahre darauf in Soldin und 1695 als Kantor an der 
Dorotheenstädtischen Kirche zu Berlin. Musikalische Werke seiner Feder sind uns nicht 
erhalten, dafür jedoch eine ganze Anzahl musikalischer Schriften und Pamphlete aus den 
Jahren 1706–1730. Die temperamentvollen und nur zu häufig recht bissigen Ausführungen 
Fuhrmanns sind wohl dem Stile der Zeit entsprechend etwas langatmig, doch ist v. Ledeburs 
Kritik: „Seine Schriften sind in einem vermeintlich witzigen Ton, der aber für die jetzige Zeit 
unerträglich langweilig ist, abgefaßt“,2) ungerecht. Sie scheint auf das zurückzugehen, was 
E. L. Gerber 1812 über Fuhrmann schreibt: „Fuhrmann (Martin Heinrich) Kantor am 
Friedrich-Werderschen Gymnasium zu Berlin zu Anfange des 18. Jahrhunderts, war 
Matthesons großer Verehrer und – Nachahmer in der Klopffechterey, wobey er so weit ging, 
daß er für selbigen in die Schranken trat, wenn es auf – Maulschellen ging. Sein 
Geschriebenes, das wie Hr. v. Blankenburg ganz recht sagt, in einem vermeintlich witzigen 
unerträglichen [folgt S. 194] Tone abgefaßt ist, habe ich mehrmals zu lesen versucht, aber es 
nie über eine Seite bringen können, ob es gleich dem Verf. nicht an Gelehrsamkeit gefehlt zu 
haben scheint.“1) Man sollte daneben das Urteil eines Zeitgenossen wie Johann Gottfried 
Walther, des ersten Lexikographen der Musikwissenschaft, halten, der z. B. den 
Musicalischen Trichter „einen artigen Tractat“ nennt und die Vorrede als „schön lebhafft und 
gelehrt“ rühmt.2) Auch J. N. Forkel sagt noch 1792 das gerade Gegenteil von Gerber: „Die 
Vorrede (des musicalischen Trichters) lässt sich vorzüglich gut lesen“, und von dem Trichter 
und der Musica vocalis in nuce sagt er: „Beyde Anweysungen gehören unter die guten.“3) 
Unsere Zeit hat dem vergessenen und verkannten Manne Gerechtigkeit widerfahren lassen. 
Heinrich Reimann hat das Andenken Fuhrmanns wieder aufleben lassen und hat das 
kurzsichtige Urteil, das frühere Generationen über den beachtenswerten Kritiker gefällt 
haben, korrigiert.4) Fuhrmann ist ein Streithahn gewesen, gewiß; aber er zog nur gegen alle 
Kleinheit und Mittelmäßigkeit zu Felde, gegen alles, was im Musikleben seiner Zeit faul war 
und gegen alles, was sich ohne innere Berechtigung im Vordergrunde des musikalischen 
Getriebes breitmachte. Auf seinem Banner aber standen die vier großen Namen Pachelbel, 
Buxtehude, Mattheson und Bach: Fuhrmann ragt aus seiner ganzen Umgebung, die fremden 
Modegöttern nachlief, mit seiner unerschütterlichen Liebe und seinem felsenfesten Glauben 
an die echten und wahren Heiligtümer unserer Kunst hervor. Und um dieser Liebe willen 
verdient er unsere Verehrung. Eins noch muß man dem temperamentvollen Kritiker zugute 

1) 18. III. 1704. – Fol. 17. 

2) S. 174. 

1) Lexikon der Tonkünstler II, 2, p. 219 f. 

2) Musicalisches Lexicon 1732, p. 267. 

3) Allgemeine Literatur der Musik, p. 213. 

4) Ein Berliner Musiktheoretiker und Kritiker aus dem Anfang des vorigen Jahrhunderts. (Lessmanns 
Musikzeitung 1890. Nr. 12/13.) 


halten. Man rufe sich die Worte ins Gedächtnis, die Goethe einst über Zelters Zartheit zu 
Eckermann sprach: „Und dabei muß man nicht vergessen, daß er über ein halbes Jahrhundert 
in Berlin zugebracht hat. Es lebt aber, wie ich an allem merke, [folgt S. 195] dort ein so 
verwegener Menschenschlag beisammen, daß man mit der Delikatesse nicht weit reicht, 
sondern daß man Haare auf den Zähnen haben und mitunter etwas grob sein muß, um sich 
über Wasser zu halten.“1) 

Als Dichter ist Fuhrmann mit einem Texte zur Kirchenmusik an dem 1730 gefeierten 
evangelischen Jubelfeste, „Die von den Pforten der Hölle bestürmete, aber vom Himmel 
beschirmete evangelische Kirche usw.“, hervorgetreten. Es liegt nahe, auch eine eigene Musik 
des Verfassers zu seinem Texte anzunehmen.2) 

Fuhrmanns Streitsucht und Unverträglichkeit, denen er in seinen Schriften ein Denkmal 
gesetzt hat, geben auch seinem Leben die eigene Note. Die Klagen über sein zänkisches und 
übelwollendes Wesen hören bis an sein Ende nicht auf. Gemeindemitglieder und 
Kirchenkollegen, ja schließlich der Magistrat selbst finden dauernd Anlaß, sein Benehmen zu 
tadeln, und am Ende sieht sich die Regierung veranlaßt, auf eine schleunige Emeritierung zu 
dringen.3) Diese Vorgänge spielten sich 1733 und 1734 ab. Trotzdem vermochte man den 
unbequemen Kantor erst im Jahre 1740 loszuwerden. Wann er gestorben ist, läßt sich genau 
nicht bestimmen. Jedenfalls ist er nicht gleich nach seiner Pensionierung verschieden, da er 
im Jahre 1745 noch als lebend erwähnt wird.4) 

Schon 1733 galt die Emeritierung für ausgemacht, so daß sich bereits Bewerber um die 
Adjunktion meldeten. Ende dieses Jahres versuchte JOHANN CHRISTIAN GANDERT, des 
alten Luisenkantors Christoph Gandert Sohn, heranzukommen. Er war ein Berliner Kind, 
Schüler des Friedrichwerderschen Gymnasiums und des Grauen Klosters gewesen, hatte mit 
21 Jahren die Universität Halle bezogen und dann eine Anstellung als Kantor und Organist in 
Kyritz gefunden. [folgt S. 196] Übrigens war er ein Vetter Fuhrmanns.1) Wie man sich wohl 
denken kann, dachte Fuhrmann selbst nicht im mindesten daran, sich emeritieren zu lassen, 
und protestierte energisch gegen die Berufung eines Substituten.2) Im nächsten Jahre meldeten 
sich dann noch andere Männer: JOHANN ANDREAS LICHT, der 10 Jahre lang Kantor in 
Angermünde und 7 Jahre an der Garnisonkirche gewesen war,3) JOHANN SIEGMUND 
HENCKE, ein Schulkollege und Organist in Neuruppin, der 6 Jahre zuvor seine Studien in 
Halle absolviert hatte,4) endlich G. H. KORNHARD, Kantor in Staßfurt.5) 

Von all diesen Kompetenten fand keiner Berücksichtigung. Nachdem man 1734 den 
Entschluß gefaßt hatte, Rosskämmer, den Dorotheenstädtischen Kantor, als Nachfolger 
Fuhrmanns zu berufen,6) diesen Entschluß aber nicht ausführen konnte, weil die 
Emeritierungsangelegenheit immer noch zu keinem Ende gediehen war, wurde am 28. April 
1740 J. G. Moritz angestellt.7) 

JOHANN GOTTFRIED MORITZ kam in Magdeburg8) 1710 oder 1711 zur Welt, da er sich 
1778 67jährig nennt.9) Er war Kantor in Gardelegen. In diesem Jahre 1778 bittet er um einen 

1) J. P. Eckermann, Gespräche mit Goethe, Bd. I, Leipzig 1902, S. 93. 

2) v. Ledebur 175 und Eitner IV, 101. 

3) Fol. 23, 36 ff. – Der zweite Teil des Aktenfaszikels ist falsch foliiert. Von hier ab bedeuten die Folionummern 
bei doppeltem Vorkommen die zweite. 

4) Fol. 49. 

1) 15. XII. 1733. – Fol. 24/25. 

2) 13. III. 1734. – Fol. 26. 

3) 29. III. 1734. – Fol. 27, 28. 

4) 15. IV. 1734. – Fol. 35. 

5) 14. XII. 1737. – Fol. 43/44. 

6) 16. Juli. – Fol. 38/39. 

7) Fol. 45. 

8) Küster 991. 

9) Fol. 51. 


Adjunkten, da er selbst schon alt und schwerhörig war.10) Er schlug seinen Schwiegersohn vor 
und hatte die Genugtuung, seinen Wunsch erfüllt zu sehen. Am 18. September 1790 starb 
er.11) 

Der Nachfolger, JOHANN KARL REX, wurde 1749 geboren, erhielt eine Kantorstelle in 
Beeskow und wurde am 24. Oktober 1778 (nicht um 1781, wie v. Ledebur 458 und Eitner 
VIII. 200 angeben) Adjunkt seines Schwiegervaters.12) Er soll nach v. Ledebur-Eitner 1825 
gestorben sein; doch hat die Nachricht wenig glaubwürdiges, da bereits am 21. Mai 1823 die 
erledigte Stelle durch den Kantor SCHRAMM besetzt [folgt S. 197] wird.1) Rex ist als 
Komponist mit zwei Chorälen in Kühnaus, Choralbuch2) vertreten. Sein Sohn JOHANN 
KARL FRIEDRRICH REX, der gleichfalls als Komponist hervorgetreten ist, wurde später 
Kgl. Musikdirektor und Kantor an der Dreifaltigkeitskirche. 

 

ORGANISTEN. 

Die Organisten an der Friedrichwerderschen Kirche waren zu gleicher Zeit als Lehrer der 
untersten Klasse am Gymnasium angestellt. 

CHRISTOPH DÜMLER war im Jahre 1690 als erster Organist tätig. 

Sein Nachfolger SAMUEL SCHMETTACH war vier Jahre im Amt. Sein Tod fällt in das Jahr 
1694. 

Ihm folgte JOACHIM FRITSCHHANS (1694–1697). 

CHRISTIAN HILPERT oder HÜLPERT (auch Hepert kommt einmal vor) war sein 
Nachfolger. Die authentische Namensform scheint Hilpert zu sein, da der Berliner das i vor 
Konsonanten etwas dunkel ausspricht. Er starb im Jahre 1721.3) 

Der Magistrat übertrug 1722 seinen Posten dem Baccalaureus JOHANN SCALLA. 

1766 rückte in dessen Stelle der Baccalaureus JAHN ein. 1777 hören die Gehaltszahlungen 
auf.4) Man ließ die Stelle eingehen. 

 

DIE JERUSALEMS- UND NEUE KIRCHE. 

 

KANTOREN. 

Die Jerusalemskirche in der Friedrichstadt entwickelte sich aus kleinsten Anfängen: eine 
unscheinbare Kapelle, 1671 vom Großen Kurfürsten der Stadt Friedrichwerder geschenkt, 
1689 und 1693 erweitert, um die Jahrhundertwende der neu[folgt S. 198]gegründeten 
Friedrichstadt im Süden des Werders zugewiesen, abgebrochen und in bedeutend 
vergrößertem Maßstabe wieder aufgebaut, erreichte sie erst 1728 ihre endgültige Gestalt.1) 

Die Neue Kirche wurde auf Befehl des letzten Kurfürsten 1700 auf dem Gendarmenmarkt 
angelegt und Ostern 1708 feierlich eingeweiht.2) 

Die Errichtung des Kantorats an der Jerusalemskirche, das nach Erbauung der Neuen Kirche 
beiden Gotteshäusern gemeinsam war, scheint mit der Bauerweiterung des Jahres 1693 in 
Zusammenhang zu stehen. 

1693 wurde JOACHIM BÖTTICHER mit der Wahrnehmung der Kantoratspflichten an der 
Jerusalemskirche betraut, da er 1703 in einer Eingabe, die natürlich die Aufbesserung seiner 
Lage zum Gegenstand hat, von 10 Dienstjahren redet.3) Er gibt in dem gleichen Schriftstück 

10) 12. VI. 1778. – Fol. 50/51. 

11) Fol. 61. 

12) Fol. 34. 

1) Fol. 71. 

2) Vierstimmige alte und neue Choralgesänge. Zweiter Teil. Berlin 1790. 

3) Küster a. a. O., 991. – MA, Kämmereirechnungen. 

4) MA, Kämmereirechnungen. 

1) Küster, 632 ff. 

2) A. a. O., 640 f. 

3) KAM, Akt. d. Jerusalemskirche No. 5, fol. 1/1a. – Beilage 160a. 


sein Alter auf 60 Jahre an, ist also wohl 1642 oder 1643 geboren. Kurze Zeit darauf wurde er 
krank4) und starb, wie sich berechnen läßt, am 23. Juli 1706.5) Er war mit Maria Elisabeth 
Richterin verheiratet.6) 

Um seine Stelle bewarben sich CHRISTIAN MÖLLER, ein Informator, und JOHANN 
CHRISTOPH KREUTZIGER, Kantor und Organist in Blankenburg.7) Der Magistrat aber 
entschied sich für die Berufung GOTTFRIED KADES, der denn auch am 10. April 1707 als 
lutherischer Kantor angestellt wurde.8) Am gleichen Tage erhielt die Kirche auch einen 
reformierten Kantor in der Person desselben KARL FRIEDRICH VOIGT, den der König an 
Stelle des lutherischen M. H. Fuhrmann bei der Friedrichwerderschen Kirche angestellt 
wissen wollte.9) Es wurden also im Jahre 1707 zwei gänzlich voneinander unabhängige 
Kantorate für die beiden Gemeinden der Kirche geschaffen. 

[folgt S. 199] 

Das lutherische Kantorat setzt demnach mit GOTTFRIED KADE ein, dessen Name in der 
Bibliographie der Berlinischen Geschichte nicht ganz unbekannt ist. Er hat ein kleines 
Büchlein verfaßt, das den Titel führt: „Gesammlete Merckwürdigkeiten von der Königl. 
Preussischen und Chur-Fürstl. Brandenburgischen Residentz Friedrichs-Stadt, zum Druck 
befördert durch Gottfried Kaden, Cantorem bey der Evang. Lutherischen Gemeine daselbst. 
Berlin, bey Gotth. Schlechtiger 1713.“ Der Magistrat gab dem Verfasser für die Dedikation 
des „Tractatleins“ 8 Groschen als Gratifikation.1) Die Schrift ist ganz im Stile aller Chroniken 
jener Zeit verfaßt: Wichtiges und Unwichtiges lösen einander in buntem Wechsel ab und auf 
historische Ereignisse folgen Nachrichten über einen Diebstahl oder einen Dachstuhlbrand. 
Trotzdem ist dem Werkchen manches Wissenswerte zu entnehmen. Uns speziell interessiert 
das, was er über die Friedrichstädtischen Kantorate schreibt. Wir erfahren, daß Böttcher nicht 
eigentlich Kantor gewesen ist, sondern nur das Amt kommissarisch wahrgenommen hat. Er 
selbst, ein Theologie-Studierender, wurde bereits 1703 mit der Gründung einer Schule in der 
Friedrichstadt beauftragt. 

„Anno 1703. wurde Gottfried Kaden / S. S. Theol. Stud. vociret / die Stadt-Jugend zu 
informiren / und den Grund zu einer Schule zu legen. 

Anno 1707. hat E. Hoch-Edl. Magistrat Herrn Carl Fridrich Voigten / und itzt 
gemeldten Gottfried Kaden / (nach dem Herr Joachim Böttcher / der bißher 
bey den öffentlichen GOttesdienst vices Cantoris vertreten / seelig verschieden /) als erste 
Cantores beruffen. Diese beyde Cantores nun / informiren itzo in der Stadt / jedoch 
abgesondert in ihren Logiren / weil wegen vieler Ursachen / kein Schul-Hauß noch nicht 
angewiesen / oder erbauet worden. Selbigen assistiret bey den GOttesdienst / öffentlichen 
Leichen / und 3. mahligen Recordation, (welche / nach geschehener Verordnung / denen 
Cantoribus loci alleine verbleiben soll/) ein [folgt S. 200] Chor von den Fridrichs-
Werderschen Gymnasio. Deshalb auch die Bürgerschafft viel Schüler mit Frey-Tischen 
versiehet / und bey dem Singen-Gehen ihre Müdigkeit gegen sie auch reichlich spühren lasset. 
Damit aber alles in guter Ordnung geschehe / so werden die Cantores auff das Gymnasium 
beruffen / wenn das Chor-Geld distribuiret wird.“1) 

Kade mußte gleichzeitig den Dienst an der Orgel versehen,2) bis 1708 J. E. Roßkämmer an die 
Orgel berufen wurde. Er starb Anfang 1715, vor dem 26. März.3) 

4) Fol. 1b. 

5) In der Bewerbung Christians Möllers vom 24. Juli (fol. 1c) heißt es, er sei am „verwichenen Dienstag“ 
gestorben. Man kann an der Hand chronologischer Formeln feststellen, daß der 24. auf einen Mittwoch fiel. 

6) Fol. 1e. 

7) Fol. 1d. 

8) Fol. 2. 

9) Fol. 4. 

1) Berlinische Kämmerei-Rechnungen 1713, S. 205. – Beilage 180. 

1) S. 18. 

2) Fol. 2. 


Das lutherische Kollegium schlug MÜLLER, die nämliche Persönlichkeit wie den oben 
bereits erwähnten Christian Möller, und den Kantor BEILS von der Sophienkirche vor. Die 
Geistlichen verlangten eine besonders durchdringende Stimme bei ihrem Kantor, da die 
Jerusalemskirche infolge ihrer fünfeckigen Anlage eine ungünstige Akustik hatte. 

Der Magistrat trug ihren Wünschen nicht Rechnung, berücksichtigte auch nicht die 
Bewerbung eines gewissen ERDMANN MÖNNIG,4) sondern berief den bisherigen 
Organisten ROSSKÄMMER,5) der seit 1708 kommissarisch und seit 1710 angestellt an der 
Kirche tätig war. Doch verließ Roßkämmer schon im nächsten Jahre die Friedrichstadt, um 
das Jerusalemskantorat gegen das Dorotheenstädtische einzutauschen.6) 

An seine Stelle trat FRIEDRICH SALOMON KALTSCHMIDT, den man eines Vergehens 
gegen die Disziplin wegen von seinem Posten an der Marienkirche und dem Berlinischen 
Gymnasium dorthin versetzen mußte. Bereits am 11. Juni 1716 mußte wieder ein neuer 
Kantor gewählt werden, da Kaltschmidt sich wohl anderswohin gewendet hatte, das Protokoll 
spricht von ihm nicht als dem gestorbenen, sondern dem „gewesenen Kantor.7) 

An seine Stelle trat am 30. Juni 1716 der mehrfach er[folgt S. 201]wähnte CHRISTIAN 
MÜLLER,1) der das Kantorat bis zu seinem 1725 erfolgten Tode verwaltete.2) 

Die Vakanz reizte nur einen einzigen, um die Stelle anzuhalten. Dieser, JOHANN 
BOGISLAUS GERATHEN aus Schivelbein in der Neumark, der früher zwei Jahre hindurch 
das Amt eines Präfekten im Friedrichwerderschen Chor versehen hatte, bestand die Probe3) 
und wurde am 28. Juni 1726 Kantor.4) 

1759, als Gerathen alt geworden war, bewarb sich Lehmanns Schwiegersohn5) CHRISTIAN 
KARL ROLLE um die Adjunktion. Sein Gesuch datiert vom 25. Januar.6) Am 4. Februar, 
dem Tage seiner Prüfung, ist Gerathen bereits gestorben.7) 

Rolle wurde am 8. Februar vociert.8) Er stammte aus Quedlinburg und ist 1725 oder 1726 
geboren, da er 1788 im Alter von 62 Jahren starb.9) v. Ledeburs Angabe, er sei schon 1714 
geboren,10) ist falsch. Als Komponist ist er 1765 mit einem Tedeum hervorgetreten, als 
Musiktheoretiker 1784 mit einem Werk über „Neue Wahrnehmungen zur Aufnahme und 
weiteren Ausbreitung der Musik“. Die Schrift besteht aus Aufsätzen über die Dur- und 
Molltonart, über das Generalbaßspiel, Kanon, Kirchenmusik und die Orgel, sowie aus den 
Biographien Grauns und Agricolas. Er scheint bei den Zeitgenossen eine sehr geteilte 
Aufnahme gefunden zu haben. Die Autobiographie, die Rolles dritter Sohn Friedrich Heinrich 
verfaßt hat, rühmt zwar die musikalische Geschicklichkeit und den Charakter des Vaters, die 
ihm eine außerordentliche Achtung eingetragen hätten, Gerber I aber erklärt sehr trocken von 
den „Wahrnehmungen“: „Es ist dies eine merkwürdige Erscheinung von Berlin. Indem [folgt 
S. 202] solch kauderwelsches und verwirrtes Geschwätz, so leicht nicht gefunden werden 
kann.“1) Dies Urteil ist ein wenig zu hart.2) 

3) Fol. 6. 

4) Fol. 8. 

5) Am 28. V. 1715. – Fol. 7. 

6) MA, Publ. Prot., 25. VII. 1715, p. 259. – Beilage 183. 

7) MA, Publiquen-Protokolle 1716, p. 283 f. – Beilage 187. 

1) Fol. 9. 

2) Vor dem 23. November. – Fol. 11. 

3) Am 1. Juni. – Fol. 10. 

4) Fol. 12. 

5) F. H. Rolles eigene Lebensskizze in E. C. G. Langbecker, Die Geschichte der St. Georgenkirche in Berlin. 

6) Fol. 29/30. 

7) Fol. 32. 

8) Fol. 33. 

9) Fol. 73. 

10) S. 474. 

1) S. 314. 

2) Der genaue Inhalt der Rolleschen Schrift ist: 


Kurz vor seinem Tode, bat Rolle ihm seinen gleichnamigen ältesten Sohn zu adjungieren.3) 
Anderthalb Monate später, im März 1788, starb er.4) 

[folgt S. 203] 

Der jüngere CHRISTIAN KARL ROLLE wurde am 29. des gleichen Monats zum Nachfolger 
seines Vaters ernannt.1) Er stand damals im 25. Lebensjahre,2) ist also 1763 oder 1764 
geboren. 

Der Kantor FRANCKE, seit 7 Jahren in Mittenwalde, hatte sich vergeblich um den Posten 
bemüht.3) 

Chr. K. Rolle jun. starb bereits am 4. Juni 1795, nicht 29jährig (v. Ledebur),4) sondern 31- 
oder 32jährig. Die Mitwelt gab ihm ein ehrenvolles Zeugnis: „Er war ein sehr redlicher Mann, 
der seinem Amte mit aller Treue vorstand und einen stillen unsträflichen Wandel führte“ 
(Küster).5) 

Nach seinem Tode versuchte ein anderer Sohn des alten Rolle, Friedrich Heinrich, der zwar 
Predigtamtskandidat war, aber als einziger Ernährer von zwei Schwestern auf ein bezahltes 
Amt sehen mußte, die Stelle seines Bruders zu erlangen.6) 

Seine Mitbewerber waren der Petripräfekt SORGE,7) der ehemalige Nikolaipräfekt J. F. 
KÖLTZ,8) der Kandidat WACHSMUTH9) und der Schullehrer GÜNTHER LUDWIG 
GOTTLIEB WINTER.10) 

I. Canons, deren mögliche Versetzung, aus der harten Tonart in die weiche, aus der weichen Tonart in die harte. 

II. Die allergenaueste Verwandtschaft zwischen der harten und weichen Tonart, bey Tönen von einerley 
Benennung. Es entstehen daher, vier ganze und zehn abgebrochene neue Cirkel. 

III. Das Vollkommnere der harten Tonart und ihrer Tonleiter, gegen das Unvollkommnere der weichen Tonart. 

IV. Einsylbigte Benennung der, durch Doppel-Kreutze und Doppel-Bee entstehenden Töne, bey dem 
Abecediren. 

V. Behandlung der Orgeln bey dem Choralspiele. 

VI. Einrichtung, theils achtfacher, theils fünffacher Mixtur-Register, in den Orgeln, von lauter verschiedenen 
Tönen: ohne Verstattung dabey, irgend einiger Einklänge. 

VII. Gebrauch des Tremulanten-Zuges, in den Orgeln, und überhaupt, der Abwechselung bey sämmtlichen 
Registerzügen. 

VIII. Orgel-Disposition, besser eingerichtete, nach der, die tiefer stimmenden Pfeifen, das Uebergewicht, für 
höher stimmende haben müssen. 

IX. Auftritte, Vorgänge, Vorfälle in den Kirchen, oder bey dem kirchlichen Gottesdienste. 

X. Der Orgeln Behandlung, bey den Kirchenmusiken, nach ihrer noch fortdauernden, gegenwärtigen, üblichen 
Einrichtung in der Chor-Ton-Stimmung. 

XI. Kirchen-Musik und andere kirchliche Gesänge, unter den verschiedenen christlichen Religions-Partheien, 
gegen einander gehalten. Hiebey Anzeige der Behandlung der verschiedenen Tonarten, von einigen berühmten 
Ton-Setzkünstlern, welche außer ihren theatralischen und andern Arbeiten, auch in Kirchensachen sich 
ausgezeichnet; zum Ehren-Gedächtnisse, durch Aufführung einiger Lebens-Umstände, für dieselben 
aufgerichtet. Die bemerkten sind: ein Agricola, Graun, Hasse, Kirnberger, Nichelmann, Telemann, ferner einige 
aus den Familien derer, welche in Anverwandtschaft die Namen theils Bach, theils Rolle führen. 

Ehren-Gedächtniß Johann Friedrich Agricola, Königlich-Preußischen Hof-Compositors (Hof-Componisten) nach 
Grauns Tode Capelldirektors. 

Ehren-Gedächtniß Carl Heinrich Graun. 

3) Am 30. I. 1788. 

4) Fol. 78. 

1) Fol. 76. 

2) Fol. 73. 

3) Am. 10. März. – Fol. 77. 

4) S. 474. 

5) Fol. 85. 

6) Am 5. Juni. – Fol. 84. 

7) 5. VI. 1795. – Fol. 86. 

8) 8. VI. 1795. – Fol. 87. 

9) Fol. 88. 

10) Fol. 90. 


Der junge Rolle trug den Sieg davon und wurde am 11. Juni 1796 angestellt.11) Doch war 
seines Bleibens nur zwei Jahre, da er als Feldprediger des v. Cunheimschen Regiments eine 
bessere Versorgung fand.12) 

F. H. Rolle wurde am 18. Januar 1770 in Berlin als der dritte Sohn des älteren Christian Karl 
Rolle geboren. Er besuchte in seinen ersten Knabenjahren eine Elementarschule: dann brachte 
ihn der Vater auf das Friedrichwerdersche Gymnasium, das gerade unter Gedicke wieder 
aufzublühen begann. Zu Ostern 1788 bezog er, um Theologie zu studieren, die Universität 
Halle, auf welcher damals Semler, Nösselt, Knapp, Schulze und Niemeyer Theologie lehrten. 
Von der Universität zurückgekehrt, wurde er in Neustadt Eberswalde Hauslehrer [folgt S. 
204] in der Familie des Bürgermeisters und Stadtrichters Hindersinn. Späterhin verließ er 
diese Stelle und privatisierte mehrere Jahre in Berlin bei fortwährender Kränklichkeit, die ihn 
in seinen Arbeiten sehr hemmte und ihm viel trübe Stunden machte. Nach dem Tode seines 
älteren Bruders bewarb er sich um die erledigte Friedrichstädtische Kantorenstelle und erhielt 
sie. Die übernommenen Berufsgeschäfte entfremdeten ihn nicht seinen theologischen Studien 
und hinderten nicht öftere Übungen im Predigen. Im Jahre 1798 wurde er vom 
Generalleutnant Grafen von Kunheim zum Feldprediger seines Regiments in Berlin berufen, 
mit welchem Amt zugleich das Amt eines Feldpredigers in Friedenszeiten verbunden war. Im 
Jahre 1806 wurde er durch die Wahl der Gemeinde zum zweiten Prediger bei der 
Georgenkirche befördert.1) 

Zu seinem Nachfolger meldete sich PAUL GERHARD ZIEGENFUSS, der seit 1787 Lehrer 
an der Parochialschule war.2) Ferner RIEFENSTAHL, der 4 Jahre in Göttingen und Leipzig 
studiert hatte,3) der Lehrer an der Kgl. Realschule JOHANN CHRISTIAN ZANDER,4) der 
ehemalige Werderaner FRIEDRICH KÖNIG, seit 6 Jahren Kantor in der Neustadt 
Eberswalde und Schwager Rolles,5) der bereits öfters als Bewerber genannte JOHANN 
FRIEDRICH KOELTZ6) und zum Schluß FRIEDRICH WILHELM FERDINAND BAUER. 
Dieser letztere stand im 31. Lebensjahre, war also 1767 oder 1768 geboren, hatte bis 1787 den 
Kloster- und Marienchor als Präfekt geführt, wurde darauf Kollaborator an der 
Garnisonschule und im Oktober 1794 Kantor und 3. Schullehrer in Fürstenwalde.7) 

Nur drei davon wurden überhaupt zur Prüfung zugelassen: König, Ziegenfuß und Koeltz. Die 
Examinanden mußten ein [folgt S. 205] Präludium auf der Orgel spielen und je einen Vers 
eines Liedes spielen und singen. Koeltz konnte nicht Orgel spielen und sang nur einen Vers 
des Chorals: „O Haupt voll Blut und Wunden“. König bekam das Lied „Jesus meine 
Zuversicht“ und Ziegenfuß „Ich bin ja, Herr, in deiner Macht“. Koeltz war als orgelunkundig 
von vorneherein untauglich, während König und Ziegenfuß gleich gut abschnitten.1) 

Die Wahl traf Ziegenfuß. Die Berufung erfolgte am 1. Dezember 1798.2) 

Es gilt nun die Veränderungen nachzuholen, die das reformierte Kantorat der beiden Kirchen 
unterdessen durchzumachen hatte. Die Berufung des ersten reformierten Kantors Voigt wurde 
bereits oben besprochen. Sie datiert vom 10. April 1707. Er hatte gleichzeitig die 

11) Fol. 99. 

12) Fol. 100. 

1) Nach einer eigenen Aufzeichnung F. H. Rolles, veröffentlicht in E. C. G. Langbecker, Geschichte der St. 
Georgen-Kirche in Berlin. S. 76 f. 

2) 20. VI. 1798. – Fol. 100. 

3) 22. VI. 1798. – Fol. 102. 

4) 26. VI. 1798. – Fol. 102. 

5) 23. VI. 1798. – Fol. 104, 114. 

6) 24. VI. 1798. – Fol. 107, 113. 

7) 23. VI. 1798. – Fol. 112. 

1) Fol. 115. 

2) Fol. 122. 


Verpflichtung für die Orgel zu sorgen, bis eigene Organisten für die beiden Kirchen angestellt 
wurden.3) 

Als Voigt alt geworden war, wünschte JOHANN SEBASTIAN POCHHAMMER, ein 
Student der Theologie aus Schmalkalden, die Adjunktion zu übernehmen;4) er erhielt sie sehr 
günstig, mit 70 Talern Jahresgehalt, die ihm Voigt aussetzte. Die Berufung erfolgte am 13. 
Juli 1741.5) Wann Voigt gestorben ist und damit die Stelle tatsächlich auf Pochhammer 
überging, läßt sich genau nicht feststellen. 

Die Akten sind überhaupt in den Sachen des reformierten Kantorats sehr schweigsam. Wir 
erfahren gerade noch, daß Pochhammer am 16. Januar 1780 an einem hitzigen Brust- und 
faulenden Gallenfieber starb, wie sich seine Witwe Marianne Christian Schwartzmeyrin 
ausdrückte,6) und daß er ein Alter von 60 Jahren erreicht hatte;7) er war also 1719 oder 1720 
geboren worden. 

Es bewarben sich um seinen Posten: ERNST HUTHMANN, der seit drei Jahren Kantor beim 
Großen Friedrichshospital und vorher 11 Jahre in Potsdam gewesen war;8) SAMUEL 
CANDLER, reformierter Kantor in Spandau;9) der [folgt S. 206] Schulhalter JOHANN 
HEINRICHSEN;1) J. HERROSEE, Kantor und Organist in Stargard2) und endlich JOHANN 
AUGUST GOTTFRIED EISFELD3) 

Nur Eisfeld wurde geprüft. Er bekam ein Rezitativ mit Arie und ein Duett aus dem „Tod 
Abels“ und einen Choral zu singen.4) Das genannte Oratorium ist sicherlich dasjenige Johann 
Heinrich Rolles, des Magdeburger Musikdirektors, das sich einer großen Beliebtheit erfreute 
und innerhalb 15 Jahren in drei großen Auflagen gedruckt wurde.5) Besonders erfreulich fiel 
die Probe wohl nicht aus; doch machte man geltend, daß der reformierte Gottesdienst nur 
geringe musikalische Ansprüche an die Kantoren stelle, da eigentlich nur bei besonderen 
festlichen Gelegenheiten wie Introduktionen und dergleichen Musik gemacht würde. So 
wurde denn Eisfeld am 8. August 1780 angestellt.6) 

Eisfeld stammte aus dem Anhaltinischen und hatte die letzten vier Jahre als reformierter 
Kantor in Charlottenburg zugebracht.7) Er war mit Henriette Amalie Christiane Sommerin 
verheiratet; eine Tochter, Auguste Charlotte Wilhelmine, wurde die Frau des Militärarztes 
Schulz.8) 

Er stand dem Friedrichstädtischen Kantorat fast ein halbes Jahrhundert vor. Erst 1825, am 13. 
September, starb er.9) 

 

ORGANISTEN DER JERUSALEMKIRCHE. 

Anfangs wurde die Begleitung der Kirchengesänge, da keine Orgel vorhanden war, von 
Schülern auf dem Positiv ausgeführt. Die Friedrichstädtischen Kämmereirechnungen von 
1702, 1704, 1705 und 1706 verzeichnen Gratifikationen für diese Knaben.10) 

3) Fol. 4. 

4) 19. VI. 1741. – Fol. 20. 

5) Fol. 27. 

6) Fol. 44. 

7) Fol. 51. 

8) 21. I. 1780. – Fol. 53. 

9) 19. V. 1780. – Fol. 54. 

1) 22. I. 1780. – Fol. 56. 

2) 24. I. 1780. – Fol. 57. 

3) 21. I. 1780. – Fol. 49. 

4) Fol. 64. 

5) Eitner, VIII 287. 

6) Fol. 66. 

7) Fol. 49. 

8) Fol. 163. 

9) Fol. 147. 

10) Beilage 257. 261. 262. 


Der erste Organist an der Jerusalemskirche war JOHANN ERNST ROSSKÄMMER. Er 
wurde am 6. September 1710 angestellt, nachdem er zwei Jahre lang ohne Gehalt 
intermistisch [folgt S. 207] gespielt hatte.1) Im Jahre 1715 vertauschte er das Organistenamt 
mit dem Kantorat an der Jerusalemskirche,2) um schon im nächsten Jahre an die 
Dorotheenstädtische Kirche überzugehen.3) 

Als Nachfolger Roßkämmers wurde am 26. Juni 1715 PAUL HEINRICH SCHULTZE 
angestellt,4) doch blieb er nur drei Jahre im Amt. Er fand einen einträglicheren Posten in 
Stargard.5) Die Jerusalemskirche hatte nämlich in den ersten Jahrzehnten ihres Bestehens mit 
außerordentlichen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen, die es ihr nicht gestatteten, ihre 
Beamten in der wünschenswerten Weise zu besolden. 

Am 10. November 1718 wurde die freie Stelle dem Schreibmeister ZACHARIAS BÖNCKE 
(auch BÖNECKE, BENECKE, BEINECKE und BENCKE genannt) übertragen. Er hatte sich 
14 Jahre hindurch in der Dorotheenstädtischen Kirche als Organist betätigt und dort die 
erforderlichen Eigenschaften erworben. 

1729 machten Alter und Krankheit eine Entlassung Bönckes notwendig. Der erste Bewerber 
ANDREAS SEYDEL6) legte eine ganz gute Probe ab,7) wurde aber dennoch nicht angestellt. 

Vielmehr kamen in die engere Wahl nur vier Kandidaten; JOHANN PETER LEHMANN, ein 
gewisser ASSAU, ein Famulus des Hofpredigers Nolten, dessen Name nicht genannt wird, 
und ein Mann namens SCHÖNEMEIER.8) Bei der Probe schnitten Lehmann und 
Schönemeier gut ab, während die beiden anderen schlecht bestanden. Dem Gutachten über 
diese Prüfung sind die kleinen Papierschnitzel mit den Fugenthemen beigeheftet, die den 
Kompetenten zur Bearbeitung in die Hand gegeben wurden. Sie mögen an dieser Stelle 
mitgeteilt werden, um dem Leser einen Begriff von den Ansprüchen zu geben, die damals in 
Berlin an einen Organisten gestellt wurden. Während die beiden letzten Themen unschwer zu 
behandeln sind, erfordern die beiden ersten, besonders aber das chromatische, [folgt S. 208] 
das dem Lehmann aufgegeben wurde, eine ausgezeichnete kontrapunktische Schulung und 
eine gehörige Übung im polyphonen Spiel. 

 

1) KAM, Akt. d. Friedrichw. K. No. 8, fol. 14–17. – Beilage 264. 265. 

2) Am 28. V. – KAM, Akt. d. Jerus. K. No. 5, fol. 7. 

3) KAM, Akt. d. Jerusalem. Kirche No. 7, fol. 1/2. – Beilage 272. 

4) Beilage 271. 

5) Ebenda, fol. 3/4. – Beilage 275. 

6) Ebenda, fol. 6. 

7) Ebenda, fol. 7. 

8) Fol. 11–13. 


 

 

Die Entscheidung fiel zugunsten Lehmanns aus. Am 28. September 1731 wurde er zum 
Organisten bestallt.1) 

Es ist oben bereits mitgeteilt worden, daß Lehmann im Jahre 1739 die Anwartschaft auf den 
Posten seines Schwiegervaters Lutterodt nachsuchte und erhielt. Als nun Lehmann beim Tode 
Lutterodts von der Jerusalem nach der Nikolaikirche übersiedelte, entstand eine Kontroverse 
zwischen den interessierten Organisten sowohl als auch den in Frage kommenden Behörden, 
die viele Monate hindurch die Parteien in Atem hielt und die peinlichsten Erörterungen und 
die überflüssigsten Korrespondenzen im Gefolge hatte. Der Gang unserer Darstellung darf 
durch eine breite Behandlung dieser Dinge nicht aufgehalten [folgt S. 209] werden. Nur ganz 
kurz mögen die wesentlichsten Punkte der Streitsache festgelegt werden. 

Die Jerusalems-Kirche war ein Simultangotteshaus, das heißt, sie gehörte sowohl der 
evangelisch-lutherischen wie der evangelisch-reformierten Gemeinde auf der Friedrichstadt. 
Aus diesem Grunde hatte man die Einrichtung getroffen, daß die Kantoren und die Organisten 
abwechselnd lutherisch und reformiert sein sollten. Der erste Organist, Roßkämmer, war 
Lutheraner, sein Nachfolger Schultze reformiert und Bönicke wiederum lutherisch. Nun 
ereignete es sich aber, daß die Reformierten keinen geeigneten Kandidaten zur Aufstellung 
brachten, so daß abermals ein Lutheraner die Stelle erhielt. Dieser, Lehmann, bekam im Jahre 
1738, am 7. Juni, einen Adjunkten in der Person des ehemaligen Hoboisten1) und späteren 
19jährigen Kammermusikers des Markgrafen Christian Ludwig, JOHANN GOTTFRIED 
ELLINGER.2) Von Rechts wegen stand diesem Ellinger der erledigte Posten des Lehmann zu. 
Hiergegen protestierten indessen die Reformierten, weil mit Ellinger der dritte Lutheraner 
Organist geworden wäre. Um eine Handhabe zur Verdrängung Ellingers zu bekommen, 
beriefen sie sich auf die Adjunktion, die im Jahre 1730 dem Kantor Andreas Seydel in 
Prenzlau erteilt worden war.3) Der Magistrat machte geltend, daß erstens auf Lehmann wieder 
ein Lutheraner folgen könne, da Lehmann nicht gestorben sei, sondern nur versetzt, und daß 
zweitens beim Tode Bönckes der Seydel sich nicht gemeldet und somit auf die Stelle 
verzichtet habe.4) Nach langem Streiten und Rechten griff der König ein und verhalf den 

1) Fol. 18. 

1) Fol. 29. 

2) Fol. 25, 27. 

3) 13. Januar. – Fol. 42. 

4) Fol. 62. 


Reformierten zum Sieg.5) Ellinger mußte Verzicht leisten und Seydel wurde gegen seinen 
Willen an die Jerusalemer Orgel berufen.6) 

Es darf nicht mit Stillschweigen übergangen werden, daß sich auch der uns von St. Nicolai 
her unrühmlichst bekannte Bombardier Friedrich Wilhelm Fuhrmann um die vakante [folgt S. 
210] Stelle bewarb, daß er aber einerseits bei der Geistlichkeit der Kirche und bei den 
Schulkollegen die heftigsten Protestkundgebungen veranlaßte1) und andrerseits auch hier jede 
Probe verweigerte.2) Die Jerusalems-Kirche und das Friedrichstädtische Gymnasium blieben 
von seiner Tätigkeit verschont.3) 

ANDREAS SEYDEL wurde am 31. Juli 1742 zum Organisten ernannt. Sei es, daß die 
gezwungene Annahme dieser Stellung ihm sein Amt verleidete, oder daß ihm die Einkünfte 
an der Jerusalemskirche nicht genügten, genug, er suchte sich einen andren Posten zu sichern 
und verschaffte sich die Anwartschaft auf die Stelle des alten und gebrechlichen 
CASSEBAUM, der an der Parochialkirche Organist und Glockenist war. Sofort meldete sich 
ein Adjunkt für den Jerusalemer Posten: MICHAEL CONRAD MANGLER.4) Vier Jahre 
später, am 23. Januar 1758, starb Cassebaum,5) und die Jerusalemer Organistenstelle wurde 
durch den Weggang Seydels an die Parochialkirche frei. Mangler rückte ein; doch mußte er 
sich vorher mit Ellinger auseinandersetzen, der nun, bei abermaliger Vakanz, zumal ein 
reformierter Organist weggegangen war, ein unbestreitbares Anrecht auf die Stelle hatte. 
Ellinger war mittlerweile, 1744, an der Georgenkirche untergekommen und hätte schon 
deswegen auf einer Zurückberufung nicht bestanden, weil seine altersschwachen Hände dem 
schwereren Werke der Jerusalemer Orgel nicht mehr gewachsen waren. Trotzdem war 
Mangler ohne weiteres bereit, den Ellinger für seinen Verzicht in der Weise zu entschädigen, 
daß er ihm die jährliche Mehreinnahme von 21 Talern, die der Jerusalemer Organistenposten 
gegenüber dem von St. Georg bot, voll auszuzahlen versprach.6) Am 20. Februar 1759 
erfolgte Manglers Bestallung.7) 

Sein Tod fiel auf den 22. November 1791.8) Akten aus dem Jahre 1782 nennen ihn 74jährig;9) 
man kann demnach mit einiger Sicherheit seine Geburt in das Jahr 1708 verlegen. 

[folgt S. 211] 

Einen Adjunkten erhielt er am 3. Januar 17841) in der Person des JOHANN GEORG 
FRIEDRICH SCHRAMM,2) eines Berliner Kaufmannssohnes,3) der sich durch eine 
ausgezeichnete Prüfung eingeführt hatte.4) 

Schramms Amtszeit erstreckt sich von 1791 bis weit ins 19. Jahrhundert hinein. Sie ist durch 
wichtigere Begebenheiten nicht ausgezeichnet; eine Differenz mit der reformierten 
Geistlichkeit wegen der Orgelbegleitung des Kanzelliedes, das heißt, des Zwischengesanges 
vor Ablesung des Textes, wurde durch Vermittelung des Magistrats gütlich beigelegt.5) 

 

ORGANISTEN AN DER NEUEN KIRCHE. 

5) 23. V. 1742. – Fol. 77. 

6) 31. VII. 1742. – Fol. 80/81. 

1) Fol. 56. – 21. VIII. 1741. 

2) Fol. 58. – 21. IX. 1741. 

3) MA, Publ. Prot. 2. VI. 1739. – Beilage 288. 289. 

4) 26. VI. 1754. – Fol. 99. 

5) Fol. 113. 

6) Fol. 115. 

7) Fol. 117/118. 

8) Fol. 147a. 

9) Fol. 132. 

1) Fol. 139. 

2) Fol. 136. 

3) Fol. 135. 

4) Fol. 138. 

5) Ebenda, fol. 155 ff. 


Die Akten schweigen über die Anfänge des Organistendienstes an der Neuen Kirche. Doch 
hat sich glücklicherweise in den Rechnungsbüchern der Name des ersten Organisten erhalten. 
Die Friedrichstädtischen Kämmereirechnungen von 1702 verzeichnen eine halbjährliche 
Zahlung von 12 Talern an den Organisten KRÜGER.6) Nähere Feststellungen über die 
Persönlichkeit dieses Mannes und über die Dauer seiner Amtszeit waren nicht möglich. Es hat 
indessen den Anschein, daß Krüger etwa bis 1708 im Amte gewesen sei; auf jeden Fall wurde 
die Stelle mit dem Augenblicke kassiert, in dem die Jerusalemskirche einen Organisten 
erhielt. Die städtischen Rechnungen verzeichnen nur die Besoldung für einen Organisten auf 
der Friedrichstadt, und die beiden Kirchen selbst waren zusammen kaum imstande, einen 
einzigen Organisten zu unterhalten, geschweige denn zwei. Mit Sicherheit geht auch aus den 
spärlichen Andeutungen, die darüber in den Akten vorkommen, hervor, daß die ersten 
Organisten an der Jerusalemer Kirche gleichzeitig in der Neuen Kirche spielten oder 
wenigstens spielen sollten. Tatsächlich wurde natürlich das Orgelspiel in der Neuen Kirche 
vernachlässigt, da die Gottesdienste häufig genug kolli[folgt S. 212]dierten und die doppelte 
Funktion der Organisten ausschlossen. Die Stellvertretung wurde teils von den Kantoren, teils 
von irgend welchen Hilfskräften übernommen – natürlich nicht zum Besten des 
Gottesdienstes.1) 

Dieser mißliche Zustand dauerte geraume Zeit, bis im Jahre 1738 ein junger Theologe 
SEEMANN, der in Halle studiert2) und sich in der Sebastianskirche in der Köllnischen 
Vorstadt im Orgelspielen geübt hatte,3) den Magistrat ersuchte, ihn als speziellen Organisten 
für die Neue Kirche anzustellen;4) mit einer Besoldung wollte er sich gedulden, bis die Kirche 
in der Lage sein würde, ihn für seine Dienste zu entschädigen.5) Er wurde am 5. Juni 1738 
zunächst ohne Gehalt angestellt.6) Im nächsten Jahre indessen erhielt er auf sein Ersuchen 20 
Taler jährlich, und zwar 16 für seine Tätigkeit an der Neuen Kirche und 4 Taler für das Spiel 
in der Jerusalemskirche bei den Frühpredigten und den Kommunionen, das er hatte 
mitübernehmen müssen.7) 1748 erhielt er eine Zulage.8) Er starb angeblich am 19. Februar 
1755;9) doch da bereits am 18. Februar eine Bewerbung um seine Stelle einlief, so scheint der 
tatsächliche Todestag am 17. oder 18. gewesen zu sein. 

Diese Bewerbung ging von KARL FRIEDRICH SIEWERT aus,10) der später, 1764, Organist 
an der Dreifaltigkeitskirche war;11) sie wurde nicht berücksichtigt. 

Glücklicher war JOHANN FRIEDRICH KAUFMANN,12) der dem Leser von der Petrikirche 
her bekannt ist. Er wurde am 10. November 1755 angestellt,13) also nicht 1754, wie v. 
Ledebur und Eitner angeben.14) Zu seiner Biographie kann hier mitgeteilt werden, daß er (am 
20. Februar 1755) seit 4 Jahren und 2 Monaten an der Dreifaltigkeitskirche angestellt war. 
Am 15. März 1779 [folgt S. 213] wurde er an der Petrikirche angestellt,1) mithin sein Posten 
an der Neuen Kirche frei. 

6) MA, Friedrichstädtische Kämmereirechnungen 1702. – Beilage 258. 

1) KAM, Jerusalemskirche No. 7, fol. 21. 

2) Fol. 20. 

3) Fol. 22. 

4) Fol. 23. 

5) Fol. 19, 24. 

6) Fol. 23t. 

7) Fol. 40t. – Am 16. III. 1739. 

8) Am 4. VII. 1748. – Fol. 8/9. 

9) Fol. 105b. 

10) Fol. 107 (Siewert). 

11) MA, Berliner Bürgerbuch 1769, p. 42. – Beilage 301. 

12) Am 20. II. 1755. – Fol. 104. 

13) Fol. 111. 

14) S. 276, Anm., – V, 328. 

1) Fol. 104. 


Um ihn bewarben sich zwei Männer: GOTTLIEB WILHELM DÜCKERT2) und SAMUEL 
DAVID WILLMANN.3) Beide wurden am 24. März in Gegenwart des Kammermusikus 
Christian Friedrich Schale geprüft4) und günstig beurteilt.5) Da Willmann verheiratet war, so 
fiel die Wahl auf ihn; er erhielt am 3. April 1779 seine Bestallung,6) wonach die falsche 
Jahreszahl bei v. Ledebur7) und Eitner verbessert werden möge.8) Auch darin irren beide, daß 
Willmann erst 1790 dem Organisten Christian Friedrich Schale am Dom adjungiert worden 
sei. Vielmehr ist er im Jahre 1788 nach seiner eigenen Aussage bereits seit Jahren in diesem 
Dienstverhältnis.9) Da die Hoffnung bestand, daß die Orgel am Dom in absehbarer Zeit frei 
werden würde, so wünschte Willmann die alsdann vakante Stelle an der Neuen Kirche auf 
seinen Sohn SAMUEL DAVID WILLMANN übertragen zu sehen,10) der damals noch nicht 
20 Jahre alt war, aber nichtsdestoweniger schon achtungswerte Leistungen als Musiker 
aufwies. Eine mit ihm angestellte Probe11) führte denn auch zu seiner Ernennung zum 
Adjunkten des Vaters. Indessen starb dieser Sohn schon am 28. April 1799,12) kurz bevor der 
alte Willmann an den Dom übersiedelte.13) Dieser Wechsel geschah Anfang 1801. Willmann 
seniors Tod erfolgte am 23. Februar 1813 zu Berlin. Seine Kompositionen, ein ungedrucktes 
Oratorium „Die Erntefeier“ – Lieder und Kammermusiksachen, sind bei v. Ledebur und 
Eitner verzeichnet. 

Der Ersatzmann für den verstorbenen jungen Willmann wurde KARL FRIEDRICH 
MICHAELIS, der jüngste14) Sohn eines Parochial-Schullehrers. Er wurde nach Ablegung 
einer guten Prüfung am 6. Juni 1799 zum Adjunkten des alten Willmann ernannt.15) Ein 
andrer Bewerber, der Nachfolger des [folgt S. 214] Organisten Fischer an der Böhmischen 
Bethlehemskirche, JOACHIM CHRISTIAN FRIEDRICH SCHULTZE1) wurde abschläglich 
beschieden. Michaelis starb am 21. April 1807.2) 

 

DIE DOROTHEENSTÄDTISCHE KIRCHE. 

 

Der Stadtteil nördlich vom Friedrichwerder erhielt am 2. Juni 1674 das Stadtrecht und den 
Namen Dorotheenstadt, nach der letzten Gemahlin des Großen Kurfürsten, der die junge 
Ansiedlung die erste Veranlassung und Förderung zu danken hatte.3) 

Auch die Dorotheenstädtische Pfarrkirche wurde von der Kurfürstin erbaut. Am 16. Juli 1678 
wurde der Bau begonnen und 1687 eingeweiht. Inzwischen hielt man zur Sommerszeit im 
Freien Unter den Linden und zur Winterszeit in einem provisorischen Hause Gottesdienst 
ab.4) 

Noch später als die Nachrichten über das Jerusalemskantorat setzen diejenigen über das 
Dorotheenstädtische ein. Sie beginnen erst im Jahre 1715, in dem ein Kantorenaustausch 

2) Am 1. III. 1779. – Fol. 122. 

3) Fol. 126. 

4) Fol. 124. 

5) Fol. 125. 

6) Fol. 127. 

7) 645. 

8) X, 268. 

9) Fol. 144. 

10) 17. VIII. 1788. 

11) 9. IX. 1788. – Fol. 145. 

12) Fol. 157. 

13) Fol. 163. 

14) Fol. 164. 

15) Fol. 165. 

1) 1. V. 1799. – Fol. 160. 

2) JNK, Beamte No. 6, vol. I, fol. 10. 

3) Küster, a. a. O., p. 5. 

4) Küster, a. a. O., p. 626. 


zwischen St. Marien, der Jerusalemskirche und der Dorotheenstädtischen Kirche stattfand. 
Der bisherige Marienkantor ging nach der Friedrichstadt, der Dorotheenstädtische nach St. 
Marien und der Jerusalemer endlich nach der Dorotheenstadt. Der Mann aber, der von der 
Friedrichstädtischen Kirche kam, war nicht der Kantor, sondern der Organist ERNST 
ROSSKÄMMER.5) Denn die Dorotheenstädtische Kirche war zu arm, um einen Organisten 
und einen Kantor ernähren zu können; sie war gezwungen, beide Ämter in einer Person zu 
vereinigen. 

Roßkämmer verbrachte den ganzen Rest seines Lebens an dieser Kirche. Am 12. Juni 1748 
starb er.6) Nicht weniger als 6 Bewerber machten sich seinen Posten streitig. Merkwürdig 
[folgt S. 215] genug; denn die Stelle brachte wenig ein und verlangte viel Zeit und Kraft. Die 
Kirche gehörte zwei Gemeinden, einer deutschen und einer französischen Refugiésgemeinde, 
deren Gottesdienste einander ablösten, so daß z. B. Vormittags- und Nachmittagsgottesdienst 
am Sonntag 8 bis 9 Stunden in Anspruch nahmen und dem Organisten und Kantor nicht 
einmal Zeit ließen, zum Mittagsessen die Kirche zu verlassen.1) 

Der erste der 6 Bewerber war JAKOB GOTTFRIED DANIEL LUDECKE,2) der seit fast 4 
Jahren Kantor an der Schloßkapelle der Königin war.3) Wenige Tage später präsentierte sich 
ein ehemaliger Bassist an der Kgl. Oper, PETER AUGUST BARTELS,4) der sich 10 Jahre 
lang auf allerhand Schulen herumgetrieben und zuletzt 3 Jahre lang Chorpräfekt am 
Berlinischen Gymnasium gewesen war.5) Der dritte war der uns bereits von der Neuen Kirche 
her bekannte SEEMANN.6) Dann folgten noch 3 auswärtige Kompetenten: GOTTFRIED 
LUDWIG WIEGENER, Konrektor und Organist in Storkow,7) HAGEN, Konrektor in 
Müncheberg8) und MOHR, Kantor in Alt-Landsberg.9) Seemann verzichtete, als er von den 
großen Anforderungen hörte, die in der Dorotheenstädtischen Kirche an die körperliche 
Ausdauer des Organisten und Kantors gestellt wurden.10) Von den übrigen schnitt Mohr am 
besten ab, so daß die Wahl auf ihn fiel.11) 

MARTIN MOHR wurde am 3. August 174812) angestellt und starb bereits Ende 1755. Sein 
Geburtsjahr ließ sich nicht feststellen, doch scheint er bereits damals in vorgerücktem Alter 
gestanden zu haben, denn er erhielt schon 8 Jahre später einen Adjunkten. Sein Nachfolger 
wurde der Sohn des alten Roßkämmer, der ebenfalls JOHANN ERNST ROSSKÄMMER 
hieß. Er war damals (am 30. Dezember 1755) 29 Jahre alt, woraus man entnehmen kann, daß 
er vermutlich 1726 geboren ist. Ein gewisser KARL CHRISTIAN DRESSLER, der 
gleichfalls auf die Stelle reflek[folgt S. 216]tierte,1) wurde nicht berücksichtigt. Roßkämmer 
starb im Juni, wahrscheinlich am 17., des Jahres 1788 an einer Brustkrankheit.2) 

Der letzte Dorotheenstädtische Organist im Rahmen dieser Arbeit ist Roßkämmers 
Nachfolger FRANKE, der am 22. September 1788 angestellt wurde.3) Vorher war er 5 Jahre 

5) MA, Publ. Prot. 25. VII. 1715, p. 259. – Beilage 183. – KAM, Dorotheenstädtische Kirche No. 2, fol. 1a. – 
Beilage 184. 

6) Fol. 2. 

1) Fol. 13. 

2) Fol. 3. – Am 14. VI. 1748. 

3) Fol. 11. 

4) Fol. 5. 

5) Fol. 4. – Am 21. VI. 1748. 

6) Fol. 7. – Am 27. VI. 1748. 

7) Fol. 15. – Am 17. VII. 1748. 

8) Fol. 17. 

9) Fol. 13. 

10) Fol. 17. 

11) Fol. 19/20. 

12) Fol. 24. 

1) Fol. 27. – Am 8. I. 1756. 

2) Fol. 24. 

3) Fol. 55. 


lang Kantor in Mittenwalde gewesen.4) Bei seiner Anstellung ereignete sich ein 
entscheidender Wechsel: die französische Gemeinde, die bis dahin stets den gleichen 
Organisten und Kantor in ihren Gottesdiensten wie die deutsche hatten fungieren lassen, 
benutzte den Umstand, daß man aus irgend einer Ursache verabsäumt hatte, ihre Vertreter zur 
Prüfung des Franke einzuladen, um die Wahl ihrerseits nicht anzunehmen und sich einen 
eigenen Organisten zu nehmen.5) Der erste französische Organist auf der Dorotheenstadt war 
LECOMTE.6) Die Franzosen machten keinen Hehl daraus, daß der vom Magistrat begangene 
Taktfehler lediglich ein Vorwand für die Neuerung war. Sie hatten schon vor Jahren eine 
Pflanzschule für Lehrer, Kantoren und Organisten ihrer Gemeinde eingerichtet und suchten 
natürlich, wie sie selbst zugaben, die ausgebildeten Zöglinge unterzubringen, wo sich immer 
nur eine Gelegenheit dazu bot. 

Franke konnte fast ein halbes Jahrhundert seinem Amte vorstehen. Er starb erst in den letzten 
Augusttagen des Jahres 1831.7) 

 

DIE LUISENSTADTKIRCHE. 

 

Die Luisenstadtkirche wurde 1686 zugleich mit dem Kirchhof in der Köllnischen Vorstadt als 
Friedhofskapelle projektiert, 1694 begonnen und im nächsten Jahre eingeweiht. Eine Orgel 
wurde von mildtätigen Gemeindemitgliedern gestiftet und am 30. Januar 1707 eingeweiht.8) 

Wahrscheinlich der älteste Organist und Kantor an der [folgt S. 217] Luisenstadtkirche ist 
CHRISTIAN GANDERT,1) der am 25. August 1725 starb.2) 

Schon zu seinen Lebzeiten war der Nachfolger ausgewählt. Im Juni 1720 meldete sich beim 
Magistrat ein gewisser JOHANN HIOB ROTH aus Werningshausen in Thüringen mit der 
Bitte, ihm die Adjunktion auf den altersschwachen Gandert zu erteilen.3) Der damalige Rektor 
des Köllnischen Gymnasiums, Christian Rotakidis, unter dem er seit 1714 studiert hatte, 
unterstützte sein Gesuch durch eine kleine Abhandlung über die Dankbarkeit, in der er als 
solider Gelehrter unter Anführung verschiedener klassischer Schriftsteller, besonders des 
Plautus, nachweist, daß die Dankbarkeit einmal eine große Tugend, dann aber auch höchst 
selten anzutreffen sei, daß aber der in Rede stehende Johann Hiob Roth dieselbe in 
schätzenswertem Maße besitze.4) Roth wurde am 10. Mai 1721 als Adjunkt5) und nach 
Ganderts Tod am 27. September 1725 als Organist und Kantor an der Luisenstadtkirche 
angestellt.6) 

Schon 1757 fühlte Roth, daß er ohne Unterstützung seinem Amte nicht mehr in 
wünschenswerter Weise vorstehen könnte, und erbat daher die Berufung seines 
Schwiegersohnes GEORGE BENJAMIN OTTO7) HANSMANN, der in Mittenwalde Kantor 
war.8) Unter allerhand Verschleppungen und Mißverständnissen kam nach mehr als fünf 
Vierteljahren eine Prüfung zustande,9) die zur Anstellung Hansmanns führte. Am 11. Juli 
1758 wurde ihm die Bestallung ausgehändigt.10) Sieben Jahre später sah sich der alte Roth 

4) Fol. 68. 

5) Fol. 56 f. 

6) Fol. 72. 

7) Fol. 82. 

8) Küster, 709 f. 

1) KAM, Akt. d. Luisenkirche No. 4, fol. 6. 

2) Ebenda, fol. 9. 

3) Fol. 1. – Ohne Datum. – Beilage 191. 

4) Fol. 2. – Beilage 192. 

5) Fol. 7. 

6) Fol. 10. 

7) Ebenda, fol. 22. 

8) Ebenda, fol. 20. – Am 31. III. 1757. 

9) Ebenda, fol. 25. – Am 9. VII. 1758. 

10) Ebenda, fol. 26. 


vollends gezwungen, auf eine weitere Berufstätigkeit zu verzichten und übergab seinem 
Schwiegersohn das ganze Amt auf Grund eines Vergleichs vom 19. September 1765.11) 

Als Hansmann alt wurde – er wurde wohl 1730 geboren; 1790 nennt er sich 60jährig –, 
wünschte er das Amt auf seinen Sohn GEORG FRIEDRICH WILHELM FERDINAND [folgt 
S. 218] HANSMANN übergehen zu sehen.1) Er erreichte auch, daß der junge Mann geprüft2) 
und daraufhin als Adjunkt angestellt wurde, obgleich seine Stimme schwach genug war3) – 
der Kandidat war, wie sein bereits verstorbener älterer Bruder, schwindsüchtig, und auch der 
alte Hansmann scheint Phthisiker gewesen zu sein.4) Als aber der Vater drei Jahre später bei 
eintretender Kränklichkeit dem Sohne, der Kantor in Templin war, seinen Dienst übergeben 
wollte,5) bat dieser in einem ergreifenden Brief, der Vater möchte ihn doch von der 
Adjunktion entbinden, da er um alles in der Welt nicht sein Landstädtchen mit der Großstadt 
und seine ihm treu zugetanen Mitbürger und Schüler mit den ihm völlig fremden Berlinern 
vertauschen wollte.6) Den so bestimmt ausgesprochenen Willen des Sohnes konnte der Vater 
nicht besiegen; auch mochte er ihm das Lebensglück nicht zerstören. So blieb ihm denn nichts 
übrig, als dem Magistrat die Vokation zusammen mit einer Abschrift des Briefes an den 
Magistrat einzuschicken und ihn um einen andern Adjunkten zu bitten.7) Sein Vorschlag, an 
des Sohnes Stelle den Schwiegersohn GERSDORFF, Kantor an der Georgenkirche, 
anzustellen, wurde genehmigt, und trotzdem dieser gern die alte Stelle neben der neuen 
beibehalten hätte, mußte er doch das Georgenkantorat niederlegen und sich von Ende 1794 ab 
ganz der Luisenstadtkirche widmen.8) 

Am 2. April 17999) starb der alte Hansmann; Gersdorff lebte noch bis zum 8. Januar 1807.10) 

 

–– 

 

[folgt S. 219] 

 



 
CHRONOLOGISCHE TABELLE DER KANTOREN. 

 

–– 

 

1. NICOLAIKIRCHE. 

 

 –1553 MARTIN CRUSIUS (?) 

 –1563 JOHANNES ZEISNER (?) 

 –1581 NICOLAUS MAUER (?) 

 –1584 LEONHARDUS CAMERARIUS 

 –1588 ANDREAS FISCHER 

 PAUL RICHTER (?) 

 –1606 PETRUS LOTH (?) 

 LAURENTIUS SIMON (?) 

1622–1662 JOHANNES CRÜGER 

11) Ebenda, fol. 31. 

1) Fol. 50. 

2) Fol. 52. 

3) Fol. 55. 

4) Fol. 40. 

5) Fol. 50. 

6) Fol. 63. 

7) Fol. 62. 

8) Fol. 70 ff. 

9) Fol. 83. 

10) Fol. 97. 


1662–1668 JOHANN GEORG EBELING 

1668–1697 HERMANN KOCH 

1697–1728 JACOB DITMAR d. Ä. 

1728–1780 JACOB DITMAR d. J. 

 

2. MARIENKIRCHE. 

 

 –1553 MARTIN CRUSIUS (?) 

 –1563 JOHANNES ZEISNER (?) 

 Um 1566 JOACHIM BERENT 

 –1581 NICOLAUS MAUER (?) 

 PAUL RICHTER (?) 

 GEORGIUS SIDOW 

 –1606 PETRUS LOTH (?) 

 LAURENTIUS SIMON (?) 

 –1623 ARNOLDUS HEINTZE 

[folgt S. 220] 

 Um 1629 CHRISTOPH HÜBNER 

1657–1688 MARTIN KLINGENBERG 

1688–1702 MAGNUS PETER HENNINGSEN 

1702–1715 SAMUEL FRIEDRICH KALTSCHMIDT 

1715–1740 JOACHIM METZENTHIN 

1740–1790 LUDWIG BONA 

 

3. PETRIKIRCHE. 

 –1576 MARTIN HARTMAN 

1576–1580 JOHANNES FREYER 

1584–1613 ANDREA DEWIZIUS 

 –1616 GEORG WALTER 

1616– LORENZ SIMONIS 

 –1667 JOHANN STURM 

1667–1702 PHILIPP WESTPHAL 

1702–1709 JACOB PFUEL 

1709–1737 JOHANN ANDREAS LÜDICKE 

1737–1754 JOHANN THOMAS BARTHOLD 

1755–1778 RUDOLF DIETRICH BUCHHOLZ 

 

4. GEORGENKIRCHE. 

1702–1716 JOHANN GOTTHARD ROESLER 

1716–1759 MATTHIAS BEILS 

1759–1784 ANDREAS CHRISTOPH SCHMIDT 

1784–1794 JOHANN FRIEDRICH SIEGISMUND GERSTORFF 

1794–1796 DROST 

1796–1837 FRIEDRICH AUGUST LEBERECHT STREIT 

 

5. FRIEDRICHWERDERSCHE KIRCHE. 

 –1683 JOHANN KARL HOLZHAUSEN 

1683–1704 JOHANN SIEGMUND BRENNECCIUS 

1704–1740 MARTIN HEINRICH FUHRMANN 

1740–1790 JOHANN GOTTFRIED MORIZ 

1790–1823 JOHANN KARL REX 


1823– SCHRAMM 

 

[folgt S. 221] 

6. JERUSALEMS- UND NEUE KIRCHE. 

 

LUTHERISCHE KANTOREN. 

1693–1706 JOACHIM BÖTTICHER 

1706–1715 GOTTFRIED KADE 

1715 JOHANN ERNST ROSSKÄMMER 

1715–1716 SAMUEL FRIEDRICH KALTSCHMIDT 

1716–1725 CHRISTIAN MÜLLER 

1725–1759 JOHANN BOGISLAUS GERATHEN 

1759–1788 CHRISTIAN KARL ROLLE d. Ä. 

1788–1795 CHRISTIAN KARL ROLLE d. J. 

1796–1798 FRIEDRICH HEINRICH ROLLE 

1798– PAUL GERHARD ZIEGENFUSS 

 

REFORMIERTE KANTOREN. 

1707–1741 KARL FRIEDRICH VOIGT 

1741–1780 JOHANN SEBASTIAN POCHHAMMER 

1780–1825 JOHANN AUGUST GOTTFRIED EISFELD 

 

7. DOROTHEENSTÄDTISCHE KIRCHE. 

1715–1748 JOHANN ERNST ROSSKÄMMER 

1748–1755 MARTIN MOHR 

1755–1788 JOHANN ERNST ROSSKÄMMER jun. 

1788–1831 FRANKE 

 

8. LUISENSTADTKIRCHE. 

1695–1725 CHRISTIAN GANDERT 

1725–1765 JOHANN HIOB ROTH 

1765–1799 GEORG BENJAMIN OTTO HANSMANN 

1799–1807 JOHANN FRIEDRICH SIEGISMUND GERSTORFF 

 

–– 

 

[folgt S. 222] 

CHRONOLOGISCHE TABELLE DER ORGANISTEN. 

 

–– 

 

1. NICOLAIKIRCHE. 

 Um 1527 (VALENTIN UCKROW)? 

 „ 1578 JOHANNES JEDE 

 „ 1596 (ADAM TESCHE)? 

 „ 1601 JOACHIM GÖDICKE 

 „ 1662 WILHELM GERICKE 

 „ 1678 WILHELM BROKE 

 „ 1686 ADAM SELLSCHOP 

 –1699 FRIEDRICH GOTTLIEB KLINGENBERG 

1699–1741 ADRIAN LUTTERODT 


1741–1772 JOHANN PETER LEHMANN 

1772–1816 JOHANN GEORG GOTTLIEB LEHMANN 

 

2. MARIENKIRCHE. 

 Um 1527 (VALENTIN UCKROW)? 

 „ 1596 (ADAM TESCHE)? 

 „ 1601 (MICHAEL LAUTAN)? 

1601–1623 ISAAK HASELEBEN (HASELOFF) 

Vor 1701–1738 JOHANN DIETRICH WIEDEBURG 

1738–1778 JOHANN RINGK 

1778–1792 JOHANN SAMUEL HARSOW 

1792–1816 FRIEDRICH LUDWIG SEYDEL 

 

3. PETRIKIRCHE. 

 Um 1533 (LEONHARD FRANCK)? 

 –1688 PAUL HASSE 

1688– CHRISTIAN HETZSCHER 

 –1697 JOHANN CHRISTIAN GROSSE 

1697–1725 ADAM HEINRICH STEINICHEN 

1725–1758 FRIEDRICH RUDOLF LÜDECKE 

[folgt S. 223] 

1758–1764 WILHELM AUGUST TRAUGOTT ROTH 

1764–1777 KARL VOLKMAR BERTUCH 

1777–1779 JOHANN SAMUEL HARSOW 

1779–1796 JOHANN FRIEDRICH KAUFMANN 

1796–1836 OTTO FRIEDRICH GUSTAV HANSMANN 

 

4. FRIEDRICHWERDERSCHE KIRCHE. 

 –1690 CHRISTOPH DÜMLER 

1690–1694 SAMUEL SCHMETTACH 

1694–1697 JOACHIM FRITSCHHANS 

1697–1721 CHRISTIAN HILPERT 

1722–1766 JOHANN SCALLA 

1766–1777 JAHN 

 

5. JERUSALEMSKIRCHE. 

1708–1715 JOHANN ERNST ROSSKÄMMER 

1715–1718 PAUL HEINRICH SCHULTZE 

1718–1731 ZACHARIAS BÖNICKE 

1731–1742 JOHANN PETER LEHMANN 

1742–1758 ANDREAS SEYDEL 

1758–1791 MICHAEL CONRAD MANGLER 

1791– JOHANN GEORG FRIEDRICH SCHRAMM 

 

6. NEUE KIRCHE. 

 Um 1708 KRÜGER 

1738–1755 ANDREAS SEEMANN 

1755–1779 JOHANN FRIEDRICH KAUFMANN 

1779–1801 SAMUEL DAVID WILLMANN 

1801–1812 KARL FRIEDRICH MICHAELIS 

 


7. GEORGENKIRCHE. 

1690– GOTTFRIED JUNKER 

 –1724 GOTTFRIED DÜMLER 

1724–1744 SCHRÖDER 

1744–1765 JOHANN GOTTFRIED ELLINGER 

1765–1819 JOHANN FRIEDRICH BÖHM 

 

–– 

 

[folgt S. 224] 

KIRCHEN NICHTSTÄDTISCHEN PATRONATS. 

 

–– 

 

I. REFORMIERTE KIRCHEN. 

 

1. DOMKIRCHE. 

KANTOREN. 

Erwähnt 1711–1726 GOTTLIEB PETRÄUS 

Erwähnt 1728–1750 SCHEIDT 

Erwähnt 1761–1772 JOHANN NOUVEL 

 1772–1798 JOHANN AUGUST HARTUNG 

 1798– ALBRECHT HARTUNG 

 

ORGANISTEN. 

Erwähnt 1719–1755 GOTTLIEB HEINE 

 1755–1763 JOHANN PHILLIPP SACK 

 1763–1800 CHRISTIAN FRIEDRICH SCHALE 

 1800–1813 SAMUEL DAVID WILLMANN 

 

2. PAROCHIALKIRCHE. 

KANTOREN. 

 Gegen 1707–1728? JOHANN HIERONYMUS GRAVIUS 

Erwähnt 1732– ARNOLD CASSEBAUM 

Erwähnt 1737–1749 JOHANN NOUVELL 

 1749–1764 CHRISTOPH HEINRICH PULMANN 

 1764– JOHANN ANDREAS CHRISTOPH SCHOTTMANN 

 

ORGANISTEN. 

Erwähnt 1737–1750 ARNOLD CASSEBAUM 

Erwähnt 1761–1780 ANDREAS SEIDEL 

 1780–1782 JOHANN GEORGE SEELIG (Adjunkt seit 1768) 

 1782–1808 JOHANN KARL KAUFMANN 

 

[folgt S. 225] 

 

II. LUTHERISCHE KIRCHEN. 

 

3. GARNISONKIRCHE. 

KANTOREN. 

Erwähnt 1748–1750 JOHANN DANIEL POLE 


Erwähnt 1761– JOHANN ANDREAS SITTE 

 

ORGANISTEN. 

Erwähnt 1724–1728 JOHANN FRIEDRICH WALTER 

 1728–1748 JOHANN ANDREAS LICHT 

 1748–1772 LEOPOLD CHRISTIAN SCHMALZ 

 1772–1818 JOHANN DANIEL SCHMALZ 

 

4. SOPHIENKIRCHE. 

Erwähnt 1716–1750 PETER KÖPPE 

Erwähnt 1761–1787 WENCESLAUS LANGE 

 1787–1793 BENJAMIN FRIEDRICH RABENSTEIN 

 1793–1807 CHRISTIAN FRIEDRICH ADELUNG 

 

5. GERTRAUDTENKIRCHE. 

KANTOREN. 

 1762–1769 BENEDIKT FRIEDRICH COPCOVIUS 

 1769–1801 CHRISTIAN AUGUST SCHADENBERG 

 1801– JOHANN WILHELM HASSE 

 

ORGANISTEN. 

 1737–1769 SCHUMANN 

 1769–1701 SCHADENBERG 

 1801– JOHANN DANIEL ANDREAS ERICH 

 

III. SIMULTANKIRCHEN. 

 

6. DREIFALTIGKEITSKIRCHE. 

KANTOREN. 

Erwähnt 1740–1750 JOHANN HEINRICH HOLTZMANN 

Erwähnt 1761–1787 FRIEDRICH ADOLF ASMUS 

[folgt S. 226] 

 1763–1771 LEBERECHT HARTMANN WIRKER 

 1771–1787 JOHANN DAVID RITZENFELD 

 1787–1805 JOHANN CHRISTOPH KÜHNAU 

 

ORGANISTEN. 

 1750–1755 JOHANN FRIEDRICH KAUFMANN 

 1764–1775 KARL FRIEDRICH SIEVERT 

 1775–1786 WAGENER 

 1787–1814 GOTTFRIED BACH 

 

7. BÖHMISCHE (BETHLEHEMS-) KIRCHE. 

KANTOREN. 

Erwähnt 1742–1750 JOHANN CZEYKA 

Erwähnt 1760–1772 FRANZ ZLATNICK 

 1762–1765 PETER CARL HEISLER 

 1762–1765 DANIEL ELSNER (Adjunkt) 

 1766–1781 MARTIN SERVUS 

 1775–1781 LUKAS PAULITSCHEK 

 1781–1800 JOHANN PROCHASKA 


 1800–1802 KARL DANIEL PROCHASKA 

 

ORGANISTEN. 

Erwähnt 1761–1772 MATTHIAS ROSE 

 1772–1798 FISCHER 

 1798– JOACHIM CHRISTIAN FRIEDRICH SCHULZE 

 

IV. FRANZÖSISCHE KIRCHEN. 

 

8. FRIEDRICHWERDERSCHE KIRCHE. 

KANTOREN. 

Erwähnt 1724–1761 CHARLES CLEISSAC 

 1761–1772 ARMELIN 

Erwähnt 1775–1778 CLEMENT 

 1778– LAGRANGE 

 

ORGANISTEN. 

 1790– VILLENEUFVE 

 

[folgt S. 227] 

9. FRIEDRICHSTÄDTISCHE KIRCHE. 

KANTOREN. 

Erwähnt 1724–1740 GUILLAUME L’HERMEL (CHERMEL) 

Erwähnt 1742–1750 REMI 

Erwähnt 1761–1765 CLEMENT 

 1765– COULON 

 

ORGANISTEN. 

 1762–1771 JOHANN DANIEL SCHMALZ 

 1771–1781 HENRI MILLENET 

 1781– ABRAHAM MILLENET 

 

10. DOROTHEENSTÄDTISCHE KIRCHE. 

KANTOREN. 

Erwähnt 1724–1767 JEAN-DAVID CAGNEL 

 1767– CLEMENT 

 

ORGANISTEN. 

 1790– LE COMTE 

 

11. KÖPENICKER VORSTADTKIRCHE. 

KANTOREN. 

Erwähnt 1724–1750 VOGNI 

Erwähnt 1761–1785 DEBEAU 

 1785– LOUIS 

 

ORGANISTEN. 

 1804–1848 JOHANN CHRISTIAN WILHELM KÜHNAU 

 

12. NEUE KIRCHE IN DER KLOSTERSTRASSE. 

KANTOREN. 


Erwähnt 1734 DAVID LOPPIN 

Erwähnt 1737–1765 JEAN WILLAUME 

 1763–1787 TROUILLAC(S) 

 1787–1790 COSSON 

 1790– TOURNIER 

 

ORGANISTEN. 

 1790– HELMBRECHT 

 

[folgt S. 228] 

V. KATHOLISCHE KIRCHE. 

 

13. HEDWIGSKIRCHE. 

ORGANISTEN. 

 1784–1790 AUGUSTIN GÜRLICH 

 1790–1796 SANDER 

 1796– STOCKERT (SCHOCKERT) 

 

–– 

 

VERZEICHNIS DER IN DEN REGESTEN VORKOMMENDEN ABKÜRZUNGEN 

 

BERL. BÜRG. B. Berlinisches Bürgerbuch 

BERL. KÄMM. R. Berlinische Kämmereirechnungen 

DOR. K. Dorotheenstädtische Kirchenakten 

DOR. KÄMM. R. Dorotheenstädtische Kämmereirechnungen 

FRST. KÄMM. R. Friedrichstädtische Kämmereirechnungen 

FRW. K. Friedrichwerdersche Kirchenakten 

FRW. KÄMM. R. Friedrichwerdersche Kämmereirechnungen 

GG. K. Georgenkirchakten 

GK. Akten bei der St. Georgenkirche 

JER. K. Jerusalems- und Neue Kirchenakten 

JNK. Akten bei der Jerusalems- und Neuen Kirche 

KAM. Kirchenabteilung des Magistrats 

KÄMMEREIRECHN. Kämmereirechnungen 

KÖLLN. BÜRG. B. Köllnisches Bürgerbuch 

KÖLLN. HAUS-R. Köllnische Hausrechnungen 

LST. K. Luisenstadtkirchenakten 

MA. Magistratsarchiv 

MAR. K. Marienkirchakten 

NIC. K. Nicolaikirchakten 

NMK. Akten bei der Nicolai- und Marienkirche 

PET. K. Petrikirchakten 

PUBL. PROT. Publiquenprotokolle 

 

–– 

 

[folgt S. 229] 

 

REGESTEN. 

 

–– 

 

I. STADTPFEIFER. 

 


1 

1571. MA, BERL. KÄMM. R. 

Georgen dem hausmanne / 25 Th. 24 g. geben. als seine Jherliche besoldung. 

 

2 

1573. MA, BERL. BÜRG. B. 

Claus wolgemut ein Pfeiffer ist burger worden und hat / dafür geben ij Tal. freitags nach Laurenti. 

 

3 

1573. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

Den 4 Augustij seint die Burgere beider / Stedte gemustert vnd der Berlinische / Haußman mit einem Ladstecken 
durch / beide backen geschossen worden. 

 

4 

1578. MA, BERL. KÄMM. R. 

Dem hausmann geben / 18. 2. 8. 

 

5 

1588/9. MA, KÖLLN. HAUS-R. 

Hansen Mygram / xiiij Schock xxj g. 

 

6 

1589/90. MA, KÖLLN. HAUS-R. 

Dem Hausmann Hanno Mygram / etc. etc. / Summarum / xv Schock xxj g. 

 

7 

1590. MA, BERL. BÜRG. B. 

STEFFENN PELUGENN. Statt pfeiffer / Zum Berlin, Ist Burger worde / vnd seine pflichtt gethann hatt / Zum 
Burger rechtt gegebenn. / 2 thaler: Actum denn 9. Julij Ao 90. 

 

8 

1591. MA, KÖLLN. BÜRG. G. 

den 29 (October) Ist HANß MIGRAMS deß Hauß- / mans Tochter mit dem Zinckenbleser / Ehrlich vortrawet 
wordenn. 

 

9 

1596/7. MA, KÖLLN. HAUS-R. 

Dem Haußmann wirdt / wöchentlich zur besoldung / gegeben 14. gr Gut von / Laetare Ao 96 biß Laetare [folgt 
S. 230] Ao. 97 sein 51 wochen in / alles 29. 18 / 

Eidem vom ganzen Jhare / holtzgeldt entrichtet 2. 3. 

Liechtegeldt etc Ao 96 / Ihme geben 2. 

 Sum. illius 33. 21. 

 

10 

1597/8. MA, KÖLLN. HAUS-R. 

Dem Hausman wirdt Wöchent: / lich zur besoldung gegeben / 14. sgr. Gut von Laetare / Anno. 97. biß Laetare 
Anno / 98. seindt 55. Wochen in al: / les 32. 2 

etc. wie No 9. 

 

11 

1598/9. MA, KÖLLN. HAUS-R. 

Dem haußman wird Woch: / enlich Zur besoldung gegeben / 14. sgr. Gut von Laetare / Anno 98. biß Laetare / 
Anno 99 sindt 51 / Wochen in alles 29. 18. 

etc. 

 

12 


1599. MA, KÖLLN. HAUS-R. 

Dem Haußman wirdt / Wöchentlich Zur besoldung / gegeben. 14 sgr. Gut / von Laetare Anno 99 / biß Laetare 
Anno 00 / seindt 51 Wochen in alles 29. Taler 18. sgr. 

Eidem vom gantzen Ihare 

holtzgeldt geben 2. Tal. 3. sgr. 

Liechtegeldt etc. 

Anno 99 / Ihme 

geben 2. Tal. 

Summa illius 33. 21. 

 

13 

1599. MA, K. H., Ausg. dem Meurer. 

„Ins haußmans losament zu arbeiten“ / insgesamt 21. Tal. 10 sgr. 6 

 

14 

1599. MA, K. H., A. i. g. 

Dem Haußmanne vnd sei- / nen gesellen / Zuuertrincken gegeben 12 sgr. 

 

15 

1599. MA, K. H. A. i. g. 

Wegen des haußmans Miete / geben 8. Tal. 

 

16 

1599. MA, K. H., Ausgabe in beider Stedte gescheffte zum dritten Theile. 

Am Abendt Thomae. Ao. 99 / Dem Haußman verehret, das / ehr selbst in der Musterung aufgewartet j. Tal 

 

17 

1607. MA, BERL. KÄMM. R., Der Diener Deputatt. 

Der statpfeiffer sol wöchentlichen habenn / 14. sgr. mehr j Thlr Zum peltz 2. Thlr Zu Lichtenn vndt 12. schl. 
Rockenn / Hierauf empfangen von Oculj An. 1607. bis Oculj Anno 1608. auff 51 wochen gerechnett 

 29. Thal. 18. sgr. 

 Vndt 

 1. Thal. Zum peltz 

 2. Thal. Zu Lichtenn. 

Summa huius 32. Thal. 18. sgr. 

 

18 

1608. MA, KÖLLN. HAUS-R. 

Dem Haußmann / 11 Taler 9 sgr Von Weinachten bis auff Ostern Ao. 608 wo- / chentlich 21 sgr weill er sonsten 
in der Trauer Zeit so / do[folgt S. 231]malen noch gewehret, nichts zu vordienen, hernach / hat er mit den 14 sgr 
wochentlich Zufrieden sein müssen. / 9 Taler 8 sgr. von Ostern biß Margaretae ihme gegeben / von 16 wochen, 
Alßdan jeglicher wochen 14 sgr / weill er domals etwas widerumb vordienen können / 19 Taler 6 sgr. von 
Margaretae anzufangen da Churf / G hochloblichsten gedechtnuß gestorben biß zum / ende des Jahrs abermals 
von der wochen 21 sgr. gegeben. 

2 Taler eidem holtzgeldt Vnd 

2 Taler eidem Lichtegeldt 

Summa illius 39 Taler 23 sgr. 

 

19 

1623. MA, BERL. KÄMM. R., Der Diener Deputatt. 

Dem Stadt Pfeiffer wirt wöchen / tlichen gegeben 14. Silbergroschen. / Item 1. Taler Zum Peltz, 2. Taler / Zu 
Lichten, 12. scheffell Roggen / vndt einen Haufen Holtz. 

Hierauf hat er von Oculi A. 623 / biß Oculi Anno. 1624. in 

50 Wochen empfangen. 

29. Taler 4. sgr. 

Vndt dan 

1. Taler. Zum Peltz. 


2. Taler .. Zu Lichtenn 

Latus 

32. Tal. 4. sgr. 

 

20 

1634. MA, BERL. KÄMM. R., Der Diener Deputat. 

Der stadtpfeiffer soll / wöchentlichen haben 14. argen. / item j Thaler zum peltz, 2. tha., / ler zue liechten, vndt 
12. scheffel / rogken. 

Hierauff hatt er empfangen. / in 51 wochenn. 

29. taler: 18. argen. 

Vndt dann 

1. Tal: Zum Peltz 

2. Tal: Zue Liechten. 

Latus 32. Thaler: 18. argen. 

 

21 

1649. MA, BERL. KÄMM. R., Der Diener Deputat. 

Der Stadtpfeiffer sol wöchent- / lich haben 14 argent, 1. Taler / zum peltz, 2. Tal: zu Lichtenn. 

Hierauff empfangen 

32. Tal 2 g. 

Vndt dann 

3. Tal: Zum Peltz vndt Lichte 

Summa huius 35. Tal. 2 g. 

 

22 

1654. KAM, PET. K. No. 9, FOL. 4. 

Seine Churfürstl. Durchl: zu Brandenburg / Unser gnädigster Herr haben sich auff der Kunst- / pfeiffer beyder 
Städte, Berlin undt Cölln, unter- / thänigst Supplicatum gnädigst erklehret, das Sie / es nochmals dabey 
bewenden laßen, das der / Hoff-Kunstpfeiffer den Hoffdienern undt den Zugehörigen / der Kirchen zur Heyl: 
Dreyfaltigkeit / alhier zu Dienste stehen, undt denselben seine / operas addiciren mag, In übrigen undt in der / 
gantzen Stadt sollen Supplicanten bey ihrer ge- / wohnheit verbleiben, undt ihnen darin in ge- / ringsten kein 
eintrag geschehen. Signatum Cölln an d. Spree am 20ten Xbr: ao: 1654. 

 Friederich Wilhelm. 

 

23 

1656. KAM, PET. K. No. 9, FOL. 1. 

Nach dem Johann Steinbrecher, Hoff-Kunstpfeiffer / Kläger an einem, [folgt S. 232] mit den Kunstpfeiffern in 
beyden / Churfürstlichen Residentien Berlin undt Cölln / an der Spree, alß mit Paul Nieresen undt Johann / Paul 
Glücks, beklagten am anderen Theil, in irrung / gerathen, vnndt Kläger Zwar ein Churfürstliches / Privilegium 
vom 20ten Octobris Anno 1654. / vndt einen Abschiedt vom 17ten Decembr: Anno: 1655. / Vor sich gehabt, die 
Beklagte aber noch allerhand / dubia moviret, vndt in etlichen puncten Sr: Churf. / Durchl: declaration vndt 
resolution begehret, / Seindt die Sachen in guete verglichen, daß beklagte, / Klägern für einen ehrlichen 
vngescholtenen / Meister halten vndt erkennen, Ihm alle Freundt- / schafft erweisen, vndt das sie also guetliche 
Ver- / gleichen, den Kunstpfeiffern zu Leiptzig zu wißen / machen wollen, Wenn auch Churfürst- / liche Räthe, 
hohe offecirer vndt exemirte Lutherischer / Religion zu Hochzeiten oder Kindtauffen der / Beklagten 
Instrumental Music begehret werden, / wollen Kläger vndt Beklagte so thane aufwart / unge zu gleich bedienen, 
vndt haben sie alles, / was an Lohn vndt Verehrunge gefellet, ex aequis / partibus vnter sich zu theilen. / (t) Die 
geringere Hof diener aber, alß Trompeter, / Musicanten, Schreiber, Köche, Trabanten, Gärtner / undt Lacqueien, 
verbleiben Klägern allein, sie / sein Reformirten oder Lutherischen Religion. / Da den ferner Kläger auf den 
Hochzeit vndt / Kindtauffen es mit seinen Gesellen nicht / allein bestellen köntte, soll er keine frembde / 
Kunstpfeiffer dazu gebrauchen, sondern die / Kunstpfeiffer aus Berlin vndt Cölln dazu fodern, / vndt seindt 
Beklagte es mit Klägern gleichfals / also zu halten erbötig; Im übrigen wirdt / es bey dem Churfürstl: Privilegio 
vnd gedachten / Abscheide, so Kläger in Händen hat, aller dinge / gelaßen. / Vhr Kündtlich vnterm 
Churfürstlichen auf- / gedrucktem Insiegel. Geben Cölln and: / Spree, am 20ten Martij Anno 1656. 

L. S. 

 

24 

1656. KAM, PET. K. No. 9, FOL. 2. 


In Sachen Johann Steinbrechers, Hoff-Kunstpfeifers / Clägers an einen, wieder Paul Nieresen, Vnndt / Hanß 
Paul Glükken, Kunstpfeiffern der Churfürstl: / Residentz Städte Berlin undt Cölln an der Spree, / Beclagte am 
andern theil, Geben die Churfürstl: / Brandenb: geheimbte Räthe zum bescheidt, / Weil Beclagte die am 20ten 
Martij dieses Jahres, / mit sonderbahrem fleiße Versuchte, Vndt ge- / pflogene Handelung, nicht genehm halten 
wollen, / sondern mit protestationibus, das werck nur schwerer Vnndt / weitleufftiger zumachen, gesuchet, Vndt 
amicabili / compositione mehr gewesen, das es demnach bey / dem Churfürstl: Privilegio, so Cläger am 20ten / 
octobris, Anno 1654. erhalten, allerdinge Ver- / bleiben muß, Vndt alle Churfürstl: Räthe, hohe / officirer: 
Hoffdiener, sie Verwalten hohe- oder / niedrige Chargen, Vndt Religions Verwante, / So sich zur Reformirten 
Kirchen halten, bey / Hochzeiten, Kindttauffen, undt wan sie Instrum- / entalem Musicam begehren, sich alleine 
Clägers, / Vnnt seiner Gesellen dinste, Vnndt aufwartung / gebrauchen sollen, / (t) Vndt ist unter solchen 
Bedienten auch der Ambtschreiber / auf dem Müllen Hoff, sambt allen deßelben Ambts Zugehörigen mit 
zurechnen, die [folgt S. 233] Ambt- / Schreiber aber außerhalb der Stadt, gehören / anhero nicht, noch auch 
andere, so zwar, S. Churf: G: ratione officioreum publicorum, mit eyde vndt / Pflicht verwandt, aber nicht 
salariati Ministri / seyn, alß die Churfürstliche Cammergerichts- / Aduocati, Consules & Senatores, Vndt der 
gleichen / mehr, dann auf dieselbige, so fern sie der Reform / mirten Religion nicht zugethan, ist das Priui- / 
legium nicht zu extendiren; Vnndt sollen / Beclagte, Clägern für einen Ehrlichen ungescholtenen / Meister 
Passiren laßen, bey andern Kunstpfeiffern / in: undt außerhalb Landes nicht diffamiren, / auch seinen Gesellen 
keine lites moviren, daß / Schreiben so Sie an die Kunstpfeiffer zu leiptzig / gethan, wieder abfodern, Vndt 
innerhalb / Vier wochen unfehlbar einliefern, / (3) sich auch überall friedtlich kegen Clägern / bezeigen, oder Sr: 
Churf. Dhl: höchster / ungnade, Vndt ernster straffe gewertig sein, / Vhrkündtlich untern aufgetruckten Churf: 
Insiegel: Geben zu Cölln an der Spree / am 2ten Decembris Ao. 1656. 

L S: 

 

25 

1659. KAM, NIK. K. No. 11, vol. I., FOL. 3. 

Wier Bürger-Meister undt Rahtmanne der Churfl. / Brandenb. Residentz und haubt Stadt Berlin, uherkunden / 
und bekennen, Vor unß und unseren nach kommen / Vnd sonst Jeder Männiglichen, daß wier, den acht- / bahren 
und Kunstreichen Herrn Jacob Hintzen, / Zu unsern Stadt Musico bestellet und angenommen / haben, also und 
dergestalt, das Er auffen Advent / dieses Jahrs alhier anhero Ziehen, sich mit guten und / künstlichen Gesellen, 
so auf Posaunen, Zincken, / Pfeiffen, und andern Instrumenten, nach der Music / und Noten Musiciren und 
spielen können, vorsehe. / Sein Ampt, so wol in die Kirchen, alß auf den / Thurmb und sonsten der gebühr nach 
wol und / fleißig bestellen, deß Sontags und in andern / festen und feyertagen, wen man in der Kirchen / 
figuriret, erscheinen, sonderlich bey hochen festagen, / Zu St. Nicolaj den ersten Tag, den andern Tag zu / St. 
Marien mit seinen Gesellen aufwarten / auch täglich zu Sommers Zeiten umb 10 Uhr / Zu Winter Zeit umb 9 
Uhr Vom Thurm auf allen / Seiten, mit Posaunen und Zincken ab blasen, / und bey tag und nacht, seine Diener 
alß Wächter / aufen Tuhrm halten, und deßelben getreulich / und fleißig warten laßen soll, das wen feu- / ers 
gefahr vorhanden. Sie allewege zeitlich mit / Trummeht solches melden können. So soll Er auch / auf allen 
Hochzeiten in Berlin, Sie sein reich / oder armm SPielen, und kein fremder SPiel / man ohn seinen willen, alhier 
auf den Hochtzeiten / zu spielen verstattet werden. / Dazu Er sich den mit guten Gesellen und Instru- / menten zu 
versehn hatt, damit sein SPielen ei- / ner Music ehnlich sein möge. Würd er aber mit / seinen Instrumenten außer 
der Stadt gefodert wer- / den, sol Er solches mit Vorwißen und Willen / deß Rahts thun, und wen ihm solches 
Verstattet wird / soll Er die Wache aufm Thurm versehn und be- / stellen laßen. / Dahingegen haben wier ihn Zur 
Jährlichen / besoldung zugesaget, dreysieg Thaler 8 gr. an / geldt, alß jede woche 14 gr. Zwelff rt. Rog[folgt S. 
234]gen, / freye wonunge, Einen Hauff Kienen Holz auf / Seine Persohn alleine, wie auch andern Bedienten / 6 
Ellen Tuch zum mantel, Einen thaler zum Peltz / 2 thaler zu lichte, die Er auffen Thurm wen abge- / blasen, 
gebrauchen, womit Er also zufrieden / und sein ambt mit fleiß, vorbeschribenermaßen / abwarten soll und will. / 
Uhrkündlich haben wier diese bestallung mitt / der Stadt Minor secret besiegelt, So geschen Berlin / den j Augstj 
Anno 1659 

 L. S. Friderich Müller 

 Reip: Berol: h. t. Synd. 

 in fidem 

 

26 

1664/5. BERL. KÄMM. R., Diener-Deputat. 

Der StadtPffeiffer soll wochentlich haben / 14 g vndt jährlich 1. Taler Zum Peltz vndt / 2. Thler Zu Lichte nebst 
12 schl Rogken. 

hat hierauf empfang. 29. Thl. 4 g in 50 wochen. 

1. Thl. – Zum Peltz vndt 

2. Thl. – Zu Lichte. 

Sa. hs. 32 Thl. 4 g. 12 schl Rogken. 

 


27 

1664/5. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine Außgaben. 

8 g dem Kunstpfeiffer, Zu eine newe la- / terne aufs thurmb. 

 

28 

1664/5. MA, BERL. KÄMM. R., Außgaben an Rocken. 

Dem Kunstpfeiffer 6 schl. 

 

29 

1669. KAM, FRW. K. No. 8, FOL. 3. 

Die inhaber, des Privilegium 

Johan. Hensicke 

Michael Pisternick, Bockpfeiffer. 

Hanß. Vohse. 

Martin. Vohse. 

Joachim Herbrandt 

Jurgen Kulicke. 

 

30 

1675. MA, Gewerbe-Sachen I, p. 297 f. 

Jacob Hintzen’s u. Johann Paul Glücks / Privilegium. (Kopie). 

Wir Friederich Wilhelm p Curfürst bekennen: pp / Dass Uns Unser liebe getreue Jacob Hintze, und Johann / Paul 
Glück, Musicus allhier in Unserer Residenz-Städte / Berlin und Cölln, unterthänigst Klagen vorbracht, und / zu 
erkennen gegeben, waßmaßen dieselbe nicht allein von / andern Städten große Mühe und Ungelegenheit gehabt 
in / täglicher Aufwartung an den Kirchthürne u andere, wie auch / Unseres Schloßes und Rath-Häuser mit deren 
Musik zu / thun, u auch auf dem Thürmen Zwei Personen, sowohl alle Stun- / den des Nachts als auch ein 
aufgehendes Feuer anzukündigen / nothwendig halten müssen, welches sie alles zwar mit / ihren Leuten 
verrichtet, aber nunmehro da die Gemeine / so viele Leute oder Bierfiedler, so viel von Uns zu ihren / der 
Kunstpfeiffer, höchstem nachtheil und schaden privi- / legiret, und Bürger allhier wären, die sonst ihre Nahrung / 
sich zu erhalten genugsam hetten, auch nicht einmal die / Musik verstunden oder gelernet, ihnen großen Eintrag / 
thäten, und alles davon die Stadt-Musikus und die [folgt S. 235] ihrigen / leben, und unterhalten werden sollen, 
nach sich zögen / also daß sie fast keine Leute mehr solche aufwartung / machen können, u. zu bestellen 
bekommen, und dessen / gebürlich erhalten. Dannenhero Uns dieselben Uns ganz / gehorsamsten Fleißes 
angeflehet, Wir möchten genädigst / geruhen, sie bei ihren Bestellungen, vermöge deren Sie / auf Reichen u. 
Armen Hochzeiten alleine, und nicht die frem / den zuspielen befugt, und darauf in der Feuer Ordnung / § 5. 
eben also p ertheilten confirmation genädigst zu schütz- / en auch der gedachten Spielleute Privilegium hinwider 
/ zu caßiren. Wenn Wir dann dieses sein unterthänigstes / und gehorsamstes suchen und bitten aus 
obenangezogenen mo- / tiven gestalten Sachen nach, so weit der billigkeit zu sein / erachten: also haben Wir 
denselben folgender Gestallt in / gnaden Raum u. statt gegeben, und durch ein von Uns eigenhän- / dig 
unterschriebenem decret de dato Cölln allhier den 28t Octobr. / ao 1673. Unserer hiesigen Lehn-Canzelley das 
gebetene Pri- / vilegium aus zufertigen genädigst anbefohlen; Thun dem- / nach daß als Curfürst u Landes Herr 
privilegiren und / begnadigen die benannte Stadt Musicus allhier Jacob / Heinze, und Johann Paul Glück, 
dergestalt, und also: / daß weil sie nur geringe Besoldungen haben, und für das Wachen / auf dem Thürmen fast 
nichts bekommen, ihnen alle Hochzeiten / in Unserer Residenz Berlin u. Kölln p hieselbst welche von / denen 
Bürgern u den so nicht eximiret sind gehalten werden, / bei einer arbitrarstrafe alleine, den andern Spielleuten, 
aber / die andere Gelache wer sie begehret, wie auch Dörfern vergönnet / und zugelaßen sein solle, confirmiren, 
u bestätigen ihm auch / solches hiermit und in Kraft dieses Unseres ofenen Briefes, aus / habender Macht von 
Obrigkeit, u. Landes Herrschaft wegen / allermaßen wie vorstehet. Wir und Unsere Nachkommen wollen / auch 
eingans genannten Jacob Hintze, und Johann Paul Glück da- / bei jederzeit genädiglich schützen u erhalten, 
gestallt Wir dann / auch Unserem respective Kammergerichte und Hausvogt allhier / sowohl auch den 
Magistraten in Unsere hiesigen Residenz Städte / Berlin und Cölln hiermit genädigst u. zugleich auch ernstlich / 
anbefohlen, solches an Unserer statt zu thun, und die impetran- / ten, dawider auf keinerlei weise noch wege 
beeinträchtigen / oder hindern zu lassen, sondern mit gedachter Strafe wi- / der die Verbrecher zu verfahren. 
Alles Getreulich p jedoch / Uns reserviren pp. Urkundlich und gegeben Cölln den 8ten Juny / anno 1675. 

 

31 

1676. KAM, FRW. K., No. 8, FOL. 2. 


Daß die Spielleute in Berlin und Cölln / durch George Kuhlen, Martin Hänsike, / Joachim Herbrand, Christian 
Werner, / Hanß Sigismund, Lorenz Meißner / und Friederich Veittern sich gestellen- / de wieder Jacob Hinzen 
und Johann / paul Glücken, Kunst-pfeiffern all- / dortten zur Verhöhr kommen und / sich auf eines von Sr: 
Churf. Durchl. / zu Brand. unseres gnädigsten Herrn / am 7 Xbr 1669 ertheiltes privilegium / Bezogen, derinnen 
unter andern / enthalten, daß die Beklagte Kläge- / re in ihrer Aufwartung bey den / jenigen, die sie erfordern 
würden, / nicht turbiren solten, die Beklagte / aber, sich [folgt S. 236] gleichfals auf das von / höchstgemelter Sr. 
Churf. Dhl. am 8 / Juny 1675 ertheiltes fundiret, darin- / nen dasjenige der Klägerer dahin / erkläret, daß diese 
zwarten bey / die Eximirten in beyden Städten, wann / Sie würden erfordert werden, auf- / zuwartten hetten, 
denen Beklagten / aber bey den andern Bürgern sol- / ches alleine frey bleibe, haben dar- / auf die zum Churf. 
Brandenb. Cammer- / Gerichte Verordnete Ober-Präsident, / Canzler und Räthe erkand, daß es / dabey sein 
Verbleiben hette, allermas- / sen auch denen Beklagten nichts minder / freystünde, auf erfordern, Bey de- / nen 
Eximirten aufwärtig zu seyn, / Als aber Kläger auch deshalb sich / beschweret, daß die Bekl. von Span- / daw, 
pozdam und andern orten Kunst / pfeiffer an sich zögen, so dem Ab- / scheid An: 1669 zuwiederlieffe, wel / ches 
doch Bekl. nicht zugestanden, & / sich dahin erklähret, daß wann jem / bey der aufwarttung von ihrer Kunst / 
mehr haben wolte, als Bekl. hette, / Sie als dann auch einige auswärttige / verschreiben wolten, So ist des- / halb 
dahin gerichtet, weille die Bekl. / nicht zu gleich mit dem Klägern auf- / wartten könten, daß demnach denen / 
Beklagten solches frey stehen solte / Möchten aber mehr Hochzeiten vorfallen, / als Bekl. bedienen könten, solte 
/ (4) denen Klägern die Aufwarttung da- / bey, wenn Sie Bekl. deshalb begrüßen / würden, nicht verwehret 
werden, / Uhrkundl. mit dem Churf. Brand. / Cammer-Gerichts Secret besiegelt / und gegeben zu Cölln an der 
Spree / den 22 May 1676. 

L. S. L. V. Vahde 

 Samuel pleß 

 

32 

1676. KAM, FRW. K., No. 8, FOL. 5. 

Wier Burgemeistere, undt / Raht, der Churfürstl. Brandenb. Residen- / ce friederichs Werder, uhr kunden, undt / 
bekennen Kraft dieses für jedermän- / niglich, daß wir zue KunstPfeiffern / auf, an, undt in Bestallung genom- / 
men haben, Friederich Rüdigern, / Lorentz Meißnern, Johan Siegißmundt / Jürgen, undt dan George Buden, also 
/ und dergestalt, daß sie, wie gebrauch- / lich, von den Thurn, wen derselbe fer- / tig abblaßen, auf daß fewer, 
welches / Gott verhüte, fleißig acht haben, undt / in allem der Churfürstl. fewerordnung / gemäß, undt wie 
selbige in diesem / Punkt disponiret, sich verhalten sollen, / auch sich jederzeit bereit erfinden laßen, / wen ein E. 
W. W. ihrer in einigen ange- / legenheiten benöthiget wehre, Da- / hingegen sollen sie befugt sein, daß / Neue 
Jahr einzufodern, auf Hochzeiten, / Kindtaufen, undt anderen begebenheiten / alhier auf den FriederichsWerder 
auf- / zuwarten, undt wil E. E. W. W. Raht / nicht alleine dahin sehen, daß ihnen von / andern kein eintragk 
geschehen sol, son- / dern auch, daß ihnen mit der zeit noch / mit etwaß an handen gegangen wer- / de, bemüht 
sein. Uhrkündtlich / ist dieses mit E. E. W. W. Rahts Se- / cret besiegelt, So geschehen Friederichs- / Werder den 
13. Xbr. ao. 1676. 

 

33 

o. D., KAM, FRW. K., No. 8, FOL. 6. 

Durchlauchtigster Großmächtiger Churfürst, / Gnädigster Herr. 

Es hatt E. E. Raht aufm Friederichswerder, nachdem / ich 11 Jahr [folgt S. 237] lang bey hiesigem Stadtmusico 
in Cölln / mich aufgehalten, seit etlichen Jahren her mich im- / mer vertröstet, daß sie mich zum Kunstpfeiffer / 
bey Ihnen annehmen und bestellen wolten, ja haben / so gewiße Versicherung mir deßhalb gemachet, / daß da 
ich vor drey Jahren meine Frau geheyrahtet, / sie mir gesaget, ich solte bey der Proclamation, mich / nur alß 
bestalter Kunstpfeiffer im Friederichs / werder aufbieten laßen, weill sie mich doch an- / nehmen, und keinen 
andern darzu laßen wolten, / welches ich aber nicht thun mögen, sondern in ge- / dult lieber erwarten wollen, biß 
sie mich würck- / lich darzu bestellet hätten; Es hatt aber seit der / Zeitt nichts darauß werden wollen, sondern 
ha- / ben vielmehr vier andere Personen, die doch der / Profession nicht seyn, dieselbe auch nie recht geler- / net, 
bißhero in der Stadt und sonsten die Ver- / richtung thun laßen. / Wann aber Gnädigster Churfürst und Herr nicht 
/ allein die Bürgerschafft sich darüber beschweret, / daß sie so schlechte Aufwartung bey ihren Außrich- / tungen 
haben, sondern auch andere Spielleute / sich dadurch einschleichen, undt die meiste Auff- / wartungen 
verrichten, zugeschweigen, wie wenig (t) es dem Publico, bevorab, da man qualificirte / Leute hatt, anständig, in 
einer so vornehmen / Churf. Residentz so schlechte Musicos publicos, alß kaum ein geringes Landstädtchen hatt, 
/ zu unterhalten, undt E. E. Raht überdem mir / auch sothanen Dienst schon längst versprochen, / bevorab da mitt 
dem, was denen vier Spiel- / leuten von Werder und Dorotheen-Stadt gegeben / wirdt, ich gleicher gestalt 
zufrieden seyn will, / So bitte Ew. Churfürstl. Durchl. ich gantz unter- / thänigst, Sie wolten in Gnaden geruhen, 
E. E. / Rahte im Friedrichswerder anzubefehlen, daß / Sie Ihrer Zusage gemäße, mich nunmehro / zum 
Kunstpfeiffer bestellen, undt das, was / die 4 andere Personen bißhero von Ihnen / undt aus der Dorotheen- undt 


Friedrichs / Stadt bekommen, mich gleicher gestalt ge- / nießen laßen sollen. Churfürstl. Gnädig- / sten Erhörung 
mich Getröstende, verharre Le- / bens lang 

 Ew: Churfürstl.: Durchl: 

 Unterthänigst 

 gehorsambster 

 Martin Klanert 

 Musicus Instrumen- / talis. 

 

34 

1687. KAM, PET. K. No. 9, FOL. 6. 

Bestallung des Stadt Musicanten in Cölln. 

Wir Burgemeister und Rahtmanne, der / Churfürstl. Brandenb. Haupt- und Resitentz / Stadt Cölln an der Spree, 
uhrkundten und / bekennen hiermit: demnach auf ab- / sterben Johann Paul glücks, hiesiger / Stadt Musici Stelle 
Vacant worden, daß / wir hinwiederumb Paul Zimmermann zu / unsern Stadt Musico alhier bestellet / und 
angenommen haben; also und / dergestalt daß Er auf negstkünftigen / Michaelis dieses Jahres, den Kunst- / 
Pfeiffer dienst antretten solle, da Er / sich den mit guten Gesellen, so auf / allerhand Musicalischen jnstrumenten 
/ musiciren und Spielen können, ver- / sehen solle, und sein Ambt, so woll / in der Kirche, alß auch auff den 
Tuhrm / alle Tage, und zwar des morgens / umb zehen uhr, und Abendts umb / fünff uhr, zu winters [folgt S. 
238] zeit aber / umb vier uhr abblasen, und sonsten / bey Tage und Nacht, seine Diener / alß wächter aufm 
Tuhrm halten, und / daselbst getreulichst und fleißig auf- / warten laßen solle, daß, von feu- / (t) ers gefahr/: so 
gott in gnaden ab- / wenden wolle :/ Vorhanden, Sie alle- / wege zeitlich mit der Trompete / melden können. So 
soll er auch / auf alle Hochzeiten, Kindtauffen, und / andern ehrlichen gelagen in Cölln, / mit seinen 
instrumenten auf wahrten, / und soll daßelbe außer Ihme, Kei- / nen anderen, wer es auch sein möchte, / 
verstattet sein, sondern Er soll / solches allein/: wan Er es bestellen / kan: / zu genießen haben. über dieses,/ und 
vor solche seine treu- / fleißige aufwardtung haben wir / Ihme nachfolgenden unterhalt hier / mit Jährlich 
verheischen und zuge- / saget, alß. dreißig thlr 8. gr. an / gel- / de, Tuht jede woche, 14. gr. Einen winspell 
Rogken, Ingleichen freye / wohnung, Einen hauffen Kihnen / holtz, vier thlr, Kleider geldt, / (7) uhrkundtlich 
haben wir diese / bestallung, unter unsern des / Rahts Minor Secret besiegelt. / So geschehen Cölln an der Spree / 
den 20. September. ao. 1687. 

 

35 

1689. KAM, FRW. K., No. 8, FOL. 8. 

Wir Bgster und RathM. / der Churf. Brandenburg. / Residentz-Stadt Friderichs- / werder bekennen hiemit / 
demnach bey unß Martin / Clanert, Musicus Instru- / mentalis ansuchung gethan / Wir möchten Ihn zum Kunst- / 
pfeiffer und Stadt Musicum / in FriderichsWerder be- / stellen, und aber wir unß / erinnert, daß wegen der / 
hiebevor angenommenen / und noch lebenden vier / Stadt-Musicanten sothane / Stelle nicht erlediget sey, / daß 
wir auf sein instän- / diges anhalten bewogen worden, Ihm in Zukunfft / auf begebende fälle we- / gen dieses 
Dienstes Ver- / sicherung zu thun. 

Wir versprechen dem- / nach obbesagten Martin / Clanerten hiemit / und in / krafft dieses, wen es sich / zutragen 
möchte, daß / (t) unsere Stadt Musican- / ten mit tode abgehen, / oder sonst quitiren sol- / ten, daß alßdann Er, / 
und niemand anders in / die Stelle treten, und deren / Besoldung und Accidentien / als bestalter Stadt Musicus / 
haben solle; Dahin- / gegen ist Er auch schuldig / sich alßdann nicht allein / mit wolgeübten gesellen / und 
Leuten zu versehen, / sondern auch alles das- / jenige zuthun, und zuver- / richten, was wegen der Kunstpfeiffer / 
und Ihren / Auffwartungen bey die- / ser Stadt hergebracht und / gewöhnlich ist, ins beson- / dere, wann die 
Bürger- / schafft sich im Gewehr prae- / sentiret vor derselben / mit Schalmeyen zu blasen, / oder was sonsten 
guter / Ordnung willen künfftig / noch angeordnet werden / möchte. 

(9) Undt weile auch Se. Churf. / Durchl. Unß vor ietzo die / Jurisdiction über die neu- / angelegte 
Friederichsstadt / gnädigst anvertrauet, so / versprechen Wir Ihm gleicher- / gestalt hiemit, daß dan / selbst auf 
Hochzeiten, Kindt- / tauffen, oder andern auß- / richtungen von nun an / Er alleine die Auffwartung / haben 
solle, wollen Ihn / auch, wan Er darin beein- / trächtiget würde schützen / und handthaben, dafür / Er sich 
hinwieder E. E. Raths / guten Anordnungen zu / unterwerffen wißen / wirdt. Zu [folgt S. 239] Uhrkundt / deßen 
haben wir hier unter / Unser Insiegel drucken / laßen, So geschehen in / Friderichs Werder den / (Exped. den 17. 
Jan. 1690) 1689. 

 (gez:) Martin Klannert 

 M. Instr: 

 

35a 

1642. MA, Gewerbe-Sachen Bd. II, FOL. 192. (Vol. 180. Pars 3. Fol. 1) 

DER SPIELLEUTE PRIVILEGIUM. 


Wir Friderich der dritte von Gottes gnaden p Churfürst p / bekennen p Nachdem unß unsere Liebe getreue die 
Sambtl. / Spielleute unserer hiesigen Residentien das, von dem / durchlauchtigsten Fürsten Herrn Friderich 
Wilhelmen, / Marggrafen undt Churfürsten zu Brandenburg p unsers / in Gott ruhenden Hochgeehrten Herrn 
Vaters Gnd. Christ- / seel. Andenkens am 7ten Decembris 1669 gnädigst er- / haltenen Privilegium und darinnen 
confirmirte Gülde Articul unterthanigst übergeben, und dabey / gantz gehorsamste fleißes gebethen, Wir alß der / 
iezo Regierende Chur- und Landesfürst wolten geruhen, / sothanes Privilegium, wie daßelbe von Wort zu / Wort 
hiernach stehet, in gnaden zu confirmiren und / zu bestetigen. /:Inseratur Privilegium ex Copiali 2 / bey 
Regierung Churfürst Friderich Wilhelms:) Daß wir demnach solcher ihrer unterthanigsten Bitte / in gnaden 
Raum und Staat gegeben, Thun auch das, / als der Churfürst und Landes Herr, Confirmiren p. / ob inserirtes 
unsers Herrn Vaters Privile- / gium und darein Confirmirten Güldebrieff in allen / Puncten und Clausulen, iedoch 
das Sie die Spielleute / den in unsern Cammergerichte am 22ten May Ao 1676 / publicirten und am 29ten May 
1681. auff Vorgehabten / Raht der Rechtsgelehrten gnädigst confirmireten Ab- / schiede allerdings 
nachkommen, und zwar bey denen / Eximirten so Sie erfordern laßen aufwarten, sich aber / der Bürger 
Hochzeiten die denen Kunst Pfeiffern alleine / frey bleiben, gänzl. enthalten sollen, es wäre dann / das mehr 
Hochzeiten vorfielen alß die Kunstpfeiffer / bedienen könten auf solchem fall ihnen die SPielleute / Wann sie die 
Kunstpfeiffer deshalb begrüßen werden / die Aufwartung dabey nicht Verwehret wird, auß Chur- / und 
LandesFürstl. macht p. Allermaßen wie vorstehet. / Wir und unsere Nachkommen p. wollen auch Sie die / 
Sämbtl. SPielleute unserer hiesigen Residentien dabey / gnädiglich schüzen und erhalten; Gestalt wir dann un- / 
seren Beambten aufm Lande wie auch denen Magistra- / ten undt Gerichten unserer hiesigen Residentien / und in 
den Städten des Niederbarnimbschen und Tel- / towischen Creyses hiermit gnädigst unserm landt- / reutern aber 
daselbst ernstl. anbefehlen, solches an / unser Staat gleichfals zu thun und denen Impetranten / inhalts des unterm 
dato Pottstam den 12ten Aprilis / 1672. erhaltenen Decreto keine eingriffe, / diesem ihnen von unß confirmirten 
Privilegio zu / wieder thun zu laßen, sondern wann einige Pfuscher / in ihren Creise betretten werden, selbigen 
die Auf- / wartung zu inhibiren, und auf fernern betreffenden / Fall die Musicalische Instrumenta gar 
abzunehmen / Getreul. z. Jedoch uns p Wir behalten uns auch hierbey aus- / drückl. Vor p Uhrkundl. p und 
geben Cölln p den 30ten May 1692. 

 

[folgt S. 240] 

36 

1693. KAM, FRW. K. No. 8, FOL. 10. 

Wir Burgemeistere und Rathmanne der Chur- / Fürstlichen Brandenburgischen Residenz-Stadt Fri- / 
derichswerder Uhrkunden und Bekennen Krafft / dieses; dem nach Martin Klanert Musicus-In- / strumentalis 
bereits den 17ten Januarij 1690 / von Uns eine Anwartung auff der Kunstpeiffer- / Stelle in Friederichswerder 
und Concession / auff der Friderichs-Stadt allein auffzuwarten / dergestalt erhalten, wann die von Uns angenom- 
/ mene und von Sr. Churfürstl. Durchl. gnädigst / Confirmirte Stadt-Musicanten mit Tode ab- / gehen, oder sonst 
Quitiren solten, daß als dann / Er und Niemand anders in die Stelle treten / und deren Besoldung und 
Accidentien als / bestalter Stadt-Musicus haben solle; 

Wann dann die bißherige Stadt-Musici / zum Theil verstorben, zum Theil ihre dimission / gesuchet und erhalten 
und von denenselben / Johann Sigismund Gürgen einzig und allein ü- / brig verblieben, mit welchem sich 
gedachter / Klanert am 10ten Decembris dieses Jahres / zu Rathhause in güte verglichen: / Als haben Wir 
mehrgemelten Klanert / zum Stadt-Musico allhier und in der / Friderichs-Stadt heüte unten gesezten dato würk- / 
lich angenommen, Jedoch also und dergestalt, daß Er / schuldig seyn soll, sich jederzeit mit guten und wohl- / 
geübten Gesellen und Leüthen zu versehen, von dem / Thurm, wie in andern diesen Residenz-Städten / 
gebräuchlich abzublasen, auf das Feüer fleißig / Achtung zugeben; und in allen sich der Churfürstl. / Feüer-
Ordnung, wie dieselbe in diesen pun- / cten disponiret, sich gemeß zu bezeugen, in / der Kirchen, wann eine 
Music zumachen ist, / nebst Seinen Leüthen fleißig auffzuwarten, / auch ins besondere so offte die Bürgerschafft 
sich / im Gewehr praesentiret, vor derselben mit / Schallmeyen und andern Instrumenten zu- / blasen, auch alles 
dasjenige zuthun, waß / wegen der Kunstpfeiffer und Ihren Auff- / wartungen bey dieser und andern Re- / 
sidenz-Städten hergebracht und gewöhn- / lich ist, und waß sonsten noch zu unterhal: / tung guter Ordnung in 
diesen Städten / der Musicanten wegen ins Künfftige angeord: / net werden möchte. / Dahin gegen soll Er auß 
Unserer Cämmerey / jährlich vierzig Thlr. zu genießen haben dergestalt / daß Ihm nach abzug derjenigen Zwölff 
Thllr, so Er Johann / Sigismund Gürgen davon jährlich zugeben versprochen / den Rest als 28. Thllr. 
unweigerlich außgezahlet / werden solle, ist danebst befugt, das Neüe Jahr, / worzu Er dieses instehende 1694ste 
jahr den an- / fang machen kan, in diesen beyden Städten einzufordern, auff / Hochzeiten, Kindtauffen, Auß- / 
richtungen und andern Begebenheiten auffzu- / warten; Und will E. E. Rath dahin sehen, daß / Ihm von andern, 
Sie seyn wie Sie Wöllen, kein / Eintrag geschehen, sondern Er Viel mehr bey die- / ser Bestallung jederzeit 
geschüzet werden / soll. 

Zur Uhrkund deßen haben Wir / hierunter Unser Insiegell drucken laßen, / So geschehen und geben 
Friderichswerder den / 10ten Decembris des Ein Tausend Sechs- / hundert Drey- und Neünzigsten Jahres. 

Wilhelm Dühren 

Christian Gottfried 


Hermann; Synd.-mpp. 

 

[folgt S. 241] 

37 38 

1693/4. MA, BERL. KÄMM. R. Auf Der Diener Kleidung gangen. 

Dem Kunstpfeiffer 2. Tal 

Ausgabe Rogken. 

dem StadtPfeiffer 12 schl. 

 

39 

1693/4. MA, BERL. KÄMM. R. Der Diener Deputat. 

Der Kunst„Pfeiffer Bekompt 

wochentlich / an Gelder...................................14 g. 

und Jährlich Zum Peltz......................................1 Tal. 

 Zu Lichte.....................................2. Tal. 

 Tuch Zum Kleid 

 Rogken – 12 schl. 

 Hat empfangen. 

an wochen Geldt 31. Tal. 

 Zum Peltz 1. Tal. 

 Zu Lichte 2. Tal. 

 Tuch geldt. vid: Tit. diener kleidung. 

 Rogken. vid. tit: deput. Rogken. 

 

40 

1697/8. MA, BERL. KÄMM. R. Der Diener Deputat. 

Der Kunst„Pfeiffer Bekompt 

wochentlich / an Gelde 12 g. 

und jahrlich Zum Peltz 1. Tal. 

 Zu Lichte 2. Tal. 

 Tuchgeldt. 2. Tal. 

 Rogken 12 schl. 

 Holtz 1. Hauff. 

 Hat empfangen. 

 an wochen Gelt 34. Tal. 8 g. 

 

41 

1698/9. MA, B. K. R., D. D. D. 

Der Kunst-Pfeiffer Bekompt 

wochentlich an Gelde 14. g. 

jährlich Zum Peltz 1. Tal. 

 Zu Lichte 2. Tal. 

 Tuchgeldt 2. Tal. 

 Rogken 12. schl. 

 Holtz 1. Hauffen 

 Hat empfangen. 

an wochen geld 29. Tal. 12. g. 

 Zum Peltz 1. Tal. 

 Zu Lichte 2. Tal. 

 Tuchgeldt. vid. tit. Diener Kleidung 

 Rocken. vid. tit. deputat Korn 32. Tal. 12. g. 

 

42 

1698/9. MA., B. K. R., Extra Ordinaire Außgaben. 

Dem Kunstpfeiffer vor auf- / wartung Beym Königsschießen, / 2. Tal. 

 

43 

1698/9. MA, BERL. KÄMM. R., Vor Deputat Rogken 


Der Kunstpfeiffer 19 Tal. 

 

44 

1699. KAM, FRW. K. No. 8, FOL. 13a. 

................... 

denenselben meinen schlechten Zustand hierdurch Klagender vorzu- / stellen, kann nicht umbhin, indem meine 
Verrichtungen bey / dem Sontägl. Gottes dienst, und Wöchentl. Abblaßen vom Thurme / nicht nur sehr mühsam 
sind, sondern auch, weil ich sie selbst / allein nicht bestreiten kann, muß ich das gantze Jahr durch Ge- / sellen 
und Leute dazu halten, welche in Eßen, Trinken und Lohn mir / ein großes kosten, dagegen seynd die Einkünffte 
und Accidentien / hiesigen Orts so gar schlecht, daß mir bange wird, wie ich bey / jetzigen schweren und [folgt 
S. 242] theuren Zeiten subsistiren soll. Nun weiß / es Gott, wie ungern ich mich bey Meinen Hochgeneigten 
Herrn und Pa- / tronen beklage, ich wollte auch lieber anitzo damit einhalten, / wann ich nur noch das volle 
Salarium haben, und nicht dem so ge- / nandten Siegmunden auf der Dorotheenstadt davon 17 Thl. abgeben 
müste; / Meine HochgeEhrteste Herren und hochgeneigte Patronen bitte dem- / nach dienstl. es dahin 
hochgeneigt zuvermitteln, daß mir / die volle 40 Thl. gereichet, Siegmund aber auf eine andere / ihnen beliebige 
weiße contentiret werden möchte. 

Vor sothaner sondere Güttigkeit und große Hülffe will ich le- / benslang seyn und verbleiben 

Meiner HochgeEhrten und Hochgeneigten / Patronen 

dienstgehorsambster 

Martin Klanert 

Kunst Pfeiffer hieselbst. 

Friedrichswerder 

 den 19. 8 br 1699. 

 

45 

1699/1700. MA, BERL. KÄMM. R., D. D. D. 

Der Kunstpfeiffer Bekompt 

wochentlich an Gelde 14 g. 

jährlich Zum Peltz 1. Tal. 

 Zu Lichte 2. Tal. 

 Tuchgeldt 2. Tal. 

 Rogken 12. schl. 

 Holtz 1. Hauffen 

Hat empfangen. 

an wochen Geldt 30. Tal. 

 Zum Peltz 1. Tal. 

 Zu Lichte 2. Tal. 

 Tuchgeldt, vid: tit. diener kleidung 

 Rogken, vid: tit. Deputat Rocken 33. Tal. 

 

1699/1700. MA, BERL. KÄMM. R., Auf der Diener Kleidung gangen. 

 

46 47 

Dem Kunstpfeiffer 2. Tal. 

Außgabe Roggen an die Deputanten / Der Stadt Musicus 12. schl. 

 

48 

1701. KAM, FRW. K. No. 8, FOL. 13b. 

Aus beyliegendem und von Meinen Hochgeehrten / Herren selbst ratificirten und confirmirten Ver- / gleich vom 
16 Decembr. 1693 können dieselbe klär- / lich ersehen, wie H. Martin Klanert mir Jährl. / 17. Thllr. vor dem ufn. 
Friederichswerder ihm ab: / getretenen Kunstpeiffer dienst, zuzahlen schuldig / ist, und wie damahls derselbe 
allen exceptionen / renunciret, und sich nichts reserviret, und als ich / hernachmahls unterm 19 Decembr. c. a. 
declara- / tionem über diesen Vergleich gesuchet, daß nehml. / solche 17 Thlr. Jährl. allemahl sowohl von H. 
Klaner- / ten, als uf den fall seines absterbens, von / seinen Succeßoriby, und solange ich lebete, ge- / zahlet 
werden solten, es möchte auch bey die- / sen dienst über lang oder kurz, eine Enderung / erfolgen, wie sie wolte: 
So haben Meine hoch- / geehrte Herren mir folgende declaration / unterm 21 ejusd. schrifftl. ertheilet: daß es in / 
diesen allen seine Richtigkeit hätte, und mir die- / se 17 Thlr. Jährl. ad dies vitae et in quemcunque / eventum aus 
der Cammerey gezahlet werden / solten. Wann nun ich hierbey nothwendig / geschüzet werden muß, und mir 
weder einig erfolg- / tes reglement, noch sonsten einige Enderung, mein / erlangtes Recht endern kann, 
absonderlich da seit / dieser Zeit, diese drey Residens Städte sich un- / gemein vermehret, [folgt S. 243] H. 


Klanert auch sowohl von / hiesiger Dorotheen- als Friederichsstadt fixa / Salaria, so vormahls nicht gegeben 
worden, / bekommt, die accidentien auch bey diesen populo- / sen Städten, indies magis magisque accesciren. / 
So bitte Meine Hochgeehrte Herren hiermit / ferner, Sie wollen mich armen alten Mann bey ihren / selbst 
gemachten Vergleich und declaration schüzen, / und nicht gestatten, daß mir mein bisgen Brodt, / wovon ich 
mich nebst meinen Kindern erhalten muß, / verringert oder entzogen werde, absonderlich / da hierinnen die 
Göttl. Rechte es hart verbieten / Getröste mich geneigter Erhörung und verbl. / 

 Meiner Hochgeehrten Herren 

 gehorsamster 

 Johann Siegismund Gürgen 

 Dorotheen Stadt 

 den 4 July 1701. 

 

49 

1701. KAM, FRW. K. No. 8, FOL. 13d. 

Es ist am Jüngst verwichenen 29 Octobr: / zwischen mir und dem izigen Kunstpfeiffer / Martin Klannerten 
wieder dem von Meine Hoch- / geehrte Herren selbst unter uns Iudiciatiter / gemachten Transact und darauff 
erfolgter De- / claration dennoch ein Abschied gegeben worden, / durch welchen ich mich, quod tamen salvo 
respectu / Magistrates dictum sit, sehr graviret befinde, / und daher gemüßiget werde unten gesezten / dato an 
das Hochpreißliche Cammergericht / zu appelliren, und bitte Meine Hochgeehte Herren / dienstschuldigst, Sie 
wollen denselben aus ob- / liegenden Respect deferiren, selbe ad acta über- / schreiben und mir Apostolos 
reverentiales erthei- / len, wie ich Sie dann hier durch instanter, / instantius, et instantissime gebehten haben / 
wil, der ich übrigens bin 

 Meiner Hochgeehten Herren 

 ergebenster 

 Diener 

 Johann Siegesmund 

 Gürgen 

 Berlin 

 den 5 Novembr: 1701 

 

50 

1702. KAM, FRW. K. No. 8, FOL. 13f. 

In Appellations-Sachen Johann Sigismundt Jürgens, / der durch Johann Jacob Riegeln erschienen Klägern / undt 
Appellanten eines; wieder gegenwärttigen Martin / Klannern, Beklagten und Appellanten andern Theils; Er- / 
kennen die Königl. Preüßische undt Churfürstl. Branden- / burgl. Verordnete Director, Hoff- undt Cammer-Ge / 
richts-Räthe formalia appellationis für richtig, / undt daß die Sache zu fernerer Erörterung anhero er- / wachsen; 
Materialia betreffendt, wirdt sententia / a qva dahin reformiret, daß der Beklagte sich nicht / entbrechen könne, 
dem Kläger die Verglichene 11. Thlr. / jährlich, undt, zwar qvartaliter mit. 4. Thlr: 6 g. so lange / er lebet nebst 
den Rückstandt, bey Vermeidung der der / execution zuentrichten; Uhrkundtlich / mit dem Cammer- / Gerichts 
Secret besiegelt, undt gegeben zu Cölln an der Spree, den 17. February 1702. 

 V. 

 R. C. v. Wedell 

 Striepe. 

 

[folgt S. 244] 

51 

1702. KAM, FRW. K. No. 8, FOL. 13e. 

Aus beyliegenden Copeylichen Abschiede belie- / ben Meine Hochgeehrte Herren Hocheneigt zuer- / sen, wie H 
Martin Clannert condemniret wor- / den, daß er mir die verglichene 17 Thllr Jährllich / und zwar quartaliter mit 
4 Thllr 6 g. so lange / ich lebe, nebst den Rückstand, bey vermeydung / der execution entrichten solle. Da nun 
dieser / Abschied vires rei judicatae ergriffen, der H. Clan- / nert aber bis dato mir keine Zahlung gethan, / 
sondern mir nun von Einen ganzen Jahre schul- / dig ist; Alß bitte Meine Hochgeehrte Herren / hiermit 
gehorsamlich, Sie wollen nach inhalt dieses / Judicati uf 17 Thllr und 4 Thllr Unkosten / die würckliche 
Execution bey gemelten Herrn / Clannerten vollstrecken laßen. ich bin. 

 Meiner Hochgeehrten Herren 

 gehorsamer 

 Johann Siegismund 

 Jürgen 

 Berlin 

 den 8 Marty. 1702 


 

52 

1702. KAM, NIK. K. No. 11, vol. I. FOL. 4. 

Es ist nunmehro der bisher allhier bestellt gewe- / sene Stadt Musicus Herr Jacob Hinze Todes / verblichen, und 
vor einigen Tagen beerdiget / worden. Weile nun von Meinen Hochge- / ehrten Herren demselben schon bey 
seinem / Leben in diesem officio ich adjungiret gewesen, / und deshalb die Pflicht ablegen müßen, / So habe 
nach deßen Hintritt bey Meinen / hochgeehrten Herren mich ferner melden und / gehorsamst bitten wollen, Sie 
wollen nach / inhalt beyliegender Copeyl. Bestallung mich in / solchem officio als bestellten Musicum confirmi- 
/ ren, und die Bestallung ertheilen und ausfer- / tigen laßen, ich werde meine Pflicht allezeit / observiren, und mit 
respect erweisen, daß ich / Lebenslang seyn werde 

 Meiner hochgeehrten Herren 

 gehorsamer 

 Diener 

 Johann Christoph 

 Kerber 

 Berlin 

 den 15 May 1702. 

 

53 

1702. MA, BERL. KÄMM. R. 

Der Kunst Pfeiffer Bekompt 

wochentlich an Geldt 14 gr. 

Jahrlich Zum Peltz 1. tal 

 Zu Lichte 2. tal 

 Tuchgeldt 2. tal 

 Rogken 12 schl 

 Holtz 1. Hauffen 

 etc. 

an Wochen geldt 31. tal. 20 gr 

 etc. 

 

54 

1703. MA, PUBL. PROT. 1703. 19. VI. 

Kleinschmiede: „Wil daß gewercke den / auszug mitt music thun, so stehe / es ihnen frey, jedoch auf ihre / 
Kosten.“ 

 

55 

1704. MA, DOR. KÄMM. R., Ord. Ausgaben. 

Dem Dorotheenstädtischen Kunstpfeiffer / Johann Clannerten 25. 

 

[folgt S. 245] 

56 

1704/5. MA, BERL. KÄMM. R., GA. 

6. dec. „Dem Kunstpfeiffer zu einer Laterne auf / den Thurm zugebrauchen 7 gr. 

 

57 

1705. KAM, PET. K. No. 9, FOL. 8. 

Bestallung Johann Christoph Reinhardt als StadtMusicus. 

Wir Bürgermeistere und Rahtmänner der / Cönigl. Preuß. Haupt- und Residence Stadt / Colln an der Spree 
Uhrkund. und bekennen hiemit, / demnach auff Absterben Paul Zimmermanns, hiesigen Stadt / Musici Stelle 
vacant worden, daß wir hinwiederumb / Johann Christoph Reinhardt Zu unsern Stadt Musico / alhie bestallet und 
angenommen haben, also und dergestalt; / daß er auff nechstkünfttigen Johann: dieses / Jahres den Kunstpfeiffer 
Dienst antreten solle, da / er sich dann mit guten Gesellen, so auff aller hand / Musicalischen Instrumenten 
musiciren und spielen können, verse- / hen solle, und sein Amt so wol in der Kirche ver- / walten, als auch auff 
dem Thurm alle tage, und zwar / des Morgends ümb 10. Uhr, und abends ümb 5. Uhr zu / winters Zeit aber ümb 
4. Uhr abblasen, und sonsten bey / tage und Nacht Seine Diener, als Wächter auff den / Thurm halten, und 
daselbst getreulichst und fleis- / sig aufwarten laßen solle, daß wan feuers Gefahr / /: So Gott in Gnade 
abwenden wolle:/ vorhanden, sie / allewege Zeitl. mit der Trompette melden können. / So soll er auch auff alle 


hochzeiten, Kindtauffen, vnd / andern ehrlichen Gelagen in Cölln mit seinen Instrumenten / aufwarten, und soll 
daßelbe außer Jhm keinen andern, / wer es auch seyn möchte, verstattet werden, / sondern er soll solches allein /: 
wan er es bestellen / kan :/ zu genießen haben. Über dieses, und vor / solche seine treufleißige Auffwartung 
haben wir / (t) Jhm nachfolgenden Unterhalt hiemit jährl. verheischen / und zugesaget, als 30 thlr. 8. gr. an 
Gelde, thut jede / Woche 14. gr. einen Winspel Roggen, Jmgleichen freye / Wohnung, einen hauffen Kiehnen 
Holtz, und 4. thlr. / Kleider Geld. 

Uhrk. haben wir diese Bestallung unter unsern / Jnsiegel ausfertigen lassen. So geschehen zu Cölln an / der 
Spree den 25. April. Ao. 1705. 

 

58 

1706. MA, FRST. KÄMM. R. 

Hr. Clanerten Kunstpfeiffer 59. 8 

 

59 

1706/7. MA, DOR. KÄMM. R., Extra ordinaire Ausgaben. 

Den 28 Novbr dem Kunstpfeiffer Hr. / Clannerten, weil Er zum Einzuge des / Cronprintzens Königl. Hoheit, von 
anders / wo frembde Gesellen verschrieben / hat, die die Bürgerschafft aufge / führet Vermöge Mageistrats 
Beliebung / und Impetranten Scheins Num: 21 6. 

 

60 

1706/7. MA, BERL. KÄMM. R., GA. 

2. dec. Dem Kunstpfeiffer welcher bey der Cron- / prinzessin Einzuge der bürgerschaft / aufgewartet 2. Tal. 

 

61 

1708. MA, FRST. KÄMM. R. 

Herrn Klanerten Kunstpfeiffer 66 

 

[folgt S. 246] 

62 

1708. MA, BERL. KÄMM. R., Extra ordinaire Ausg. 

18. Jan. Vor wein und Bier am Crönungs Tage / so der Magistrat sowohl als die Mu- / sicanten verzehret 20. 8. 8. 

 

63 

1708. MA, BERL. KÄMM. R., Extra ordin. Ausg. 

18. Jan. Dem Kunstpfeiffer vor seine Music / am Crönungs Tage stat einer Tonne / bier und 3 quart wein 4. 

 

64 

1708. MA, BERL. KÄMM. R., GA. 

29. dec. dem Kunstpfeiffer Joh. Christoph Kerber / der beym Königl. Einzuge die / Bürgerschafft aufgewartet 2 

 

65 

1709. KAM, NIK. K. No. 11, Vol. I, FOL. 6. 

Zu der Königlichen Preußischen Haupt: und Residenz / Stadt Berlin hochverordnete Herren Burgermeister, / 
Syndici und Rathmanne, 

Hoch: und WohlEdle, Veste, hoch: und wohlgelahrte, / hoch: und wohlweise, 

hochgebietende Herren, Hochgeneigte Gönnere, 

Meinen Hochgebietenden Herren muß ich hiermit ge- / horsamst zu vernehmen geben, Wie daß so wohl / wegen 
gehabter betrübnis über meiner sel. Ehefrau / langwierigen Kranckheit und absterben alß auch / wegen nunmehro 
heran nahenden alters und abson- / derlich daß ich von Flüßen sehr incommodiret bin, / meine Leibes Kräffte 
zimblich abnehmen, daß mir / (v) meine Dienste, absonderlich auf denen Hoch- / zeiten alleine vor zustehen mit 
der Zeit et- / was zu schwer fallen möchten, Weßhalb / ich wohl nicht ungeneigt wehre mich / jemand adjungiren 
zulaßen, der mich / mit zu hülffe kähme und meine Dienste / getreulich mit zu vorsehen sich angelegen / seyn 
ließe, Ich habe auch darzu einen / geschickten, unserer Profession zu gethanen: / und der Music wohl erfahrenen 
Man schon, / nahmentlich Michael Diem angetroffen, / mit welchem ich mich wohl zu comportiren / getraue, 
indem ich seines guten Gemüths, from- / mes Leben und wandels genugsahm versichert / binn, dieser auch 
solches über sich zu nehmen / willens ist, und sich erklähret nicht alleine / die Dienste willigst und mit aller 
Sorgfalt / zu versehen, sondern auch die Zeit meines / Lebens mich weder auß meiner Bedienung / (7) zu dringen 


noch sonsten mir meine Besoldung / und Deputat oder vor meine Verdiensten / auf denen Hochzeiten und 
anderen auffwart- / tungen das geringste zu entziehen, sondern darmit / vorlieb nehmen, waß ich Ihm unserer 
abrede / nach geben will, 

Wann aber ohne Meiner Hochgebietenden Herren / alß meinen hohen Patrones Vorwißen darin / nicht 
beständigen vornehmen viel weniger schließen / Kann noch muß, 

So habe vorhero solches gehorsamst berichten und / inständigst bitten wollen, Meine hochgebietenden Herren / 
wollen, Im Fall Sie dieser Mensch anständig, Ihren / hohen Consens darin hochgeneigt ertheilen, / Solte aber 
wieder alles vermuthen dieser / meiner gehorsamsten bitte nicht gewilfahret / und dieser Diem darzu 
angenommen / werden [folgt S. 247] wollen, So will ich solange / mir der höchste Gott annoch Kräffte verleihet 
/ meine function alleine vorstehen / (t) und verlange also keinen Adjunctum, Wormit in erwartung hochgeneigter 
/ Resolution alstets verbleibe 

Meiner Hochgebietenden Herren und Hochgeneigten Gönneren, 

gehorsamster 

Diener 

Johan Christoff Körber. 

Berlin den 12ten Sept. / 1709. 

 

66 

1709. KAM, NIK. K. No. 11, Vol. I, FOL. 8v. 

 Johann Christoph Körber 

 Kunst Pfeiffer in Berlin. 

Dem Imploranten wird der Vorgeschlagene / Michael Diem substituiret, doch daß / derselbe, so lange der itzige 
Kunst Pfeiffer / lebet, weder der Kirche noch dem Stadt / Hauße auf einerley weiße zur last komme. 

 Berl. d. 19t Sept. 1709 

 Unterschriften 

 

67 

1710. KAM, GG. K. No. 8, FOL. 4. 

Wir Endes Cammerathen, Verbinden und Ver- / sprechen Unß, bey Seiner Königl. May. al- / lergnädigst 
ertheilten Privilegio, unten be- / nante Puncta richtig nach zuleben und zu- / halten. 

1. Es soll sich keiner von Unß unterstehen mit Je- / mandt anders aufzuwarten, alß der zu Unserer Bande 
gehöret. 

2. Solten Wir aber nicht alle auf einer Hoch- / zeit Verlanget werden, so soll es dem / Jenigen so zurück bleiben, 
müßen nach / der Reihe gehen, doch aber Ihr geldt davon / haben, So eben als hätten Sie mit aufge- / wartet. 

3. Wann Zwey Hochzeiten kommen auf einen / Tag, daß Wir Unß vertheilen müßen, soll / das geldt zusammen 
gebracht, und alß dann / ingleichen Theil Partagiret werden. 

4. Solte etwa, Gott einen oder den andern eine Kranckheit zu- / schücken, so soll Er daß Seinige / von den 
aufwartungen, gleich andern zu ge- / nießen haben. 

5. Solte einen Von Unß etwa ein ander Glück / vorfallen, so soll er einen guten Menschen / wieder darstellen, der 
auch seinen Camme- / rathen anstendig ist, alß dann bekommpt / Er von demselben sein Geldt wieder, oder / 
wolte sich darwieder legen, soll Er / nichts wieder bekommen. 

6. Es soll sich auch keiner unterstehen von / Unß mit seinen Cammerathen zu zancken, / oder bey der aufwartung 
voll zusauffen / bey 8. g. Straffe. 

7. Wann Eine aufwartung vorhanden ist wißen- / lich und einer oder der ander wolte etwa / seine Affeiren 
nachgehen ohne bewust sei- / ner Cammerrathen, so soll derjenige / von derselben aufwartung nichts zugenies- / 
sen haben. 

8. Daß Geld nehmlich die Vier und Zwantzig Thaler / so ein jeder darzu gegeben hatt, soll (Wann / Einer mit 
Tode abgehet) deßen Frau oder / Kinder wieder zugenießen haben von den- / selben welcher des Verstorbenen 
stelle / bekömmpt. 

9. Die Wald hörner so bey der Bande ange- / schaffet sein, sollen darbey verbleiben, / Sie Kosten 5 Thllr: 6 g 
kömpt also einen / Jeden 21 g. welche 21 g. der verstorbe / nen Frau auch wieder zugenießen, hatt von / dem 
Neuantretenden 

[folgt S. 248] 

[Fol. 5] 

10. Solte einer von Unß mit Tode abgehen / und die Cammerathen wolten den Sechsten / Mann nicht wieder zu 
Ihrer Bande nehmen, / so sollen die andern 5. verbunden sein, / der Wittfrauen ihr gehöriges Geldt zu be- / 
zahlen ohne einziges wieder sprechen. 

Dieses alles nun Ehrlich und aufrichtig zu hal- / ten und bey unserer Bande ehrlich zu leben, / haben wir dieses 
eigenhändig unterschrieben / und ein jeder mit seinem Petschafft unter / Siegelt, geschehen Königs Stadt den 4? 
Aug. / 1710 

Johann Nicolaus Lange (L. S.) 


Johann George Frantz (L. S.) 

Gottfriedt Rostock (L. S.) 

Johann Sommer (L. S.) 

Johann Conradt Profe (L. S.) 

 

68 

1711. KAM, GG. K. No. 8, FOL. 2. 

Wir haben alß privilegirte Kunst- / Pfeiffer vor dem Königs Thore zu Erhal- / tung guter harmonie und Ordnung, 
/ auch Verhütung allerley Streits so wol / auff Gelagen, alß nach ein und des andern Absterben beyliegende 10. 
puncte / einmühtig untereinander verabre- / det und geschloßen, daß wir darüber / unveränderlich halten wollen. 
/ Wenn nun nichts darinnen begriffen, / so nicht der Büligkeit gemäß, wir / auch dannenhero jedesmahl dabey 
ge- / schützet, und darnach uns besondere Recht / und Urtel leiden wollen; So haben / (.......) wir gedachte 
puncte, unter / Unserer eigenhändigen Unterschrifft / und Pettschafften hiebey in originali / überreichen sollen, 
mit gantz ge- / horsamster Bitte, Sie geruhen Hochge- / neigt Uns deroselben Kräfftige con- / firmation darüber 
zu ertheilen und / ausfertigen zu laßen. Wir aber / Verharren 

Unserer Hochgeehrten Herren 

gehorsambste 

Berlin den 19 January 1711 

Ziegler 

conc. 

Johann Nicolaus Lange 

Johann George Frantz 

Gottfride Rostokk 

Johann Sommer 

Johann Conradt Profé 

 

69 

1711. KAM, FRW. K. No. 8, FOL. 18. 

Meine Hoch Gebietende und HochGeneigte Herren geruhen ex Adjunctis Hochgeneigt zuerse- / hen, wie daß ich 
bereits in ao: 1708 nicht / nur von denen Magistraten in Friede- / richs Werder, Friederichs und Dorotheen / 
Stadt dem Kunst-Pfeiffer Martin / Clanerten adjungiret worden, sondern auch über diese Adjunctur königl. / 
allergnädigste Confirmation erhalten / Nach / deme nun gedachter kunst Pfeiffer / Martin Clanert am 24ten hujus 
verstorben. Also ersuche meine Hoch Ge- / bietende und Hochgeneigte Herren ich hier- / mit gehormsambst 
mich in des abgelebten / Völligen Dienst und emolumenten als kunst- / Pfeiffer im Friederichs Wer- / der 
Friederichs- und Dorotheen Stadt Hochgeneigt zusetzen, und wie ich Zeit / wehrender meiner adjunctur, / von 
welcher ich nichts als Gesellen Geldt / gehabt das gantze Werk dergestaldt / dirigiret daß Niemandt über mich / 
zu klagen Uhrsach gehabt, also werde / auch künfftig darinnen continuiren / und mein Ambt dergestaldt wahr- / 
nehmen, daß so wohl Ein HochEdeler / [folgt S. 249] Magistrat als auch Jedermann / ein Vollkommenes 
Vergnügen / darob empfinden sollen, ich verharre 

 Meiner Hochgebietenden und HochGeneigten Herren 

 Gehormsambster 

 Zacharias Parier 

 Kretzschmar conc: Berlin d 25ten September. ao: 1711. 

 

70 

1711. MA, BKR, Auff der Diener Kleidung gangen 

Den Kunst Pfeiffer in Berlin, Tuchgeldt 2. 

Den Kunst Pfeiffer in Cölln, Tuchgeldt 4. 

 

71 

1711. MA, BKR., p. 169. 

Dem Kunst-Pfeiffern / Heinrich Christoph Reichardt in Cölln / quartaliter 8 rthl. 2 g. 32. 8. 

 

72 

1711. MA, BKR., Besoldg. etc. 

Martin Klandert Kunst-Pfeiffer / und deßen Successor Zacharias Parrier 100. 

 

73 

1712. MA, BKR., p. 150. 


Denen Kunst Pfeiffern / Körbern in Berlin Be Kompt / Von Oculi Biß martini 

Wöchendtlich 14 g. 

Von Martin: Biß oculi 16 

machet in 52 Wochen 31. 14 

Zum Peltze 1. 

Zu Lichte 2. 

 34. 14 

Heinrich Christoph Reinhardt in Cölln quartaliter 8 rthl. 2. g 

 32. 8 

 Summa 66. 22 

 

74 

1712. MA, BKR., p. 172. 

Dem Kunstpfeiffer in Berlin sein ordinaire Tuch geldt 2. 

Dem Kunstpfeiffer in Cölln sein ordinaire Kleider geldt 4. 

 

75 

1712/3. MA, BKR, p. 226, Deputat Roggen 

12 Scheffel dem Stadt Musico in Berlin 13. 12. (11) 

1 Wiespel dem Stadt Musico in Cölln 27. – (22) 

 

76 

1713. MA, BKR, p. 159. 

Den Kunstpfeiffern / Johann Christoph Körbern und / deßen Successori Michael Duem / in Berlin etc. / Hrn. Ch. 
Reinhardt etc. 

 

77 

1713. KAM, NIK. K., Beamte No. 11, vol. I, FOL. 9. 

Zur Königl. preußischen Haupt und Residentz / Stadt Berlin, Hochverordnete, Herren / Burgermeistere Syndici, 
und Rathmanne. / Hoch: und WohlEdle Veste, Hoch und wohl / gelahrte, Hoch und wohlweise 

Hochgebietende Herren, Hochgeneigte Gönner 

Es hat dem allweisen Gott gefallen, den / bis herigen Kunst Pfeiffer in Berlin, Johann / Christoph Körbern, durch 
den Todt dieser Zeit- / lichkeit zu entreißen. Weil ich nun dem / selben, bey seinem leben vermöge beyliegen / 
den Hochgeneigten Decreti, substituiret, und nunmehro nach seinem Tode der [folgt S. 250] näheste zu / der 
vacant gewordenen Kunst Pfeiffer Stelle / bin; So ersuche Ew: HochEdl. geb. meine / Allerseits hochgebietende 
Herren gantz ge- / horsambst, mir dieses Amt hochgeneigt / zu conferiren, und deshalb eine gewöhnliche / (t) 
vocation auf meine Person aus fertigen / zulaßen. Ich werde nicht ermangeln / diese Function so wol in der 
Kirche als / sonst mit tüchtiger und guter Music / fleißig zu verwalten der Ich lebens lang / bin 

Ew: HochEdlgeb. und Meiner hoch- / gebietende Herren 

gehorsamster 

Michael Diehm 

substituirter KunstPfeiffer 

in Berlin. 

 Berlin d. 21. Febr. / 1713. 

 

78 79 

1716/7. MA, BKR, Besold. d. H. Pred. etc. 

Hr. Parier Stadtmusico Friedr. Werder 100. 

 

80 

1719. MA, BKR, p. 368. 

7. Mart. Ferner wegen der Kunstpfeiffer Wohnung in Berlin, so sub No 252 / mit 700 thlr. eingezeichnet, laut 
Zettels 5 g. 

 

81 

1726. MA, BERL. KÄMM. R., p. 245. 

Dem Kunstpfeiffer Michael Dühm 48. 8. 

 



82 

1726. MA, BERL. KÄMM. R. 

Dem Kunstpfeiffer, Heinrich Christoph Reinhard ....... 1. Fuder Holtz zur / Thurm Wache 63. 20. 

 

83 

1727. MA, BERL. KÄMM. R., p. 296. 

Dem Kunstpfeiffer Michael Dühn Jährlich 49. 14. 

 

84 

1727. KAM, NIK. K., Beamte No. 11, Vol. I, FOL. 13. 

......................... 

Es hat der höchste Gott den hiesigen Stadt Musicum / in Berlin H. Michael Diem, bey nahe in die 28. woche / 
mit einer Schmertzhafften Kranckheit, heimgesuchet, / und hat er die Zeitlichkeit mit der Ewigkeit heute / um 
11. Uhr verwechselt. 

Weillen ich nun eine guthe Zeit, alß Geselle bey / ihm Serviret, auch nachgehendes, alß ich von ihm bey / dem 
hochlöblichen Forcadischen Regiement, bey / dem Chor Hautbois vor Eilff Jahren Emploiret / worden, Jhme 
beständig in seinen Ambts Ver- / richtungen Treulich assistiret, ja in seiner itzigen / Bett Lägrigkeit, seine Ambts 
Vices gäntzl. Versehen, / wie solches Einigen auß dem Hoch Edlen Magistrats / Collegio, in sonder heit aber der 
gantzen Löblichen / Berlinischen Bürgerschafft bekandt ist, / So Ersuche Ewr: Wohl und Hoch Edel Gebohrene 
ich / hierdurch Gehorsahmst mir diese Stelle, weil ssolche / durch Absterbens H. Diemens Vacant geworden, / 
hochgeneigt hinwiederumb, dergestalt wie solche H. / Dieme gehabt und genutzet zu Conferiren, Jch werde / 
mich jederzeit so dabey Suchen Auffzuführen, daß / so wohl Ein HochEdler Magistrat alß auch das Ministe- / 
rium und Gesambte Bürgerschafft mit mir zu- / frieden seyn [folgt S. 251] soll, und werde nicht ermangeln / so 
lange ich lebe, zu seyn 

Ewr. Wohl und Hoch Edel Gebohren Gehorsamster 

Christian Willhelm Wachsmuth 

Hautboist de Forcade Regiement 

Berlin d. 18ten April 

 1727 

 

85 

1727. KAM, NIK. K., Beamte No 11. Vol. I. FOL. 15. 

......................... 

Dero vor das Gemeine Beste unermüdete / Höchstlöbliche Sorgfalt erweiset sich auch / unter andern vor 
diesesmahl wiederum / hierin, daß des abgestorbenen Stadt- und / Kirchen-Musici Stelle mit einem tüch- / tigen 
Subjecto möge wieder besetzet werden. / (t) Wann nun bey E. HochEdlen Magistrat sich / Mons. Wachsmuth 
bereits gemeldet, als welcher / nicht allein die hierzu erfordernde nöthige re- / qvisita, quoad artem musicam, 
vollkommen / besitzet, und auch viele Jahre her in allen Bege- / benheiten, so wol in der Kirchen bey der Music, 
/ und auf dem Thurn bey dem Abblasen, als auch / in der Stadt die vices des seelig verstorbenen / öffters 
verwaltet, daher ihme denn alle unsre / Ordnungen und Gewohnheiten am besten bekannt / sind; sondern auch 
überdem einen guten Christlichen / Wandel im allgemeinen Umgang jederzeit gefüh- / ret und spühren laßen: 
Als ergehet an unsere / HochgeEhrte Herren Patrones Unser gehorsamstes Suchen, / Obbenandtes Subjectum, als 
mit welchem wir so wol / Aufwartungen in der besten und vergnügtesten Harmo- / nie uns auszukommen 
getrauen, vor allen andern in / Consideration zu ziehen, und ihme diese vacant ge- / wordene Stelle zu 
conferiren. 

 Wir verharren davor 

Unserer allerseits hochgeneigtesten Herren Patronorum 

verbundenste 

Jacobus Ditmar, Cant. Nicol. 

Joachimus Metzenthin Cant. Mar: Ad. Lutterodt. Org: Nicolaj. 

 Berlin 

 d. 22. April 

 Ao. 1727. 

 

86 

1727. MA, BERL. KÄMM. R. 

Dem Kunstpfeiffer Heinrich Christoph Reichhardt (Reinhardt), Jährl. 60. 14. 

 

87 


1728. MA, BERL. KÄMM. R., p. 308. 

Dem Kunstpfeiffer Christ. Wilhelm Wachsmuth 82. 8 

 

88 

1732. KAM, NIK. K., Beamte No 11, FOL. 17. 

Der Stadt-Musicante bey der / Petri-Gemeine ist bekandter maas- / sen sehr hinfällig, daß derselbe die / Music 
nicht mehr so versehen kan, wie / vor diesem, wo zu der Mangel düchti- / ger Gesellen noch kömmt; Wann ich / 
nun so lange Jahre diesem Studio / obgelegen, und alles gehörig praesti- / ren kan, was zu dergleichen Arbeit er- 
/ fordert wird, auch so lange alß jener / noch lebet ex propriis mich unterhalten / kan, daß ich also dessen 
Besoldung und / accidentien bey deßen Leben nicht verlan- / ge, doch aber ihm in der Arbeit an die / Hand gehen 
wolte; So bitte Eur. Wohl- / und Hoch[folgt S. 252]Edelgeb. Meine insonders / Hochzuehrende Herrn Praesident, 
Bur- / gemeistere, Syndicos und Senatores / ich gantz gehorsamst: 

Die adjunction auf den Cöllni- / schen Stadt Musicanten mir / Hochgeneigt zu ertheilen, derge- / stalt, daß ich 
nach seinem Tode / in sein Gehalt und Hebung / seiner accidentien ohne fer- / nere Auslage treten könne. / (18) 
Jch offerire mich zu allen praestandis, und / verharre 

 Eur. Wohl und HochEdelgeb. 

 Meiner allerseits insonders 

 Hochzuehrenden Herren 

 gehorsamster 

 Diener 

 Heinrich Dieterich 

 Berlin 

 d. 21. Jan. 

 1732. 

 

89 

1738. KAM, PET. K. No. 9, FOL. 9. 

Jch habe die Zeit über, da ich alhier Stadt Musicus / gewesen mein und meiner Frauen Vermögen / gantz und gar 
zusetzen müßen, welches auch nicht / anders seyn können in dem der Verdienst wo von an / die Königl. Carten-
Cammer ein gewißes entrich- / tet werden muß, von Jahren zu Jahren aüßerst / abgenommen, über diß auch daß 
Solarium, so / auch sonst aus der Königl. Rentney Jährl. zu erheben / gehabt, mir gar entzogen worden, gleich 
woll aber / einen Weeg wie den andern Viele Leuthe, auf / den hazard ob dan und wan eine Hochzeit, / woselbst 
Music verlanget wird eintreffen möch- / te, von mir unterhalten werden müßen. Wan- / nen hero mir fast beßer 
gerathen seyn möchte, wen / ich bloß meine Jnformationes in der Music bey / denen Scholairen abwarten, wobey 
ich mindesten / keine Unkosten auffs ungewiße an wenden darff, / (t) welches eben der schlimmste umstand ist, 
wodurch ich / Zeit hero erschöpftet worden. Wan dan der Musicus / Heinrich August Herbig schon 7. Jahr bey 
mir in Din- / sten gewesen, und sich dergestalt woll auff ge- / führet, das ich ihm nichts als alles Guthes, / 
nachrümen muß, und daß Er ein Vieles zu mei- / ner Conservation beygetragen, da ich sonst es nicht / ein mahl 
so lange aus halten können über dis / der selbe mit hin länglicher Capacite und ge- / schicklichkeit Qualificiret 
ist, einen Stadt Musi- / cum abzugeben. Als wäre ich woll intentioni- / ret, daferne es mit Ew: Woll und 
HochEdelgeb. / meine Hochgebietende Herrn Genehmhaltung / und Zufriedenheit geschehen könnte, 
vorbesagten / Heinrich August Herbigen aus besonderer recon- / noissance mein Bedienung als Stadt Musicus / 
abzutreten. Gleich wie nun Ew: Woll und HochEdel- / geb. meine Hochgeehrteste Herrn an denselben / nichts 
außzusetzen finden werden: Also ersuche / ich dieselbe hiedurch gantz gehorsamst Sie geruhen / hochgeneigt zu 
erlauben, daß ich auff besagten Herbigen / meine Function abtreten, und solche auf ihn resig- / niren möge 
wobey ich jedennoch hiedurch ausdrück- / lich mir meine Bedienung vorbehalte, falß / (10) Ew: Woll und 
HochEdelgeb. meine Bitte zu deseriren / bedencken tragen möchten, Sintemalen deßen ich / mich anitzo 
Enfaveur des Herbigs erklähre, auß / besonderer reconnoissance, welche ihn schuldig / bin geschiehet, so auff 
andere Subjecten nicht zu / extendiren. Jch beharre dafür. 

[folgt S. 253] 

Ew: woll und HochEdelgeb. Meine HochgeEhrte Herrn 

Gehorsamster 

 Heinrich Christoph Reinhardt 

 Stadt Kunst Pfeiffer in Cölln 

 Berlin den 8 Sept: 1738 

 

90 

1740. KAM, GK. No. 9, FOL. 9. 

Friderich König in Preußen pp / Unsern p Ausdruck Copeylich hiebey ge- / schloßenen allerunterthänig- / sten 
Supplicato des Lorentz George / werdet Jhr des mehreren ersehen, / was maßen derselbe um aller- / gnädigste 


Confirmation seiner / in anno 1733. als Kunstpfeiffer / in den Königs-Spandauer- und / Strahlauer Vorstädten 
alhier / erhaltene Concession und zu- / gleich um Befehl an den hie- / sigen Magistrat bittet, daß / selbiger ihm 
eine Jnstru- / ction wegen seines Dien- / stes ertheilen, darneben / auch ein Jährliches Gehalt / vor die Kirchen 
Music / ausmachen solle. Jhr / habt nun über dieses. Ge- / (10) such und ob sich dabey was / bedenckliches finde 
/ Euren Bericht zu erstatten. 

Berlin den 14. Septbr. 1740. 

 

91 

1740. MA, BERL. KÄMM. R., p. 357. 

Für Bau Materialien zur Berlinisch Kunst Pfeifferey 1. 25. 

 

92 

1746. KAM, GK. No. 8, FOL. 9. 

 Allerdurchl. 

Ew. Königl. Maj. haben allergnä- / digst geruhen wollen, wie die / Anlage des mehreren besaget, / bereits in ao 
1740 unterm 14. Sepbr / an den Magistrat hiesiger Residen- / tzien zu rescribiren über / „mein Gesuch, 
betreffende die / „a Magistratu geforderte / „einzurichtende Instruction / „wegen der mir conferirten / „Kunst 
Pfeiffer Bedienung in / „sämtlichen Berlinschen Vor- / „Stadten und des mir auszu- / „machenden Jährlichen 
Gehalts. / über dieses Gesuch und ob sich dabey / etwas bedenkliches finde zu / berichten. Die Sache ist aber da- 
/ durch behindert worden, und nicht / zustande gekommen, weil ich noch / einmahl wieder mit zu Felde / gehen 
müßen. Nunmehro aber / Allergnädigster König / und da ich mich in denen Bataillen / gehalten, und durch 
Gottes Gna- / de mein Leben erobert, und / meinen Abschied erhalten habe, / so will auch nöthig seyn, daß diese 
/ Sache damit ich mit Frau und / Kindern leben Könne, einmahl / berichtiget werde, und will ich / Ohnvorgreiffl. 
zu facilitirung dieser an sich / incequitata und Sana ratione / beruhenden Sache, beygefüg- / ten Vorschlag sub 
aller- / unterthänigst gehorsahmst / überreichen mit aller- / unterthänigster Demü- / thigster Bitte, E. HochEdl. 
Ma- / gistrat hiesiger Residentzien / der mir propter merita / überdem schon gerne ge- / holffen wißen will, aller- 
/ gnädigst anzubefehlen ohne / längeren Anstand den ge- / forderten Bericht nebst ei- / nem Guthachten über 
meinen / gethanen Vorschlag einzusenden, / dafür ich mit allerunterthä- / nigster devotion ersterbe 

Ew. Königl. Maj. 

allthgst. Knecht 

Lorentz George 

Kunst Pfeiffer in denen 

Berl. Vor Städten. 

 Berlin d. 

 24 Martij 1746 

 

[folgt S. 254] 

93 

1746. KAM, GK. No. 8, FOL. 7. 

Von Gottes Gnaden Friderich König in Preuszen, Marggraff zu Brandenburg, des Heil- Röm.-Reichs / Ertz-
Cämmerer, und Chur. Fürst pp. 

Unsern Gruß zuvor! Liebe Getreue! Euch wird er- / innerlich seyn, welchergestalt Wir / Euch bereits unterm 
4ten Octbr: 1740. an- / befohlen, über des Kunst-Pfeiffers in / den hiesigen Vorstädten Lorentz George / Gesuch, 
wegen Ertheilung einer Instru- / ction auch aus zu machenden Gehalts / Euren Bericht und Gutachten abzu- / 
statten. 

Wann aber solcher bis daher noch nicht / eingelaufen, und inzwischen der / Suplicant mit anliegender Vorstel- / 
lung sich anderweit gemeldet, zugleich / auch Vorschläge gethan, wie es mit / Einrichtung des Salarii und 
Instruction / gehalten werden könne; Als befeh- / len Wir Euch hierdurch in Gnaden / den erforderten Bericht 
und Gut- / achten nunmehro ohne fernern / Anstand einzusenden. Sind Euch / mit Gnaden gewogen! Gegeben / 
zu Berlin den 28. Martij 1746. 

Königl. Preuß. Chur-Märck-Krieges- und Dom: Cammer 

Unterschriften. 

 

94 

1747. MA, BERL. KÄMM. R. 

Dem Kunstpfeiffer Jllies 100. 

 

95 

1754. MA, BERL. BÜRG. B. 7. VII., p. 168. 


FRIDERICH HENNING JLLIES, / StadtMusicus auf dem / Friderichs-Werder, und / Eigenthümer l. v. v. h. h. 
....... gratis aus Dargun im Mecklenb. bürtig. 

 

96 

1756. KAM, NIK. K. No. 11, vol. I, FOL. 30–33. Bericht Dietrichs über die Turmwache. 

Da ich als StadtMusicus, die zeit über, so ich / meine Bedienung gehabt, mir alle er- / sinnliche mühe gegeben, 
die Thurm / Wache, in guter Ordnung zubringen: / So habe doch bißhieher, meine gute / absicht nicht erreichen 
können, wie / ich gerne gewolt. Dahero ich mich / gezwungen sehe, mein Unvermögen / Einem HochEdlen 
Magistrat vorzustellen: / Ich habe die Thurm Wache gefunden, daß / sie von meinen Vorfahren, ist durch die 
Lehr- / Bursche versehen worden, solches habe ich denn / gleichfalß, durch gute absicht weiter fortge- / setzet. 
Alleine wie Sauer haben diese / Wächter mir solches gemacht, indeme ich / dieselbe, nicht alle Nächte, sondern 
bißwei- / len noch wohl öffters, alß einmahl, aufwecken / müßen, und solches bißweilen mit / Drohungen, auch 
wohl mit Schlägen, doch / war es mit dem allen nicht zu zwingen, / ich war denn fernerhin bedacht, solches / 
Vielleicht wieder ins werck zurichten, wie / es bey meine UrÄlter Vorfahren ge- / halten worden, daß nehml. 
jederzeit / des Nachts ein Gesell oben geschlafen, / um die Bursche in Ordnung zu halten, / hatte auch ziemlich 
dieselben darzu aufge- / muntert, alleine auch zu diesen Zweck / nicht zugelangen, waren meine domah- / lige H. 
Collegen mir darinnen zu / wieder ohngeachtet Sie mir hierinnen / hätten assistiren sollen, welche function / 
[folgt S. 255] ja sowohl ihre, als meine vocation be- / saget, und auch die Königliche Feuer / Ordnung Tit. 3. ad 
5. ihnen anweiset, / Sie aber beredeten die Gesellen, solches / nicht einzuwilligen da ich aber solches / von denen 
Gesellen, weil ich alle Anstalt schon / darzu gemacht, expresse praetendirte, / gingen ihrer drey von mir außer / 
Condition, und die andere Herren nahmen / dieselbe in ihrer Condition, da war also / mein gutes Vorhaben 
wieder vorbey, und / hatte noch die Sorge dazu, nach andere Gesellen / mich zu bemühen, und muste wieder / 
meinen willen, dasjenige wieder- / ruffen, welches doch hoffentl. wäre, / sehr gut gewesen; darf auch biß / dato 
solches keinem Gesellen An- / muthen, oder sie gehen von mir / weg, in andere Conditiones, und ich / müste 
mich so dann mit dem / Ausschuß, der Gesellen. behelffen, / da ich denn vollens nicht im Stande wäre, meine 
Dienste zu / verrichten. Ich habe / demnach meine Thurm Wache, wie vorhero / und biß jetzo unter Furcht und 
Sorgen / müßen fortsetzen; Nunmehro aber zei- / get es sich mit denen Lehrburschen so wie / vorhero mit denen 
Gesellen gemeldet habe, / daß sie wegen der Thurm Wache so abge- / schreckt werden, daß ich nunmehro 
keinen, / mehr bekomen kan: wenn ich gegen / denen Eltern von der Thurm Wache an- / fange, so ist alles gleich 
vorbey, und erfol- / get die Antwort: sie wolten ihren Sohn / nicht laßen einen Nachtwächter werden, / sondern er 
solte die Music bey mir lernen, da ich denn ihren accord nicht / genüge leisten kan, so gehen Sie zu ei- / nen 
andern Herren, entweder hier in / Loco, oder auch wohl an einem andern / Orte, welche dann dergl Bursche diese 
/ Thurm Wache noch fürchterl. vorstellen, / wie sie an sich selbsten ist. Doch aber / wenn man dergl zumuthen 
an solche / Bursche recht erweget, wie weit man / sich auf solche elende Wache zu verlaßen / hat, die fast alle 
Stunden einen Wecker / erfordern, wovon ich genungsam überzeugt / bin; wer ist wohl den Schlaf am 
meistenunter- / worfen, alß solche Jugend in denen Jahren, / da hilfft weder bitten noch schelten, und / schlagen 
gar nichts, solches alles habe erfahren, / ja sie werden wol darüber so umgekehrt, / entweder davon zulauffen, 
oder sich zur / Gegenwehr zu setzen, welches ich eben erfahren / müßen, ich glaube auch daß diese last vor / 
solche junge Bursche zuviel ist, und gehöret / auch eben nicht mit zu der Musicalischen / profession, es wird 
auch an den allerwe- / nigsten Ortern dergl. gefunden werden, / wohl Wächter, aber nicht solche gezwungene. / 
Mein unterthäniges Bitten ist also an E: HochEdlen Magistrat, Mir hie- / rinnen ihre Hülffe wieder fahren 
zulaßen, / weil ich nunmehro nicht absehen kan, / mich selbsten zu helffen. Es wäre wohl / gut, wenn ein 
vernünfftiger Mann, / von E: Hochweisen Magistrat, dazu / würde angenommen, der wenigstens / mehr 
Nachdencken hätte, was einen / Wächter oblieget, und da ohnedem sich / ja wohl arme Leute finden, die von / E. 
HochEdlen Magistrat unterhalt genießen, / würde sich doch wohl jemand finden der auf / etwas gehalt, solches 
übernehme; doch / will hiermit nichts vorschlagen, / sondern laße es auf Dero Hochweise Verordnung / beruhen. 
von meinen wenigen / Gehalt, würden Dieselbige wohl nichts / darzu verlangen, indeme sehr wenig / überbleibt, 
wenn [folgt S. 256] ich die E. HochEdlen Magistrat bewuste Miethe erst / davon abzahle, welche ich doch, laut 
meiner / vocation solte an Besoldung mit ge- / nießen, habe auch das Versprechen / gehabt, daß mir soll hierin 
geholffen / werden, da ich aber nun schon in einigen / Jahren her 31. rt. jährl. an der Kirche Miethe zahlen 
müßen, so fält mir / alle Hoffnung weg, ohngeachtet ich doch / alle Sonntage und die Festtage doppelt / in denen 
Kirchen die Music ver- / richten muß, und meine Leute und / Instrumenten darzu halten, bekomme / dagegen 
keinen einzigen Groschen / welches fast an keinen Ort so schlecht ist, / (33v) welches auch zum Theil E: 
HochEdlen Magis- / trat selbst bekandt seyn wird. ich / habe die Hoffnung zu Denenselben, daß / Sie meine 
angeführte Beschwerden, werden / in Erwegung ziehen, vorauß wegen / der Thurm Wache, und wobey ich doch 
jeder / Zeit mit meinen Leuten, so wie meine / andere Collegen, bey entstehender Feu- / ers Gefahr, dem 
Wächter mit Lermen / blasen, meiner Schuldigkeit gemäß, wer- / de beystehen, alles schrifftl. hievon zumel- / 
den würde sehr weitläufftig seyn, Ab- / sonderlich der Besoldung zugedencken / welche meine Vorfahren, 
benebst der / freyen Wohnung gehabt, welche ich jetzo / entbehren muß, und welches Ew. / Hoch Edl. Magistrat 
nicht alles / bekandt seyn kan, wie solches nach / und nach davon ist abgekommen. Der / Cöllnische und 
Friedrichstädtsche Stadt- / Musicus, besitzen noch das jhrige, so / wie es ihre Vorfahren gehabt haben, / und 
noch ein mehrers wegen den vielen / (t) Anbau, dagegen ist mein Dienst schon ge- / theilet, weil die Vorstädte 


davon abge- / sondert, welche doch meine Vorfahren / Auch gehabt, Herr George ist der erste / der sich dieses 
Recht, alß Stadt Musicus / Ausgebeten, die Thurm Wache aber / will sich keiner ausbitten. Nach allen / diesen 
angeführten abgang, wird mein / Dienst entlich, so werden, daß man / nicht im Stande sein wird, mehr / Leute zu 
halten, denn wovon soll man sie unterhalten? Indeßen / lebe der Hoffnung E. HochEdl. Ma- / gistrat werde auf 
mein unterthäniges / Bitten, vor meinen weitern unter- / halt sorgen, da ich ohnedem, unter denen / andern Stadt 
Musici die wenigste Besol- / dung genieße, und die meiste Dienste / bishero verrichten müßen, mich doch / 
denen an Besoldung gleichzusetzen. / ich getröste mich Hochgeneigtester erhörung, und Beharre 

Ew. Hoch„ Wohl„ und HochEdelgebohren / Meinen Hochgebiethenden und Hochgeehrtesten / Herren 

gantz gehorsamster 

Heinrich Dieterich 

Stadt Musicus 

 Berlin den 12. febr. 1756: 

 

97 

1756. KAM, NIK. K., Beamte No. 11 vol. II, FOL. 38. 

Da mein Sterbe Tag je näher komt, so wüntschte / ich auch wohl manchmahl, durch jemanden / auf den ich mich 
verlaßen könte, soubleviret / zu werden. Zu dem ende, habe auch meines / Brudern Sohn von jugend an, nicht 
alleine / erzogen, Sondern auch in seinen Lehr- / Jahren in der Music, da er das genie dazu / hatte, so instruiret 
und gelernet, daß / er sein Metier alß einem Kunst Pfeiffer / gebühret, vollkommen [folgt S. 257] verstehet. Der- 
/ selbe ist hierauf beym hochlöbl. Kalcksteini- / schen Regiment, wiewohl wieder seinen und / meinen Willen, 
als Hautboiste angenom- / men worden, und als ich dahero dem / Chef des Regiments, den Herrn Genral / (t) 
Feldt Marschal von Kalckstein Excellenz / diese meine habende Intention offenbaret, / hat sich Se Excellenz 
gegen mich dahin / gnädig declariret daß Sie dieses mein / Vorhaben nicht hinderlich, sondern Viel- / mehr 
beförderlich seyn wolten, auch mir / dahero ein günstiges Vorschreiben An Einen / HochEdeln Magistrat 
ertheilet, welches / ich hiermit allergehorsamst überreiche. / Ew. Hoch und Wohlgebohrn, Meinen 
Hochgebiethen- / den Herren, habe demnach unterthänig / Bitten wollen: wollen: Dieselbe geruhen diesen / 
meinen Vetter, Johann George Dieterich / die adjunction auf meinen Dienst, alß / Bestalten Kunst Pfeiffer von 
St. Nicolai und / Marien Kirchen, und Berlinischen Revier / hochgeneigtest zu ertheilen. Der ich mit / 
gehorsamsten respect dagegen Beharre / Meiner Hochgebiethenden und Hochgeehrtesten / Herren 

unterthänig gehorsamster 

Knecht 

Heinrich Dieterich 

Stadt Musicus in Berlin 

 Berlin den 16. July: / 1756 

 

98 

1756. MA. BERL. BÜRG. B., 27.VII, p. 268. 

HEINRICH GOTTLOB ERHARD, Stadt- / Musicus in Cölln, aus / Ronneburg bey Leipzig / bürtig, l. v. v. h. d. 
gratis. 

 

99 

1756/7. MA, BKR. 

Dem Stadt Musico Ehrhardt in Cölln 60. 14. 

 

100 

1760. KAM, FRW. K. No. 8, FOL. 51. 

Da nunmehro der bisherige Stadt Musicant vom Werder, / Friedrichs und Neustadt, Illies, gestorben, und dessen 
Bedienung / dadurch ledig worden; so trete E. Hochedlen Magistrat unterthngst / an, mir solche hochgeneigt und 
gütigst zu erteüen, zu welchem Ende / aber ich mich vorher der strengsten Probe unterwerfe. 

So wie ich mir nun getraue in allen Stücken, so viel man / nemlich von einem würdigen Stadt musico fordern 
kan, Genüge zu thun, indem / ich iederzeit die Musique mein Hauptwerk sein / laßen, und so wol dieserwegen, 
als was meinen Wandel betrifft, / vorteilhafte Zeugniße beibringen kan, weil ich bereits 10 Jahre / nur in Berlin 
conditioniret, und daher bekandt genug bin; als getröste mich auch vor andern Hochgeneigter Gewehrung, 
welches / ich nebst meiner Frau und Kindern, welche sich dadurch einer beßern / Versorgung werden zu erfreuen 
haben, lebenslang mit / verbindlichstem Dank erkennen werden. Und in dieser Hoffnung / ersterbe ich 

E. S. T. Hochedlen Magistrats 

unterthänigst gehorsamster 

Johann Rudolph Siegmund Printz, Musicus. 

 Berlin / am 7 Februar. / 1760. 

 


[folgt S. 258] 

101 

1760. MA, BKR, p. 142. 

Dem Stadt Musico Illies und Ehrhardt 100. 

 

102 

1760. MA, BKR. 

Dem Stadt Musico Fuchs in Cölln 60. 14. 

 

103 

1761. MA, BERL. BÜRG. B., 14. IV, p. 449. 

GOTTLIEB NICOLAUS FUCHS StadtMusicus in Cölln all- / hier, hieselbst bürtig, 1. V. v. hd. 3. 

 

104 

1766. MA, BKR. 

Dem Stadt-Musicus Mathias wegen introduct: d. H. Ober-Consistorial-Rath / Büschings 5. 

 

105 

1784. MA, BKR. 

Dem Berlinischen KunstPfeiffer Busch jährlich 49. 14. 

 

106 

1785. MA, Akten das Pfeiferhaus betreffend, FOL. 83. 

Pro Memoria Ew Hoch Edlen Hochweisen erlauben gütigst das ich es wage / Eine Vorstellung zu Thun, Es 
Beträgt meine Hauß Miehte / welche in 15 r/. 12 g/. bestädt, die ich anjezo nicht zahlen kan weil / ich auch fast 
gar keine Verdienste habe, und muß Leute im / Brodte halten, Bitte Ew Hoch Edlen Hoch weisen mich auf Zwey 
Monate Delacion aus; welche ich so gleich nach verfloßener / Zeit die 15 r/. 12 g/. den Herrn Geheimter 
Secretari Otto richtig / und Baar zahlen werde; verspreche mich GeNeigster Erhörung / wo Vor ich zeitlebens 
mit Vollkommenster Hochachtung mit Dank / begierde sein werde. 

Ew Hoch Edlen und Hochweisen ganz ergebenster Diener 

Johann Christian Busch 

Stadt Musicus in Berlin 

Berlin d/ 31. October 1785 

(Rand) Dies Suchen findet nicht statt den 10 Oct. 1785 / (gez.) Philippi Ransleben Wackenroder Buchholtz 

 

107 

1786. MA, Akt. das Pfeiferhaus betreffend, FOL. 84. 

Der Stadt-Musicus Busch restirt der / Nicolai- und Marien-Kirchen-Caße an / Miethe pro Mich. 1785/6 noch 21 
r/, zu / deren Berichtigung ich ihn baldigst anzuhalten / um so mehr gehorsamst bitte, da ich ge- / genwärtig mit 
dem Schluß der Rechnung / begriffen bin. 

Berlin den 24. Octob: 1786. 

Otto 

 

108 

1786. MA, Akt. d. Pfeiferhaus betreffend, FOL. 85. 

Da der Stadtmusicus Busch, der Ni- / colai und Marien Kirchen Caße / die jährliche Miethe von Michaelis 
1785/6 / mit 21 r/. restiret; So wird dem- / selben hiermit anbefohlen solche / binnen 14 Tagen an den Ober / 
Kirchen-Vorsteher H. Geheimen / Secretair Otto, zu bezahlen, wie- / drigenfalls solche executive von / [folgt S. 
259] demselben beygetrieben werden / sollen. 

Berlin, d. 26 oct: 1786. 

Kvr. B. Muk. 

(Rand) Philippi Ransleben Wackenroder / Exped: ist der Stadt Musicus / Busch in: den 1. Nov. 1786 / Müller 
iun: 

 

109 

1786. MA, Akt. d. Pfeiferhaus betreff., I, FOL. 86. 

 praes. d. 8. Novbr. 1786 


 PREMORIA 

An einen Hoch Edlen Magistratum 

Da mich der Ober Kirchen Vorsteher Herrn Geheimen Secretary / Otto bey eines Hoch Edlen Magistratum auf 
21 r/ angeklagt / welches ich auch schuldig bin zu bezahlen, da aber die / Land Trauer gewesen und ich mich mit 
Zwey gesellen Drey / Lehr Bursche nebst Frau und Fünff Kinder habe Kümmerlich / durch helfen müßen und 
noch keine Verdienste zu / erwarten habe, so bitte fflehend Ein Hoch Edles Magistratum mit mich rücksicht zu 
haben bis anfang Monat / January 87 ich als den So gleich meine schuldt Von / 21 r/ an den Ober Kirchen 
Vorsteher Herrn Geheimen Secretary / Otto abzutragen, welches ich schuldig und VerPflichtet bin / ich Erharre 
in tiefster Untertähnigkeit 

Dero Untertähnigster 

J. C. Busch 

Stadt Musicus 

Berlin d/ 7 November 1786 

 

110 

1787. KAM, NIK. ARM. K. 18, vol. I. FOL. 4. 

Jch habe bereits wiederholentlich nicht nur / wegen der Miethe, welche der p. Bier- / mann von seiner Wohnung 
im Armen- / Kassen-Hause, sondern auch wegen derjeni- / gen, welche der Stadtmusicus Busch von der / 
seinigen im Kunstpfeiffer-Hause schon seit / geraumer Zeit restire, Anzeige gethan. 

Gegen den p. Busch aber bitte ich noch- / mals um geschärfte Verfügung, und das geneigtest in Erwägung zu 
ziehen, was / ich zur Sicherheit der Kasse seinetwe- / gen öfters vorgeschlagen habe. 

Berlin d. 5’ November 1787 

Otto. 

Deretum 

ad 2. fiat executio. 

Berlin den 8’ November 1787 

Präsident, Bürgermeister und Räthe 

Dec. Ransleben. 

 

111 

1788. KAM, GG. K. No. 8, FOL. 13, 14. (23. VI.) 

..... Vor allen Dingen muss derselbe die Kirchenmusik sich nebst dem Chor- / Director und Cantor recht 
angelegen sein lassen und bei den gewöhnlichen / Liederblasen sowohl als auch zu ordentlichen Musiken ohne 
Ausnahme der / Zeit in den Fasten oder im Advent wenn es vom Chor-Director oder Cantor / verlangt wird sich 
einfinden auch wenn diese es zur Musik nötig finden,/ des Tages vorher mit seinen Leuten zur Probe bereit 
finden lassen und da- / bei der Vertheilung der Stimmen u Direction von dem Chor-Director und Can- / tore ohne 
Widerspruch und Gezänke unterwerfen. ........ 

 

112 

1788. MA, PFEIF. H. A., FOL. 91. 

Der Stadt-Musicus Busch restiret, / außer dem vorjährigen Reste [folgt S. 260] der / 2 rt. gegenwärtig wieder 14 
rt. 12. g / Miethe, die ich aller Erinnerung / ohngeachtet, von demselben nicht / erhalten kann. Jch bitte also ge- / 
horsamst ihn zur Zahlung dieser / 16 rt. 12 g geneigt mit Nachdruck / anzuhalten. Wenn einem Hochedeln / 
Magistrate es gefallen hätte, auf / meinem mehrmals gethanen / Vorschlag geneigtest Rücksicht zu / nehmen; so 
würde die Caße / leicht und ohne Weitläuftigkeit / zu ihrer Befriedigung gelangen / können. 

Otto. Berlin den 25. Oct. 

1788 

 

113 

1789. MA, BERL. KÄMM. R., p. 202. 

An jährl. Besoldung dem Stadt-Musicus Ehrhardt, deßen Erben und Wittwe 100 

 

114 

1789. MA, BERL. KÄMM. R. 

An jährl. Besoldung dem Stadtmusicus Boden 100. 

 

115 

1790. MA, PFEIF. H. A., FOL. 95. 


Der Stadt-Musicus Busch restirt von / der Wohnung, die er von der Kirche / miethsweise inne hat nunmehro das 
/ ganze locarium von 31 rt welches ich / aller Erinnerung ohnerachtet von ihm / nicht erhalten kann. 

Jch habe diesen schlechten Bezahler / einem Hochedeln Magistrate öfters ange- / zeigt, und die Nothwendigkeit 
vorgestellt / wegen deßelben zur Sicherheit der Caße / Maasregeln zu nehmen, die ich auch / vorgeschlagen. 

Auf diese muss ich nun .... weit / gehorsamst hierdurch antragen, und / eine nachdrückliche Verfügung gegen 
den / Schuldener angelegentlichst hierdurch bitten / damit jenes Quantum unverzüglich / abgeführt werde. 

 Berlin den 18 Jan. 1790 

Otto. 

 

116 

1790. MA, PFEIF. H. A., FOL. 103. 

Abermahls sehe ich mich gedrungen, wegen / des Miethsrests, welchen der Stadt-Musicus / Busch zur Kirchen-
Caße zu bezahlen hat, / um ernstliche Verfügung zu bitten. / Dieser wird durch die hinzukommenden / currenten 
Miethen immer größer, und / wenn nicht bald Vorkehrungen zur Sicher / heit der Caße getroffen werden; so / ist 
ein Verlust unvermeidlich, den / abzuwenden lange genug bemüht ge- / wesen bin. 

Otto 

 Berl. d. 7. Apr. 

 1790 

 

117 

1790. MA, PFEIF. H. A., FOL. 102. 

An / Einen HochEdlen Magistratt / der Königl: Residenz in Berlin / Gehorsamste anzeige und bittschreiben 

Da Es Einen Hoch Edeln Magistrat erinnerlich / und wissend seyn wirdt, wie ich in dem zur Nicolaien / Kirche 
gehörigen und am Nicolain Kirchhoffe und Propst / Gassen Ecken belegenen Hauß in der unter Etage / als Stadt 
Musicus eine Wohnstube mit einem Alcov / in freyn besitz bey antretung meines Dienstes [folgt S. 261] als / 
Stadt Musicus erhalten, und vor die eine Stube in der / zweyten und eine in der dritten Etage alljährlich / 31 rt: 
Haußmiethe bezahlen muss: ich habe zwar so / viel es mir möglich gewesen dahin bestrebt die / Jährlichen Hauß 
Mithe. a. 31. rt: zu bezahlen: da aber seit / Jahr und Tag von Tage zu Tage, meine Nahrung sich so verschwächet 
/ hat, dass bey den Nahrlosen zeiten sehr selten / in einen Distridt Ein und der andere von denen / Brautleuten so 
sich vor heyrathen Eine Musicalischen / Aufwartung bedienen, und dieses doch mein einziger / Vordienst ist 
wofern mir mit die meinigten ernähren, / und den bedürftigen lebens unterhalt zu schafen suchen / muss, in dem 
ich weiter nichts Erlernt habe, so hatt mir / dieses zurückgesetz dass ich bis verfloßne Osterquartal / an 
rückständige Hauß-Miethen 31. rt. zu bezahlen schuldig, / welche der Kirchen-Vorsteher Herr Otto von mir / 
bezahlt verlangt; So will ich als bereit mir auch finde / gedachte 31. rt: zu bezahlen, so ist es mir eine wahre 
Ohn- / möglichkeit solche auf zu bringen, in dem wie bekant / ich mit meiner Frau und 4 unmündige Kinder so 
noch / alle zu verpflegen habe, welche benebst mir in denen / Armseligsten Umständen befinden und weiter 
nichts / mehr alle insgesamt an Kleidung und Wäsche habe, als / wie wir gehn und stehen und solches auch 
schon zerrissen / Einen Gesellen und 2 Lehrburschen habe ich auch die / ich in Essen und Trincken unterhalten 
muss / wie auch in betten erhalten, / mein Fixirtes Gehalt ist alljährlich 50 rt: hier von / erstlich 9: Personen zu 
Tische zu speisen, beträgt auf / einen Jeden Jährlich 5 rt. 13 sgr. 6 : solches ist bey weiten / nicht ein mahl zu 
Brott hin reichend, woher nehme / ich nun ein mehreres, hier bey stecke ich auch noch in / Schulden, meine alte 
betagte schwache Mutter habe ich / auch bey mir die zwar Almosen bekomt so aber nicht zu / Jhren dürftigen 
Lebensunterhalt hinlänglich ist, welche / also auch auf eine zubuße von mir verlangt, ich sehe mir / also 
genothdrungen Einen Hoch Edeln magistrath gehorsamst zu bitten, aus / Vor angeführten umständen mir von der 
restirenden Hauß / Miethe gäntzlich zu befreyen, wie auch von den Gerichts Kosten / und solche 
niederzuschlagen, ich wiederhole meine Bitte, und / getröste mir solches stadtfinden zu laßen. 

 Gehorsamster 

 Der Stadt Musicus 

 J C Busch 

 Berlin 

 den 26ten Appril 

 1790 

 

118 

1790. MA, PFEIF. H. A., FOL. 104. 

RELATION 

Auf Verordnung eines HochEdlen Ma- / gistrat habe ich den Musicus Busch / wegen noch rückständiger Miethe 
an / den Herrn Geheimen Secretär Otto / nach einer vorher achtägigen ankün / digung, einen Diener zur 
Execution / einlegen sollen. 


Es ist dieses von mir auch gehörig / befolget worden, selbige ist aber ganz / Fruchtloß gewesen, außer das er / 
sagte, da er sich nicht anders zu helfen / wiße als das er sein Tractament / darzu anweisen wolle und würde / er 
solches auch noch in einer besondern / Vorstellung anzeigen, / Solten Ein HochEdler Ma[folgt S. 262]gistrat / 
dis letztere nicht annehmen, und / Etwan die außpfändung verordnen, / so muß ich gehorsamst anzeigen, / das 
auch nichts vorhanden ist, daß / dem Busch abgepfändet werden / könne, als seine Jnstromenten, und / ein 
Schreibe Spinde, welches aber / nicht ganz sein ist, welches zur / weitern Beliebigen Verpfändung schuldigst 
refe- / riren sollen. 

 Berlin d. 10t. May 1790 

 Müller iun: 

 

119 

1790. MA, PFEIF. H. A., FOL. 106. 

Der Stadt Musicus Busch setzt gegenwärtig / die ganze Nachbarschaft in Furcht und ängst- / liche Besorgniß. Er 
ist den ganzen Tag / hindurch auf das abscheulichste betrunken, / drohet Unglück und lärmet, daß alles in / 
Aufruhr geräth, und man ist in Furcht, / daß er in seiner Raserey und Tollheit / doch etwa an jemanden 
Vergreifen, oder / sonst Unheil und durch Licht und Feuer / Schaden anrichten werde; Wobey die Kirchen / und 
Kirchen-Häuser in Gefahr kommen. 

..................... 

Otto 1790/ 24. Dez. 

 

120 

1809. KAM, PET. K. No. 9, FOL. 80. 

Gehorsamstes Promemoria! 

Bey der Kranckheit des Stadt / Musicus Reusch, besorgt / dessen Adjunt: Busse die / dienst Geschäfte, daher / 
auch selbiger den 24. d. M. / am Tage des danck Festes / der Glücklichen rückkehr / Sr: König: Majestät, / die 
Musici für die Luisen / stadt Kirche besorgt, so / daß danck Liedt 

Herr Gott Dich Loben p. p. / wie es üblich ist mit Blase / Instrumenten begleitet / haben. 

Da an diesen Tage / wegen den in allen Kirchen / statt gefundene Music / begleitung des Gesan- / ges, des Stadt 
musicus / [t] eigene Leuthe nicht hinreichen / so hat derselbe mit Kosten / Aufwandt sich Gehülfen dazu / 
annehmen müssen, weßhalb / der Buße Bittet 

ihm von seiten der Luisen- / stadt Kirche eine Vergütigung / von 6 rth. zu kommen zu las- / sen, da meines 
unvorgreif- / lich dafür haltens dieses an / suchen nicht ganz unbillig zu / sein scheinet, so stelle ich es / E. 
Hochedl. Magistrat ganz / ergebenst anheim 

Ob den Buße für die am / Danckfest gestelten Mu- / sici von seiten der Luisen. / stadt Kirche 6 rth. aus gezahlet / 
u in Ausgabe der Kirchen / Rechnung gestellet werden / können. 

 E. Hochedl. Magistrat. 

 ergebenster 

 Haseloff 

 Berl. den 26 Dcbr. 1809 

 nicht gewährt. 

 

121 

1810. KAM, K. GEN. A. No. 28, FOL. 19. 

Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm König von Preußen 

Nachdem der Musikzwang in den bis jetzt pachtlos gewordenen / Districten der Kurmark aufgehoben worden ist, 
und an die Stelle / der bisherigen Musikpächter, Concessionarien für die ganze Provinz / getreten sind, ist 
beschlossen worden, daß in denjenigen Städten, wo / bisher keine Musikverpachtung statt fand, vielmehr die 
invaliden / Hautboisten und Trompeter als Stadt[folgt S. 263]Musikanten mit der Befug- / niß angesetzt wurden, 
gegen Lösung des jedesmaligen vorschrifts- / mäßigen Musikzettels, die musikalischen Aufwartungen 
ausschließlich / an ihrem Wohnorte bei den Nicht-Eximirten zu besorgen, es vor der / Hand hierbei sein 
Bewenden behalten soll. In den Städten, wo / die Musik bisher verpachtet war, haben gedachte die Stadt-Musi- / 
kanten nicht mehrere Rechte als jeder andere Pächter durch seinen / Contract erwarb, daher in diesen nach 
abgelaufener Pachtzeit die / Musik-Nahrung nach den neuern Bestimmungen auszuüben ist. 

Von jetzt an soll übrigens kein Invalide ferner mit vorhin ge- / dachter Befugniß angesetzt werden, und Wir 
befehlen Euch, keine / Subjecte mehr als Stadt-Musikanten anzunehmen, welchen ein aus- / schließliches Recht 
zur Ausübung der Musik-Nahrung in der Stadt / bei den Nicht-Eximirten zugesichert wird. Vielmehr muß 
künftig / jeder anzustellende Stadt-Musikant, so wie ein jeder andere, der / die Musik betreiben will, eine 
Concession bei dem Landrath des Krei- / ses lösen, und nur auf den Grund derselben, kann er die Musik auf / 
dem platten Lande ganz frey, in den Städten aber gegen Lösung des / vorschriftsmäßigen Musikzettels ausüben, 
ohne einen andern Conces- / sionarius davon ausschließen zu können. Ihr habt Euch hiernach / zu achten. 


Potsdam, den 8ten August 1810, Königliche Kurmärsche Regierung. 

Circulare / an sämmtliche Magisträte der Kurmark, / mit Einschluß des Magistrats zu / Berlin. 

 A. 4609. July. 

 

122 

1812. MA, BERL. KÄMM. R. 

Dem Cöllnischen Kunstpfeifer Reischel für Begleitung der Kirchengesänge / mit Blase Instrumenten in der 
Nicolai und Marien Kirche 45 

 

123 

1818/9. MA, BERL. KÄMM. R. 

Demselben für Begleitung der Kirchen Gesänge mit Blaseinstrumente in der / Marien und Nicolai Kirche vom 1 
April bis Ultimo December 1818 33. 18. 

 

124 

1819. MA, BERL. KÄMM. R. 

Dem Kunstpfeifer Buße für Begleitung der Kirchen-Gesänge mit Blaseinstru- / mente in der Marien und Nicolai 
Kirche 45. – 

Nach dem Ableben des Buße sollen diese 45 r/ eingezogen werden. 

 

 

II. KANTOREN. 

 

125 

1555. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

LORENTZ MELLER Choralis al / hir Im Newen Stifft von Saltz / wedel bortigk 88 g 

 

126 

1566. MA, BERL. BÜRG. B. 

Joachim berent Cantor zu Marien ist burger geworden / vnnd sein Pflicht, vnd Eidt gethan, Es haben [folgt S. 
264] Im aber / ein Rath weil er alhir lange Zeit ein kirchen diener / gewesen die Burgerschaf geschenckt 
donnerstags / nach Natiuitatis Marie anno 66. 

 

127 

1576. MA, KÖLLN. HAUS-R. 1576, G. a. 

xxiij g Vrbano Giesen Choral so etzliche Ex- / emplaria seines gedruckten Buch / leins dem Rathe Vbergeben. 
Vorehret. 

 

128 

1576. MA, KÖLLN, BÜRG. B. 

MARTINUS HARTMAN Cantor Scolae ad / diuum Petrum, in hac uita esse desyt / sexta die Octobris, quem 
sequuta est / coniux sua Margaretha Brandemburgs / 8. Octobris. Anno 1576. 

 

129 

1578. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine ausgabe. 

6 sgr. den Cantores geben am abendt Martini als sie vorm Rathaus gesungenn. 

 

130 

1580. MA, KÖLLN, BÜRG. B. 

Den 27 Martij Ist Johannes Frey- / er Cantor alhie zu Sanct Peter / vonn diesem Jammerthal selig / lichen 
abgescheiden. 

 

131 

1583/4. MA, KÖLLN. HAUS-R., Ausgegeben Inn Gemein. 

ij Schock xv g dem Cantorj verehret daß / ehr die Passion auß Sanct Luca vnter / die Notenn Inn der kirchenn 
Zulesenn / gebracht, Vnnd die dem Rathe dedicirt. 


 

132 

1588/9 MA, KÖLLN. HAUS-R., Ausgebenn Inn gemeine. 

xlv g dem Cantorj verehret wegenn der Versetz / ung verehret. 

 

133 

1589/90. MA, KÖLLN. HAUS-R., Ausgebenn Inn gemein. 

j Schock viij g Ehrn Joachim Berentenn / Pfarherrn Zu Rosenthal vor etzliche / alte abgeschriebene Introitus, 
Lamenta„ / tationes vnnd andre Cantica, so / kunftigenn Inn der kirchenn sollen / gebrauchet werden Mitwochs 
vor / Quasimogtj. 

 

134 

1596/7. MA, KÖLLN. HAUS-R., Außg. i. gem. 

Den Cantoribus auf den Newen / Jhars abendt an bier verreicht 9 gr. 

 

135 

1596/7. MA, KÖLLN. HAUS-R., Den Kirch„ und Schuldienern Malgeldt. 

Dem Cantori j Th. 

 

136 

1596/7. MA, KÖLLN. HAUS-R., A. i. g. 

Dem Cantori wegen der Colla: / tion bei der Versorgung / gegeben j. Tal. 

 

137 

1596/7. MA, KÖLLN. HAUS-R., Außg. in gemein. 

Am Abendt Martini den Cantori / bus verehret. j Thl. 

 

[folgt S. 265] 

138 

1596/7. MA, KÖLLN. HAUS-R., Außgabe in gemein. 

Dem Cantori wegen der Ver- / sorgung de Ao. 95. verehret. j Thl. 

 

139 

1596/7. MA, KÖLLN. HAUS-R., Außg. i. gemein. 

Den Cantoribus Zum newen / Jhar verehret j. Thl. 

 

140 

1598/9. MA, KÖLLN. HAUS-R., A. i. g. 

Freitags nach Galli Ao. 98 / Dem Cantori alhir / bier verehret wegenn des / aufwarten in sterbens Zeit 5. Tal. 

 

141 

1598/9. MA, KÖLLN. HAUS-R., A. i. g. 

Dem Cantori auf Martinifest / verehret j Tal. 

 

142 

1598/9. MA, KÖLLN. HAUS-R., A. i. g. 

Andrea Dewizius Cantori / wegen der Versorgung etc. / Ao. 97 verehret j Tal. 

 

143 

1598/9. MA, KÖLLN. HAUS-R., A. i. g. 

Dienstags nach Circumcis: Doi. / Anno 99 dem Cantori geben 

 

144 

1599. MA, KÖLLN. HAUS-R., Aig. 

Dem Cantori, das ehr inn / sterben vleißig auf ge- / wartet an 2. Tonnen / bier inn 1. Kauf verehret 4. 12. 


 

145 

1607. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine ausgaben, Die Woche Egidij, / natiuitatis mariae, crucis vndt Mathaej 
Apostolj A. 1607.1) 

2 Thl. 8 sgr. Dem Cantori Zu S. Nicclauß vor seinerr Hochzeit vorehrett. 

 

146 

1607. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine Ausgaben. 

1. Thl. Für Schalen vnd Bretter so Zu ausbeßerung des Cantorij Zu S. Marien / Wohnung vorbrauchett worden. 

 

147 

1608. MA., KÖLLN, HAUS-R., G. A. 

4 Taler dem Cantori halbjehrige Miete / vor des Rectoris wohnung. 

 

148 

1608. MA, KÖLLN. HAUS-R., G. A. 

4 Taler dem Cantori halbjehrige Miete / von seiner wohnung darin der Rector Scholae / wohnet. Donnerst nach 
Petri et Paulj. 

 

149 

1623. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine Außgabenn. 

4 Thlr 12. sgr. dem herrn Cantori zu S. Marien / an ausgelegtem Fuhrlohn wird / gegeben vnd verstattet. 

 

150 

1664/5. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine Außgaben. 

12 Thl. deß Cantorij zu S. Nicolaj hauß / etc. etc. etc. 

 

[folgt S. 266] 

151 

1697. MA, PUBL. PROT. 30. III. 

Weill das Cantorat zu St. Nicolai vaciret, / u. so wol der Cantor zu Rathenow, als ein Studio- / sus Namens Jacob 
Ditmar die Probe gesungen, so ist / heute ..... unter beyde die Vocation deßhalb / zu vertheilen votiret: 

Hr. bm. Müller suspentiret sein votum. 

„ „ Christian gibet sein votum Ditmarn. 

„ „ Schmit, im gleichen Ditmarn. 

„ „ Stripe vor sich und Hrn. bm. Schartium gleicher- / gestalt Ditmarn. 

Hr. Cämmerer Faber, ibitem Ditmarn. 

Hr. Schultze vor sich u. Hrn. Wentzlow gleichergestalt auf Ditmarn. 

Hr. Sticke conformiret sich dere majority. 

Hr. Borth gleichergestalt. 

Hr. Christian Müller ibitem Ditmarn. Jedoch weill der Cantor zu Marien älter im Dienste, und / auch sonsten 
andere Ursachen dißen vorkomen, / ist beschloßen, daß besagtem Ditmarn die Vocation nach / Marien, u. dem 
Marienschen Cantori nach St. Nicolai / gegeben werden solle. 

MARGINALIE: 

Weill d. Hr. Probst wider- / sprochen, Hr. Henningsen auch lie- / ber zu Marien bleiben wol- / len, ist dem 
Cantori zu Mari- / en nur die Praecedentz vor / Dittmarn gelassen, u. die Vocation / Hrn. Dittmarn nach St. 
Nicolai ertheilt. 

 

152 

1701. MA, PUBL. PROT., 30. VI. 

Errichtung einer Schule .......... / .......... undt sonderlich, / da viele leichen draußen weggetra- / gen 
werden, undt also keine jun- / gen fast sein, die den leichen / nach folgen, oder so sich noch / welche einfinden, 
so seidt sie / übel gekleidet, die bürgerschafft / aber dürffte nichts dazu geben, / er wolle vorschlagen, dass der / 
Organiste itzo 18. rth. bekomme, / der itzige organiste aber wehre / alt, undt hielte einen Soldaten, / den gebe er 
12. rth. davon ab, wan / nun ein solchen man nehme der / die Orgel spihlen kan, da ihm diese 12. / rth. zu wendet 

1) 1.–21. Sept. 


würden, biss der alte / stirbt, so kan er nachmahls die / 18. rth. gantz haben; den, so / schlage er vor, dass dem 
Cüster / an dem leichen gelde ein [gewisses] / gegeben werde, er will aber die / helffte davon abgeben, undt kön- 
/ ne also ein solcher man wol / davon unterhalten werden, alss / ist ein E. E. Rath wol damit zufrieden / womit 
die Hr. Pröbste so auch / zugegen gewesen, auch zufriden / sein nur wil man mit dem Cüs- / ter zu vor reden. 

Auch vermeinet Hr. Lisius, dass / die Curenden jungen in der Stad(t) / sich weigerten, die leichen drausen / zu 
begleiten, gleichwol aber drausen / mit den büchsen rumb gingen, / undt sich gelt sambleten, also / schlüge er 
vor, daß 12. jungen / draus gehalten werden, so zur / leiche mit gingen, sie solten / mit der Curenden büchse 
draus / rumb gehen, worauss sie könten / ge Kleidet werden. Alss vermeinet / der Rath undt die Hr. / pröbste, 
dass man erst mit den / Hr. Rector reden muss, / damit er den Curend(e) / schülern sagen sol, dz sie hinfüh- / ro 
des singens draussen sich endt- / halten müssen, den ob gleich die / Curende ju(n)gens könten bey beha(l) / ten 
werden, so wehre man versichert, / dass nicht zu gleich [folgt S. 267] auch lei- / chen in der Stadt sein könten. / 
Der Rector Rössler zu Brandt, / ist vorgeschlagen, dass er Ein / praeceptor vor den Thore sein / könte, welcher 
ein labo- / riöser man sey, auf der orgel / spiele, undt ein landes kindt sey. 

 (Folgen die Namen.) 

 

153 

1702. KAM, PET. K. No. 4, FOL. 1. 

Vocation Jacob Pfuels, als Cantor. 1702. 

Wir Bürgermeistere und Rahtmänner / der Königl. Preußischen Haupt- und Re- / sidence-Stadt Cölln an der 
Spree [als einzige Patroni der Kirche und Gymnasij alhie zu St. Petri] Uhrkunden / und bekennen hiemit, 
demnach durch Ableben / H. Philipp Westphals anietzo bey Unseren / Gymnasio des Cantoris stelle eröffnet, 
Und / wir von Obrigkeit und Amtswegen dahin / bedacht seyn müßen, damit besagte Stelle / mit einer 
qualificirten Person hinwieder / ersetzet werde, Uns aber H Jacob Pfuel / wegen seiner Wißenschafft in der 
Music vor / allen anderen nicht allein recommendiret worden, / sondern derselbe auch öffentl. gute proben / 
davon abgeleget, Wir hienegst zu Ihm / die Zuversicht haben, daß er / solchem Amte wol vorstehen, / Uns als 
dem Magistrat und Patronen in / allen schuldigen Respect und Gehorsam leisten, / sich auch sonst friedsahm 
erweisen und allen / ietzigen und künfftigen Ordnungen gehorsamlich / nachleben werde; Als haben wir, nach- / 
dem wir vorhero mit den Hn Jacob Pfuel ge- / genwärtige schriftliche Vocation krafft diese / ausfertigen lassen, 
dergestalt daß er förder- / lichst solches Amt antreten, Und nach geschehe- / ner Introduction nicht allein die 
Choral / und Figural Music zu gebührenden Zeiten in / der Kirche dirigiren, sondern auch ins be- / sondere 
allemahl bey der Montags- / Predigt Singen, vor allen Dingen die / gewöhnliche Singestunden mit der Jugend / 
im Gymnasio getreulich abwarten, und die jehnige Lectiones publi- / cas, welche der Baccalaureus Superior / 
bißhero bestellet, allen fleißes hinführo / halten solle. / Wir, der Magistrat, als einzige Patroni, / wollen ihm 
dargegen zur jährl. besoldung / aus dem Kirchen corpore dreißig thlr. und / ein Winspel Rogken, 14. thlr. 23. g. 
an Legat / Gelde, wie auch vom Rahthause einen / hauffen Kiehnen holtz, und ein Logement auff oder / außer 
dem Gymnasio geben, oder an deßen statt / achtzehen thlr. Logement Geld jährl. nach / Unseren beheben reichen 
laßen, und bey den / gebührenden Accidentien und sonst billigen / Schutz halten. / Uhrkundlich haben wir diese 
Vocation mit / Unseren Insiegel, und des Hn Syndici ge- / wöhnlichen Unterschrifft bekräfftiget. / So geschehen 
zu Cölln an der / Spree den 23. Febr. Ao. 1702. 

 

154 

1702. MA, PUBL. PROT. 2. V. 

Der Prediger Hr. Lisius ist wider / erschinen, undt proponiret, dz die / an gelegte schule Vor dem thore / zu 
seiner perfection gebracht Werdern / möchte, weile die gemeine Zu- / nahme, undt die jugendt anwachse, / Es 
wehre Zwar deßhalb bereits / den 30. jun. p. a. geredet, aber / Zur keiner perfection ge kommen, / Nunmehr aber, 
wolte er andere / Vorschläge thun, daß der schul- / meister gehalten werden [folgt S. 268] kan, alß, / 1. So sey 
von dehn einer drauß / gewesen, So pauli geheisen, welcher / des Sontages, in der Kirche musici- / ret, es sey 
aber den abgeschaltet, daß also der Schulmeister die / 16. thl. so er jährlich bekomen,/ haben könte, wie dan der 
Hr. / Ober Kirchen Vorsteher Schilling / So zu gegen gewesen, V. / damit einig ist, daß der Schul- / meister diese 
16. Thl. bekomen sol, undt / noch dazu 2. Hauffen Kihnen / Holtz jährlich erlangen sol. / 2. So soll der 
Schulmeister / Vergendt sein daß jahr über 3. mahl mit den Schülern Vor / den thüren ZU / singen, alß auf daß 
Neue jahr, / auf Gregori, undt auf Martini, undt waß ihm die leuthe / alß dan auß guthen willen geben, / vor sich 
nehmen. 3. / .............. 4. undt / weile der Cüster vor den thoren / die leichen gelder allein / genomen, So hatt 
der Cüster / gegen den Hr Lisius, den / Hr. Richter Helwigen, undt den / Verordneten Betken erklehret, / daß er 
dem Schulmeister die / Helfte abgeben wil, dagegen / muß der Schulmeister des / Sontages in der Kirche 
Singen,/ auch mit zur leiche gehen undt / singen, die werkel tage aber muß / der Cüster singen auch / Zu den 
begräbnißen gehen undt / singen. 

 

155 

1702. KAM, GG. K. No. 3, FOL. 1. 


Göttliche gnade und segen! 

HochEdle, Vest und Hochgelehrte, WolEdel, WolEhrnvest, Wolfürsichtig, Hoch- und Wolweise, / Insonders 
großgünstige Hochgeehrte Herren. 

Es hat Hr. Lysius prediger zu St. Georgen vorige Woche mich berichtet, daß an damaligen Dienstag auff 
anhalten / seiner und der Gemeinde vor dem thor Meine großg. Hochgl Herrn wegen des gehalts des künfftigen 
Can / toris an solcher Kirchen und schulen eine richtigkeit getroffen, und nochmal den vorgeschlagenen 
rectorem zu / Brand in Meißen (.auff den auch vor einem halben jahr, als ich mit zugegen war, gestimmet 
worden.) zu / solcher function sich nicht mißfallen laßen, nur aber den völligen schluß, biß ich auch dabey wäre, 
ausgesetzt hätten. / Nun hatte zwahr vor, vergangenen Donnerstag in dero wehrten Versammlung mich ein zu 
finden, wurde aber davon, wie auch heut / wegen des Consitorij gehindert. Deswegen, um nicht mehrern 
aufschub, da doch die stelle ohne Versäumnis der / iugend nicht länger ohnersetzt bleiben kan, meiner seit zu 
verursachen, habe mit diesen Zeilen freundlich be- / zeugen wollen, daß mit der person des vorgeschlagene“ 
Rößlers (.den ich nicht anders als auß gelegenheit / seines hie getroffenen heuraths kennen gelernt, aber 
versichertes Zeugnis seines bißherigen rühmlichen wolver- / haltens und unverdroßenen fleißes habe, daher 
gewiß bin, daß die stelle mit ihm wolversehen sei, / und man von seiner arbeit sich alles göttlichen segens zu 
versehen haben wird.) ganz wol zufieden seyn, dahero / mir auch heb sein wird, wenn von Meinen grgst. hochgl 
Herrn, nach dem keine fernere Hindernus mehr / sehe, demselben eine vocation fordersamst zugesendet werden 
wird. Der große Gott bestercke selbst mit seinem / segen dieses werck, und auch sonsten alles dero zu seinen 
ehren abziehlendes Vorhaben. In deßen treue obhut und gnadenregierung hertzlich empfehlende verbleibe 

[folgt S. 269] 

Meiner grgst. und Hochgeehrten Herrn / In gebet und freundlichen Diensten / schuldigwilligen 

 Philipp Jacob Spener D. 

 d. 9. Mai. / 1702. 

 

156 

1702. KAM, GGK. No. 3, FOL. 2. 

Vocation Joh: G. Roseln / zum Cantori in der Königsstadt. 1702. 

(Konzept.) 

Ehrenvester u. Wolgelehrter, sonders / Vielgünstiger Herr u. Freundt. 

Demselbigen mögen wir, nach freundt- / licher begrüßung unbeachtet nicht laßen, daß / nachdem unsere 
Vorstadt, die so genante / Königsstadt Vor Berlin, durch gottes gnade / an einwohnern zugenomen, wir 
resolvire(t) / der Jugend zu gute, daß dieselbige in(s / künfftige zu allen Christlichen //u. Gott wolgefälligen// 
Tugenden / möge erzogen, auch der selbigen die (...) / stücke Christlicher Lehre, item lesen, schreiben / u. die 
principia der lateinischen sprache beyge- / bracht werden, einen cantorem daselbst / zu vociren, u. diese stelle 
mit einem tüchti- / gen //u. hirzu qualificirten// subjecto zu besetzen; So haben wir unß / mit dem Königl. 
Consistorial Rath u. Probste / D. Spenern zusammen gethan, da denn auff Vor( / ung u. dem andere geschehene 
recommenda( / des Herrn Persohn im Vorschlage gebracht, u. endlich( / darauff geschlossen worden. Wenn wir 
Euch nun / zuforderst solches zu wißen machen wollen; So / haben in krafft dieses wir Euch zum Cantorem / bey 
der neuen schule in der Königstadt hirmit / beruffen u. vociren wollen; nicht zweifelnde, Ihr / werdet solches vor 
eine Schickung des allerhöchsten / nehmen, dieses Euer auffgetragenes Ambt, / fodersambts antreten, u. die 
Jugend nach ihrem / Verstande u. Capacitet, in allen stücken, sonderlich / denen Hauptstücken des 
Christenthumbs, woll u. / fleißig unterrichten, auch ihnen in lehre u. leben, also / vorgehen, daß dieselbe so woll 
in (...), alß / literis humanioribus dergestalt unterwiesen u. / befodert werde, damit so woll diese schule dadurch 
/ in auffnahme komme, Gottes seegen gespü- / ret, unser respect erhalten u.( / ) werden, Euch fernere 
beforderung / erweisen, Ihr auch vor Gott u. unß auch / jeder männiglich verantwortten könnt / auch Ruhm u. 
Lob davon haben möget. Die besoldung / werden Euch die Hr. Kirchen Vorsteher, wie Sie / vermachet, u. 
geordnet Von Zeit Eures anzuges / reichen u. geben, Womit wir Euch Göttlicher / Obhut Empfehlen. Verbl. etc. 

 Berlin d. 22. May 1702. 

 

157 

1702. KAM, GG. K. No. 3, FOL. 3. 

Viri / Nobilissimi, Amplissimi, Consultissimi, / Doctissimique, Patroni ed Evergetae omni honoris / cultu 
devenerandi. 

Si jucundâ qvadam metamorphosi totus / meus, totusque lingua fierem, vix tamen fa- / vorem illum summum, 
gratiam illam singularem, / quâ me indignum amplexi estis, eloqui possem. / Vocastis me ad officium 
scholasticum, me / miserum, me obscurum hominem, me nihil / tale merentem ex tot aliis, quorum eruditio / ac 
scientia satis est perspecta, satisque cognita. / Qvin imò non vocastis solùm benignissimè, sed / ex de 
benevolentia ex favore Vestro [folgt S. 270] me jubetis esse qvam certissimum. Agnosco indè / ego Dei 
Providentiam, eamque, eâ, qvâ decet pietate / veneratus, gratissimâ mente voca- / tionem hanc verè divinam 
amplector, Vobisque / Patroni honoratissimi, sanctissimè polliceor / atque promitto, me Divinâ adjutum gratia in 
/ munere illo scholastico, Vestrâ autoritate / mihi commitendo, / omnem laborem, omnem operam, / omneque 


studium, eò esse collaturum, ut pubes / scholastica in verâ Deoque accepta pietate, / moribus, ac principiis 
latinitatis rectè instituatur. / Deus, qvem qvotidiè devotissimis implorabo / precibus, conatibus meis aderit, 
laboribus bene- / dicet, inque sui nominis gloriam et concredi- / torum utilitatem eos diriget. Vos verò, Patroni / 
Venerandi, patrocinio Vestro me semper sublevabitis, / ex contra impiorum fraudes et obtrectationes / benignè 
defendetis. Caeterum Deum, omnium / parentem, qvem propter beneficia melior orbis / pars, id est, Christiani, 
optimum, propter potentiam / maximum nominat, votis ego et precibus obtestor / humillimè, ut vos, Patrones 
meos omni honoris cultu / devenerandos, omni felicitate florentes qvam / diutissimè conservare, Vestris coeptis 
sacrô / suo Flammê adspirare, et consilia omnia / felici exitu beare velit. Vivite denique / Patroni, florete 
Mecoenates, vigete Fau- / tores, valete Patroni honorandi, et me / meaque studia favore Vestro amplectimini / 
perpetuò, qvi me totum ad Vestrum ob- / sequium compono, veluti 

 Vest: Nobiliss: Dignit: 

 obstrictissimus Cultor 

 Johannes Gotthard Roeslerus. 

 Brand. IV Jd: Junij 

 A. O. R. MDCCII. 

 

158 

1702. MA, FRST. KÄMM. R. 

Herrn Cantor Brenneceien 64. 

 

159 

1702. MA, FRW. KÄMM. R. 

Hr. Cantor Böttichern 10. Thal. 

 

160 

1702/3. MA, BKR., GA. 

20. Jan. „Dem Cantori pro discretione wegen seiner am / Crönungs-Tage gethanen auffwartung“ 4. Tal. 

 

160a 

1703. KAM, JER. K. No. 5, vol. I, FOL. 1. 

Denenselben ist voran bekandt, daß ich nun in / die 10. Jahr, alß Cantor auff der Friedrichstadt / denen Beiden 
Gemeinden der Reformirten alß / Lutherischen Bedienet Bin, und jederzeit willige / treue Dienste geleistet. 

Alldieweilen ich aber auß E. E. Magistrats Camme- / rey des Jahres nur 10. Thlr. aus der Armen Casse / 12 thl, 
Kostgeldt 25 thlr und die 2. Freybrau / Accise und Zieße wegen des Cantorats bekomme, / da hingegen andere 
50 thlr Kostgeld, freye / wohnung nebst benöthigste Beholtzung darzu / gemessen, ich aber nichts bekommen, 
Sondern / die Hauß Miethe, und Brennholtz von denen Besagten / Einkünfften allezeit nehmen müssen, über diß 
in die- / sem Jahr über die 100 Leichen Bei uns verschencket / worden, davon ich nicht einen bekommen; In / 
gleichen auch das Chorgeldt, welches ich vorhero / bekommen, auch der Werderische Cantor und in der / [folgt 
S. 271] Dorotheen Stadt biß dato bekommen, mir Armen / Mann über Ein Jahr vorbehalten worden, / 
Dannenhero ich mein hier und da zusammen gesuch- / tes Bißlein Brodt, nebst meinem Eheweib und 6. / 
unversorgeten Kindern, schmal und geringe neh- / men muß, Auch meiner Ehefrau Erbguth darbey / zusetzen 
müssen. 

Dannenhero, da sich die Bürgerschafft in der Frie- / drichstadt, Gott sey Danck, vermehret, und der Liebe / Gott 
in gleichem die Einkünffte E. E. Magistrats / dadurch besser wird gesegnet haben, Alß habe / E. E. Magistrat 
meinen kümmerl. Anfang dieses / meines Cantorats, der wol Bekandt seyn wird, / biß auf diese Zeit, in meinen 
60.jährigen Alter / gehorsamst zu bitten, mir doch hochmögende auß / dero Cämmerey Eine außtragende 
Bestallung zu / geben, höchst beheben, damit ich in meinen Jahren / darben und Nothleiden dürfte, auch meine 
Suc- / cessores dermahl eins in Ruhe, besser alß ich, / antreten können. Gleich wie nun dieses zur / Ehre des 
grossen Gottes und Nutzen der Gemeinde / selbste geschiehet, Also getröste mich einer gewie- / rigen, und 
hochgeneigten resolution und Verord- / nung, wofür ich verharre 

E. E. Magistrats 

Meiner HochgeEhrten Herren v. Patronen 

Gebethwilliger 

Joachim Bötticher Cantor. 

 Friedrichstadt d. 7. Junij 

 1703. 

 

161 

1704. MA, FRW. KÄMM. R. 1704. 


Hr. Cantor Fuhrman 51 Thal. 6. 

 

162 

1704. MA, FRW. KÄMM. R. 

Hr. Cantor Brennecey Witwe 51 Thal. 

 

163 

1704. KAM, FRW. K. No. 6, FOL. 1. 

(An den Magistrat). 

Demnach unser Cantorat vacant geworden, wünschen / wir von Hertzen, daß solches mit einem tüchtigen / 
Subjecto wiederbestellet werde. Und weil denn / eine Zeit hero von unsern hochzuehrenden Herren / selbst 
immer gewünschet worden, daß doch der Unter- / leib unserer Schulen möchte in beßeren Stand gesetzet / 
werden, so haben dieselben nun Gelegenheit, dero Zweck zu erreichen und zugleich unser aller Wunsch / zu 
erfüllen. Zwar bescheiden wir uns gerne, daß / wir deren Juri Patronatus keines weges vor- / zuschreiben haben. 
Weil doch aber bey solchen fällen / auch wohl fremden Persohnen frey stehet, iemand / unmaßgeblich zu 
recommandiren, so wird uns sämt- / liche Schuhl Collegen, so viel weniger zu verdencken / seyn, wenn wir 
unmaßgebliche Vorschläge thun, / als die wir mit dem vocando und neuen colle- / gen leben und täglich im 
Amte umgehen müßen, / auch am besten wißen können, wer sich zu un- / serm Collegio schicke oder nicht. 

So können wir demnach uneröffnet nicht laßen / welcher gestalt wir einmühtig auff einen gewißen / Studiosum 
Theologiae, Nahmens Wilhelm Ernst Kuhl- / morgen, unsern Wunsch gerichtet haben, und / zwar aus 
sehr wichtigen Uhrsachen. Denn / 1. Ist [folgt S. 272] er nicht allein ein perfecter Musicus, / sondern er hat auch 
dergleichen gute Studia, / die man gar selten bey denen, so sich auff / die Musicam legen, findet, und dahero er / 
capable ist, auch in höhern Classen zu doci- / ren, und also uns übrigen Praeceptoribus / im Fall der Noht, als: 
bey Kranckheiten und / dergleichen, subleviren kan, worauff in Schu- / len allerdings zu sehen. 

II. Er ist alhier vor diesen Praefectus Chori und / also unser discipulus gewesen, und hat / sich also verhalten, daß 
wir ihn sämtlich, / keinen ausgenommen, heb und wehrt halten / und für andere zum collegen erwün- / schen. Er 
ist auch nicht zu jung, sondern / nicht viel unter dreißig Jahren und da- / bey von guter Leibes Constitution, 
ansehn- / lich, und zur Arbeit wohl auffgeleget. 

III. Insonderheit hat er in den Stunden, so der / seel. Herr Cantor in der Kirche auffwarten / müßen, schon vor 
diesen die vices Cantoris / in der Schulen nicht allein gehabt, und / deßfalls auch vierteljährig davor ein ge- / 
wißes genoßen, sondern er hat gedachte / Schul-Arbeit also verrichtet, daß die Kin- / der für ihn sonderbahren 
respect, und / aus seinen wenigen Stunden, den besten / Nutzen gehabt haben. 

IV. Er ist zur Christlichen tolerantz und Liebe unter / beyderseits Evangelischen schon vorher durch / unsere 
Anführung disponiret, worauf bey / unsern combinirten collegio fürnemlich / mit zu sehen ist. 

V. Es wird Amplissimo Magistratui zum guten Nach- / Ruhm, und unsern Collegio zur guten Auff- / nahme 
gedeyen, wenn die Discipuli sehen, wie wehrt / man die achte die sich alhier wohl gehalten. / Wenn nun unsere 
hochzuehrende Herren diese / 5 Uhrsachen recht erwegen, so sind wir versichert, / Sie werden dieselbe von der 
Wichtigkeit finden /, daß sie auch ohne unser Bitten auff dieses subje- / ctum reflectiren werden, nun aber üm so 
/ vielmehr, weil wir sämmtliche collegen darüm / gehorsahmst bitten. 

Zwar werden wohl, wie es zu geschehen pfleget, hie / und daher allerley subjecta recommandiret / werden, die 
auch zum Theil zu diesem Amte / nicht untüchtig seyn möchten. Allein weil es doch 

1. Mit solchen recommendationibus mißlich ist, / in dem mancher entweder nicht aus rechter / Absicht oder doch 
ohne vorhergehende ge- / nugsahme Kundschafft und Prüffung, pfle- / get vorgeschlagen zu werden. 

2. Gesetzt auch es habe einer nebst einem guten / Wandel alle Tüchtigkeit in Musicis u. Studiis, / so kan es ihm 
doch an der hochstnöthigen Gabe fehlen, sich bey die Jugend in respect / zu setzen. Welches man wohl nicht 
eher / von einem Candidato wißen kan, als / biß er erst im Amte stehet; denn aber / ists offt zu spähte. Wo aber 
kein Respect / ist, richtet man mit aller seiner übrigen / Tüchtigkeit wenig aus, sondern wird zum / Kinderspott 
und dienet zum Ruin der / Schule. Von diesem Herrn Kuhlmorgen / aber wißen wir aus der Erfahrung, / daß da 
er Cantoris vices verwaltet, / sich bey die Jugend in solchen respect ge- / setzet, daß er mit Güte und oft mit ei- / 
nem Worte mehr ausgerichtet, als ein / ander mit vielen Schlägen ausrichten / würde. 

Demnach leben wir der gänzlichen Zuversicht, / unsere hochzuverehrende Herrn werden für allen / [folgt S. 273] 
andern auff unsere Bitte reflectiren / und uns vor benannten Candidatum zum Colle- / gen gönnen, und zwar 
solches üm so viel / eher, je mehr man sich sonst des großen / Anlaufs zu besorgen hat. Wir wollen in / deßen 
zusehen wie die Zeit durch, da / die Wittwe das halbe Gnaden Jahr zu / genießen hat, Classis Cantoris möge / mit 
versehen werden. Womit wir ver- / harren 

Ew. Hoch und Wohl-Edlen 

unsern hochzuehrenden Herrn Patronorum 

gehorsahmst ergebenste 

 Schul-Collegium 

 Fr. Werder / ao 1704 

 den 13. Jan. 


 

164 

1704. MA, DOR. KÄMM. R., Ordinaire Ausgaben. 

Dem Hr. Cantori seine Jährige Besoldung 59. / Holtz geld demselben 10. 

 

165 

1705. MA, FRST. KÄMM. R. 

Herrn Cantor Bötchern 10. 

 

166 

1705. MA, PUBL. PROT., 3. XI., p. 387. 

(Der Küster an St. Georg) / 3. So bekömbt er / sonst 9 gr. von jeder leiche / davon er dem Cantori 4. gr. abgibet, 
v. 4. gr. behält er Vor / sich v. dazu noch 1. gr. Vor dz leu / ten, wan aber eine collecten leiche / ist, So hat er 7. 
gr. v. 1. gr. Vor dz / leuten, v. 7. gr. bekömbt der Cantor. 

 

167 

1705. MA, FRST. KÄMM. R. 

Herrn Cantor Fuhrmann 89. 3. 6. 

 

168 

1706. MA, FRST. KÄMM. R. 

Hr. Carl Fridrich Voigten Reform. Cantor 10. 

 

169 

1706. MA, FRST. KÄMM. R. 

Herr Cantor Böttcher in der Fridrichstadt 10. 

Zu deßen Begrabnuß 5. 

 

170 

1706. MA, FRST. KÄMM. R. 

Herr Cantor Fuhrmann 94. 

 

171 

1707/8. MA, BERL. KÄMM. R., Extra ordinaire Ausgaben 

5. Jan. 1708 „Dem Cantori vor Georgen Thore an Reise Lasten 10. 

 

172 

1707/8. MA, BERL. KÄMM. R., Extr. ordin. Ausgaben. 

17. Jan. 1708 Dem Cantori Zu Marien an reise Lasten / auf 2. mohl 20. 

 

173 

1708. MA, FRW. KÄMM. R. 

Herrn Cantor Fuhrmann in Friedrichs / werder 14 Rthher 

 

174 

1708. MA, FRST. KÄMM. R. 

Herr Cantor Kaden 50 Rthhr 

 

[folgt S. 274] 

175 

1708. MA, FRST. KÄMM. R. 

Herr Cantor Voigten 80 Rthher 

 

176 

1711. MA, BERL. KÄMM. R. p. 186 f. 


Besoldung und Kostgeld, der Herrn Prediger, Kirchen und Schuel Bedienten / Von Friderichswerder, Dorothee, 
und Friderichstad ...... Hr. Martin Heinrich Fuhrmann Cantor 158. rhtr. 

 

177 

1711. MA, BERL. KÄMM. R. p. 167. 

An Restirende Besoldung / Dem Cantori Metzenthien laut Quitt. 38. 

 

178 

1711. MA, BERL. KÄMM. K., Besoldung. etc. 

Hr. Carl Friedrich Voigdt ) Can- 140. 

Hr. Gottfried Kaden > to 63. 7. 

Hr. Christoph Gandert ) res 12. 

 

179 

1711. MA, BERL. KÄMM. R., Besoldungen etc. 

Hr. Joachim Metzenthien Cantor 99. 

 

180 

1713. MA, BERL. KÄMM. R., p. 205. 

Dem Cantori Kaaden, wegen / eines dedicirten Tractat- / leins, laut Decr. et quitg: 8. 

 

181 

1714. MA, PUBL. PROT., 15. XI., p. 234. 

Ist der Con-Rector Dommeier nebst dem Can- / tore Fuhrmann vorgefordert und Ihnen anbe- / fohlen worden, 
Bey Vermeidung 50. Thlr./ Straffe, Künfftig Bey dem Dociren auf dem Gym- / nasio niemahls mit dem Stock 
oder Degen zu- / erscheinen, sondern gleich denen andern Collegen / den Mantel zu tragen, sich auch der Unter- 
/ schrifft, Erster und Zweyter Lutherischer Collega, / Bey ebenderselben Straffe fernerhin / 
Zuenthalten. 

 

182 

1715. MA, PUBL. PROT., 23. V. 

Hat man auch zur Wahl eines Cantoris in / der Friedrichs Stadt, Roskampe, Erdmann / Mönnig, und Müllern 
vorgeschlagen, und ist, / Roskam bißheriger Organist in der Frie- / drichs Stadt zu diesem Dienst durch die / 
meisten vota Beruffen worden. 

 

183 

1715. MA, PUBL. PROT., 25. VII., p. 259. 

Wurde in praesentia deß Hrn. Probst borste deliberi- / ret, wohin man den Cantor zu St. Marien Cald- / 
Schmidten dem Judicato Consistoriali vom / 27ten Junii 1715 zu folge translociren wolte, und weil / derselbe sub 
dato d: 18ten Julii 1715 ein Manda- / tum gebracht, daß man von Magistrats seiten / sich erklaren mochte ob man 
diesen Caldschmidten i nach Cöln in St. Petri Kirchen und den Colnischen / Cantorem wieder nach St. Marien 
bringen / wolte, 1) der Cantor Caldtschmidt dahingegen so dann / i gestraffet, sondern einen besseren / Dienst 
bekommen würde, 2) auch der Caldschmidt in dem Cöllnischen Gymnasio gelegenheit finden / [folgt S. 275] 
mochte eben dergleichen unruhe daselbst / wieder anzurichten, zu mahlen sich in Cölln ein und / ander unruhiger 
Kopf alschon her vor thut so wurde / resolviret, dem Hochpreißl. Consistorio solches zu / referiren, und zu gleich 
zu melden daß man vorß / rahtsamste hielte den Cantoren Caldtschmidten / nach der Friederichs Stadt, alß wo 
selbst Er alleine i / ist, und keinen superioren Collegen hatt, / auch keine Psalmen singen darff, den Fiederichs 
Städschen Cantoren aber / Hrn Roß / Cämmer nach der Dorotheen Stadt und den Dorotheen Stadtschen 
Cantorem / Metzelltinen da gegen, nach St. Marien zu vociren und zu setzen. 

 

184 

1715. KAM, DOR. K. No. 2, FOL. 1a. 

Nachdem Wie Burger-Meistere und Rath der / Königl. Preuß.n Haupt- undt Residentz-Stadt / Berlin aus 
erfordernden Uhrsachen beschloßen, / den bißherigen Cantorem zu St. Marien nach der / Friederichs-Stadt, an 
deßen Stelle aber den Canto- / rem in der Dorotheen-Stadt und Ihn H. Johann- / Ernst-Roßkämmer, bißherigen 
Cantorem in der / Friederichs-Stadt, nach der Dorotheen-Städtschen / Kirchen hinwieder zu translociren; / Alß 
vociren und bestellen Wir hiermit, Ihn H. / Johann-Ernst-Roßkämmern, zu einem Cantore / bey den Combinirten 


Gemeinden vorhingedachter / Kirchen „in der Dorotheen-Stadt; Dergestalt, daß / Er nicht nur in denen Sonn- 
undt Fest-Tägen, im- / gleichen, wann es sonst erfordert wird, in der Kir- / chen zu gehöriger Zeit singe, sondern 
auch die zu / Information der Jugendt gesetzte Stunden / fleißig undt getreulich abwarte, und alles, was / sonst 
diesem Cantorat anhängig gebührendt respi- / cire. / (t) Gleichwie Wir nun mit seinem bißherigen / Verhalten 
wohl zufrieden seynd, undt zu Ihm / das Vertrauen haben, daß Er diesem officio / so wohl alß dem vorigen, mit 
gleichem Fleiße, / rühmlich vorstehen werde; Also Wollen / Wir hingegen dafür sorgen, daß Ihm daßjenige, / 
was der vorige Cantor, sein Antecessor, an Ge- / halt und Accidentien gewöhnlicher maßen ge- / noßen, 
gleichfallß gereichet werden solle; Wobey / Wir auch sonst demselben mit allem freundlichen / und geneigtem 
Willen zugethan verbleiben: / Uhrkundlich unter dem Stadt Innsiegel undt / des Syndici Unterschrifft gegeben 
Berlin den / 20ten Augusti 1715. 

 Wilh. Siegfr. Ring 

 Syndicus. 

 

185 

1716. MA, BERL. KÄMM. R., Besold. d. H. pred. etc. 

p. 172 H. Frid: Salomon Kaldtschmidt v. Christ: Möller 63. 7. 

 

186 

1716. MA, PUBL. PROT., 14. V., p. 280. 

Ist dem Cantori Voigt angedeutet / daß Er künfftig bey der Friederich- / Städtschen Schule, in demjenigen 
logement, / welches Ihm dazu wird angewiesen / werden, täglich publice Zween stun- / den dociren, und dabey 
seine biß- / herige Arbeit auff dem Friedrichs- / werder verrichte, oder derentwegen / mit einem andern, der 
solches vor / Ihn bestelle, abfinden solle; worüber / Er auff d. 16.ten hujus seine Erklä- / rung einzubringen hat. 

 

[folgt S. 276] 

187 

1716. MA, PUBL. PROT., 11. VI., p. 282 f. 

Wurde wegen eines zu bestellenden Cantoris / auff der Friederichs Stadt bey dortiger / Kirchen in deß 
gewesenen Cantoris / Kaltschmidts Stelle, zur wahl geschritten / und fiel aller anwesenden wahl / auff Christian 
Müllern – soll also der / selbe alß Cantor vociret werden / und daß gewöhnliche salarium gemessen / denen Hrn 
Predigern bey solcher Kirche / soll dieses notificiret auch / denen abwesenden dreyen Rahtsgliedern Hrn / 
Cammerer etc. davon / nachricht ertheilet werden. 

 

188 

1716. MA, PUBL. PROT., 16. VII., p. 287. 

Zu dem vacanten Cantor Dienst in der Kirchen / vor dem Spandoischen Thorr wurde heute PETER / KÖPPE / 
per unanima vota erwehlet etc. 

 

189 

1716/7. MA, BERL. KÄMM. R., Besoldung d. H. Predig. etc. 

Hr. Joh. Ernst Roß Kämmer Cantor 99. 

 

190 

1717. MA, BERL. KÄMM. R., p. 339. 

Hr. Müller, Cantor 63. 7. 

 

191 

1720. KAM, LST. K. No. 2, FOL. 1. 

Da der jetzige Cantor und Organiste, in der Kirche vorm / Cöpenicker Thor, hohen Alters halber seinem Dienst 
kaum / selber mehr versehen kan, wie bekant ist: so bitte ich / gehorsamst, dieselben wollen mir, alß der ich von 
der / Musica vocali et Instrumentali profession mache, / dem Emerito gnädigst substituiren, dergestalt, daß wenn 
/ er mit Tode solte abgehen, ich sodann in seiner stelle / eintreten dürffte. Ich begehre Zeit seines Lebens nicht 
daß / geringste von seiner Ordentlichen Besoldung, sondern ge- / traue mich biß dahin von meiner Information 
zu susten- / tiren und verheiße dabey den Dienst allemal gehöriger / weise zu versehen, so offt es des Sondages 
von Nöthen seyn / wird, mich auch durch Gottes Gnade dergestallt aufzufüh / ren, alß es einen Christi. Cantori 
und Organisten zu- / stehet. Dem Cöllnischen Ministerio, bin ich sämtlich be- / kant, wie gegenwärtiges Attest 
zur gnüge bezeüget. / Solte es noch ein mehreres erfodert werden, wird solches Leichtl. / zu erhalten seyn. / Ich 


getröste mich einer Hochgeneigten Erhörung und ersterbe / Eines HochEdlen und Hochweisen Magistrates / 
dieser Königlichen Residenzien / unterthäniger Knecht 

Johann Hiob Roth. 

(Juni 1720.) 

 

192 

1720. KAM, LST. K. No. 2, FOL. 2. 

LECTORI BENEVOLO salutem! 

Ea complurium hominum hisce tempo- / ribus est conditio, ut Beneficia sumere / sciant, reddere verò nesciant. O 
si com- / mune istud malum, quod infamiam, malevo- / lentiam Dei’que iram gravissimam post se / trahit, 
expenderent effugerent’que mor- / tales! De hoc [folgt S. 277] graviter ingeniosus Fabu- / larum Architectus, 
PLAUTUS, conqueritur, / inquiens: Maxima ferè pars morem hunc / Homines habent; dum impetrant, boni sunt, 
/ quod sibi volunt; sed id, ubi jam penes sese / habent, ex bonis pessimi u. fraudulen / tissimi sunt. Propterea 
illiipsi pessimam / ingratae mentis tulerunt mercedem. / Verum énim verò ii, qui gratâ mente / beneficia 
prosecuti sunt, maximi’que / illa aestimârunt, maxima sibi commoda, / & immortalem comparârunt gloriam. 
Quorum in numero Alexander Ma- / gnus, Darius, AEneas, Crito Philo- / sophus, & plures, fuerunt, qui sibi / ob 
beneficia immortale nomen pe- / perérunt, omnigenam’que felicitatem / acquisiverunt. Inter gratos / meritò est 
numerandus, Hiob Roth / Wenings-husâ Thuringus, qui d. 10. Mar- / tii Annô 1714. inter Gymnasii nostri / 
discipulos à nobis receptus, probum sese / gnavum gratum’que praebuit auditorem. / Cum verò testimonio vitae 
apud nos trans- / acta nunc indigeret, desiderio ejus gra- / tificari, aequum fuit. Qua de re testor / sanè de ipso, 
quòd gratam beneficiorum / memoriam excoluerit, quamdiu apud nos / fuit: exhibuit enim et in Praeceptores, / & 
in Benefactores debitam venerationem. / Hinc auguror, praemium eundem relatu- / rum certissimum, quod est, 
PATRO- / NORUM, et FAUTORUM benevo- / lentia et beneficentia. Hanc igitur / LECTOR candide, ut ipsi 
praestes, te ma- / jorem in modum rogo & obsecro: Recipro- / cam in augendis tuis commodis prae- / stabit 
gnavitatem, gratam’que animi bene- / volentiam nunquam non terminandam. / VALE in Domino, me autem Be- 
/ neficiorum tuorum admiratorem / videbis 

Dabam Coloniae / ad Spream 

d. 30. Julii Ao MDCCXX. 

Studiosissimum 

Christianum Rotaridis, 

Gymnasii Coloniensis Rectorem. 

 

193 

1726. MA, BERL. KÄMM. R., p. 252. 

Hr. Christian Möllers Wittwe und Successor Gerathen, Luth: Cantor 63. 7. 

 

194 

1726. MA, BERL. KÄMMR., p. 245. 

Den 2. Cantoren, Hr: Ditmarn und Hr: Metzentin 2. Hauffen Kiehnen Holtz. 

 

195 

1726. MA, BERL. KÄMM. R., p. 254. 

Hr. Christian Gandert und deßen Successor Rothe, Luth: Cantor 12. 

 

196 

1726. MA, PUBL. PROT., 23. 10. 

Hat auch der H. Consistorial-Rath und Probst / Porst referiret, daß des H. Cantoris, Ditmars, bey der / St. Nicolai 
Kirche, Sohn, Am vergangenen Sonntage die / Probe in gedachter Kirche sehr rühmlich verrich- / tet, welches 
auch die Hhr. welche â Magista- / tu zugezogen asseriret, daß die Music, Zum Vergnügen der / Hhr. Deputator: 
und der gantzen Gemeine / gemachet; dahero resolviret worden, daß / weilen der H. Consistorial-Rath und 
Probst Corst gegen / Seine Person nichts zusagen, sondern seine Meinung dahin- / ginge, daß Er seinem Vater 
adjungiret und nach seinem / Absterben sein Successor werden [folgt S. 278] möchte; Ihme die Voca- / tion, alß 
Adjuncto und Künfftig Successori seines Vaters / ertheilet und außgefertiget werden solte. 

 

197 

1728. GK., Beamte No. 6, FOL. 1. 

Auf Befehl Ewr: HochEdelgebohrnen und HochEdl. / haben wir wegen des Gesuches unsers Organisten / gantz 
gehorsambst melden wollen, wie daß von / Hochzeiten ihm gar kein Accidens könne gegeben / werden, weil es 


hier niemahls gebräuchlich gewesen, / und nur neue Auflagen solches den Leuten verur- / sachen würde, so kann 
auch die St. Georgen-Kirche / kein frey Logis dem Organisten ausmachen, / weil sie noch in schlechtem 
Zustande sich findet. / Jedoch, weil anjetzo der Organist bey der / neuen Orgel mehrere Arbeit anzuwenden hat, / 
als bißher nöthig gewesen, so ist unsere ohnmaß- / gebliche Meinung, daß ihm zu seinen bißherigen / 18. Thlr: 
wol noch jährlich 7. rthl: ohne sonderen Schaden / der St. Georgen-Kirche könnten zugeleget werden. / Doch 
überlaßen wir alles dem Gutbefinden eines / HochEdl. Magistrats, was dieselbige darin weiter / verordnen 
möchten. Hierbey wollten wir / zugleich Ewr: HochEdelgeb. und HochEdl. gantz gehor- / sambst ersuchen, daß, 
da wir Bedencken tragen, / des Herrn Cantoris seine Rechnung wegen einge- / nommenen Mäntel-Geldern bey 
der Currende, für / uns allein abzunehmen, Sie so gütig seyn wollen, / und einen aus ihrem Collegio darzu 
deputiren, / der nebst uns solche Abnahme vor sich nehme, / damit keine Verantwortung mal von uns oder / den 
unsrigen deshalb möchte gefodert werden. / Wir getrösten uns gütiger Gewehrung und / verharren / etc. etc. 

Berlin, den 17. Febr. 1728. 

 G. Gedicke Prediger 

 Dan. Schönemann Prediger 

 

198 

1737. MA, PUBL. PROT., 12. II. 

Nachdem Herr johann Andres Ludicke / weyl. cantor bey der hiesigen petri Kirche, / und Schul Collega des 
Cöllnischen Gymnasij / unlängst mit todt abgegangen, es hat / Magistratus, tamquam Patronus, gedachter / 
Kirche und Schule, mit Zuziehung des / Herrn Consistorial-Rath Reinbecks, als / Probstes in Cölln, des 
Verstorbenen Schwie- / gersohn, Hr. johann Thomas Barthold / bisherigen Cantoren in der Neu-stadt / 
Brandenburg, welcher wegen seiner guten / qualitäten, vor 3 anderen angerühmdt worden, / nach abgelegter 
öffentl. probe im Singen / und gehaltener trauer-Music, bey seines / SchwiegerVaters leichen predig, hin wieder 
ein / hellig erwählet, und demselben das vacante / Cantorat hiemit conferiret, und soll dem- / selben darüber die 
vocation gewöhn / licher maßen ausgefertiget werden. 

 

199 

1738. MA, PUBL. PROT., 30. IX. 

Ist dem Cantor BEILS, der / Leichenschreiber Dienst bey der Kirche / zu St. Georgen nach ableben Diene / 
mans, inhalts prot: vom 4t. / Jan. 1718. wieder beygeleget worden. 

 

200 

1740. MA, BERL. KÄMM. R. p. 381. 

Hr. Heinrich Fuhrmann Cantor bey der Werderschen Kirche und Gymnasio / Jährl. 158 rt. trägt / 

 Zum Ostern 39. 12. 

[folgt S. 279] 

Von hier Herr Fuhrmann laut Königl. Verord. Jährl. 100 th. / Herr Johann Gottfried Moritz Cantor bey der 
Werderschen Kirche und Gymna- / sio laut Königl. Verordg. vom ..... das residium von densl. Cantor 
Fuhrmanns / Gehalt 58. th. 

 

201 

1742. MA, BERL. KÄMM. R., p. 193. 

Hr. Johann Sebastian Bochhammer Cantor besage Verord. vom 13. Jul. 1741. die / Helffte von des Cantor 
Voigts Gehalt a 70. th. Jährl. macht in ¾ Jahren 52. 12. 

 

202 

1743. MA, BERL. KÄMM. R. 

Hr. Carl Friedrich Voigt, Reformirter Cantor auf der Fridrich Stadt. laut / Verordg. vom 13. July 1741, Jährl. 70 
tal. / Hr. Johann Sebastian Bochhammer besage Verord. vom 13. July 1741. die andere / helffte von des Voigts 
Gehalt a 70. tal. 

 

203 

1744. MA, BERL. KÄMM. R. 

Holtzgeld. 

Dem Cantori in Berlin zu St. Nicolai, Dittmar, laut Quitung 4. 6. 

Dem Cantori in Berlin zu St. Marien, Hr. Bona, 1: Quitung „ 

 

204 


1747. MA, BERL. KÄMM. R. 

Dem Cantori Gerathen an Miethe für die Friedrichstädtischen Schule 40. 

 

205 

1749. MA, BERL. KÄMM. R., p. 138. 

Dem Cantori Rosskämmer, und deßen Erben, Laut 3. Quittungen a 24 rt. 18. g. 74. 6. 

Deßen Sucecssori Mohr, Laut 1 Quitung 24. 18. 

 

206 

1755. MA, PUBL. PROT., 25. I. 

Da der Cantor bey der St: Petri”Kirche, H. Barthold vor / einigen Monathen verstorben; So ist wegen besetzung 
dieser Va- / canz, mit dem Herrn OberConsistorial Rath, und Probst / in Cölln, Süssmilch, Consultation gehalten; 
ob sich nun / zwar verschiedene Subjecta deßfalß gemeldet, auch der / Cantor in Stargard H. Joh: Nicolas Heße; 
ingleichen der Cantor in Havelberg, / H. Rudolph Diederich Bucholtz, die Probe im Singen und in der Music 
gemachet; Und / dieser letzte auch gestern, in dem Cöllnischen Gymnasio, / die Probe, bey der Jnformation der 
Jugendt praestiret, wobey / er eben so, wie im Singen und in der Music gut be- / standen; So ist derselbe auch, 
dato zum Cantore / unanimiter an der vermeldeten Kirche, und Schule, erwehlet, des En- / des ihm die Vocation 
nunmehro ausgefertiget werden solle. 

 

207 

1756/7. MA, BERL. KÄMM. R., p. 112. 

Dem Cantori Buchholz in Cölln Transport-Kosten 20. 

 

208 

1759. GK., Beamte 5. Vol. I., FOL. 12. 

Lebens-Lauf / des seelig verstorbenen Hr. Cantor Beils. 

Was des seel. verstorbenen Lebens u. Sterbens / Umstände noch betreffen, so wurde er den 20ten Julij / 1675 zu 
Oschersleben, einer Stadt im Fürstenthum Halberstadt, / gebohren. Sein Vater H. Adolph Beils, war Bürger / 
Brauher u. Schlößer [folgt S. 280] daselbst, u. starb 1731. Seine / Mutter aber Maria Heidemanin, welche 
gleichfals / eines Brauherrn Tochter, ging schon 1724 in die Ewigkeit / voraus. Diese seine Eltern ließen 
demselben bey Empfan- / gung der h. Taufe den Nahmen Matthias beylegen, / hielten ihn bey heranwachsenden 
Jahren fleißig zur / Schule u. Kirchen, u. schickten ihn endl., nachdem er / eine Neigung zum Studiren von sich 
blicken laßen, / u. in denen dazu erforderlichen Wißenschafften / die nöthige Tüchtigkeit erhalten, auf die 
Universitet / Halle. Von hier kam er 1710 nach Berlin, woselbst er die Jugend / zu informiren anfing; 1711 
wurde er an die hiesige Garnison- / Schule gesetzet, von dannen er durch die Höchstseelige Königin / 1712 an 
die hiesige Sophien-Kirche als Cantor vociret / wurde. Nachdem er 4. Jahr bey derselben gestanden, / wurde er 
1716 von E. HochEdlen Magistrat allhier zum / Cantorat an unserer St. Georgen-Kirche beruften, u. / bestellet, 
welches er dann auf 40. Jahr lang treufleißig / u. redl. verwaltet, bis er bey abnehmenden Kräfften / selbst einen 
Adjunctum verlangte, der ihm / denn auch in der Persohn des gegenwärtigen Hrn. / C. Schmidts, als damahligen 
Candidaten, u. / informatoren des großen Königl. Waysen hauses zu Potzdam gesetzet wurde, u. / von welcher 
Zeit an er sich denn auch seines bisher / geführten Ammts völlig begeben. 

Er verheyrathete sich schon 1712, mit der damahligen / Jgfr. Anna, Eleonora, Hummeln, deren H. Vater / Hof-
Musicus bey den Hochseeligen Chur-Fürsten / Friedrich dem Großen. Als aber derselben / Eltern frühzeitig 
verstarben, nahm sie der / damahlige u. nun in Gott ruhende Prediger an dieser / S. Georgen Kirche, Hr. Dysius, 
an Kindes statt auf, / erzog sie, u. gab sie endl. dem nun seeligen Hrn. C. Beils / zur Ehe. Aus welcher Ehe 6. 
Kinder, als 2 Söhne, / u. 4 Töchter erzeuget worden. Der älteste davon / H. Johan Adolph Beils ist ein 
privilegirter / Apotheker zu Fürth, Hochfürstl. Anspachschen Antheils, / der andere aber H. Matthias Beils ein 
Buchbinder / u. Handelsmann eben daselbst. 

Die älteste Jgfr. Tochter Maria Sabina Beils / ist Castellanin auf dem freyherrl. Marschallschen / Gute zu Rannfft 
bey Freyenwalde. / Die 2te Fr. Maria Rosina ist seit Anno 54 an / den gegenwärtigen Cantor H. Schmidt, als 
seinen / damahligen Adjunctum verheyrathet. / Die 3te Fr. Emilia Eleonora hat seit 1742 den / Königlichen 
Mühlen Controlleur in Potzdam, H. Zinichen / zur Ehe. Die 4te ist Jgfr. Sophia von welcher / der seelige Mann 
zwar die Verlobung, aber nicht die / Heyrath derselben erlebet hat. / Jn dieser so gesegneten Ehe hatte der 
Wohlseelige / 23 Jahre zugebracht, als ihm seine geliebte Ehegattin / Ano 1735 durch den Tod entrissen wurde. / 
Nach dieser Zeit hat er noch 24 Jahr im Wittwen / Stande gelebt, bis ihm die Schwachheit des Alters / vor 
einigen Wochen bettlägerig machte, / wobey, ohne eine anderweitige Kranckheit zu haben, / die Kräffte so 
abnahmen, daß er sein heran- / nahendes Ende so merckl. fühlte, als gewiß / er von seiner Seligkeit in seinem 
Hertzen / überzeuget war, wie er denn auch in der Freu- / digkeit seines Glaubens, u. bey völligem Verstande, / 
im Beysein seines hiesigen Hn. Schwiegersohns, Frau, / u. Jgfr. Tochter, u. eines andern guten [folgt S. 281] 


Freundes, deßen / Cur er sich in seiner Kranckheit anvertrauet, an 24ten / dieses, als am Himmelfahrts Tage, 
Abends um 10 Uhr / so sanft als seelig in seinem Erlöser verschied, / nachdem er seine mühsame u. kümmerliche 
Lebens-Zeit / in dieser Welt gebracht auf 84 Jahr weniger / 2. Monath und 5 Tage; u. nachdem er allso ein Vater 
/ von 6. Kindern, u. ein Großvater von 10. Kindes- / kindern geworden war. 

 

209 

1759. GK., KANTOREN FOL. I.a. 

Verrichtungen des Cantors Beils. 

1. In der Kirche, daß ich Sonn, Fest, und Buß Tages beym / öffentl. Gottes Dienst früh um 8 und Nachmittages / 
um 2 Uhr mit / Choral singen auffwarte, auch dann und wann sonderl. / an den hohen Festtagen musicire. / 2. In 
der Schule informire ich die Jugend tägl. und wird / Vormittags / Von 7 biß 8 Uhr nach den Gesang und Gebeth 
ein Hauptstück / ausLuth. Kleinem Catechismo gefraget, und aus der Bibel ein / Cap. gelesen. / Von 8–9 wird 
eine lection aus dem Franckf. Catechismo / recitirt die Kleinen lesen, die Kleinern buchstabiren / Von 9–10 ist 
eine Rechenstunde, und wird mit Gebeth und / Gesang geschlossen / Von 10–11 ist eine privat-Stunde Vor 
diejenigen so latein / lernen sollen / Nachmittag / Von 1–2 ist eine Singe stunde / Von 2–3 eine schreibe stunde / 
Von 3–4 privat stunde / Mittwochens wird statt Catechismi ein Psalm recitiret / die andere Stunde behalten ihre 
lectiones / sonabends wird Evangelium und Epistel gelesen / und die Sprüche angehöret. 

 

Besoldung aus der Kirche. 

 1 Vor die Music 10. 

 2 Vor Choral singen, welches / sonst der Küster verrichten muß nichts. 

 3 An Korn 8 Schl. 

 Erbsen ¼ Schl. 

 4 An Holz 2 Hauffen, 1 Kiehnen und 1 Eichen 

 5 der Stuhl Schreiber Dienst ist abgerißen und dem Gerichts / Diener gegeben, dabei aber versprochen 
worden, daß / wen der Gerichtsdiener abginge, dem Cantori wiederum bey geleget werden soll 11. 

 6 Vor Anschreibung der Lieder 4. 

 7 freye wohnung 

 8 An Leichen 

 eine Cantor Leiche giebet –. 7. 

 eine Küster Leiche giebet –. 4. 

 9 Vor bestellte Lieder bekomt der Cantor ein Honorarium 

 10 Von Vertrauungen nichts 

 

Besoldung aus der Schule 

 1 Von Lüderischen legato jährl. 8. 12. 

 2 Von Recordationibus deren jährl. 3 / sind, ohn gefähr 20. – 

 3 Zwey frey Brauen aus der Königl. Accise 12. – 

 4 Eine halbe Ziese 2. 8. 

 5 Einige consumtions freyheit 

 6 Von einem jeden Knaben / wöchentl. Schulgeld –. 10. 

 7 Jahrmarckgeld bringen alle, einige 2, etliche 1 gr, auch wohl weniger 

 8 auff Martini bringen die Kinder Lichte, so früh mor- / gens in der ersten Stunde den winter durch angesteckt 
/ werden. 

 

[folgt S. 282] 

210 

1759. GK., KANTOREN FOL. 3c. 

Specification des Cantor Salarij bey der St. Georgen-Kirche, 

 1) Vor das Singen 10. – 

 2) An Korn 8. Scheffel 

 3) An Erbsen 4. Metzen 

 4) An Holtz 2. Hauffen 8. 12. 

 5) Fuhr-Lohn 1. 8. 

 6) Vor anschreibung der Lieder 4. – 

 7) Hauß-Miethe 30. 

 8) Von Lüderschen Legato 8. 12. 

 9) Von denen Recordationibus, / deren jährl. 3. ohn gefehr. 20. 

 10) 2. Frey-Brauen aus der Königl. Accise 12. 

 11) Eine halbe Ziese 2. 8. 

Summa 96 rt. 16 gr. 



 

211 

1761. MA, BERL. KÄMM. R. 

H. Cantori Rolle 63. 7. 

 

212 

1766. MA, BERL. KÄMM. R., p. 126. 

Dem Cantor Bona in Berlin an Holtz Geld zu Lage 10. 

 

213 

1775. KAM, PET. K. No. 4, FOL. 78. 

Nachdem wir Praesident Bürger-Meister / und Rath p mit vollkommener Zufrieden- / heit wahrgenommen wie 
der Cantor / an der St. Petri Kirche und erster Lehrer / bey der Cöllnischen Schule Herr Rudolph / Diterich 
Buchholz die Führung dieser / beyden Aemter sich bißhero mit vor- / züglichen Fleiß und Treue angelegen / sein 
laßen, und wir der Hoffnung / leben, daß er in diesen rühmlichen / Betragen fortfahren werde, so haben / wir 
hierdurch und Krafft dieses den- / selben nicht nur zum Directore / Musices bey der St. Petri Kirche / allhier 
ernennen sondern / auch ihm die Versicherung ertheilen wollen, / daß ..... wenn / der jetzige Cantor an der St. 
Nicolai / Kirche Herr Dittmar mit Tode abgehen / oder sein Cantorat gäntzlich nieder- / legen solte, wir nach 
Befinden der Umstände so dann / nicht abgeneiget seyn werden ihm die Ober Direction / sämtlicher Singe Chöre 
in Berlin / und Coeln auch der Kirchen Musicken / in diesen Kirchspielen zu übertragen auch / sonst gelegentlich 
vor seine / Verbeßerung zu sorgen. Uhrkundlich 

 Berl. den 7ten Febr. 1775. 

Philippi Rüdiger 

Diterich Ransleben Buchholz 

 

214 

1778. NMK., MAR. K., Beamte No. 4, FOL. 35. 

Die Kantoren an der Marienkirche, welche zugleich Lehrer an der Berlinischen Schule waren, erhielten jährlich 
nach der Rechnung von 1778 exklusive freier Wohnung an Fixis 250. – 

18 Schfl. roggen 18. – 

Aus dem Leichengelde 46. – 

 „ den Recordationen 27. – 

Brau Accise Vergütigung 26. – 

 367. – 

 

215 

1778. KAM, GEN. K. A. No. 18, FOL. 1. 

 P. M. 

Eben höre ich, daß der Music Director Buchholz heute früh ge[folgt S. 283]storben / sey. Die cölnische Schule 
geht ganz zu Grunde, wo derselben nicht / schleunig durch tüchtige Lehrer geholfen wird. In Ansehung der 
Buchholzischen / Stelle findet kein gnaden Jahr statt, und sie kann also gleich wieder / besetzt werden, doch bitte 
ich Einen HochEdl. Magistrat nun das Cantorat / von der Schule ganz abzusondern, und eine 

 Einrichtung der / Schule zu machen. Berlin den 4ten Jul. 1778 

Büsching 

 

216 

1778. KAM, GEN. K. A. No. 18, FOL. 3. 

Verzeichnung der mit dem Cölnischen Cantorat verbundenen Einkünffte aufs Jahr 

 

Bis zur Combination des Cölnischen mit dem Kloster Gymnasio / betrugen die Fixa rt. gl. 

aus der Petri-Kirchen-Caße an Gehalt und Legatis 62. 18. 3. 

Mahl-Geld 1. 

für 1 Wpl Rocken, macht wann der schfl. / im Preyß 1 rtl. ist 24. 

aus der Accise, Speisegeld 57. 

Brau Freyheits Vergütigung 16. 10. 

aus der Chor-Caße 16. 

aus der Cammerey an Holtz Geld 4. 

 181. 4. 3. 



Zulage vermöge des 1ten Etats incl. Schul und Holtz Geld 48. 3. 3. 

 229. 7. 11. 

 

Seit 1767 betragen die Zulagen nach und nach 65. 

und an Nachschuß zur Brau Accise u. Ziese Vergütigung 26. 91. 

Summa vom Betrag des jetzigen Fixe mit Inbegrif des Getreyde Deputats 320. 4. 11. 

Steigend und fallende Einkünffte 

aus den Leichen Gelde betrug die Theilnehmung vor der Combination / 72. 23. 10. 

seit 1767 aus den Con- und Subrectorat Vacantzien 12. 11. 6. 

 85. 11. 4. 

 

Nach einer neueren Fraction ist dieser Betrag 83. 12. 6. 

aus den Recordations Gelde, vormahls 24. 12. 9. 

seit 1767. aus vorgedachten vacantzien 10. 16. – 

 35. 4. 9. 

nach der neueren Fraction 34. 5. 7. 

Summa des Jährlichen Einkommens 438. 2. –. 

 

Wozu noch die Mieths freye Bewohnung des Hauses / auf den Frantzösischen Hof zu rechnen ist. 

 

217 

1779. MA, BERL. KÄMM. R. 

Für den lutherischen Cantor an der Dreifaltigkeits Kirche 50. 

 

[folgt S. 284] 

218 

1780. KAM, GEN. K. A. No. 24, FOL. 1. 

Da ich es mir zur Pflicht gemacht alle halbe / Jahre eine große Musik aufzuführen, so / habe ich einen 
HochEdlen Magistrat hiemit / unterthänigst anzeigen wollen, daß ich künftigen / Dinstag alß den 10ten October 
mit meinen Schülern / ein geistliches Drama in der St. Nicolai Kirche / aufführen will, und bitte mir hierzu unter- 
/ thanigst die Erlaubniß aus. Der ich / mit tiefster Ehrfurcht verharre 

Ew. Hochwohl, Wohl und Hochedelgebohren 

Meine Hochgebietenden und Hochzuehrenden / Herren 

unterthänigster Diener 

J. G. G. Lehmann. 

 Berlin den 4ten October 

 1780 

 

219 

1780/1. MA, BERL. KÄMM. R., p. 160. 

An halbjähriger Besoldung der Cantor Wittwe Pochhammern und an dergl. dem / Cantor Eisfeld daselbst 140. 

 

220 

1784. MA, PUBL. PROT., 23. XI. 

Da der Cantor Schmid bey der Georgen Kirche ver / sterben, so ist wegen Wiederbesetzung dieser er / ledigten 
Stelle, nach dem von bey den dazu sich ge / meldeten subiectis, Gersdorf und Lacke 

In Absicht des Schul Unterrichtes in des / Herrn Ober Consistorial Rath Spaldings / Gegenwart 

und in Absicht der Music in Gegenwart / der Deputatorum Magistratus Her / HofR. Bingert und Hr. Senatoris 
Qua / de mit Zuziehung des H. MusikDirector / Lehmanns. 

Die Probe geschehen, heute mit dem Herrn Ober / Consistorial Rath Spalding conferiret; / Das sich nun 
gefunden daß der Candid. Gersdorf / sowohl in der Musik als vorzügl. in Absicht des / SchulUnterrichts vor dem 
anderen den Vorzug hat. / So ist der Cand. Gersdorf zum Cantor bey der Georgen / Kirche gewählet und soll Ihm 
eine Vocation ausge / fertiget und dieser inserirt werden / 1) daß er vor der Hand des verstorbenen Can / toris 
Wohnung beziehen solle bis zur / anderweitigen Bestimmung des Magistrats / 2) solange er darin wohnt die 
Lehrstunden wie / es ehemals gewöhnl. gewesen in der / Vorderstube halten / 3) in Vorschreibung der Lieder 
schlechterdings / nach dH. Predigers Vorschrifft richten. / 4tens daß er das Currende Geld nicht anders / als nach 
geschehener Uberzehlung dH. Pre / digers u. deßelben atteste annehme. / 5. daß er sich wegen eines SchulPlans 
mit / denen Hr. Predigern vereinbare welcher / dem H. ObConsistR. Spalding hiernechst zur / Genehmigung 
vorzulegen. 

 



221 

1791. MA, BERL. KÄMM. R. 

An jährl. Besoldung dem Cantor Francke auf der Neustadt 168. 

 

222 

1794. MA, PUBL. PROT., 14. X. 

Es ist heute eine Conferenz mit den Herren / Inspectores H. Ober[folgt S. 285]ConsistR. Zollner wegen / 
besetzung der durch anderweitigen beför- / derung des Cantoris an der Georgen Kirche / erledigten Cantor stelle 
verabredet; / die zu dieser stelle sich gemeldete Candidati sind 

1) der bißherige Cantor in Spandau / August Friderich Streit, 

2) der Candidat Christian David Drost 

3) der Prefectus des Collnischen Singe / Chors Sorge – 

Alle 3. haben am 12. Oct. die Probe im Singen / und Cathechisiren abgelegt und nach dem / protocoll ziemlich 
egal bestanden; / Gegen die Personen ist auch nichts zu erinern / gewesen, / Hierauf ist schriftlich per Schedulus 
votirt – / Und der Cand. Drost per majora gewählt zum Cantor und Schullehrer / Es soll allso dieser sofort E. 
Ober Consistorio / presentirt werden. 

 

223 

1795. MA, BERL. KÄMM. R. 

An jährl. Besoldung dem Cantor Gersdorff auf der Cöllnischen Vorstadt 12. 

 

224 

1799/1800. MA, BERL. KÄMM. R., p. 222. 

Dem Herrn Cantor Ziegenfuß 63. 7 

 

225 

1800. MA, BERL. KÄMM. R. 

Dem Vorsänger Uhlich (Stadtvoigtei) 8. – 

 

226 

1801. MA, BERL. KÄMM. R. 

Den beiden Singe-Chören des Berlinischen Gymnasiums 2. 4. 

Der Nicolai-Kirche 16. g. 

Der Dohmkirche 9. g. 

Der Communitaet in Cölln 158. 

An Recordationen für das Berlinische Chor 6. 1. 7. 

An dergleichen für das Cöllnische Chor 5. 12. 9. 

 

227 

1807/8. MA, BERL. KÄMM. R. 

An Besoldung der verwittweten Cantor Gersdorff auf der Luisenstadt, von / Ostern bis Michaelis 1807 6. – 

 

228 

1807/8. MA, BERL. KÄMM. R. 

An Besoldung für den Lutherischen Cantor bei der Dreifaltigkeitskirche 6. 6 

 

229 

1832. GK., Beamte No. 5, vol. I. FOL. 92. 

Kurze Nachricht aus dem Leben des Cantor, Organisten und Schullehrer / der St Georgen-Kirche / August 
Friedr. Leberecht Streit. 

Ich wurde den 4ten Aug. 1760 zu Spandau / von sehr armen Eltern geboren, so, daß / ich vom 13ten Jahre an, 
mich, durch Unterstützung guter Menschen, selbst erhalten mußte. / Im Jahre 1781 bezog ich zu Michaelis aus 
der 1sten Classe / der Spandauer Stadtschule die Universität / Halle, Theologie zu studiren, mußte aber / schon 
1782 zu Michaelis dieselbe wegen Unzulänglichkeit / der Unterstützung verlassen. Bis 1784 privati- / sirte ich in 
Spandau, von wo ich einen Ruf nach / Hinterpommern bei Stargardt auf dem Lande / in Sallentin, als Cantor, 
Organist und Schulleh- / rer bekam. 

[folgt S. 286] 


1786 starb der Cantor Feuerkauf / zu Spandau und der dortige Magistrat wählte / mich zum Cantor der 
Hauptkirche und zum drit- / ten Lehrer der Stadtschule, welchen Posten ich / 10 Jahr, und, wie ich mich 
schmeicheln darf, mit / Nutzen vorgestanden. 

1790 verheirathete ich mich / mit der Tochter eines Predigers / zu Langerwisch, mit der ich 9 / Söhne und 2 
Töchter zeugte, von denen 8 / Söhne bereits verstorben, und / der 9te die Jägerei erlernt hat. / Bei der 
Cantoratvacanz an der Georgenkirche / zu Berlin, wurde ich auch 1796 hier von Einem / Hochlöblichen 
Magistrate hiesige Königl. Residenz / nach angestellter Prüfung, gewählt / Ich fand nun bald, wie aus der 
Beilage an den / O. C. R. Herrn Nolte zu ersehen, wie schwer / es sei, hier Cantor und Schullehrer zugleich zu / 
sein. 

1819 starb der Organist dieser Kirche, und E. H. M. / reflectirte auf mich bei der Wahl, dieser Posten / wird mit 
37 rt. Gehalt versehen. / Jetzt beschränkt mein Schulunterricht sich auf die / Currente, die gegenwärtig aus 10 
Knaben be- / steht, welche aber fast alle erst in diesem Jahre / zugekommen sind, indem es sich traf, daß die / 
vorhergehenden, bis auf 2 Knaben aus der Curren- / te zu Meistern übergiengen, und ich nun meinen / Unterricht 
nach den jetzigen Bedürfnissen glau- / be eingerichtet zu haben, wie beiliegender Lec- / tionsplan besagt. 

72 Jahre bin ich nun alt; 48 Jahr im Amte; mit / einer dauerhaften Gesundheit, Dank sei es es der / Vorsehung, 
begabt, wirke ich nach meinen Kräf- / ten, so viel ich kann; Gott helfe mir weiter! 

 Berlin den 4ten Jun 1832. 

 

 

III. ORGANISTEN. 

 

230 

1527. MA, BERL. BÜRG. B. 1527. 

Valentin vckrow organista ist burger worden vnnd hat / vor die burgerschafft j Schock actum mitwochs / nach 
appolonie virginis. 

 

231 

1533. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

Leonhart Franck Organist. 

 

232 

1568. MA, KÖLLN. HAUS-R., Gemeine ausgabe. 

1 Schock xviij g vor Thran die Blasebelge / ann der Orgel zu schmirn, vnd dem .... / sein lohn Vom schmirern 
Dornstags nach / Palmare. 

 

233 

1569. MA, KÖLLN. HAUSR-R., G. A. 

xxxviij g vor Thran die Blasebelge ann der Orgel / Zu schmiren. 

 

234 

1571. MA, BERL. KÄMM. R., Kornregister. 

Dem organisten Im kloster gibt man j wiespel rogkenn. Daraus entpfangen / 6 hat Im vlrich schwager geben / 4 
von vnseres gnadigsten hern korn entpf. 

 

[folgt S. 287] 

235 

1576. MA, KÖLLN. HAUS-R., G. a. 

xxvj g Georgenn Otto Zu Potsdame vortzehret / mit Vrbann, do ehr Johann Cornburg / wegenn deß Organisten 
Cornelij An / sprechen sollen. 

 

236 

1578. MA, BERL. KÄMM. R., „Den Dienern geben“. 

hans Iden dem organisten 1 thaler 6 sgr. Zu 3 pfd roggenn, Zu voller / bezalung der 12 pfd roggenn so er von der 
orgel Im Closter bekombet, / freitags nach Gallj. 

 

237 

1583/4. MA, KÖLLN. HAUS-R., Zubuß Zu der Kirchen diener besoldung. 


vj Schock xxiiij g dem Organisten. 

 

238 

1588/9. MA, KÖLLN. HAUS-R., Zubuß Zu der Kirchen diener Besoldung. 

vj Schock xxiiij g dem Organisten Zulage / Mitwochs vor Johannis. 

 

239 

1589/90. MA, KÖLLN. HAUS-R., Zubuße Zu der Kirchen diener Besoldung 

vj Schock xxiiij g dem Organisten Zulage / vom gantzen Jharr. 

 

240 

1596. MA, BERL. BÜRG. B. 

ADAM TESCHE ein Organist. Ist Burger worden / hat sein Pflicht geschworen, vnd 8 ßg / für sein Burgerrecht 
geben. Signatum / den 4 Martij Ao. 96. 

 

241 

1596/7. MA, KÖLLN. HAUS-R., Zubuß zu der Kirch und Schuldiener besoldung. 

Auf Ostern 

 Dem Organisten 2. Th. 3 gr. 

Auf Johannis 

 Dem Organisten 2 Th. 3 gr. 

Auf Michaelis 

 Dem Organisten 2. Th. 3 gr. 

Auf Weinachten 

 Dem Organisten 2. Th. 3 gr. 

 

242 

1597/8. MA, KÖLLN. HAUS-R. G. A. 

Donnerstags am Abendt Mar- / tini Ao 97 Anders Mestogk / vor des Organisten wohnung / Mietgeldt geben8. Tal. 

 

243 

1601. MA, BERL. BÜRG. B. 

MICHAEL LAUTAN ein Organiste vonn / wrietzen an der oder Ist Burger / worden hatt seine pflicht 
geschworen / vnd zum Burger rechtt gebenn. 2. thaler. / 16. ßg. Actum den 22. Martij Ao. j60j. 

 

244 

1601. NMK, Akt. d. Mar. K., Beamte 4, Organisten, FOL. 1. 

Ich Isaack haseloff weilandt organist zu / Kotbus, Bekenne hiermiedt vor mich meine Erben, Erb- / nehmer und 
sonsten Jedermenniglichen, Nachdehme / ein Erbar Wohlweißer Rath der Stadt Berlin, / auf fleißige [folgt S. 
288] Intercession und Vorbitte des / Edlen, gestrengen, und Ehrenuesten, Johan von Löben / Churf. 
Brandenburgischen Canzlern auch anderen / Vornehmen hern und freunden, mich zu den vorledigten / 
Organisten dienst, / in Sanct Marien Kirchen / wiederumb zu bestellen zusage gethan, auch / förderlichen 
gewönliche Vocation, zuzu- / schicken vor-, heischen, Dieweil aber daßelbe / Werck in gedachter Kirchen 
newlicher Zeit aller- / erst erbawett, auch wiederumb Renouiret, / welches ein gros geltt gestanden, wegen / 
meines harten gehöres aber gedachter ein / Erbar Rath nebest den Vorstehern der Kirchen / billige Versorge 
getragen, damied daßelbe / nicht allein von mir in guter Achtt genommen, / Besondern auch mied stimmen und 
ausnehmung der / Pfeiffen nicht vorwarloset werden möge. / Alß zusage, gelobe, und verpflichte Ich mich 
hiemied / bey höchsten meinen Ehren, Trewen, waren worten / und guten glauben, auch VorPfendung aller / 
meiner Gahb und Guter, so Ich Jezo habe und / kunfftig durch Gottes Sehgen bekommen möchte, / meinen 
dienst mied allen getrewen Vleis zu / warten das ganze Orgelwerck in Zeitt / (t) meines dienstes so viel mir 
Menschlich undt / muglich in guter Achtt haben, das daran / kein schade geschehe, Sonderlich aber ohne / mied 
beisein Jochim Gödicken Jezo Orga- / nisten in S. Nicolai Kirchen alhier die / Orgell nicht stimmen, noch die 
Pfeiffen / heraus nehmen, weniger ohne Vorwißen / hern Burgermeister Valtinn Renzlows undtt / der Vorsteher 
der Kirchen an der Orgell / etwas bawen, vnd do durch meiner Vor- / warlosung dem Wercke ein schaden endt- / 
stehen wurde, will Ich denselben Jeder Zeit / zu geltten schuldig sein, Uhrkundlichen habe / Ich dießen Reuers 
mied meinem gewönlichen / Petschafft besiegeltt und eigen handen / unterschriben. Actum Berlin Freytags / 
nach Conceptionis Mariae Ao 1601 

 


245 

1608. MA, KÖLLN. HAUS-R., G. A. 

8 Taler Haußmiete dem Organisten de Ao. 608. 

 

346 

1623. MA, BERL. KÄMM. R. 1623, Gemeine Außgaben. 

3. Thlr. Isaac Haseleben dem gewesenen Organisten / zu S. Marien sein Oster quartall. An. 1623. 

 

247 

1623. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine Außgabenn. 

3. Thlr. Isaac Haseleben dem Alten Organisten / sein Johannis quartall. 

 

248 

1623. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine Außgabenn. 

1. Thlr. Isaac Haseleben dem Alten Organisten / zu S. Marien auf sein Michaelis / Quartall den 29. Julij An. 
1623. 

 

249 

1623. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine Außgabenn. 

3 Thlr. Dem Alten Organisten wegen seines / weihnachten quartals A. 1623. 

 

[folgt S. 289] 

250 

1623. MA, BERL. KÄMM. R., Holtzgelt den Herrn vnd Dienern. 

5. Taler dem Organisten zu S. Nicolai / zu einem Hauffenn Holtz. 

 

251 

1624. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine Außgabenn. 

2. Thlr. dem Alten Organistenn Isaac Ha- / seleben In erfüllung seines Michaelis / quartals. 

 

252 

1649/50. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine Außgaben. 

5 g. den Calcanten das positif aufs Rahthauß / undt wieder herunter in die Closter Kirche / zubringen. 

 

253 

1678. MA, BERL. BÜRG. B. 

H. WILHELM BROKE organist zu St. Nicolaj / ist Bürger worden, hat die Pflicht geben / stat (vier?) nur drey 
Thl weil Er ein alter / Bedienter der Kirche gewesen gegeben / Berlin d. 31. Aug. 1678. 

 

254 

1686. KAM, PET. K., No. 8, FOL. 1. 

Wier Burgermeistere und Rahtmanne der Chur- / fürstl. Brandenb. Haupt- und Resitentz Stadt / Cölln an der 
Spree und Ich M. godtfriedt / Lange, Pfarrer und Probst hierselbst / Uhrkundten und bekennen: Nach dem bey 
erwehnter St. Petri Kirche / alhier die Organisten Stelle, durch absterben / des seel. Paul Haßen, erlehdiget, und 
also / die Nohtdurft erfordert, solche Stelle mit / einer qualificirten Persohn hinwieder / zu ersetzen; Und unß 
hierzu H. Christian / Hetzscher stutiosus sonderlich recommentiret / worden, wir auch denselben tüchtig / 
genugsam erachtet und befunden, daß / Wir demnach vorgedachten H. Christian / Hetzschern zum Organisten an 
hiesiger / St. Petri Kirche ordentlich erwehlet / und vociret, dergestalt daß Er förderlichst / dieses Ambt antretten, 
und alles das / Jenige mit gebührendem fleiß tuhe und / verrichten solle, waß nach jetziger oder / künfftiger 
ordnung alß organisten Ihme zu / tuhn und zuverrichten oblieget und / gebühret, sonderlich aber das orgell / 
werck, so Ihme anvertrauet, in guter / obacht nehmen, und dahin sehen / daß an demselben kein schade auß un- / 
vorsichtigkeit oder sonst einiger verwarlosung geschehen möge. Wir der Raht wollen Ihm die gewöhnliche / 
Fünfzehen Thlr. miehte, zwölff Thlr. / vor das Korn und Einen hauffen Kihnen / holtz jährlich auß der 
Cämmerey / von Rahthaüse reichen laßen; dan be- / kombt derselbe auß den Kirchen Corpore / Jährlich fünff 
und Siebentzig thl be- / soldung und drey thl. legatgeld von / Marien Bergers legato, wie auch / auß der Städte 
gewölben alhier alle / Jahr Neun Thlr vor vier halbe frey / ziesen, wollen auch demselben bey / denen 


gebührenden accitentien auch / sonsten nach möglichkeit schutz halten / und allen beforderlichen willen er- / 
weisen. 

Uhrkündtlich haben wir, der Raht, diese vocation mit unsern Minor-Secret / besiegeln und von den H: Syntico in 
fidem / unterschreiben laßen, wie dan auch / Ich M. Godt[folgt S. 290]fried Lange dieselbe eigen / händig 
unterschrieben. So geschehen Cölln an der Spree den 22. Juny 1686. 

 

255 

1697/8. MA, BERL. KÄMM. R., Extra Ordinaire Außgaben. 

Dem Organisten Klingenberg auf Bit- / liches ansuchen geschenket 6 Tal. 

 

256 

1699. MA, PUBL. PROT., 5. IX. 

Der Nicolaische organist Klingenberg / ist von hier nach Stettin gegangen, / alß hat sich Adrian Lutteroth, or- / 
ganist in Magdeburg hören lassen, / welcher dehnen jehnigen des Raths / so ihn gehöret, im spielen wolgefellt; / 
zu dehm, so hat er guthe wissen- / schafft vom Orgelbau, dz er also dz / merke, wan was schadhafft an der / 
Orgel, wie dan repariren kan, / zwar hat sich der Mansche orga- / niste Wideburg auch angegeben, es / haben 
aber die Verordneten suppli- / cando sich auch angegeben, undt uns / den Magdeburgischen sollicitiret, / dahero 
E. E. Rath den Magdebur- / gischen Organisten erwehlet, undt / weiter die Kirchen Vorsteher den Hr. Klingen- / 
bergen ein frey logement / zu geleget, itzo aber solches wieder / ein gezogen undt solches von 36 rth. / vermietet, 
so will E. E. Rath im Con- / sistorio anhalten, dz von solcher / miethe diesen organisten 30. rth. / zu geleget, undt 
die übrigen 6. rth. / der Kirche gelassen werden möchte / undt weile der Nicolaische organist / an stehende 
besoldung des jahres / 8. rhtl. mehr alß der Marische zu / haben hat, so sollen den Nicola- / schen Organisten 4 
rhtl. ab-undt / den Marischen solche zu geleget / werden, damit sie ein ander rati- / one des stehenden geldes 
gleich / sein. 

 

257 

1702. MA, FRST. KÄMM. R. 

den 2 schülern so in der Kirche Jerusalem in Spilen und Singen auffgewartet. 20 

 

258 

1702. MA, FRST. KÄMM. R. 

Herr Organist Krüger Vor Halbjahr 12. 

 

259 

1704. MA, FRST. KÄMM. R. 

denen 2 schülern so in Jerusalem Bey führung deß Gesanges und Spilung deß positivs auf / warte- 22. 

 

260 

1704. MA, FRW. KÄMM. R. 

Hr. Organisten Hilperten 31. 

 

261 

1705. MA, FRST. KÄMM. R. 

denen 2 schülern wegen führung deß Gesanges und Spilung deß positivs 13. 18. 

 

262 

1706. MA, FRST. KÄMM. R. 

denen 2 Schülern wegen führung deß Gesanges und spilung deß positivs in / Jerusalem 16. 12. 

 

[folgt S. 291] 

263 

1708. MA, FRST. KÄMM. R. 

Herr Hilpertus alß Organist undt Baccalaureus 64. 18. 

 

264 

1710. KAM, FRW. K. Nr. 6, FOL. 14. 


Denenselben gebe hiemit Allerseits unterthä- / nigst zu vernehmen, welchergestalt ich allbereits / zwey Jahr die 
Vices eines Organisten in der Neu- / erbaueten FridrichStädtischen Kirche versehen, / in Hoffnung daß mir dafür 
die näheste An- / wartung zur selbigen Bedienung verbleiben / würde. Nachdem ich nun vorm Jahre bey E. 
Hoch- / Edlen Magistrat mich deßfals gehorsambst gemel- / det, auch ad interim solche Function zu bestellen / 
Hochgeneigt beliebet wurde als machet so thane / gütigste Resolution desto freymüthiger, und meh / rere 
Hoffnung, daß E. HochEdler Magistrat, als / Hochbelobter Patronus dieser Kirche, auf dieses / mein 
demüthigstes suchen, meine wenige / Dienste in Hochgeneigte Consideration nehmen / und vor andern die 
besondere Gnade thun wer- / den, mich die beständige Organisten Function in / der Neuen Fridrichstädtischen, 
durch eine sonst gewöhnlichen Bestallung, nebst einer klein- / nen Zulage, als sechs Thaler, zu dem was ich / 
bißhero genoßen, welches also jährlich pro Sala- / rio 30 Tahler, wo mit ich gerne vergnügt seyn / wolte, 
Hochgeneigt zu Conferiren. Womit ich in / demüthigster Zuversicht dieses meines Petiti / Hochgeneigter 
deferirung bin. 

E. HochEdlen Magistrat: unterthäniger 

 Johann Ernst Roß Kemmer. 

FridrichsStadt / den 29 May. 

 1710. 

 

265 

1710. KAM, FRW. K. No. 6, FOL. 17. 

Vorzeiger dieses Herr Johann Ernst Roß- / kämmer so die Orgel in der neuen Friedrich- / städt. Kirchen 
zuspielen von E. HochEdlen Magi- / strat vor dem Jahr bestellet worden, hat / die Zeit über nicht nur alle Treue 
in seiner / Function spüren laßen, sondern auch bey sehr / vielen in der Kirche von mir angestelten musi- / ciren 
seine Tüchtigkeit zur genüge gezeuget; / Ubet sich auch täglich also, daß seiner Jugend un- / geachtet, ieder 
Music Verständiger ihm eines son- / derbahren Lobes würdig schätzet. Dieses schrei- / bet und stellet mit guten 
Gewißen von / sich 

 Gottfried Kaden mppia 

 Cantor. 

 Friedrichstadt den 24 Aug. 

 1710. 

 

266 

1711. MA, BERL. KÄMM. R., Besol. etc. 

Johann Ernst Rosskämmer 

organist 30. 

 

267 

1711. MA, BERL. KÄMM. R., Besoldung etc. 

Hr. Christoph Hülperts 

Baccal. et organist 132. rh. 

 

268 

1711. MA, BERL. KÄMM. R., p. 176. 

Dem Organisten in Cölln 15. 

 

269 

1712. MA, BERL. KÄMM. R., p. 199. 

den 25ten Aprill denen 9. Schul Collegen undt / 2nen Organisten daß Can / tate Bier geldt, gr Z: L: qute. 6. 

 

[folgt S. 292] 

270 

1712. MA, BERL. KÄMM. R. 

An HaußMiethe einigen Bedienten, p. 156. 

Dem organisten in Cölln / Adam Heinrich Steinichen .......... 15. 

 

271 

1715. MA, PUBL. PROT., 13. 6., p. 254. 

Ist PAUL HEINRICH SCHULTZE in des abgegangen / Organisten Stelle auf der Friedrichs Stadt / per majora 
wieder erwehlet worden / und sol demselben fordersamst darüber / ausfertigung eingehändiget werden. 


 

272 

1715. KAM, JER. K. No. 7, FOL. 1. 

Demnach Vir BurgerMeistere und ... / der Königl Preuß. Haupt- und Re... / sidentz-Stadt Berlin, für nöth... / 
befunden, nach anderweit... / forderung des gewesenen ... / nisten in der Friedrichs Sta... / Kirchen Joh. Ernst-
Roßkämm... / deßen erledig... / mit einem tüchtigen Man... / der zubesetzen, und Unß ... / N. N. Schultze. So 
wohl wegen seines stillen Lebens, alß auch insonderheit wegen s... / Geschicklichkeit im Orgel-schlag... / 
angerühmet worden, Wir auch / denselben bey vorgenommener ... / durch die Meiste Stimmen zu die- / sem 
Ambte eligiret; / Alß haben Wir gemeldten / Schultzen, hiermit und / Krafft dieses, zu einem Orga- / nisten in 
der Kirchen / auff der Friedrichs Sta... / bestellet und angenommen; De... / gestalt, daß Er zu forderst / (t) Unß, 
dem Magistrat, allen Gehor- / sam und respect erweise, dann auch / daß Er sein Ambt zu rechter Zeit / und wie 
es sich gebühret, mit allem / fleiß bestelle, die Ihme von dem / Ministerio zum spielen angewie- / sene Psalme 
und Lieder ordentlich / anfange, und continuire, mit / dem Cantore fleißig communi- / cire, die Orgel wohl in 
acht neh- / me, vor deren conservation / möglichste sorge trage, und allen Schaden, / so viel möglich, davon / 
abwende, in seinem Leben und / Wandel sich fromm und Gotts- / fürchtig aufführe, und in summâ / alles 
verrichte, was einem recht- / schaffenen Organisten eignet / und gebühret. / Dagegen Wir Ihme so dann zum / 
jährlichen Gehalt, auß denenjeni- / gen Ziese Gefällen, welche Sr. Königl. / (2) Maytt. dem Magistrat jährlich ... 
/ reichen, 30. Thlr zahlen Laßen ... / len. Uhrkundl, unter uns ... / des Magistrats Siegel; ... / Berlin den 26t. 
Junij 1715. 

 

273 

1716. MA, BERL. KÄMM. R., Bes. d. H. Pred. etc. 

Hr. Heinrich Schultz organiste 30. 

 

274 

1717. MA, BERL. KÄMM. R., p. 329. 

An Hausmiethe / Herr Adam Heinrich Steinichen / Organist in Cölln / cessiret hier, weil diese Gelder aus dem 
Baukasten zu St. Peter bezahlet / worden. (15.) 

 

275 

1718. KAM, JER. K. No. 7, FOL. 4. 

Dieselben wird annoch in frischen anden- / cken ruhen, daß ich wegen meiner jetzigen / großen Schularbeit und 
dabey schlechten / gehalts vor einigen wochen um eine Ba- / calaurien vocation gehorsame ansuchung / [folgt S. 
293] gethan, damit ich zu meinem Soulagimant / das Königl: Beneficium der Accise und / Ziese Freyheit gleich 
andern Schulbedienten / genüßen möchte; worauff mir aber / zur resolution ertheilet worden daß / mein Suchen 
nicht statt finden konte. / Dannenhero, weile ich in Erfahrung ge- / kommen, daß der Friederich Städtsche orga- / 
nist Herr Schultze zu mutiren gesonnen / und nach Stargard zugehen. So werde / (t) genöthiget, mich aber 
mahlen bey dieser / Vacantz gehorsamst zumelden. Wann / dann nun so wohl bey der Reformirten / als auch 
Lutherischen Gemeinde 14 Jahr her / die Psalm und Lieder allhier in der Doro- / thee-Städtschen Kirchen 
öffentliche gespielet, / hirüber von denen Herrn Predigern alle- / Zeit ein gutes Zeugniß fodern kan, auch / so viel 
Jahr her mit dem sehr kleinen Gehalt / von 30. Thaler in der Schule ohne die geringste, / Accidentzien gearbeitet. 
/ So habe Meine HochEdlgebohrne Herrn / Gehorsamst bitten wollen obgemelte Frie- / drichstädtsche organisten 
function vor andern / mir gnädigst zu conferiren. Wie mich nun / unter Gottes seegen bemühen werde, auch / 
diese Station in allem gnüge zu leisten / So werde auch mit noch größern Eifer / (5) meine Schuhl-Arbeit willig 
fortsetzen / und den Allerhöchsten vor derer bestän- / dig und selbst Beliebl: wohl seyn inbrün- / stig anruffen, In 
der Hoffnung Hochgeneig- / ter Erhörung ersterbe. 

Meiner allerseits HochgeEhr- / ten Herrn / Dienstergebener 

Dorotheen Stadt 

den 20ten Oct 1718. 

Zacharias Böncke 

Schreibmeister allhier. 

 

276 

1718. MA, PUBL. PROT. 27. X. 

Da der Bißherige Organist bey der Kirch- / en in der Friedrichs Stadt, Schultze, / sich von hier wegzubegeben 
gesonnen / ist, hat man diese Stelle dem / SchreibMeister Zacharias-Bönicken, / auf deßen Ansuchen, conferiret. 

 

277 

1722. MA, BERL. KÄMM. R. 


Hr. Christian Hilpertus Nachgelaßene wittwe und Hr. Scalla Baccalaureus 122. 

 

278 

1723. MA, BERL. KÄMM. R. 

An Hauß-Miethe / H. Steinichen Organist in Cölln 15. 

 

279 

1725. MA, PUBL. PROT., 19. VII. 

Nachdem der Organist bey der St. Petri Kirche, Steinichen / verstorben, und darauff einige Subjecta zur probe / 
aufgestellt worden, So ist nach vorhergegangener / Überlegung mit dem Hr. Probst Reinbeck dato im / Collegio 
unanimiter geschlossen worden, daß des / Cantoris Hr. Lüdeckens Sohne, Friderich Ludolph Lüdecke / die 
organisten Stelle bey der ged. Kirche hierdurch conferieret / seyn soll. 

 

280 

1726. MA, BERL. KÄMM. R. 

Dem Organisten zu St. Petri, Friederich Rudolph Lüdicke, Hauß Miethe 15. 

Vor 1. Hauffen Holtz 4. 

 19. 

 

[folgt S. 294] 

281 

1732. MA, BERL. KÄMM. R., p. 404. 

Johann Zacharias Bönicke, Schreibe-Meister, jährlich 15 rt. Zum Oster Quar / tal, der Wittwe, als ein Gnaden 
Gehalt, den 10 May 3. 18. 

Johannis 3. 18. 

Von hier Johann Rosskämmer, laut Verord: vom 10. Mart: 1733 

 

282 

1732. MA, BERL. KÄMM. R., p. 408. 

Des Organisten Zacharias Bönicken Wittwe, als ein / Gnadengehalt, jährlich 30 rtr. 

Zum Oster-Quartal 7. 12. 

Johannis 7. 12. 

Michaelis 7. 12. 

Von hier Peter Lehmann / Weihnachten 7. 12. 

 

283 

1733. KAM, NIK. K. No. 9, FOL. 8. 

Es hat E. Wohl u HochEdlgeboh Magistrat / vor ungefehr 2 Jahren mich zum / Organisten in der Jerusalems 
Kirchen / bestellet. 

Weil mm anfänglich mir keine / gewiße Besoldung ausgemachet werden / konte, ich aber auch nicht zu hoffen 
habe, daß / nach absterben meiner Eltern von deren / Hülfe ich bisher Subsistiren muß, bey / dieser Bedienung 
mehr Auskommen als / gegenwärtig seyn werde; Indeßen H. / Lutterodt der Organist bey der St: Nicolai / Kirche 
schon bey Jahren ist, so will / E. Wohl u HochEdlgeb. Magistrat gehorsamst / gebethen haben, mir deßen 
Adjunction / im Fall ihm dieses nicht zuwieder wäre / Hochgeneigt zuertheilen. Zumahlen / da ich versprechen 
will so wohl meine als / seine Dienste im Nothfall, ohne etwas / dafür bey seinen Leben zu begehren, / selbst 
zuverrichten; und wann ich zu sol- / cher Zeit von der Jerusalems-Kirche nicht / abkommen konte, durch 
geschickte Leute ohn- / entgeldlich zu besorgen. 

Da nun E Wohl. u HochEdlgeb. Magistrat / und geistl. Ministerium mir unter / andern vormahligen Competenten 
/ (t) das Beste Zeugniß der Tüchtigkeit / Hochgeneigt gegeben, und mich vor / andern erwählet hat, so getröste / 
mich auch in jetzigen Ansuchen gütig- / ster Erhörung und verbleibe Zeit Lebens 

Ew: Wohl und HochEdlgeboh. 

HochEdl und Hochgelahrte 

 Meine Insonders Hochgeehrte Herren gehorsamster 

 Johan Pete Lehmann 

 Berl d 12ten February 

 1733. 

 

283a 



Der von E. HochEdlen Ma- / gistrat gemachten Ver- / anlaßung gemäß hat / der Organist bey der / 
Jerusalemschen Kirche / Lehmann am 2ten Oster / Feyer Tage in der St. Ni- / colai Kirche so wol / vor als nach 
der Vesper / Predigt die Probe ge- / spielet, und so wol / im Choral als dem / General-Baß das sei- / nige 
dergestalt praesti- / ret, daß nicht das ge- / ringste dawieder ein- / Zuwenden gewesen. Wie / Er dann 
insonderheit. im / praeludiren S. uf dem / Pedal eine besondere / Fertigkeit erwiesen; / Dahero Er unseres ohn- / 
vorgreiflichen Erachtens / wol verdienet, daß / Ihm die gesuchte adjunction / uff H. Luttroth ertheilet / werde. 
Berlin d 9ten April 1733. / 

Unterschriften. 

 

[folgt S. 295] 

284 

1733. KAM, NIK. K. No. 9, FOL. 9. 

E. Wohl und HochEdelgeboh / danke gantz gehorsamst, daß / Sie meinen Vorschlag sich haben / gefallen laßen, 
und den Organisten / Lehmann von der Friedrichs-Stadt / meinen künfftigen Schwieger Sohn die / Adjunetion 
von mir großgünstig / zu ertheilen. Weil er sich nun er- / bietet alle Sonnabend bey der Praepa- / ration zu 
Nicolai und Sontags bey der Mittags- / Predigt in Kloster zu spielen, / so verspreche ich ihn hingegen 20 rt: / von 
meinen Gehalt Jährl: abzutreten, / bitte also E. Wohl und HochEdelgeboh. / Magistrat dieses bey ertheilung / der 
Vocation beliebig mit einzu- / rücken davor verbleibe. 

 Ew: Wohl und HochEdelgeboh. 

 Hochedle und Hochgelahrte 

 Meine Insonders Hochgeehrte Herren dienstwilligster 

 Adrian Lutterodt. 

 Organist Nicolaj. 

 Berl. d 16ten April: 

 1733. 

 

285 

1735. A, PUBL. PROT., 18. III., p. 791. 

Weile der Organiste Lüdicke bey / der Petri Kirche, expresse mit / der Condition angenommen, daß / er sich 
beßer qualificiren solle. / Er aber bißher nichts zur Sache / gethan, So ist er vorgefordert / und hier über 
nachdrücklich er- / innert worden, mit der Bedeutung / daß wann er nicht dieser condition / und seinem gethanen 
Versprechen / ein Genügen thun würde, Magistrates / gegen ihn andere Mesures / nehmen wolte. 

 

286 

1736. MA, BERL. KÄMM. R., p. 454. 

Herr Johann Scalla Baccalaureus und Organist beym Friederichs Werder: Gymna / sium 

 

287 

1739. KAM, NIK. K. No. 9, FOL 14. 

Von Gottes Gnaden Friderich Wilhelm, König in Preussen, / Marggraff zu Brandenburg, des heil. Röm. Reichs 
Ertz- / Cämmerer und Churfürst p. p. p. 

Unsern gnädigen Gruß zuvor, Hochgelahrte / und Liebe Getreue. Wir haben, besage ab- / schrifftlich 
nebenliegenden Beyschlußes vom 30ten / Aprilis a. c. in Gnaden resolviret, daß / der Bombardier, Fuhrmann, 
dem Orga- / nisten bey der sogenanten St. Nicolai / Kirche, Lutterotten, adjungiret werden soll, 

Dahero dann Unser allergnädigster / Befehl an Euch ergehet, das dieserhalb weiter / Nöthige schleunig zu 
verfügen. Sind Euch / mit Gnaden gewogen. Geben Berlin den / 4ten Maji 1739. 

 

288 

1739. MA, PUBL. PROT., 2. VI. 

Er erscheinet H. Friederich Wilhelm Fuhrmann in / Person und zeigt an daß da Se. Königl: Ma / jestät ihm die 
Adjunction auf den Organist / zu St. Nicolai Lutterot allgndst ertheilet / diesem aber sein Schwiegersohn 
Nahmens / Lehmann vorlängst adjungiret worden und sel- / biger gar sehr lamentiret daß er numnehro / zurück 
stehen solte; So wolte er sich hiermit / declariret haben daß wenn ihm der Ma / gistrat, die erste Vacanz eines 
Orga- / nisten in hiesiger [folgt S. 296] Königl: Residenzien con / feriren wolte, er zufrieden wäre, daß Lehmann 
/ die Adjunction auf seinen Schwieger / Vater Lutteroth behielte und existente / casu mortis an seiner Stelle 
organist In / Nicolai würde, petit ihn in forma pro- / bante die gesuchte Adjunction zuer- / theilen. Welchem 
Suchen denn auch a / Magistratu deferiret worden. 

 

289 


1741. MA, PUBL. PROT., 23. III. 

Haben der Herr Consistorial Rath Roloff dem Ma- / gistrat angezeiget, daß nachdem der Organiste an / der 
Nicolaj Kirche, Lutteroth, verstorben, und einer / Nahmens Fuhrmann sich moviren solle, diesen / Dienst zu 
erlangen, weil er, seinem Vorgeben nach / eine Vocation a Magistrate auf vorher erhaltene / Königl. Cabinetts 
Ordre impetriret; So wurde der- / selbe aus unterschiedlichen erheblichen Ursachen, welche / auch allenfalß 
schriftlich übergeben werden solten / genöthiget, wieder die Annehmung des Fuhrmanns / zum Organisten-
Dienst bey der Nicolai Kirche zu protestiren, und ersuchte / die protestation zuverzeichnen, hingegen des 
Lutteroth / SchwiegerSohn Lehmann, so auch bereits die Ad- / junction erhalten in sothaner Bedienung zube- / 
stätigen, allenfalß an S. K. M. von der Sache zu- / berichten. 

 

290 

1741. MA, PUBL. PROT., 17. 8., p. 208 f. 

Weil vermöge Rescripti vom / 8ten Aug. 1741 der Friederich Wilhelm / Fuhrmann zum Organisten / bey der 
Jerusalemschen Kirche / praestitis praestandis ange- / nommen werden soll, und dann der Organist dieser / 
Kirche zugleich Baccalaureus / bey der Friedrichs Städtischen Schule ist, so hat man den / selben heute im 
rechnen und / schreiben die probe machen lassen / Im rechnen hat derselbe die / vorgelegte probe im numern 
addiren / subtrahiren und divi- / diren nicht machen können / wie die actis überschriebene probe zeiget, es hat 
auch / derselbe zwar einen Brief / aber solchen nicht orthogra- / phice geschrieben / die Orgel probe soll der / 
selbe künftigen Montag / in der Jerusalemschen / Kirche machen, wozu artis / periti zu invitiren. 

 

291 

1741. MA, PUBL. PROT., 5. X. 

Wurde wegen der vacanten / organisten Stelle auf der / Friedrichs Stadt an der Jerusa- / lemschen Kirche 
Conferenz gehalten, / und resolviret, daß es bey der dem Ellinger ertheileten / vocation de 18 Septembr. 1738 / 
schlechterdings zu laßen, mithin / derselbe zur arbeit anzu- / weisen, soviel mehr, / da der Seydel nur die, 
Adjunction auf den Lennecker / bey der neuen Kirche erhalten / auch sich sowenig bey erfol- / getem absterben 
des Lennecken bey der neuen / Kirche, alsauch bey ander- / weiter bestellung des Orga- / nisten Lehmanns bey 
der / Jerusalemschen Kirche so d. 28. 7bris 1731 / geschehen, gahr nicht gemeldet, / mithin deßen gehabtes 
Recht dadurch völlig expiriret; / womit aber die beyde Hrn. Prediger Grunow und Martini nicht zu frieden, der / 
Hr. Inspector Evangelisch / reformirter religion / Hr. Hoff Prediger und / Kirchen Rath Herr Stein- / [folgt S. 
297] berg ist zu diesem Auctum / invitiret, hat sich aber / excusiren lassen. 

Praesentes etc. 

 

292 

1742. MA, BERL. KÄMM. R., p. 193. 

Hr. Ellinger Organist auf der Friderich Stadt, Jährlich 30. Tal. laut Verordg / vom 20. Jan. 1742 

 

293 

1743. MA, BERL. KÄMM. R. 

Hr. Andreas Seidel Organist auf der Friderich Stadt Jährl. 30. th. laut Verord / nung vom 20. Jan: 1742 

 

294 

1755. MA, PUBL. PROT., 11. I., p. 134. 

Demnach der bißherige Organiste, bey der Marien-Kirche / Wiedeburg, jüngsthin verstorben, und der Musicus, 
Jo- / hann Rinck, nach vorher gehaltener Consultation, mit dem / Herrn OberConsistorialRath, Köppen, in 
Gegenwarth des Herrn / Caemmerer Walther, Am 6ten hujus die Probe gespie- / let; auch bey solcher, nach 
abgestatteter Relation des ver- / meldeten Herrn Cämmerers Qva Deputati Collegij, wohl / bestanden; So ist 
derselbe auch dato, unanimiter, zum / Organisten an vermeldter Kirche erwehlet zumahlen / da Herr Probst 
Köppen, auch sich dieserhalb schriftlich / vor solchen declariret, Und soll demselben nunmehro die Voca- / tion 
ausgefertiget, auch darin insbesondere inseriret werden, / daß er sowohl für Fasten als auch Advents-Zeit / die 
Orgel spielen solle. 

 

295 

1756/7. MA, BERL. KÄMM. R. 

Des Cantor Mohrs Erben auf ½ Jahr 49. 12. 

Dem neuen Cantor Roskämmer auf ½ Jahr 49. 12. 

 

296 


1758. MA, BERL. KÄMM. R. 

H. Organista Mangeler 30. 

 

297 

1759. MA, BERL. KÄMM. R. 

Dem Organist Rohde in Cöln 19. 

 

298 

1766. MA, BERL. KÄMM. R. 

Baccal: und Organist Jahn 122. 

 

299 

1766. MA, BERL. KÄMM. R. 

Dem Organist Bertusch zu St. Petri 19. 

 

300 

1769. MA, BERL. BÜRG. B., 28. VI. p. 41. 

JOHANN RINGK, organist bey der Marien / Kirche, aus Gotha bürtig, als / Eigenthümer, l. v. v. 27. hujus 
gratis 

 

301 

1769. MA, BERL. BÜRG. B., 11. VII., p. 42. 

CARL FRIDERICH SIEWERT, organist / bey der Dreyfaltigkeits-Kirche, / allhier bürtig, als Eigenthü- / mer, l. 
v. v. 7 hujus gratis 

 

[folgt S. 298] 

302 

1773. KAM, NIK. K. No. 9, FOL. 55. 

Foderungen an den Candidaten des Or- / ganistendienstes bey der Kirche zu St. Nico- / lai in Berlin, die ihm eine 
Viertelstunde / vorher der Probe vorgelegt worden. 

Der Herr Candidat wird bey der itze eben / abzulegenden Probe belieben: 

1) Aus freyer Erfindung mit dem vollen Werke / zu präludiren; und zwar im H dur anzu- / fangen, und im D moll 
aufzuhören. 

2) Ein besonderes Vorspiel auf den Choral: Christ unser Herr zum Jordan kam, den Choral: / 
Christ unser auch / aus freyer Erfindung, zu machen. Der / Cantus firmus oder eigentliche Gesang die- / ses 
Chorals muß dabey angebracht, und auf / einem stärker angezogenen Claviere vorge- / tragen werden. Die dazu, 
nach der Erfin- / dung des Spielers, modulirenden Stimmen / werden auf einem andern schwächer ange- / 
zogenen Claviere vorgetragen. Das Pedal / ist dabey nicht zu vergessen. 

3) Eben diesen Choral: Christ unser Herr pp / ganz simpel, aber vollstimmig, so wie er / Zum Gesange der 
Gemeine gespielet wer- / den muß, vorzutragen. Ein Vers davon / versteht sich. 

4) Eine Sing-Arie, oder ein ganz Kirchen- / stück, welches der Hr. Cantor Ditmar da- / zu hergeben wird, mit 
dem Generalbas- / se zu begleiten. 

5) Zum Beschlusse entweder ein Orgelstück / eines guten Meisters, welches er selbst / wählen kann nach Noten, 
oder, nach Be- / Heben, eine freye Fantasie aus eigenem / Kopfe, hören zu lassen: im letztern Falle / aber, dabey 
mit den 3 different ange- / zogenen Clavieren geschickt abzuwechseln. 

 Berlin am 1. Februar, 1773. 

 Johann Friedrich Agricola. 

 

303 

1778. MA, BERL. KÄMM. R. 

Dem Organist Kauffmann zu St. Petri in Cölln 19. 

 

304 

1778. NMK., MAR. K., Beamte No. 4, FOL. 16. 

Das Gehalt des im Monath Augusti ac / mit Tode abgegangenen organiste / an Marien H. Ringk betraget 

an fixireter Besoldung aufs Jahr 78. – – 

aus dem Schönbornschen Legato 4. 12. – 


Holtz-Geld 4. 6. – 

aus dem Hackertschen Legato – 17. 4. 

aus der Kirchen Armen Casse 18 T. / wovon dem Calcant 4 T. zustehen 14. – – 

an Deputat, / 1 Wpl. Rocken vom Amte Mühlenhof / – 12 schl. Gersten aus den Getreiden / Pachten der Kirchen. 

 

305 

1779. MA, PUBL. PROT., 9. II., p. 146. 

Da des Organisten an der Petri Kirche Bertuch Gemüths und / Körperliche Umstände so beschaffen sind daß 
nach der An- / zeige dß D. Medic. Schroeders derselbe niemalen gantz / reconvalesciren wird, mithin deßen 
stelle wieder / zu besetzen nötig ist; / Auch durch des [folgt S. 299] Organisten Ringk Absterben die stelle eines / 
Organisten an der Marien Kirche erlediget worden. / Und die deputati welche der Probe der Candidaten / 
Kauffman, Harsow und Kennler beygewohnt dHr. Kriegs-Rath / Diterich Hr. HofR. Bingert und Hr. Senator 
Quade bey heutiger / Conferenz versichert haben daß sie bey abgelegter Probe, zu / welcher auch der Prinzl. 
Musicus Kirnberger zugezogen be / standen haben: / So ist dahin concludirt worden 

1) daß dem Bertuch ad dies vitae oder bis sonst etwa derselbe an / derweitig versorgt werden könnte jahrlich 40 
rt als ein gnaden / Gehalt zu seiner Subsistenz ausgesetzt seyn solle welches wie / her nach folgt aufgebracht 
wird. 

2) ist der bisher bey der neuen Kirche gestandene Organist Kauffman zum Organist / an der Petri Kirche 
gewählt, doch daß er 17 rt. jährl. / von seinem Gehalt an den Bertuch zu deßen / bestimten Gnaden Gehalt 
abgebe; / 

3ens ist der Musikus Harsow welcher solange in der Petri / Kirche ohne einiges douceur die Orgel gespielet / an 
der Marienkirche zum Organisten ge / wählt und nach seiner schriftl. Erklarung de / hodierno dato jahrlich 23 rt. 
zu dem Gnaden / Gehalt des Bertuch abgeben muße festgesezet. / Ob nun gleich Se K. Hoheit der Prinz von 
Preußen, den Ma / gistrat zu erkennen gegeben daß dieselbe den Musicus / Bach zur Organisten stelle an der 
Marienkirche an- / gestellt zu werden wünscheten, so hat doch Magistrates / Sr K. H. die Gründe vorgestellt 
weshalb auf / den Bach nicht reflexion könne genommen werden und / da Se K. Hoheit es hirbey bewenden zu 
lassen geruhet / hat um so weniger Rücksicht auf den Bach genommen / werden könne als dieser Abzug von dem 
Gehalt / nothwendig gewesen. 

4. Da nun durch diese Wahl des Kauffmans die stelle eines organisten / an der Jerus. und Neuen Kirche erledigt 
worden welche / statt der Observanz durch einen der Lutherischen Con / feßion zugethanen Organisten jetzt 
besetzt werden muß / So ist der Musicus Kennler da er sich zu dieser Confeßion / bekennet, dazu gewählt, doch 
daß er zuförderst vor / den Herrn Predigern dieser Kirche noch eine Musik / anstelle. 

 

306 

1779. MA, PUBL. PROT., 30. III. 

Da zur Stelle eines Organisten an der Neuen / Kirche, durch Weitere Beförderung des biß- / herigen Organisten 
Kaufmann, erlediget wor- / den, und dazu sich folgende Competenten gemeldet / alß erster der Invalide 
Hautboist Fuchs, welcher / 

 jedoch nachhero sich erklähert, daß dieses Stelle / seiner convenientz nicht sey 

2., der Musicus Gottlieb Wilhelm Dicker / 3., der Musicus 

Willmann / so sind Beyde letzten zur Probe admittiret welche / sie in Gegenwarth dHr. Insp. Küster vor den / 
dazu ernendten Commissarien H. Rathmann / Starcke und Hof-Rath Bingert am 24. huij. / dergestalt abgeleget 
haben, daß nach dem commis- / sarischen Bericht beyde gleiche Geschicklichkeit ge- / zeiget haben. Worauf im 
heutigen zur Wahl an- / gesetzten termin der 

 Willmann / einstimmig erwählet worden, und soll dem / [folgt S. 300] selben die Bestallung 
ausgefertiget werden / Auf den von dem Hr. Cantor Rolle gethanen Vorschlag / wegen combination dieser Stelle 
mit seinem / Amte aber hat wegen der damit verknüpften / Beschwerlichkeit nicht können rücksicht genommen / 
werden, doch wird Magistrates, bey sich / ereignender Gelegenheit, so fern es der Zustand / der Kirchen Caße 
erlaubet, für seine Verbeßerung / sorgen. 

 

307 

1781. KAM, K. GEN. A. No. 24, FOL. 2. 

Einen HochEdlen Magistrat habe hiermit gehorsamst / anzeigen wollen, daß ich kommenden Donnerstag / über 
acht Tage als den ersten November in / der Nicolai Kirche meine gewöhnliche große / Musik mit meinen beiden 
Chören zu geben / gedenke, worzu ich mir dero geneigte / Erlaubniß ausbitte. 

Der ich jederzeit mit tiefster Ehrfurcht verharre 

Ew. HochWohl, Wohl und Hochedelgebohren 

Meine Hochgebietende und Hochzuehrenden / Herren 

 unterthänigster Diener 

 J. G. G. Lehmann. 


 Berlin den 23ten October 

 1781 

 

308 

1792. NMK., MAR. K., Beamte No. 4, FOL. 30. 

Ad Magistratum. 

Das Einkommen des Organisten an der Marien-Kirche / beträgt aufs Jahr, nämlich von Michael zu Michael 

a) an baarem Gelde: 

Besoldung 116. – – 

Schönbornsches Legat 4. 12. – 

Holzgeld 4. 6. – 

Hackertsches Legat – 17. 4. 

 125. 11. 4. 

b) an Getreide-Deputat auf Martini jedesmahl fellig 

Roggen 24. Schffl. 

Gerste 12. – 

 wovon 36. Schffl. 

der Roggen vom Amte Mühlenhof erhoben / wird. 

Der Organist Harsow ist den 

 verstorben / Er hat also zur Rechnung von Michael 1791/2 / deservirt 

a) an Gelde 31. 8. 10. 

b) an Getreyde 9. Schfl. 

Die Witwe hat erhalten zum / Sterbe-Quartale von Weih- / nachten 91. bis Ostern 1792 

a) an Gelde 31. 8. 10. 

b) an Getreide 9. „ 

.... dem Decreto vom / 29. Mart. 1792 

Ferner zum Gnaden halben Jahr. / von Ostern bis Mich. 1792. 

a) an Gelde 62. 17. 8. 

b) an Getreide 18. Schfl. 

 36. Schfl. 125 rt 11 g. 4 . 

 etc. 

 

309 

1792/3. MA, BERL. KÄMM. R., p. 202. 

An jährl. Besoldung der Wittwe des verstorbenen Organist Mangler [folgt S. 301] u. dem Herr / Organist 
Schramm daselbst 30. 

 

310 

1797/8. MA, BERL. KÄMM. R., p. 126. 

Dem Organist Kauffmann und Hansmann 19. 

 

311 

1816. NMK., Beamte No. 4, Organisten. FOL. 37. 

Bachs Bestallung 29. XI. 1816. 

 

1. 

Der Magistrat sowohl als / das Ministerium der Marien / Kirche erwarten, daß der Bach / seinen, bei seiner 
bisherigen / Dienstführung bewährten from- / men und sittlichen Lebenswan- / del fortsetzen und sich ferner / 
befleißigen werde, sich des in / ihn gesetzten Vertrauens wür- / dig zu machen. 

 

2. 

Das ihm übertragene Amt muß / derselbe mit dem erforderlichen / Fleiße und Eifer verwalten, / und zu dem 
Ende sich pünktlich / beim Gottesdienst sowohl an / Sonn- als an Festtagen, bei / der Abendmahl Feier Sonntags 
/ Morgens um 8 Uhr, so wie bei / der Vorbereitung dieser Feier / Sonnabends Mittags 1 Uhr, bei / den 
Confirmationen der in die christ- / liche Kirche aufzunehmenden Ju- / gend, und den dieserhalb voran- / 
gehenden Vorstellungen, des- / gleichen wenn es von dem Mi- / (38) nisterium der Kirche verlangt / wird, bei 
den Wochenpredigten / und etwanigen Trauen und / Beerdigungen, einfinden und der / Feier des Tages 
angemeßen / die Orgel spielen. Wofür jedoch / demselben in den beiden letzten / Fällen nämlich rücksichtlich 
der / Trauen und Beerdigungen in / der Kirche in den meisten Fällen / von dem Brautpaare und den Fa- / milien 
der Verstorbenen eine / besondere Vergütigung zu Theil werden / wird. 



 

3. 

Den Mitgliedern des Ministe- / rii der Kirche, hat derselbe in ih- / ren Anordnungen, in sofern / solche mit dem 
Organisten / Dienst in Berührung kommen / unbedingt Folge zu leisten. 

 

4. 

Der Bach ist verpflichtet / seinen Dienst in Person vor- / zustehen und darf sich nicht / vertreten laßen, es sei 
denn / daß derselbe durch Krankheit / oder nicht aufzuschiebende / (t) unvorhergesehene Hinderniße / davon 
abgehalten wird. In die- / sem Fall kann aber nur ein / dazu tüchtiges Subjekt seine Stel- / le vertreten, jedoch 
muß den- / betreffenden Herrn Predigern / davon Nachricht gegeben werden. / Uebrigens bleibt es dem Orga- / 
nist unbenommen, wenn ein / geschickter auswärtiger Orgel- / spieler sich bei demselben mel- / det um die Orgel 
zu spielen ihm / auch bei der Gottesdienstlichen / Feier spielen zu laßen, so wie / jeder Orgelspieler der der 
Sache / gewachsen ist, nur muß der Bach / dabei gegenwärtig sein. (Cessat) 

 

5. 

In Betreff des Orgelspielens / wird der Bach angewiesen, / den Gottesdienst feierlich / mit einer Fuge oder ange- 
/ meßenem Orgelstück oder / [folgt S. 302] / freier Phantasie, jedoch im / strengsten Kirchenstyl zu / eröffnen, 
und eben so den- / selben zu beschließen, es sey / dann, daß nach dem beendigten / (39) Vormittags-Gottesdienst 
eine / Abendmahl Feier statt findet. / Den Choral ist derselbe ver- / pflichtet mit einfacher Melo- / die zu spielen, 
und sich dabei keine will / kürlichen Abänderungen, am wenigsten Verzierungen zu erlau- / ben; die 
Zwischenspiele (2 Takte) sind nur bei Anfang / eines neuen Verses / anzuwenden. / , dem Inhalte / des Liedes 
nach einzurichten und / durchrichtige Uebergänge die / Gemeine bei Fermaten in die / nächste Strophe zu leiten 
Bei / nicht gewöhnlichen Kirchen Melo- / dien muß der Bach die Me- / lodie vorspielen. 

 

6. 

Bis dahin daß ein Kantor bei der / Kirche angestellt wird, hat der / Bach die Wahl der Kirchen Me- / lodien selbst 
zu treffen, es sei / dann, daß der betreffende Pre- / diger das Lied nach einer selbst / gewählten Melodie wünscht 
singen / zu laßen. 

 

7. 

So oft Kirchen Musik beim / Gottesdienst statt findet, ist / (t) der Bach verbunden, nicht nur / am Tage der 
Aufführung, sondern / in den dazu festzusetzenden Pro- / ben die Orgel ohne dafür beson- / ders remunerirt zu 
werden, zu / spielen. 

 

8. 

Wegen Stimmung der Orgel / ist mit dem Orgelbauer Buch- / holz ein Kontract abgeschloßen. / Der Bach hat 
von diesem Kon- / tract zu seiner Kenntniß Ab- / schrift zu nehmen, und auf die / Erfüllung desselben zu halten. 
/ Sobald die Erfüllung des Kon- / tracts nicht gehalten wird, hat / der Bach dem Orgel Inspector / davon sofort 
Anzeige zu ma- / chen. 

 

9. 

Zur Conservirung der Orgel ist / es nothwendig daß der Bach nach / geendigtem Gottesdienst die / Haupt Ventile 
nie offen läßt / und jedesmal die Koppel der Kla- / viere, wenn solche gebraucht sind / wieder abziehet. Beim 
Schluße / des Gottesdienstes hat derselbe / (40) die Orgel und das Chor sorgfältig / zu verschließen und die 
Schlüßel / in Verwahrung zu behalten – So- / bald kleine Fehler in der Orgel / sich zeigen, etwa Tasten liegen / 
bleiben, Stifte oder Schrauben nachgeben, / oder der Wind durch / die Bälge oder Kanäle sich Oeff- / nungen 
macht, so ist sofort der / Orgelbauer darauf aufmerksam zu / machen; wegen sich ereignen- / der größerer Fehler 
hat der / Bach mit dem Orgel Inspector / Rücksprache zur Abhelfung der- / selben zu nehmen. 

 

10. 

Zugleich wird der Bach in Kennt- / niß gesetzt, daß die Kosten wel- / che die Stimmung und Repara- / tur der 
Orgel veranlaßt, aus / der bei dieser Kirche etablirten Orgel Kaße bestritten wird / welcher ein Mitglied des Mi- / 
nisterii jetzt Herr Consistorial / Aßeßor und Prediger Ritschi / und der Orgel Inspector vorstehen, / die Haupt 
Reparaturen oder / (t) etwanige Vergrößerungen der / Orgel werden nach einer gemein- / schaft[folgt S. 
303]lichen Berathung der genann- / ten Herren Prediger, des Orgel / Inspectors und des Organist vor- / 
genommen. 

 

11. 

Bei der von Zeit zu Zeit durch den / Orgel Inspector vorzunehmenden / Revision der Orgel ist die An- / 
wesenheit des Organisten noth- / wendig, und muß derselbe je- / desmal dabei gegenwärtig sein. 

 

12. 


Der Bach hat darauf zu hal- / ten, daß das Orgel Chor von Zu- / hörern befreit bleibt, da der / überdies nur enge 
Raum des- / selben für das Singe Persona- / le bei den Kirchen Musiken be- / stimmt ist. Noch weniger darf / 
derselbe gestatten, daß der / Calcant mit Noten, Geld von / den sich etwa darauf befindenden / Zuhörern 
einsammelt, wogegen / auch die Säckelträger nicht be- / rechtigt sein sollen, sich auf / dem Orgel Chor 
einzufinden. 

 

(41) 13. 

Der Bach muß Sorge tra- / gen, daß der ihm untergeordne- / te Kalcant seinem Posten auf / das pünktlichste und 
reellste / vorstehet, sich anständig betra- / gen, und sich gänzlich des Trunks / enthalten, und läßt dieser sich / 
Nachläßigkeiten und \ Dienst- / Vergehungen zu Schulden kom- / men, so hat der Bach sofort / davon Anzeige 
zu machen. 

 

14. 

Sollte über kurz oder lang / ein Kantor bei der Kirche an- / gestellt werden, so wird das / Verhältniß des 
Organisten / zum Kantor bei Einführung / des letzteren noch näher be- / stimmt werden. 

 

15. 

Das ehedem den Organisten / nachgegebene Kohlenbecken / zur Erwärmung der Hände / in kalten Tagen, darf in 
/ Gemäßheit polizeilicher Ver- / fügung durchaus nicht ge- / (t) stattet werden, auch wird bei / strenger Ahndung 
untersagt. 

 

16. 

Die Orgel wird der Bach / bei Aushändigung dieser Be- / stallung in Gegenwart ei- / nes Deputirten unsers 
Colle- / gii, des Ministerii der Ma- / rien Kirche und des Ober Kir- / chen Vorstehers von dem Or- / gel Inspector 
übergeben, und / ist der Bach verpflichtet bei / seinem dereinstigen Abgange die / Orgel wieder eben so voll- / 
ständig, wie solches das Ueber- / gabe Protocoll besagt, abzu- / liefern. 

 

17. 

Dem Bach wird hiermit ein / jährliches Gehalt, wie solches / sein Vorgänger im Amte genoßen / hat, von / 
Einhundert Sechs und Zwanzig / Thaler nebst / zwölf Scheffel Gerste / nach dem jedesmaligen Marti- / ni 
Marktpreis / zugesichert, welches baare / (42) Gehalt er in ¼jährlichen Ratis / aus der Kirchen Kaße gegen / 
Quittung erheben kann. 

 

18. 

Sollte Verhältnisse und / Umstände eintreten, welche / noch eine besondere Anwei- / sung an den Bach nöthig / 
machen, so behält sich der Ma- / gistrat vor, das Nöthige dieser / Bestallung nachträglich hinzu- / zufügen. 

Urkundlich pp. 

 

[folgt S. 304] 

 

 

IV. STADT-TAMBOURS. 

 

312 

1588. MA, BERL. BÜRG. B. 

JOACHIM DOBICK ein Trummelschläger .......... / 1. Schock Merkisch zu Burgerrecht geben. 

 

313 

1623. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine Außgabenn. 

18 sgr. den Trummelschlegern, welche / bey einholung der frömbden Her“ / schaft, so zur Churf. Kindttauffe1) / 
erschienen, aufgewartet. 

 

314 

1649/50. MA, BERL. KÄMM.-R., Gemeine Außgaben. 

12 g. den Trummelschlegern, so bei Ihrer / Churf. D. Ankunfft aufgewardt,2) Zum Trinck- / geldt gebenn. / 
(Woche Oculi.) 

 

1) 1624 Prinzessin Hedwig Sophie, gefeiert zu Kölln. 

2) Der Kurfürst zog am 10. Apr. 1650 ein. 


314a 

1693/4. MA, BERL. KÄMM. R. Gemeine Ausgaben. 

denen Stadt Tambours alß die fürstl. / Anhaltische Leiche weggeführt ward 12 g. 

 

315 

1702. MA, FRW. KÄMM. R. 

den Tambour in der Fridrichstadt 4 Thal. 

 

315a 

1708. MA, BERL. KÄMM. R., GA. 

Trommel 4. Tal. 

 

316 

1711. MA, BERL. KÄMM. R., GA. 

1. May. denen Tambouren, wegen setzung / der Mayen, alten her kommen / gemäß gezahlet 16 gr. 

 

317 

1712. MA, BERL. KÄMM. R., GA. 

2. Jan. Denen Tambouren, alter gewohnheit nach zum Newen Jahre 12 gr. 

 

318 

1716. MA, BERL. KÄMM. R., p. 200. 

den 26. Mart. Zweyen Tamburen welche Bey enthauptung / Annen Rosinen Jahnin mit auf ziehen / müßen L. . 
verord. gezahl. 8. g 

 

319 

1716. MA, BERL. KÄMM. R., p. 201. 

6. April Dem Tambuor auß Cölln Daniöl Rowendt / welcher auch Bey enthauptung d. Anna / Rosina Jahnin mit 
aufziehen mußte 4 g. 

 

320 

1716. MA, BERL. KÄMM. R., p. 220. 

14. Nov. Denen Tambuors, Michael Schülern, Joh. / Schwartzen und Daniöl Rohwendten / welche Bey der 
gestrigen Execution / des Kirschner gesellen mit aufziehen / müßen .......... 12 g. 

 

[folgt S. 305] 

321 

1716. MA, BERL. KÄMM. R., p. 222. 

d. 17. Dec. Des Tamburs Daniel Rohwendts wtw. zu ihres mannes Sarg .......... 1. 

 

322 

1717. MA, BERL. KÄMM. R., p. 371. 

den 9n. Mart. Dem Tambour in Cölln Joachim / Sommern ex commiseratione / laut Verordnung gezahlet 16 g. 

 

323 

1717. MA, BERL. KÄMM. R., p. 375. 

27. Apr. Des verstorbenen Tambours / in Cöllen Joachim Sommers / Witwe zu Beerdigung ihres Mannes auf 
Verordnung gezahlet 2. 

 

324. 325 

1723. MA, BERL. KÄMM. R., p. 446. 

22. May. Wachtgeld an dem Regiments Tambour Michel August Schülern, wel- / cher Bey der gehaltenen ersten 
großen revue der Königl: Trouppen 3. Tage auf / der Wache gezogen, laut Rechnung Verordnung und Quittung12 g. 

25. May. Desgleichen noch an demselben daß Er Bey der gehaltenen zweyten / großen revue 2. Tage auf die 
wache gezogen laut Rechnung und Quittung 8 g 


 

326 

1728. MA, BERL. KÄMM. R., p. 370. 

Denen Bürger Tambours wegen Bürger Wache ein douceur d. 3. Juny 16 g. 

 

327 

1729. MA, BERL. KÄMM. R., p. 390. 

Dem Bürger Tambour Schüler Vor 2 Trommel-Felle 12 g. 

Dem Bürger Tambour Schüler Vor 2 Trommel-Felle 16 g. (p. 396) 

 

328 

1770. MA, BERL. KÄMM. R., p. 136. 

An Brand Douceurs 

Dem Tambour Hundurff wegen des Feuers in Cölln am Waßer 6. 

 

 

V. KURFÜRSTLICHE UND KÖNIGLICHE MUSIKER. 

 

329 

1524. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

WOLFF SCHONER Trometer 48 g. 

 

330 

1525. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

ALEXANDER RONIGK Trometer / hat vor daß Burgerrecht geben 60 g 

 

331 

1531. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

BASTIAN TROMeter 48 g 

JURG EYSEN Trometer 32 g 

 

332 

1533. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

PETER SCHEIDTLE Trometer 32 g 

BARTOL EDER Zinckenbleser 32 g 

 

[folgt S. 306] 

333 

1549. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

DITERICH STOEN Trometer von Weymar 64 g. 

 

334 

1579. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

Den 30 Decembris Ist Jacob SCHULTZ1) / Churf G. eltester Trometer von / Gott dem Allmechtigenn auß die- / 
sem Jammerthal seliglich abgefordt. 

 

335 

1581. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

Den 30 Augustj Ist Lampertus / de Platin Churf G. Senger Im / herrenn seliglichen entschlaffen. 

 

336 

1584. MA. KÖLLN. BÜRG. B. 

1) 1572 erwähnt, mit 6 Tlr. 1 Sgr. 1 Gehalt und 6 Tlr. 8 Sgr. Kostgeld (EITNER. Quellenlexikon IX. 91.). – Das 
Todesdatum ist dort nachzutragen. 


1 Schock 30 groschenn vonn Johann Ret- / telnn Churfürstlicher G. Hoff Organistenn2) vors Burger recht 
emPfangen / Donnerstags post purificationis Mariae. 

 

337 

1584. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

 15 g vonn Hanns Seifferten Tromme- / ternn eines Burgers Sohn vors Burger- / recht emPfangenn. 

 15 Groschen von GEORGEN WALDOWEN1) Tromme- / tern Vors Burger recht. 

 1 Schock von MICHAELL MEYERN2) Trometern vors / Burgerrecht. Dinstags post Conuersionis Paulj. 

 

338 

1585. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

Den 25 Augustij ist HANSEN SCHULTZ / Trometers Sohn peste gestorbenn. 

 

339 

1585. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

Den 27 Octobris ist Hanns SCHULTZ3) Churf. g: Trometer Todtlichen abgangen. 

 

340 

1589. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

den 9 (December) Ist DITTRICH STOEN / trummeter / gestorbenn. 

 

341 

1590. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

Den 19 Hatt Burgermeister SCHALLE / zu Berlin seine Nahrfreundinne Jung- / fer Catharinen Johan Schmiden 
Churf: g: / Capellmeistern4) Eheligen vertrawen / lassenn vnd ein stadtliche hochtzeit ge- / haltenn, 

 

[folgt S. 307] 

342 

1591. MA, BERL. BÜRG. B. 

SIGEMUNDT BREMßENDALL Trummeter hat seinen bur- / gereidt geleistet vnd vors burger recht / 8 ßg. 
gegeben, den 14 octobris. 

 

343 

1592. MA, BERL. BÜRG. B. 

GREGER SIEBERTT Trummeter1) ist Burger worden / hatt sein Pflicht gethan vnd fürß burgerrecht / zwen 
Thaler geben, Mitwochs nach Letare / anno Im 92. 

 

344 

1592. MA, BERL. BÜRG. B. 

ANDREAS BATENITZ Churf. g Trummeter2) alhier, / Ist burger worden, hat für sein Burgerrecht / 
anderthalben thaler geben, vnd seine Pflicht / gethan, Donnerstags nach Letare ao. 92. 

 

345 

1593. MA, BERL. BÜRG. B. 

JOACHIM MORSZ Churf. g. Hoff Organist,3), ist Burger / worden hat seine Pflicht geschworen vnnd / 4. taler 
zu Burgerrecht geben. Actum Montags / post quasimodogeniti. Anno 1593. 

2) (Rethel, Retthel, Pettel) wird am Tage Visitationis Mariae (2. Juli) 1573 zum Organisten an der Hofkapelle zu 
Berlin mit 25 Tlr. Gehalt und 15 Tlr. Kostgeld angestellt und noch 1585 erwähnt (EITNER VIII. 193). 

1) Waldow bisher nur 1585 nachgewiesen (EITNER X. 157). 

2) Meyer von 1572–1585 nachgewiesen (EITNER VI. 404). 

3) Bereits 1572 erwähnt (EITNER VIII 91). – Das Todesdatum ist nachzutragen. 

4) Ein Sänger HANS SCHMIDT dient von 1585 ab in der kurf. Kapelle. (EITNER IX. 39). 

1) Wird bereits 1585 erwähnt (EITNER IX. 163). 

2) Schon 1585 mit 24 Taler Gehalt erwähnt (EITNER I. 372). 


 

346 

1606. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

PETER SCHULZ(e) Churf. g. Trommeters eines / burgers Sohn / hatt Dinstags p. Jubilate seinen burger eid 
abgelegett. 8 ßg. 

 

347 

1607. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine Ausgaben. 

Churf. gnaden Trummetern Zum newen Jhare. 12. sgr. 

 Summa per se. 

 

348 

1621. MA, BERL. BÜRG. B. 

PETER LEHMANN Churf. Gn. Trommeter / ein Bürgers Sohn, ist Bürger worden vndt / die Pflicht abgelegt 
vnd zum burgerrechtgeben 8½ (?) sgr geben Actum 25 Junij 621. 

 

349 

1622. MA, BERL. BÜRG. B. 

TILEMANN HOFFMAN Churf. Durchl. Trommeter / ist Burger worden, hatt die gewöhnliche pflicht / 
würcklich geleistet, vndt zum Burgerrecht / entrichtet, 2 rEfl. vndt ½ rEthall, thutt / 13 Thall 12 arg. Actum den 
1 No / vembris Ao. 622. 

 

350 

1623. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine Außgabenn. 

16 sgr. Churf. Durchl. Trommetern Zum / Newen Jahr verehret. 

 

351 

1632. MA, BERL. BÜRG. B. 

NICOLAUS PULEMANN ein Trommeter, ist / burger worden, hat die gewöhnliche Pflicht / abgelegt vnndt zu 
Burgerrecht geben, / [folgt S. 308] Sieben Thaler, Actum Berlin den 11. / Junij A. 632. 

 

352 

1664/5. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine Außgaben. 

12 g. den Churf. Trompetern Zum newen Jahr. 

 

353 

1791. MA, BERL. BÜRG. B., 24 III, p. 159. 

JOHANN FRIEDRICH REICHARDT. Königl: Capell- / meister aus Königsberg in Pr. L. V. v. h. d.1) gratis. 

 

 

VI. VERSCHIEDENE MUSIKER. 

 

354 

1546. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

MATTHIS VOIGT Chorschüler 32 g 

 

355 

1562. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

VALTIN SCHMIDT ein fiedler 64 g 

 

356 

3) Sohn des Organisten Jacob Mors, wird am 8. Okt. 1579 als Hoforganist in Dresden angestellt, nimmt am 12. 
Dez. 1581 seinen Abschied und geht in die Dienste der Berliner Hofkapelle. Er hatte dort auch die Instrumente 
in Verwahrung. (EITNER VII. 72). 

1) Laut Verordnung vom heutigen Datum. 


1579. MA, BERL. BÜRG. B. 

GEORGENN SCHULTZE ein fiedeler ist burger worden und / hat dafür 2 thaler geben dinstags nach licht / 
meßenn Im 79. 

 

357 

1583/4. MA, KÖLLN. HAUS-R., Ausgegebenn Inn Gemein 

xxiij g Abrahamo prätorio1) Pomerano / Vor einenn Componirten Gesang / daß Deus in adiutorium so / ehr dem 
Rath dedicirt verehrt. 

 

358 

1583/4. MA, KÖLLN. HAUS-R., Ausgegebenn Inn Gemein 

viij g Nicolas Abelo vnnd Johannj Prätorio / Primislauennsibus pro Viatico 

 

359 

1585. MA, KÖLLN. BÜRG. B. 

MICHAEL SCHMIDT fidler 45 g 

 

360 

1588/9. MA, KÖLLN. HAUS-R., Ausg. I. gem. 

vj g Jacobo Angermanno Studioso et / Cantorj pro uiatico 

 

361 

1589/90. MA, KÖLLN. HAUS-R., Ausgeb. In gemein 

j Schock Liij g vor deß Orlandus Partes / Inn der Kirchenn Zugebrauchenn, / so der Cantor bey sich Zu 
Vorwahrung / hat Mitwochs vor Exaudi 

 

[folgt S. 309] 

362 

1589/90. MA, KÖLLN. HAUS-R., Ausgeb. I. gemein. 

xxxiij g Cristoforo Nicolao vor einen Ge- / sangk so ehr dem Rathe dedicirt. 

 

363 

1596/7. MA, KÖLLN. HAUS-R., Außg. i. g. 

Martino Schefero1) Musico vor / eine dedicirte missa verehret 12 gr. 

 

364 

1597. MA, BERL. BÜRG. B. 

KILIAN Pfeifer ist Burger worden, hat seine / pflicht geschworen, vnd ist Ihme die / Burgerschafft gebure, der 
vrsach halber / das Er hiebeuor dem Rathe etwas gegebenn / erlassen. Actum Mittwoch nach Judica ao 97. 

 

365 

1597/8. MA, KÖLLN. HAUS-R., GG. K. 

Dem Cantori von Strauß- / berg vor etliche offerirte ge- / senge verehret. j. Tal. 3. sgr. 

 

366 

1599. MA, KÖLLN. HAUS-R., Aig. 

Friderico Pittano2) musico vor / ein magnificat, 6. Voc. verehret j. 3. 

 

367 

1607. MA, BERL. KÄMM. R., gemeine ausgaben. 

1) Seit ca. 1588 in Kopenhagen als Sänger und Hofmusikus angestellt und am 12. Oktober 1792 entlassen, später 
wahrscheinlich in Greifswald (Kade in Monatsh. f. Musikw. 33, 3). 

1) Wohl identisch mit dem Messenkomponisten Martin Schaeffer (EITNER VIII. 465) und dem Mindener Kantor 
Martin Scheffer (EITNER VIII. 473). 

2) EITNER VII. 464. 


3 Th. 12 sgr. Dem hern Zangio Musico so dem Rahte seine Composition zuge- / schickett.3) 

 

368 

1607. MA, BERL. KÄMM. R., Gemeine ausgaben. 

3 Th. Casparo Heisio1) wegen etzlicher Gesenge quatuor vocum so er dem Rahte / dediciret 

 den 12. Februarij. A. 1608. 

 

369 

1608. MA, KÖLLN. HAUS-R., An Vorehrungen. 

2 Taler dem Cantori zu Franckfurt2) an der / Oder so dem Rath etzliche gesenge zum Ne- / wen Jahr dedicirt. 

 

370 

1610. MA, BERL. BÜRG. B. 

MERTEN REHLANT ein Fiedeler ist Burger worden hat / seine Pflicht abgeleget vnd zu Burgerrecht geben / 1. 
Thlr. 12. sg. Actum den 26. Januarij Ao 1610. 

 

371 

1633. MA, BERL. BÜRG. B. 

CHRISTIAN SOLDTWEDELL eines Burgers Sohn / ein SPielman ist burger worden, hatt / seine Pflicht 
abgeleget, vndt zum Burgerr- / rechtt gebenn 1. Taler, Actum Berlinn / den 14. May. 633. 

 

372 

1695. MA, BERL. BÜRG. B. 

MARTIN FRIDERICH KÖHLER, ein SPielmann aus / berlin Bürtig, ist durch ablegung des gewöhn / lichen 
Eydes Zum Bürger [folgt S. 310] angenommen, und / hat 3 Tal. Bürger geldt erleget. d. 29 Januar. 1695. 

 

373 

1708. MA, BERL. BÜRG. B. 

 .......... und FRIDERICH CHRISTIAN KATZ, ein SPielman aus Hanaw, / seind nach abschwerung 
des gewöhnl. Eydes, bür- / ger worden, und hat .......... der andere / aber, weil er ein getaufter Jude und nichts 
zum / besten hat, nur 2 tal Bürgergeldt erleget den 22. Febr: 1708. 

 

374 

1708. MA, BERL. KÄMM. R., E. ord. Ausg. 

18. Jan. Denen Hautboisten so am Crönungs / Tag aufgewartet 8. 

 

375 

1708. MA, BERL. KÄMM. R., E. o. A. 

18. jan. Dem Directori von den hautboisten pro / discretione einen Species Taler 1. 6. 

 

376 

1708. MA, BERL. KÄMM. R., E. o. Ausg. 

18. jan. Fünff Gärtnern so die Bühne / worauf die Musicque präsentiret worden bekleidet 4. 8. 

 

377 

1711. MA, BERL. BÜRG. B. 

JACOB KUNZ ein SPielman aus UMBRECH- / tigke1) im Zürcher Gebieth, ist nach abschwe- / rung des 
gewöhnl Eydes, und erlegung / 2. tal geldes, bürger worden d. 23. Jul. 1711. 

 

378 

1742. MA, BERL. BÜRG. B. 

3) EITNER X. 325. 

1) EITNER V. 94. 

2) Zweifellos BARTHOLOMÄUS GESIUS (ca. 1555–1621). 

1) Hombrechtikon? 


JOHANN ANDREAS REICHE, / ein Musicus, aus / Leischmich in Sachßen / bürtig l. V. v. 20. Martij 2 rthlr. 

 

379 

1742. MA, BERL. BÜRG. B., 26. IX. 

GUSTAV FRIDERICH MEYER / ein Musicus Instru- / mentalis aus Schwedt / bürtig, l. Verhdl. 4 

 

380 

1743. MA, BERL. BÜRG. B., 23. I. 

SIGMUND FIDLER ein Musicant / aus Wittenberg in Sachßen / bürtig l. V. v. Hd: 4 

 

381 

1744. MA, BERL. BÜRG. B., 16. VI. p. 337. 

GEORGE KUNATH, ein ge- / wesener Hautboist, als / BierSchenck l. V. v. 26. / Sept. 1742, weil er 18. / Jahre 
gedienet 1 

 

382 

1645. MA, BERL. BÜRG. B. 

HANS ROSE von Trampe ein Spielman ist / burger worden, hat Pflicht geleist / undt 3 Tal: geben, Actum 26 
Feb. 645 

 

383 

1750. MA, BERL. BÜRG. B., 15. X., p. 625. 

JOHANN CHRISTIAN GORNO, ein / Musicus und hiesigen / Bürgers Sohn, l. V. von / 8. Augusti curr. ai. 3. 

 

[folgt S. 311] 

384 

1763, MA, BERL. BÜRG. B., 22. IX, p. 559. 

JOHANN HEINRICH KERSTEN / ein Musicus, aus / Wittenberg bürtig / l. v. v. 20 hujus gratis 

 

385 

1764. MA, BERL. BÜRG. B., 9. II., p. 580. 

JOHANN GOTTLIEB FARIAN, ein Eigen- / thümer und Musicus, aus / Dresden bürtig, l. Decr. v. 7 hujus gratis 

 

386 

1767. MA, BERL. BÜRG. B., 13.VII. p. 749. 

GEORGE FRIDERICH NEUMANN,1) / ein Musicus Instrumentalis / und hiesigen Bürgers Sohn, / l. v. v. 11 
hujus 3 

 

387 

1768. MA, BERL. BÜRG. B., 25. X., p. 21. 

JOHANN CHRISTIAN BRACKER, Haut- / boist Koschenbarschen regiments, / als Eigenthümer, allhier / 
bürtig, l. v. v. 22 hujus ad / Prot: v 19 cj. gratis 

 

388 

1778. MA, BERL. BÜRG. B., 4. IV, p. 324. 

GEORGE LUDEWIG BENTZ Musicus, aus / Saalfeldt bürtig, l. v. v. 24. Martio gratis 

 

389 

1784. MA, BERL. BÜRG. B., 22. V., p. 567. 

JOHANN CARL TESCHEN, Mu- / sicus und Eigenthümer / allhier bürtig, l. V., .hd. – 2. 

 

390 

1793. MA, BERL. BÜRG. B., 1. VIII. 

1) Ist wohl mit dem 1788 in der Kgl. Kapelle nachgewiesenen Waldhornisten Neumann, dessen Vorname nicht 
bekannt ist, identisch. (EITNER VII. 183.) 


JOHANN CHRISTOPH ERNST DAUID TREYSE, Musicus,1) von hier geb. Schutz Verw. 1 

 

 

VII. INSTRUMENTENMACHER. 

 

391 

1743. MA, BERL. BÜRG. B., 17. XII. p. 299. 

GEORGE NEUMANN, ein Musi- / calische Instrumentenmacher / aus Lauben in der OberLau- / sitz bürtig l. V. 
v. h. d. 4 

 

392 

1748. MA, BERL. BÜRG. B., 26. VIII. 

JOSEPH KRAUSE, ein Musicalischen / Instrumentmacher, aus / Hermannstadt in Sieben- / bürgen bürtig, l. v. 
v. 24. hujus 3 

 

[folgt S. 312] 

393 

1749. MA, BERL. BÜRG. B., 2. X. 

CARL HEINRICH TESCHEN, ein / Musicalischer Instrumenten- / Macher, aus Dresden / bürtig, nach dem 
Rescr: / vom 28. Aug: c. a.und / Verord. vom heutigen / dato gratis. 

 

394 

1756. MA, BERL. BÜRG. B., 28.VII, p. 273. 

DANIEL GOTTLIEB ZAHL, ein / Musicalischer Instrumenten- / Macher, aus Stargard in / Pommern bürtig, l. 
v. v. h. d. ad Prot. v. 12 Jan: c. a. 5. 

 

395 

1760. MA, BERL. BÜRG. B., 8. XI., p. 427. 

JOHANN CHRISTOPH ÖSTERLEIN, / ein Musicalischer Instru- / ment-Macher1), und Eigen- / thümer, auch 
hiesigen / Bürgers Sohn, L. V. v. 25. M. pr. 3 

 

396 

1764. MA, BERL. BÜRG. B., 28. VIII, p. 611. 

JOHANN AUGUST STRAUBE, ein Musi- / calischer Instrum. Macher1) l. V. vhd / aus Alt Brandenburg bürtig4. 

 

397 

1764. MA, BERL. BÜRG. B., 22. XI, p. 637. 

JOSEPH DOBISCH, ein Musicalische- / Instrument-Macher aus Kaden / in Böhmen bürtig, l. v. v. 20 hujus 3. 

 

398 

1793. MA, BERL. BÜRG. B., 25.VII. 

JOHANN GOTTLIEB STEIBELT, INStrumentenmacher aus Droßen2) 1. 

 

 

VIII. ORGELBAUER. 

 

399 

1527. MA, BERL. BÜRG. B. 

1) Bratschist und Harfenist, tötete sich 1795 in einem Anfalle von Melancholie. Rellstab verlegte vor 1796 zwei 
Sonaten für Harfe von ihm (EITNER, Quellenlexikon IX. 451). – Vornamen und Geburtsort sind hiernach bei 
Eitner zu ergänzen. 

1) Starb im Dezember 1792 zu Berlin im 65. Lebensjahre. Bedeutender Flügelbauer und Erfinder der ledernen 
Tangenten (v. Ledebur 407). 

1) Außerdem 1772 erwähnt. Verfertigte sehr gute Klaviere und auch Streichinstrumente (v. Ledebur 580). 

2) Prov. Brandenburg. – Vermutlich der Vater des Petersburger Kapellmeisters Daniel Steibelt. Ein 
Instrumentenmacher Carl Ludwig St. in Berlin, dessen Sohn es sein soll (Ledebur 573) ist mir nicht bekannt. 


Egidius orgelmacher ist burger worden vnnd hat / vor die burgerschafft xvj gegebenn actum / montags nach 
Crucis. 

 

400 

1616. MA, BERL. BÜRG. B. 

MARTIN GRABOW Orgelbawer ist Burger worden hat seine Pflicht / abgelegt vnd zu Burgerrecht geben 5. 
Thlr Actum den 5. Januarij / An. 1616. 

 

401 

1670. MA, PUBL. PROT. 

5. Juli. 

Der Orgelbauger alhir H. Christoff Wer- / ner hat über sich ge[folgt S. 313]nommen, die Or- / gell zu S. Marien 
zu beßern, und / zwar 1. die itz 6 blasebälge mit neu- / gen belegen zu bezihen, und dazu noch / 3 Neuge 
blaßebelge zumachgen, dz 8 / sein sollen, 2. dz ganze hauptwergk soll / er an pfeiffen ganz ..... reinigen, und / 
alle mänggel zur perfection bringgen, auch / ein rückpositif und pedall zu renoviren, / ein ganz Jahr dzselbe 
gewähren, davor / soll er haben Einhundert Thl. an gelde, / alle materialia sollen geschaffet werden, / und er soll 
auch die zeit über gespeiset / werden, Er soll aber keinen Zusatz oder / Zuschuss begehren, noch einige läsion / 
praetendiren. 

 

402 

1670. MA, PUBL. PROT. 

7. Juli: 670. 

Es heute geschlossen dz zum Orgellbauge / zu S. Marien ein büchße / herumgehen soll, alle Monat ein mohl, / 
und dz will H. Andres Simon thun, / es soll der bauger bey den leuhten ge- / speiset werden. 

 

403 

1716. MA, PUBL. PROT., 22. X. p. 291. 

Ist resolviret, daß die Kirchen-Vorste / her der Dorotheen”Stadt, wegen / des vorhabenden Orgelbaues in / der 
Kirchen daselbst, mit dem Or / gelBauer Röder1), auff ein Werck / von 13. Stimmen accordiren, und darü / ber 
einen contract zu entwerffen / hätten, welchen sie aber dem Ma- / gistrat, vor dessen völliger Schließung / 
vorzeigen müßen. 

 

404 

1756. MA, BERL. BÜRG. B., 7. I, p. 238. 

Peter MIGEND2), ein Orgelbauer aus Birthelm in Siebenbürgen / bürtig, weil er ein neues Hauß / erbauet hatt, L. 
v. v. h. d. gratis. 

 

–– 

 

[folgt S. 314] 

 

NAMENREGISTER. 

–– 

 

Abel, Nicolas, 308. 

Adelung, Christian Friedrich, Kantor, 225. 

Agricola, Johann Friedrich, Kgl. Kapellmeister, 115. 201. 298. 

Angermann, Jacob, 308. 

1) Johann Michael Röder baute die Orgeln in der Potsdamer Nicolaikirche (1713), in der alten Garnisonkirche zu 
Berlin, in der Maria-Magdalenenkirche zu Breslau (1721–24), in Großburg (Fürstentum Brieg) (1730), in der 
evangelischen Kreuzkirche zu Hirschberg (1727), in der Frauenkirche zu Liegnitz (1733–37), der reformierten 
Kirche in Stargard, der alten Domkirche in Berlin (1720) und das Glockenspiel der Berliner Parochialkirche. – 
Die Orgel der Dorotheenstädtischen Kirche ist ein kleines Werk von einem Manual und Pedal. (v. Ledebur 
473 f.). 

2) Baute die Orgeln der Neuen und der St. Petrikirche (1748) zu Berlin, stellte die Rödersche Orgel der alten 
Domkirche in der neuen wieder auf und reparierte die Orgeln der Nicolai-, Luisen- und Jerusalemskirche (v. 
Ledebur 374). – Wird auch JOHANN PETER MIEGENT geschrieben. 


Armelin, Kantor, 226. 

Asmus, Friedrich Adolf, Kantor, 225. 

Assau, 207 f. 

Athenstädt, Johann David, Stadtpfeifer, 78. 

Attmann, Christian Friedrich, Hoboist, 80. 

 

Bach, August Wilhelm, Organist, 117. 136. 301 ff. 

Bach, Gottfried, Organist, 226. 

Bach, Johann Sebastian, 118. 194. 

Bach, Karl Philipp Emanuel, 113. 164. 181. 

Baron, Ernst Gottlieb, Theorbist, 164. 

Bartels, Peter August, Bassist, 215. 

Barthold, Johann Thomas, Kantor, 175. 278 f. 

Bastian, Trompeter, 305. 

Batenitz, Andreas, Trompeter, 307. 

Batz, Hoboist 71. 79. 

Bauer, Friedrich Wilhelm Ferdinand, Kantor und Lehrer, 204. 

Baumgarten, Kantor 139. 

Baumgarten, Friedrich, Stadtpfeifer, 40. 67 ff. 

Beils, Matthias, Kantor, 125. 127. 185 f. 200. 278 ff. 

Beinecke s. Böncke 207. 

Bencke s. Böncke, 207. 

Benda, Carl Hermann Heinrich, Konzertmeister, 172. 

Benda, Franz, d. Ä., 164. 

Benecke s. Böncke, 207. 

Bentz, George Ludewig, Musikus, 311. 

Berent, 263 f. 166. 

Bertoni, Kapellmeister v. S. Marco, 113. 

Bertuch, Carl Volkmar, Organist, 171, 182, 297 ff. 

Bianchi, Komponist, 113. 

Bischof, Matthias, 132. 

Bode, Johann Heinrich, Stadtpfeifer, 83, 260. 

Böhm, Johann Friedrich, Organist, 190 f. 

Bona, Johann Ludwig, Kantor, 169. 279. 282. 

Böncke, Zacharias, Organist, 122. 207. 209. 292 ff. 

Bönecke s. Böncke, 207. 

Bötticher, Joachim, Kantor, 128. 129. 198 f. 270 f. 273. 

Bracker, Hoboist, 311. 

Brandt, Johann Christoph, Stadtpfeifergeselle, 79. 

Bremßendall, Sigemundt, Trompeter, 307. 

Brede, Samuel Friedrich, Kantor, 177 f. 

Brenneccius, Kantor, 127. 192. 270 f. 

Broke, Wilhelm, Organist, 289. 

Buchholz, R. D., Musikdirektor, 97. 113. 124 f. 140. 143. 177. 279. 282 f. 

[folgt S. 315] 

Bude, George, Stadtpfeifer, 77. 236. 

Burmann, Gottlieb Wilhelm, 165. 

Busch, Johann Christian, Stadtpfeifer, 26. 65 f. 91. 

Busch, Johann Heinrich, Adj. Stadtpfeifer, 92. 258 ff. 

Busse, Stadtpfeifer, 69. 74 f. 262 f. 

Busse, Joachim, Organist, 180. 

Buxtehude, Dietrich, Organist, 140. 194. 

 

Cagnel, Jean-David, Kantor, 227. 

Camerarius, Leonhardus s. Camerer, 150. 

Camerer, Leonhard, Kantor, 99. 150. 

Candler, Samuel, Kantor, 205. 

Cassebaum, Arnold, Organist, 210. 224. 

Chermel s. L’Hermel, 227. 

Clanert, Martin s. Klanert. 

Claus, Organist, 172. 

Cleissac, Charles, Kantor, 226. 


Clement, Kantoren, 226, 227. 

Clementi, 166. 

Concialini, Kgl. Sänger, 113. 

Conrad, Fr. W., Organist, 165. 

Copcovius, Benedikt Friedrich, Kantor, 225. 

Cornelius, Organist, 287. 

Cosson, Kantor, 227. 

Coulon, Kantor, 227. 

Crüger, Johann, Kantor, 59. 107. 142. 151 ff. 

Crusius, Martin, Kantor, 149 f. 

Czeyka, Johann, Kantor, 226. 

 

Debeau, Kantor, 227. 

Dewizius, Andreas, Kantor, 108. 125. 174. 265. 

Dicker, Gottlieb Wilhelm, Musikus, 299. 

Diem, Michael, Stadtpfeifer, 61. 246 f. 249 f. 

Dieterich, Heinrich, Stadtpfeifer, 31. 62 ff. 251 f. 254 ff. 

Ditmar, Jakob, d. Ä., Kantor, 62. 123. 160 ff. 251. 266. 277. 

Ditmar, Jacob, d. J., Kantor, 115. 122. 143. 277 ff. 282. 164. 

Dobick, Joachim, Stadttambur, 304. 

Dobisch, Joseph, Instrumentenmacher, 312. 

Dommeier, Konrektor, 274. 

Dressler, Karl Christian, 215. 

Drost, Christian David, Organist, 126. 187 f. 285. 

Dückert, Gottlieb Wilhelm, Organist, 213. 

Dümler, Christoph, Organist, 189 f. 197. 

 

Ebeling, Johann Georg, Kantor, 107. 142. 157 ff. 

Eder, Bartol, Zinkenbläser, 305. 

Egidius, Orgelbauer, 312. 

Ehrhardt, Carl Gottlob, Stadtpfeifer, 81 ff. 260. 

Ehrhardt, Heinrich Gottlieb, Stadtpfeifer, 72. 79 ff. 257 f. 

Ehrlich, Zinkenbläser, 70. 

Eisfeld, Johann August Gottfried, Kantor 206. 284. 

Ellinger, Johann Gottfried, Organist, 180. 190. 209 f. 297. 

Elsner, Daniel, Kantor, 226. 

Emmel, Stadtpfeifer, 69. 

Erich, Johann Dan. Andr., Organist, 225. 

Eysen, Jurg, Trompeter, 305. 

Ernst, Anton Christian, 192. 

 

Farian, Johann Gottlieb, Musikus, 311 

Fasch, Direktor der Singakademie, 113. 149. 165. 

Feuerkauf, Kantor, 286. 

Fidler, Sigmund, Musikant, 310. 

Fischer, Andreas, Kantor, 151. 

Fischer, Organist, 214. 226. 

Fournier, Kantor, 227. 

Franck, Leonhart, Organist, 179. 286. 

Francke, Kantor, 129. 203. 216. 284. 

Frantz, Johann George, Spielmann, 84. 248. 

[folgt S. 316] 

Freherus, Marquardus, 150. 

Freyer, Johannes, Kantor, 174. 264. 

Friedrich I., König v. Preußen, 22. 

Friedrich II., König v. Preußen, 25. 

Friedrich Wilhelm I., König v. Preußen, 23. 42. 

Friedrich Wilhelm, Kurfürst. 29. 44. 

Fritschhans, Joachim, Organist, 197. 

Fuchs, Gottlieb Nicolaus, Stadtpfeifer, 72 ff. 79 ff. 258. 299. 

Fuchs, Wilhelm Franz, Stadtpfeifer, 91. 

Fuhrmann, Friedrich Wilhelm, Bombardier, 209 f. 295 f. 163. 


Fuhrmann, Martin Heinrich, Kantor, 97. 127. 160 ff. 180. 192. 198. 271. 273 f. 278 f. 

 

Gandert, Johann Christian, Kantor, 195. 217. 274. 277. 

George, Hausmann, 56. 229. 

George, Carl Ludwig, Adj. Stadtpfeifer, 91. 

George, Carl Ludwig Jacob, Hoboist, 81 f. 

George, Johann Friedrich, Stadtpfeifer, 90. 

George, Lorentz, Stadtpfeifer, 30. 65. 85 ff. 253 f. 

Gerathen, Johann Bogislaus, Kantor, 201. 277. 279. 

Gerhard, Paul, Dichter, 154 f. 157. 

Gerre, Samuel Gottlieb, Hoboist, 80. 

Gerstorff, Johann Friedrich Siegismund, Kantor, 96, 187, 218, 284 f. 

Gesius, Bartholomäus, Kantor, 112. 

Giese, Urban, Choralis, 99. 264. 

Glösch, Peter, Hoboist, 164. 

Glück, Johann Paul, Stadtpfeifer, 50. 70. 76. 232. 234 f. 237 ff. 

Gnospel, Georg s. Knospel, 150. 

Gödicke, Joachim, Organist, 288. 162. 

Gorus, Johann Christian, Musikus, 310. 

Grabow, Martin, Orgelbauer, 312. 

Graeben, Hoboist, 71. 

Graun, Karl Heinrich, Komponist, 113. 184. 201. 

Gravius, Johann Hieronymus, Kantor, 224. 

Grell, Eduard, 149. 

Grosse, Johann Christian (Gottfried), Organist, 179. 

Gürlich, Augustin, Organist, 228. 

 

Hagen, Konrektor, 215. 

Hahn, 184. 

Händel, Georg Friedrich, 113. 

Hansmann, Otto Friedrich Gustav, Organist, 183 f. 

Hansmann, George Benjamin Otto, Kantor und Organist, 137. 301. 

Hansmann, Georg Friedrich Wilhelm Ferdinand, Kantor, 130. 

Harsow, Johann Samuel, Organist, 136. 171 f. 182 f. 299 f. 

Hartmann, Martin, Kantor, 173, 264. 

Hartung, Albrecht, Kantor 224. 

Hartung, Johann August, Kantor, 224. 

Haseleben s. Haseloff. 

Haseloff, Isaac, Organist, 170. 287 f. 

Hasse, Johann Wilhelm, Kantor, 225. 

Hänsike, Martin, Spielmann, 76. 235. 

Hasse, Komponist, 113. 

Hasse, Paul, Organist, 179. 289. 

Hassler, Hoforganist in Dresden, 139. 

Haydn, 75. 114. 184. 

Hayne, Gottlieb s. Heine, 224. 

Heine, Gottlieb, Organist, 224. 

Heinrichsen, Johann, Schulhalter, 206. 

Heintze, Arnold, Kantor, 166. 

Heinzelmann, Rektor, 151. 

Heisius, Kaspar, Musiker, 111. 309. 

Heisler, Peter Carl, Kantor, 226. 

Hellwig, Karl Friedrich Ludwig, Musikdirektor, 75. 

Helmbrecht, Organist, 227. 

Hemme, Musiker, 92. 

Hencke, Johann Siegmund, Organist, 196. 

[folgt S. 317] 

Henningsen, Kantor, 123. 160. 167. 266. 

Hensicke, Johann, Spielmann, 76. 234. 

Hepert, Christian s. Hilpert, 197. 

Herbig, Heinrich August, Stadtpfeifer, 71 f. 252. 

Herbrand, Joachim, Spielmann, 76. 234. 235. 


Herrosee, J., Kantor und Organist, 206. 

Hesse, Johann Nicolas, Kantor, 175 ff. 279. 

Hetzscher, Christian, Organist, 136. 179. 289. 

Hilpert, Christian, 137. 197. 290 f. 293. 

Himmel, F. H., 172. 

Hintze, Jacob, Stadtpfeifer, 50. 52. 57 ff. 76. 77. 153 ff. 233. 234 f. 244. 

Hirt, Michael Konrad, Maler, 156. 

Hobrecht, Heinrich Andreas, 187. 

Hochmuth, Kantor, 139. 

Hoffmann, Tilemann, Trompeter, 307. 

Holtzmann, Johann Heinrich, Kantor, 225. 

Holzhausen, Johann Karl, Kantor, 127. 192. 

Homilius, Komponist, 113. 

Hübner, Christoph, Kantor, 167. 

Hülpert, Christian s. Hilpert, 197. 

Hundurff, Stadttambur, 305. 

Huthmann, Ernst, Kantor, 205. 

 

Ide, Hans, Organist, 41. 133. 162. 287. 

Illies, Friedrich Henning, Stadtpfeifer, 79. 254. 257 f. 

 

Jacker, Johann Friedrich, Musikus, 90. 

Jahn, Organist, 197. 297. 

Joachim I., Kurfürst, 36. 

Joachim II., Kurfürst, 46. 

Johannes, Johann Michael, Organist, 165. 

Johann Georg, Kurfürst, 47. 

Junker, Gottfried, Organist, 189. 

Jürgen, Johann Sigismund, Stadtpfeifer, 77. 

 

Kade, Gottfried, Kantor, 45. 128. 198 ff. 273 f. 291. 

Kaltschmidt, Friedrich Salomon, Kantor 168 f. 200. 274 ff. 

Katz, Friedrich Christian, Spielmann, 310. 

Kaufmann, Johann Carl, Organist, 183. 224. 

Kaufmann, Johann Friedrich, Organist, 183. 212. 226. 299. 301. 

Kennler, Musikus, 183. 299. 

Kerber, Johann Christoph, Stadtpfeifer, 34. 52. 59 ff. 244. 246 f. 249. 

Kersten, Johann Heinrich, Musikus, 311. 

Kilian, Pfeifer, 309. 

Kinner, Joseph, s. Kinnert, 73. 

Kinnert, Joseph, Stadtpfeifer, 73. 

Kirnberger, Prinzlicher Musikus, 299. 

Klanert, Martin, Stadtpfeifer, 34. 38. 77 f. 236 ff. 248 f. 

Klingenberg, Friedrich Gottlieb, Organist, 134. 290. 

Klingenberg, Martin, Kantor, 167. 

Knospel, Georg, Kantor, 92. 150. 

Koch, Hermann, Kantor, 158 ff. 

Koeltz, Johann Friedrich, Kantor, 188, 203 ff. 

Köhler, Martin Friedrich, Spielmann, 309. 

Kolbe, Carl Friedrich, Kantor, 178. 

Kolbe, Johann Carl, Kantor, 178. 

Kolbe, Johann Friedrich, Kantor, 178. 

Kolbe, Ludwig, 178. 

König, Friedrich, Kantor, 204 f. 

Kornhard, G. H., Kantor, 196. 

Krause, Johann Gottlieb, Stadtpfeifer, 79 f. 

Krause, Joseph, Instrumentenmacher, 311. 

Kretschmar, Kantor in Chemnitz, 139 

[folgt S. 318] 

Kreutziger, Johann Christoph, Kantor und Organist, 198. 

Krüger, Organist, 138. 211. 290. 

Kuhlen, George, Spielmann, 76. 


Kuhlmorgen, Wilhelm Ernst, 192. 271 ff. 

Kühnau, Johann Christoph, Kantor, 226. 

Kühnau, Johann Christoph Wilhelm, Organist, 227. 

Kulicke, Jurgen, Spielmann, 76. 234. 235. 

Köppe, Peter, Kantor, 225. 276. 

Kunath, George, Hoboist, 310. 

Kunz, Jacob, Spielmann, 310. 

 

Lacke, 186. 284. 

Lagrange, Kantor 226. 

Lange, Johann Nicolaus, Spielmann, 84. 248. 

Lange, Wenceslaus, Kantor, 225. 

Lasso, Orlando di, 111. 308. 

Lautan, Michael, Organist, 287. 162. 

Le Comte, Organist, 216. 227. 

Lehmann, J. G. G., Musikdirektor, 64. 97. 113. 115. 143. 149. 164 ff. 284. 300. 

Lehmann, Johann Peter, Organist, 134. 163. 207 ff. 294. 

Lehmann, Peter, Trompeter, 307. 

L’Hermel, Guillaume, Kantor, 227. 

Licht, Johann Andreas, Kantor, 196. 225. 

Lisius, Georgenprediger, 147. 266 ff. 

Loede, Johann Michael, Musikus, 73. 82. 

Loch, Petrus, Kantor, 149. 166. 

Loppin, David, Kantor, 227. 

Louis, Kantor, 227. 

Ludecke, Jacob Gottfried Daniel, Kantor, 215. 

Lüdeke, Johann Andreas, Kantor, 124. 175. 180. 278. 

Lüdicke, Friedrich Rudolph, Organist, 180. 293. 295. 

Ludewig, Kantor und Organist, 188. 

Lutterodt, Adrian, Organist, 62. 134. 208. 251. 290. 294 ff. 163. 

 

Mangler, Michael Conrad, Organist, 137. 210. 297. 300. 

Mattheson, Kapellmeister, 193 f. 

Matthies, Johann Andreas, Stadtpfeifer, 64 f. 91. 258. 

Mauer, Nicolaus, Kantor, 149 f. 166. 

Mebus, Hoboist, 68. 

Medowsky, Musikus, 90. 

Meller, Lorentz, Choralis, 99. 263. 

Meiseler, Johann, Musikus, 90. 

Meissner, Lorenz, Stadtpfeifer, 76 f. 235. 236. 

Metzenthin, Joachim, Kantor, 62. 129. 169. 192. 251. 274 f. 277. 

Meyer, Michaell, Trompeter, 306. 

Meyer, Gustav Friedrich, Musikus, 310. 

Michaelis, Karl Friedrich, 215. 

Miegent s. Migend. 

Migend, Johann Peter, Orgelbauer, 313. 

Millenet, Abraham, Organist, 227. 

Millenet, Henri, Organist, 227. 

Mohr, Martin, Kantor, 215. 279. 297. 

Möller, Christian, Kantor, 198. 200. 274 ff. 

Moltzow, Kammermusiker, 82. 

Mönnig, Erdmann, 200. 274. 

Moritz, Johann Gottfried, Kantor, 128, 196. 279. 

Morß, Joachim, Organist, 307. 

Muder, Nicolaus Christian, 192. 

Müller, Bürgermeister, 160. 

Müller, Christian s. Möller, 200 f. 

Mygram, Hans, Stadtpfeifer, 70. 229. 

 

Naumann, Komponist, 113. 

Neumann, Musiker, 82. 

Neumann, Organist, 186. 


Neumann, George Friderich, Musikus, 311. 

Neumann, George, Instrumentenmacher, 311. 

Nicolai, Friedrich, Dichter, 157. 

[folgt S. 319] 

Nicolaus, Christoforus, Musiker, 111. 308. 

Nieressen, Paul, Stadtpfeifer, 57. 232. 

Noringer, Hoforganist in Dresden, 139. 

Nouvell, Johann, Kantor, 224. 

 

Opitz, Martin, Epistolische Lieder, 59. 153. 

Österlein, Johann Christoph, Instrumentenmacher, 312. 

 

Pabst, Schreibmeister, 127. 

Pachelbel, Komponist, 194. 

Parrier, Stadtpfeifer, 78. 249 f. 

Pauli, Johann Friedrich, Stadtpfeifergeselle, 68. 

Paulitschek, Lukas, Kantor, 226. 

Peträus, Gottlieb, Kantor, 224. 

Pflugenn, Steffen, Stadtpfeifer, 56 ff. 229. 

Pfuel, Jacob, Kantor, 124. 174. 267. 

Pisternick, Michael, Dudelsackpfeifer, 76. 234. 

Pittanus, Friedrich, Komponist, 111. 309. 

Platin, Lampertus de, Sänger, 306. 

Pochhammer, Johann Sebastian, Kantor, 129. 279. 284. 

Pole, Johann Daniel, Kantor, 225. 

Pracht, August Wilhelm, Organist, 184. 

Praetorius, Abraham, Hofmusikus, 308. 

Praetorius, Johann, 308. 

Prewitz, Johann, Musikus, 90. 

Printz, Johann Rudolph Siegmund, Musikus, 79 f. 257. 

Prochaska, Johann, Kantor, 226. 

Prochaska, Karl Daniel, Kantor, 226. 

Profe, Johann Conradt, Spielmann, 84. 248. 

Pulemann, Nicolaus, Trompeter, 307. 

Pulmann, Christoph Heinrich, Kantor, 224. 

 

Raab, F. L., Musiker, 82. 

Rabenstein, Benjamin Friedrich, Kantor, 225. 

Rehlant, Merten, Fiedler, 309. 

Reichardt, Stadtpfeifer, 39. 

Reichardt, Johann Friedrich, Kapellmeister, 308. 

Reiche, Johann Andreas, Musikus, 310. 

Reiher, Johann Gottfried Heinrich, Musikus, 82 f. 

Reinhardt, Heinrich Christoph, Stadtpfeifer, 62. 71. 245. 249 ff. 252 f. 

Reischel, Johann Friedrich, Stadtpfeifer, 69. 74 f. 262 f. 

Rellstab, J. C. F., 165. 

Remi, Kantor, 227. 

Rettelnn, Johann, Organist, 306. 

Rex, Johann Karl, Kantor, 188. 196. 

Rex, Johann Karl Friedrich, Musikdirektor, 197. 

Riefenstahl, 204. 

Richter, Paul, Kantor, 166. 

Riemann, Oberkirchenvorsteher, 40. 92. 

Ringk, Johann, Organist, 136. 170 f. 297 ff. 

Ritter, Lehrer, 143. 

Ritzenfeld, Johann David, Kantor, 226. 

Röder, Johann Michael, Orgelbauer, 313. 

Roesler, Johann Gotthard, Kantor, 127. 185. 266. 268 ff. 

Rohde s. Roth. 

Rohwendt, Daniel, Trommler, 38. 305. 

Rolle, Christian Karl, d. Ä., Kantor, 113. 201 f. 282. 300. 

Rolle, Christian Karl, d. J., Kantor 203. 


Rolle, Friedrich Heinrich, Kantor, 201. 203 f. 

Rolle, Johann Heinrich, Komponist, 113. 206. 

Ronigk, Alexander, Trompeter, 305. 

[folgt S. 320] 

Rosa, Subrektor, 160. 

Rose, Hans, Spielmann, 310. 

Rose, Matthias, Organist, 226. 

Roskam(pe) s. Roßkämmer. 

Rosky, Organist, 180. 

Roßkämmer, Johann Ernst, d. Ä., Organist, 137. 169. 200. 206 f. 209. 214. 274 ff. 279. 291 f. 294. 

Roßkämmer, Johann Ernst, d. J., Kantor, 129. 196. 215 f. 297. 

Rosstock, Lehrer, 188. 

Rostock, Gottfried, Spielmann, 84. 248. 

Roth, Johann Hiob, Kantor und Organist, 217. 276 f. 297. 

Roth, Wilhelm August Traugott, Organist, 181. 

Rowendt s. Rohwendt, 

Rüdiger, Friedrich, Stadtpfeifer, 77. 236. 

Rungenhagen, 184. 

 

Sack, Gottlieb Friedrich Wilhelm, 175. 

Sack, Johann Philipp, Organist, 224. 

Sander, Organist, 228. 

Scalla, Johann, Organist, 197. 293. 295. 

Schadenberg, Christian August, Kantor und Organist, 225. 

Schaeffer, Martin s. Scheferus, 111. 

Schale, Christian Friedrich, Organist, 213. 224. 

Schalle, Bürgermeister, 306. 

Scheferus, Martinus, Musiker, 111. 309. 

Scheffer, Martin s. Scheferus, 111. 

Scheidler, Johann Heinrich, 188. 

Scheidt, Kantor, 224. 

Scheidtle, Peter, Trompeter, 305. 

Schmalz, Johann Daniel, Organist, 181. 225. 227. 

Schmalz, Leopold Christian, Organist, 225. 

Schmettach, Samuel, Organist, 197. 

Schmid, Johann, Kapellmeister, 306. 

Schmidt, Andreas, Prediger an St. Nicolai, 60 f. 160. 

Schmidt, Andreas Christoph, Kantor, 126. 186. 280. 284. 

Schmidt, Michael, Fiedler, 308. 

Schmidt, Valtin, Fiedler, 308. 

Schmidt, Stadtpfeifer in Stargard, 64. 

Schneider, Friedrich, 184. 

Schneider, Julius, 184. 

Schockert s. Stockert, 228. 

Schönemeier, 207. 

Schoner, Wolff, Trompeter, 205. 

Schottmann, Johann Andreas Christoph, Kantor, 224. 

Schramm, Kantor, 196. 

Schramm, J. C., Musiker, 82. 

Schramm, Johann Georg Friedrich, Organist, 116. 137 f. 183. 211. 301. 

Schröder, Organist, 190. 

Schüler, Balthasar, Kantor, 185. 

Schüler, Michael, August, Stadttambur, 38. 304 f. 

Schultz, Hansen, Trompeter, 306. 

Schultz, Jacob, Trompeter, 306. 

Schultz, Johann Abraham Peter, Komponist, 178. 

Schultze, Georg, Fiedler, 308. 

Schultze, Joachim Christian Friedrich, Organist, 214. 

Schultze, Paul Heinrich, Organist, 207. 209. 292 f. 

Schulz(e), Peter, Trompeter, 307. 

Schulze, Joachim Christian Friedrich, Organist, 226. 

Schumann, Organist, 225. 


Schwartz, Johann, Stadttambur, 38. 304. 

Seelig, Johann George, Organist, 224. 

Seemann, Andreas, Organist, 114. 138. 212. 215. 

Seiffert, Hanns, Trompeter, 306. 

Sellschop, Adam, Organist, 134. 163. 

Servus, Martin, Kantor, 226. 

Seydel, Andreas, Organist, 116. 207. 209 f. 224. 296 f. 

Seydel, Friedrich Ludwig, Organist, 172 f. 

[folgt S. 321] 

Seyffarth, J. G., Komponist, 113. 

Siebertt, Greger, Trompeter, 307. 

Sidow, Georg, Kantor, 166. 

Siewert, Karl Friedrich, Organist, 212. 226. 297. 

Sigismund, Hans, Spielmann, 76. 235. 236 ff. 

Simon, Laurentius, Kantor, 149. 166. 

Simonis, Lorenz, Kantor, 174. 

Sitte, Johann Andreas, Kantor, 225. 

Soldtwedell, Christian, Spielmann, 309. 

Soller, Klarinetten-Konzert in Es-dur, 75. 

Sommer, Joachim, Stadttambur, 305. 

Sommer, Johann, Spielmann, 84. 248. 

Sorge, Chorpräfekt, 187. 188. 203. 285. 

Spener, Philipp Jacob, 58. 159. 168. 

Stadler, Maximilian, 184. 

Staegemann, Martin, Kantor, 178. 

Steibelt, Johann Gottlieb, Instrumentenmacher, 312. 

Steinbrecher, Johann, Hofkunstpfeifer, 70. 231 f. 

Steinichen, Adam Heinrich, Organist, 136, 180. 292 f. 

Stockert, Organist, 228. 

Stoen, Diterich, Trompeter, 306. 

Straube, Johann August, Instrumentenmacher. 

Strauß, Hoboist, 80. 

Streit, August Friedrich Leberecht, Kantor, 187 ff. 285 f. 

Sturm, Johann, Kantor, 174. 

 

Telemann, Komponist, 113. 118. 

Tesche, Adam, Organist, 162. 169. 287. 

Teschen, Carl Heinrich, Instrumentenmacher, 312. 

Teschen, Johann Carl, Musikus, 311. 

Treyse, Johann Christoph Ernst David, Musikus, 311. 

Trouillac(s), Kantor, 227. 

Tschitsche, Musiker, 92. 

 

Uckrow, Valentin, Organist, 162. 169. 286. 

Uhlich, Vorsänger, 285. 

 

Veitter, Friederich, Spielmann, 76. 235. 

Villeneufve, Organist, 226. 

Viotti, Violinkonzert in B-dur, 75. 

Vogni, Kantor, 227. 

Vohse, Hans, Spielmann, 76. 234. 

Vohse, Martin, Spielmann, 76. 234. 

Voigt, Karl Friedrich, Kantor, 129. 193. 198 f. 205. 273 ff. 279. 

Voigt, Matthis, Chorschüler, 308. 

 

Wachsmuth, Christian Wilhelm, Stadtpfeifer, 61 f. 251. 

Wachsmuth, Kandidat, 203. 

Waescher, Hoboist, 73. 

Wagener, Organist, 226. 

Walbroth, Anton Christian, 175. 

Waldow, Georg, Trompeter, 306. 

Walter, Georg, Kantor, 174. 


Walter, Johann Friedrich, Organist, 225. 

Walter, Hoforganist in Dresden, 139. 

Weber, A. B., Kapellmeister, 173. 

Weichmann, Johann, Organist, 57. 

Werner, Christian, Spielmann, 76. 235. 

Werner, Christoph, Orgelbauer, 312. 

Westphal, Philipp, Kantor, 107. 174. 267. 

Weyer, Musikus, 82. 

Wiedeburg, Johann Dietrich, Organist, 134 f. 170. 290. 

Wiedeburg, Johann Gottlieb, Organist 170. 297. 

Wiegener, Ludwig, Organist, 215. 

Willaume, Jean, Kantor, 227. 

Willmann, Samuel David, Organist, 138. 213. 224. 299. 

Willmann, Samuel David, d. J., adj. Organist, 213. 

Winter, Günther Ludwig Gottlieb, Lehrer, 203. 

Wolgemut, Claus, Pfeifer, 229. 

[folgt S. 322] 

Wippert, Johann Georg Christoph, Hoboist, 66 ff. 

Wirker, Leberecht Hartmann, Kantor, 226. 

Wrangel, Vallentin Nicolaus, Kantor, 192. 

Wrase, Daniel, Musikus, 90. 

 

Zahl, David Gottlieb, Instrumentenmacher, 312. 

Zander, Johann Christian, Lehrer, 204. 

Zange, Nicolaus, Kapellmeister, 112. 308. 

Zeislerus s. Zeisner, 149. 

Zeisner, Johannes, Kantor, 149 f. 

Zeller, Georg Bernhard Leopold, Kapelldirektor, 80. 

Zelter, Beziehungen zu Lorenz George, 86 ff. 

Zelter, 149. 

Zickert, s. Jacker, 90. 

Ziegenfuß, Paul Gerhard, Kantor, 188. 204 f. 285. 

Zimmermann, Paul, Stadtpfeifer, 71. 237 f. 

Zinkeisen, C. G. Zacharias, 187. 

Zlatnick, Franz, Kantor, 226. 

Zschiesche s. Tschitsche, 92. 

Zucker s. Jacker, 90. 

 

–– 

 

[folgt S. 323] 

 

ORTSREGISTER. 

–– 

 

Alt-Landsberg, Kantor in, 215. 

Angermünde, Kantor in, 196. 

Aue, Kantor in, 139. 

Beeskow, Kantor in, 196. 

Bernau, Stadtpfeifer in, 57. 

Blankenburg, Kantor und Organist in, 198. 

Brandenburg-Neustadt, Kantor in, 175. 

Charlottenburg, Kantor in, 206. 

Chemnitz, Kantor in, 139. 

Dresden, Hoforganisten in, 139. 

Eberswalde-Neustadt, Kantor in, 204. 

Eulenburg (Sachsen), Stadtpfeifer in, 59. 

Frankfurt a. O., Kantor in, 112. 309. 

Fürstenwalde, Stadtpfeifer in, 27. 

Fürstenwalde, Kantor in, 178. 204. 


Gardelegen, Kantor in, 196. 

Guhrau, Stadtpfeifer in, 79. 

Halle, Organist in, 180. 

Havelberg, Kantor und Organist in, 177. 180. 

Kirchberg, Kantor in, 139. 

Königsberg, Kantor in, 57. 

Königsberg (Neumark), Organist in, 184. 

Kottbus, Stadtpfeiferei in, 69. 

Kremmen, Kantor und Organist in, 188. 

Krossen, Kantor in, 174. 

Kyritz, Kantor und Organist in, 195. 

Lentzen, Stadtpfeiferei in, 81. 

Liebenwalde, Stadtpfeiferei, 72. 

Lübeck, Besoldungen in, 139 f. 

Lübeck, Rathstrummelschläger in, 35. 

Mittenwalde, Kantor in, 192. 216. 217. 

Neuruppin, Organist in, 196. 

Oschersleben, Kantor in, 175. 

Perleberg, Kantor in, 177. 

Potsdam, Stadtpfeiferei, 72. 

Potsdam, Kantor in, 178. 205. 

Potwitz, 133. 

Prenzlau, Kantor in, 209. 

Sachsen, Besoldung in, 139. 

Sallentin bei Stargard, Kantor und Organist in, 285. 

Schmalkalden, Organist in, 165. 

Soldin, Kantor und Organist in, 193. 

Spandau, Kantor in, 187. 205. 286. 

Spandau, Stadtpfeifer in, 57. 

Stargard, Stadtpfeifer in, 64. 

Stargard, Kantor und Organist in, 175. 206. 207. 

Staßfurt, Kantor in, 196. 

Stettin, Kantor in, 178. 

Storkow, Organist in, 215. 

Straußberg, Kantor in, 111. 309. 

Templin, Organist in, 193. 218. 

Treuenbrietzen, Organist in, 172. 

Wehlau, Organist in, 57. 

Weißenfels, Kantor in, 174. 

Witstock, Organist in, 178. 

Wolterstorff, 133. 

Wriezen (Oder), Kantor in, 192. 

 

–– 

 

[folgt S. 324] 

 

SACHREGISTER. 

–– 

 

Akzise-Freiheit, 135. 

Aufhebung des Musikzwanges, 262 f. 

Ausbildung der Stadtpfeifer, 52 ff. 

Alt-Posaune, 53. 

Bergersches Legat, 136. 

Besoldungen der Stadtpfeifer, 40 ff. 229 ff. 

Bestallungsurkunden, 233. 236. 237. 259. 267. 269. 275. 289. 292. 

Bevölkerungszahl, 51. 

Bratsche, 53. 

Brauakzisevergütung, 123. 


Britzkesches Testament, 131. 

Bürgerbücher, Berlinische, 20. 

Bürgerbücher, Köllnische, 20. 

Bürgergarde, 38. 238. 

Cembalo, 55. 

Conzert der Musikliebhaber, 114. 

Concerts de Musique, 24. 

Dorotheenstadt, Gründung der, 44. 76. 

Dudelsackpfeifer, 76. 

Edikt von 1739, die Lösung d. Geburts- und Lehrbriefe betreffend, 24. 

Entstehen der Stadtpfeifereien, 83 ff. 

Fagott, 38. 

Feuerordnung v. 1672, 29 ff. 33. 50. 77. 

Feuerordnung v. 1707 u. 1727, 30. 33. 50. 51. 

Feuersignaldienst, 28 ff. 

Figuralmusik, 39. 

Frey-Brauen, 135. 

Friedrichstadt, Gründung der, 44. 76. 

Friedrichwerder, Gründung des, 44. 75 f. 

Hackertsches Legat, 136. 

Hausmann, 26. 33. 

Hausrechnungen, Köllnische, 20. 32. 

Hinrichtungen, 38. 

Hoboe, 38. 64. 

Hofkunstpfeifer, Konkurrenz der, 70 f. 

Horn, 27. 84. 247. 

Instruktion f. d. Oberaufseher der Chöre Lehmann, 143 ff. 

Instrumente, 27. 28. 38. 39. 40. 49. 53. 55. 

Instrumentierung der Suite, 17. 

Invalidenversorgung, 63. 

Kämmereirechnungen, Berlinische, 20. 26. 32. 

Kämmereirechnungen, Dorotheenstädtische, 20. 

Kämmereirechnungen, Friedrichstädtische, 20. 

Kämmereirechnungen, Friedrichwerdersche, 20. 

Kindtaufen, 110. 

Königsschießen, 241. 

Kontrabaß, 53. 

Konzert der Liebhaber, 55. 

Kretzschmar, Hermann, 16. 18. 

Kurrende, 18. 266. 278. 284. 286. 

Küster, 273. 

Landestrauer, 42. 

Ledebur, K. v., 19. 

[folgt S. 325, falsch paginiert als S. 225] 

Lehen trium regum, 133. 

Liebhaberorchester, 56. 

Liederanschreiben, 126. 

Lüdertsches Legat, 125. 

Luxusverordnungen, 47 ff. 

Magistratsarchiv, 20. 

Motette, 18. 

Musiksteuer-Edikt v. 1720, 23. 

Musiksteuer-Edikt v. 1766, 25. 

Niedergang der Stadtpfeifer, 51 ff. 

Organistenmißbräuche, 117 ff. 

Orgel, 40. 

Pauke, 40. 

Pfeife, 49. 233. 

Posaune, 40. 53. 64. 92. 233. 

Privatleben der Stadtpfeifer, 86 ff. 

Privilegien der Stadtpfeifer, 231 f. 234 ff. 239. 

Protokollenbücher, 20. 


Prüfung der Stadtpfeifer, 75. 

Psalm, 28. 

Publiquen-Protokolle, 20. 

Querflöte, 64. 

Rekordationen, 130. 

Roggenpreise, 41 ff. 

Schalmei, 238. 

Schönbornsches Legat, 136. 

Schulchöre, 147 ff. 

Schulordnung von 1713, 98. 

Simultankirche, 209. 

Sinfonie, 15 f. 22. 56. 

Spielleute, Güderechte der, 50 ff. 

Spielmannsorganisationen, 83 ff. 

Stadt-Tamburs, 35 ff. 

Suite, 15 ff. 22. 55. 

Suite, Instrumentierung der, 17. 55. 

Tambure, 35 ff. 

Taufen, 110. 

Tonart, Einheit der, in der Suite, 16. 

Trommel, 49. 

Trommler 35 ff. 

Trompete, 27. 28. 38. 49. 233. 238. 

Türmerhorn, 27. 

Turmmann, 26. 

Turmsonate, 15. 

Universitäten 95. 

Vereinigung der Magistrate, 78. 

Wachtdienst, 28 ff. 254 ff. 

Wächterhorn, 27. 

Wachtvergütungen, 33. 

Zink, 28. 39. 54. 233. 305. 

 

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[folgt S. 326] 

 

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Druck von G. Bernstein in Berlin. 

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